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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Dachabdichtungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Dachabdichtungsarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.
bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V.,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen zur Bedeutung der koexisistierenden Regelwerke DIN 18531 und Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen des Deutschen Dachdeckerhandwerks wird klargestellt, dass eine Ausführung, die in völliger Übereinstimmung mit den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks steht, aufgrund der langen und positiven Erfahrung, die mit der Anwendung dieses Regelwerks einhergeht, als nicht mangelbehaftet und technisch gleichwertig zur DIN 18531 betrachtet wird.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Der AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungsprüfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit, Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
Erarbeitungsämtlicher Detailpunkte, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse,
Berechnung und Ausführung der Windsogsicherung für Dachbeläge und -befestigungen,
Bemessung, Anzahl und Anordnung von Notüberläufen und Zonierungen gegen Wasserunterläufigkeit
bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung fragt der AN beim AG bei Erfordernis ab,
Prüfung vorhandener und geplanter Anschlusshöhen, auch für Anstaubewässerung und erkennbar nachfolgende Dachbeläge
Prüfung der Anforderungen des baulichen Brandschutzes, insbesondere im Bereich oberhalb von Brandwänden und an allen Dachdurchdringungen
Vor Ausführung der Arbeiten hat der AN die genannten Höhen und die Maßgenauigkeit des Rohbodens eigenverantwortlich durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine anderen Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als Mindestqualität vereinbart.
Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf:
Bodenbeschaffenheit/Versickerungsfähigkeit,
Eindringtiefe/Eintauchtiefe,
Wasserbeanspruchungsklasse,
Rissklasse,
Rissüberbrückungsklasse,
sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statikers und/oder des Baugrundgutachters.
AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten.
Der AN hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen.
Die Entfernung von Tagwasser gehört zu den Leistungen des AN. Untergründe müssen vor Arbeitsausführung vollständig abgetrocknet sein.
3.2Besondere Anforderungen an die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten
Die Abdichtung ist so aufzubringen und ggf. zu schützen, dass bei Arbeitsunterbrechungen kein Niederschlagswasser in den Schichtaufbau gelangen kann.
Die Sicherung durch provisorische Abdeckungen ist besonders im Bereich von Durchdringungen der Dachhaut vorzunehmen.
Soweit die Lage von Dacheinläufen und Notüberläufen eine Anstaubewässerung während der Bauzeit des AN für den Dachabdichtungsaufbau auf der Dampfsperre erwarten lässt, ist die Dampfsperre vom AN als Notabdichtung auszuführen.
Werden Dampfsperren als Notabdichtung verwendet, muss vor zeitlich versetzter Ausführung nachfolgender Abdichtungsarbeiten vom AN zunächst unaufgefordert eine Dichtheitsprüfung erfolgen. Ein Prüfprotokoll ist dem AG zu übergeben.
Es ist vom AN durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass die Abdichtung im Bereich von Zugängen, Austritten und Wartungswegen während der Bauzeit nicht durch scharfkantige Transport- und Arbeitsgeräte beschädigt werden kann.
Mängel und Schäden an bereits abgenommenen Abdichtungsflächen müssen sofort nach Erkennen und vor ihrer Ausbesserung dem AG gemeldet werden.
3.3Planung, Konstruktion und Bemessung
Sämtliche Dachneigungen sind grundsätzlich mit mindestens 2 % Gefälle auszuführen. Neben dem Quergefälle ist auch ein Längsgefälle von mindestens 1 % vorzusehen. Die Gefälleausbildung ist, wenn nicht innerhalb der Konstruktion vorgesehen, mittels Gefälledämmung herzustellen.
Zur Entlastung von Anschlüssen und Fugen ist ein ausreichendes Gegengefälle von > 1,00 m Länge vorzusehen. Das Gefälle ist so zu planen, dass die konstruktiven Dehnungs- und Bewegungsfugen im Bereich der Hochpunkte liegen und kein Wasser auf der Abdichtungsfläche verbleibt.
Dächer sind, soweit in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nicht abweichend angegeben, in der Anwendungsklasse K2 nach DIN 18531 oder in Analogie nach Flachdachrichtlinie auszuführen.
Die Oberkante von Maschinenfundamenten und Aufständerungen für Technikgeräte muss mindestens 50 cm über dem Dachaufbaupaket einschließlich Oberflächenschutz liegen, um die Revisionierbarkeit der Abdichtungen auch unter Gerätesockeln zu gewährleisten. Sind diese Vorgaben nicht einzuhalten, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten mit und meldet Bedenken hiergegen an.
