Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV Putz-/Stuckarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Putz-/Stuckarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18350 Putz-/Stuckarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
Bundesverband Leichtbeton e. V.,
Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
DVL: Dachverband Lehm e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (beim Bau von Schwimmbändern)
2Ausführung und Konstruktion
2.1Allgemeine Hinweise
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Vor Ausführungsbeginn sind vom AN alle vorhandenen Fenster, Türen und Verglasungen auf Schäden und Verunreinigungen zu prüfen und diese beim AG anzuzeigen. Nicht angezeigte Kratzer oder Mörtelverunreinigungen werden als vom AN verursacht vermutet. Alle Einbauteile wie Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbetonbauteile, angrenzende Bauteile etc. sind daher sorgfältig abzudecken.
Höhenmarken dürfen zunächst nicht überputzt werden. Das nachträgliche Beiputzen der Fehlstellen von Höhenrissen nach Aufforderung durch die Bauleitung ist Leistung des AN.
Die Ausführung von Oberputzen ist ausschließlich mit rostfreiem Werkzeug zulässig.
2.2Untergrund, Vorleistung
Sämtliche Putzuntergründe sind erforderlichenfalls vom AN zur Erhöhung der Putzhaftung zu ertüchtigen, so beispielsweise durch Spritzbewurf oder Auftragen von Haftbrücken. Ferner ist sicherzustellen, dass keine Verminderung der Putzhaftung aufgrund von eingesetzten Trennmitteln, durch nicht saugende Untergründe oder Oberflächen mit Bindemittelanreicherungen (Sinterschicht) erfolgt.
Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden.
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen sind vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzusprechen und deren Vergütung zu regeln.
Sofern Bauteile vor Arbeitsausführung vom AN abgewässert bzw. abgestrahlt werden, ist sicherzustellen, dass feuchtigkeitsempfindliche bzw. stark saugende Materialien vor zu großem Nässeeintrag geschützt werden.
Sofern der AN gewässerverunreinigende Zusätze bei Nassreinigungen einsetzt, sind die Gerüstlagen so mit Folie abzudecken, dass das kontaminierte Wasser vom AN über Rinnen gesammelt und geordnet entsorgt wird.
2.3Oberflächen
Sämtliche Nachputzarbeiten sind mit gleichem Material wie die nebenliegenden Hauptflächen so auszuführen, dass keine Absätze oder Ansätze erkennbar sind.
Putze und Spachtelungen sind mindestens in Standardqualität (Q2) nach DIN 18550 auszuführen, DIN EN 13914 bleibt insoweit in Bezug auf die dort genannten Ausführungstoleranzen ohne Beachtung.
Sind Oberflächen gemäß Leistungsbeschreibung in den Qualitätsstufen Q3 oder Q4 nach DIN 18550 bzw. nach Merkblatt "Putzoberflächen im Innenbereich" des Bundesverbandes der Gipsindustrie e. V. herzustellen, sind grundsätzlich die erhöhten Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 einzuhalten.
Sofern später auftretende Streiflichtverhältnisse offensichtlich absehbar sind (z. B. lange, schmale Flure, Wandleuchten, Downlights in Wandnähe), erkundet der AN unaufgefordert beim AG, ob Streiflicht zu erwarten ist und welche Güte die Putzoberfläche aufweisen soll. Einen deutlichen Hinweis auf später zu erwartende Streiflichtverhältnisse geben hierbei Elektro-Wandauslässe sowie wandbündige Türen und Fenster ohne seitlichen Wandanschlag. Unterbleibt die rechtzeitige Erkundung des AN zu Streiflichtverhältnissen und Qualitäten der Putzoberfläche, gehen alle späteren Aufwendung zur Beseitigung von minderwertigen Oberflächenqualitäten zulasten des AN.
2.4Einbauten/Einbauteile
Soweit für das Anputzen und Überputzen von Einbauteilen nichts anderes vereinbart ist, soll folgende Ausführung gelten: Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. Ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind mit durchgehender Armierung zu überspannen und zusätzlich an der Putzoberfläche oberhalb des Materialwechsels durch Kellenschnitt zu trennen. Der Kellenschnitt ist vom AN nachträglich dauerelastisch zu verfugen.
Soweit Türen, Klappen o. ä. Einbauteile mit nicht verdeckten Befestigungsmitteln (z. B. Befestigungslaschen) in unverputztes Mauerwerk eingesetzt werden, sind die angrenzenden Wandflächen zu putzen. Dies gilt insbesondere für die Stahleckzargen, deren Befestigungslaschen zu überputzen sind, sowie für Aufzugsfahrschachttüren, deren Laibungen gleichfalls nachträglich einzuputzen sind.
Bauseitig geschlossene Durchbrüche und Schlitze sind vor Ausführung des Flächenputzes zeitlich vorgezogen zunächst mit einem Grundputz vor Ausführung des Flächenputzes zu überputzen.
