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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
*Baubeschreibung Name und Anschrift des Auftraggebers:
GA 143 GmbH & Co KG
Charlottenstraße 2
10969 Berlin
Architekt:
Busch Eitel Freie Architekten
Charlottenstraße 2
10969 Berlin
Abkürzungen
AG: Auftraggeber
AN: Auftragnehmer
Beschreibung des Bauvorhabens
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses als Lückenschließung.
Anschrift der Baustelle
Pflügerstraße 14
12047 Berlin
Lage und Transportwege
Das Baugrundstück liegt in innerstädtischer Lage und grenzt an bestehende Nachbarbebauung sowie ein Hinterhaus.
Die Zufahrt erfolgt über die Pflügerstraße. Die Zugänglichkeit zum Hinterhaus ist während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Auf die angrenzende Bebauung und Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.
Arbeitszeit Baulärm
Arbeitszeit und der damit verbundene Baulärm bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen des Landes Berlin.
abweichend davon Arbeitszeiten von
7:00 Uhr bis 18:00 an Werktagen
Sonn- und Feiertagen keine Arbeitszeit
sind einzuhalten.
Andere Arbeitszeiten bedürfen einer vorherigen Genehmigung
Bauausführung
Anzahl und Höhe der geplanten Geschosse: 5 Vollgeschosse + 2 Staffelgeschosse + Untergeschoss
Gründung: Bodenaustausch als Gründungspolster, StB-Bodenplatte
Keller: WU-Stahlbeton-Konstruktion
Normalgeschosse: Stahlbetondecken
Tragende Wände in Stahlbeton und Mauerwerk
Beton- und Stahlstützen im Gebäudeinneren
Außenfassade WDVS mit Mineralwolle (GK5)
Flachdach in Holzbauweise mit Gründachaufbau und PV-Anlage
Steildach in Holzbauweise mit Dachblech und Dachflächenfenster
Holzfenster
Ausbau mit Gipsputz, schwimmenden Estrich, GK Wände, MW-Wände
Besonderheiten: Balkonanlage aus Stahl
Es ist möglich die Decken als Filigrandecken auszuführen.
Die Versorgung des bestehenden Hinterhauses ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen (Abwasser, Zuwasser, Strom, Telekom). Die Zugänglichkeit zum Hinterhaus ist jederzeit über einen mindestens 1,50m breiten Weg zu gewährleisten.
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme : Dezember 2026
Fertigstellung der Baumaßnahme : September 2028
Beginn Rohbauarbeiten : ca. 01.04.2027
Ende Rohbauarbeiten : ca. 15.12.2027
Restarbeiten Rohbauarbeiten
(z.B. Schließen von Durchbrüchen etc.) : ca. 1 Monat
Baugrund
Bodenverhältnisse: siehe Baugrundgutachten (Anlage).
Gründung erfolgt auf Bodenaustausch.
Im Vorfeld der Arbeiten wird am Nachbargebäude eine Beweissicherung durchgeführt.
SiGeKo:
Der AG beauftragt einen SiGeKo. Der SiGeKo erstellt eine Baustellenordnung, die Vertragsbestandteil wird.
Der SiGeKo wird regelmäßige Baustellenbegehungen zur Sicherstellung der UVV durchführen und darüber ein Protokoll anfertigen.
Die Anweisungen des SiGeKo sind umzusetzen.
*Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen des AG Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
des
AG
(1) Grundlagen für die Ausführung und Abrechnung der Leistung sind:
a. Die vorliegenden Angebots- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers
b. die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere alle EU-Vorschriften, alle DIN-Vorschriften, alle einschlägigen Gewerbe- und Brandschutzbestimmungen, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit, die Unfallverhütungsvorschriften, die Herstellerhinweise, die VDI-, VDE- und VDS-Bestimmungen, alle Vorschriften der Berufsgenossenschaft in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung,
c. die VOB Teil B und C in der zum Vertragsschluss aktuellen Fassung
d. die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
(2) Projektspezifische Situation
Zur Erläuterung der projektspezifischen Situation liegen der Ausschreibung Ausführungspläne, Positionspläne, eine Baubeschreibung sowie ein vorläufiger Baustelleneinrichtungsplan bei. Der Bieter hat sich unabhängig davon von den Bedingungen vor Ort selbst zu überzeugen.
(3) Angebotsbearbeitung
a. Das Angebotsverfahren wird von einem privaten Auftraggeber im Rahmen einer freihändigen Vergabe durchgeführt. Teil A der VOB findet keine Anwendung, auch wenn sich in einzelnen Punkten daran angelehnt wird.
b. Die Ausarbeitung des Angebotes inklusive erforderlicher Unterlagen ist vom Bieter kostenfrei zu erstellen.
c. Die Abgabe eines Angebotes für einzelne Leistungsbereiche ist zulässig. Die jeweils angebotenen Leistungsbereiche sind unter Zugrundelegung des Leistungsverzeichnisses, unter Beibehaltung der Positionsnummern und Positionen, vollständig auszufüllen. Nicht angebotene Leistungsbereiche sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
d. Alternativvorschläge, die eine vereinfachte, schnellere oder kostengünstigere Ausführung ermöglichen, sind ausdrücklich willkommen, müssen vom Bieter aber explizit als Nebenangebot gekennzeichnet und gesondert eingereicht werden.
e. Die vom Bieter angegebenen Preise enthalten alle Arbeiten für das Gewerk (Herstellen, Liefern und Einbau), die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technisch einwandfreien Leistung notwendig sind, inklusive aller Nebenleistungen nach VOB Teil C, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis als gesonderte Positionen aufgeführt sind.
f. Eine Gleitpreisklausel wird weder für Lohn- noch für Materialkosten vereinbart.
(4) Angebotsbestandteile
Gewertet werden nur im Sinne folgender Liste vollständige Angebote. Vorzulegen sind:
a. die beiliegende Bietererklärung, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben,
b. das Leistungsverzeichnis mit eingetragenen Einheitspreisen und Gesamtsumme für die jeweils angebotenen Leistungsbereiche,
c. eine Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen,
d. gegebenenfalls gesondert gekennzeichnete Nebenangebote und Erläuterungen zu Abweichungen vom Leistungsverzeichnis.
Die in der Bietererklärung genannten Nachweise sind auf schriftliche Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 14 Kalendertagen vorzulegen.
(5) Vergabe
a. Im Anschluss an die Angebotsauswertung ist vorgesehen, ein gemeinsames Vergabegespräch mit Bieter, Bauleitung und Bauherrenvertretung zu führen.
b. Die Zuschlagsfrist für das Angebot beträgt 30 Tage ab Submissionstermin, sie kann beim Vergabegespräch einvernehmlich verlängert werden.
c. Die Auftragsvergabe durch den Auftraggeber erfolgt freihändig.
d. Der Auftraggeber behält sich eine getrennte Vergabe von Teilleistungen vor.
(6) Bauleitung, Bauüberwachung und Weisungsrecht
a. Der Auftragnehmer übernimmt die Fachbauleitung für sein Gewerk. Er hat dafür zu sorgen, dass der benannte Bauleiter oder eine Vertretung in der Ausführungszeit täglich erreichbar, fachlich und kommunikativ kompetent und anderen Arbeitskräften des Auftragnehmers gegenüber weisungsbefugt ist.
b. Die verantwortliche Bauüberwachung nach BauO Berlin, sowie gegebenenfalls zuständige Fachbauleiter werden vom Auftraggeber benannt. Sie haben die Befugnis zur Koordination und fachlichen Anweisung der Auftragnehmerleistungen. Die Befugnis zur Erweiterung des Auftrages ist im Einzelfall auf Leistungen im Wert von maximal 1.000 € beschränkt. Unberührt hiervon bleibt die unbeschränkte Befugnis im Falle von Gefahr im Verzug.
c. Die Baustelle wird durch eine/n Sicherheits- und Gesundheitskoordinator/in überwacht. Diese/r legt eine für alle Beteiligten gültige Baustellenordnung vor. Er/Sie ist in Fällen der Gefahrenabwehr allen Personen auf der Baustelle gegenüber weisungsbefugt.
d. Es gilt die vom SiGeKo vorzulegende Baustellenordnung.
(7) Baustellenbedingungen
a. Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotserstellung über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Nachträgliche Ansprüche aufgrund Unkenntnis örtlicher Gegebenheiten werden nicht akzeptiert.
b. Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes aufgeführt ist. Für die Kosten wird eine Umlage in Höhe von 0,5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von den Rechnungen des Auftragnehmers abgezogen.
c. Unterkünfte für eigene Arbeitskräfte sind bei Bedarf vom Auftragnehmer bereitzustellen.
d. Die Teilnahme an turnusmäßigen sowie weiteren notwendigen durch die AG Bauleitung festgelegten Bausitzungen durch den Bauleiter des Auftragnehmers oder einen kompetenten Vertreter gilt als vereinbart und ist verbindlich.
e. Der Auftragnehmer hat tägliche Bautagesberichte zu erstellen und der Bauleitung wöchentlich gesammelt zu übergeben.
f. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung durch täglich einen deutsch sprechenden, kompetenten, weisungs- und entscheidungsbefugten Vorarbeiter auf der Baustelle vertreten zu sein.
g. Der Auftragnehmer sorgt täglich für eine grobe, wöchentlich und beim Verlassen der Baustelle für eine gründliche Reinigung der Baustelle, einschließlich der An- und Abfahrtswege, von durch ihn zu verantwortenden Abfälle, Verschmutzungen und Materialresten. Verschmutzungen des öffentlichen Straßenlandes sind sofort zu beseitigen.
h. Kommt es auf der Baustelle zu erheblichen Ansammlungen von Abfällen, Verschmutzungen und Materialresten wird der Auftraggeber diese nach erfolgloser Fristsetzung gegenüber den Auftragnehmern selbst entfernen lassen. Die Kosten hierfür werden auf den/die Verursacher, ist/sind diese/r nicht feststellbar auf alle im fraglichen Zeitraum auf der Baustelle tätigen Firmen zu gleichen Teilen, umgelegt. Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
(8) Stundenlohnleistungen
a. Sind auf der Baustelle Stundenlohnarbeiten auszuführen, müssen diese vorab ausdrücklich durch den AN angemeldet und durch den AG schriftlich beauftragt werden.
b. Der Auftragnehmer hat spätestens 2 Tage nach Ausführung der Arbeiten Stundenlohnzettel vorzulegen, aus denen neben Ausführungsdatum und -dauer der Arbeiten auch Name und Qualifikation des Ausführenden hervorgeht.
c. Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln gilt nicht als Anerkenntnis. Es bleibt dem Auftraggeber die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. Mit der Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln wird nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen festgestellt.
d. Die Vergütung der Stundenlohnarbeiten erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenlöhnen.
(9) Bauzeiten
a. Der vorgelegte Bauzeitenplan dient lediglich der Orientierung, verbindlich sind die im Vergabegespräch und / oder Bauvertrag vereinbarten Termine und Fristen.
b. Als vertraglicher Termin des Beginns der Ausführung gilt der Termin, zu dem die Bauleitung des Auftraggebers zum Beginn auffordert, frühestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung und frühestens am im Vergabegespräch benannten voraussichtlichen Beginn.
c. Der Auftraggeber ist berechtigt, die nachträgliche Anpassung und schriftliche Vereinbarung von angemessenen vertraglichen Zwischenterminen zu verlangen soweit ursprünglich vereinbarte Termine aufgrund von Behinderungen oder Verzögerungen keine Geltung entfalten können.
d. Der Zuschlag gem. §6(4) VOB/B wird festgelegt auf höchstens 5 Tage bei nachweislicher Behinderung von bis zu 12 Werktage, auf höchstens 20 % der Unterbrechungsdauer für alle weiteren Tage.
(10) Nachträge
Nachträge sind vor Ausführung schriftlich anzumelden und bedürfen der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Leistungen, die ohne vorherige Abstimmung und Beauftragung ausgeführt werden, werden nicht vergütet.
(11) Entwurfs- und Planunterlagen
a. Der Unternehmer ist verpflichtet, sämtliche bauseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen rechtzeitig vor Arbeitsbeginn eigenverantwortlich und genauestens zu überprüfen. Vergütungsansprüche entstehen hieraus nicht.
b. Nichtrealisierbarkeit im Einzelfall, Bedenken gegen die geplante Ausführung oder Widersprüche zwischen übergebenen Unterlagen hat der Unternehmer umgehend anzuzeigen.
c. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den anderen Gewerken abzustimmen und die Vorgaben der Bauleitung umzusetzen.
d. Der AN hat kein Recht auf Ersatzansprüche und Mehrforderungen, wenn die Arbeiten durch Transporthindernisse oder Schwierigkeiten in der Geräte- oder Materialbeschaffung erschwert, verzögert oder unterbrochen werden bzw. hierdurch eine andere Betriebsart erforderlich wird. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf Grundlage des geschlossenen Bauvertrages und / oder rechtlicher Anforderungen sowie Anforderungen des Arbeitsschutzes andere als vom Auftragnehmer gewählte Materialien und Geräte bzw. Baumaschinen verlangt, besonders im Hinblick auf den Lärmschutz der Maschinen und Geräte.
e. Sofern der AN eine Werk- und Montageplanung anfertigt, hat er diese vor Ausführung der Arbeiten zur Freigabe durch den AG vorzulegen.
(12) Freistellung von Ansprüchen
Der AN hat den Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite im Zusammenhang mit der Durchführung seiner Leistungen erhoben werden.
(13) Versicherungen
a. Der Auftraggeber wird für das gesamte Bauvorhaben eine Bauwesenversicherung abschließen. Die Kosten dieser Versicherung werden durch Umlage von den Auftragnehmern getragen. Es werden
0,25 % netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
der Abrechnungssumme einbehalten.
(14) Abnahme
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme nach Fertigstellung sämtlicher Arbeiten des betreffenden Gewerkes. Voraussetzung für die Abnahme ist der Abschluss der vertraglichen Leistung und eine schriftliche Fertigstellungsmitteilung durch den Auftragnehmer.
Die Abrechnung der Einheitspreispositionen erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und durch Aufmaß nachgewiesenen Mengen.
