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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Projekt umfasst die Erweiterung eines Klinikgebäudes mit einem MRT-Bereich als 1-geschossiger Anbau mit Flachdach. Der Anbau wird mit vorgefertigten Holz-Modulen errichtet und am Bauort schlüsselfertig ausgebaut. Ebenso wird der Dachaufbau und die Fassade ab Modulstellung ausgeführt.
Allgemeine Projektbeschreibung
Allgemeine Baustellenbeschreibung Sauberkeit, Abfallentsorgung:
der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung (Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen. Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN) täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Lagerungen:
Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen-logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL) anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer, Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren. Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN eigenständig zu leisten.
Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan):
Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden!
Baustrom:wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE) geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden!
Bauwasser:auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt. Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung).
Sanitär:Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur Verfügung.
Bauablauf:
Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu fördern.
Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden.
Baudokumentation:
Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind sind jeweilige Fachunternehmer- sowie Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen, Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung bereitzustellen. Allgemein sind später nicht einsehbare Konstruktionsebenen (Dämmschichten, Unterkonstruktionen,..) exemplarisch per Fotoaufnahmen zu dokumentieren.
Allgemeine Baustellenbeschreibung
ATV Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
1. Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18351 Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
bauforumstahl e. V.,
BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V.,
DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V.,
FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V.,
FVHF: Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e. V.,
GSB International e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
VFF: Verband Fenster - Fassade.
2. Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeignisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderliche bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustellinternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Bemessung der gesamten Fassadenkonstruktion unter Berücksichtigung der auftretenden Windlasten einschließlich der Unterkonstruktion und Befestigungselemente,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Umsetzung des EnEV-Nachweis und Vermeidung von Wärmebrücken,
Fugen- und Verlegeplan,
ggf. Bohrungen zur Verlegung von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
Herstellen von Anschlüssen und Anarbeitungen an Einbauten und Sonnenschutz
Festlegung und Darstellung von in Einbauorten sichtbarer Befestigungspunkten,
Einbau/Integration von Sonnenschutzelementen, soweit vorhanden,
Ausarbeitung von Detaillösungen für den Einbau von Insektenschutzgittern, Hinterlüftung, Abwässerung,
Abstimmung mit dem AG hinsichtlich der Befestigungspunkte für Gerüst-/Dauergerüstanker.
Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur einzureichen.
3. Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Grundsätzlich ist als Dämmung hydrophobierte Mineralwolle zu verwenden, die mit wärmegedämmten Tellerdübeln zu befestigen ist. Die Montage erfolgt nach den Richtlinien der Hersteller. An den Gebäudeecken ist nach statischen Erfordernissen die Anzahl der Dübel zu erhöhen. Im Spritzwasserbereich ist Perimeterdämmung einzubauen. Bei offenen Fugen ist die Wärmedämmung mit einem schwarzen Vlies kaschiert einzubauen.
Es sind nur Produkte mit mindestens 10-jähriger Nachkaufgarantie des Plattenherstellers für Material, Design und Farbe zulässig. Besteht keine Nachkaufgarantie, stellt der AN dem AG zu Bauende kostenfrei mindestens 5 St bzw. mindestens 8,00 m2 Fassadenplatten für eventuelle Reparaturen zur Verfügung.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Die Hinterlüftung der Konstruktion ist über die gesamte Fläche zu gewährleisten. Die Luftsichtdicke ist zu bemessen. Ans Zu- und Abluftöffnungen (z. B. im Sockel- und Attikabereich) sind z. B. Lochgitter als Kleintier- und Insektenschutz unter Berücksichtigung des erforderlichen freien Lüftungsquerschnittes einzubauen.
Kommen Verbundplatten (z. B. Metall zusammen mit anderen Werkstoffen) zum Einsatz, muss deren Verwendbarkeit in dieser Zusammensetzung nachgewiesen werden. Es sind hierfür zusätzlich Laborwerte anzugeben und Referenzobjekte zu benennen.
3.2 Fugen/Anschlüsse/Abdichtungen
Eckausbildungen, die sich auf der Baustelle nicht mit der notwendigen Ausführungsqualität herstellen lassen, sind mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen. Auf die Verträglichkeit der Dichtstoffe, Dichtungsbahnen und Dichtprofile intereinander ist zwingend zu achten.
