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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Nutzung
1.3 Geplante Maßnahme
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1. Grundstück
Das Grundstück Peter-Marquard-Str.12, 22303 Hamburg verfügt über eine Größe von ca. 14,00m x
32,00m und vollständig erschlossen. Das Gebäude befindet sich in einer Blockrandbebauung
1.2 Bestandsbebauung und Nutzung
Auf dem Grundstück befindet sich ein Gebäude, das ca. 1900 errichtet wurde. Dieses wurde aus fünf Vollgeschossen errichtet. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Gewerbeeinheiten und zwei Wohnungen.
Im 1.-4.0bergeschoss befinden sich Wohnungen.
1.3 Geplante Maßnahme
Die geplante Maßnahme umfasst den kompletten Abbruch der Steildacheindeckung sowie die fachgerechte Entsorgung an der Straßenseite des o.g. Bauvorhabens. Im Anschluss erfolgt der neue Aufbau einer Steildacheindeckung mit dazugehörigen Klempnerarbeiten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild (entfällt)
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
Bezeichnung Plannummer
Lageplan PMS12_100211_BAP_LP_200.0
Baustelleneinrichungsplan PMS12_250603_AP_LP_HV_200.0
Dachaufsicht PMS12_250603_AP_LP_HV_200.0
Dachgeschoß PMS12_100105_BST_GR_DG_100.0
Schnitt A - A A-A_Schnitt_20260311_V002
Schnitt B - B B-B_Schnitt_20260311_V002
Ansicht Straßenseite Straße_Ansicht_20260311_V002
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.__.0001 Einrichten der Baustelle Einrichten der Baustelle, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Baustelleneinrichtung einrichten, vorhalten und rückbauen.
Die Anforderungen und Bedingungen der Allgemeinen Vorbemerkungen sind in der Preiskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Die in Anspruch genommenen Flächen werden besenrein hinterlassen
Die Anmietung von BE-Fläche vor dem Gebäude erfolgt durch den Bauherrn. Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
01.__.__.__.0001
Einrichten der Baustelle
1,00
Psch
01.__.__.__.0002 Maut, Logistik und Krankosten . Maut, Logistik und Krankosten .
01.__.__.__.0002
Maut, Logistik und Krankosten .
P
1,00
psch
01.__.__.__.0003 Dachschalung prüfen Bauseits vorhandene Dachschalung,aus Vollholz, mit Nut und Feder, von der Dachbodenseite (raumseitig), hinsichtlich Tragfähigkeit, Feuchtigkeit, Pilzbefall oder loser Schalungsbretter prüfen, inkl. Dokumentation des Zustands und der Mängel zur weiteren Abstimmung des Vorgehens.
01.__.__.__.0003
Dachschalung prüfen
P
1,00
psch
02 Abbruch- und Neubau Steildach vorne
02
Abbruch- und Neubau Steildach vorne
02.__.__.__.0001 Alte Dachrinne und Fallrohre Demontage der alten Dachrinnen sowie Fallrohre und entsorgung.
02.__.__.__.0001
Alte Dachrinne und Fallrohre
48,00
m
02.__.__.__.0002 Alte Dacheindeckung Alte Dacheindeckung
Die vorhandene Dacheindeckung abreißen und fachgerecht entsorgen.
02.__.__.__.0002
Alte Dacheindeckung
46,00
m²
02.__.__.__.0003 Alte Unterdeckbahn Alte Unterdeckbahn
Die vorhandene Unterdeckbahn Folie aus Kunstoff ausbauen und fachgerecht entsorgen.
02.__.__.__.0003
Alte Unterdeckbahn
21,00
m²
02.__.__.__.0004 Unterspannbahn I Auf den Dachsparren eine Unterspannbahn
Auf den Dachsparren eine hochdiffusionsoffene Unterspannbahn liefern und aufnageln.