(15) Aufmaß und Abrechnung
a. Die für den Hauptvertrag gewährten Nachlässe gelten auch für Stundenlöhne, alle Einheitspreise und eventuelle Nachaufträge.
b. Eine Erhöhung der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelmengen über 10 % ist vor Ausführung vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
c. Voraussetzung für das Einreichen von Rechnungen ist der gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer festgestellte Leistungsstand (durch Bauleitung bestätigtes Aufmaß / Aufmaß-Zeichnungen). Die Rechnungen dürfen ausschließlich über die Bauleitung, aber adressiert an den Auftraggeber, eingereicht werden. Eine Rechnung muss zeitgleich an den AG im Original (Postweg) versandt werden. Rechnungslegung hat nach Aufmaß und Aufmaßzeichnung zu erfolgen. Das Aufmaß wird vom Auftragnehmer erstellt und von der Bauleitung des Auftraggebers geprüft, sachlich richtig gezeichnet und freigegeben. Das abgestimmte Aufmaß inklusive Aufmaßpläne und Zeichnungen und die Rechnung (Rechnungen kumulativ) sind zweifach einzureichen.
d. Der Auftragnehmer verzichtet auf Vergütungsansprüche für Leistungen, die gemäß § 2 Nr. 4 VOB/B gekündigt werden, sofern die Summe dieser Leistungen 5 % der Vertragssumme nicht übersteigt, oder wenn durch zusätzliche Leistungen eine Kompensation stattfindet.
e. Die Voraussetzungen zum Stellen von Abschlagsrechnungen werden von Auftragnehmer und Auftraggeber im Vergabegespräch einvernehmlich festgelegt, Voraussetzung für das Stellen der Schlussrechnung ist die erfolgreiche Abnahme der Leistung.
f. Sofern Skonto vereinbart wird, gilt der Eingang der prüffähigen Rechnung bei der Bauleitung des Auftraggebers als Beginn der Skontofrist. Auch Teilzahlungen werden bei fristgerechter Zahlung skontiert. Sollte nach Prüfung der Rechnung durch die AG Bauleitung keine Originalrechnung in Papierform beim AG vorliegen, verlängert sich die Skontofrist bis zum Eingang der Originalrechnung. Den Aufmaßen sind vollständige Aufmaßzeichnungen in Originalgröße beizulegen. Kopierkosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
(16) Sicherheitsleistungen und Gewährleistung
a. Eine Sicherheit für die Vertragserfüllung wird nicht verlangt.
b. Als Sicherheit für Mängelbeseitigung behält der Auftraggeber mit der Schlussrechnung 5 % der Bruttoabrechnungssumme ein. Der Einbehalt kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft nach Vorlage des Auftraggebers abgelöst werden.
c. Der Gewährleistungszeitraum für Mängel wird auf 6,5 Jahre festgelegt.
(17) Nachauftragnehmer
Eine Weitergabe der Leistung oder von Teilen der Leistung an Nachauftragnehmer ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Die Auftragserteilung gilt als schriftliche Zustimmung zu den in der Bietererklärung benannten Nachauftragnehmern.
(18) Vertragsstrafen
a. Bei selbstverschuldetem Verzug des Auftragnehmers von vertraglichen Zwischen- oder Endterminen wird eine Vertragsstrafe von 0,2 % des Auftragswertes pro Arbeitstag, maximal 5 % des Auftragswertes vereinbart. Dies gilt auch für gemäß (9) c. nachträglich vereinbarte Termine.
b. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt neben der Vertragsstrafe unberührt. Vertragsstrafen werden auf solche Schadenersatzansprüche angerechnet.
Allgemeine Vertragsbedingungen des AG
ZtV Baustelleneinrichtung Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZtV)
für
Baustelleneinrichtung
1.1 Sämtliche in den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen enthaltenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
1.2 Die Einheitspreise umfassen sämtliche Kosten für Liefern und Einbau, für Material, Geräte, Transporte, Zuschläge, Lager und Unterbringung der Arbeitskräfte etc.
1.3 Sämtliche erforderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen der Medientrassen, Einrichtungen und Geräte (Baustrom, Bauwasser und Abwasser etc.) sind einzukalkulieren.
1.4 Alle erforderlichen Gerüste, mit Ausnahme der Fassadenrüstung, sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
1.5 Transporthilfen, Absteifungen für Zwischenbauzustände und sonstige Hilfsmaßnahmen o. Ä. (z. B. Meterrisse), die zur Erbringung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind, sind einzurechnen, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
1.6 Auf Verlangen ist vor Einrichten der Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan unter Berücksichtigung des übergeordneten BE-Planes zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwaige Vermessungsarbeiten, insbesondere für Absteckung und Nachprüfung der Straßen-, Wege- und Baugrenzen, nicht behindert werden.
1.7 Die für die Baustelleneinrichtung zu nutzenden Flächen, Lagerflächen, freizuhaltenden Flächen und dergleichen sind im Baustelleneinrichtungsplan unter Angabe des Verwendungszweckes anzulegen. Die Baustelleneinrichtung ist an die beengten Platzverhältnisse anzupassen.
1.8 Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, dass die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen sind bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Eingriffe, Umlegungen und Neuanschlüsse erfolgen in Abstimmung mit der Bauleitung. Die Versorgung des Hinterhauses ist dabei jederzeit sicherzustellen.
1.9 Die Zugänglichkeit zum Hinterhaus ist jederzeit über einen mindestens 1,50 m breiten, barrierfreien Weg zu gewährleisten.
1.10 Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch bei Zweifeln über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen.
1.11 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen.
1.12 Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
- Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.
- Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen.
- Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist.
1.13 Bestandteil ist das arbeitstägliche Verschließen der Teile der Baustelleneinrichtung, soweit sie dem Zugriff Dritter entzogen werden müssen, das Schließen der Gebäudeeingänge einschließlich der Provisorien sowie die Kontrolle darüber in dem den Umständen der Baustelle entsprechenden, erforderlichen Umfang.
1.14 In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftraggeber zu tragen sind.
ZtV Baustelleneinrichtung
ZtV Beton- und Stahlbetonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Beton- und Stahlbetonarbeiten nach DIN 18331 1.1 Geltungsbereich und technische Regelwerke
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung ergeben sich grundsätzlich aus DIN 18331 „Betonarbeiten“ (VOB Teil C). Alle nachfolgend genannten Normen und Richtlinien gelten in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, einschließlich ihrer Berichtigungen und Nationalen Anhänge. Zu beachten sind außerdem die bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen (MVV TB in der jeweiligen Landesfassung).
Es sind besonders zu beachten:
DIN EN 1992-1-1 mit NA – Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken DIN 1045-1 bis -4 und DIN 1045-1000 – Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, einschließlich Betonbauqualitätsklassen (BBQ) DIN EN 206 – Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN EN 13670 – Ausführung von Tragwerken aus Beton DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau: Bauwerke DIN 18203-1 – Toleranzen im Hochbau: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton DIN EN 197-1 – Zement: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement DIN 1164-10 und -11 – Zement mit besonderen Eigenschaften, soweit gefordert DIN EN 12620 – Gesteinskörnungen für Beton DIN 488 – Betonstahl Weiterhin sind zu beachten:
DIN EN 450-1 – Flugasche für Beton DIN EN 10088-1 – Nichtrostende Stähle, für nichtrostenden Betonstahl in Verbindung mit der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung DIN 18218 – Frischbetondruck auf lotrechte Schalungen DIN EN 1994-1-1 mit NA – Eurocode 4: Verbundtragwerke aus Stahl und Beton, soweit Verbundbauteile ausgeführt werden DAfStb-Richtlinie – Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) DAfStb-Richtlinie – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) DAfStb-Richtlinie – Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) DAfStb-Instandhaltungs-Richtlinie und TR Instandhaltung (DIBt) – Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, soweit Instandsetzungsleistungen beauftragt sind DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton – soweit Sichtbetonflächen gefordert sind Bei wasserundurchlässigen Bauteilen sind Beanspruchungsklasse und Nutzungsklasse in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Bei Sichtbetonflächen ist die Sichtbetonklasse in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Rangfolge bei Widersprüchen
Die Rangfolge der Vertragsbestandteile richtet sich nach § 1 Abs. 2 VOB/B. Bei Widersprüchen zwischen den genannten technischen Regelwerken gelten in folgender Reihenfolge vorrangig: erstens die bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen sowie allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Bauartgenehmigungen, zweitens die Normenreihe DIN 1045 einschließlich DIN EN 1992-1-1, DIN EN 206 und DIN EN 13670, drittens die übrigen genannten Normen, viertens die genannten Richtlinien und Merkblätter. Widersprüche hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
1.2 Alle aus nachfolgend aufgeführten Punkten sich ergebenden Aufwendungen, soweit nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben oder abweichend geregelt sind, mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
1.3 Sämtliche erforderlichen Aussparungen, Schlitze und Öffnungen in Wänden und Decken sind mit den ausführenden Firmen der Fachtechnikgewerke vor Baubeginn festzulegen und in den Ausführungszeichnungen zu vermerken.
1.4 Es dürfen nur Schalöle verwendet werden, die biologisch abbaubar und mit dem RAL-UZ64-Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet sind.
1.5 Alle Kanten Betonbauteile sind durch Einlegen von Dreikantleisten in die Schalung zu brechen. Die einzulegenden Leisten sind an den Ecken und Kreuzungen auf Gehrung zu schneiden.
1.6 Bauteiloberflächen sind vor Übergabe an Folgegewerke in geeignetem, sauberem Zustand herzustellen.
1.7 Die "Richtlinie zur Nachbehandlung von Beton", herausgegeben vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton, ist zu beachten. Bei Sichtbeton sind nur Zuschlagstoffe und Zemente einer Herkunft von gleicher Farbe zu verwenden. Die Nachbehandlung des Betons umfaßt auch das Entgraten und Entfernen von Bindedrähten sowie das ansatzfreie Schließen von Löchern der Schalungsabstandshalter, Nestern und dergleichen. Die Nachbehandlung ist entsprechend Witterung und Bauteil sicherzustellen.
1.8 Die Abnahme der Bewehrung durch den Prüfstatiker hat der AN rechtzeitig unter Berücksichtigung eventuell erforderlicher Ergänzungen zu beantragen.
1.9 Vor dem Betonieren sind die Schalungen von Fremdkörpern zu reinigen. Das Eindringen von Schnee ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Frisch hergestellte Betonbauteile sind bis zum Erreichen ausreichender Festigkeit gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
1.10 Bei Einsatz von Fertigteilen ist zu beachten:
Der Einheitspreis versteht sich einschl. Herstellung, Lieferung und Montage, einschl. aller Hilfs- und Schutzgerüste, Kraneinsatz sowie Schutz- und Sicherungsmaßnahmen. Planung/Berechnung etc. ist Sache des AN.
Für Stahlbeton-Fertigteil-Decken dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene und güteüberwachte Fabrikate verwendet werden. Der Zulassungsbescheid muß auf der Baustelle vorliegen.
1.11 Für alle WU-Bauteile wird eine Gewährleistung von 6,5 Jahren verlangt.
1.12 Eine Ausfertigung der Protokolle über die Güteprüfung des Betons (Würfelprüfung) sowie des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
1.13 Nachweise und Prüfprotokolle Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber auf Verlangen als Nebenleistung folgende Unterlagen, soweit sie nicht ohnehin nach den Vorschriften zu übergeben sind: - die Lieferscheine für Transportbeton nach DIN EN 206 in Verbindung mit DIN 1045-2 - die Aufzeichnungen der Überwachung durch das Bauunternehmen nach DIN 1045-3, insbesondere Betonierprotokolle und Ergebnisse der Frischbetonprüfungen - die Protokolle der Identitätsprüfung der Druckfestigkeit nach DIN 1045-3 in Verbindung mit DIN EN 206 - bei Bauteilen der Überwachungsklassen 2 und 3 die Berichte der anerkannten Überwachungsstelle Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, kann der Auftraggeber die Druckfestigkeit im Bauwerk nach DIN EN 13791 mit Prüfverfahren nach DIN EN 12504 bestimmen lassen. Die Kosten dieser Prüfungen trägt der Auftragnehmer. Für Betonfertigteile übergibt der Auftragnehmer entsprechend die Lieferscheine sowie die Leistungserklärung oder den Übereinstimmungsnachweis nach DIN 1045-4 bzw. der maßgebenden Produktnorm.
Die Bodenplatte und Kelleraußenwände werden WU Konstruktion ausgeführt und fällt damit in die Überwachungsklasse 2.
Der AN muss im Rahmen der Eigenüberwachung über eine ständige Betonprüfstelle verfügen. Fremdüberwachung durch anerkannte Überwachungsstelle ist erforderlich. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.14 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Meßeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
1.15 Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung und Expositionsklassen sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach DIN 1045 gefordert sein.
1.16 Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, daß auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
1.17 Bei Ausführung der Decken / Wände alternativ als Halbfertigteile: Umplanung durch AN inklusive aller erforderlichen statischen Nachweise, Umplanungen und Bewehrungsanpassungen kostenneutral für AG. Der erhöhte Bewehrungsgrad wird in den entsprechenden Bewehrungsstahlpositionen abgerechnet. Die hierfür erforderlichen Anpassungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.18 Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein. Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
1.19 Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen) sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von Überkorngrößen vor.
1.20 Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
1.21 Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen etc., gelten als Nebenleistungen. Erforderliche Nachstützungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu planen und auszuführen.
1.22 Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend.
1.23 Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Anfallendes Niederschlagswasser ist während der Bauzeit schadlos abzuleiten.
1.24 Einbau von Leerrohren, Installationen und Einbauteilen Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen sowie Einbauteile wie Einbautöpfe für Leuchten, Ankerschienen, Anker und Befestigungsteile werden, soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, von den jeweiligen Fachunternehmen geliefert und eingebaut. Der Auftragnehmer hat den Fachunternehmen den Einbau in Schalung und Bewehrung zu gestatten und den Bauablauf mit ihnen abzustimmen. Er hat die Betoniertermine den Fachunternehmen und der Bauleitung des Auftraggebers mindestens 3 Arbeitstage vorher anzukündigen und ausreichend Zeit für den Einbau einzuräumen. Diese Leistungen sind Nebenleistungen. Die Fachunternehmen fixieren Rohre und Einbauteile lagesicher, sodass sie sich beim Betonieren und Verdichten nicht verschieben. Der Auftragnehmer hat vor dem Betonieren die Lage und Befestigung augenscheinlich zu prüfen und erkennbare Mängel, insbesondere eine Unterschreitung der Betondeckung oder eine Beeinträchtigung der Bewehrung, der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen. Beim Betonieren und Verdichten hat er die Einbauten vor Verschieben und Beschädigung zu schützen. Leitungsführungen in tragenden Bauteilen, insbesondere Rohrbündelungen und Kreuzungen in Decken, sowie Einbauten in wasserundurchlässigen Bauteilen und Sichtbetonflächen sind nur nach Freigabe durch den Auftraggeber bzw. den Tragwerksplaner zulässig. Soweit der Auftragnehmer Rohre oder Einbauteile selbst einbauen soll, ist dies in gesonderten Positionen der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben.
