00 Allgemeine Bestimmungen
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
22 Dachdeckerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Alle Leistungen gelten für Dachneigungen bis 45 Grad.
Die Preise für die Deckung gelten ohne Unterschied, ob
mit oder ohne Unterdach beziehungsweise Unterspannung.
2. Windlast - Berechnung:
Die Windlast-Berechnung gemäß ÖNORM erfolgt durch den
Auftraggeber.
Eine vereinfachte grafische Darstellung (z.B.
Dachdraufsicht M 1:100 mit einer Darstellung der
Windlastbereiche) der Dachfläche wird vom Auftraggeber
beigestellt.
Die Ausführung (Dimensionierung) und die Art der
systemgerechten Befestigung für die jeweiligen
Dachflächen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) bis 3,2
m
bei Arbeitshöhen über 3,2 m alle Erschwernisse,
einschließlich etwaigem erhöhtem Aufwand für den
Materialtransport
Ausstiegsfenster mit einer
Einscheiben-Sicherheitsverglasung und Einbaurahmen
4. Farben:
4.1 Standardfarben:
Standardfarben sind Farben (nach Wahl des
Auftraggebers) aus der Farbkarte des Herstellers, für
die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.
4.2 Sonderfarben:
Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des Auftraggebers)
aus der Farbkarte des Herstellers, für die der
Hersteller einen Aufpreis vorsieht (Aufzahlungen).
5. Edelstahl (NIRO):
Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl mit
der Werkstoffnummer 1.4301 (V2A) zu verstehen.
6. Skizze:
Im Folgenden wird der Begriff Skizze für die
einfachste Darstellungsmöglichkeit (z.B. Zeichnung,
Plan) verwendet.
7. Abkürzungen:
ED für Einfachdeckungen
DD für Doppeldeckungen
8. Deckregeln:
Für die Ausführung der Dachdeckerarbeiten gelten die
von der Bundesinnung der Dachdecker herausgegebenen
Deckregeln (erhältlich bei der Bundesinnung der
Dachdecker, 1040 Wien, Schaumburggasse 20/6) und die
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
22.01 Allgemeines Dachdeckerarbeiten
Allgemeines Dachdeckerarbeiten
22.04 Dachdeckerarbeiten mit Tondachziegel
Dachdeckerarbeiten mit Tondachziegel
22.32 Sonstige Deckungen
23 Bauspenglerarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemein:
Im Folgenden sind Bauspenglerarbeiten für verzinktes
Stahlblech (verz.), für Zinkblech (Zink),
Aluminiumblech (Alu), Kupferblech (Kupfer), Edelstahl
(Edelst.) und für verzinkte beschichtete Stahlbleche
(vz-besch.) beschrieben.
2. Leistungen AN/AG:
2.1 Die vereinfachte Bemessung der Wind- und
Schneelasten gemäß ÖNORM erfolgt durch den
Auftragnehmer (AN).
2.2 Nachweise zur Berechnung/Bemessung sind nach der
Auftragsvergabe bzw. vor der Ausführung zu erbringen.
2.1 Eine vereinfachte maßstäbliche Darstellung der
Dachfläche (Dachdraufsicht mit Angaben zur
Dachneigung, Firsthöhen, Geländeform) wird vom
Auftraggeber (AG) beigestellt.
3. Oberflächen:
3.1 Oberflächenveredelung:
Verzinktes Stahl-, Zink-, und Kupferblech sowie
Edelstahl sind ohne Oberflächenveredelung ausgeführt.
3.2 Werkstoffnummer Edelstahl:
Nicht-rostende Stahlbleche entsprechen der
Werkstoffnummer 1.4509, mit lötbarer Oberfläche.
3.3 Farbbeschichtete Bleche:
Aluminiumbleche und verzinkte beschichtete Stahlbleche
sind in Standardfarben beschichtet ausgeführt.
Standardfarben sind Farben des Herstellers, für die
der Hersteller keinen Aufpreis verlangt.
3.4. Material/Oberflächen von Zubehör (z.B.
Rinnenhaken, Rohrschellen) sind gemäß
Material/Oberfläche der Rinnen und Rohre ausgeführt.
4. Dachneigung:
Sämtliche Positionen (ausgenommen Dach- und
Gaupendeckungen sowie Dachdeckungen mit Dachplatten)
gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 45 Grad.
5. Besondere Ausführungen:
5.1 Runde Ausführungen, sind Ausführungen in der
Draufsicht betrachtet.
5.2 Gekrümmt Ausführungen, sind Ausführungen im
Querschnitt betrachtet.
6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Löt- bzw. Nietverbindungen sind in die Einheitspreise
einkalkuliert.
7. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Zuschläge sind gemäß ÖNORM bei den Ausmaßberechnungen
zu berücksichtigen, soweit dafür nicht eigene
Positionen ausgeschrieben werden.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
23.00 Bauspenglerarbeiten Vorbemerkungen
Bauspenglerarbeiten Vorbemerkungen
23.01 Allgemeine Aufzahlungen
23.60 Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche,
verzinkt beschichtet
Saum-, Ichsen- und Anschlussbleche,
verzinkt beschichtet
23.61 Dach- und Wanddeckungen, verzinkt
beschichtet
Dach- und Wanddeckungen, verzinkt
beschichtet
23.62 Rinnen, verzinkt beschichtet
Rinnen, verzinkt beschichtet
23.63 Ablauf- und Dunstrohre, verzinkt
beschichtet
Ablauf- und Dunstrohre, verzinkt
beschichtet
23.66 Kaltdach-Lüftungsverblechung, verzinkt
beschichtet
Kaltdach-Lüftungsverblechung, verzinkt
beschichtet
23.67 Schnee- und Eisschutz, verzinkt
beschichtet
Schnee- und Eisschutz, verzinkt
beschichtet
23.68 Flachdacheinfassung, verzinkt
beschichtet
Flachdacheinfassung, verzinkt
beschichtet
23.70 Sonstiges
23.90 Regieleistungen
25 Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Im Folgenden ist das Liefern und Herstellen von
Einrichtungen zum Schutz und zur Sicherheit der mit
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Beschäftigten,
die im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
geschult sind, beschrieben.
2. Leistungen des AG/Systemplanung:
Die Systemplanung der Sicherheitsausstattung gemäß
ÖNORM B 3417 und etwaige erforderliche statische
Nachweise über den Untergrund werden durch den
Auftraggeber erbracht.
3. Ausführung:
Nichtrostender Stahl (NIRO): Unter nichtrostendem
Stahl (NIRO) ist Stahl mit der Güte 1.4301 (V2A) oder
höherwertig, der nach Bearbeitung oberflächenbehandelt
(gebeizt) wird, zu verstehen.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
das Befestigen am Untergrund
das Beibringen von Nachweisen der Tragfähigkeit des
Systems beziehungsweise Prüfgutachten und Zulassungen
eine Systemmontage nach den Aufbau- und
Verwendungsanleitungen des Herstellers
eine Abnahmeprüfung der Anschlageinrichtung und
Ausfertigung eines Errichtungszertifikates
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
25.11 Anschlageinrichtungen