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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebots LV Fliesenarbeiten
Bauvorhaben: Pöpperling-Becker
Hirschenweg 6
85614Kirchseeon
HUS-Nr.: 005-2025-008
Xella-Nr.: 70661901
Ausführungszeitraum: 08.12.2025 - 19.12.2025,
sowie nach Abruf durch den Bauleiter.
Angebotsabgabe bis zum:28.07.2025
später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zuschlagfrist Ende: 00:00:00
Die Bauleitung erfolgt über die Niederlassung Dachau, zusändiger Bauleiter ist:
Herr K.Ilnicki Tel.:01525 7258163
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Wand Massivhaus GmbH
J. Geiger
07121 93070-11
j.geiger@wand-massivhaus.de
Mit freundlichen Grüßen
J. Geiger
Angebots- undAuftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem
dingungen Leistungsverzeichnis gehen
den Bedingungen der VOB
(unter A. 3.
und A.4.) vor und werden zum
Bestandteil des
abzuschließenden Bauvertrages.
A. 1. die umseitigen "Besonderen
Vertragsbedingungen" des
Leistungsverzeichnisses
A. 2. die "Zusätzlichen Technischen
Vorschriften" des
Leistungsverzeichnisses
A. 3. die "Allgemeinen
Vertragsbedingungen" für die
Ausführung von Bauleistungen
VOB/B, DIN 1961
in der bei Angebotsabgabe
gültigen Fassung
A. 4. die "Allgemeinen Technischen
Vorschriften" für
Bauleistungen VOB Teil C:
neueste Fassung
A. 5. die beim Generalunternehmer
vorliegenden Pläne sowie
vorgelegte Material- und
Ausführungsmuster
A. 6. die einschlägigen
DIN-Vorschriften - neueste
Fassung - für die zu
liefernden und zu
verarbeitenden
Stoffe und deren Zulässigkeit
nach den jeweiligen
Erfordernissen
A. 7. die einschlägigen
VDE-Vorschriften und
Ausführungsregeln.
zu beachten und einzuhalten
B
Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der
Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitssind:
polizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische
Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke
und Verkehrsbetriebe
Weitere Vertragsbestandteile–
Angebots- und
Vertragsbedingungen für
Bauleistungen und -lieferungen
1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautagebücher hat der
Vertragsgrundlagen, gültig bei Auftragnehmer auf Anforderung
zu führen und davon
etwaigen Widersprüchen in dem Fachplaner täglich
folgender Reihenfolge: Durchschriften zu übergeben.
Die Berichte müssen
1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die
vorgenommenen Eintragungen; für die Bauausführung und
Änderungen Abrechnung von
und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere
Beweisgründen schriftlich über Behinderungen.
erfolgen
1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen
Angebots- und Werkstoffen und
Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenständen
1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung
sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner
liegenden Zeichnungen zur Genehmigung
1.4 etwaige "Zusätzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom
Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte
Proben oder Muster
1.5 etwaige `Zusätzliche sind zur Abnahme vorzuhalten.
Technische
Vertragsbedingungen"
1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Prüfung: Erforderliche
Technische Baustoffprüfungen hat der
Vertragsbedingungen für Auftragnehmer auch ohne
Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine
Vertragsabschluß gültigen Kosten durch staatlich
Fassung anerkannte
1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Prüfstellen durchführen zu
Vertragsbedingungen für die lassen, wobei die
Ausführung von Entscheidung der Prüfstelle
für
Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf
nur Baustoffe und -verfahren
anwenden, für die
1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgemäße Zulassung
Bestimmungen über den vorliegt.
Werkvertrag
1.9 etwaige Allgemeine 4.8 Der Einsatz von
Geschäftsbedingungen des Subunternehmern
Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der
werden nicht schriftlichen Genehmigung des
Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers.
auch dann nicht, wenn der
Auftragnehmer in späteren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B.
Schreiben auf sie hinweist.
2. Vergütung 8. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, dem
Auftraggeber jegliche
Änderungen,
2.1 Auftragserweiterungen und die Auswirkungen auf die
-änderungen, insbesondere erteilte
zusätzliche Freistellungsbescheinigung
gem. §§ 48 ff.
und im Vertrag nicht EstG haben können,
vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die
werden nur vergütet, Freistellungsbescheinigung
wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der
der Ausführung die Mehrkosten Auftraggeber den Vertrag aus
angekündigt wichtigem Grund ohne
und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist
und wenn der Auftraggeber kündigen. Im Übrigen gilt §
dann den VOB/B.
Auftragnehmer ausdrücklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B.
beauftragt. Dies gilt auch
für nicht mit dem
Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, Mängelrüge: Hierfür
Zusammenhang stehenden gilt § 12 VOB/B mit folgender
Leistungen. Ein Maßgabe:
Mehrvergütungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer
jedoch geltend gemacht die förmliche Abnahme, hat
werden, wenn die der Auftraggeber
vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach
Erweiterungen bzw. Änderungen Fertigstellung der
ganz Gesamtleistung
offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts
führen müssen. anderes vereinbart wird. Der
Auftraggeber
2.2 Auftragsminderung: Der kann jedoch die Abnahme so
Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die
vermindert Leistung
werden. Einzelne Positionen wesentliche Mängel aufweist.
können entfallen. § 2 Nr. 3
VOB/B gilt unberührt.