1.25 Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
1.26 Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen. Dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
1.27 Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen, Hindernisse und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden.
1.28 Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
1.29 Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
1.30 Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
1.31 Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig.
1.32 Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
1.33 Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen, DBV-Merkblatt Abstandhalter nach EC2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Vereine e.V. (DBV)
1.34 Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege sind vorzusehen.
1.35 Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
1.36 Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind vorzunehmen.
1.37 Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen Umhüllung zu versehen.
1.38 Unterfangungen Unterfangungen sind nach DIN 4123 „Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude“ auszuführen. Ergänzend gelten DIN EN 1997-1 mit DIN 1054 sowie DIN 4124. Soweit die Grenzen der DIN 4123 überschritten werden, erfolgt die Ausführung nur nach statischem Nachweis und Freigabe durch den Tragwerksplaner bzw. Prüfingenieur. Der Auftragnehmer hat den Beginn jedes Unterfangungsabschnitts der Bauleitung des Auftraggebers mindestens 2 Arbeitstage vorher schriftlich anzukündigen, damit eine Überwachung vor Ort erfolgen kann. Mit dem Aushub eines Abschnitts darf erst nach Freigabe durch die Bauleitung begonnen werden. Die Überwachung durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung. Die Unterfangung ist abschnittsweise in der festgelegten Reihenfolge herzustellen. Die Fuge zwischen Bestandsfundament und Unterfangung ist kraftschlüssig mit schwindarmem bzw. quellfähigem Mörtel zu schließen. Für jeden Abschnitt ist ein Protokoll mit Datum, Lage, Abmessungen, angetroffenem Baugrund und Beobachtungen am Bestand zu führen und der Bauleitung zu übergeben. Diese Leistungen sind Nebenleistungen. Zeigen sich am Bestandsgebäude Risse, Setzungen oder andere Veränderungen, hat der Auftragnehmer die Arbeiten sofort einzustellen, den Abschnitt zu sichern und die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Beweissicherung und Setzungsmessungen am Bestand sowie die nachbarrechtliche Zustimmung sind, soweit erforderlich, gesondert geregelt.
1.39 Bei Unterfangungen bestehender Fundamente ist der Beton über höherliegende Einfüllöffnungen einzubringen und intensiv zu verdichten. Nach 30 - 45 Minuten ist zwecks Schließung der eventuellen Setzung ohne nochmalige Verdichtung fließfähiger Beton nachzufüllen oder Quellmörtel zu verwenden. Vertikale Trennfugen sind anzuordnen.
1.40 Arbeitsfugen sind vor dem Weiterbetonieren fachgerecht vorzubereiten. Hierzu gehören das Reinigen, Aufrauen und ggf. das Aufbringen geeigneter Haftbrücken. Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
1.41 Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen, Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton Herausgeber: Verein Deutscher Zementwerke e.V.
1.42 Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
1.43 Sichtbare Betonoberflächen sowie exponierte Bauteilkanten sind während der Bauzeit vor Beschädigung zu schützen. Beschädigungen sind fachgerecht zu beseitigen.
1.44 WU-Konstruktion – WU-Fachplanung durch den Auftragnehmer Die erdberührten Bauteile sind als wasserundurchlässige Bauteile aus Beton nach der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (WU-Richtlinie) auszuführen. Beanspruchungsklasse, Nutzungsklasse, Entwurfsgrundsatz und Bemessungswasserstand sind in den Planunterlagen des Auftraggebers festgelegt. Weitere Grundlagen sind das Baugrundgutachten und die Tragwerksplanung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erbringt die WU-Fachplanung für die Ausführung. Sie umfasst insbesondere: - Fugenplan mit Lage und Ausbildung der Arbeits-, Sollriss- und Bewegungsfugen - Auswahl und Bemessung der Fugenabdichtungssysteme einschließlich Eck-, Kreuzungs- und Anschlussdetails - Betonierkonzept mit Betonierabschnitten und Betonierfolge, abgestimmt auf den Bauablauf - Betonzusammensetzung und Nachbehandlung unter Berücksichtigung der Zwangbeanspruchung - Ausbildung von Durchdringungen und Anschlüssen in Abstimmung mit den Fachgewerken - bei einem Entwurfsgrundsatz mit planmäßiger Rissabdichtung das Konzept für die Abdichtung von Trennrissen Die Bemessung der Bewehrung einschließlich Begrenzung der Rissbreite und Mindestbewehrung ist Bestandteil der Tragwerksplanung des Auftraggebers. Ergeben sich aus der WU-Fachplanung des Auftragnehmers abweichende Anforderungen an die Bewehrung, hat der Auftragnehmer diese der Tragwerksplanung rechtzeitig mitzuteilen. Die WU-Fachplanung ist der Bauleitung spätestens 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten an WU-Bauteilen zur Prüfung und Freigabe vorzulegen und mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Mit der Ausführung darf erst nach Freigabe begonnen werden. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die vollständige und fachgerechte Planung und Ausführung der WU-Konstruktion. Dies gilt auch, wenn er einen Nachunternehmer oder externen WU-Fachplaner beauftragt. Die Ausführung erfolgt nach der WU-Richtlinie, DIN EN 13670 mit DIN 1045-3 und den Herstellerangaben. Fugenabdichtungen müssen, soweit erforderlich, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Sie sind durchgängig und systemgerecht auszuführen, insbesondere in Eck-, Kreuzungs- und Anschlussbereichen. Durchdringungen sind dauerhaft druckwasserdicht auszuführen. Der Einbau von Fugenabdichtungen und Durchdringungen ist vor dem Betonieren der Bauleitung zur Kontrolle anzuzeigen und mit Fotos zu dokumentieren. Die WU-Fachplanung wird über die gesonderte Position „WU-Fachplanung“ als Pauschale vergütet. Sie darf nicht in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet werden. Ändert sich die Bewehrung aufgrund der freigegebenen WU-Fachplanung, sind die Änderungen vor Ausführung mit der Tragwerksplanung abzustimmen und von der Bauleitung freigeben zu lassen. Die tatsächlich eingebaute Bewehrung wird über die Bewehrungsstahlpositionen nach Gewicht abgerechnet. Ist beim gewählten Entwurfsgrundsatz eine Abdichtung wasserführender Risse planmäßig vorgesehen, wird sie über die entsprechenden Positionen vergütet. Im Übrigen gelten für Undichtigkeiten die Regelungen zur Mängelbeseitigung.
ZtV Beton- und Stahlbetonarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01._.01 Baustelleneinrichtung, StB + MW Arbeiten Einrichten, Vorhalten über die gesamte Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigung, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:
Einrichten von Lager- und Arbeitsplätzen Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, einschließlich Säuberung und Schneeräumung usw. incl. ausreichender Weg- und Arbeitsplatzbeleuchtung für eigene Arbeiten Baustellenbeleuchtung für eigene Arbeiten Tagesunterkünfte Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen Maschinen, Geräte, Werkzeuge außer Kran Provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von Gebäuden einschl. Geländer Schutzgeländer Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken, unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe notwendige Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel Material-Vorhaltekosten Lohnkosten Personalkosten alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat; insbesondere Schnurgerüste und Einmeßarbeiten
Vom AG wird im Außenbereich ein Baustromverteiler aufgestellt (S. BE Plan). Von diesem Baustromverteiler ist über eigene Baustromverteiler die Stromversorgung für die Rohbauarbeiten sicherzustellen.
Vom AG wird ein Vermesser beauftragt 2 Achsen und ein Höhenpunkt einzumessen, sämtliche weiterer Einmessarbeiten sind vom AN auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
01._.01
Baustelleneinrichtung, StB + MW Arbeiten
P
1,00
psch
01._.02 Bauzaun, bauseits gestellt, h=2,00 m Bauzaun aus bauseits gestellten mobilen Stahlrahmenelementen mit Holzplattenfüllung und Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc., aufstellen, bei Bedarf umsetzen und nach Abschluss der Rohbauarbeiten wieder abbauen.
Türen und Tore werden gesondert vergütet.
Zaunhöhe: 2,00 m
01._.02
Bauzaun, bauseits gestellt, h=2,00 m
50,00
m
01._.03 Bauzaun, bauseits gestellt, vorhalten und unterhalten Bauzaun der Vorposition (bauseits gestellt) vorhalten und unterhalten.
Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Zaunhöhe: 2,00 m
Vorhaltedauer: 11 Monate
01._.03
Bauzaun, bauseits gestellt, vorhalten und unterhalten
W
330,00
mMo
01._.04 Bautor, bauseits gestellt, zweiflüglig Bauseits gestelltes Bautor, passend zum Bauzaun der Vorposition, zweiflügelig und abschließbar, aufstellen, während der Grundstandzeit betriebsbereit unterhalten und nach Abschluss der Rohbauarbeiten wieder abbauen.
Breite: 3,0 m
Grundstandzeit: 4 Wochen
01._.04
Bautor, bauseits gestellt, zweiflüglig
1,00
Stk
01._.05 Bautor, bauseits gestellt, vorhalten Bautor der Vorposition über die Grundstandzeit hinaus vorhalten und unterhalten.
Außer den vollen Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises abgerechnet.
Vorhaltedauer :11 Monate
01._.05
Bautor, bauseits gestellt, vorhalten
W
11,00
StkM
01._.06 Absturzsicherung Temporärer Seitenschutz gemäß DIN EN 13374, einschl. Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, an Deckenkanten auf der Decke mit einbetonierten geeigneten Hülsen provisorisch herstellen, bis zum Einbau der Fassaden vorhalten und anschließend beseitigen.
Grundstandzeit: 4 Wochen
Absturzsicherung für die Sicherung der Deckenkanten
01._.06
Absturzsicherung
50,00
m
01._.07 Absturzsicherung, provisorisch,vorhalten Absturzsicherung der Vorposition als Seitenschutz, einschl. Geländer, Zwischenholm und Bordbrett, über die Grundeinsatzzeit hinaus vorhalten.
01._.07
Absturzsicherung, provisorisch,vorhalten
W
300,00
mWo
01._.08 Abdeckung, Öffnungen Öffnungen der Decken überdecken und winterdicht schließen, wie folgt:
- pultdachartig geneigt, geordneter Wasserablauf
- Überdeckung mit begehbarer Holzschalung
- mit Bitumenbahn vollflächig abdichten, wasserdichter Anschluss an die Betonkonstruktion, Überstand gegenüber der Holzplatte 15 cm
- in Abhängigkeit vom Baufortschritt Abdeckung entfernen
Abrechnung nach Stück, je Öffnung bis ca. 1,5 m²
Ausführung: Dachöffnungen (RWA und Dachflächenfenster)
01._.08
Abdeckung, Öffnungen
2,00
Stk
01._.09 WC-Kabine (Dixie) aufstellen WC-Kabine antransportieren, aufstellen und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen. Nutzung durch die am Bau beteiligten Firmen.
Ausstattung:
- WC-Anlage und Wasserbecken mit Zubehör
- Seifenspender
- Papierhandtuchspender
Grundstandzeit: 4 Wochen
01._.09
WC-Kabine (Dixie) aufstellen
1,00
St
01._.10 WC-Kabine vorhalten und unterhalten WC-Kabine der Vorposition vorhalten
Einmal wöchentlich Fäkalien abpumpen, WC-Kabine reinigen sowie Seife und Papierhandtücher nachfüllen.
01._.10
WC-Kabine vorhalten und unterhalten
W
19,00
StWo
01._.11 Meterrisse Meterrisse über die Dauer der gesamten Bauzeit in allen Geschossen für Folgegewerke herstellen und vorhalten, je 2 Stück pro Geschoss (KG 1 Stück), angeordnet an den Aufzugstüren.
Markierungsplatte aus Edelstahl fest verdübelt auf Mauerwerk oder Stahlbeton nach Angabe der Bauleitung einbauen.
01._.11
Meterrisse
15,00
Stk
01._.12 Montagegerüst Aufzugsschacht Montage von Schachtgerüst für Aufzugsmontage, Rüsthülsen, für Gerüststellung in Aufzugschacht einbauen; Hülsen und Schuhe bauseits geliefert.
Anzahl : 4 Hülsen
Einbau einer Montagegerüstplattform mittels Balken und Holzschalung gemäß UVV für den Einbau des Aufzuges
Tragkraft: 300 KG/m²
Schachtgröße: ca. 1,65 x 2,70 m
Tragkraft ist auf Verlangen der AG Bauleitung nachzuweisen
Abrechnung pro Plattform
01._.12
Montagegerüst Aufzugsschacht
E
7,00
Stk
01._.13 Absturzsicherung Aufzugstüren gemäß UVV Absturzsicherung für Öffnungen der Aufzugstüren, bestehend aus Handlauf, Zwischenholm und Fußleiste, inkl. seitlicher Halterungen zur einfachen Montage und Demontage.
Die Absturzsicherungen sind entsprechend dem Baufortschritt umzusetzen und betriebsbereit vorzuhalten.
01._.13
Absturzsicherung Aufzugstüren gemäß UVV
14,00
Stk
01._.14 Schutzhelm für Dritte Schutzhelme für Dritte (z. B. Bauherr, Bauleitung, Besucher) auf der Baustelle vorhalten und bei Bedarf zur Verfügung stellen.
Ausrüstungsteil: Schutzhelm
01._.14
Schutzhelm für Dritte
5,00
Stk
01._.15 Baustromanschluss Baustromanschluss mit Messsatz, auch für Fremdfirmen nutzbar, für fünf Abgänge, mit Anschlusskabel, Verteilerkasten mit Schloss, ausreichend abgesichert, herstellen, vorhalten; nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen.
Die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu stellen.
Ausführung wie folgt:
Einspeisung : 1 Lasttrenner 3 x 125 A
Abgänge : 5 Felder, bestückt mit je
- 1 Hauptsicherung 3/63 A
- 1 Zwischenzähler
- 1 FI-Schalter 4 x 63 A/500 mA
- 1 CEE-Steckdose 3/32 A
- 1 CEE-Steckdose 3/16 A
- 1 FI-Schalter 4 x 25 A/30 mA
- 2 Schuko-Steckdosen 2 x 16 A/230 V
Alle Steckdosen mit entsprechender Vorsicherung. Die Angaben sind Mindestwerte.
