Innenputz
Premier Inn Eschborn
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Errichtet wird ein sieben geschossiges Prrmier Inn Hotel mit 174 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG. Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt. Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück Alfred-Herrhausen-Allee 6,8, in 65760 Eschborn
Baubeschreibung
ZTV Putz ZTV Putz 1. Allgemeines Der AN verpflichtet sich, täglich seinen Arbeitsplatz zu säubern und Schutt und Abfälle etc.zum durch den AG hergerichteten Entsorgungshof zu bringen, damit dieser durch die vom AG bereitgestellte Fachkraft fachgerecht getrennt und entsorgt werden kann. Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Arbeisplatzreinigung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für die Beseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip. Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Positionen mit Wahlmöglichkeiten des AG sind vor Ausführung kostenlos zu bemustern. Das Ergebnis ist in einem Protokoll schriftlich zu fixieren. 2. Mitgeltende Normen und Regeln Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18350 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet. Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das Bauvorhaben erhält eine DGNB-Zertifizierung. Sämtliche vorgesehenen Materialien müssen rechtzeitig vor Materialbestellung dem AG zur Weiterleitung an den Auditor vorgelegt werden. Die Materialbestellung erfolgt nach Freigabe durch den Auditor. Folgende weitere Hinweise sind im Rahmen der Zertifizierung zu beachten: - Verwendung umweltgerechter Materialien - Einsatz von Produkten aus der EU - Einsatz von Pflanzsubstraten mit min. 30% Recyclinganteil (Nachweis über Datenblatt) - keine Verwendung torfhaltiger Substrate - kein Einsatz von Pestiziden auf dem Gelände - kein Einsatz von chemischen Düngemitteln auf dem Gelände Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen. Es dürfen nur die Produkte / Systeme eines Materialherstellers angeboten werden. Der Einsatz von Materialien unterschiedlicher Hersteller ist aus Gewährleistungsgründen und der nicht sichergestellten Verträglichkeit bzw. Haftung untereinander nicht erlaubt. Die Verwendung von Materialien unterschiedlicher Hersteller führt ggf. zum Verlust der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Verarbeitungsrichtilinien des Herstellers sind zu beachten. 4. Angaben zur Ausführung 4.1. Allgemeines Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. In den Positionen beschriebene Profile, Leisten u.ä einschließlich deren Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor Durchführung der Putz- bzw. Stuckarbeiten ist der Untergrund auf seine Eignung zu überprüfen. Die Prüfung des Putzgrundes hat gemäß VOB, Teil C, DIN 18350 im Zuge der Wahrnehmung der Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Die Feuchtigkeitsüberprüfung muß messtechnisch erfolgen und ist zu Dokumentiert und dem AG zu übergeben. Eventuelle Untergrundmängel sind vor Ausführung der Arbeiten zu reklamieren. Sämtliche Putzflächen an Wänden und Decken sind im Rahmen der zulässigen Toleranzen im Bauwesen/Hochbau nach DIN DIN 18202 lot- und fluchtgerecht auszuführen. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar oder zu erwarten sind, sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Risseverhinderung und deren Vergütung sind in diesem Zuge mit dem AG abzustimmen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen. Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. An allen Öffnungen, Ecken, vorspringenden Kanten usw. des Außen- und Innenputzes sind Putzprofile anzubringen; diese werden gemäß den Positionen im LV vergütet. Schienen und Profile wie Eckschutzschienen, Abschlussschienen, Dehnungsfugenprofile, Randwinkel und Einfassprofile aus Metall müssen entsprechend dem Verwendungszweck verzinkt oder korrosionsresistent sein. Drahtgeflechte, Rippenstreckmetall, Baustahlmatten u.ä. müssen frei von losem Rost sein. Textile Gewebe für den Außenbereich müssen alkalibeständig sein. Nägel, Klammern und andere Befestigungsmittel müssen bei Verwendung in feuchten Räumen und für Arbeiten mit Gips rostgeschützt sein. 4.2. Innenputz Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen und später freizulegende Einbauteile sind vor dem Verputzen zu kennzeichnen. Eingebaute Teile, die vom Mörtel verschmutzt werden, sind sofort zu reinigen. Das Schließen von Leitungsschlitzen und Aussparungen ist mit den Einheitspreisen abgegolten, sofern nichts Gegenteiliges ausgeschrieben wird. Fensterbänke sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen können. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Rohre, Einbauten u.dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Innenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. 4.3 Außenputz Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o.ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u.ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. 5. Angaben zur Abrechnung Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag). Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen. Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen. Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt. Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
ZTV Putz
DGNB DGNB Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juni 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard "Silber". Die sich aus Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren. Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen. Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen. Schadstoffarmes Bauen Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten. Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen. Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke. Unter anderem folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Trockenbauarbeiten zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen: Zeile 1) Baumaterial Produkttyp Schadstoffe Anforderung QS3 oder 4 2 Beschichtungen auf dekorative Farben, VOC / SVOC lösemittelfrei überwiegend mineralischen Grundierungen, dekorative Konservierungsstoffe und Untergründen im Innenraum Spachtelmassen (inkl. weichmacherfrei sowie auf Tapeten, Vliesen, QSpachtel) sowie Tiefengrund, und Gipskartonplatten etc. Bodenbeschichtungen ohne konservierungsmittelfrei spezielle nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 Beständigkeitsanforderungen, Betonlasuren 3 Beschichtungen auf Gemeint sind staubbindende VOC < 10g/l überwiegend mineralischen Beschichtungen, Untergründen im Innenraum wie Grundbeschichtungen z.B. Beton, Mauerwerk, Mörtel und Betonkontakt, Aufbrennsperre Spachtel (z. B. Betonspachtel 11 Verklebungen und Abdichtungen Dichtungsmassen, Dichtstoffe, VOC und Oximfreiheit GISCODE im Innenraum Klebstoffe für punkt- und PU10, PU20, RS10, DA20, linienförmige Verklebungen DSE20, DSA20, DSO20 oder DH20 von Bauteilen im Innenraum: und - mechanisch belastete Fugen EMICODE EC1PLUS - Sockelleisten - Türschienen - Stützenkleber (Doppel- oder Hohlboden) - Lüftungskanäle Gemeint sind Acrylatdichtstoffe / -kleber, Silikondichtstoffe, PU-Kleber und silanmodifizierte Polymere (SMP) 19 Nicht tragende Metallbauteile Korrosionsschutzbeschichtungen VOC Wasserverdünnbare Produkte wie Treppengeländer, und Effektbeschichtungen (z. < 140 g/l Metallunterkonstruktionen, B. Metalliceffektlacke) Zargen, Stahltüren, Ausnahme: Für Fassadenelemente, Wärme- und Metalliceffektlacke nur Kälteübertragungsflächen, wasserverdünnbare Produkte Kälterohre 31b Bahnenförmige Abdichtungen Abdichtungsbahnen Methylchlorphenoxy-propionsäur <= 1 mg/m² oder kein Einsatz e (MCPP) "Mecoprop" von MCPP-Verbindungen 42 Flammhemmend ausgerüstete Technischer Brandschutz, Chlorparaffine (vgl. Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs Bauprodukte (Gemische) Verklebungen bzw. Definition) und SVHC + LCCPs) < 0,1 % Abdichtungen in Innenräumen, und PUMontagekleber: SVHC ≤ 0,1 % Brandschottspachtelmassen, Brandschutzcoatings für Kabel, Brandschutzsilikone, PUMontagekleber für Dämmstoffe (EPS, XPS, PUR) 46 PU-Systemkleber Konstruktive PU-Kleber für Lösemittel GISCODE RU1 (lösemittelfrei) Trockenestrich, Hohlboden, Trockenbauplatten 47 Beschichtete und Innentüren aus Formaldehyd DE-UZ 76 unbeschichtete Holzwerkstoffen, oder Holzwerkstoffe: Spanplatten, Raumakustikelemente, Formaldehyd Tischlerplatten, Raum-in-Raum-Systeme, ≤ 0,08 ppm (entspricht 0,103 Furnierplatten, Faserplatten Paneelverkleidungen an Wand mg/m³) und Decke Zeile / Nr. entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterienkatalog Neubau Version 2023 Ressourcengewinnung Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen: Ausschluss von Korruption und Bestechung Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen. Für alle im Gebäude verbleibenden Hölzer und Holzwerkstoffe ist eine FSC 100%-Zertifizierung (o.glw.) anhand eines projektbezogenen Lieferscheins nachzuweisen. Komplette Anforderungen DGNB siehe Anlage ENV1.2_Anlage 1 - Kriterienmatrix