2.3 Auf Mengenüberschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig
gegenüber der gestellt und hat der
Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in
(Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt
der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von
Ausführung 12 Werktagen
nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als
stillschweigend erfolgt, es
sei denn, der
2.4 Vertragspreise bleiben Auftraggeber erklärt
unverändert ohne Rücksicht auf ausdrücklich, dass er die
Abnahme bis zur Beseitigung
Lohnerhöhungen oder bestimmter wesentlicher
Materialpreissteigerungen. Mängel ablehnt, oder es sei
denn, dass er diese
2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- bereits anlässlich einer
oder Stoffpreisgleitklausel vorhergehenden schriftlichen
vereinbart, Mängelrüge
so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte.
verpflichtet, die Lohn- bzw.
Materialpreisänderung
spätestens binnen zwei Wochen 12.3 Erfolgt eine stillschweigende
nach Eintreten der Änderung Abnahme nach vorstehender
anzuzeigen. Bestimmung,
2.6 Giftmüll und Problemmüll, die sind Vorbehalte wegen
bei seiner Vertragsleistung bekannter Mängel oder wegen
anfallen, Vertragsstrafen vom
hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der
jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend
ordnungsgemäß zu machen,
zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher
vorsorglich schriftlich
angemeldet wurden.
2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den
Vertragspreise gelten für die Architekten, Sonderfachplaner
fertige Leistung oder
bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie
Bau-/Verwendungsstelle öffentlich-rechtliche
einschließlich Abladen, Abnahmen durch Behörden
Verpackung und Entsorgung des stellen keine
Verpackungsmaterials. rechtsgeschäftliche Abnahme
dar. Zu dieser ist
ausschließlich
3. Ausführungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt.
gilt § 3 VOB/B mit folgender
Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den 13. Gewährleistung und
Freigabevermerk des Verjährung: Es gilt § 13
Fachplaners VOB/13, sofern im Vertrag
tragen. Sie sind für den nicht ausdrücklich etwas
Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde.
Planinhalte, Maße,
Dimensionen und 14. Abrechnung: Die
Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach
vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen
prüfen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Prüfung an den
oder zu befürchtende Mängel mit der Prüfung der
und/oder Bedenken Schlussrechnung
hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an
unverzüglich und schriftlich den Auftraggeber einzureichen.
hinzuweisen. Dem
Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und
zu übermitteln. Vertragsdatum, sowie
Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen
entsprechend dem sind aufzuführen. Im Übrigen
Baufortschritt. gilt § 14 VOB/B.
3.2 Unterlagen über technische 15. Stundenlohnarbeiten werden
Anlagen, Installationen o. nur vergütet, wenn sie (gem.
ä., die der Ziffer 2.1
Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages)
erstellt hat, sondern von ausdrücklich vom Auftraggeber
Herstellerseite angeordnet worden sind.
unentgeltlich erlangt hat, Im Übrigen gilt § 15 VOB/B.
sind spätestens bei Abnahme
unentgeltlich
dem Auftraggeber zu übergeben. 16. Zahlungen. Es gilt § 16
VOB/13 mit folgender Maßgabe:
Rückforderungen
3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Überzahlung (§§ 812 ff.
untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber
Erfüllung seiner stellen. Der
Leistungspflicht übergebene Auftraggeber ist insoweit
Pläne, Zeichnungen und berechtigt, die
Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch
anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine
verwerten oder zu verändern. Prüfinstanz nachprüfen zu
lassen. Im
4. Ausführung. Soweit im Vertrag Übrigen gilt § 16 VOB/B
nicht ausdrücklich etwas einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B
anderes ver- betreffend
einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung.
mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und 17. Sicherheitsleistung. Es gilt
Unfallverhütung: Der § 17 VOB/B.
Auftragnehmer hat für seine
Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche
Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18
treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt:
Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufmaßerfolgt gemeinsam
während und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen
sowie mit dem
in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte
Auftragnehmer von sich aus Teile sind rechtzeitig auf zu
für alle messen. Die
Schadensverhütungsmaßnahmen Messurkunde ist durch den
zu sorgen, wie Abschrankungen, Auftragnehmer auf seine
Kosten leicht prüfbar
Beleuchtung, Geländer, gemäß den Angebotspositionen
Fanggerüste, Absteifungen, zu erstellen.
Warntafeln,
Brandverhütung, 18.2 Forderungsabtretungen sind
Sturmsicherung aller unzulässig.