Nennspannung : 400 V
Grundstandzeit : 1 Monat
Menge : 1 Stück
01._.15
Baustromanschluss
E
1,00
Stk
01._.16 Baustromanschluss, Vorhaltung Verlängerte Vorhaltung des Baustromanschlusses der Vorposition über die vereinbarte Leistungszeit hinaus.
Für den Werktag wird 1/30 des Monatssatzes berechnet.
Vorhaltedauer : 11 Monate
01._.16
Baustromanschluss, Vorhaltung
E
W
11,00
StMo
01._.17 Kranstromversorgung Kranstromversorgung herstellen, vorhalten und beseitigen Stromversorgung für einen Turmdrehkran aus dem Anschlussschrank nach Pos. xx.xx.0010 herstellen, für die Grundstandzeit vorhalten und nach Aufforderung durch den Auftraggeber beseitigen. Ausführung nach DIN VDE 0100-704, DGUV Information 203-006 und den Angaben des Kranherstellers. Die Kranstromversorgung ist als eigener, vom Baustromverteiler unabhängiger Stromkreis mit eigenem Kranverteiler nach DIN EN 61439-4 auszuführen. Sie ist selektiv zur Einspeisung abzusichern, sodass Fehler in anderen Abgängen den Kranbetrieb nicht unterbrechen. Der Verteiler ist abschließbar auszuführen; ein Schlüssel ist der Bauleitung zu übergeben. Kranstandort nach Baustelleneinrichtungsplan. Zuleitung vom Anschlussschrank zum Kranverteiler und vom Kranverteiler zum Netzanschlussschalter des Krans, Gesamtlänge bis xx m, Querschnitt nach Anschlussleistung und Spannungsfall. Im Fahr- und Arbeitsbereich ist die Leitung gegen mechanische Beschädigung zu schützen, z. B. durch Kabelbrücken oder Verlegung im Schutzrohr. Anschlusswerte des Krans: xx kW Anschlussleistung, Absicherung xx A nach Herstellerangabe. Ausführung mindestens wie folgt: - 1 Lasttrenner bzw. Abgangssicherung nach Kranangabe, mindestens 3 x xx A - 1 MID-konformer Zwischenzähler - 1 Fehlerstromschutzschalter 4-polig, Bemessungsstrom nach Kranangabe, höchstens 500 mA, Typ B - 1 CEE-Steckvorrichtung 5-polig, Bemessungsstrom nach Kranangabe, oder fester Anschluss nach Herstellerangabe Die Angaben sind Mindestwerte. Die Anschlussleistung des Krans ist bei der Beantragung des Baustromanschlusses nach Pos. xx.xx.0010 zu berücksichtigen. Erstprüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 sind mit Prüfprotokoll nachzuweisen. Die Zählerstände sind bei Inbetriebnahme, monatlich und bei Abbau zu protokollieren und der Bauleitung zu übergeben. Nicht enthalten sind der Kran selbst einschließlich seines Netzanschlussschalters sowie Auf- und Abbau, Betrieb, Prüfung und Abnahme des Krans. Grundstandzeit: 1 Monat Menge: 1 Stück
01._.17
Kranstromversorgung
1,00
Stk
01._.18 Kranstromversorgung vorhalten Kranstromversorgung vorhalten über die Grundstandzeit hinaus Kranstromversorgung nach Pos. 01.17 über die Grundstandzeit hinaus vorhalten, einschließlich der wiederkehrenden Prüfungen und Zählerprotokolle. Abrechnung je Monat; angefangene Monate werden anteilig nach Kalendertagen abgerechnet. Menge: 11 Monate
01._.18
Kranstromversorgung vorhalten
11,00
StMo
01._.19 Steckdosenverteiler, IP 44, 32 A Steckdosenverteiler für Baustelleneinsatz im Vollgummigehäuse, als IP 44.
Ausführung
- steckbare Verteiler mit FI-Schutzschalter
- Gehäuse aus Spezial-Hartgummi mit Anschlussleitung
- 5 Abgänge
Abgänge : 3 x Schuko 16 A/230 V;
1 x CEE 5-polig, 16 A/400 V;
1 x CEE-5-polig, 32 A/400/V
FI-Schalter : 30 mA
01._.19
Steckdosenverteiler, IP 44, 32 A
E
1,00
St
01._.20 Baustromanschluss heranführen Baustromanschluss mit provisorischer Leitung heranführen, einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung, einschl. Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen.
Leistungsaufnahme : bis 40 kW
Die Abstimmung mit Stromnetz Berlin hat durch den AN zu erfolgen und ist in den EP einzupreisen
01._.20
Baustromanschluss heranführen
E
P
1,00
psch
01._.21 Obendrehenden Turmdrehkran aufstellen und abbauen Baukran aufstellen und abbauen Obendrehenden Turmdrehkran antransportieren, auf dem Kranstandort nach Baustelleneinrichtungsplan aufstellen, betriebsbereit herrichten, nach Aufforderung durch den Auftraggeber abbauen und abtransportieren. Mindestanforderungen (Bezugsgröße Potain E 10.14 C oder gleichwertig): Der Kran muss alle Lastpunkte des Baufelds nach Baustelleneinrichtungsplan erreichen. Einschließlich: - Kranfundament bzw. Unterwagen mit Ballast, einschließlich Standsicherheitsnachweis unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens - Erdung und Blitzschutz nach Herstellerangabe - Windmessanlage - Arbeitsbereichsbegrenzung, soweit Nachbargrundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen nicht überschwenkt werden dürfen - Prüfung vor Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 52 durch eine zur Prüfung befähigte Person bzw. einen Sachverständigen, mit Prüfbuch - Autokran bzw. Hilfsgeräte für Auf- und Abbau - erforderliche Anzeigen und Genehmigungen, ausgenommen die Zustimmung von Nachbarn zum Überschwenken Die Kranstromversorgung wird über Pos. 01.17 vergütet. Menge: 1 psch Pos. 01.18 Baukran vorhalten Baukran einschließlich Wartung, wiederkehrender Prüfungen nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 52 sowie Versicherung. Kranführer und Betrieb für die eigenen Leistungen des Auftragnehmers sind in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungen einzurechnen. Abrechnung je Monat; angefangene Monate werden anteilig nach Kalendertagen abgerechnet.
01._.21
Obendrehenden Turmdrehkran aufstellen und abbauen
1,00
Stk
02 StB - Arbeiten
02
StB - Arbeiten
Hinweis Bewehrung und Schalung Schalung und Bewehrung: Schalung und Bewehrung sind, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben. Schalung wird nach DIN 18331 Abschnitt 5 nach der geschalten Betonfläche abgerechnet. Mit den Einheitspreisen der Schalungspositionen sind abgegolten: - Abschalungen von Arbeits- und Betonierfugen - Stirnschalungen an Bauteilrändern bis 30 cm Höhe - Aussparungen und Durchbrüche, soweit sie nach DIN 18331 übermessen werden - Schalungsanker, Abstandhalter, Trennmittel sowie Schließen der Ankerlöcher, ausgenommen in Sichtbetonflächen - Vorhalten der Schalung und Unterstützung bis zum zulässigen Ausschalen Bewehrung wird nach Gewicht abgerechnet, ermittelt aus den geprüften Bewehrungsplänen bzw. Stahllisten mit den Nenngewichten nach DIN 488. Verschnitt, Bindedraht und Abstandhalter werden nicht gesondert vergütet. Unterstützungskörbe und Montagebewehrung werden nur vergütet, soweit sie in den Bewehrungsplänen ausgewiesen sind.
Hinweis Bewehrung und Schalung
02._.01 WU-Fachplanung WU-Fachplanung für die erdberührten wasserundurchlässigen Stahlbetonbauteile nach ZTV Ziffer 1.44 erstellen, bestehend aus: - Fugenplan mit Arbeits-, Sollriss- und Bewegungsfugen - Auswahl und Bemessung der Fugenabdichtungssysteme mit Eck-, Kreuzungs- und Anschlussdetails - Betonierkonzept mit Betonierabschnitten und Betonierfolge - Festlegungen zu Betonzusammensetzung und Nachbehandlung - Details für Durchdringungen und Anschlüsse, abgestimmt mit den Fachgewerken - bei planmäßiger Rissabdichtung: Konzept für die Abdichtung von Trennrissen Die Bemessung der Bewehrung ist nicht enthalten; sie ist Bestandteil der Tragwerksplanung des Auftraggebers. Die Planung ist der Bauleitung spätestens 3 Wochen vor Beginn der WU-Arbeiten zur Prüfung und Freigabe vorzulegen und mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Einschließlich Überarbeitung nach den Prüfvermerken und Fortschreibung bei Änderungen im Bauablauf. Die Kosten der WU-Fachplanung sind ausschließlich in dieser Position anzubieten und dürfen nicht in die Einheitspreise anderer Positionen eingerechnet werden. Vom Bieter anzugeben: Vorgesehener WU-Fachplaner (Name, Anschrift): .......................................... Referenzen über vergleichbare WU-Planungen sind auf Verlangen vorzulegen. Menge: 1 psch
02._.01
WU-Fachplanung
E
P
1,00
psch
02._.02 Minderpreis WU-Konstruktion Nutzungsklasse B Minderpreis für die Ausführung sämtlicher WU-Bauteile im Untergeschoss in Nutzungsklasse B anstelle der in den Hauptpositionen ausgeschriebenen Nutzungsklasse A.
Einschließlich sämtlicher hieraus resultierender Anpassungen der WU-Fachplanung, Bewehrungs- und Fugenplanung, Sollrissquerschnitte, Abdichtungsmaßnahmen und sonstiger zur vollständigen Ausführung erforderlicher Leistungen.
Die übrigen Anforderungen an Beanspruchungsklasse, Betonqualität, Expositionsklassen und Bauteilgeometrien bleiben unverändert.
Der angebotene Betrag ist als Minderpreis anzugeben und wird bei Beauftragung der Nutzungsklasse B von der Auftragssumme abgezogen.
02._.02
Minderpreis WU-Konstruktion Nutzungsklasse B
E
P
1,00
psch
02._.03 Beton Sauberkeitsschicht C 12/15, d=5 cm Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten).
Betongüte : C 12/15
Expositionsklassen : X0
Feuchtigkeitsklasse : WO
Dicke : 5 cm
Ausführung UG unter Aufzugsunterfahrt, Bodenplatte und Einzelfundament
02._.03
Beton Sauberkeitsschicht C 12/15, d=5 cm
180,00
m²
02._.04 Zulage Sauberkeitsschicht, Mehrdicke 5 cm Zulage zur vorbeschriebenen Sauberkeitsschicht für die Ausführung einer zusätzlichen Dicke von 5 cm.
Abrechnung nach der tatsächlich ausgeführten Fläche der Mehrdicke.
02._.04
Zulage Sauberkeitsschicht, Mehrdicke 5 cm
E
W
180,00
m²
02._.05 Füllbeton C 12/15 Füllbeton, unbewehrt, für Auffüllung aller Art im Gründungsbereich.
Betongüte : C 12/15
Expositionsklassen : X0
Feuchtigkeitsklasse : WO
02._.05
Füllbeton C 12/15
E
40,00
m³
02._.06 Trennlage, 2 Lagen PE-Folie, je 0,5 mm Trennlage auf Sauberkeitsschicht aus 2 Lagen dicke PE-Folie; Stöße überlappt, Ausführung unter Bodenplatten
Foliendicke : je ca. 0,5 mm
Stoßüberlappung : 15 cm
02._.06
Trennlage, 2 Lagen PE-Folie, je 0,5 mm
180,00
m²
02._.07 Dämmung unter Bodenplatte im Teilbereich, XPS 12 cm Wärmedämmung unter Bodenplatte im Teilbereich sowie im Bereich der Aufzugsunterfahrt, einschl. Anarbeiten an Durchdringungen und Anschluss an angrenzende Perimeterdämmung, als Komplettleistung.
Wärmedämmung aus extrudiertem Polystyrol (XPS) gem. DIN EN 13164, in Platten, vollflächig verlegt auf Sauberkeitsschicht bzw. Trennlage, geeignet für den Einsatz unter lastabtragenden Bodenplatten, mit bauaufsichtlicher Zulassung (abZ oder ETA).
Wärmeleitfähigkeit: 0,041 W/(mK) gemäß DIN 4108-4
Anwendungsgebiet: DIN 4108-10 PB
Druckspannungen: Geeignet für die dauerhafte Druckbeanspruchung unter lastabtragenden Bodenplatten; Nachweis der Eignung durch den Hersteller bzw. über die bauaufsichtliche Zulassung/ETA.
Dicke: 12 cm
Verlegung: vollflächig, eben, dicht gestoßen, im Verband
angeb. Fabrikat:
02._.07
Dämmung unter Bodenplatte im Teilbereich, XPS 12 cm
40,00
m²
02._.08 Wärmedämmung wie Pos. 02.07. jedoch auf der ca. 45° geneigten Böschung Wärmedämmung wie Pos.02.07, jedoch auf der ca. 45° geneigten Böschung der Aufzugsunterfahrt, einschließlich Zuschnitt, Anpassen an Kanten und Übergänge zur Fläche sowie Lagesicherung gegen Abrutschen beim Betonieren nach Zulassung bzw. Herstellerangabe. Abrechnung nach abgewickelter Fläche. Menge: m²
02._.08
Wärmedämmung wie Pos. 02.07. jedoch auf der ca. 45° geneigten Böschung
10,00
m²
02._.09 FU-1 / FU-2, Beton Bodenplatte C25/30, Stb, d=40 cm, WU Bodenplatte aus Stahlbeton auf Sauberkeitsschicht und Trennlage bzw. auf lastabtragender Dämmung, Oberfläche abgezogen, Ausführung eben.