Technische Anlagen, die auf der Dachfläche aufgestellt werden, sollen nach Möglichkeit auf Fundamentplatten, die auf der Abdichtung liegen, aufgestellt werden. Eine Durchdringung der Abdichtung mit Stützenfüßen, Geländerpfosten etc. soll vermieden werden. Bei gedämmten Dachaufbauten erfragt der AN unaufgefordert die Lage von Maschinenfundamenten rechtzeitig vor Ausführung. Die Wärmedämmung unter den Fundamentplatten ist druckfest und in mindestens 40 mm Mehrstärke gegenüber der nebenliegenden Gefälledämmung in waagerechter Oberfläche auszubilden, um das Zusammendrücken und eine Pfützenbildung unterhalb der Maschinenfundamente zu vermeiden. Findet der AN andere Ausführungen auf der Baustelle vor, so teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
3.4Untergrund
Fertigteilplattenfugen sind vor dem Einbau von Abdichtungen vom AN oberflächeneben zu vermörteln und mit einem mindestens 20 cm breiten Schleppstreifen zu versehen. Erforderlichenfalls sind zur Überbrückung größerer Distanzen Blechstreifen oder -winkel zu verwenden.
Der Untergrund für die Dachbeläge ist entsprechend den Anforderungen zu reinigen. Pfützen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen mit Polymerheißbitumen auszugleichen.
3.5Dachhaut
Dächer mit Abdichtungen auf wasserdurchlässigen Dämmschichten mit Dampfsperren sind in der Dämmebene nach DIN 18531-1, Punkt 6.15 in Felder von ca. 100,00 m2 Größe, jedoch je Dachablaufeinzugsbereich, zu zonieren, um eventuelle Unterläufigkeiten eingrenzen zu können. Der AN hat Revisionspläne für die Zonierung zu erstellen und dem AG zu übergeben.
Die Bekiesung von Dachflächen darf erst nach einer Sichtprüfung durch die Bauleitung erfolgen, der AN schuldet bei allseitig umschlossenen Dachflächen eine Probe-Anstaubewässerung zum Nachweis der Dichtigkeit.
3.6Dämmungen und Dampfsperren
Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe:
diffusionsoffen: 0,50 m < sd
Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m
Dampfsperre: sd > 1.500 m
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen, durchdringende Befestigungen sind nur dann zulässig, wenn die Durchdringungen ihrerseits überdeckt werden.
An wärmegedämmten Attiken sind Dampfsperren bis auf die Oberseiten hochzuführen.
Um Dachabläufe herum sind Dämmungen im Durchmesser der Abdichtungsflansche so weit in der Höhe zu reduzieren, dass durch die Flansche keine Aufdickung entsteht, die den Wasserablauf behindert.
Wärmedämmungen sind > 50 cm um Dachabläufe herum mineralisch und nicht brennbar auszubilden.
An allen Durchdringungen, An- und Abschlüssen brandschutzqualifizierter Bauteile sind in Anlehnung an DIN 18234 nicht brennbare Dämmungen in folgendem Mindestumfang auszuführen:
B mind. 12 cm mindestens an jeder Durchdringung
1,00x1,00 mum Durchdringungen < 30x30 cm oder d < 30 cm
B > 0,50 cmum Durchdringungen > 30x30 cm oder d > 30 cm
Soweit Fundamente haustechnischer Anlagen auf der Dachhaut zu liegen kommen, ist die Druckfestigkeit der Wärmedämmung im Hinblick auf die zu erwartenden Flächengewichte zu wählen.
Dämmstoffplatten sollen mit Stufenfalz versehen sein. Sind solche Platten nicht erhältlich, ist die Dämmung 2-lg. mit versetzten Stößen auszuführen. Sofern die Fugen von Wärmedämmplatten nicht dicht gestoßen sind, sind sie durch Schäumen oder Stopfen nachzudämmen.
Alle mit der konstruktiven Dachdecke homogen verbundenen Bauteile, z. B. Attiken, Aufkantungen etc., sind nach vorherigem Aufbringen der Dampfsperre auch ohne besondere Erwähnung wärmezudämmen. Bei Öffnungen in der Dachfläche (z. B. an Lichtbändern, Lüftern etc.) sind die freien Ränder der Wärmedämmung zu kaschieren.
Polystyrolschaumdämmplatten für Umkehrdächer sind nur in extrudierter Herstellung zu verwenden. Es sind unter ökologischen Aspekten nur kohlenstoffgeschäumte extrudierte Polystyroldämmstoffplatten zulässig.
3.7Mechanische Befestigungen
Mechanische Befestigungen auf nagelbaren Untergründen sind entsprechend den Flachdachrichtlinien vorzunehmen. Soweit mechanische Befestigungen auf Spannbetonbauteilen ausgeführt werden sollen, holt der AN unaufgefordert vom AG Auskunft darüber ein, wie an den Spannbetonbauteilen befestigt werden kann.