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen (DIN 18540). Die Beständigkeit der Dichtungsmassen gegen Witterungseinflüsse, Öl, Benzin, Chemikalien, insbesondere aktives Chlor, Ozon, UV-Strahlung und Alterungsverhalten ist zu gewährleisten.
3.3 Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden.
3.4 Plattenwerkstoffe
Zu verwenden sind nur durchgefärbte Plattenwerkstoffe ohne nachbeschichtete Plattenkanten, soweit nicht anders beschrieben.
Unter Berücksichtigung der Einbausituation, des verwendeten Plattenwerkstoffes und der äußeren Einflüsse (Feuchte) legt der AN eine Gebrauchsklasse nach DIN EN 335 fest zum Schutz gegen Veralgung der Oberfläche.
ATV
01 vorbereitende Maßnahmen
01
vorbereitende Maßnahmen
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, vorhalten und Räumen von für das Gewerk erforderliche Baustelleneinrichtung. Geräte und Maschinen, insofern nicht in den Leistungspositionen erfasst.
Je nach Personaleinsatz von der Gewerbeaufsicht erforderlichen Sozialeinrichtungen, insofern nicht bauseits bereitgestellt (vgl. Baustelleneinrichtungsplan)
Die Vorhaltedauer ist nach der Ausführungsdauer anzunehmen.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.__.0020 Werkplanung und Statik Fassade Fassadenplanung der Unterkonstruktion unter Berücksichtigung der architektonischen Vorgaben. Montage- und Verlegepläne sowie Konfektionierung der HPL-Platten für Zuschnitte und Bohrungen unter Berücksichtigung der Werkstoff-spezifischen Vorgaben (Fix- und Gleitpunkte, Randabstände,..)
Die Planung ist vor Materialbeschaffung zur Freigabe vorzulegen.
Es ist ein statischer Nachweis des eingesetzten Systems bereitzustellen (bzgl. Wind und Auskragung)
01.__.0020
Werkplanung und Statik Fassade
1,00
psch
02 Vorhangfassade
02
Vorhangfassade
02.__.0010 Unterkonstruktion Wandanker als Aluminiumhalter zur Anbringung der Fassadenschienen
Montagegrund: Massiv-Brettsperrholzwand
Auskragung 14cm
vertikal in 11 Reihen unterteilt (versch. Breiten, vgl. Plananlagen)
Fassaden-Systemschienen Aluminium,
als Montagegrund für HPL-Fassadenplatten an Wandhalter montiert.
senkrecht montiert und ausgerichtet zur Erreichung der Oberflächenebenheit
mit Berücksichtigung der Hinterlüftungsebene von ca. 40mm
angebotenes Profilsystem Unterkonstruktion:
02.__.0010
Unterkonstruktion
401,00
m²
02.__.0020 Fassadendämmung mit Vlieskaschierung Formstabile Fassadendämmung in Mineralwolle A1, WLG 035
Schmelzpunkt >1000°C
Dämmstärke 140mm
mit einseitiger schwarzer Vlieskaschierung
für die Dämmung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden
in Unterkonstruktionssystem eingesetzt.
Inklusiv aller Zuschnitte.
Abfälle sind direkt zu verpacken und fachgerecht zu entsorgen
angebotenes Produkt:
02.__.0020
Fassadendämmung mit Vlieskaschierung
401,00
m²
02.__.0030 Lüftungsgitter Aluminium - Lochblech-Winkelprofil
Dicke 1mm
Schenkellängen 30mm/50mm
an senkr. Fassadenschienen fixiert
freier Lüftungsquerschnitt min. 50%
horizontal angeordnet in Hinterlüftungsebene
an Plattenfassaden- Unterkante und Oberkante
sowie an Fensterbrüstung und -Sturz
02.__.0030
Lüftungsgitter
194,00
lfm
02.__.0040 HPL-Plattenfassade Plattenfassade gemäß architektonischer Vorgaben
HPL Richtfabrikat: TRESPA Meteon 8mm
Farben:
A32.7.2 Dark green
A37.2.3 spring green
A05.0.0 Pure white
A03.1.0 pastel grey
angebotenes Fabrikat:
Farbtöne:
Anordnung in Vertikalrichtung in 11 Reihen, verschiedener Breite
sichtbare Befestigung mit farbigen, kopflackierten Nieten (entsprechend der Plattenoberfläche).