Betongüte:C25/30
Expositionsklassen unten/oben
Feuchtigkeitsklasse WFw/z ≤ 0,55, sofern das WU-Konzept dies tatsächlich fordert
Dmax = 16 mm, sofern technisch erforderlich
Plattendicke 40 cm
WU-Konstruktion / drückendes WasserNutzungsklasse A
Verweis auf das WU-Konzept
Plattendicke: 40 cm
Beanspruchungsklasse: BK 1 (drückendes Wasser)
Nutzungsklasse: A
Entwurfsgrundsatz: c (Rissverpressung möglich)
Bauteile gemäß Positionsplan: FU-1 und FU-2
Ausführung: Bodenplatte und Aufzugsunterfahrt UG
02._.09
FU-1 / FU-2, Beton Bodenplatte C25/30, Stb, d=40 cm, WU
72,00
m³
02._.10 Beton Einzelfundament C25/30 Einzelfundamente für Stahlstützen der Balkone, auf Sauberkeitsschicht.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC2, XA1
Feuchtigkeitsklasse : WF
Einzelfundament
Breite x Länge : 80 cm x 80 cm ( Durchmeser 80 cm )
Höhe : 100 cm
Oberseite glatt abgezogen
Einbauort UG
Abmessungen und Lage gemäß Ausführungsstatik; Menge vorläufig
Abrechnung nach Betonvolumen. Menge: 5 m³ (vorläufig)
02._.10
Beton Einzelfundament C25/30
5,00
m³
02._.11 Beton Wände Aufzugsunterfahrt C 25/30 Stb, h=30 cm WU Stahlbetonwände als wasserundurchlässige Konstruktion nach DAfStb-WU-Richtlinie und ZTV Ziffer 1.44 herstellen. Ausführung nach freigegebener WU-Fachplanung. Bauteil: Außenwand Aufzugsunterfahrt, erdberührt Beton nach DIN EN 206 / DIN 1045-2: Druckfestigkeitsklasse: C25/30 Expositionsklassen: XC2, XA1 (bei Lage an der Geländeoberfläche: XC4, XF1 ergänzend) Feuchtigkeitsklasse: WF Beton mit hohem Wassereindringwiderstand nach DIN 1045-2 bzw. WU-Richtlinie Wanddicke: 30 cm Höhe: ca. 3 m Oberfläche: glatte Schalung, Schalungsstöße regelmäßig angeordnet sichtbar, Betonwarzen und Grate abschleifen. Maßtoleranzen nach DIN 18202, im Aufzugsschacht jedoch nach den Vorgaben des Aufzugsherstellers, soweit diese strenger sind. Schalungsanker für WU-Bauteile geeignet, mit Dichtstopfen bzw. Wassersperre; Ankerlöcher systemgerecht und dauerhaft wasserdicht verschließen. Fugenabdichtungen und Schalung, Bewehrung werden in gesonderten Positionen vergütet. Abrechnung nach Betonvolumen.
02._.11
Beton Wände Aufzugsunterfahrt C 25/30 Stb, h=30 cm
1,00
m³
02._.12 W-7, Außenwand Keller, WU-Hohlwand C25/30, d = 30 cm Außenwand Keller aus Stahlbeton als Hohlwandelemente / Halbfertigteile liefern, versetzen und mit Ortbeton verfüllen.
Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Element- bzw. Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Ausführung als wasserundurchlässige Konstruktion (WU) gemäß planerischen Vorgaben und WU-Fachplanung. Die WU-Fachplanung ist durch den Auftragnehmer gemäß den ZTV zur WU-Konstruktion zu erbringen. Die Preisbildung erfolgt gemäß den dortigen Regelungen und der hierfür vorgesehenen Bedarfsposition.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XA1, XF1
Betondeckung cnom = 35 mm
w/z-Wert ≤ 0,55
Größtkorn DMAX = 16 mm
Rissbreitenbegrenzung wk = 0,30 mm
Nutzungsklasse : A
Wanddicke : 30 cm
Höhe : ca. 2,45 m
Bauteil gemäß Positionsplan : W-7
Sollrisselemente gemäß WU-Fachplanung.
Ausbildung des Anschlusses an die WU-Sohle gemäß WU-Fachplanung; Fugenabdichtung gemäß gesonderter Position.
Anschlussbewehrung Decke konstruktiv.
Werkseitig in den Hohlwandelementen enthaltene Bewehrung ist in den Einheitspreis einzurechnen. Zusätzliche, auf der Baustelle einzubauende Bewehrung gemäß Statik bzw. WU-Fachplanung wird über die gesonderte Bewehrungsstahlposition nach tatsächlich eingebautem Gewicht abgerechnet.
02._.12
W-7, Außenwand Keller, WU-Hohlwand C25/30, d = 30 cm
G
135,00
m²
02._.13 W-7, Außenwand Keller, WU-Ortbeton C25/30, d = 25 cm Außenwand Keller aus Stahlbeton als Ortbetonwand herstellen. Ausführung als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß den planerischen Vorgaben und der WU-Fachplanung.
Die WU-Fachplanung ist durch den Auftragnehmer gemäß den ZTV zur WU-Konstruktion zu erbringen. Die Preisbildung erfolgt gemäß den dortigen Regelungen und der hierfür vorgesehenen Bedarfsposition.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XA1, XF1
Betondeckung cnom : 35 mm
w/z-Wert : ≤ 0,55
Größtkorn DMAX : 16 mm
Rissbreitenbegrenzung wk : 0,30 mm
Nutzungsklasse : A
Wanddicke : 25 cm
Höhe : ca. 2,45 m
Bauteil gemäß Positionsplan : W-7
Ausbildung und Anordnung der Arbeits- und Sollrissfugen gemäß WU-Fachplanung.
Ausbildung des Anschlusses an die WU-Sohle gemäß WU-Fachplanung; Fugenabdichtung gemäß gesonderter Position.
02._.13
W-7, Außenwand Keller, WU-Ortbeton C25/30, d = 25 cm
A
34,00
m³
02._.14 WU Fugenabdichtung Bodenplatte / Wand und Wand / Wand Fugenabdichtung horizontaler und vertikaler Arbeitsfugen gegen drückendes und nicht drückendes Wasser mit Fugenblech oder einem im Rahmen der WU-Fachplanung festgelegten gleichwertigen System liefern und gemäß Herstellerangaben einbauen, einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Stoß- und Formteile. Systemwahl und Detailausbildung gemäß WU-Fachplanung durch den Auftragnehmer.
Ausführung für WU-Konstruktion.
Die Eignung des Systems ist durch entsprechende Zulassungen bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
angebotenes Fabrikat:
02._.14
WU Fugenabdichtung Bodenplatte / Wand und Wand / Wand
100,00
m
02._.15 Perimeterdämmung XPS 036, d=12 cm Perimeterdämmung vor erdberührten Außenwänden, einschl. Eckausbildungen und Anarbeiten an Durchdringungen, als Komplettleistung.
Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) nach DIN EN 13164, in Platten mit umlaufendem Stufenfalz, vollflächig auf WU-Kelleraußenwand kleben.
Dämmstoff und Klebesystem müssen für drückendes Wasser geeignet sein. Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis und Herstellervorgaben.
Ausführung von Unterkante Bodenplatte bis Oberkante Gelände.
Einschl. Ausbildung der Perimeterdämmung an den seitlichen Wänden der Aufzugsunterfahrt sowie aller erforderlichen Anpassungen an Versprünge und Geometriewechsel.
Wärmeleitfähigkeit : 0,036 W/mK
Dicke : 12 cm
Druckbelastbarkeit : ≥ 300 kPa
Anwendungsgebiet : DIN 4108-10 PW
Höhe : ca. 3,00 m
angebotenes Fabrikat:
02._.15
Perimeterdämmung XPS 036, d=12 cm
16,00
m²
02._.16 Perimeterdämmung XPS 040, d=6 cm Perimeterdämmung vor erdberührten Außenwänden im kalten Kellerbereich, einschl. Eckausbildungen und Anarbeiten an Durchdringungen, als Komplettleistung.
Perimeterdämmung aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum (XPS) nach DIN EN 13164, in Platten mit umlaufendem Stufenfalz, vollflächig auf WU-Kelleraußenwand kleben.
Dämmstoff und Klebesystem müssen für drückendes Wasser geeignet sein. Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis und Herstellervorgaben.
Ausführung von Unterkante Bodenplatte bis Oberkante Gelände.
Wärmeleitfähigkeit : 0,040 W/mK
Dicke : 6 cm
Druckbelastbarkeit : ≥ 300 kPa
Anwendungsgebiet : DIN 4108-10 PW
Höhe : ca. 3,00 m
angebotenes Fabrikat:
02._.16
Perimeterdämmung XPS 040, d=6 cm
G
100,00
m²
02._.17 Perimeterdämmung XPS 040, d=4 cm Dämmstoffdicke: 4 cm
02._.17
Perimeterdämmung XPS 040, d=4 cm
A
W
100,00
m²
02._.18 Mehrstärke Perimeterdämmung der Vorposition Zulage zur Perimeterdämmung für größere Dämmstoffdicken.
Abrechnung je zusätzlicher Dicke von 2 cm.
02._.18
Mehrstärke Perimeterdämmung der Vorposition
E
1,00
m²
02._.19 W-4 / W-5 / W-6, Beton Wände Treppenhaus / Aufzugsschacht C25/30, Stb., d = 25/20 cm Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen, für sichtbare Ausführung im Treppenhaus geeignet. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC0, XC1 (Außenwandbereich XC3)
Wanddicke : 25 cm / 20 cm
Bauteile gemäß Positionsplan: W-4, W-5 und W-6
Ausführung : UG bis DG
02._.19
W-4 / W-5 / W-6, Beton Wände Treppenhaus / Aufzugsschacht C25/30, Stb., d = 25/20 cm
93,00
m³
02._.20 Zulage Sichtbetonqualität SB2, einseitig Zulage zu den Beton- und Schalungsarbeiten der Treppenhaus-/Aufzugsw#nde für die Ausführung der später sichtbar bleibenden Wandflächen in Sichtbetonklasse SB2 gemäß DBV/VDZ-Merkblatt "Sichtbeton".
Einschließlich aller hierfür erforderlichen Maßnahmen bei Betonzusammensetzung, Einbau, Verdichtung, Schalung, Trennmittel, Nachbehandlung und Schutz der fertigen Oberflächen.
.
02._.20
Zulage Sichtbetonqualität SB2, einseitig
E
380,00
m²
02._.21 W-9, Beton Innenwand C25/30, Stb Wände aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Bauteil gemäß Positionsplan : W-9
Einbauort : Innenwände UG
Betongüte : C25/30
Wanddicke : 30 cm
Höhe : 2,20 m
02._.21
W-9, Beton Innenwand C25/30, Stb
1,50
m³
02._.22 W-3, Beton Brüstung DG C25/30, Stb., d = 20 cm Brüstungen aus Stahlbeton, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Wanddicke : 20 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : W-3
02._.22
W-3, Beton Brüstung DG C25/30, Stb., d = 20 cm
4,80
m³
02._.23 S-8, Beton Stützen C25/30, Stb, eckig, glatt, 30/30 Stützen aus Stahlbeton mit quadratischem/rechteckigem Querschnitt, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen, für sichtbare Ausführung geeignet. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XF1
Querschnitt : 30 × 30 cm
Höhe : ca. 2,75 m
Bauteil gemäß Positionsplan: S-8
02._.23
S-8, Beton Stützen C25/30, Stb, eckig, glatt, 30/30
0,75
m³
02._.24 S-9, Beton Stütze C25/30, Stb, eckig, glatt, 30/50 Stützen aus Stahlbeton mit quadratischem/rechteckigem Querschnitt, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen, für sichtbare Ausführung geeignet. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XF1
Querschnitt : 30 × 50 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : S-9
02._.24
S-9, Beton Stütze C25/30, Stb, eckig, glatt, 30/50
0,825
m³
02._.25 S-7, Beton Stütze, rund, Ø 35 cm Stützen aus Stahlbeton mit rundem Querschnitt, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen, für sichtbare Ausführung geeignet. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XF1
Durchmesser : 35 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : S-7
02._.25
S-7, Beton Stütze, rund, Ø 35 cm
0,90
m³
02._.26 Zulage Sichtbetonqualität SB2, Stahlbetonstützen, Sichtbeton SB2 für Stahlbetonstützen Zulage zu den Beton- und Schalungspositionen der vorstehenden Stahlbetonstützen für die allseitige Ausführung als Sichtbeton der Sichtbetonklasse SB2 nach DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ in der aktuellen Fassung. Die Anforderungen an Textur, Porigkeit, Farbtongleichmäßigkeit, Ebenheit, Arbeits- und Schalhautfugen sowie Schalhautklasse richten sich nach den für SB2 im Merkblatt festgelegten Klassen. Einschließlich aller hierfür erforderlichen Maßnahmen bei Betonzusammensetzung (gleiches Lieferwerk und gleiche Ausgangsstoffe für alle Sichtbetonstützen), Einbau, Verdichtung, Schalung, Trennmittel und Nachbehandlung. Schalung: Stützenschalung mit glatter, nicht saugender Schalhaut, ankerlos, ohne Schalhautstoß über die Stützenhöhe. Kanten: scharfkantig / mit Dreikantleiste 15 x 15 mm (Zutreffendes festlegen). Arbeitsfugen nur an Stützenfuß und Stützenkopf. Schutz der fertigen Oberflächen und Kanten bis zur Abnahme, z. B. durch Kantenschutzprofile und Abdeckung. Nachbearbeitungen und Retuschen der Sichtflächen nur nach Zustimmung des Auftraggebers. Die Beurteilung erfolgt nach dem Merkblatt aus üblichem Betrachtungsabstand nach dem Gesamteindruck. Abrechnung nach geschalter Sichtbetonfläche.
02._.26
Zulage Sichtbetonqualität SB2, Stahlbetonstützen,
E
29,00
m²
02._.27 W-1.1, Beton Blindstütze C25/30, Stb, eckig, glatt, 20/24 Blindstützen aus Stahlbeton mit rechteckigem Querschnitt, Oberfläche glatt, mit regelmäßig sichtbaren Schalungsstößen. Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC4, XF1
Querschnitt : 20/24 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : W-1.1
MW-Flachanker werden über gesonderte Position abgerechnet.
02._.27
W-1.1, Beton Blindstütze C25/30, Stb, eckig, glatt, 20/24
2,00
m³
02._.28 Beton Unterzüge C25/30, b/h = 24/37 cm Unterzüge aus Stahlbeton gemäß Statik, gemeinsam mit der Geschossdecke betoniert. Oberfläche glatt, Betonwarzen und Grate abschleifen.
Betongüte : C25/30
Querschnitt : b/h = 24/37 cm
Geschossdecke : h = 22 cm
Zusätzliche Unterzugs-
höhe unter Decke : 15 cm
Statische Positionen : ST-1, ST-6A, ST-6C1, ST-6C2
02._.28
Beton Unterzüge C25/30, b/h = 24/37 cm
4,90
m³
02._.29 ST-1B, Beton Unterzug Deckenrand, C25/30, b/h = 24/47 cm Unterzug am Deckenrand aus Stahlbeton gemäß Statik, gemeinsam mit der Geschossdecke betoniert.