In den Putz einbindende Bauteile, wie z. B. Rohrleitungen, sind vom AN vor dem Einputzen elastisch zu ummanteln, sodass keine Risse am Putz durch Bewegungen der Einbauteile entstehen können. Bei Verwendung von Zementputz oder Kalkzementputz im Zusammenhang mit der Anarbeitung von Natursteinoberflächen (z. B. Natursteinfensterbänken) ist vom AN vor Ausführung die Verträglichkeit des Steins zu Zementmörtel in Bezug auf später entstehende Verfärbungen des Steins zu prüfen.
2.5Laibungen/Außenecken
Eckausbildungen an Laibungen und Außenecken sind stets mit verzinkten Eckschutzprofilen auszuführen. Der Putzanschluss an Fenster und Türen ist mittels elastischer Anputzprofile auszubilden.
Soweit Außentür- und Fensterelemente zum Zeitpunkt der Ausführung des Laibungsputzes noch nicht eingebaut sind, werden die Laibungen in ihrer gesamten Tiefe verputzt, um einen geeigneten Untergrund für Dampfsperrfolien und Fugendichtbänder zu schaffen.
Die Laibungen von Türöffnungen mit Stahleckzargen sind auf der Zargengegenseite mit einem verzinkten Putzeckschutzprofil zu versehen, die Laibung ist nachfolgend in gesamter Breite bis an die Stahlzarge zu putzen; der Putz soll nicht auf Dicke 0 mm auslaufen.
Aufzugsfahrschachttüren sind fahrschachtseitig einzuputzen, um einen dichten Bauwerksanschluss zu gewährleisten.
2.6Fugen/Anschlüsse
In zu verfliesenden Bereichen mit optischen Anforderungen sind Putzlehrschienen zur Erlangung absoluter Oberflächenebenheit einzubauen.
2.7Armierung und Putzträger
Sämtliche Materialwechsel im Untergrund, Schlitze und Durchbrüche sowie alle Ecken von Fenstern und Türen sind vor dem Überputzen mit einer Putzarmierung aus Glasfasergewebe, Maschenweite ca. 4mm zu versehen. Zu überputzende Schlitze sind unterhalb der Armierungslage vor dem Verputzen vollflächig zu füllen.
Materialien mit geringer Putzanhaftungsmöglichkeit und/oder geringer Saugfähigkeit sind vor dem Verputzen mit einem Putzträgergewebe aus Rippenstreckmetall zu überspannen und während des Verputzens zusätzlich mit Armierungsgewebe mit einem seitlichen Überstand >150mm zu überdecken.
2.8Außenputz
Vor dem Aufbringen eines Außenputzes auf porösem Ziegelmauerwerk von Kellerwänden ist eine zementgebundene elastische Dichtungsschlämme als Grundierung aufzubringen.
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Außenputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Putzsichtig verbleibende Flächen und Flächen aus durchgefärbtem Putzmaterial sind stets nur mit Material einer Charge in einem Arbeitsabschnitt ("Tagesabschnitt") herzustellen, um optische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Arbeitsabschnitte und -unterbrechungen sind so zu planen, dass sie an Ecken liegen. Zusammenhängende Putzflächen sind stets in einem Arbeitsgang frisch-in-frisch und frei von Arbeitsansätzen herzustellen. Für den späteren Verschluss von Rüstankerlöchern sind, soweit dieser mit Putzmaterial erfolgt, Originalmaterialien aus den entsprechenden Putzmörtelchargen vom AN während der Arbeitsausführung zurückzulegen.
2.9Sockel
Als geeigneter Untergrund von Sockelputz ist bei erdberührten Bauteilen eine wirksame Abdichtung oder ein wasserundurchlässiges Betonbauteil erforderlich. Der Sockelputz selber muss feuchtigkeitsbeständig sein, der Putzmörtelgruppe CS III oder CS IV und der Kategorie W3 der Wasseraufnahmefähigkeit nach EN 15824 entsprechen.
Der Sockelputz ist im erdberührten Bereich zusätzlich mit einer mineralischen Abdichtungsschlämme an der Oberfläche abzudichten und mit einer Schutzlage vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Erdberührte Gebäudesockel sind gemäß DIN 18533-1, Klasse W4-E abzudichten. Der AN prüft, ob der Putzgrund für seine Arbeiten in Form einer entsprechenden Abdichtung gegeben ist.
Sind die vorstehenden Ausführungsvorgaben planerisch und/oder durch die nachfolgende Leistungsbeschreibung nicht erfüllt, meldet der AN rechtzeitig vor Beginn der Ausführung Bedenken an, um die erforderliche Art der Ausführung zu klären.
2.10Bauphysik
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden. Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht aus etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf die Erfordernis der zuvor beschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
ZTV Putz-/Stuckarbeiten
ZTV Wärmedämmverbundsysteme Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Wärmedämmverbundsysteme
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade,
VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach GEG-Nachweis,
Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf,
Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz,
Anordnung von Brandschutzriegeln,
statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung,
Gefahr von Veralgung,
Sockelausbildung,
Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken,
Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.
Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung zu sorgen.
Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen.
3.2Materialien
Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699. Polystyrol-Hartschaumdämmungen sind nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen.
Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.
3.3Untergrund
Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit, Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc.
3.4Anschlüsse
Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten.
3.5Fugen
Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des WDVS auszuführen.
3.6Oberputz/Beschichtung - WDVS
Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Oberputzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.
Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.
3.7Deckendämmung
Bei außenseitiger Deckendämmung, bei z. B. auskragenden Bauteilen oder Loggien, sind vorderseitig systemzugehörige Tropfkantenprofile mit mindestens 10 mm Überstand/Abkantung einzubauen. Als Deckendämmung sind ausschließlich nicht brennbare Baustoffe zulässig, Polystyroldämmung darf nicht zum Einsatz gebracht werden.
3.8Innendämmungen
Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur Ausführung gelangen, sind alle in die Decken einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der Decke allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht anderweitig anderslautend beschrieben.
Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich, sollen die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken von Unterzügen nach unten und nicht seitlich angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B. Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor.
Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar sind, ist diese Einsenkung auszuführen.
3.9Biozide Materialeinstellungen
Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.
3.10Sockel
Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen.
3.11Bauphysik
Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden.
Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden.
Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig.
3.12Brandschutz
In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen (Mineralwolle A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden Stellen einzubauen:
< 90 cm über OK Gelände als Sockelstreifen,
im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika,
vollständig umlaufend (nicht nur über Fensterstürzen!) in mindestens jedem zweiten Geschoss.
Beim Einbau von Polystyroldämmstoffen an Fassaden bewohnter oder genutzter Gebäude besteht während des Anbringens der Polystyrolplatten bis zu deren Überdeckung mit Armierungsmörtel ein deutlich erhöhtes Brandrisiko mit schlimmstmöglicher Personengefährdung! Aus diesem Grund ist der AN für die Einhaltung bzw. Umsetzung der nachfolgenden Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich:
Aufklärung der Bewohner/Nutzer der Gebäude zu den Brandgefahren durch Aushänge und Flugblättern.
Der AN wird nur so viele unverputzte Polystyrol-Dämmstoffflächen erstellen, wie es arbeitsablauftechnisch unverzichtbar ist, um ansatzfreie Armierungsputzflächen zu bekommen.
Dämmstoffe aus Polystyrol dürfen vom AN nur in mindesterforderlicher Menge und stets nur unmittelbar vor ihrer Verarbeitung auf dem Gerüst zu lagern.
Das Arbeitsgerüst ist vom AN arbeitstäglich komplett von Polystyrolresten abzufegen; alle übrigen brennbaren Stoffe sind von dem Gerüst und unter dem Gerüst arbeitstäglich zu entfernen.
Der AN benennt dem AG bis spätestens 5 Tage vor Ausführungsbeginn den für den Brandschutz verantwortlichen Bauleiter namentlich.
Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer Schaumglasdämmung zu versehen.
3.13Statik/Windlasten
Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
ZTV Wärmedämmverbundsysteme
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
+++ MFH A + MFH B
+++ MFH A + MFH B
01.__.0001 Schutz Großflächen durch Abkleben Schutz von Bauelementen durch vollflächiges Abkleben.
Leistungsumfang
Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Leistung
Abdecken und Abkleben
Entfernen von Abdeckung und -klebung nach Ausführungsende der PWDVS-Arbeiten
Entsorgung des Schutzmaterials
Zweck:Schutz der Vorleistung
Beanspruchung:durch Arbeitsausführung des AN
Vorleistung:Türen, Fenster, Stahlprofile,
Holzoberflächen (bauseitig)
eloxierte Aluprofile
Ausführung:PE-Folie und rückstandsfrei
entfernbares Klebeband, u. a. für
Lackoberflächen
Ausführung:vollflächig für geschützte Oberflächen
von Türen und Fenstern
Abrechnung: Breite bis zu 0,20 m neben den Arbeitsflächen des
AN, soweit verschmutzungsgefährdet.
01.__.0001
Schutz Großflächen durch Abkleben
487,00
m2
01.__.0002 Schutz Fensterbänke durch Abziehlack Schutz von Fensterbänken bis zu einer Ausladung durch Abzieh-Schutzlack.