Gegenstände,
Vorschriftsmäßigkeit
von elektrischen Geräten, 18.3 Für Arbeitsgemeinschaften
Leitungen usw. Mängel an der gilt: Die Mitglieder der
Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft
Geräten, Gerüsten usw. haben beim Angebots- bzw.
anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine
Benutzer zu Mitgliedsfirma
beanstanden. Der federführend schriftlich zu
Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit
Auftraggeber ausdrücklich frei Wirkung für und
von Schadensersatzansprüchen, gegen die Arbeitsgemeinschaft
die er im Zusammenhang mit zu bevollmächtigen. Der
seinen Auftraggeber kann
Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum
zu vertreten hat. Ablauf der
Gewährleistungsfrist von der
4.2 Schutz seiner ausgeführten Arbeitsgemeinschaft die
Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen
Wasser-, Frost-, federführenden Firma
Sturm- und Winterschäden verlangen. Alle Mitglieder
sowie gegen Beschädigung, der Arbeitsgemeinschaft
Korrosion und haften gesamtschuldnerisch.
Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen
Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem
bis zur Auftraggeber bzw.
Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig
ohne Aufpreis Entfernung von anzukündigen.
Schnee Übernahmezeitpunkt und
-adresse
und Eis, soweit für seine sind zu vereinbaren. Die
Leistungen nötig. Transportgefahr geht zu
Lasten des Lieferanten.
4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende
Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist
Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung.
beachten und zu schützen, Deckungszusagen und -summe
bevor er dort Arbeiten sind für die ganze Bauzeit
vornimmt. nachzuweisen.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand: Es gilt der
des AN, der fachlich und Gerichtsstand des Sitzes
persönlich
geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als
ist, muss während dergesamten vereinbart.
Arbeitszeit
anwesend sein. Er darf nur
abgezogen werden, wenn mit
dem bauführenden
Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von
Vereinbarung über eine Vertragsteilen berührt die
geeignete Ersatzperson übrigen nicht.
erfolgt ist. Auf Anforderung
hat der Auftragnehmer einen
Fachbauleiter
nach den jeweils geltenden
öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen einzusetzen,
sofern im Vertrag vereinbart.
Recyclingverpflichtung/Bauschu
ttentsorgung
Im Rahmen der
Umweltzertifizierung unseres
Unternehmens haben wir uns
verpflichtet, künftig alle
recycelbaren Baustoffe
einer umweltgerechten
Verwertung zuzuführen. Dies
betrifft insbesondere
Sämtliche Kartonagen,
(Pack-)Papiere,
Einwegpaletten etc.
Sämtliche Verpackungsstoffe
und Füllstoffe (z. B. Folien,
Styroporchips,
Luftpolsterfolien etc.)
Sämtliche Dämmstoffeund
Dämmstoffreste
Sämtliche Kunststoffteile,
Kunststoffrohre und Ähnliches
Es gilt somit als vereinbart,
dass der AN diese Stoffe
selbst entsorgen und der
Industrieentsprechend der
gültigen
Rücknahmeverpflichtungen
wieder zuführen. Der
Auftragnehmer hat von seinen
Arbeiten herrührende
Verunreinigungen (Abfälle,
Verpackungsmaterialien,
Schutt, Schmutz und
dergleichen) ohne besondere
Aufforderungen des
Auftraggebers am Ende jedes
Arbeitstages, jedoch
spätestens jede Woche bis
Freitagmittag, 12.00Uhr zu
beseitigen, das heißt, zu
sammeln, abzufahren und
fachgerecht zu entsorgen.
Nach dem wöchentlichen
Einsatz, jedoch spätestens
Freitags, ist die Baustelle
besenrein und frei von
Verunreinigungen (z. B.
Putz-, Mörtel-, Stein-,
Ziegel- und Betonresten etc)
zu verlassen.
Container zur Entsorgung
aller o. g. Materialien
werden vom Auftraggeber nicht
gestellt. Für ordnungsgemäße
Trennung und den Abtransport
dieser Stoffe ist der
Auftragnehmer selbst
verantwortlich. Sind
Verunreinigungen vom AN
innerhalb dieser
Vertragsfrist nicht
beseitigt, ist der
Auftraggeber berechtigt, dem
Auftragnehmer eine
angemessene Nachfrist zu
setzen und im Falle des
fruchtlosen Verstreichens
dieser Nachricht die
Verunreinigungen selbst oder
durch Dritte beseitigen zu
lassen. Die nachgewiesenen
Kosten hierfür trägt der AN.
Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben.
Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
Angebots LV Fliesenarbeiten
10 Fliesenarbeiten
10
Fliesenarbeiten
10.01 Standardleistungen
10.01
Standardleistungen
10.02 Sonderleistungen
10.02
Sonderleistungen
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.
Stundenzettel sind wöchentlich bzw. innerhalb der nächsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen, später vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht vergütet.
Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schließenden Bauvertrag.
Wir bestätigen hiermit verbindlich die Auftragsausführung wie angefordert.
08.12.2025 - 19.12.2025
sowie nach Abruf durch den Bauleiter
Ort / Datum........................................
Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt pauschal gemäß Endsumme, Baufortschritt und Zahlplan.
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