Betongüte : C25/30
Querschnitt : b/h = 24/47 cm
Geschossdecke : h = 22 cm
Zusätzliche Unterzugshöhe unter Decke : 25 cm.
Bauteil gemäß Positionsplan : ST-1B
02._.29
ST-1B, Beton Unterzug Deckenrand, C25/30, b/h = 24/47 cm
0,50
m³
02._.30 ST-6C3/4, Beton Unter-/Überzug, C25/30, b/h = 24/47 cm Unter-/Überzug aus Stahlbeton gemäß Statik.
Betongüte : C25/30
Gesamtquerschnitt : b/h = 24/47 cm
Bauteil gemäß Positionspläne: ST6-C3, ST6-C4
Unterzug gemeinsam mit der Geschossdecke betonieren.
Überzug anschließend auf rau ausgebildeter Verbundfuge betonieren.
Bewehrung und Fugenausbildung gemäß Statik.
02._.30
ST-6C3/4, Beton Unter-/Überzug, C25/30, b/h = 24/47 cm
0,63
m³
02._.31 ST-8, Beton Unter-/Überzug, C25/30, b/h = 30/52 cm Unter-/Überzug aus Stahlbeton gemäß Statik.
Betongüte : C25/30
Gesamtquerschnitt : b/h = 30/52 cm
Geschossdecke : h = 22 cm
Bauteil gemäß Positionspläne : ST-8
Unterzug: 20 cm unter Decke, gemeinsam mit Decke betonieren
Überzug: 10 cm über Decke, anschließend auf rau ausgebildeter Verbundfuge betonieren
02._.31
ST-8, Beton Unter-/Überzug, C25/30, b/h = 30/52 cm
1,62
m³
02._.32 ST-7, Beton Unterzug C25/30, Stb., 25/37 cm Unterzug aus Stahlbeton gemäß Statik, gemeinsam mit der Geschossdecke betonieren.
Betongüte : C25/30
Querschnitt : b/h = 25/37 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : ST-7
Weiche Fuge zur TB-Wand gemäß Statik.
02._.32
ST-7, Beton Unterzug C25/30, Stb., 25/37 cm
0,14
m³
02._.33 DA-6, Beton Durchlaufträger C25/30, Stb., 25/60 cm Durchlaufträger aus Stahlbeton gemäß Statik, von Giebelwand zu Giebelwand durchlaufend und mit dem Stahlbetonkern verbunden.
Betongüte : C25/30
Querschnitt : b/h = 25/60 cm
Bauteil gemäß Positionsplan : DA-6
02._.33
DA-6, Beton Durchlaufträger C25/30, Stb., 25/60 cm
2,70
m³
02._.34 Beton Kragplatte DA-6.1 C25/30, Stb., d = 20 cm Kragplatte aus Stahlbeton gemäß Statik. Oberfläche eben abgezogen und rau abgerieben.
Betongüte : C25/30
Plattendicke : 20 cm
Bauteil: : DA-6.1
02._.34
Beton Kragplatte DA-6.1 C25/30, Stb., d = 20 cm
1,08
m³
02._.35 Beton Überzug DA-5.1 C25/30, Stb., 24/40 cm Überzug aus Stahlbeton gemäß Statik.
Betongüte : C25/30
Querschnitt : b/h = 24/40 cm
Bauteil : DA-5.1
Überzug nachträglich auf rau ausgebildeter Verbundfuge betonieren.
02._.35
Beton Überzug DA-5.1 C25/30, Stb., 24/40 cm
0,27
m³
02._.36 Beton Ringanker W-1 am Wandkopf, C25/30, Stb. Ringanker aus Stahlbeton am Wandkopf der beiden Giebelwände W-1, einschließlich Ausbildung entsprechend der geneigten Dachgeometrie.
Betongüte: C25/30
Querschnitt: gemäß Statik
02._.36
Beton Ringanker W-1 am Wandkopf, C25/30, Stb.
26,00
m
02._.37 StB Decken C25/30, Stb, d = 22 cm Decken aus Stahlbeton als Geschossdecken. Oberfläche eben abgezogen und rau abgerieben.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC3, XC1
Deckendicke : 22 cm
Bauteile gemäß Positionsplan: DE-1 bis DE-5
02._.37
StB Decken C25/30, Stb, d = 22 cm
G
250,00
m³
02._.38 Ortbetonergänzung Filigrandecken C25/30, Gesamtdicke d = 22 cm Ortbetonergänzung der Filigrandecken der zugehörigen Wahlposition liefern, einbauen und verdichten. Oberfläche eben abziehen und rau abreiben.
Betongüte : C25/30
Expositionsklassen : XC3, XC1
Gesamtdicke der fertigen Decke : 22 cm
Dicke der Filigrandeckenelemente gemäß Elementdecken- und Verlegeplanung.
02._.38
Ortbetonergänzung Filigrandecken C25/30, Gesamtdicke d = 22 cm
A
190,00
m³
02._.39 Zulage Sichtbetonqualität SB2, Untersicht Ortbetondecken Zulage zu den Beton- und Schalungsarbeiten der Ortbetondecken für die Ausführung der Deckenunterseiten in Sichtbetonklasse SB2 gemäß DBV/VDZ-Merkblatt "Sichtbeton".
Einschließlich aller hierfür erforderlichen Maßnahmen bei Betonzusammensetzung, Einbau, Verdichtung, Schalung, Trennmittel, Nachbehandlung und Schutz der fertigen Oberflächen.
Schalungsbild, Schalungsstöße und Ankerstellen nach Abstimmung mit der Bauleitung.
Ausführung ausschließlich an den Deckenunterseiten.
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Sichtbetonfläche.
02._.39
Zulage Sichtbetonqualität SB2, Untersicht Ortbetondecken
E
1.135,00
m²
02._.40 Stahlbetondecken (Filigrandecken) d=22 cm Stahlbetondecken als teilelementierte Decken (Filigrandecken), bestehend aus Elementtafeln und Passstücken, liefern und fachgerecht verlegen.
Einschließlich aller erforderlichen Unterstützungen, Absteifungen und Montagehilfen sowie planebenem Verspachteln der Stoßfugen an der Unterseite der Elementtafeln.
Werkseitig in den Elementtafeln enthaltene Bewehrung einschließlich Gitterträger ist in den Einheitspreis einzurechnen. Zusätzliche, auf der Baustelle einzubauende Bewehrung gemäß Statik wird über die gesonderten Bewehrungsstahlpositionen nach tatsächlich eingebautem Gewicht abgerechnet.
Betongüte : C 25/30
Expositionsklassen : XC1 (in Außenbereichen XC3)
Plattendicke : 22 cm
Der Deckenbeton wird über die zugehörige Wahlposition "Ortbetonergänzung Filigrandecken" gesondert vergütet.
Bauteile gemäß Positionsplan: DE-1 bis DE-5
Angeb. Fabrikat:
02._.40
Stahlbetondecken (Filigrandecken) d=22 cm
A
1.135,00
m²
02._.41 Beton Flachdach DA-5, C25/30, Stb., d=20 cm Stahlbetondecke als massives Flachdach im Bereich Treppenhaus / Aufzugsschacht gemäß Statik.
Betongüte : C25/30
Plattendicke : 20 cm
Bauteil : DA-5
02._.41
Beton Flachdach DA-5, C25/30, Stb., d=20 cm
2,20
m³
02._.42 Decken- und Wanddurchbruch StB kleiner 0,1 m² Aussparungen in Beton- und Stahlbetonbauteilen aller Art in Decken und Wänden herstellen (schalen), für alle eckigen Formen und Zuschnitte, und nach Einbau der Haustechnikleitungen mit Beton einschließlich Schalung wieder verschließen.
Einzelgröße: kleiner 0,1 m²
Die Aussparungen werden mit Installationsleitungen (Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro) belegt. Nach Fertigstellung der Installationen sind die verbleibenden Öffnungen in gleicher Güte des Bauteils kraftschlüssig zu schließen. Brandschutztechnische Abschottungen sind nicht Bestandteil dieser Position und erfolgen durch das zuständige Fachgewerk. Es ist von einer hohen Installationsdichte auszugehen.
Die Ausführung erfolgt zeitlich versetzt nach Abschluss der Rohbauarbeiten.
02._.42
Decken- und Wanddurchbruch StB kleiner 0,1 m²
E
1,00
Stk
02._.43 Decken- und Wanddurchbruch StB 0,1 m² bis 0,2 m² Decken und Wanddurchbruch in StB Konstruktionen wie Vorposition jedoch
Einzelgröße : über 0,1 bis 0,2 m²
02._.43
Decken- und Wanddurchbruch StB 0,1 m² bis 0,2 m²
E
1,00
Stk
02._.44 Kernbohrungen in WU-Stahlbetonwänden für Leitungsdurchführungen Herstellen von Kernbohrungen in WU-Stahlbetonwänden für Leitungsdurchführungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
Ausführung in wasserundurchlässigen Bauteilen.
Bohrdurchmesser : ca. 150 mm
Bauteildicke : 30 cm
Die Durchdringungen bleiben offen für den Einbau von Leitungsdurchführungen durch Folgegewerke. Ein kraftschlüssiges Verschließen erfolgt nicht.
Abrechnung nach Stück.
02._.44
Kernbohrungen in WU-Stahlbetonwänden für Leitungsdurchführungen
E
1,00
Stk
02._.45 Dichte Rohrdurchführung durch WU-Stahlbetonbauteile Herstellen einer dauerhaft druckwasserdichten Leitungsdurchführung durch WU-Stahlbetonbauteile.
Ausführung mit geeignetem System, z. B. Ringraumdichtung oder gleichwertig, abgestimmt auf Leitungsdurchmesser und Wassereinwirkung.
Bohrdurchmesser: ca. 150 mm
Bauteildicke: 30 cm
Einbau in eine zuvor hergestellte Kernbohrung, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.
Einbau in Abstimmung mit dem ausführenden TGA-Gewerk.
Angebotenes System:
Abrechnung nach Stück.
02._.45
Dichte Rohrdurchführung durch WU-Stahlbetonbauteile
E
2,00
St
03 Mauerwerksarbeiten
03
Mauerwerksarbeiten
03._.01 W-12, KS Plan KS R P 12-1,8 d= 17,5 cm, n.t. Mauerwerk nach DIN EN 1996, d = 17,5 cm, mit Kalksandstein-Plansteinen KS R P 12-1,8 nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402 und Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.
Arbeitshöhe : bis 3,00 m
Stoßfugenvermörtelung : nein
Steinfestigkeitsklasse : SFK = 12
charakteristische Druckfestigkeit: fk = 7,0 N/mm²
Rohdichteklasse : RDK = 1,8
Größe nach Wahl des AN
gewählte Steingröße:
Bauteil gemäß Positionsplan: W-12
Ausführung als nichttragende Wände in Nebenräumen, UG und EG
03._.01
W-12, KS Plan KS R P 12-1,8 d= 17,5 cm, n.t.
E
22,00
m²
03._.02 Haustrennwandplatten Isover Akustic HWP 1, d = 30 mm Trennwandplatten aus Mineralwolle als Trennlage zwischen zweischaligen Mauerwerkswänden liefern und einbauen.
Ausführung zwischen Giebelwand Pos. W-1 und Nachbarbebauung.
Material : Mineralwolle gemäß DIN EN 13162
Wärmeleitfähigkeit : λ = 0,040 W/mK
Nichtbrennbar : Euroklasse A1 (DIN EN 13501)
Einbaudicke : 30 mm
Platten mit geeigneter Kantenprofilierung und wasserabweisender Ausrüstung.
Vorhandenen Untergrund vor Einbau reinigen; störende Grate und Unebenheiten entfernen bzw. ausgleichen.
Befestigung durch Kleben oder nach Herstellervorgabe.
Fabrikat: z. B. Isover Akustic HWP 1 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
03._.02
Haustrennwandplatten Isover Akustic HWP 1, d = 30 mm
G
435,00
m²
03._.03 Haustrennwandplatten Isover Akustic HWP 1, d = 20 mm Trennwandplatten aus Mineralwolle als Trennlage zwischen zweischaligen Mauerwerkswänden liefern und einbauen.
Ausführung zwischen Giebelwand Pos. W-1 und Nachbarbebauung.
Material : Mineralwolle gemäß DIN EN 13162
Wärmeleitfähigkeit : λ = 0,040 W/mK
Nichtbrennbar : Euroklasse A1 (DIN EN 13501)
Einbaudicke : 20 mm
Platten mit geeigneter Kantenprofilierung und wasserabweisender Ausrüstung.
Vorhandenen Untergrund vor Einbau reinigen; störende Grate und Unebenheiten entfernen bzw. ausgleichen.
Befestigung durch Kleben oder nach Herstellervorgabe.
Fabrikat: z. B. Isover Akustic HWP 1 oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
03._.03
Haustrennwandplatten Isover Akustic HWP 1, d = 20 mm
A
435,00
m²
03._.04 Trennwandplatten Mineralwolle, d = 30 mm, Streifen Deckenanschluss Trennwandplatten aus Mineralwolle wie Vorposition, als Trennlage im Bereich der Deckenstirn entlang der Nachbarwand im Bereich Pos. W-1 liefern und einbauen.
Ausführung als durchgehender Streifen im Bereich der zurückspringenden Stahlbetondeckenstirn.
Einbaudicke : 30 mm
Verbleibende Hohlräume sind hohlraumfrei mit geeignetem, nichtbrennbarem Dämmstoff zu schließen.
angebotenes Fabrikat:
03._.04
Trennwandplatten Mineralwolle, d = 30 mm, Streifen Deckenanschluss
G
35,00
m²
03._.05 Trennwandplatten Mineralwolle, d = 20 mm, Streifen Deckenanschluss Trennwandplatten aus Mineralwolle wie Vorposition, als Trennlage im Bereich der Deckenstirn entlang der Nachbarwand im Bereich Pos. W-1 liefern und einbauen.
Ausführung als durchgehender Streifen im Bereich der zurückspringenden Stahlbetondeckenstirn.
Einbaudicke : 20 mm
Verbleibende Hohlräume sind hohlraumfrei mit geeignetem, nichtbrennbarem Dämmstoff zu schließen.
angebotenes Fabrikat:
03._.05
Trennwandplatten Mineralwolle, d = 20 mm, Streifen Deckenanschluss
A
35,00
m²
03._.06 W-2 / W-11, KS Plan KS R P 12-1,8 d = 24 cm, tragende Wände Mauerwerk nach DIN EN 1996, d = 24 cm, mit Kalksandstein-Plansteinen KS R P 12-1,8 nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402 und Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.