Leistungsumfang
Dokumentation von Vorschäden an der zu schützenden Leistung
Aufbringen Abziehlack
Entfernen von Abziehlack nach Ausführungsende der Putzarbeiten
Entsorgung des Schutzmaterials
Zweck:Schutz der Vorleistung
Beanspruchung:durch Arbeitsausführung des AN
Vorleistung:Fensterbänke: gepulverte und
eloxierte Bleche, Titanzink und Kupfer
Ausführung:Abziehlack als Schutzlack
Fensterbanktiefe:bis 30 cm
Abrechnung:nach Länge Fensteröffnungsmaß Rohbauwand
01.__.0002
Schutz Fensterbänke durch Abziehlack
116,00
m
02 WDVS
02
WDVS
+++ MFH A + MFH B
+++ MFH A + MFH B
02.__.0001 Dübelstatik, Werkstatt-/Montageplanung Werkstatt- und Montageplanung für WDVS, bestehend unter anderm aus:
Planung
Ausführungsdetails zu allen An- und Abschlüssen
Prüfung Toleranzen im Untergrund
Prüfung vorh. GEG- oder Wärmeschutznachweis auf konkrete bauphysikalische Anforderungen
Planung des Isothermenverlaufs an Grenzflächen/Material und Bauteilübergängen
Dübelstatik samt Windlastberechnung nach Vorgaben des Systemherstellers
Prüfung der vom AN erstellten Statik
Prüfung zum späteren Auftreten von Streiflicht
02.__.0001
Dübelstatik, Werkstatt-/Montageplanung
P
1,00
psch
02.__.0002 WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=240mm WDVS, Wand, mineralischer Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich. Zeitversetztes Schließen der Gerüstankerlöcher begleitend beim (bauseitigen) Abrüsten.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Oberputz
Schließen Gerüstankerlöcher
Bemusterung
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
monolithisch
Folgeleistung:Siliconharz-Fassadenfarbe
Dämmung:Mineralwolle (MW) nach DIN EN
13162
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet:WAP, zg/zh nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke:240 mm
WLS:035
Bezeichnung:MW 035 WAP zg/zh, gem. DIN EN 13162, bzw. DIN 4108-10
Baustoffklasse:A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Schmelzpunkt:> 1.000°C
Unterputz:miner. Armierungsmörtel m. Glasfasergewebe (Alsecco 32, oder glw.), Alsecco Armatop AKS, oder glw.
Schichtstärke:3-5 mm
Ausgleichsspachtelung:d= 1-2 mm
Oberputz:mineralischer Putz
Struktur:Filzputz, Körnung 2 mm, Alsecco Alsilite T, oder glw.
Schichtdicke:3 mm
Anstrich:Siliconharz-Fassadenfarbe, STO color g, oder glw.
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassaden_WDVS Putz
02.__.0002
WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=240mm
1.607,00
m2
02.__.0003 WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=200mm WDVS, Wand, mineralischer Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Oberputz
Bemusterung
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
monolithisch
Folgeleistung:Siliconharz-Fassadenfarbe
Dämmung:Mineralwolle (MW) nach DIN EN
13162
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet:WAP, zg/zh nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke:200 mm
WLS:035
Bezeichnung:MW 035 WAP zg/zh, gem. DIN EN 13162, bzw. DIN 4108-10
Baustoffklasse:A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Schmelzpunkt:> 1.000°C
Unterputz:miner. Armierungsmörtel m. Glasfasergewebe (Alsecco 32, oder glw.), Alsecco Armatop AKS, oder glw.
Schichtstärke:3-5 mm
Ausgleichsspachtelung:d= 1-2 mm
Oberputz:mineralischer Putz
Struktur:Filzputz, Körnung 2 mm, Alsecco Alsilite T, oder glw.
Schichtdicke:3 mm
Anstrich:Siliconharz-Fassadenfarbe, STO color g, oder glw.
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A und MFH B_Fahrradabstellplätze, Achse 10, Treppenraum 1 und Treppenraum 2
02.__.0003
WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=200mm
525,00
m2
02.__.0004 WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=120mm WDVS, Wand, mineralischer Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Oberputz
Bemusterung
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
monolithisch
Folgeleistung:Siliconharz-Fassadenfarbe
Dämmung:Mineralwolle (MW) nach DIN EN
13162
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet:WAP, zg/zh nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke:120 mm
WLS:035
Bezeichnung:MW 035 WAP zg/zh, gem. DIN EN 13162, bzw. DIN 4108-10
Baustoffklasse:A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Schmelzpunkt:> 1.000°C
Unterputz:miner. Armierungsmörtel m. Glasfasergewebe (Alsecco 32, oder glw.), Alsecco Armatop AKS, oder glw.
Schichtstärke:3-5 mm
Ausgleichsspachtelung:d= 1-2 mm
Oberputz:mineralischer Putz
Struktur:Filzputz, Körnung 2 mm, Alsecco Alsilite T, oder glw.
Schichtdicke:3 mm
Anstrich:Siliconharz-Fassadenfarbe, STO color g, oder glw.
