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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3)
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3)
3. Terminplanung (Seite 4)
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 4)
5. Allg. Baukurzbeschreibung (ab Seite 5)
6. Allg. Vorbemerkungen zum LV (ab Seite 6)
7. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11)
8. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
9. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
10. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2)
3. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
4. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
5. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
6. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
7. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
8. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
9. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
10. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
11. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 7-12, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Los 2
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 5,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,2 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Terminplanung, Baustellenbesetzung
Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten der Bauanträge und somit einem
späteren
Eingang der Baugenehmigungen, kann sich der Baubeginn möglicherweise
verzögern.
Geplante Gesamtbauzeit: 43. KW 2026 bis 49. KW 2026
Alternativ: 45. KW 2026 bis 51. KW 2026
Leistungsinhalt Termin falls längere Bearbeitung
Bauantrag
Angebotsabgabe/Submission bis 14.08.2026
Zuschlag (vorbehaltlich BG) bis 18.09.2026
Baugenehmigung (BG) bis 14.10.2026 bis 28.10.2026
Auftrag durch die GGG bis 16.10.2026 bis 30.10.2026
Baubeginn Altendorfer Straße 50-56 ab 19.10.2026 ab 02.11.2026
Bauende Altendorfer Straße 50-56 bis 27.11.2026 bis 11.12.2026
Baubeginn Beyerstraße 27-33 ab 26.10.2026 ab 09.11.2026
Bauende Beyerstraße 27-33 bis 04.12.2026 bis 18.12.2026
Angaben zur Baustellenbesetzung
Mit der Unterschrift des Bieters auf Seite 2 des Leistungsverzeichnisses
wird bestätigt, dass das zum Zeitpunkt der Ausführung eingeplante
Personal sowie die benötigten Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang zur
Verfügung stehen, um das beschriebene Leistungsvolumen innerhalb der
vorgegebenen Terminschiene realisieren zu können.
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
Ad 50-56 = Altendorfer Straße 50 - 56
Be 27-33 = Beyerstraße 27 - 33
b) Bezeichnung der Geschosse
KG - Kellergeschoss
EG - Erdgeschoss (1. Wohngeschoss)
1. OG - 1. Obergeschoss (2. Wohngeschoss)
2. OG - 2. Obergeschoss (3. Wohngeschoss)
3. OG - 3. Obergeschoss (4. Wohngeschoss)
.
.
8. OG - 8. Obergeschoss (9. Wohngeschoss)
c) Die Bezeichnung linke bzw. rechte WE ist grundsätzlich von der
Hauseingangsseite in Richtung nächstes Obergeschoss zu betrachten.
Allgemeine Baukurzbeschreibung
Gebäude
Auf den 9-geschossigen Plattenbauten Altendorfer Straße 50 - 56 und
Beyerstraße 27 - 33 werden auf Teilbereichen des Daches PV-Anlagen
errichtet.
Die Abmessungen der Gebäude betragen jeweils [BxT] ca. 106,11 m x 11,60
m.
Die mittlere Gebäudehöhe (Oberkante Dachfläche über Gelände im Mittel)
beträgt ca. 28,15 m. Somit sind sie als Sonderbau der Gebäudeklasse 5
zuzuordnen.
Die Wohnungen sind bewohnt.
Erschließung
Die Zufahrt zu den Häusern erfolgt von der Beyerstraße aus, über eine
Anliegerstraße.
Maßnahme
Die GGG Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H. plant
die Errichtung von PV-Anlagen bestehend aus jeweils drei Feldern a 48 m²
auf jedem Dach.
Die als Wechselstromleitung verlaufende Zuleitung zum Kellergeschoss
erfolgt außen am Gebäude. Das Gebäudeinnere wird nicht tangiert und
somit in den bestehenden Brandschutz nicht eingegriffen.
Folgende Leistungen sind vorgesehen:
Gerüstbauarbeiten
Aufstellen, vorhalten und Rückbauen eines Gerüstturmes (GK3) mit
Konsolausleger, Dachfanggerüst und vorgelagerter Gerüsttreppe im Bereich
des zu verlegenden Schutzrohres für die Wechselstromleitung vom Dach zum
Akkuraum im Kellergeschoss an der Hauseingangsseite.
Die Aufstellfläche des Gerüstes liegt teilweise im Bereich des Eingangs
zum Kellergeschoss.
Herstellung der Dachrandsicherung auf Flachdach, umlaufend.
Elektroinstallation
Die drei PV-Felder je Dach bestehen aus jeweils 24 Platten BxT ca. 1,762
x 1,134m. Für die Lastableitung der Unterkonstruktion zur Aufständerung
der PV-Anlage sind nur die darunter befindlichen tragenden Querwände
geeignet (Wandstärke 15 cm).
Die Herstellung der Unterkonstruktion ist als Schlosserleistung im
Gewerk Elektroinstallation erfasst.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten, welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle
notwendig werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis
keine extra Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest oder ist von Materialsummen und -mengen aus
Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, hat er diese Umstände
spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der
Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine
Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens
14 Tage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren.
Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. Ansprechpartner namentlich zu
benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch
den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann
u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden.
In alle Einheitspreise ist Schichtarbeit einzubeziehen.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen, die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Der AN hat mit dem AG und den parallel tätigen Firmen Absprachen
hinsichtlich gleichzeitig laufender Arbeiten, die zu gegenseitigen
Behinde-
rungen führen können bzw. als Vorarbeiten zu erbringen sind ,
vorzunehmen.
Der Bieter hat sämtliche Aufwendungen für eventuelle gegenseitige
Behinderungen auf der Baustelle durch gleichzeitig laufende Arbeiten
mehrerer
Auftragnehmer in die EP einzukalkulieren.
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion,
Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen
und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis
inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs-
sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden,
wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen
der Bauprotokolle dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang, entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für evtl. Rettungsfahrzeuge während
der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten im Gebäude, Treppenhaus, Keller, etc. und
ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf
zu achten, dass das Eigentum des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl.
notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber estellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
WE = Wohnungseinheit
EP = Einheitspreis
LV = Leistungsverzeichnis
o.ä. = oder ähnlich (e)
u.a. = und andere (s)
ggf. = gegebenenfalls
i.d.R. = in der Regel
u.U. = unter Umständen
evtl. = eventuell
bzw. = beziehungsweise
z.B. = zum Beispiel
usw. = und so weiter
usf. = und so fort
inkl. = inklusive
etc. = et cetera
dgl. = dergleichen
d.h. = das heißt
bzgl. = bezüglich
einschl. = einschließlich
BA = Bauabschnitt
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Altendorfer Straße 50 - 56
1
Altendorfer Straße 50 - 56
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Metallbau-, Schlosserarbeiten -
Unterkonstruktion PV-Anlage
1.2
Metallbau-, Schlosserarbeiten -
Unterkonstruktion PV-Anlage
1.3 PV-Anlage Altendorfer Straße 50 - 56,
Chemnitz
1.3
PV-Anlage Altendorfer Straße 50 - 56,
Chemnitz
2 Beyerstraße 27 - 33
2
Beyerstraße 27 - 33
2.1 Baustelleneinrichtung
2.1
Baustelleneinrichtung
2.2 Metallbau-, Schlosserarbeiten -
Unterkonstruktion PV-Anlage
2.2
Metallbau-, Schlosserarbeiten -
Unterkonstruktion PV-Anlage
2.3 PV-Anlage Beyerstraße 27-33, Chemnitz
2.3
PV-Anlage Beyerstraße 27-33, Chemnitz