Arbeitshöhe : bis 3,00 m
Stoßfugenvermörtelung : nein
Steinfestigkeitsklasse : SFK = 12
charakteristische Druckfestigkeit: fk = 7,0 N/mm²
Rohdichteklasse : RDK = 1,8
Größe nach Wahl des AN
gewählte Steingröße:
Bauteile gemäß Positionsplan: W-11 im EG, soweit d = 24 cm, sowie W-2 im 4. OG und 5. OG.
03._.06
W-2 / W-11, KS Plan KS R P 12-1,8 d = 24 cm, tragende Wände
44,00
m²
03._.07 W-2 / W-8, KS Plan KS R P 20-1,8 d = 24 cm, tragende Wände Mauerwerk nach DIN EN 1996, d = 24 cm, mit Kalksandstein-Plansteinen KS R P 20-1,8 nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402 und Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.
Arbeitshöhe : bis 3,00 m
Stoßfugenvermörtelung : nein
Steindruckfestigkeitsklasse : SFK = 20
Rohdichteklasse : RDK = 1,8
Größe nach Wahl des AN
gewählte Steingröße:
Bauteile gemäß Positionsplan: W-8 im UG sowie W-2 im 1. OG bis 3. OG.
03._.07
W-2 / W-8, KS Plan KS R P 20-1,8 d = 24 cm, tragende Wände
200,00
m²
03._.08 Zulage KS-Kimmsteinlage, d = 24 cm Wie Vorposition jedoch für die unterste Steinlage der tragenden Kalksandsteinwände Pos. W-2.
Steindruckfestigkeitsklasse : SFK 20
Rohdichteklasse : RDK 2,0
Wärmeleitfähigkeit : λ ≤ 1,10 W/(mK)
Wanddicke : 24 cm
Ausführung : eine durchgehende Steinlage
angebotenes Fabrikat:
03._.08
Zulage KS-Kimmsteinlage, d = 24 cm
W
18,00
m
03._.09 W-1, KS Plan KS R P 12-1,8 d = 20 cm, Giebelwand Mauerwerk nach DIN EN 1996, d = 20 cm, mit Kalksandstein-Plansteinen KS R P 12-1,8 nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402 und Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412.
Bauteil gemäß Positionsplan : W-1.
Arbeitshöhe : bis 3,00 m
Stoßfugenvermörtelung : nein
Steinfestigkeitsklasse : SFK = 12
Rohdichteklasse : RDK = 1,8
Größe nach Wahl des AN. Gewählte Steingröße:
Ausführung als Giebelwand entlang der Nachbarbebauung mit Trennlage gemäß gesonderter Position.
Stb.-Ringanker am Wandkopf und Stb.-Blindstützen W-1.1 gemäß gesonderten Positionen.
03._.09
W-1, KS Plan KS R P 12-1,8 d = 20 cm, Giebelwand
435,00
m²
03._.10 Zulage KS-Kimmsteinlage, d = 20 cm Zulage zur Ausführung der untersten Steinlage der Kalksandsteinwände Pos. W-1 als wärmedämmende Kimmsteinlage.
Kalksandstein-Kimmstein, geeignet für tragendes Mauerwerk und abgestimmt auf das darüberliegende KS-Mauerwerk.
Steindruckfestigkeitsklasse : SFK 20
Rohdichteklasse : RDK 2,0
Wärmeleitfähigkeit : λ ≤ 1,10 W/(mK)
Wanddicke : 20 cm
Ausführung : eine durchgehende Steinlage
angebotenes Fabrikat:
03._.10
Zulage KS-Kimmsteinlage, d = 20 cm
W
22,00
m
03._.11 Zulage für Arbeitshöhe über 3,00 m bis 5,30 m Zulage zu den Positionen für Mauerwerksarbeiten aus Kalksandstein für Ausführung bei Arbeitshöhen über 3,00 m bis 5,30 m.
Einschließlich aller hierfür erforderlichen Erschwernisse, insbesondere Arbeiten von Gerüsten oder Arbeitsbühnen.
03._.11
Zulage für Arbeitshöhe über 3,00 m bis 5,30 m
W
20,00
m²
03._.12 Türöffnungen in KS-Mauerwerk herstellen, mit Sturz Türöffnungen in den vorgenannten Kalksandsteinwänden herstellen, einschließlich Ausbildung der Laibungen und Einbau des erforderlichen Sturzes.
Größe:
2 Stk ca. 101 × 213,5 cm
1 Stk ca. 150 × 213 cm
03._.12
Türöffnungen in KS-Mauerwerk herstellen, mit Sturz
3,00
Stk
03._.13 Fensteröffnungen / seitliche Laibungen in KS-Mauerwerk Seitliche Laibungen für raumhohe Fensteröffnungen in den vorgenannten KS-Wänden herstellen.
Fensteröffnungen von OK Rohdecke bis UK Stahlbeton-Unterzug bzw. -Decke.
Oberer Abschluss durch Stahlbetonbauteil; kein Mauerwerkssturz im Leistungsumfang.
Öffnungsbreiten gemäß Planung.
03._.13
Fensteröffnungen / seitliche Laibungen in KS-Mauerwerk
105,00
m
03._.14 Trennfuge StB Decke / KS Wand Steinwolle Fuge zwischen Stahlbetondecke und nichttragenden Kalksandsteinwänden mit Trennfugenplatte aus Mineralwolle schließen.
Material : Mineralwolle gemäß DIN EN 13162
Nichtbrennbar : Euroklasse A1 (DIN EN 13501)
Schmelzpunkt : ≥ 1.000 °C
Dämmschichtdicke : ca. 10 mm
Wanddicke : 17,5 cm
Einbau vollflächig über Wandbreite.
03._.14
Trennfuge StB Decke / KS Wand Steinwolle
8,00
m
04 StB Fertigteile
04
StB Fertigteile
04._.01 StB-Fertigteiltreppe TR-1, UG-EG, h = 2,60 m Fertigteiltreppe aus Stahlbeton gemäß Statik, bestehend aus zwei Fertigteilen je Geschossverbindung, einschließlich Zwischenpodest
Ausführung mit werkseitig hergestellten Stufen.
Unterseite, Seitenflächen und Stufen in Sichtbetonqualität.
Betongüte : C30/37
Betonoberfläche : Sichtbetonklasse SB2
Expositionsklasse : XC1
Treppenlauf : h = 20 cm
Zwischenpodest : h = 24 cm
Laufbreite : ca. 1,10 m
Feuerwiderstand : R30, Baustoff nichtbrennbar
Auflagerung und Anschlüsse gemäß Planung und Statik.
Schalltechnische Entkopplung über gesondert ausgeschriebene Schallschutzelemente.
Fuge zwischen den beiden Fertigteilen am Zwischenpodest ohne schalltechnische Entkopplung.
Anschluss an die Hauptpodeste schalltechnisch entkoppelt und unter Berücksichtigung des vorgesehenen Fußbodenaufbaus.
Ausführung und Bemessung gemäß Statik, insbesondere den Detailpositionen TR-1 bis TR-6, einschließlich der dort angegebenen Konsol-, Auflager- und Anschlussausbildungen.
Werkseitig in den Fertigteilen enthaltene Bewehrung ist in den Einheitspreis einzurechnen. Zusätzliche, auf der Baustelle einzubauende Anschlussbewehrung wird über Position 6.1 nach tatsächlich eingebautem Gewicht abgerechnet.
04._.01
StB-Fertigteiltreppe TR-1, UG-EG, h = 2,60 m
1,00
St
04._.02 StB-Fertigteiltreppe TR-1, EG-1.OG, h = 3,25 m Geschosshöhe h = 3,25 m
04._.02
StB-Fertigteiltreppe TR-1, EG-1.OG, h = 3,25 m
W
1,00
St
04._.03 StB-Fertigteiltreppe TR-1, Regelgeschoss, h = 2,97 m Geschosshöhe = 2,97 m
04._.03
StB-Fertigteiltreppe TR-1, Regelgeschoss, h = 2,97 m
W
4,00
St
05 Holzbauarbeiten
05
Holzbauarbeiten
05._.01 DA-7, BSH-Pfette, GL24h, 16/24 cm Pfette aus Brettschichtholz gemäß Statik, einschließlich aller Anschlüsse an Stahlbetonbauteile, Mauerwerkswände und Stahlstützen,....
Statische Position : DA-7
Holzart : Brettschichtholz
Festigkeitsklasse : GL24h
Querschnitt : b/h = 16/24 cm
Ausführung und Anschlüsse gemäß Statik.
05._.01
DA-7, BSH-Pfette, GL24h, 16/24 cm
14,00
m
06 Bewehrungsstahl + Einbauteile
06
Bewehrungsstahl + Einbauteile
06._.01 Betonstabstahl B500A Betonstabstahl B500A gemäß DIN 488 liefern, schneiden, biegen und einbauen, einschließlich Abstandhalter, Bindedraht und aller erforderlichen Nebenarbeiten.
Größe: alle Durchmesser
Bauteile: Gründungsbauteile, Wände, Decken, Unter- und Überzüge, Stützen und sonstige Stahlbetonbauteile
06._.01
Betonstabstahl B500A
64,60
t
06._.02 Betonstahlmatten B500A Betonstahlmatten B500A gemäß DIN 488 als Lager- oder Listenmatten für Bauteile aus Ortbeton und Halbfertigteilen liefern und einbauen.
Bauteil: Filigrandecken
06._.02
Betonstahlmatten B500A
E
1,00
t
06._.03 Betonstabstahl B500A für Abstandhalter Filigrandecken - Bedarfsposition Betonstabstahl B500A gemäß DIN 488 für zusätzliche Abstandhalter und Montagebewehrung in Filigrandecken liefern und einbauen.
Größe: alle Durchmesser
Bauteil: Filigrandecken
06._.03
Betonstabstahl B500A für Abstandhalter Filigrandecken - Bedarfsposition
E
4,00
t
Hinweis Stahlstützen Stahlstütze aus Profilstahl S235
Einschließlich der jeweils erforderlichen Kopf- und Fußplatten, Anschlussplatten, Schweißnähte, Bohrungen, Verbindungsmittel, Montagehilfen, Ausrichten und aller erforderlichen Nebenarbeiten gemäß Statik.
Oberfläche rostschutzgrundiert. Grundierung auf die nachfolgende Brandschutzbekleidung bzw. Brandschutzbeschichtung abzustimmen.
Zusätzliche massive Lastdurchleitungselemente innerhalb der Geschossdecken werden gesondert vergütet.
Brandschutzbekleidung bzw. Brandschutzbeschichtung gesondert ausgeschrieben.
Hinweis Stahlstützen
06._.04 Stahlstütze S-1, RO 76,1 × 8 mm, S235 Profil: RO 76,1 × 8 mm
Länge: ca. 3,00 m
Kopfanschluss an Dachtragwerk; Kopfplatte gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.04
Stahlstütze S-1, RO 76,1 × 8 mm, S235
4,00
Stk
06._.05 Stahlstütze S-2, RO 76,1 × 8 mm, S235 Profil: RO 76,1 × 8 mm
Länge: ca. 2,60 m
Kopfanschluss an Unterzug bzw. Decke gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.05
Stahlstütze S-2, RO 76,1 × 8 mm, S235
6,00
Stk
06._.06 Stahlstütze S-2Q, QRO 70 × 70 × 8 mm, S235 Profil: QRO 70 × 70 × 8 mm
Länge: ca. 2,60 m
Kopfplatte gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.06
Stahlstütze S-2Q, QRO 70 × 70 × 8 mm, S235
1,00
St
06._.07 Stahlstütze S-3, RO 127 × 10 mm, S235 Profil: RO 127 × 10 mm
Länge: ca. 2,60 m
Kopfplatte gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.07
Stahlstütze S-3, RO 127 × 10 mm, S235
1,00
St
06._.08 Stahlstütze S-3Q, QRO 120 × 120 × 8 mm, S235 Profil: QRO 120 × 120 × 8 mm
Länge: ca. 2,60 m
Kopfplatte gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.08
Stahlstütze S-3Q, QRO 120 × 120 × 8 mm, S235
5,00
St
06._.09 Stahlstütze S-4, RO 140 × 10 mm, S235 Profil: RO 140 × 10 mm
Anschluss- und Lastverteilplatten gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.09
Stahlstütze S-4, RO 140 × 10 mm, S235
3,00
St
06._.10 Stahlstütze S-4Q, QRO 140 × 140 × 10 mm, S235 Profil: QRO 140 × 140 × 10 mm
Länge: ca. 2,60 m bzw. gemäß Statik.
Anschluss- und Lastverteilplatten gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.10
Stahlstütze S-4Q, QRO 140 × 140 × 10 mm, S235
7,00
St
06._.11 Stahlstütze S-5, RO 140 × 14 mm, S235 Profil: RO 140 × 14 mm
Länge: ca. 2,60 m.
Anschluss- und Lastverteilplatten gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.11
Stahlstütze S-5, RO 140 × 14 mm, S235
3,00
St
06._.12 Stahlstütze S-5Q, QRO 140 × 140 × 14 mm, S235 Profil: QRO 140 × 140 × 14 mm
Länge: ca. 2,60 m.
Anschluss- und Lastverteilplatten gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.12
Stahlstütze S-5Q, QRO 140 × 140 × 14 mm, S235
8,00
St
06._.13 Stahlstütze S-6, RO 140 × 20 mm, S235 Profil: RO 140 × 20 mm
Länge: ca. 2,60 bis 3,00 m gemäß Statik / Pos. 06.04
06._.13
Stahlstütze S-6, RO 140 × 20 mm, S235
2,00
St
06._.14 Stahlstütze S-6Q / S-6QA, QRO 140 × 140 × 20 mm, S235 Profil: QRO 140 × 140 × 20 mm
Längen gemäß Statik; Regelgeschoss ca. 2,60 m, EG-Ausführung S-6QA ca. 3,00 m / Pos. 06.04
06._.14
Stahlstütze S-6Q / S-6QA, QRO 140 × 140 × 20 mm, S235
4,00
St
06._.15 Vordach-Kragträger DA-10, FL 80 × 10 mm, S235 Vordach-Kragträger aus Flachstahl S235, Schweißverbindungen, Befestigungsmittel und Nebenarbeiten.
