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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Der Bauherr (AKH Celle) plant den Neubau der
Radiologie in 29223 Celle.
Das Gebäude wird in Holzmassivmodulbauweise errichtet.
Die Leerrohre und Gerätedosen in den
Metallständerwänden werden vom Werk bereits fertig
installiert.
Für die Kabelverlegung kommen Sammelhalter in der
Zwischendecke, Kabelrinnen, Leerrohre in den
GK-Wänden sowie Kabelleitern zum Einsatz.
Die benötigten Bügelschellen und Sammelhalter sind in
den EP der Kabel einzukalkulieren.
Der Bauherr (AKH Celle) plant den Neubau der
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
Elektroinstallation nach DIN 18 382
1.
Bei der Erstellung der Elektro-Anlagen sind alle
einschlägigen Normen, Regeln,Vorschriften,
Bestimmungen,
Verordnungen, Richtlinien und Leitsätze in ihrer
neuesten Fassung zu beachten.
Insbesondere wird hingewiesen auf:
- Europäische Normen - EN -
- Internationale Normen - IEC -
- Deutsche Normen - DIN -
- Verband deutscher Elektrotechniker e.V. - VDE -
- anerkannte Regeln der Technik
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR -
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an
das Niederspannungsnetz - TAB -, zu beziehen von dem
örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen -
EVU -
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die
Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV -
- Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für
elektrische Anlagen - EltBauV -
- Berufsgenossenschaft - VBG -
- Unfallverhütungsvorschriften - UVV -
- Verband für Schadenverhütung - VDS -
- Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke
- Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e.V.
- Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V.
- Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V.
- Internationaler Zusammenschluss der nationalen
Normenausschüsse zur Aufstellung von Normen - ISO -
- Ex-Schutz-Bestimmungen
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit
- Deutsches Institut für Bautechnik Baurecht - DIBt -
- Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen - ATV -
- Feuerwehr Richtlinien
- Brandschutzgutachten
- Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen
Besonderen Technischen Anschlussbedingungen
1.
Das verwendete Material muss den neuesten
VDE-Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Alle
Materialien müssen, soweit handelsüblich, das
Warenzeichen des Herstellers und das VDE-Prüfzeichen
tragen.
2.
Bei allen Stoffen und Bauteilen ist weitestgehend nur
genormtes Material zu verwenden, d.h. wenn
DIN-Bauteile für Verbindungen und Anschlüsse im Handel
sind, müssen diese verwendet werden.
3.
Wenn Bauteile Verwendung finden müssen, die nicht nach
DIN genormt sind,so sind sie so auszuwählen,
dass sie die konstruktiv und qualitativ beste auf dem
Markt befindliche Lösung darstellen.
4.
Der Bauherr behält sich das Recht vor, von allen
Stoffen und Bauteilen Muster anzufordern und die
Lieferung
von der Genehmigung der Muster abhängig zu machen. Für
die Beschaffung der Muster können keine
zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. Leuchten,
Schalterprogramme und Verteilungen sind in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung vor der
Bestellung ab zu sprechen.
5.
Zum Liefer- und Leistungsumfang gehört das Liefern,
Verlegen, betriebsfertiges Montieren und Anschließen
aller im Leistungsverzeichnis und in der Zeichnung im
allgemeinen genannten und ausgeschriebenen
Leistungen und Geräte bis zur betriebsfertigen
Elektroanlage, einschließlich aller Nebenleistungen
(VOB-DIN
18 382).
6.
Soweit nicht ausdrücklich in den
Positionsbeschreibungen anders angegeben, verstehen
sich alle Positionen
gemäß DIN 18 299 Ziffer 2.1.1 als liefern und
montieren / verlegen
7.
Beste technische und handwerkliche Verarbeitung im
Sinne der Erfüllung des beabsichtigten Zwecks und
einer größtmöglichen Lebensdauer ist erforderlich.
8.
Das im Angebotstext genannte Fabrikat ist anzubieten.
Im übrigen kann für das genannte Fabrikat ein
technisch Gleichwertiges angeboten werden. Die
Gleichwertigkeit, wie des ausgeschriebenen Fabrikats
ist in jedem Fall nachzuweisen. Die Beurteilung der
Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Er behält
sich vor, die Auswahl des einzusetzenden Produktes
nach einer Bemusterung zu treffen. Die angebotenen
Preise bleiben von der Auswahl unberührt. Erfolgt an
der vorgesehenen Stelle keine Bietererklärung, so gilt
das vorgesehene Fabrikat als vereinbart.
