LV12
Projektentwicklung Schießgartenstraße
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Umbau / Erweiterung Umbau von zwei Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäusern. Dafür wurden die Grundstücke in der Schießgartenstraße 33/35 zu einem Grundstück zusammengelegt. Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen / entkernt Allgemeine Baubeschreibung Durch die Wohnraumvergrößerung entstehen insgesamt 16 Wohneinheiten verteilt auf die zwei Gebäude. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind jeweils 3 Wohneinheiten angeordnet, im Dachgeschoss jeweils zwei Wohneinheiten mit Dachterrasse. Die Keller werden weiterhin als Keller genutzt und ändern in Ihrer Größe nicht. Die bestehenden Gebäude werden kernsaniert. Die Anbauten werden in Massivbauweise errichtet. Die Dachstühle beider Gebäude werden mit Holz konstruiert. Die Dacheindeckung der 35° Dächer wird mit Ziegeln ausgeführt. Das Dach der mittleren Dachreiter sollen mit Solarmodulen belegt werden. Die Gauben und dieser Dachbereich werden mit einer EPDM Plane abgedichtet. Die Dachterrassen werden, in den Bereichen ohne Dachterrasse, intensiv begrünt. Die äußere Hülle wird an der Fassade mit einem WDVS-System und die Steildächer mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch ertüchtigt. Beide Gebäude werden an jeweils eine Wärmepumpe angeschlossen. Die Räume werden im Rahmen der Effizienzhaussanierung mit dezentralen Einzelraumlüftergeräten belüftet. Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Umbau von EFH zu MFH Gesamtanzahl Geschosse: 4 davon Untergeschosse: 1 davon Vollgeschosse: 2 Dachform: Pultdächer Höhe First über OKG: 11,40 m Höhe letzte Decke über OKG: 5,65 m Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten: durch AN Lagerfläche für AN: ca. 100 m2 außen Baus. Stromanschluss (kW): 44 kW vorhanden Baus. Wasseranschluss: DN 32 DN vorhanden Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: Wohngebiet [7:00-20:00] Lärmeinschränkungen: Wohngebiet [7:00-9:00, 13:00-15:00, 17:00 - 20:00] Erschütterungseinschränkungen: - Gebäudeklasse Das Gebäude ist nach §2 Abs. 4 Satz 1 HBO 2018 der Gebäudeklasse [3] zuzuordnen. Lage Adresse: Schießgartenstraße 35 und 33, 63303 Götzenhain-Dreieich Baugelände und Baustellenzufahrt Das Baugrundstück wird über die Schießgartenstraße erschlossen. Lager- und Aufstellflächen sind auf dem Baugelände und gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen. Sie sind jedoch knapp bemessen und zügig für Folgegewerke freizuräumen. Bauwasser und Baustrom sind bauseits vorhanden. Nutzung sanitärer Anlagen Während der Bauphase steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Sollte dieses WC über das übliche Maß verunreinigt oder beschädigt werden, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, müssen die zum Zeitpunkt der Feststellung anwesenden Firmen die Kosten für das Reinigen und Beheben der Schäden sowie Stellen und Vorhalten eines separaten WCs tragen. Es wird davon ausgegangen, dass am Kernarbeitsplatz Duschen zur Verfügung stehen, sodass keine weiteren Duschen auf der Baustelle gestellt werden. Ausführung zeitgleich mit anderen Gewerken Auf der Baustelle werden mehrere Gewerke zeitgleich ihre Arbeiten ausführen. Daher sind die eigenen Arbeiten mit denen anderer Gewerke rechtzeitig abzustimmen. Bautagebuch ǀ Dokumentation Der Auftragnehmer hat Bau-Tagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich oder auf Anforderung zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können, unter Ausschluss von Angaben zu Behinderungen und Tagelohnarbeiten. Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen. Die Zusammenstellung der Unterlagen ist baubegleitend zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor voraussichtlicher Abnahme vollständig und geordnet dem AG bzw. dessen Stellvertreter vorzulegen. Sonstiges Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend eine Besichtigung der Örtlichkeiten nahegelegt. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt. Alle Aufwendungen, die sich aus den vor- und nachgenannten Bemerkungen ergeben, sind entsprechend der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Erkennbare Unklarheiten in Bezug auf die vorliegende Leistungsbeschreibung sind vor Angebotsabgabe in Form einer Bieteranfrage zu klären. Vorlagen Die Pläne und Bilder, auf die in einzelnen Leistungstexten Bezug genommen wird, liegen dieser Ausschreibung bei. Es gilt Wort vor Bild. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im Format PDF-Format übermittelt. Die Druckkosten sind in die EPs einzurechnen. Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Ausführungszeiten: Der Ausführungszeitraum kann in mehrere Abschnitte unterteilt sein. Folgende Abschnitte sind vorerst im Bauzeitenplan definiert worden: Abschnitt: KW45 02.11.2026 bis KW46 13.11.2026 Hinweis: Die Abschnitte sind eng getacktet und sollen eingehalten werden, um den Bauablauf nicht zu gefährden.