Statische Position : DA-10
Profil : FL 80 × 10 mm
Auskragung : ca. 1,20 m
Achsabstand : = 1,50 m
Anschlüsse gemäß Statik.
Oberfläche rostschutzgrundiert, abgestimmt auf den weiteren Aufbau.
Abrechnung nach Stück.
06._.15
Vordach-Kragträger DA-10, FL 80 × 10 mm, S235
24,00
St
06._.16 Stützenfußpunkt Stahl, in Stahlbetondecke eingebaut Stahl-Einbauteil als Fußpunkt für Stahlstützen nach Detailskizze M 1:5 und Statik Teil 5 KAP 8 S.346 liefern und in die Stahlbetondecke einbauen.
Aufbau (von oben nach unten):
- Zentrierdorn Rundstahl Ø 20 mm, Höhe ca. 30 mm, mittig auf Kopfplatte geschweißt
- Kopfplatte 140 x 140 x 20 mm
- Stützensockel Vollstahl 70 x 70 mm, Länge 200 mm
- Fußplatte 250 x 250 x 20 mm
- Einbindeplatte 140 x 140 x 20 mm mit Verankerung in der Betondecke
Werkstoff: S235JR bzw. nach Statik.
Schweißnähte nach Statik, Ausführung nach DIN EN 1090-2,
Hersteller mit Zertifikat nach DIN EN 1090-1. Korrosionsschutz: feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 / Grundbeschichtung nach DIN EN ISO 12944,
Einbau vor dem Betonieren, lage- und höhengenau, an Schalung bzw. Bewehrung unverschieblich befestigt. Die Bewehrung im Bereich der Verankerung ist nach Statik anzuordnen; die Betondeckung darf nicht unterschritten werden. Lage und Höhe sind vor dem Betonieren der Bauleitung zur Kontrolle anzuzeigen und nach dem Betonieren aufzumessen und zu protokollieren.
Einschließlich erforderlichen Schweiß- und Befestigungsarbeiten
Montage der Stahlstütze ist nicht Bestandteil dieser Pos.
06._.16
Stützenfußpunkt Stahl, in Stahlbetondecke eingebaut
44,00
06._.17 Brandschutzbeschichtung Stahlstützen, R90 Brandschutzbeschichtung für Stahlstützen und zugehörige Anschlussplatten zur Erreichung der Feuerwiderstandsdauer R90 liefern und fachgerecht aufbringen.
Ausführung mit zugelassenem reaktivem Brandschutzsystem für Stahlbauteile, z. B. Hensotherm 920 KS oder gleichwertig.
Erforderliche Beschichtungsdicke entsprechend Profilquerschnitt, U/A-Wert und Feuerwiderstand R90 gemäß Zulassung und Herstellervorgaben.
Einschließlich Untergrundvorbereitung, systemverträglicher Grundierung, Brandschutzbeschichtung, ggf. erforderlichem Deckanstrich, Anschlussplatten und Anschlussbereichen
Ausführung durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal.
angebotenes Fabrikat:
06._.17
Brandschutzbeschichtung Stahlstützen, R90
20,00
m²
06._.18 HALFEN HMS / ML Ankerschienen-System Ankerschienen-System zur Verbindung von Kalksandsteinmauerwerk mit Stahlbetonbauteilen liefern und einbauen.
Ausführung als zugelassenes System mit geeigneten Mauerwerksanschlussankern.
Korrosionsschutz: verzinkt
System mit werkseitiger Hinterfüllung, z. B. Schaumfüllung.
Tragfähigkeit je Befestigungspunkt: Zug / Querlast = 1,2 / 1,5 kN
Einbau in Stahlbetonbauteile gemäß Planung und Herstellervorgaben, einschließlich Mauerwerksanschlussankern, Befestigungsmitteln
Fabrikat: z. B. HALFEN HMS / ML oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
06._.18
HALFEN HMS / ML Ankerschienen-System
300,00
m
06._.19 Bewehrungsanschluss als Rückbiegeanschluss Rückbiegeanschluss-System zur Herstellung nachträglicher Bewehrungsanschlüsse zwischen getrennt betonierten Stahlbetonbauteilen
Ausführung mit rückbiegbarer Anschlussbewehrung in Verwahrkasten zur kraftschlüssigen Verbindung der Bauteile.
Fabrikat: HALFEN HBT oder gleichwertig
Typ und Bewehrung: gemäß statischer Erfordernis
Zulassung / ETA:
angebotenes Fabrikat:
06._.19
Bewehrungsanschluss als Rückbiegeanschluss
E
20,00
m
06._.20 Durchstanzbewehrung HALFEN HDB-12/145-3/360 Durchstanzbewehrung als Dübelleisten-System zur Aufnahme von Durchstanzkräften in Stahlbetondecken
Fabrikat: HALFEN HDB oder gemäß statischem Nachweis gleichwertig
Typ: HDB-12/145-3/360, Anordnung 60/120/120/60 mm
Montageleiste oben
Ausführung an den statischen Positionen STA-2, STA-6 und STA-7 gemäß Statik.
angebotenes Fabrikat:
06._.20
Durchstanzbewehrung HALFEN HDB-12/145-3/360
18,00
Stk
06._.21 Durchstanzbewehrung HDB-12/145-2/240 Typ: HDB-12/145-2/240, Anordnung 60/120/60 mm
Montageleiste oben
Ausführung an Position STA-8 gemäß Statik.
06._.21
Durchstanzbewehrung HDB-12/145-2/240
W
10,00
St
06._.22 Schöck Tronsole Typ Q Punktlager Treppenlauf Schallschutzlager als tragendes Trittschalldämmelement zur punktuellen Auflagerung der Stahlbeton-Fertigteiltreppen an den Treppenhauswänden
Fabrikat: Schöck Tronsole Typ Q oder gleichwertig
Typ / Traglaststufe: gemäß Statik und Herstellerbemessung
Ausführung gemäß statischer Position TR-6.
Anordnung mit 3 Punktlagern je Geschossverbindung.
Erforderliche Wandaussparungen, Einbauteile und Ausgleichsplatten sind gemäß Statik und Herstellervorgaben zu berücksichtigen.
angebotenes Fabrikat:
06._.22
Schöck Tronsole Typ Q Punktlager Treppenlauf
18,00
Stk
06._.23 Schöck Tronsole Typ Q Brandschutz-Set Brandschutz-Set für die Schallschutzlager Typ Q der Vorposition
Ausführung entsprechend der erforderlichen Feuerwiderstandsklasse der Treppenkonstruktion und gemäß Herstellervorgaben.
Einschließlich Brandschutzmanschette, Brandschutzabdeckung
angebotenes Fabrikat:
06._.23
Schöck Tronsole Typ Q Brandschutz-Set
W
18,00
Stk
06._.24 Schöck Isokorb T Typ SQ, Anschluss Stahlbalkon / Stahlbeton Thermisch getrenntes tragendes Anschluss-Element zur Verbindung der hofseitigen Stahlbalkonkonstruktion mit der massiven Stahlbetonkonstruktion
Statische Position: BA-8
Fabrikat: Schöck Isokorb T Typ SQ, gemäß Statik z. B. Typ SQ-V1-X80-H220, oder statisch und bauphysikalisch gleichwertig.
Ausführung als Wandanschluss einschließlich erforderlicher Adapter- und Anschlusskonstruktion zum Stahlträger entsprechend Statik und Herstellervorgaben.
Einbau einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Montageelemente sowie Abstimmung mit Stahlbau, Rohbau und Fassadenaufbau.
angebotenes Fabrikat:
06._.24
Schöck Isokorb T Typ SQ, Anschluss Stahlbalkon / Stahlbeton
35,00
Stk
06._.25 Schöck Tronsole Typ F-V1 Anschluss Treppenlauf / Hauptpodest Schallschutzlager als tragendes Trittschalldämmelement zwischen Stahlbeton-Fertigteiltreppenlauf und Hauptpodest liefern und einbauen.
Fabrikat: Schöck Tronsole Typ F-V1 oder gleichwertig
Traglaststufe und Abmessungen: gemäß Statik und Herstellerbemessung
Ausführung gemäß statischer Position TR-5.
Anschluss mit schalltechnischer Entkopplung unter Berücksichtigung des Fußbodenaufbaus und der vorgesehenen überhöhten Anschlussgeometrie.
Erforderliche Wandaussparungen, Einbauteile und Ausgleichsplatten sind gemäß Statik und Herstellervorgaben zu berücksichtigen.
angebotenes Fabrikat:
06._.25
Schöck Tronsole Typ F-V1 Anschluss Treppenlauf / Hauptpodest
12,00
Stk
06._.26 Einbau bauseits gelieferter Einbauteile Aufzug Einbau von bauseits durch die Aufzugsfirma gelieferten Einbauteilen in die Stahlbetonwände des Aufzugsschachtes.
Einbauteile lage- und höhengerecht gemäß Aufzugsplanung und Herstellerangaben befestigen und im Zuge der Rohbauarbeiten einbauen.
06._.26
Einbau bauseits gelieferter Einbauteile Aufzug
10,00
Stk
06._.27 W1-1, MW-Flachanker Blindstützen MW-Flachanker zur Verbindung der Stahlbeton-Blindstützen W-1.1 mit dem angrenzenden Kalksandsteinmauerwerk
Anordnung gemäß Statik.
Achsabstand: e = 50 cm
06._.27
W1-1, MW-Flachanker Blindstützen
84,00
St
07 Fundamenterder
07
Fundamenterder
1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen zum Gewerk Blitzschutz
Folgende Normen, Richtlinien, Verordnungen etc. bilden
die technische Grundlage des
Leistungsverzeichnisses und sind zu beachten:
- DIN 18014 Fundamenterder - Planung, Ausführung,
Dokumentation,
- DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Blitzschutz,
Darüber hinausgehend sind zu beachten:
- VOB neuester Ausgabe in allen Teilen.
1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen zum Gewerk
07._.01 Erdeinführungsstangen- Set mit Trennmuffe Erdeinführungsstangen-Set Ausführung St/tZn
Erdeinführungsstangen-Set komplett mit Trennmuffe und
Anschlussklemmen (KS-Schrauben)
Werkstoff: St/tZn
Länge: 1500 mm
07._.01
Erdeinführungsstangen- Set mit Trennmuffe
P
1,00
psch
07._.02 Planung der Erdungsanlage Planung der Erdungsanlage
07._.02
Planung der Erdungsanlage
1,00
Stk
07._.03 Korrosionsschutzbinde Korrosionsschutzbinde, bestehend aus einer
Baumwoll-Trägereinheit (100 g/ m²), beidseitig
beschichtet mit einer modifizierten Petrolatummasse als
plastische Schutzbinde für Verbindungsstellen im
Erdreich
Lieferlänge:10 m
Dicke:1,1 mm
Breite:50 mm
07._.03
Korrosionsschutzbinde
10,00
St
07._.04 Ringerder als Rundleiter D >= 10 mm nach DIN V VDE V
0185-3 aus
Edelstahl rostfrei Ringerder als Rundleiter D >= 10 mm nach DIN V VDE V
0185-3 aus Edelstahl rostfrei
Werkstoff:V4A (1.4571)
einschl. Verbindungsteile und Abstandshalter
07._.04
Ringerder als Rundleiter D >= 10 mm nach DIN V VDE V
0185-3 aus
Edelstahl rostfrei
100,00
m
07._.05 Fundamenterder als Flachleiter (Bandstahl), 30 x 3,5 mm nach
DIN V VDE
V 0185-3 Tabelle 8 und DIN 48801, Fundamenterder als Flachleiter (Bandstahl), 30 x 3,5 mm
nach DIN V VDE V 0185-3 Tabelle 8 und DIN 48801,
Werkstoff:Stahl (verzinkt)
Größe:30x3,5
einschl. Verbindungsteile und Abstandshalter
dem Betonieren einlegen
07._.05
Fundamenterder als Flachleiter (Bandstahl), 30 x 3,5 mm nach
DIN V VDE
V 0185-3 Tabelle 8 und DIN 48801,
20,00
m
07._.06 Erdungsfestpunkt zum Anschluss an Erdungsanlagen, Erdungsfestpunkt zum Anschluss an Erdungsanlagen,
Ableitungen und Armierungen mit Abdeckung aus
Kunststoff, Kontaktplatte Ø 79mm aus Edelstahl,
rostfrei (V4A); Ø 10 mm Anklemmbolzen, inkl. Abdeckung
aus Kunststoff zur einfachen Installation
Gewinde:M10
Werkstoff: Edelstahl rostfrei (1.4404)
07._.06
Erdungsfestpunkt zum Anschluss an Erdungsanlagen,
2,00
St
07._.07 Dokumentation durch Zeichnung, Fotos, Meßprotokoll Erstellung Messprotokolle, Dokumentation für
Erdungsanlage gemäß DIN 18014
Übergabe 3-fach in Papierform und 3- fach auf
Datenträger
07._.07
Dokumentation durch Zeichnung, Fotos, Meßprotokoll
P
1,00
psch
07._.08 Bohrung, Durchmesser bis 40 mm, Dicke bis 30 cm Herstellen von Bohrungen in Betonwänden, Durchmesser
bis 40 mm, Dicke bis 30 cm, im Kellergeschoss
07._.08
Bohrung, Durchmesser bis 40 mm, Dicke bis 30 cm
4,00
St
07._.09 Stundensatz Facharbeiter Rohbau Arbeiten, die nicht in den Positionen erfasst sind und auf Anordnung des AG gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Facharbeiter Rohbau
Stundennachweise sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung zur Gegenzeichnung vorzulegen.
07._.09
Stundensatz Facharbeiter Rohbau
E
20,00
h
07._.10 Stundensatz Hilfsarbeiter Rohbau Arbeiten, die nicht in den Positionen erfasst sind und auf Anordnung des AG gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Hilfsarbeiter Rohbau
Stundennachweise sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen und innerhalb von 2 Tagen nach Leistungserbringung zur Gegenzeichnung vorzulegen.
07._.10
Stundensatz Hilfsarbeiter Rohbau
E
20,00
h
08 Verzeichnis der Unterlagen
08
Verzeichnis der Unterlagen
Unterlagen 1 - Positionspläne Tragwerksplanung Büro Max Götze vom
2 - Architektenplanung Büro Busch Eitel vom
3 - Baugrundgutachten Büro Horner vom
4 - Baustelleneinrichtungsplan vom
5 - Bietererklärung
Unterlagen