Außenanlage
Pflegeheim Duisburg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK: 511.001 Außenanlage BAUVORHABEN: 23036 Neubau Pflegeheim Schillerstraße 133 47166 Duisburg BAUHERR: HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG: Arcus Projektentwicklung Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim Fon.: 06231/9187-15 Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim Fon.: 06231/9187-0 Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS: 18.08.2025 ORT: Am Bildstock 8 67126 Hochdorf-Assenheim BIETER: ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. ............................................. (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME NETTO _....................................... 19,00 % MwSt _....................................... ANGEBOTSSUMME BRUTTO _....................................... Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1. Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften, Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten. Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech- nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägigen Re- gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner- kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau- bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht). Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2 Pflichten des Auftraggebers (AG) Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter- stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus der VOB ergebenden Pflichten. 3 Angebot 3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest- preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma- terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben erhalten. 3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser- teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen- dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich. Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4 Beauftragung Dritter Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech- tigt. 5 Abnahme 5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter- zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt und der AN hierzu geladen. 5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme- termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel verweigert werden. 5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser- bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6 Gemeinsames Aufmaß 6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh- men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten, weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu vereinbaren ist. 7 Vertragsergänzungen und -änderungen Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün- den der Schriftform. 8 Sonstige Bestimmungen Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da- von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un- wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. BVB anerkannt : ......................................................... ....................................................... (Ort, Datum) (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer : Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW38 / 2025 festgelegt. Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 10 KW angesetzt. Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW48 / 2025 festgelegt. 2. Lage und Vermessung : Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg, OT Obermarxloh, Schillerstraße 133. Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über Oberkante vorhandene Geh- weghinterkante Schillerstraße. Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu berücksichtigen. Traufhöhe : bis 11,60 m über OK Gelände Firsthöhe : bis 12,40 m über OK Gelände Überbaute Fläche: 1205,00 qm Geschoßhöhe: UG 2,90 m EG 2,87 m 1.OG 2,87 m 2.OG 2,87 m 3.OG 2,87 m 3. Taglohnarbeiten : Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei- gegeben werden. 4. Anlagen : Zusätzliche Technische Vorschriften Aussenanlage und Pflanzarbeiten 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Diese Vorbemerkungen sin Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV-. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesendlicher Vertragsbestndteil. 1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. 1.3 Der Bieter bestädigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet werden. Dies gilt nicht, sofern der Auftraggeber Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie Überstunden vor deren Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu Bringenden Zuschläge richtet sich in diesem Fall nach den geltenden jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen. Das Leistungverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohn- sätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet. Besondere Hinweise Bereits vorhandene Absteckung, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarke, und dergleichen sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern. Wird durch unsachgemäße Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte eine Neuvermessung notwendig, geht diese zu Lasten des Auftragnehmers. -DIN 18315 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten ohne Bindemittel -DIN 18316 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemittel -DIN 18317 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten mit bituminösen Bindemitteln -DIN 18318 Straßenbauarbeiten: Pflasterdecken und Plattenbeläge Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehöhren auch die entsprechenden Bau- sicherungsmaßnahmen. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme über Hindernisse wie Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren. Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten Hindernisse bestehenden Vor- schriften und Anordungen der zusändigen Stellen sind zu beachten. Hieraus entstehende Kosten sind bei den Einheitspreisen der Leistungsverzeichnispositionen zu berücksichtigen. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten Straßen und Wege obliegen dem Auftragnehmer für die Geamtdauer seiner Arbeiten. Zum Einbau kommende Steine müssen frostbeständig nach DIN 1926, wasser- und ölbeständig sowie unempfindlich gegen Lösungsmittel und Streusalz sein. Bei Anschluß an Bordsteine usw. sind Anfanf-, Erd- und Randsteine zu verwenden. Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, daß angrenzende Bauteile hierbei keinen Schaden davontragen. Fugen zwischen Bordsteinen sind vollfugig mit Mörtel III zu verfugen. Das Zuarbeiten, Schneiden von Platten und Pflastern einschl. Paßstücken, z.B. an Kanten und Anschlüssen für die Verlegung an angrenzende Bauteile und Aussparungen, wird nicht gesondert vergütet. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse an- getroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Abtrags- Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Zäune, Leitungen, Kabel, Dränagen und Kanälen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich darf nicht verletzt werden. Schutzmaßnahmen und notwendige Eingriffe sind nit dem Auftraggeber abzustimmen. Zu beseitigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nicht belastete Aushubböden, werden Eigentum des Auftragnehmers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren, sind mit den Einheitspreisen der entprechenden Positionen abgegolten. 3. Abrechnungs-Hinweise Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben wird, gelten die Abrechnungshinweise der in Absatz 1 aufgeführten DIN-Vorschriften. 4. Stundensätze, Materialliste, Gerätepreise Stundenlohnsätze: Polier _ / Std. --------------- Vorarbeiter _ / Std. --------------- Facharbeiter _ / Std. --------------- Helfer _ / Std. --------------- Geräte-Sätze: ( mit Bedienung ) LKW 3t _ / Std. --------------- LKW 7t _ / Std. --------------- Radlader 1cbm _ / Std. --------------- Radlader 3 cbm _ / Std. --------------- Planierraupe 2 cbm _ / Std. --------------- Bagger 1 cbm _ / Std. --------------- Rüttelwalze AT 2000 _ / Std. --------------- Handstampfer _ / Std. --------------- Materialliste: Kies, über 32 mm _ / cbm --------------- Sand, 0/3 mm _ / cbm --------------- Brechsand/Splitt, 0/5 mm _ / cbm --------------- Kiessand, 0/32 - 0/63 mm _ / cbm --------------- Kiessand, 0/4 mm _ / cbm --------------- Kiestragschicht, 0/32 mm _ / cbm --------------- Splitt, 5/11 mm _ / cbm --------------- gewaschener Flußkies, 20/50mm _ / cbm --------------- Schotter, 0/45 mm _ / cbm --------------- gebrochenes Natursteinmaterial _ / cbm --------------- Großpflastersteine - Granit, 160/160 mm _ / St. --------------- Beton - Gehwegplatten, 40/40/5 cm _ / St. --------------- Naturstein Hochbord - Granit, gerade, 140/250 mm _ / m --------------- Naturstein Hochbord -Granit, gebogen, 14/250 mm _ / m --------------- Beton - Hochbordstein, gerade, 120/300 mm _ / m --------------- Betoneinfassungsstein, 85/250 mm _ / m --------------- Kleinpflastersteine - Granit, 80/80 mm _/ St. --------------- Betoneinfassungsstein, 60/200 mm _ / m --------------- Betonblockstufen, 15/35 cm _ / m --------------- Asphalttragschicht, 10 cm _ / qm --------------- ZTV anerkannt : ......................................................... ....................................................... (Ort, Datum) (Auftragnehmer)
GEWERK: 511.001 Außenanlage
1 Los 1 Aussenanlage
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Los 1 Aussenanlage
1. 1 Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau, Gründungen
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Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau, Gründungen
1. 2 Titel 2 Entwässerungsarbeiten
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Titel 2 Entwässerungsarbeiten
1. 3 Titel 3 Pflasterdecken
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Titel 3 Pflasterdecken
1. 4 Titel 4 Stützwandelemente
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Titel 4 Stützwandelemente
1. 5 Titel 5 Landschaftsbau
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Titel 5 Landschaftsbau
1. 6 Titel 6 Sonstige Arbeiten
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Titel 6 Sonstige Arbeiten
1. 7 Titel 7 Taglohnarbeiten
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Titel 7 Taglohnarbeiten

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