02.__.__.__.0004
Unterspannbahn I Auf den Dachsparren eine
42,00
m²
02.__.__.__.0005 NageldichtbandlNageldichtmasse NageldichtbandlNageldichtmasse
Nageldichtstreifen B= ca. 60mm Selbstklebend
02.__.__.__.0005
NageldichtbandlNageldichtmasse
42,00
m²
02.__.__.__.0006 Konterlatte 28 x 48 mm Konterlatte 28 x 48 mm
Konterlattung, Nadelholz S10 sägerau genagelt verbauen.
02.__.__.__.0006
Konterlatte 28 x 48 mm
42,00
m²
02.__.__.__.0007 Lattung S10 Lattung S10
Die Dachfläche mit S10 Dachlatten 41X61mm passend zur
Dacheindeckung einlatten.
02.__.__.__.0007
Lattung S10
42,00
m³
02.__.__.__.0008 Keilbohle Keilbohle
ln der Traufe eine Keilbohle als Zulage liefern und einbauen.
02.__.__.__.0008
Keilbohle
10,00
lfdm
02.__.__.__.0009 Kehlbohle S10 4,0 X 20cm Kehlbohle S10 4,0 X 20cm liefern und einbauen.
02.__.__.__.0009
Kehlbohle S10 4,0 X 20cm
7,00
m
02.__.__.__.0010 First- und Gratlatte First- und Gratlatte
First, Gratdachlatten oder oberer Abschluss als Zulage liefern
und einbauen.
02.__.__.__.0010
First- und Gratlatte
14,00
lfdm
02.__.__.__.0011 Dachflächenfenster (Kaltdach) Dachflächenfenster (Kaltdach)
Braas Luminex Dachfenster Anthrazit
47,5cm X 52cm
Liefern und montieren.
02.__.__.__.0011
Dachflächenfenster (Kaltdach)
4,00
St
03 Zinkarbeiten Steildach vorne
03
Zinkarbeiten Steildach vorne
03.__.__.__.0001 Zink Dachrinne 6tlg. Eine Zinkdachrinne 0,7mm 6tlg. liefern und fachgerecht mit
Rinneneisen anbringen.
03.__.__.__.0001
Zink Dachrinne 6tlg.
16,40
lfdm
03.__.__.__.0002 Die Dachrinnen mit einem zugelassenen Dachrinnenschutz Die Dachrinnen mit einem zugelassenen Dachrinnenschutz ausstreichen.
03.__.__.__.0002
Die Dachrinnen mit einem zugelassenen Dachrinnenschutz
16,40
m
03.__.__.__.0003 Zink Einhang Rinneneinhangblech Zink 200mm liefern und montieren.
03.__.__.__.0003
Zink Einhang
16,40
lfdm
03.__.__.__.0004 Zink Dehnung Dehnungsausgleicher als Kautschuk-Dehnungselement zur
vorbeschriebener Dachrinne
Zink Innenecke 6tlg.
03.__.__.__.0004
Zink Dehnung
2,00
St
03.__.__.__.0005 Zink Fallrohrbogen 100er Fallrohrbögen als Zulage liefern und einbauen.
Einbauort: Dach
03.__.__.__.0005
Zink Fallrohrbogen 100er
2,00
St
03.__.__.__.0006 Zink Fallrohrbogen 50er Fallrohrbögen als Zulage liefern und einbauen.
Einbauort: Balkon 1.OG
03.__.__.__.0006
Zink Fallrohrbogen 50er
2,00
St
03.__.__.__.0007 Zink Einhangstutzen Rinneneinhangstutzen DN100 als Zulage liefern und anbringen.
03.__.__.__.0007
Zink Einhangstutzen
2,00
St
03.__.__.__.0008 Zink Fallrohr 100er Für die Ableitung des Regenwassers Regenfallrohre DN 100
liefern und anbringen.
03.__.__.__.0008
Zink Fallrohr 100er
34,00
lfdm
03.__.__.__.0009 Zink Fallrohr 70er Für die Ableitung des Regenwassers Regenfallrohre DN 70
mit Bogen liefern und anbringen.