DGNB
01 Innenputz 1. - 6. OG
01
Innenputz 1. - 6. OG
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung Geputzt und abgerechnet wird von OK Rohboden bis 15 cm über UK abgehängte Decke. Der obere Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt. Bei Vorsatzschalen aus Gipskarton wird bis 10 cm hinter die Vorsatzschale geputzt und abgerechnet. Der Abschluss wird freihändig, ohne Profil, ausgeführt. Wände mit Brand- und Schallschutz können je nach Anforderung auch bei einer abgehängten Decke von OK Rohboden bis UK Rohdecke geputzt und abgerechnet werden. Putz auf gemauerten Außenwänden ist gleichzeitig die Luftdichtigkeitschicht und ist von OK Rohboden bis UK Rohdecke auszuführen und abzurechnen, auch bei Räumen mit einer abgehängten Decke. Die genauen Putz- und Abrechnungshöhen sind vor Ausführungsbeginn schriftlich mit der Bauleitung zu vereinbaren. Die für diese Höhe erforderlichen Gerüste oder Hebebühnen sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1. - 6 OG Rohbauhöhe: 2,66 m Lichte Raumhöhe: 2,54 m Fußbodenaufbau: 12 cm EG Rohbauhöhe: 4,37m Lichte Raumhöhe: 4,19 m Fußbodenaufbau: 18 cm Lage: - im 1. - 6. OG die Flure und beide Treppenhäuser geputzt - im EG werden Wände und Decken der beiden Treppenhäuser geputzt
Raumhöhe, Putzhöhe, Abrechnung
01.__.01 Gipsputz geglättet Q2 Wand Untergrund von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen. Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und auf Wandflächen satt gerollt oder gestrichen auftragen Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, aus Gipsmörtel MG P IV liefern und auf geraden Wänden einbauen. Putzdicke i.M. 15 mm. Oberfläche in Qualitätsstufe Q2-geglättet Putzgrund: Beton
01.__.01
Gipsputz geglättet Q2 Wand
2.543,54
01.__.02 Laibungen+Profile Gipsputz Laibung und Sturz in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung / Haftbrücke, herstellen, verzinkte Eckschutzschienen an den Außenecken und Putzanschlussprofile aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen. Bei Laibungen von Durchgängen ist anstelle der APU-Leiste eine Eckschutzschiene einzubauen. Lieferung und Einbau der Schienen, Profile und Leisten sind in diese Position einzurechnen. Tiefe: ca. 15 cm
01.__.02
Laibungen+Profile Gipsputz
102,48
m
01.__.03 Zulage Putz Treppenhaus Zulage für das Putzen von Wandflächen im Treppenhaus, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erforderlicher Treppenhauseinrüstung in den unteren Etagen und bis zur doppelten Geschosshöhe im Dachgeschoss, inkl. Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen. In dieser Position ist nur die Wandfläche im Bereich der Treppenläufe angegeben.
01.__.03
Zulage Putz Treppenhaus
142,34
01.__.04 Putzbewehrung Kunststoff Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Kunststoffasern (für innen) liefern und nach Herstellervorschrift einbauen, incl. aller systemkonformen Befestigungsmittel. Abstand vom Untergrund ca. 7 mm, in mineralischem Unterputz. Untergrund: Beton Lage: Abdeckung der Montageöffnugnen
01.__.04
Putzbewehrung Kunststoff
261,00
01.__.05 Putzeckleisten verzinkt Putzeckleiste aus verzinktem Stahl liefern und an allen Außenecken nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
01.__.05
Putzeckleisten verzinkt
134,40
m
01.__.06 Dehungsprofil verzinkt 7523 (14mm, +4/-3mm) Bewegungsfugenprofil nach DIN EN 13658-1 für den Innenputz, für die Fläche, aus verzinktem Stahl mit Mittelteil besteht aus einer Kombination Hart- und Weich-PVC liefern und nach Herstellervorschrift in Wandputz einbauen. Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Bewegungsaufahme: +4/-3 mm Fugenbreite: 12 mm Putzdicke: ab 14 mm Fabrikat: Protektor 7523 o.glw. Lage: jeder Modulstoß und Anschluss an angrenzenden Betobfertigteile
01.__.06
Dehungsprofil verzinkt 7523 (14mm, +4/-3mm)
504,00
m
01.__.07 Zulage Türzargen anarbeiten Zulage für das 3-seitige Anarbeiten des Putzes an bestehende, bereits endlackierte Stahlumfassungszargen, bis 1,01/2,135 m, inkl. Schutz der Zarge und Tür. Die Zargen stehen 2 cm vor und sind oberflächenbündig anzuputzen. Anschluss Putz / Zarge mit Trennfix herstellen. Überstehende Trennfixstreifen abschneiden. ACHTNG! Durch das Ankleben der Trennfixstreifen kann u.U. die Endlackierung der Zargen beschädigt werden bzw. Klebreste verbleiben auf der Zarge. Der AN hat dies zu verhindern und die Zargen entsprechend zu schützen oder nachträglich zu reinigen. Die Kosten dafür sind in dieser Position enthalten.
