LV09 estrich
Projektentwicklung Schießgartenstraße
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Umbau / Erweiterung Umbau von zwei Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäusern. Dafür wurden die Grundstücke in der Schießgartenstraße 33/35 zu einem Grundstück zusammengelegt. Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen / entkernt Allgemeine Baubeschreibung Durch die Wohnraumvergrößerung entstehen insgesamt 16 Wohneinheiten verteilt auf die zwei Gebäude. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind jeweils 3 Wohneinheiten angeordnet, im Dachgeschoss jeweils zwei Wohneinheiten mit Dachterrasse. Die Keller werden weiterhin als Keller genutzt und ändern in Ihrer Größe nicht. Die bestehenden Gebäude werden kernsaniert. Die Anbauten werden in Massivbauweise errichtet. Die Dachstühle beider Gebäude werden mit Holz konstruiert. Die Dacheindeckung der 35° Dächer wird mit Ziegeln ausgeführt. Das Dach der mittleren Dachreiter sollen mit Solarmodulen belegt werden. Die Gauben und dieser Dachbereich werden mit einer EPDM Plane abgedichtet. Die Dachterrassen werden, in den Bereichen ohne Dachterrasse, intensiv begrünt. Die äußere Hülle wird an der Fassade mit einem WDVS-System und die Steildächer mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch ertüchtigt. Beide Gebäude werden an jeweils eine Wärmepumpe angeschlossen. Die Räume werden im Rahmen der Effizienzhaussanierung mit dezentralen Einzelraumlüftergeräten belüftet. Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Umbau von EFH zu MFH Gesamtanzahl Geschosse: 4 davon Untergeschosse: 1 davon Vollgeschosse:2 Dachform: Pultdächer Höhe First über OKG: 11,40 m Höhe letzte Decke über OKG: 5,65 m Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten: durch AN Lagerfläche für AN: ca. 100 m2 außen Baus. Stromanschluss (kW): 44 kW vorhanden Baus. Wasseranschluss: DN 32 DN vorhanden Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: Wohngebiet [7:00-20:00] Lärmeinschränkungen: Wohngebiet [7:00-9:00, 13:00-15:00, 17:00 - 20:00] Erschütterungseinschränkungen: - Gebäudeklasse Das Gebäude ist nach §2 Abs. 4 Satz 1 HBO 2018 der Gebäudeklasse [3] zuzuordnen. Lage Adresse: Schießgartenstraße 35 und 33, 63303 Götzenhain-Dreieich Baugelände und Baustellenzufahrt Das Baugrundstück wird über die Schießgartenstraße erschlossen. Lager- und Aufstellflächen sind auf dem Baugelände und gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen. Sie sind jedoch knapp bemessen und zügig für Folgegewerke freizuräumen. Bauwasser und Baustrom sind bauseits vorhanden. Nutzung sanitärer Anlagen Während der Bauphase steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Sollte dieses WC über das übliche Maß verunreinigt oder beschädigt werden, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, müssen die zum Zeitpunkt der Feststellung anwesenden Firmen die Kosten für das Reinigen und Beheben der Schäden sowie Stellen und Vorhalten eines separaten WCs tragen. Es wird davon ausgegangen, dass am Kernarbeitsplatz Duschen zur Verfügung stehen, sodass keine weiteren Duschen auf der Baustelle gestellt werden. Ausführung zeitgleich mit anderen Gewerken Auf der Baustelle werden mehrere Gewerke zeitgleich ihre Arbeiten ausführen. Daher sind die eigenen Arbeiten mit denen anderer Gewerke rechtzeitig abzustimmen. Bautagebuch ǀ Dokumentation Der Auftragnehmer hat Bau-Tagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich oder auf Anforderung zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können, unter Ausschluss von Angaben zu Behinderungen und Tagelohnarbeiten. Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen. Die Zusammenstellung der Unterlagen ist baubegleitend zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor voraussichtlicher Abnahme vollständig und geordnet dem AG bzw. dessen Stellvertreter vorzulegen. Sonstiges Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend eine Besichtigung der Örtlichkeiten nahegelegt. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt. Alle Aufwendungen, die sich aus den vor- und nachgenannten Bemerkungen ergeben, sind entsprechend der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Erkennbare Unklarheiten in Bezug auf die vorliegende Leistungsbeschreibung sind vor Angebotsabgabe in Form einer Bieteranfrage zu klären. Vorlagen Die Pläne und Bilder, auf die in einzelnen Leistungstexten Bezug genommen wird, liegen dieser Ausschreibung bei. Es gilt Wort vor Bild. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im Format PDF-Format übermittelt. Die Druckkosten sind in die EPs einzurechnen. Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Ausführungszeiten: Der Ausführungszeitraum kann in mehrere Abschnitte unterteilt sein. Folgende Abschnitte sind vorerst im Bauzeitenplan definiert worden: Abschnitt:KW33 10.08.2026 bis KW45 06.11.2026 Hinweis: Die Abschnitte sind eng getacktet und sollen eingehalten werden, um den Bauablauf nicht zu gefährden.