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A und MFH B_Fahrradabstellplätze, Achse F-H/8-10, Aufzug/Wohnen
02.__.0004
WDVS, Wand, Miwo, 035, A1, d=120mm
108,00
m2
02.__.0005 WDVS, Decke, Miwo, 035, A1, d=240mm WDVS, Decke, mineralischer Oberputz, geklebt, Verdübelung nach statischer Erfordernis einschl. Armierung und Egalisierungsanstrich.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Oberputz
Tropfkantenprofil
Bemusterung
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
monolithisch
Folgeleistung:Siliconharz-Fassadenfarbe
Dämmung:Mineralwolle (MW) nach DIN EN
13162
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet:DI, dk A, nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke:240 mm
WLS:035
Bezeichnung:MW 035 DI dk A, gem. DIN EN 13162, bzw. DIN 4108-10
Baustoffklasse:A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501
Schmelzpunkt:> 1.000°C
Unterputz:miner. Armierungsmörtel m. Glasfasergewebe (Alsecco 32, oder glw.), Alsecco Armatop AKS, oder glw.
Schichtstärke:3-5 mm
Ausgleichsspachtelung:d= 1-2 mm
Oberputz:mineralischer Putz
Struktur:Filzputz, Körnung 2 mm, Alsecco Alsilite T, oder glw.
Schichtdicke:3 mm
Anstrich:Siliconharz-Fassadenfarbe, STO color g, oder glw.
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A_Fahrradabstellplätze, Achse 10-8/F-H
02.__.0005
WDVS, Decke, Miwo, 035, A1, d=240mm
64,00
m2
ZULAGEN
ZULAGEN
02.__.0006 Außenecke Gewebeeckwinkel Gewebeeckwinkel als Außeneckausbildung zum Einbau in WDVS-Fassade.
Zweck:Kantenschutz gegen mechan.
Belastung, optisch saubere Eckausbildung
Beanspruchung:mech. Beanspruchung
Vorleistung:Rohbau
Folgeleistung:Armierputz
Material:Kunststoff mit integriertem Glasfasergewebe
Putzstärke:mind. 15 mm
Schenkellänge:mind. 100/100 mm
Einbauort:MFH A, MFH B_Gebäude-, Fenster- und Türecken
02.__.0006
Außenecke Gewebeeckwinkel
1.156,00
m
02.__.0007 Bewegungsfugen im WDVS Bewegungsfugen im WDVS mit Putz und Riemchen, gem. DIN 18558, DIN 18345 und DIN 18515-1.
Leistungsumfang
Hinterfüllschnur
Dichtstoff nach DIN 18540
Fugenprofil
Bemusterung
Zweck:Aufnahme Bewegungen in
Wandlängsrichtung (z. B. Schwind-
und Dehnfugen)
Beanspruchung:mechanische Beanspruchung
Vorleistung:Wanddämmung
Folgeleistung:Oberputz/Riemchen
Profil:PVC mit Gewebeanschluss, UV-beständig, dauerelastisch
Breite:10-12 mm
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassaden
02.__.0007
Bewegungsfugen im WDVS
803,00
m
02.__.0008 Aussparung WDVS, <0,50m2 Aussparungen im WDVS für den bauseitigen Einbau von TGA-Elementen und Anarbeitung des WDVS an bauseits montierte Einbaugehäuse.
Aussparungsgröße:bis ca. 0,50 m2
02.__.0008
Aussparung WDVS, <0,50m2
160,00
St
02.__.0009 Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm Fenster- und Türlaibungen, passend zum zuvor beschriebenen WDVS einschl. Anputzprofilen.
Leistungsbestandteile
Anputzprofil mit Dichtlippe zum Fenster-/Türrahmen, bzw. Rollladenschiene
Laibungsdämmung mit -armierung und -putz
Oberputz
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Beanspruchung,
Feuchtigkeit
Vorleistung:Beton
Folgeleistung:Siliconharz-Fassadenfarbe
Dämmung:wie WDVS Wand
Oberputz:wie WDVS Wand
Oberfläche:wie WDVS Wand
Putzprofile:Kunststoff
Laibungstiefe:bis 25 cm
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassade, WDVS, Putz
02.__.0009
Laibungen, WDVS, Profile, bis 25cm
1.018,00
m
02.__.0010 Diagonalbewehrung Fensteröffnung Diagonalbewehrung an Ecken von Fenster- und Türöffnungen zur Minderung der Rissgefahr.
Zweck:Kerbrissvermeidung an Fenster- und Türecken
Beanspruchung:mechanische Beanspruchung
Vorleistung:vollflächig gedämmte,trockene
Wandoberfläche
Folgeleistung:Armierputz und Oberputz
Bewehrung:Glasfasergewebe
Maschenweiteca. 4 mm
Einbauort:alle Ecken einer Öffnung
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassade, WDVS
02.__.0010
Diagonalbewehrung Fensteröffnung
698,00
St
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
ÖFFNUNGEN, LAIBUNGEN
02.__.0011 ALD im WDVS mit baus. Formteil Wärmebrückenfreies Anarbeiten Außenluftdurchlass-Anlage (ALD-Anlage) mit bauseitig beigestelltem Formteil zur Anarbeitung mit WDVS einschließlich Anarbeiten in Fassade oder Laibung.