Fugenbreite 10mm
Maximale Plattenabmessungen 3050mm in der Länge und 3412mm in der Diagonalen.
Nietanzahl gemäß Systemstatik, in gleichmäßiger Einteilung
Verschnitte sind einzukalkulieren.
Schnittkanten sind je nach Herstellerangabe nachzubehandeln
02.__.0040
HPL-Plattenfassade
401,00
m²
02.__.0050 ZULAGE Bohrungen Einmessen und Bohrung durch HPL-Fassade mit Kabeldurchführung
Bohrdurchmesser bis 12mm
nach Vorgaben in Ansichtszeichnung bzw. Angabe der Bauleitung
02.__.0050
ZULAGE Bohrungen
E
1,00
Stk
02.__.0060 ZULAGE Leibungen senkrecht Leibungsverkleidung in Teilstücken wie Fassadenreihen.
Plattenfarbe wie anschließende Fassadenplatte.
Fassadenplatte überragt die Leibungsplatte.
Montage mit jeweils farbigen Nieten auf vorgefertigter Stahlblechunterlage.
Schnittkanten sind je nach Herstellerangabe nachzubehandeln
02.__.0060
ZULAGE Leibungen senkrecht
22,00
lfm
02.__.0070 ZULAGE Sturzleibungen Leibungsverkleidung der Türsturzbereiche
Montagegrund Stahlblech
Leibungstiefe 14cm
HPL-Platte zugeschnitten und mit farblich passenden Nieten montiert.
Farbe wie die in der senkrechten Leibung nach unten folgende Farbe
Inklusiv Zuschnitt und Montage als Eckausbildung
Schnittkanten sind je nach Herstellerangabe nachzubehandeln
02.__.0070
ZULAGE Sturzleibungen
3,50
lfm
02.__.0080 ZULAGE Eckausbildung Zulage für Ausführung an Gebäudeaußenecken bzw. Wandanschluss Innenecke
als stumpfer Stoß mit Fuge
Gebäudelängsseiten durchlaufend
inkl. alle Zuschnitte
Schnittkanten sind je nach Herstellerangabe nachzubehandeln
02.__.0080
ZULAGE Eckausbildung
28,00
lfm
02.__.0090 Fensterbänke Alu Aluminium Strangpressprofile
pulverbeschichtet in RAL 7022
Auskragung inkl. Überstand 16cm
in 5 Stücken bis max. 2m
inkl. "Klinker"-Abschlusskappen
Montagegrund: bauseitige 2.Abdichtungsebene mit Gefälle
fachgerechte Befestigung an Fensterprofil
02.__.0090
Fensterbänke Alu
8,50
lfm
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Allgemein Stundenlohnarbeiten werden von der Bauleitung
gesondert angeordnet und dürfen erst nach schriftlicher
Auftragserteilung durchgeführt werden. Nicht schriftlich
angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Bei Stundenlohnarbeiten sind auf besonderen Berichten
die Leistungen täglich aufzuführen und von der Bauleitung
bestätigen zu lassen. Die Abrechnung dieser Leistungen hat
mit seperaten Rechnungen oder innerhalb der
Abschlagsrechnungen, jedoch spätestens monatlich zu erfolgen.
Die Stundenlohnsätze sind einschl. aller Leistungszulagen,
Lohnnebenkosten, Auslösungen, Fahrgelder und dergl. anzugeben.
Die Materialkosten sind einschl. aller Transportkosten frei
Verwendungsstelle abgeladen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die Namen und die genauen
Berufsbezeichnungen anzugeben.
Auf den Stundenlohnberichten sind die ausgeführten Arbeiten
detailliert zu beschreiben. Einschl. Uhrzeit mit Beginn und
Ende, verbrauchtes Material, genutzte Werkzeuge/Maschinen usw.
Allgemein
03.__.0010 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten gemäß allgemeiner Beschreibung
durch Facharbeiter
03.__.0010
Facharbeiter
1,00
h
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