00 Allgemeine Bestimmungen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem
Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
00.18 Grundlagen
48 Maler
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
Im Folgenden sind Beschichtungen auf Holz und
Holzwerkstoffen, Metall, Mauerwerk (Mwk), Putz, Beton
und Leichtbauplatten (Leichtbaupl.) beschrieben.
1. Ausführung der Beschichtungen:
Einfache, Standard- und hochwertige Ausführungen sowie
die Instandhaltung (Wartung) sind gemäß ÖNORM
ausgeführt.
Beschichtungen von Fensterflügeln und Türblättern
erfolgen im ausgehängtem Zustand.
2. Erbringungsort:
Der Erbringungsort ist die Baustelle.
3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Das Entsorgen der Baurestmassen ist in die
Einheitspreise einkalkuliert.
Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen das
Laden, Abtransportieren sowie das Verwerten,
Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu
verstehen.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
48.00 Maler Hillebrand
48.53 Beschichtung von Metalloberflächen
Beschichtung von Metalloberflächen
48.54 Oberflächenbehandlung von Beton
Oberflächenbehandlung von Beton
48.55 Anstriche auf Mauerwerk
48.56 Vorarbeiten und Beschichtung von Beton
Vorarbeiten und Beschichtung von Beton
48.57 Vollflächiges Spachteln von Beton- bzw.
Fertigbetonflächen
Vollflächiges Spachteln von Beton- bzw.
Fertigbetonflächen
48.90 Regieleistungen