Bei mehrlagigen Abdichtungen sind Befestigungselemente ausschließlich in Überdeckungsbereichen vorzusehen.
3.8Einbauten, Einbauteile
Alle Durchführungen und Abläufe, die Folien- oder Bahnenabdichtungen durchdringen, sind mit Klebe- bzw. Klemmflansch abzudichten. Gegebenenfalls erforderliche Verstärkungen sind zu beachten.
Der Abstand von Einbauteilen untereinander und zu aufgehenden Bauteilen muss mindestens 30 cm betragen, um ein ordnungsgemäßes Eindichten der Flansche zu gewährleisten. Sind Bauteile in geringerem Abstand eingebaut, so teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit und meldet Bedenken hiergegen an. Dies betrifft insbesondere auch Dunstrohre und Einläufe an Attiken.
Dacheinläufe müssen revisionierbar, d. h. Abdeckungen (z. B. Roste) herausnehmbar sein.
Der AN prüft das Vorhandensein erforderlicher Notüberläufe und - zumindest überschlägig - deren Bemessung.
3.9Fugen/Anschlüsse
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend anzuordnen, hiervon sind auch Dampfsperren betroffen.
Der AN erfragt unaufgefordert die zu erwartenden Fugenbewegungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, um Abdichtungsschlaufen erforderlicher Größe ausbilden zu können.
Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, ist die Ausführung von Abdeckungen und Ortgangausbildungen so zu wählen, dass an der Fassade keine Verschmutzungen durch herablaufendes Wasser entstehen können. Überstände sollen mindestens 40 mm betragen, wenn an anderer Stelle nichts Abweichendes geregelt ist.
Abdichtungen auf der Oberseite von Attiken sind bis auf die Außenseite zu führen, sodass die Wandköpfe oder Attiken dachseitig vollständig eingedichtet sind.
Metallanschlüsse, die in der wasserführenden Ebene bituminös eingedichteter Dächer liegen, müssen einen Schutzanstrich gegen Bitumenkorrosion erhalten. Der Schutzanstrich ist mindestens 2 cm über die wasserführende Ebene zu führen.
3.10Schutzschichten und -maßnahmen
Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnahmen während der Bauarbeiten, in Abhängigkeit von der Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein.
Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nötig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder gerne einmal an die Wand genagelt werden und damit die gerade erstellten Abdichtungen zerstört werden.
Kies kommt ausschließlich als gewaschener Rollkies zur Ausführung, Bruchkies, Grobsplitt oder Schotter sind nicht zulässig.
3.11Lichtkuppeln, Rauchabzüge, Dachausstiege
Weichen die angebotenen RWA-Anlagen im Falle eines Nebenangebotes von den ausgeschriebenen Anforderungen ab, sind mindestens die verlangten aerodynamisch wirksamen Rauchabzugsflächen zu erbringen.
Das gilt auch dann, wenn in der Ausschreibung lediglich die Rahmengröße vorgegeben ist. Der AN führt, auch bei Verwendung der AG-seitig vorgegebenen RWA, unaufgefordert und rechtzeitig vor Ausführung den Nachweis der geometrisch wirksamen Öffnungsfläche.
3.11.1Vollständigkeit
Je Dachebene ist mindestens eine Lichtkuppel/RWA mit einem Dachausstiegsbeschlag zu versehen.
Sind Lichtkuppeln beschrieben, so verstehen sie sich einschließlich Holzbohlenkranz, Eindeckrahmen, Montage- und Anschlussset, Beschlägen, Betätigungsstangen etc. als vollständige, eingebaute und in die Dachabdichtung eingearbeitete Leistung. Innere Zierbekleidungen/Laibungsbekleidungen sind nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie ausdrücklich beschrieben sind.
3.11.2Einbau von Lichtkuppeln
Der AN prüft unaufgefordert vor Bestellung der Lichtkuppeln und Aufsatzkränze, ob eine Freigabe des Herstellers für die vorhandene Dachneigung vorliegt.
In den Anschlussbereichen ist eine Kerndämmung vorzunehmen; das gilt auch dann, wenn Dämmplatten in anderen Dicken ausgeschrieben sind. Alle Randanschlüsse zur Dampfsperre/Dampfbremse sind vollflächig dicht zu verkleben.
3.11.3Ausführung der Anschlüsse
Soweit Innenverkleidungen ausgeschrieben sind, sind diese als Fertigprodukte aus dem Lieferprogramm des Dachflächenherstellers zu verwenden.
3.12Absturzsicherungen
Die wärmegedämmte Ausführung von Absturzsicherungen in wärmegedämmten Dächern gehört ebenso zu den Leistungen des AN wie das Einarbeiten in die Abdichtung.
