Los 2 Elektroinstallation
PV-Anlagen auf 9-geschossigem Plattenbau
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben 1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3) 2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3) 3. Terminplanung (Seite 4) 4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 4) 5. Allg. Baukurzbeschreibung (ab Seite 5) 6. Allg. Vorbemerkungen zum LV (ab Seite 6) 7. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11) 8. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt), 9. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers (als Anlage beigefügt), 10. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs- Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt), Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o. g. Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt anzuerkennen. ......................................     den ........................ (Ort)           (Datum) ______________________________________________ Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind 1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1) 2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben (S. 2) 3. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen, 4. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe- schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt), 5.  Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten Nachunternehmen (als Anlage beigefügt), 6. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger, 7. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),   Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK, 8. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen), 9. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, 11. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie, 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 7-12, ein gültiger Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Sicherheitsleistungen/Nebenkosten Los 2 Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme: Gewährleistungsbürgschaft 5,0 % Bauleistungsversicherung   0,2 % Baustrom    0,2 % Bauwasser  0,2 % Sanitäreinrichtung 0,2 % Bezogen auf die Bruttoauftragssumme: Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0% Terminplanung, Baustellenbesetzung Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten der Bauanträge und somit einem späteren Eingang der Baugenehmigungen, kann sich der Baubeginn möglicherweise verzögern. Geplante Gesamtbauzeit: 43. KW 2026 bis 49. KW 2026 Alternativ:   45. KW 2026 bis 51. KW 2026 Leistungsinhalt   Termin   falls längere           Bearbeitung Bauantrag Angebotsabgabe/Submission  bis 14.08.2026 Zuschlag (vorbehaltlich BG)  bis 18.09.2026 Baugenehmigung (BG)   bis 14.10.2026  bis 28.10.2026 Auftrag durch die GGG   bis 16.10.2026  bis 30.10.2026 Baubeginn Altendorfer Straße 50-56 ab 19.10.2026  ab 02.11.2026 Bauende Altendorfer Straße 50-56 bis 27.11.2026  bis 11.12.2026 Baubeginn Beyerstraße 27-33  ab 26.10.2026  ab 09.11.2026 Bauende Beyerstraße 27-33   bis 04.12.2026  bis 18.12.2026 Angaben zur Baustellenbesetzung Mit der Unterschrift des Bieters auf Seite 2 des Leistungsverzeichnisses wird bestätigt, dass das zum Zeitpunkt der Ausführung eingeplante Personal sowie die benötigten Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, um das beschriebene Leistungsvolumen innerhalb der vorgegebenen Terminschiene realisieren zu können. Straßen-, Lage- und Geschosserklärung Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt: a) Straßenkurzbeschreibung Ad 50-56     = Altendorfer Straße 50 - 56 Be 27-33 =  Beyerstraße 27 - 33 b) Bezeichnung der Geschosse KG - Kellergeschoss EG - Erdgeschoss  (1. Wohngeschoss) 1. OG - 1. Obergeschoss (2. Wohngeschoss) 2. OG - 2. Obergeschoss (3. Wohngeschoss) 3. OG - 3. Obergeschoss (4. Wohngeschoss) . . 8. OG - 8. Obergeschoss (9. Wohngeschoss) c)  Die Bezeichnung linke bzw. rechte WE ist grundsätzlich von der      Hauseingangsseite in Richtung nächstes Obergeschoss zu betrachten. Allgemeine Baukurzbeschreibung Gebäude Auf den 9-geschossigen Plattenbauten Altendorfer Straße 50 - 56 und Beyerstraße 27 - 33 werden auf Teilbereichen des Daches PV-Anlagen errichtet. Die Abmessungen der Gebäude betragen jeweils [BxT] ca. 106,11 m x 11,60 m. Die mittlere Gebäudehöhe (Oberkante Dachfläche über Gelände im Mittel) beträgt ca. 28,15 m. Somit sind sie als Sonderbau der Gebäudeklasse 5 zuzuordnen. Die Wohnungen sind bewohnt. Erschließung Die Zufahrt zu den Häusern erfolgt von der Beyerstraße aus, über eine Anliegerstraße. Maßnahme Die GGG Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H. plant die Errichtung von PV-Anlagen bestehend aus jeweils drei Feldern a 48 m² auf jedem Dach. Die als Wechselstromleitung verlaufende Zuleitung zum Kellergeschoss erfolgt außen am Gebäude. Das Gebäudeinnere wird nicht tangiert und somit in den bestehenden Brandschutz nicht eingegriffen. Folgende Leistungen sind vorgesehen: Gerüstbauarbeiten Aufstellen, vorhalten und Rückbauen eines Gerüstturmes (GK3) mit Konsolausleger, Dachfanggerüst und vorgelagerter Gerüsttreppe im Bereich des zu verlegenden Schutzrohres für die Wechselstromleitung vom Dach zum Akkuraum im Kellergeschoss an der Hauseingangsseite. Die Aufstellfläche des Gerüstes liegt teilweise im Bereich des Eingangs zum Kellergeschoss. Herstellung der Dachrandsicherung auf Flachdach, umlaufend. Elektroinstallation Die drei PV-Felder je Dach bestehen aus jeweils 24 Platten BxT ca. 1,762 x 1,134m. Für die Lastableitung der Unterkonstruktion zur Aufständerung der PV-Anlage sind nur die darunter befindlichen tragenden Querwände geeignet (Wandstärke 15 cm). Die Herstellung der Unterkonstruktion ist als Schlosserleistung im Gewerk Elektroinstallation erfasst. Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen. Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen! Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich. Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend! Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung. Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich auch für: Alle Kosten, die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und Reinigung, das Beseitigen aller Verunreinigungen z.B. Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, alle Kosten, welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig werden, das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge und dergleichen, alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind, alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits- maßnahmen entstehen, alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte, das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler- weise gerechnet werden muss und seine etwa erforderliche Beseitigung, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und Dichtstoffe ohne besondere Anforderungen, die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals, Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers, das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend- ungsstellen, wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra Leistungsposition vorgesehen ist. Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation sind grundsätzlich in die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet. Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen. Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest oder ist von Materialsummen und -mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, hat er diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch immer vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen. Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen. Die Anwohner sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume spätestens 14 Tage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang -  mit Angabe der Firmenbezeichung -  Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. Ansprechpartner namentlich zu benennen. Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen. Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener Räume nicht gestattet. Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers. Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine Leistungsvergütung stattfinden. In alle Einheitspreise ist Schichtarbeit einzubeziehen. Der aufgestellte Bauzeitenplan ist  verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen, die durch seine Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber offensichtlich. Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen! Der AN hat mit dem AG und den parallel tätigen Firmen Absprachen hinsichtlich gleichzeitig laufender Arbeiten, die zu gegenseitigen Behinde- rungen führen können bzw. als Vorarbeiten zu erbringen sind , vorzunehmen. Der Bieter hat sämtliche Aufwendungen für eventuelle gegenseitige Behinderungen auf der Baustelle durch gleichzeitig laufende Arbeiten mehrerer Auftragnehmer in die EP einzukalkulieren. Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich. Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle dokumentiert wurde. Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke. Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen. Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich. Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder einzulagern. Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden) hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden) Hinterein- gänge für evtl. Rettungsfahrzeuge während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind. Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn- anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu beräumen. Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach- forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt! Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen. Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des Verursachers zu beseitigen. Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen- tation dem AN nicht möglich war. Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP einzukalkulieren. Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen schmutzintensiven Arbeiten im Gebäude, Treppenhaus, Keller, etc. und ebenso im Außenbereich (Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum des Bauherrn nicht beschädigt oder verunreinigt wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen (Planen, Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte bzw. -maschinen sind in die EP einzukalkulieren. Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw. Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind. Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten. Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren. Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen einzutragen! Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut unverbindlich. Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche Funktion erreicht werden. Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen. Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen! Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird vom Auftraggeber estellt)! Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs- umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben! Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu schützen. Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/ EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben. Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der örtlichen Situation. Verwendete Abkürzungen: AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber WE = Wohnungseinheit EP = Einheitspreis LV = Leistungsverzeichnis o.ä. = oder ähnlich (e) u.a. = und andere (s) ggf. = gegebenenfalls i.d.R. = in der Regel u.U. = unter Umständen evtl. = eventuell bzw. = beziehungsweise z.B. = zum Beispiel usw. = und so weiter usf. = und so fort inkl. = inklusive etc. = et cetera dgl. = dergleichen d.h. = das heißt bzgl. = bezüglich einschl. = einschließlich BA = Bauabschnitt
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 Altendorfer Straße 50 - 56
1
Altendorfer Straße 50 - 56
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Metallbau-, Schlosserarbeiten - Unterkonstruktion PV-Anlage
1.2
Metallbau-, Schlosserarbeiten - Unterkonstruktion PV-Anlage
1.3 PV-Anlage Altendorfer Straße 50 - 56, Chemnitz
1.3
PV-Anlage Altendorfer Straße 50 - 56, Chemnitz
2 Beyerstraße 27 - 33
2
Beyerstraße 27 - 33
2.1 Baustelleneinrichtung
2.1
Baustelleneinrichtung
2.2 Metallbau-, Schlosserarbeiten - Unterkonstruktion PV-Anlage
2.2
Metallbau-, Schlosserarbeiten - Unterkonstruktion PV-Anlage
2.3 PV-Anlage Beyerstraße 27-33, Chemnitz
2.3
PV-Anlage Beyerstraße 27-33, Chemnitz