Leistungsumfang
Überprüfung wind-/dampfdichter Anschluss ALD an Aussenwand vor Ausführungsbeginn
Anpassung Länge ALD an Tiefe des Untergrunds
Einbau/Anarbeitung bauseitig beigestelltes ALD-Formteil
Schutz und Abdeckung ALD samt späterem Entfernen
Anarbeiten ALD-Formteil mit WDVS (alle Lagen/Schichten)
Putz-Anschlussfuge elastisch und schlagregendicht
Zweck: Kontrollierter Luftwechsel, Unterdruckausgleich
Beanspruchung: Luftfeuchtigkeit
Vorleistung: Aussparung in Außenwand, vollflächig gedämmte,trockene Wandoberfläche, ALD
ALD:MIT bauseitigem WDVS-Formteil, d= 170 mm
Folgeleistung: Oberputz
Untergrund: tragfähige Außenwand
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassade, WDVS
02.__.0011
ALD im WDVS mit baus. Formteil
179,00
St
02.__.0012 Zulage Putzträgerplatte Zulage Putzträgerplatte mit reduzierter Dämmstoffstärke samt Diagonalarmierung.
Zweck:Putzträger vor
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Höhe der Platte:bis ca. 30 cm
Dicke der Platte:ca. 5 cm
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Einbauort:MFH A + MFH B
02.__.0012
Zulage Putzträgerplatte
E
1,00
m
02.__.0013 Sohlbankdämmung, B=200mm Sohlbankdämmung im Gefälle als Befestigungsuntergrund für Außenfensterbänke.
Leistungsumfang
Dämmung im Gefälle ca. 5 %
Dehnmöglichkeit an Stirnenden, elastisch
Abdichtung oberseitig (epdm oder mineralisch)
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Beanspruchung,
Feuchtigkeit
Vorleistung:eingebaute Fensterelemente
Folgeleistung:Anarbeiten der außenliegenden
Fensterbank
Ausladung:> 240 / < 260 mm
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassade
02.__.0013
Sohlbankdämmung, B=200mm
115,00
m
02.__.0014 Anschluss Fenster-/Türelemente Anschluss von WDVS-Flächen und Laibungen an Fenster und Türen mit Anputzprofil mit Dichtlippe.
02.__.0014
Anschluss Fenster-/Türelemente
979,00
m
SOCKEL
SOCKEL
02.__.0015 WDVS, XPS, B1, mit Abdichtung, d=240mm, Laubengänge Sockelausbildung mit WDVS-Abdichtung, Perimeterdämmung aus Polystyrolhartschaumplatten, MDS und mineralischem Oberputz.
Leistungsbestandteile
Sockelabschlussprofil für WDVS-Wand, therm. getrennt
Spachtelung Rückwandoberfläche
Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E
Sockeldämmung XPS
Abdichtungsbeschichtung mit Mörtelschlämme, W4-E mind. 5cm ü. GOK
Schutzschicht (Noppenbahn)
2-lg. Oberputz
Zweck:feuchtigkeitsbeständige
Sockeldämmung, Abdichtung
Beanspruchung:Erddruck, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Wand
Dämmung
Einbauhöhe:ca. 70 cm über GOK
Material:extrudierter Polystyrolhartschaum,
XPS
Anwendungstyp:WAS nach DIN 4108-10
Druckfestigkeit:CS(10\Y)300, 30 N/cm2
Plattendicke:240 mm
WLS:035
Baustoffklasse:B1/E nach DIN 4102 bzw. EN
13501
Oberfläche:rauh/zementbeschichtet für Putzaufnahme
Unterputz:miner. Armierungsmörtel m. Glasfasergewebe, Alsecco Armatop AKS, oder glw.
Schichtstärke:3-5mm
Ausgleichsspachtelung:d= 1-2 mm
Oberputz:mineralischer Putz
Struktur:Filzputz, Körnung 2 mm, Alsecco Alsilite T, oder glw.