3.13Beläge und begehbare Dächer
3.13.1Balkon- und Terrassenbeläge aus Werkstein
Werksteinbeläge im Außenbereich sind gleitfähig, ohne geschlossene Fugen und Klebemörtelverbund auszuführen. Die Verlegung von Werksteinplatten auf Drainagekieslagerung ist nur dann zulässig, wenn an den Plattenbelag angrenzende Rinnen und Einläufe einen eigenen Anschluss an das Entwässerungssystem mit Gefälle und Rohrbegleitheizung besitzen. Sind Werksteinbeläge auf Kies beschrieben, so prüft der AN rechtzeitig vor Bauausführung die vorgenannten Voraussetzungen und meldet bei Erfordernis rechtzeitig vor Leistungsbeginn Bedenken gegen die Vorleistung an.
Beläge aus Werksteinen im Außenbereich sind auch in der Belagsebene zu entwässern. Der AN wählt die Rasteranordnung der Beläge in Hinblick auf die Anarbeitung der Aufstockelemente der Bodeneinläufe und nur nachrangig der Belagränder. Müssen Platten zur Anarbeitung von Einläufen, Aufstockelementen oder Rinnen ausgenommen werden, so sind hierfür vom AN Auswechselungskonstruktionen aus feuerverzinktem Stahl zu verwenden, die sämtliche Plattenanschnitte dauerhaft in ihrer Lage fixieren.
Sofern Werksteinplatten auf Wunsch des AG oberhalb von Bodeneinläufen ohne Aufstockelement eingebaut werden, sind diese Platten, zwar unauffällig, jedoch eindeutig und besonders zu kennzeichnen, um die spätere Auffindbarkeit der Einläufe unter den Belägen sicherzustellen. Ist diesbezüglich keine andere Ausführungsart ausdrücklich vorgegeben, so sollen die oberhalb verdeckter Einläufe liegenden Platten allseitig umlaufend wahrnehmbarere Randfasen (>8mm) in gleichmäßiger Breite erhalten.
Werksteinbeläge im Außenbereich müssen auch im Bereich des Wohnungsbaus mit der nach DGUV für Arbeitsstätten erforderlichen Rutschhemmung für Plattenbeläge im Außenbereich von R11 oder R10 V4 ausgestattet sein. Erfüllt das ausgeschriebene Material nicht die diesbezüglichenRutschhemmungsanforderung, so meldet der AN rechtzeitig vor diesbezüglicher Materialdisposition Bedenken gegen die Ausführung an.
4Umlagen
Baustrom / Bauwasser:0,5%
Bauwesenversicherung:0,25%
Infrastruktur:0,75%
Projektraum:0,01%
Bauwatch:0,75%
ZTV Dachabdichtungsarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 Planung und Prüfung Planung der Dachabdichtung und Prüfung der baulichen Gegebenheiten.
Planung und Prüfung
Berechnung Windsogsicherung/Statik
Werkstatt- und Montageplanung
Prüfung bauliche Gegebenheiten; u. a. Abstände von Durchdringungen, Einbauhöhen Abläufe und Notüberläufe, Aufkantungshöhen
Entwässerungsberechnung für Einläufe, Abläufe und Notüberläufe für die Normal- und die Jahrhundertregenspende
Größe Dachfläche:815 m2
Höhe über Gelände:bis 14,00 m
01.__.0001
Planung und Prüfung
P
1,00
psch
01.__.0002 Untergrundprüfung Vollflächige Prüfung des Untergrunds.
Prüfung auf
Ebenheit/Pfützenbildung
Vorhandenes Gefälle
Risse im Untergrund
Feuchtigkeit im Untergrund
Entwässerungsmöglichkeit Tagwasser während der Ausführung der Abdichtungsarbeiten
Zweck:Untergrundprüfung zum Aufbau einer flächigen Dachabdichtung
Vorleistung:Rohbetondecke
Folgeleistung:Dachabdichtung
Ausführungsort:MFH A, MFH B
Hinweis: Die Leistung ist vom AN 10 Arbeitstage vor Beginn der Abdichtungsarbeiten zu erbringen, ggf. bestehende Bedenken gegen die Vorleistung sind dem AG unverzüglich anzuzeigen.
01.__.0002
Untergrundprüfung
815,00
m2
01.__.0003 Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung Vorhandenen Untergrund von groben Verschmutzungen reinigen.
Zweck:Vorbereitung für Abdichtung
Vorleistung:Freilegen der abzudichtenden
Flächen
Folgeleistung:Abdichtung
Untergrund:Beton
Ausführungsort:MFH A, MFH B
Hinweis: Diese Position gelangt nur nach ausdrücklicher Leistungsabforderung durch die Bauleitung zur Ausführung/Abrechnung!
