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PERNER_NEUBAU RADIOLOGIE_CELLE
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Der Bauherr (AKH Celle) plant den Neubau der Radiologie in 29223 Celle. Das Gebäude wird in Holzmassivmodulbauweise errichtet. Die Leerrohre und Gerätedosen in den Metallständerwänden werden vom Werk bereits fertig installiert. Für die Kabelverlegung kommen Sammelhalter in der Zwischendecke, Kabelrinnen, Leerrohre in den GK-Wänden sowie Kabelleitern zum Einsatz. Die benötigten Bügelschellen und Sammelhalter sind in den EP der Kabel einzukalkulieren.
Der Bauherr (AKH Celle) plant den Neubau der
Zusätzliche technische Vorbemerkungen Elektroinstallation nach DIN 18 382 1. Bei der Erstellung der Elektro-Anlagen sind alle einschlägigen Normen, Regeln,Vorschriften, Bestimmungen, Verordnungen, Richtlinien und Leitsätze in ihrer neuesten Fassung zu beachten. Insbesondere wird hingewiesen auf: - Europäische Normen - EN - - Internationale Normen - IEC - - Deutsche Normen - DIN - - Verband deutscher Elektrotechniker e.V. - VDE - - anerkannte Regeln der Technik - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR - - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB -, zu beziehen von dem örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen - EVU - - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV - - Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen - EltBauV - - Berufsgenossenschaft - VBG - - Unfallverhütungsvorschriften - UVV - - Verband für Schadenverhütung - VDS - - Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke - Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e.V. - Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V. - Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. - Internationaler Zusammenschluss der nationalen Normenausschüsse zur Aufstellung von Normen - ISO - - Ex-Schutz-Bestimmungen - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit - Deutsches Institut für Bautechnik Baurecht - DIBt - - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV - - Feuerwehr Richtlinien - Brandschutzgutachten - Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Besonderen Technischen Anschlussbedingungen 1. Das verwendete Material muss den neuesten VDE-Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Alle Materialien müssen, soweit handelsüblich, das Warenzeichen des Herstellers und das VDE-Prüfzeichen tragen. 2. Bei allen Stoffen und Bauteilen ist weitestgehend nur genormtes Material zu verwenden, d.h. wenn DIN-Bauteile für Verbindungen und Anschlüsse im Handel sind, müssen diese verwendet werden. 3. Wenn Bauteile Verwendung finden müssen, die nicht nach DIN genormt sind,so sind sie so auszuwählen, dass sie die konstruktiv und qualitativ beste auf dem Markt befindliche Lösung darstellen. 4. Der Bauherr behält sich das Recht vor, von allen Stoffen und Bauteilen Muster anzufordern und die Lieferung von der Genehmigung der Muster abhängig zu machen. Für die Beschaffung der Muster können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. Leuchten, Schalterprogramme und Verteilungen sind in Absprache mit der örtlichen Bauleitung vor der Bestellung ab zu sprechen. 5. Zum Liefer- und Leistungsumfang gehört das Liefern, Verlegen, betriebsfertiges Montieren und Anschließen aller im Leistungsverzeichnis und in der Zeichnung im allgemeinen genannten und ausgeschriebenen Leistungen und Geräte bis zur betriebsfertigen Elektroanlage, einschließlich aller Nebenleistungen (VOB-DIN 18 382). 6. Soweit nicht ausdrücklich in den Positionsbeschreibungen anders angegeben, verstehen sich alle Positionen gemäß DIN 18 299 Ziffer 2.1.1 als liefern und montieren / verlegen 7. Beste technische und handwerkliche Verarbeitung im Sinne der Erfüllung des beabsichtigten Zwecks und einer größtmöglichen Lebensdauer ist erforderlich. 8. Das im Angebotstext genannte Fabrikat ist anzubieten. Im übrigen kann für das genannte Fabrikat ein technisch Gleichwertiges angeboten werden. Die Gleichwertigkeit, wie des ausgeschriebenen Fabrikats ist in jedem Fall nachzuweisen. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Er behält sich vor, die Auswahl des einzusetzenden Produktes nach einer Bemusterung zu treffen. Die angebotenen Preise bleiben von der Auswahl unberührt. Erfolgt an der vorgesehenen Stelle keine Bietererklärung, so gilt das vorgesehene Fabrikat als vereinbart. 9. Es sind grundsätzlich Lieferungen nach neustem technischem Stand bzw. aus der neuesten Typenfertigung anzubieten. Sollten im Text ältere Typen genannt sein, ist dies im Anschreiben mitzuteilen und die Kosten für den neuen Typ einzusetzen. 