Schichtdicke:3 mm
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Abdichtung
Wassereinwirkung:Klasse W4-E (Wandsockel)
Rissüberbrückung:Klasse RÜ1-E (< 0,2 mm)
Abdichtungsmaterial:MDS, 2 Aufträge frisch-in-frisch
Schichten:2-fach
Trockenschichtdicke:mind. 2 mm
Einbauort:MFH A_Laubengang EG - 4.OG, MFH B_Laubengang EG - 3.OG
02.__.0015
WDVS, XPS, B1, mit Abdichtung, d=240mm, Laubengänge
122,00
m2
03 WDVS mit Klinkerriemchen
03
WDVS mit Klinkerriemchen
+++ MFH A + MFH B
+++ MFH A + MFH B
03.__.0001 WDVS, Miwo, 035, A1, d=240mm, Klinkerriemchen WDVS aus Mineralwollplatten, geklebt/gedübelt, sowie Oberbekleidung aus Klinkerriemchen.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Wärmedämmung
Armierungsschicht
Schließen Gerüstankerlöcher
Bemusterung
Zweck:außenseitige Wärmedämmung nach
DIN 55699
Beanspruchung:mechanische Belastung, Feuchtigkeit
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
monolithisch
Folgeleistung:endfertige Oberfläche
Dämmung:Mineralwolle (MW) nach DIN EN
13162
Befestigung:nach stat. Erfordernis
Anwendungsgebiet:WAP, zg/zh nach DIN 4108-10
Dämmstoffstärke:240 mm
WLS:035
Bezeichnung:MW 035 WAP zg/zh, gem. DIN EN 13162, bzw. DIN 4108-10
Baustoffklasse:A1 nach DIN 4102 bzw. EN 13501
im System mit
Mineralwolledämmplatten
Schmelzpunkt:> 1.000°C
Armierungsschicht:Alsecco Armatop A, oder glw., mit doppelter Gewebeeinlage, min. 6mm
Verlegemörtel:Alsecco A oder glw., im Floating-Buttering Verfahren 5mm
Klinkerriemchen:STO Klinker, d= 14 mm, Dünnbett
Mischungsverhältnis:90 % Sto 3240 und 10 % Sto 3560
Fuge:Kellenfuge, Farbton zu bemustern
Verlegeart:Läuferverband
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A, MFH B_Fassaden_WDVS Klinkerriemchen
03.__.0001
WDVS, Miwo, 035, A1, d=240mm, Klinkerriemchen
165,00
m2
03.__.0002 Außenwand mit Klinkerriemchen, ungedämmt Außenwand mit Klinkerriemchen, ungedämmt.
Leistungsumfang
Untergrundprüfung
Untergrundausgleich bis 10 mm
Schließen Gerüstankerlöcher
Klinkerriemchen
Bemusterung
Vorleistung:Stb.-Fertigteilelemente
Folgeleistung:endfertige Oberfläche
Verlegemörtel:Alsecco A oder glw., im Floating-Buttering Verfahren 5mm
Klinkerriemchen:STO Klinker, d= 14 mm, Dünnbett
Mischungsverhältnis:90 % Sto 3240 und 10 % Sto 3560
Fuge:Kellenfuge, Farbton zu bemustern
Verlegeart:Läuferverband
Max. Wandhöhe:15,00 m über GOK
Windlastzone:I
Einbauort:MFH A, MFH B_Wohnen Aufzug, Laubengang
03.__.0002
Außenwand mit Klinkerriemchen, ungedämmt
318,00
m2
03.__.0003 Zulage Eckausbildung, 90°, Klinkerriemchen Zulage zu vorbeschriebenem WDVS und Außenwand mit Klinkerriemchen, für die Ausbildung von 90°-Ecken mit Formteilen aus Klinkerriemchen.
Einbauort:MFH A und MFH B
03.__.0003
Zulage Eckausbildung, 90°, Klinkerriemchen
131,00
m
03.__.0004 Laibungen, WDVS, Klinkerriemchen, Eckformteile Laibungen, mit und ohne Wärmedämmung, einschl. Eckschutzschienen und Anputzprofilen.
Leistungsbestandteile
Gewebespachtelung
Gewebeeckwinkel
Anputzprofil mit Dichtlippe zum Fenster-/Türrahmen
Laibungsbekleidung mit Eck-Formteilen der Klinkerriemchen
Zweck:Wetterschutz, dekorative Oberfläche
Beanspruchung:Witterungseinflüsse
Vorleistung:Beton, Rohbau
Folgeleistung:endfertige Oberfläche
Dämmung:wie WDVS Wand, wo gedämmt
Oberfläche:wie WDVS Wand, wo gedämmt
Putzprofile:Kunststoff
Laibungstiefe:bis 25 cm
Klinkerriemchen:STO Klinker, d= 14 mm, Dünnbett
Mischungsverhältnis:90 % Sto 3240 und 10 % Sto 3560
Fuge:Kellenfuge, Farbton zu bemustern
Verlegeart:Läuferverband
Einbauort:MFH A und MFH B
03.__.0004
Laibungen, WDVS, Klinkerriemchen, Eckformteile
207,00
m
03.__.0005 ALD im WDVS mit baus. Formteil Wärmebrückenfreies Anarbeiten Außenluftdurchlass-Anlage (ALD-Anlage) mit bauseitig beigestelltem Formteil zur Anarbeitung mit WDVS einschl. Anarbeiten in Fassade oder Laibung.