01.__.0003
Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung
815,00
m2
02 Gedämmt
02
Gedämmt
+++ MFH A und MFH B
+++ MFH A und MFH B
02.__.0001 bitum. Dachabdichtung, 2lg, PU, 023, d=240mm, Betondecke Bituminöse Dachabdichtung in zweilagiger Ausführung mit Polyurethan-Hartschaumdämmung auf Betondecke, gem. Bauteilkatalog des Wärmeschutznachweis.
Leistungsbestandteile
bituminöser Voranstrich
Dampfsperre mit Dämmkeil
PU-Dämmung, Stufenfalz
2-lg. bituminöse Abdichtung
Anarbeiten an Durchdringungen
Zweck:Dachabdichtung, Wärmeschutz
Beanspruchung:mech. mäßig (Beton)
therm. mäßig (Gründachaufbau)
Vorleistung:Betondachdecke
Folgeleistung:Lagesicherung durch Gründachaufbau
Voranstrich:Burkolit Plus, oder glw.
Dampfsperre:sd>/= 1.500 m, Bauder FLEX DNA, oder glw.
Dämmung:Polyurethan-Hartschaumplatten
(PU) mit umlaufendem Stufenfalz
nach DIN EN 13165, verklebt gemäß Windsogsicherungsnachweis
WLS:023
Anwendungsgebiet:DAA, dh nach DIN 4108-10
Baustoffklasse:B2/E nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Dämmstärke:240 mm
Bezeichnung:PU 023 DAA dh
Abdichtung:2-lg.
Anw.-Kl./Einwirk.-Kl:K2/IA nach DIN 18531-1
Untere Lage:DU/E1 PYE KTP S4, nach DIN V 20000-201, z. B. Bauder Therm UL 50, oder glw.
Obere Lage:DO/E1 PYE KTP 300 S5, nach DIN V 20000-201, z. B. Bauder Smaragd, oder glw.; vollflächig verschweißt mit 100 mm Stoßüberlappung
Einbauort:MFH A_Flachdach ü 3.OG + 4.OG,
MFH B_Flachdach ü 2.OG + 3.OG
02.__.0001
bitum. Dachabdichtung, 2lg, PU, 023, d=240mm, Betondecke
897,00
m2
02.__.0002 Attikaaufkantung, 2lg. bitum., PU, 023, Attika H=50cm Zweilagige bituminöse Abdichtungsaufkantung mit Polyurethan-Hartschaum an Attiken mit einer Höhe 50 cm, gem. Detail 402.
Leistungsbestandteile
bituminöser Voranstrich, Dampfsperre
Wärmedämmung, vertikal
Wärmedämmkeil
2-lg. bituminöse Dachabdichtung
Attikadämmung d= 5 cm, A1
Attikabohle d= 30 mm, z. B Porotect A2, oder glw.
Anschluss an aufgehende Bauteile/WDVS
Zweck:Abdichtung von aufgehenden
Bauteilen
Beanspruchung:Witterung
Vorleistung:Attika, Stb.
Folgeleistung:Attikaverblechung
Dampfsperre:sd>/= 1.500 m, Bauder FLEX DNA, oder glw.
Dämmung:Polyurethan-Hartschaumplatten
(PU) mit umlaufendem Stufenfalz
nach DIN EN 13165, verklebt gemäß Windsogsicherungsnachweis
WLS:023
Anwendungsgebiet:DAA, dh nach DIN 4108-10
Baustoffklasse:B2/E nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Dämmstärke:100 mm
Bezeichnung:PU 023 DAA dh
Abdichtung:2-lg.
Anw.-Kl./Einwirk.-Kl:K2/IA nach DIN 18531-1
Untere Lage:DU/E1 PYE KTP S4, nach DIN V 20000-201, z. B. Bauder Therm UL 50, oder glw.
Obere Lage:DO/E1 PYE KTP 300 S5, nach DIN V 20000-201, z. B. Bauder Smaragd, oder glw.; vollflächig verschweißt mit 100 mm Stoßüberlappung
Aufkantungshöhe:bis ca. 35 cm
Einbauort:MFH A_Flachdach ü 3.OG + 4.OG,
4.OG Terrassentür zu Dachterrasse und Balkonen;
MFH B_Flachdach ü 2.OG + 3.OG,
3.OG Terrassentür zu Dachterrasse und Balkonen, Zugang Dachfläche, Achse F/3-4
02.__.0002
Attikaaufkantung, 2lg. bitum., PU, 023, Attika H=50cm
270,00
m
02.__.0003 Wandaufkantung, 2lg. bitum., PU, 023, H=50cm Zweilagige bituminöse Abdichtungsaufkantung mit Polyurethan-Hartschaum an aufgehenden, gedämmten Wänden in einer Höhe von 50 cm.