Einbauort: Balkon 1.OG Anschluß an das Regenfallrohr
03.__.__.__.0009
Zink Fallrohr 70er
2,00
lfdm
03.__.__.__.0010 LORO-X STANDR.M.R-DECK.1000 MM DN 100 LORO-X Regenstandrohr aus Stahl, feuerverzinkt, rund, mit Reinigungsöffnung nach DIN EN 1123 mit erhöhtem Qualitätsstandard.
Ohne Erdarbeiten.
03.__.__.__.0010
LORO-X STANDR.M.R-DECK.1000 MM DN 100
2,00
St
03.__.__.__.0011 Unterlegte Kehle Zink Zulage Kelblech aus Zink Dicke 0,7mm passend zur Deckung herstellen.
03.__.__.__.0011
Unterlegte Kehle Zink
7,00
m
04 Dacheindeckung Steildach vorne
04
Dacheindeckung Steildach vorne
04.__.__.__.0001 Im Traufbereich einen Traufenlüftungskamm aus Kunstoff liefern und fachgerecht montieren.
04.__.__.__.0001
Im Traufbereich einen Traufenlüftungskamm aus Kunstoff
9,00
m
04.__.__.__.0002 Braas Rubin 9V Die Dachfläche mit Braas Rubin 9V Tondachziegel
Schwarz-Matt trocken eindecken.
04.__.__.__.0002
Braas Rubin 9V
42,00
m²
04.__.__.__.0003 Oberer Abschluss der Mansarde Oberer Abschluss der Mansarde (vorne Steildach trifft
Flachdach)
-Eine Aufkantung in Holz S10 oder KVH erstellen alls UK für
Wakaflex und Zinkabdeckung
-Einen Streifen Wakaflex als Abschluss vom Steildach
herstellen
-Auf die UK und dem Wakaflex eine Zinkabdeckung herstellen
und montieren
-Zink Zuschnitt bis 25cm und 4 Kantungen
04.__.__.__.0003
Oberer Abschluss der Mansarde
14,00
m
04.__.__.__.0004 Alternativposition Oberer Abschluss der Mansarde (vorne Steildach trifft
Flachdach)
-Einen Streifen Wakaflex als Abschluss vom Steildach
herstellen
-Aus Tectofin Verbundblech eine Aufkantung herstellen (wie eine Windfeder) die vom Flachdach auf das Steildach fasst
Zuschnitt bis 33cm und 3 Kantungen
04.__.__.__.0004
Alternativposition
14,00
m
04.__.__.__.0005 Kehle Kehle: Anarbeiten der Deckung als Zulage.
04.__.__.__.0005
Kehle
7,00
lfdm
04.__.__.__.0006 First Braas Den First mit Firstziegeln und Lüftungsband trocken eindecken
als Zulage.
04.__.__.__.0006
First Braas
2,50
lfdm
04.__.__.__.0007 Wandanschluss mit Wakaflex Brandwand
Einbindung Dacheindeckung mit Wakaflex,
Hochzug mind.15 cm über.
Dacheindeckung, Abschlußleiste, Spenglerschrauben für die Befestigung und Abdichten mit Dichtungsmasse. Liefern und montieren.
04.__.__.__.0007
Wandanschluss mit Wakaflex
10,00
m
04.__.__.__.0008 Dachziegel Anschnitt an Gauben, Loggia, Dachabschluss usw. Dachziegel Anschnitt an Gauben, Loggia, Dachabschluss usw.
04.__.__.__.0008
Dachziegel Anschnitt an Gauben, Loggia, Dachabschluss usw.
10,00
m
04.__.__.__.0009 Schneefanggitter 93,50 Einbau von Schneefängen, inklusive der erforderlichen
Stützen, nach Vorschrift des Herstellers, einschließlich aller Befestigungen, eventueller Zusatzpfetten, Andeckarbeiten und lastverteilender Unterlage
04.__.__.__.0009
Schneefanggitter 93,50
7,00
lfdm
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.__.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
05.__.__.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
E
10,00
h
05.__.__.__.0002 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
05.__.__.__.0002
Stundensatz Fachwerker
E
10,00
h
05.__.__.__.0003 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
05.__.__.__.0003
Stundensatz Helfer
E
10,00
h