10. Nebenleistungen, die für die Funktion der Anlage bzw. der abgeschlossenen Detailanlage erforderlich sind, werden im Ausschreibungstext nicht besonders genannt. Analog gilt dies auch für die Funktionsbereitschaft von Geräten, Schaltern, Maschinen und sonstigen Anlageteilen. Auch Befestigungs- und Anschlussmaterial müssen enthalten sein, d.h. es ist grundsätzlich eine komplette, funktionsbereite Anlage zu liefern. 11. Für Alternativ- und alle erforderlich werdenden Nachtrags- und Zusatzangebote bzw. Aufträge gelten die gleichen Bedingungen, sowie die Kalkulationsgrundlagen, die dem Hauptangebot zugrunde liegen. 12. Der Auftragnehmer haftet für die sachgemäße und einwandfreie Ausführung der Arbeiten. Es sind alle zutreffenden Vorschriften (siehe Punkt 1) einzuhalten. Falls irgendwelche Angaben des Leistungsverzeichnisses, der Pläne oder der Bauleitung aus technischen oder sachlichen Gründen unzweckmäßig oder nicht durchführbar erscheinen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung unter Beweisführung darauf aufmerksam zu machen (Anzeigepflicht). Der Auftragnehmer trägt alle Folgen, die sich aus der teilweisen oder gänzlichen Vernachlässigung dieser Pflicht ergeben. 13. Die Leitungsverlegung erfolgt "Dosenlos" (ohne UP-Abzweigdosen). 14. Als Leitungsmaterial ist grundsätzlich Mantelleitung des Typs NYM zu verwenden, es sei denn, in den Positionen wird etwas anderes verlangt. 15. Als Unter-Putz-Installationsmaterial ist ein Flächenprogramm gemäß angebotenem im Titel "Installationsgeräte" zu verwenden. Ebenfalls bei Installationsmaterial in Brüstungskanälen. Auf-Putz-Geräte sind passend zum Unter-Putz-Programm zu verwenden. 16. Leuchten für Entladungslampen sind grundsätzlich mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) anzubieten, wenn in der Position nicht anders angegeben. Die Leuchten müssen VDE zugelassen und nach den neusten, diesbezüglichen Vorschriften funkentstört sein. Alle Leuchten sind grundsätzlich mit den dazugehörigen Leuchtmittel anzubieten. Lichtfarbe nach Wahl des Bauherren. 17. Zubehörmaterial (z.B. Klemmen, Schrauben, Dübeln,Racofix,etc.) ist mit einzukalkulieren, auch wenn dies nicht gesondert aufgeführt ist. Sämtliche Klemmen, Dreistockklemmen- oder Abgangsklemmen sind in die EP mit ein zu kalkulieren. 18. Installationshöhen, soweit nicht anders angegeben: nach DIN 18 015 19. Anträge, die der Auftraggeber zu stellen hat, sind vom Auftragnehmer vorzubereiten und rechtzeitig unterschriftsbereit der Bauleitung vorzulegen.Zusätzliche Kosten dafür können nicht geltend gemacht werden. Eventuelle Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 20. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise inklusive Lieferung frei Baustelle und betriebsfertiger Montage. 21. Der AN verpflichtet sich, sofort nach Auftragserhalt die bereits erfolgten Ausführungen von Schlitzen, Durchbrüchen,Einbringungsöffnungen und sonstigen Arbeiten vor Ort zu überprüfen. Sämtliche Maße sind am Bau zu nehmen und falls erforderlich zu ergänzen. Durch Unterlassung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 22. Alle Arbeiten sind vor Baubeginn mit der Bauleitung durchzusprechen und mit den anderen Gewerken abzustimmen. 23. Stemmarbeiten sind nur nach Genehmigung durch die Bauleitung zulässig. Die Schlitze im Mauerwerk sind grundsätzlich zu fräsen. 24. Maschinen und Geräte, die bauseits gestellt oder von anderen Firmen geliefert bzw. aufgestellt und vom Auftragnehmer angeschlossen werden, dürfen nur mit Einverständnis der Bauleitung bzw. der Montagefirma in Betrieb genommen werden. 25. In Zwischendecken und -wänden sind Rohre und Leitungen ordnungsgemäß, laut Rücksprache mit der Bauleitung, zu befestigen. 26. Für die Prüfung auf die Wirksamkeit der geforderten Schutzmaßnahmen ist ein Prüfprotokoll und Übergabeschein zu erstellen.Alle neu errichteten, erweiterten, geänderten oder reparierten elektrischen Anlagen sind nach ihrer Fertigstellung vom Errichter auf die Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu überprüfen.Die Prüfung nach DIN VDE 0100 - Teil 610 erstreckt sich auf: a) BESICHTIGUNG b) MESSEN - Isolationswiderstand - durchgehende Verbindung von Schutzleiter und Potenzialausgleichsleiter - Erdungswiderstand - Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung - Schleifenimpedanz (Kurzschlussstrom) c) ERPROBEN Sie ist für alle Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. - Besichtigung und Erprobung der gesamten ausgeschriebenen Anlage lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 4.1 und 4.2 - Messung des Isolationswiderstandes der gesamten ausgeschriebenen Anlage lt. DIN VDE 0100 Teil 600 - Messung des Schleifenimpedanz oder des Kurzschlussstromes der gesamten Anlage lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 8.2.3.2 Abs. 12.1 - FI-Schutzschaltung: Messung der Fehlerspannung beim Auslösen durch künstliche Fehler lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 13.1 - Messung des Erdungswiderstandes lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 11 - Prüfung der Drehfeldrichtung von Drehstrom- Steckdosen lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 14 - usw. 27. Bei Verlegung von Installationsrohren mit Metallmantel müssen alle Rohrenden mit Endtüllen versehen werden. 