Leistungsbestandteile
Voranstrich, Dampfsperre
Wärmedämmung, vertikal
Wärmedämmkeil
2-lg. bituminöse Abdichtung
Überhangblech mit Tropfkante, elastische Versiegelung, Prefaweiß RAL 9002
Zweck:Abdichtung von aufgehenden Bauteilen
Beanspruchung:Witterung
Vorleistung:Stb.-Wände
Folgeleistung:endfertige Leistung
Dämmung:Polyurethanhartschaum (PU),
ca. 200 mm
WLS:023
Anwendungsgebiet:DAA, dh nach DIN 4108-10
Aufkantungshöhe:bis ca. 50 cm
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG, Bereich Dachterrasse/aufgehendes Bauteil,
MFH B_Flachdach über 2.OG, Bereich Dachterrasse/aufgehendes Bauteil
02.__.0003
Wandaufkantung, 2lg. bitum., PU, 023, H=50cm
24,00
m
02.__.0004 Probe-Anstaubewässerung Probe-Anstaubewässerung.
Leistungsumfang
technische Abnahme durch die Bauleitung
Kosten für den Wasserverbrauch
prov. Verschluss sämtl. Abläufe und Durchdringungen
Zweck:Dichtheitsprüfung
Vorleistung:Dachabdichtung
Folgeleistung:Bautenschutzmatten
Anstauhöhe:ca. 10 cm
Anstaudauer:5 Tage
Ausführungsort:MFH A_Flachdach ü 3.OG + 4.OG,
MFH B_Flachdach ü 2.OG + 3.OG
02.__.0004
Probe-Anstaubewässerung
E
815,00
m2
DACHAUSSTIEG / LICHTKUPPEL
DACHAUSSTIEG / LICHTKUPPEL
02.__.0005 Lichtkuppel, 3-schalig, starr, klar, 125x125cm Dreischalige, klare, starre Lichtkuppel.
Leistungsbestandteile
wärmegedämmter Aufsetzkranz
Holzbohlenkranz
Lichtkuppel
Anarbeiten der Dachabdichtung
Zweck:Belichtung Innenräume
Beanspruchung:Witterung
Vorleistung:Öffnung in Dachkonstruktion
Folgeleistung:Bituminöse Abdichtung
Öffnung Rohbau:125x125 cm
Kuppel:durchsichtige, klare Polycarbonatverglasung (PC), 3-schalig, starr, U,t= 2,30 W/m2K
Baustoffklasse:B1/B-s2,d0 nach DIN 4102 bzw. EN
13501
Aufsetzkranz:GFK, wärmegedämmt, H= ca. 50 cm,
mit Klebeflansch
Richtfabrikat:VELUX Lichtkuppel als Dachausstieg, oder glw.
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 3.OG
02.__.0005
Lichtkuppel, 3-schalig, starr, klar, 125x125cm
3,00
St
02.__.0006 Holzbohlenkranz, Lichtkuppel, 125x125cm, H=20cm Holzbohlenkranz in Vorbereitung auf den Einbau von Lichtkuppeln.
Leistungsbestandteil
Holzbohlen einschl. Befestigungsmittel
Zweck:Auflager Lichtkuppel
Vorleistung:Stahlbetondecke mit
Deckendurchbruch
Folgeleistung:Lichtkuppel
Öffnung Rohbau:125x125 cm
Höhe:ca. 20 cm
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 3.OG
02.__.0006
Holzbohlenkranz, Lichtkuppel, 125x125cm, H=20cm
3,00
St
02.__.0007 Zulage Öffnung manuell Zulage für Lichtkuppeln mit manueller Öffnungsfunktion anstelle starrer Standardausführung.
Leistungsbestandteile
Öffnungsklappbeschlag
mech. Spindelantrieb
Handkurbelstange
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 3.OG
02.__.0007
Zulage Öffnung manuell
3,00
St
02.__.0008 Dachaustiegsleiter, Wandhalterung, Alu, H=<3,50m Dachausstiegsleiter aus Aluminium mit Einhängehaken und Wandhalterung.
Dachausstiegshöhe:bis 3,50 m über OKF
Leiterlänge:ca. 4,30 m
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 3.OG
02.__.0008
Dachaustiegsleiter, Wandhalterung, Alu, H=<3,50m
3,00
St
EINBAUTEILE / FLÜSSIGABDICHTUNGEN
EINBAUTEILE / FLÜSSIGABDICHTUNGEN
02.__.0009 FD-Ablauf, Klebeflansch, 2tlg, seitlich, DN100 Flachdachablauf mit Klebeflansch, zweiteilig, mit seitlichem Attikadurchgang.