Ausführungszeitraum
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere - ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten, - ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten, - ATV DIN 18358 - Rollladenarbeiten, - ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten, - ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, - BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, - Deutsche Bauchemie e. V., - DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - FTA: Fachverband Türautomation e. V., - GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., - GSB International e. V., - ift Rosenheim GmbH, - Informationsverein Holz e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., - ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., - VDE Verlag GmbH, - VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN einer Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: - statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), - Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermische Belastungen, - Bemessung der Konstruktionen einschließlich Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, - Türlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchttürterminals. Jede Türanlage erhält eine Nummer, die in den Grundrissen eingetragen wird. Der AN erstellt Übersichtspläne über elektrisch oder elektronisch aufzuschaltende Türelemente unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Beauftragung, zur Vorlage beim AG. Der AN stimmt diese auch mit dem Elektrogewerk ab. Soweit elektromotorische Türantriebe Leistungsbestandteil des AN sind, erstellt dieser unaufgefordert eine Gefährdungsanalyse für jede unterschiedliche Einbausituation zum Nachweis der Zulässigkeit des einbaus am konkreten Einbauort. Der AN prüft im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die Elektroinstallationsplanung des AG auf Vollständigkeit und Lage der Anschlüsse für die Türelemente. Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040-2 Tabelle 1 hin. Soweit Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen. 3 Türen 3.1 Türliste des AN, Werkstatt- und Montageplanung Der AN erstellt innerhalb einer Woche nach Auftragserhalt eine Türliste auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes, der Ausführungsplanung des AG, der Leistungsbeschreibung und dieser ZTV. Stellt der AN in diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen den verschiedenen Ausführungsgrundlagen fest, weist er den AG auf diese Widersprüche ausnahmslos hin und fordert Aufklärung und Entscheidung des AG rechtzeitig vor Materialbestellung ein. Die Erstellung der AN-seitigen Türliste gilt als Werkstatt- und Montageplanung des AN. Der AN trägt in die von ihm zu erstellendeaus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.2 Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3 Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsbahn mit beidseitig mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsbahn ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren mit Aufständerung ist durch feuerverzinkte Stahlteile und Wärmedämmelemente auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen und Balkonen bedingen konstruktive Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sichteilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. 3.4 Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.5 Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.6 Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtungerforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.7 Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich in nachfolgenden Leistungspositionen gefordert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Rastfeststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 3.8 Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf die Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 115° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagente vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: - Lieferung + Einbau Türschließer AN, - Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, - Lieferung + Einbau FSA AN, - Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, - Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), - Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), - Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, - Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, - Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), - BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, - Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.9 Kraftbetätigte Türen Kraftbetätigte ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführungkraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN, - Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN, - Lieferung + Einbau Bedienterminal AN, - Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN, - Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), - Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk), - Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.10 Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 3.11 Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Stange: Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Feststellung in raumseitiger Montage Schließblech: Als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene Notausgangstüren Bänder: 3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker: Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss: Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene 3.12 Verglasungen Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen.Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen. Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen in Türen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Türelemente selber entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Erdarbeiten
Technische Vorbemerkungen Schreinerarbeiten Allgemeine Hinweise Alle relevanten DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten. Für das angebotene System bzw. Produkt muss vor Baubeginn der Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften als komplettes System geführt werden. Alle Teile des LV´s müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen in der zur Angebotsabgabe gültigen Fassung sind zu beachten. Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schreinerarbeiten des Neubaus. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Montage von Materialien und vorgefertigten Bauteilen sowie deren Lagerung auf der Baustelle. Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen. Verschnitt, Zuschnitt, Befestigungen, Kleineisenteile, Lieferung und Montage sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Maß- und Massenangaben sind eigenverantwortlich vor Ort zu überprüfen. Besondere Angaben Während der Ausführung ist darauf zu achten, dass behutsam mit dem Bestand umgegangen wird und Beschädigungen vermieden werden. Gefahrenbereiche sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Während des Ausführungszeitraums muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und Deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter auf der Baustelle anzutreffen sein. Verarbeitungsbedingungen Im Preis sind alle anfallenden Hilfskonstruktionen, wie Hebezeuge, Gerüste, Leitern, Rüstzeug, Anseilmaterial und dergleichen, die für die gesamten Arbeiten erforderlich werden, einzukalkulieren. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Bestandssubstanz, Nachbargebäude, andere Gebäudeteile, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Müllbeseitigung Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und -abfall sowie Rohstoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe ist zu erbringen. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z.B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden. Qualitätssicherung Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Der Einbau muss sachgerecht gemäß Herstellerangaben erfolgen. Es muss eine Montagebescheinigung erstellt und dem AG übergeben werden. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder ein Übereinstimmungszertifikat. Baumaße Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau vorzunehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereit stehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Toleranzen Werden vom AN bei der Ausführung seiner Leistungen von der DIN abweichende Toleranzen festgestellt, so ist der AG darüber, inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen, unverzüglich schriftlich zu informieren.
Technische Vorbemerkungen Schreinerarbeiten
01 Gemeinsame Arbeiten
01
Gemeinsame Arbeiten
01.01 Vor- und Nebenleistungen
01.01
Vor- und Nebenleistungen
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
Anforderungen Bei allen Türen sind bei Einbau und Lieferung die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzpt, den Brandschutzplänen und dem Schallschutznachweis zu beachten. Die Positionen sind auf Übereinstimmung zu Überprüfen.
Anforderungen
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Vor- und Nebenleistungen
02.01
Vor- und Nebenleistungen
02.02 Wohnungstüren
02.02
Wohnungstüren
02.03 Innentüren
02.03
Innentüren
02.04 Flur- und Kellertüren
02.04
Flur- und Kellertüren
02.05 Kellerabteile
02.05
Kellerabteile
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Vor- und Nebenleistungen
03.01
Vor- und Nebenleistungen
03.02 Wohnungstüren
03.02
Wohnungstüren
03.03 Innentüren
03.03
Innentüren
03.04 Flur- und Kellertüren
03.04
Flur- und Kellertüren
03.05 Kellerabteile
03.05
Kellerabteile