28. Gerätedosen für Schalter und Steckdosen sowie Zugkästen sind putzbündig zu setzen. Weiter sind in die EP die Schalter- und Steckdosenrahmen ein zu kalkulieren. 1- fach, 2- fach und 3- fach Rahmen müssen in der Kalkulation des Bieters mit berücksichtigt werden. 29. Die Verwendung von Gips in Beton, gefliesten Wänden,Fassaden oder bei einer Feuchtrauminstallation ist unzulässig. Des Weiteren dürfen Steigleitungen nicht mit Gips befestigt werden. 30. Alle freien Leitungsenden bei Deckenauslässen müssen mit Lüsterklemmen versehen werden. 31. Für die Ausführung gelten die Installationspläne, die Montageanweisungen, die Leistungsbeschreibung sowie die Anschluss- und Verdrahtungspläne vom Gerätelieferanten. 32. In den Installationsplänen ist die Lage der Geräte nicht maßstäblich eingetragen. Die genaue Festlegung erfolgt an Hand von Einrichtungsplänen, gemeinsam mit der Bauleitung bzw. nach DIN 18 015. 33. Die Installationspläne sind vor Arbeitsbeginn an Hand der neuesten Architekturplänen zu überprüfen. Dies gilt vor allem bei Türanschlägen. 34. Innerer Blitzschutz/Blitzschutz-Potenzialausgleich, Überspannungsschutz Unter Beachtung von DIN VDE 0185, Teil 1,Abschnitt 6, sind die elektrischen und elektronischen Einrichtungen in den konsequenten Blitzschutz- Potentialausgleich einzubeziehen und zu schützen. Gefährdungen können in Netzsystemen, durch große Schleifen oder durch gebäudeüberschreitende Leitungen entstehen. Mit Schutzgeräten beschaltet müssen Leitungseinführungen in Gebäuden sowie elektronische Einrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlage, Computeranlage, Gebäudeleittechnik, MSR-Anlagen, usw. Die exakte Auswahl und Festlegung der Bauteile für informationstechnische Netze kann ggf. nur in Abstimmung mit den Anlagenlieferanten bzw. Anlagenherstellern erfolgen. Die Schutzgeräte dürfen die Funktion der Anlage (Signalverträglichkeit) nicht stören und müssen einen ausreichenden Schutz für die Anlage darstellen. 35. Bei der Verkabelung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlage sind nur die Leitungen nach Angaben der Lieferfirma zu verlegen. Das Besorgen der notwendigen Unterlagen, wie Schemenpläne, Kabelliste usw.,sind Nebenleistungen des Auftragnehmers.Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand (Aufmaß) und den Einheitspreisen aus dem Leistungsverzeichnis. Wird es erforderlich entsprechende Geräte anzuschließen, dann erfolgt die Abrechnung auf Basis der Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis. 36. Sollte vom Bieter ein anderes als im LV vorgeschriebenes Fabrikat angeboten werden, so hat dieser die Gleichwertigkeit der Produkte durch entsprechende Unterlagen, Zertifikate und Muster, nachzuweisen. 37. An den wöchentlichen Jour Fixen hat vom Auftragnehmer zwingend eine Person mit Entscheidungsgewalt teilzunehmen. 38. Verpackungsentsorgung: Verpackungen sind nach der Verpackungsverordnung (VerpackV.) zurückzunehmen. Eine Lagerung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sämtlicher durch das Fräsen von Schlitzen, Kernbohrungen etc. entstandene Schmutz, Staub und Ziegel- oder Mauerreste sind unverzüglich fachgerecht zu entsorgen. Dies ist in die EP mit einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 Verteilung
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Verteilung
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Verrohrung
01.03
Verrohrung
01.04 Leitungen und Kabel
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Leitungen und Kabel
01.05 Installationsgeräte
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Installationsgeräte
01.06 Beleuchtung
01.06
Beleuchtung
01.07 Sonnenschutz
01.07
Sonnenschutz
01.08 EDV-Verteilersystem
01.08
EDV-Verteilersystem
01.11 Sicherheitsbeleuchtung
01.11
Sicherheitsbeleuchtung
01.13 Brandschutz
01.13
Brandschutz
01.14 Brandmeldeanlage
01.14
Brandmeldeanlage
01.17 Bestandsdokumentation
01.17
Bestandsdokumentation
01.18 Sonstiges/Stundenlohnarbeiten
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Sonstiges/Stundenlohnarbeiten

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