Ausführungszeitraum
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., - bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., - GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., - Bundesverband Leichtbeton e. V., - BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., - BVS: Bundesverband Systemböden e. V., - DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - InformationsZentrum Beton GmbH, - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitigvor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. - die Messung der Restfeuchte, - die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, - das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, - das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, - das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1 Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2 Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann.Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3 Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4 Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5 Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6 Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7 Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von inden Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8 Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN.Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerelastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei  Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sollen unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen ausgeführt werden. 3.1.10 Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Estricharbeiten
Vorbemerkungen Estrich Besondere Angaben Lieferung und Montage sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Während der Ausführung ist darauf zu achten, dass behutsam mit dem Bestand umgegangen wird und Beschädigungen vermieden werden. Gefahrenbereiche sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Die Schnittstellen mit den Gewerken Elektroarbeiten und Heizung-Lüftung-Sanitär-Arbeiten sind frühzeitig abzustimmen. Müllbeseitigung Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und -abfall sowie Rohstoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe ist zu erbringen. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z.B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden. Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Gewerke und / oder Dritter, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Erforderliche Schutzmaßnahmen für Bestandssubstanz, Nachbargebäude, andere Gebäudeteile, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind. Qualitätssicherung Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen / Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder ein Übereinstimmungszertifikat. Bauprodukte, die nicht in Serie gefertigt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungs- zertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis des Verwendungszweckes abzugeben. Für alle brandschutztechnischen Verkleidungen sind bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse vor Ausführung vorzulegen. Baumaße Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau vorzunehmen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereit stehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und / oder andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststoff-Folie oder dergleichen vorzusehen. Einbau Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen zu Wärme-, Feuchte- und Schallschutz sowie Fugenbewegung gerecht werden. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.
Vorbemerkungen Estrich
01 Gemeinsame Arbeiten
01
Gemeinsame Arbeiten
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten Diese bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung des AG. Stundenlohnzettel sind unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten) von der Bauleitung unterschreiben zu lassen. Nicht unterschriebene Stundenzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
01.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
01.__.0020 Stundenlohn Helfer Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0020
Stundenlohn Helfer
10,00
h
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Vor- und Nebenleistungen
02.01
Vor- und Nebenleistungen
02.02 Normalestrich - EG Anbau+ DG
02.02
Normalestrich - EG Anbau+ DG
02.03 Dünnschichtestrich - EG Bestand + OG
02.03
Dünnschichtestrich - EG Bestand + OG
02.04 Estrich - KG
02.04
Estrich - KG
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Vor- und Nebenleistungen
03.01
Vor- und Nebenleistungen
03.02 Normalestrich - EG Anbau+ DG
03.02
Normalestrich - EG Anbau+ DG
03.03 Dünnschichtestrich - EG Bestand + OG
03.03
Dünnschichtestrich - EG Bestand + OG
03.04 Estrich - KG
03.04
Estrich - KG