Leistungsumfang
Bemessung
Voranstrich Stahlbeton
Voranstrich Wärmedämmung
Leistungsbestandteile
Flachdachablauf einschl. Klebeflansch
Aufstockelement einschl. Klebeflansch
Siebeinheit
Anschluss an Fallrohr, Dachabdichtung
Zweck:Dachentwässerung
Beanspruchung:Regenwasser
Material:Polyurethan
Nenndurchmesser:100 mm
Ablaufleistung:mind. 5,0 l/s
Einbausituation:Warmdachaufbau
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 2.OG und 3.OG
02.__.0009
FD-Ablauf, Klebeflansch, 2tlg, seitlich, DN100
6,00
St
02.__.0010 Speier, Rundrohr, 800mm, DN100 Wasserspeier als Notentwässerung mit Rundrohr.
Leistungsumfang
Bemessung
Voranstrich Stahlbeton
Voranstrich Wärmedämmung
Leistungsbestandteile
Speierelement einschl. Klebeflansch
Siebeinheit
Anschluss an Fallrohr, Dachabdichtung
Zweck:Dachentwässerung
Beanspruchung:Regenwasser
Material:Titanzink
Oberfläche:Prefaweiß RAL 9002
Nenndurchmesser:100 mm
Länge:800 mm
Ablaufleistung:mind. 5,0 l/s
Einbausituation:Warmdachaufbau
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 2.OG und 3.OG
02.__.0010
Speier, Rundrohr, 800mm, DN100
6,00
St
02.__.0011 Dachdurchdringung, 2K-PMMA, <4000cm2 Anarbeiten an Dachdurchdringung mit 2K-PMMA, vliesarmiert.
Leistungsumfang
Anarbeiten von Dachabdichtung an Dachdurchdringung, gem. FLL-Richtlinie und Herstellervorgaben HLS-Element
Flüssigkunststoff
vliesarmiert
Zweck:Anschluss Dachabdichtung an
Dachdurchdringungen
Vorleistung:TGA-Installationen
Querschnitt:bis einschließlich 4.000 cm2
Einbauort:MFH A_Flachdach über 3.OG und 4.OG,
MFH B_Flachdach über 2.OG und 3.OG
02.__.0011
Dachdurchdringung, 2K-PMMA, <4000cm2
12,00
St
02.__.0012 Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit Dachhaubenkombination als Sammelkasteneinheit aus Stahl, verzinkt, einschließlich kompletter Innenisolation aus PUR, B2, zum Einbau auf Flachdach/freistehende Positionierung.
Kastenabmessungen:530x300x650 mm (LxBxH)
Belegung:Schmutzwasser 100 SW DN100
Lüftung 160 L DN 160
Flansch:umlaufend 120 mm
Regenkragen:umlaufend
Dämmung:EPS
Farbe:grau
Brandschutz:ohne Anforderungen
Richtfabrikat:gebavent KOMBI, oder glw.
02.__.0012
Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit
8,00
St
02.__.0013 Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit Dachhaubenkombination als Sammelkasteneinheit aus Stahl, verzinkt, einschließlich kompletter Innenisolation aus PUR, B2, zum Einbau auf Flachdach/freistehende Positionierung.
Kastenabmessungen:530x300x650 mm (LxBxH)
Belegung:Schmutzwasser 100 SW DN100
Lüftung 100 L DN 100
Flansch:umlaufend 120 mm
Regenkragen:umlaufend
Dämmung:EPS
Farbe:grau
Brandschutz:ohne Anforderungen
Richtfabrikat:gebavent KOMBI, oder glw.
02.__.0013
Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit
1,00
St
02.__.0014 Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit Dachhaubenkombination als Sammelkasteneinheit aus Stahl, verzinkt, einschließlich kompletter Innenisolation aus PUR, B2, zum Einbau auf Flachdach/freistehende Positionierung.
Kastenabmessungen:530x300x650 mm (LxBxH)
Belegung:Schmutzwasser 100 SW DN100
Lüftung 125 L DN 125
Flansch:umlaufend 120 mm
Regenkragen:umlaufend
Dämmung:EPS
Farbe:grau
Brandschutz:ohne Anforderungen
Richtfabrikat:gebavent KOMBI, oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_Flachdach
02.__.0014
Dachhaubenkombination, Sammelkasteneinheit
3,00
St
02.__.0015 Balkon-/Laubenganganschluss, 2K-PMMA Flüssigabdichtung aus zweikomponentigem Abdichtungsharz auf Polymethylmethacrylat-Basis im Balkon- und Laubenganganschlussbereich, vliesarmiert.