9.
Es sind grundsätzlich Lieferungen nach neustem
technischem Stand bzw. aus der neuesten Typenfertigung
anzubieten. Sollten im Text ältere Typen genannt sein,
ist dies im Anschreiben mitzuteilen und die Kosten für
den neuen Typ einzusetzen.
10.
Nebenleistungen, die für die Funktion der Anlage bzw.
der abgeschlossenen Detailanlage erforderlich sind,
werden im Ausschreibungstext nicht besonders genannt.
Analog gilt dies auch für die Funktionsbereitschaft
von Geräten, Schaltern, Maschinen und sonstigen
Anlageteilen. Auch Befestigungs- und Anschlussmaterial
müssen enthalten sein, d.h. es ist grundsätzlich eine
komplette, funktionsbereite Anlage zu liefern.
11.
Für Alternativ- und alle erforderlich werdenden
Nachtrags- und Zusatzangebote bzw. Aufträge gelten die
gleichen Bedingungen, sowie die
Kalkulationsgrundlagen, die dem Hauptangebot zugrunde
liegen.
12.
Der Auftragnehmer haftet für die sachgemäße und
einwandfreie Ausführung der Arbeiten. Es sind alle
zutreffenden Vorschriften (siehe Punkt 1) einzuhalten.
Falls irgendwelche Angaben des
Leistungsverzeichnisses, der Pläne oder der Bauleitung
aus technischen oder sachlichen Gründen
unzweckmäßig oder nicht durchführbar erscheinen, hat
der Auftragnehmer die Bauleitung unter
Beweisführung darauf aufmerksam zu machen
(Anzeigepflicht). Der Auftragnehmer trägt alle Folgen,
die sich
aus der teilweisen oder gänzlichen Vernachlässigung
dieser Pflicht ergeben.
13.
Die Leitungsverlegung erfolgt "Dosenlos" (ohne
UP-Abzweigdosen).
14.
Als Leitungsmaterial ist grundsätzlich Mantelleitung
des Typs NYM zu verwenden, es sei denn, in den
Positionen wird etwas anderes verlangt.
15.
Als Unter-Putz-Installationsmaterial ist ein
Flächenprogramm gemäß angebotenem im Titel
"Installationsgeräte" zu verwenden. Ebenfalls bei
Installationsmaterial in Brüstungskanälen.
Auf-Putz-Geräte
sind passend zum Unter-Putz-Programm zu verwenden.
16.
Leuchten für Entladungslampen sind grundsätzlich mit
elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) anzubieten,
wenn in der Position nicht anders angegeben. Die
Leuchten müssen VDE zugelassen und nach den neusten,
diesbezüglichen Vorschriften funkentstört sein. Alle
Leuchten sind grundsätzlich mit den dazugehörigen
Leuchtmittel anzubieten. Lichtfarbe nach Wahl des
Bauherren.
17.
Zubehörmaterial (z.B. Klemmen, Schrauben,
Dübeln,Racofix,etc.) ist mit einzukalkulieren, auch
wenn dies
nicht gesondert aufgeführt ist. Sämtliche Klemmen,
Dreistockklemmen- oder Abgangsklemmen sind in die
EP mit ein zu kalkulieren.
18.
Installationshöhen, soweit nicht anders angegeben:
nach DIN 18 015
19.
Anträge, die der Auftraggeber zu stellen hat, sind vom
Auftragnehmer vorzubereiten und rechtzeitig
unterschriftsbereit der Bauleitung
vorzulegen.Zusätzliche Kosten dafür können nicht
geltend gemacht
werden. Eventuelle Gebühren sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
20.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle
angegebenen Preise inklusive Lieferung frei Baustelle
und betriebsfertiger Montage.
21.
Der AN verpflichtet sich, sofort nach Auftragserhalt
die bereits erfolgten Ausführungen von Schlitzen,
Durchbrüchen,Einbringungsöffnungen und sonstigen
Arbeiten vor Ort zu überprüfen. Sämtliche Maße sind
am Bau zu nehmen und falls erforderlich zu ergänzen.
Durch Unterlassung entstehende Kosten gehen zu
Lasten des Auftragnehmers.
22.
Alle Arbeiten sind vor Baubeginn mit der Bauleitung
durchzusprechen und mit den anderen Gewerken
abzustimmen.
23.
