Abdichtung/Dachdecker/Spenglerarbeiten
PVZ Pfarrhof Morzg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen: 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme: Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen:

1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:

Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 021 (2018), herausgegeben vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), erstellt.

2. Unklarheiten, Widersprüche:

Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:

1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung

3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:

Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.

4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).

5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:

Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.

Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.

6. Zulassungen:

Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.

7. Leistungsumfang:

Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.

Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.

8. Nur Liefern:

Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:

Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.

10. Geschoße:

Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.

12 Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
12
V
Abdichtungen bei Betonflächen und Wänden
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Hoch- und Tiefzüge bis 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der waagrechten Abdichtung zugezählt und zusätzlich mit einer Aufzahlung für die Erschwernisse verrechnet. Hoch- und Tiefzüge über 30 cm werden in ihrem Ausmaß dem Ausmaß der lotrechten Abdichtung zugezählt.

12.12 Waagrechte Abdichtungen
12.12
V
Waagrechte Abdichtungen
12.13 Lotrechte Abdichtungen
12.13
V
Lotrechte Abdichtungen
21 Dachabdichtungsarbeiten
21
V
Dachabdichtungsarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Standardausführung: Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben. Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben. 2. Nutzungsdauer: Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben. K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude) K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude) 3. Angabe des Auftraggebers (AG): Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: 4.1 Dachneigung: Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad. 4.2 Ausführung: In die Einheitspreise einkalkuliert sind: das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech) das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet. Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Standardausführung:

Im Folgenden sind Dachabdichtungsarbeiten in Standardausführung auf mineralischen und metallischen Untergründen beschrieben.

Dachabdichtungsarbeiten auf Untergründen aus Holzwerkstoffen und brennbaren Dämmstoffen sind in Aufzahlungspositionen beschrieben.

2. Nutzungsdauer:

Im Folgenden sind Dächer der Nutzungskategorie K 2 und K 3 beschrieben.

  • K 2: geplante Nutzungsdauer bis 20 Jahre (z.B. für Wohn- und Bürogebäude)

  • K 3: geplante Nutzungsdauer bis 30 Jahre (z.B. für öffentliche Gebäude)

3. Angabe des Auftraggebers (AG):

Die Windlastberechnungen werden, abhängig von der größten Höhe der Dachfläche über Niveau (Urgelände), vom AG beigestellt.

4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:

4.1 Dachneigung:

Alle Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 20 Grad.

4.2 Ausführung:

In die Einheitspreise einkalkuliert sind:

  • das Entfetten bei Haftanstrichen auf profiliertem Blech (z.B. Trapezblech)

  • das lose Verlegen von Schleppstreifen bei Hochzügen, einschließlich einseitiges Heften oder Verkleben

  • beim lose Verlegen von Dampfsperrschichten bei Dachbahnen aus Kunststoff das Verkleben oder Verschweißen der Stoß- und Nahtüberdeckungen, einschließlich etwaiger punktweiser Befestigungen auf dem Untergrund und der luftdichte Anschluss an die aufgehenden Bauteile

5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Beim Zusammenstoß von waagrechter und lotrechter Abdichtung (Hochzüge) werden Übergriffe nicht gesondert vergütet.

Wenn Flächen zusammenstoßen, ist von der Schnittlinie zu messen, auch wenn der Übergang durch Keile oder Hohlkehlen hergestellt wird.

21.13 K3-Warmdach m.Bitumenabdichtung f.genutzte Dächer
21.13
V
K3-Warmdach m.Bitumenabdichtung f.genutzte Dächer
21.66 K3-Sonstige Dachabdichtungsarb.b.Kunststoffabdichtungen
21.66
V
K3-Sonstige Dachabdichtungsarb.b.Kunststoffabdichtungen
21.71 Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
21.71
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Wärmedämmschichten bei Dachabdichtungsarbeiten
21.81 Zusätzliche Leistungen bei Dachabdichtungsarbeiten
21.81
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Zusätzliche Leistungen bei Dachabdichtungsarbeiten
23 Bauspenglerarbeiten
23
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Bauspenglerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen: 1. Allgemein: Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben. 2. Leistungen AN/AG: 2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN). 2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen. 2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt. 3. Oberflächen: 3.1 Oberflächenveredelung: Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt. 3.2 Werkstoffnummer Edelstahl: Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche. 3.3 Farbbeschichtete Bleche: Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt. Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt. 3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt. 4. Dachneigung: Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad. 5. Besondere Ausführungen: 5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet. 5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet. 6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:

1. Allgemein:

Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink), Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl (Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche (vz-besch.) beschrieben.

2. Leistungen AN/AG:

2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den Auftragnehmer (AN).

2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.

2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom Auftraggeber (AG) beigestellt.

3. Oberflächen:

3.1 Oberflächenveredelung:

Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.

3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:

Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.

3.3 Farbbeschichtete Bleche:

Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.

Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.

3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B. Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.

4. Dachneigung:

Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten) gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.

5. Besondere Ausführungen:

5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der Draufsicht betrachtet.

5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im Querschnitt betrachtet.

6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:

Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise einkalkuliert.

7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:

Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene Positionen ausgeschrieben werden.

23.00 Wählbare Vorbemerkungen
23.00
V
Wählbare Vorbemerkungen
23.05 Trennlagen u.Unterlagsstreifen
23.05
V
Trennlagen u.Unterlagsstreifen
23.40 Saum-,Ichsen-u.Anschlussbleche,Aluminium
23.40
V
Saum-,Ichsen-u.Anschlussbleche,Aluminium
23.41 Dach-u.Wanddeckungen,Aluminium
23.41
V
Dach-u.Wanddeckungen,Aluminium
23.42 Rinnen,Aluminium
23.42
V
Rinnen,Aluminium
23.43 Abfall-u.Dunstrohre,Aluminium
23.43
V
Abfall-u.Dunstrohre,Aluminium
23.46 Kaltdach-Lüftungsverblechung,Aluminium
23.46
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Kaltdach-Lüftungsverblechung,Aluminium
23.47 Schnee-u.Eisschutz,Aluminium
23.47
V
Schnee-u.Eisschutz,Aluminium
23.48 Flachdacheinfassung,Aluminium
23.48
V
Flachdacheinfassung,Aluminium