Leistungsbestandteile
Untergrundvorbereitung
Fuge/ISO-Korb überdecken mit Schleppstreifen
Flüssigabdichtung
Hohlkehlenausbildung
vliesarmiert
an Öffnungen seitlich hochgezogen (ca. 15 cm)
Abdichtungsschlaufen
mit Rohbau verklebt
Oberfläche begehbar abgestreut
gerader Abschluss in Verlängerung Vorderkante WDVS Fassade
Anschlusshöhe:bis 70 cm
Richtfabrikat:Triflex, oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_Balkon- und Laubenganganschluss
02.__.0015
Balkon-/Laubenganganschluss, 2K-PMMA
244,00
m
WARTUNG
WARTUNG
02.__.0016 Wartung Dachausstieg Wartung von Dachausstiegen.
Leistungsumfang
Wartung aller Anbauteile und Funktionsbestandteile; Prüfung nach GUV/ASR/BGV
Leistungsbestandteile
Fehlerbericht und Prüfbuchdokumentation durch anerkannten Sachverständigen
Wartungsdokumentation zum Erhalt der Gewährleistung.
Zweck:Funktionsgewährleistung
Wartungszyklus:1-mal jährlich
Abrechnung:je St Dachausstieg pro Jahr
Ausführungsort:MFH A_Flachdächer,
MFH B_Flachdächer
02.__.0016
Wartung Dachausstieg
E
3,00
St
FAHRRADSTELLPLÄTZE/LAUBENGANG EG
FAHRRADSTELLPLÄTZE/LAUBENGANG EG
02.__.0017 bitum. Abdichtung, 2lg, EPS, 035, mind. d=60mm Bituminöse Abdichtung in zweilagiger Ausführung mit expandiertem Polystyrol auf Betondecke, gem. Bauteilkatalog des Wärmeschutznachweis und Detail Dachaufbauten Architekt.
Leistungsbestandteile
bituminöser Voranstrich
Dampfsperre
EPS-Dämmung, als Gefälledämmung
2-lg. bituminöse Abdichtung, einschl. mechanischer Befestigung
Anschluss zu aufgehenden Bauteilen, Entwässerung
Zweck:EG_Wärmeschutz ü Keller kalt
Beanspruchung:mech. mäßig (Beton)
therm. mäßig (offen, überdacht)
Voranstrich:Burkolit Plus, oder glw.
Dampfsperre:sd>/= 1.500 m, Bauder AL-E, oder glw.,
mit 10 cm Stoßüberlappung
Dämmung:Polystyrolhartschaumplatten (EPS)
nach DIN EN 13163, bitumenkaschiert, als Gefälledämmung 2 %
WLS:035
Anwendungsgebiet:DAA-dh nach DIN 4108-10
Baustoffklasse:B1
Dämmstärke:mind. 60 mm
Bezeichnung:EPS 035 DAA-dh
Abdichtung:2-lg.
Anw.-Kl./Einwirk.-Kl:K2/IA nach DIN 18531-1
Untere Lage:Elastomerbitumenbahn Kaltklebebahn m. Glasvlieseinlage, Bauder Tec KSA DUO, oder glw.
Obere Lage:DO/E1 PYE KTP 300 S5, nach DIN V 20000-201, z. B. Bauder Smaragd, oder glw.; vollflächig verschweißt mit 100 mm Stoßüberlappung
Einbauort:MFH A und MFH B_EG_Bereich Laubengang, Fahrradstellplätze
02.__.0017
bitum. Abdichtung, 2lg, EPS, 035, mind. d=60mm
196,00
m2
02.__.0018 Zulage Gefälledämmung, EPS Zulage für die Ausführung mit Gefälle gegenüber gleichmäßiger Dämmstärke bei Dämmstoff expandiertes Polystyrol.
Zweck:Entwässerung
Vorleistung:Wärmedämmung, min. d= 60 mm
Zulage für:Mehrstärken Wärmedämmung,
Einbau von Kehl- und Gratplatten,
gem. Gefälleplanung
Gefälle:ca. 2 %
Mehrstärke Dämmung:mind. 60 mm
Dämmung:expandierte
Polystyrolhartschaumplatten (EPS)
nach DIN EN 13163, wie in der
Hauptposition
WLS:035
Anwendungsgebiet:DAA-dh nach DIN 4108-10
Einbauort:MFH A und MFH B_EG_Bereich Laubengang, Fahrradstellplätze
02.__.0018
Zulage Gefälledämmung, EPS
196,00
m2
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc,. gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
03.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
03.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
E
8,00
h
03.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
03.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
E
8,00
h
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