00 Allgemeine Bestimmungen
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
24 Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Fliesen- und Plattenlegearbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen.
1. Innenräume:
Mit dem Begriff Innenräume sind nicht bewitterte und
nicht frostgefährdete Belagsflächen gemeint.
2. Außenflächen, Außenbereich:
Mit dem Begriff Außenflächen oder Außenbereich sind
bewitterte und frostgefährdete Belagsflächen gemeint.
Es werden ausschließlich Materialien einer
frostsicheren Gruppe verwendet.
3. Standardausführungen:
3.1 Flächen.
(Standard) -Flächen sind planmäßig rechtwinkelig,
geradlinig begrenzte Flächen im Wand- oder
Bodenbereich, ohne besondere Flächenausnehmungen.
3.2 Farben:
Wandbeläge/Pastell-Farben:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber 4
Pastellfarben aus der Farbkarte des Herstellers, für
die der Hersteller keinen Aufpreis verlangt, zur Wahl
vor.
Boden- und Bodensockelbeläge, Stufen- und
Stufensockelbeläge/Farben:
Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber bei Feinkorn
grau unglasiert 2 Farben aus der Farbkarte des
Herstellers, für die der Hersteller keinen Aufpreis
verlangt, zur Wahl vor.
4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
4.1 Verlegung:
Die Verlegung der Wand- oder Bodenbeläge erfolgt auf
verlegereifem Untergrund mit Dünnbettmörtel, ohne
besondere Anforderungen, auf Schnitt - bei
rechtzeitiger Bekanntgabe durch den Auftraggeber auch
auf Bund - mit durchlaufenden Fugen bei gleichem
Plattenformat aber mit nicht durchlaufenden Fugen bei
Wand-/Bodenbelägen, ohne Ausbildung von Außenecken
(eigene Positionen).
4.2 Verfugung:
Verfugungen bei allen Belägen sind mit handelsüblichem
Fugenmörtel auf Zementbasis, ohne besondere
Eigenschaften ausgeführt.
4.3 Anarbeiten:
Das Anarbeiten an Auslässe bis 0,01 m2 ist in die
Einheitspreise einkalkuliert.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Leistungen bei Arbeitshöhen von Null bis 2,1 m
(b.2,1m) einerseits und Arbeitshöhen von Null bis 3 m
(b.3m) andererseits werden in unterschiedlichen
Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche
Gesamthöhe.
Flächen mit einer Arbeitshöhe von Null bis 3 m (über
2,1 m) werden durch gedachte lotrechte seitliche
Begrenzungen gegenüber etwaigen Flächen mit einer
Arbeitshöhe von Null bis 2,1 m, auch bei schrägem
oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die
Summe der Flächen von Null bis 2,1 m und die Summe der
Flächen von Null bis 3 m (über 2,1 m).
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
24.60 Vorbemerkungen Fliesen Ausschreibung
Hillebrand
Vorbemerkungen Fliesen Ausschreibung
Hillebrand
24.61 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
24.62 Wand und Bodenbeläge
24.63 Sonstiges
24.90 Regieleistungen