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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK: 511.001 Außenanlage
BAUVORHABEN: 23036
Neubau Pflegeheim Schillerstraße 133
47166 Duisburg
BAUHERR: HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
PLANUNG: Arcus Projektentwicklung
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-15
Fax.: 06231/9187-33
TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-0
Fax.: 06231/9187-31
ANGEBOTSABGABE BIS: 18.08.2025
ORT: Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
BIETER: .............................................
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(FIRMENSTEMPEL)
ANGEBOTSSUMME NETTO _.......................................
19,00 % MwSt _.......................................
ANGEBOTSSUMME BRUTTO _.......................................
Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag,
- die zusätzliche Vertragsbedingungen,
- die zusätzliche technische Vorschriften,
- die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB
Teil C in der zur Zeit
der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB Teil B in der zur
Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB.
Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag
1. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B.
öffentlich-rechtliche Vorschriften,
Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien
u.a., zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den
im LV enthaltenen tech-
nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind
die einschlägigen Re-
gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den -
vorrangigen - allgemein aner-
kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei
Fehlen entgegenstehender
Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten
Leistung und die Grenzen
für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt.
1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu
treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des
Baugeländes und des Bau-
bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus
Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei
etwaigen von ihm verursachten
Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken.
2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der
vertraglichen Leistungen zu unter-
stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen
Unterlagen unentgeltlich
und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen
treffen den AG die sich aus
der VOB ergebenden Pflichten.
3 Angebot
3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige
Einheitspreis) sind Fest-
preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert.
Das gilt sowohl für Ma-
terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach
§ 2 Nr. 3 VOB/B und
sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen bleiben
erhalten.
3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG
geforderte Leistungen sind dem
AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich
Nachtragsangebote zu
unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach
schriftlicher Auftragser-
teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die
Erfüllung des Vertrages notwen-
dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt
werden. Die Vergütung
erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den
vereinbarten Preisen; ansonsten sind
die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich.
Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise.
4 Beauftragung Dritter
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit
Zustimmung des AG berech-
tigt.
5 Abnahme
5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden
Vertragspartnern zu unter-
zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist
von 12 Werktagen nach
Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer
der Vertragspartner die
Vornahme der Abnahme verlangt.
5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht
einigen, wird dieser vom AG
unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B
beachtenden Frist festgesetzt
und der AN hierzu geladen.
5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden,
wenn der Abnahme-
termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu
geladen hatte. Das Ergebnis
der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen.
5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder
wesentlicher Mängel
verweigert werden.
5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung
gemäß Ziffer 5.1 keine
Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5
VOB/B (Abnahmefiktionen).
5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG
nach Leistungser-
bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen. Im
übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff.
6 Gemeinsames Aufmaß
6.1 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und
ist bei Einverneh-
men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.2 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer
feststellbar sind, hat der AN
rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen.
6.3 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden
Architekten vertreten,
weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und
mit ihm der Termin zu
vereinbaren ist.
7 Vertragsergänzungen und -änderungen
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
bedürfen aus Beweisgrün-
den der Schriftform.
8 Sonstige Bestimmungen
Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder
nichtig sind, wird da-
von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der nichtigen und un-
wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in
gesetzlich erlaubtem
Sinn am nächsten kommt.
BVB anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Ausführungsdauer :
Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW38 / 2025 festgelegt.
Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 10 KW
angesetzt.
Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW48 / 2025 festgelegt.
2. Lage und Vermessung :
Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,
OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.
Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über
Oberkante vorhandene Geh-
weghinterkante Schillerstraße.
Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den
Planungsunterlagen durch
den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich
rechtliche Belange sind zu
berücksichtigen.
Traufhöhe : bis 11,60 m über OK Gelände
Firsthöhe : bis 12,40 m über OK Gelände
Überbaute Fläche: 1205,00 qm
Geschoßhöhe: UG 2,90 m
EG 2,87 m
1.OG 2,87 m
2.OG 2,87 m
3.OG 2,87 m
3. Taglohnarbeiten :
Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers
schriftlich angeordnet und frei-
gegeben werden.
4. Anlagen :
Zusätzliche Technische Vorschriften
Aussenanlage und Pflanzarbeiten
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Diese Vorbemerkungen sin Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen - ZTV-.
Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden
wesendlicher
Vertragsbestndteil.
1.2 Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich
geschuldete Leistung
des Auftragnehmers.
1.3 Der Bieter bestädigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze
unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits
vollständig beinhalten.
Zuschläge oder Zulagen können daher nicht zusätzlich berechnet
werden. Dies gilt nicht,
sofern der Auftraggeber Nacht- , Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie
Überstunden vor deren
Ausführung ausdrücklich beauftragt. Die Höhe der in Ansatz zu
Bringenden Zuschläge
richtet sich in diesem Fall nach den geltenden jeweils einschlägigen
Tarifbestimmungen.
Das Leistungverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die
nachfolgenden Stundenlohn-
sätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind.
Sätze und Preise gelten für die gesamte Bauzeit.
Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die zum Zeitpunkt der Beauftragung
jeweils gültige
gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzu gerechnet.
Besondere Hinweise
Bereits vorhandene Absteckung, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarke,
und dergleichen
sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer zu sichern. Wird durch
unsachgemäße
Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte eine
Neuvermessung notwendig,
geht diese zu Lasten des Auftragnehmers.
