00 Allgemeine Bestimmungen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem
Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
42 Glaserarbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Rahmen und Flügel:
Die beschriebenen Leistungen gelten ohne Unterschied
des Rahmens (z.B. Holz, Kunststoff, Metall) und ohne
Unterschied, ob die Leistung feststehende Elemente
oder bewegliche Flügel betrifft.
2. Formen/Scheibengrößen:
Angaben zu Scheibengrößen bzw. Scheibenformen erfolgen
in den "Ausschreiberlücken".
Breiten und Höhen geben die Abmessungen des kleinsten
umschriebenen Rechteckes an (Breite x Höhe).
Die für die Herstellung erforderlichen Zeichnungen
bzw. Schablonen werden vom Auftraggeber beigestellt.
3. Glasdicke:
Die angegebenen Glasdicken beziehen sich auf die
Nenndicken gemäß den ÖNORMEN.
4. Leistungen Auftraggeber (AG):
4.1 Die Glashalteleisten einschließlich
Befestigungsmittel werden vom Auftraggeber beigestellt
und sind vormontiert. Holzleisten für verschraubte
Ausführung sind vorgebohrt.
4.2 Für geklemmte Glashalteleisten werden vom
Auftraggeber schriftliche Montagehinweise beigestellt.
5. Planungsunterlagen des Auftraggebers
(Ausführungsplanung):
Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum
Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden und der
Personenfrequenz (Nutzungskategorie) zur Verfügung.
Die Ausführungsplanung enthält:
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der
Ansichten
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der
Grundrisse und (Haupt) Schnitte
eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der
Baukörperanschlüsse
6. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise
einkalkuliert:
das Einpassen, die Klotzung, die Befestigung und die
Abdichtung der Verglasungen mit Glashalteleisten oder
eine Ausführung mit freier Dichtstofffase
das Umrüsten
sichtbare und geklebte Kanten sind matt geschliffen
6.1 Eine Leistungserklärung ist spätesten zum
Zeitpunkt der ersten Anlieferung beizubringen.
7. Farben:
7.1 Standardfarben sind Farben (nach Wahl des
Auftraggebers), für die der Hersteller keinen
Mehrpreis verlangt.
7.2 Sonderfarben sind Farben (nach Wahl des
Auftraggebers), für die der Hersteller einen Mehrpreis
vorsieht.
8. Abkürzungsverzeichnis:
ESG: Thermisch vorgespanntes
Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
ESG-HST: Heißgelagertes thermisch vorgespanntes
Kalknatron-Einscheiben-Sicherheitsglas
(Heat-Soak-Test) gemäß ÖNORM
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas gemäß ÖNORM
VSG: Verbund-Sicherheitsglas gemäß ÖNORM
TVG: Teilvorgespanntes Kalknatronglas gemäß ÖNORM
SZR: Scheibenzwischenraum
PVB: Polyvinylbutyral
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
42.01 Duschtrennwände
42.90 Regieleistungen