01.__.07
Zulage Türzargen anarbeiten
174,00
St
01.__.08 Fuge horizontaler Modulstoß Treppenauge Herstellen einer horizontalen Bewegungsfuge an der Lagerfuge zweier Modulaußenwände im Bereich des Treppenauges wie folgt herstellen: - Fuge mit 4 cm breitem Trennstreifen überkleben. Der Klebestreifem soll einen Verbund des Putzes mit dem Untergrund verhindern. - 2 verzinke Fugenabschlussprofile, Protektor 1230 o. glw., bündig gegeneinander am oberen und unteren Modul ansetzen, so dass in der Putzoberfläche kein Absatz entsteht
01.__.08
Fuge horizontaler Modulstoß Treppenauge
129,78
m
01.__.09 Deckenanschluss Sichtbaren Deckenanschluss an Betondecke herstellen: - 2 Lagen weißes Vorlegeband an die Decke ankleben - verzinktes Putzabschlussprofil, dicht an das Vorlegeband gestoßen, einbauen - nach dem Erhärten überstehendes Vorlegeband putzbündig sauber abschneiden, entfernen und entsorgen Schutz der Sichbetondecke vor Verschmutzung und Putzspritzern entlang der zu putzenden Wände oder sofortige, gründliche Reinigung ist in dieser Position enthalten.
01.__.09
Deckenanschluss
745,03
m
02 Innenputz EG
02
Innenputz EG
02.__.01 Gipsputz geglättet Q2 Decke Untergrund von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen. Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und auf Deckenflächen satt gerollt oder gestrichen auftragen Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, aus Gipsmörtel MG P IV liefern und auf geraden Decken einbauen. Putzdicke i.M. 15 mm. Oberfläche in Qualitätsstufe Q2-geglättet Putzgrund: Beton, glatt
02.__.01
Gipsputz geglättet Q2 Decke
6,98
02.__.02 Gipsputz geglättet Q2 Wand Untergrund von Verschmutzungen wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz etc. trocken reinigen. Für den Untergrund geeignete Putzhaftbrücke / Grundierung / Aufbrennsperre auf mineralischer Basis liefern und auf Wandflächen satt gerollt oder gestrichen auftragen Innenputz, mineralisch gebunden, als Glattputz. Ausführung für übliche Beanspruchung, aus Gipsmörtel MG P IV liefern und auf geraden Wänden einbauen. Putzdicke i.M. 15 mm. Oberfläche in Qualitätsstufe Q2-geglättet Putzgrund: Beton
02.__.02
Gipsputz geglättet Q2 Wand
160,23
02.__.03 Laibungen+Profile Gipsputz Laibung und Sturz in vor beschriebenem Gipsputzsystem, einschließlich Grundierung / Haftbrücke, herstellen, verzinkte Eckschutzschienen an den Außenecken und Putzanschlussprofile aus PVC mit elastischer Zwischenlage und Abtrennschutzleiste für Folienbefestigung als Anschlüsse an Fenster- und Türrahmen. Bei Laibungen von Durchgängen ist anstelle der APU-Leiste eine Eckschutzschiene einzubauen. Lieferung und Einbau der Schienen, Profile und Leisten sind in diese Position einzurechnen. Tiefe: ca. 15 cm
02.__.03
Laibungen+Profile Gipsputz
14,20
m
02.__.04 Zulage Putz Treppenhaus Zulage für das Putzen von Wandflächen im Treppenhaus, einschließlich Mehraufwendungen für das Anarbeiten an den Verlauf von Tritt- und Setzstufen, an die Schrägen der Treppenläufe inkl. erforderlicher Treppenhauseinrüstung in den unteren Etagen und bis zur doppelten Geschosshöhe im Dachgeschoss, inkl. Abdecken und Schützen der Boden- und Treppenflächen. In dieser Position ist nur die Wandfläche im Bereich der Treppenläufe angegeben.
02.__.04
Zulage Putz Treppenhaus
60,83
02.__.05 Putzabschlussprofil Kunststoff Putzabschlussprofil aus Kunststoff, für Innen- und Aussenputz, liefern und in Wandputz nach Herstellervorschrift einbauen, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
02.__.05
Putzabschlussprofil Kunststoff
6,42
m

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