-DIN 18315 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten ohne Bindemittel
-DIN 18316 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten mit hydraulischen
Bindemittel
-DIN 18317 Straßenbauarbeiten: Oberbauschichten mit bituminösen
Bindemitteln
-DIN 18318 Straßenbauarbeiten: Pflasterdecken und Plattenbeläge
Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen oder Verschmutzung an
angrenzenden
Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechzeitig und
eigenverantwortlich
vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu gehöhren auch die
entsprechenden Bau-
sicherungsmaßnahmen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme über Hindernisse wie
Leitungen, Kabel,
Dränagen, Kanäle, Vermarkungen und dergleichen zu informieren.
Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten Hindernisse
bestehenden Vor-
schriften und Anordungen der zusändigen Stellen sind zu beachten.
Hieraus entstehende
Kosten sind bei den Einheitspreisen der
Leistungsverzeichnispositionen zu berücksichtigen.
Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch
Baufahrzeuge verschmutzten
Straßen und Wege obliegen dem Auftragnehmer für die Geamtdauer seiner
Arbeiten.
Zum Einbau kommende Steine müssen frostbeständig nach DIN 1926,
wasser-
und ölbeständig sowie unempfindlich gegen Lösungsmittel und Streusalz
sein.
Bei Anschluß an Bordsteine usw. sind Anfanf-, Erd- und Randsteine zu
verwenden.
Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, daß
angrenzende Bauteile hierbei
keinen Schaden davontragen.
Fugen zwischen Bordsteinen sind vollfugig mit Mörtel III zu verfugen.
Das Zuarbeiten, Schneiden von Platten und Pflastern einschl.
Paßstücken, z.B. an Kanten
und Anschlüssen für die Verlegung an angrenzende Bauteile und
Aussparungen, wird nicht
gesondert vergütet.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende
Bodenverhältnisse an-
getroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen
Aushubarbeiten nicht
durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend
gesonderte
Vereinbarungen zu treffen.
Abtrags- Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken,
Grenzbebauungen, Zäune,
Leitungen, Kabel, Dränagen und Kanälen sind mit besonderer Vorsicht
durchzuführen.
Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere
Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich darf nicht verletzt werden.
Schutzmaßnahmen und notwendige Eingriffe sind nit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Zu beseitigende, für den Auftraggeber unbrauchbare, jedoch nicht
belastete Aushubböden, werden Eigentum des Auftragnehmers; die Kosten
für Laden, Abfuhr und Kippgebühren,
sind mit den Einheitspreisen der entprechenden Positionen abgegolten.
3. Abrechnungs-Hinweise
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht gesondert beschrieben wird,
gelten die Abrechnungshinweise der in Absatz 1 aufgeführten
DIN-Vorschriften.
4. Stundensätze, Materialliste, Gerätepreise
Stundenlohnsätze:
Polier _ / Std. ---------------
Vorarbeiter _ / Std. ---------------
Facharbeiter _ / Std. ---------------
Helfer _ / Std. ---------------
Geräte-Sätze: ( mit Bedienung )
LKW 3t _ / Std. ---------------
LKW 7t _ / Std. ---------------
Radlader 1cbm _ / Std. ---------------
Radlader 3 cbm _ / Std. ---------------
Planierraupe 2 cbm _ / Std. ---------------
Bagger 1 cbm _ / Std. ---------------
Rüttelwalze AT 2000 _ / Std. ---------------
Handstampfer _ / Std. ---------------
Materialliste:
Kies, über 32 mm _ / cbm ---------------
Sand, 0/3 mm _ / cbm ---------------
Brechsand/Splitt, 0/5 mm _ / cbm ---------------
Kiessand, 0/32 - 0/63 mm _ / cbm ---------------
Kiessand, 0/4 mm _ / cbm ---------------
Kiestragschicht, 0/32 mm _ / cbm ---------------
Splitt, 5/11 mm _ / cbm ---------------
gewaschener Flußkies, 20/50mm _ / cbm ---------------
Schotter, 0/45 mm _ / cbm ---------------
gebrochenes Natursteinmaterial _ / cbm ---------------
Großpflastersteine - Granit, 160/160 mm _ / St.
---------------
Beton - Gehwegplatten, 40/40/5 cm _ / St. ---------------
Naturstein Hochbord - Granit, gerade,
140/250 mm _ / m ---------------
Naturstein Hochbord -Granit, gebogen,
14/250 mm _ / m ---------------
Beton - Hochbordstein, gerade, 120/300 mm _ / m
---------------
Betoneinfassungsstein, 85/250 mm _ / m ---------------
Kleinpflastersteine - Granit, 80/80 mm _/ St. ---------------
Betoneinfassungsstein, 60/200 mm _ / m ---------------
Betonblockstufen, 15/35 cm _ / m ---------------
Asphalttragschicht, 10 cm _ / qm ---------------
ZTV anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
GEWERK: 511.001 Außenanlage
1 Los 1 Aussenanlage
1
Los 1 Aussenanlage
1. 1 Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau,
Gründungen
1. 1
Titel 1 Erdarbeiten, Unterbau,
Gründungen
1. 2 Titel 2 Entwässerungsarbeiten
1. 2
Titel 2 Entwässerungsarbeiten
1. 3 Titel 3 Pflasterdecken
1. 3
Titel 3 Pflasterdecken
1. 4 Titel 4 Stützwandelemente
1. 4
Titel 4 Stützwandelemente
1. 5 Titel 5 Landschaftsbau
1. 5
Titel 5 Landschaftsbau
1. 6 Titel 6 Sonstige Arbeiten
1. 6
Titel 6 Sonstige Arbeiten
1. 7 Titel 7 Taglohnarbeiten
1. 7
Titel 7 Taglohnarbeiten
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