Leistungsumfang
Überprüfung wind-/dampfdichter Anschluss ALD an Aussenwand vor Ausführungsbeginn
Anpassung Länge ALD an Tiefe des Untergrunds
Einbau/Anarbeitung bauseitig beigestelltes ALD-Formteil
Schutz und Abdeckung ALD samt späterem Entfernen
Anarbeiten ALD-Formteil mit WDVS (alle Lagen/Schichten)
Putz-Anschlussfuge elastisch und schlagregendicht
Zweck: Kontrollierter Luftwechsel, Unterdruckausgleich
Beanspruchung: Luftfeuchtigkeit
Vorleistung: Aussparung in Außenwand, vollflächig gedämmte,trockene Wandoberfläche, ALD
ALD:MIT bauseitigem WDVS-Formteil, d= 170 mm
Folgeleistung: Klinkerriemchen
Untergrund: tragfähige Außenwand
Einbauort:MFH B_Fassade, WDVS Klinkerriemchen
03.__.0005
ALD im WDVS mit baus. Formteil
1,00
St
SOCKEL
SOCKEL
03.__.0006 Sockel, XPS, B1, d=240mm, Klinkerriemchen, Laubengänge Zulage zu vorbeschriebenem WDVS für die Sockelausbildung mit Abdichtung, Perimeterdämmung aus Polystyrolhartschaumplatten und Oberbekleidung aus Klinkerriemchen.
Leistungsbestandteile
Sockelabschlussprofil für WDVS-Wand, therm. getrennt
Spachtelung Rückwandoberfläche
Wärmedämmung
Armierungsspachtelung mit Gewebe
Klinkerriemchen
Verfugung
Zweck:feuchtigkeitsbeständige
Sockeldämmung
Beanspruchung:Feuchtigkeit, Erddruck
Vorleistung:Bauwerksabdichtung als bitum.
Bahnendichtung auf Stb.-Wand
Folgeleistung:über Gelände - Bekleidung mit
Klinkerriemchen
unter Gelände - Feuchtigkeitsschutz
Dämmung
Einbauhöhe:ca. 70 cm über GOK
Material:extrudierter Polystyrolhartschaum,
XPS
Anwendungstyp:WAS nach DIN 4108-10
Druckfestigkeit:CS(10\Y)300, 30 N/cm2
Plattendicke:240 mm
WLS:035
Baustoffklasse:B1/E nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501
Einbauhöhe:gem. Planung Architekt
Einbauort:MFH A und MFH B
03.__.0006
Sockel, XPS, B1, d=240mm, Klinkerriemchen, Laubengänge
25,00
m2
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Grundbereich ZZ.001.0
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
04.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
E
8,00
h
04.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Bauhelfer
04.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
E
8,00
h
05 Beschichtungen, Innenbereich TG
05
Beschichtungen, Innenbereich TG
ZTV Maler-/Lackierarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Maler-/Lackierarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere
ATV DIN 18363: Maler-/Lackierarbeiten,
ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten,
ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
Bundesverband Korrosionsschutz e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
2Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.
Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen:
Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe,
Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten,
Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme,
Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge,
Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363,
Außenanstriche unter Einhaltung von Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit,
Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Ausführung
3.1.1Allgemeine Hinweise
Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.
Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw.
Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden.
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen.
Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen.
Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen.
Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt.
Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen.
Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind.
Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln.
3.1.2Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung
Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.
Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund.
Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.
Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für deckende Beschichtungen (als Orientierung):
helle Tönung:RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80
mittlere Tönung:RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80
dunkle Tönung:RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen.
Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.
Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig.
Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden.
Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen.
Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden.
Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden.
Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden.
3.1.3Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche
Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt.
Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden.
Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich.
Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen.
Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern.
3.1.4Rutschhemmung von Oberflächen
Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.
Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.
Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.
Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
3.2Besondere Ausführung
3.2.1Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung
Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen.
Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten:
Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen.
Die vorhandene Schichtdicke darf 250 µm nicht überschreiten (einschließlich eventuell vorhandener Verzinkung).
Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach DIN EN ISO 2409 ist durchzuführen.
Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten ergeben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt.
Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten:
Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhältnis gemäß Herstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch für die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen,
U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Ausführende weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen,
Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen.
Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Aufschäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindestabstand sollte 40 mm betragen.
Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auffälliger Stelle anzubringen, welches aufweist:
Zulassungsnummer und Aussteller,
Ausführungsdatum,
Name und Anschrift der Firma des AN,
Anzahl der Schichten,
Gesamtdicke der Trockenschicht,
Art der Schlussbeschichtung,
Datum der nächsten Prüfung,
Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen.
3.2.2Renovierungsarbeiten
Leim- und Kaseinfarben sind vollständig vom Untergrund zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt.
Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig.
Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen.
Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich.
Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung.
Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen.
3.2.3Tapezierarbeiten
Falls aus der Sicht des AN alte Tapeten überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben.
Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen.
Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden.
Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
3.2.4Fenster-Renovierungsanstriche
Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18.
Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen.
Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen.
Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverlässige Entwässerung gewährleistet ist.
Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräte mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zulässig; nur in Eckbereichen dürfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen.
Der AN prüft sämtliche Glasversiegelungen auf Ablösung, Versprödung und Funktionsfähigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollständig zu entfernen und mit überstreichfähiger Dichtstoffmasse zu erneuern.
3.3Sonstiges
Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen.
Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.
ZTV Maler-/Lackierarbeiten
05.01 Vorbereitende Arbeiten
05.01
Vorbereitende Arbeiten
05.02 Beschichtungen, Innenbereich
05.02
Beschichtungen, Innenbereich
05.03 Stundenlohnarbeiten
05.03
Stundenlohnarbeiten
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.