Stemmarbeiten sind nur nach Genehmigung durch die
Bauleitung zulässig. Die Schlitze im Mauerwerk sind
grundsätzlich zu fräsen.
24.
Maschinen und Geräte, die bauseits gestellt oder von
anderen Firmen geliefert bzw. aufgestellt und vom
Auftragnehmer angeschlossen werden,
dürfen nur mit Einverständnis der Bauleitung bzw. der
Montagefirma in Betrieb genommen werden.
25.
In Zwischendecken und -wänden sind Rohre und Leitungen
ordnungsgemäß, laut Rücksprache mit der
Bauleitung, zu befestigen.
26.
Für die Prüfung auf die Wirksamkeit der geforderten
Schutzmaßnahmen ist ein Prüfprotokoll und
Übergabeschein zu erstellen.Alle neu errichteten,
erweiterten, geänderten oder reparierten elektrischen
Anlagen sind nach ihrer Fertigstellung vom Errichter
auf die Wirksamkeit der vorgesehenen
Schutzmaßnahmen zu überprüfen.Die Prüfung nach DIN VDE
0100 - Teil 610 erstreckt
sich auf:
a) BESICHTIGUNG
b) MESSEN
- Isolationswiderstand
- durchgehende Verbindung von
Schutzleiter und Potenzialausgleichsleiter
- Erdungswiderstand
- Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
- Schleifenimpedanz (Kurzschlussstrom)
c) ERPROBEN
Sie ist für alle Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
- Besichtigung und Erprobung der gesamten
ausgeschriebenen Anlage lt. DIN VDE 0100
Teil 600 Abs. 4.1 und 4.2
- Messung des Isolationswiderstandes der
gesamten ausgeschriebenen Anlage lt. DIN VDE
0100 Teil 600
- Messung des Schleifenimpedanz oder des
Kurzschlussstromes der gesamten Anlage lt.
DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 8.2.3.2 Abs. 12.1
- FI-Schutzschaltung: Messung der
Fehlerspannung beim Auslösen durch
künstliche Fehler lt. DIN VDE 0100
Teil 600 Abs. 13.1
- Messung des Erdungswiderstandes lt. DIN VDE
0100 Teil 600 Abs. 11
- Prüfung der Drehfeldrichtung von Drehstrom-
Steckdosen lt. DIN VDE 0100 Teil 600 Abs. 14
- usw.
27.
Bei Verlegung von Installationsrohren mit Metallmantel
müssen alle Rohrenden mit Endtüllen versehen
werden.
28.
Gerätedosen für Schalter und Steckdosen sowie
Zugkästen sind putzbündig zu setzen. Weiter sind in
die EP
die Schalter- und Steckdosenrahmen ein zu kalkulieren.
1- fach, 2- fach und 3- fach Rahmen müssen in der
Kalkulation des Bieters mit berücksichtigt werden.
29.
Die Verwendung von Gips in Beton, gefliesten
Wänden,Fassaden oder bei einer Feuchtrauminstallation
ist
unzulässig. Des Weiteren dürfen Steigleitungen nicht
mit Gips befestigt werden.
30.
Alle freien Leitungsenden bei Deckenauslässen müssen
mit Lüsterklemmen versehen werden.
31.
Für die Ausführung gelten die Installationspläne, die
Montageanweisungen, die Leistungsbeschreibung sowie
die Anschluss- und Verdrahtungspläne vom
Gerätelieferanten.
32.
In den Installationsplänen ist die Lage der Geräte
nicht maßstäblich eingetragen. Die genaue Festlegung
erfolgt an Hand von Einrichtungsplänen, gemeinsam mit
der Bauleitung bzw. nach DIN 18 015.
33.
Die Installationspläne sind vor Arbeitsbeginn an Hand
der neuesten Architekturplänen zu überprüfen. Dies gilt
vor allem bei Türanschlägen.
34.
Innerer Blitzschutz/Blitzschutz-Potenzialausgleich,
Überspannungsschutz Unter Beachtung von DIN VDE
0185, Teil 1,Abschnitt 6, sind die elektrischen und
elektronischen Einrichtungen in den konsequenten
Blitzschutz- Potentialausgleich einzubeziehen und zu
schützen. Gefährdungen können in Netzsystemen,
durch große Schleifen oder durch
gebäudeüberschreitende Leitungen entstehen. Mit
Schutzgeräten
beschaltet müssen Leitungseinführungen in Gebäuden
sowie elektronische Einrichtungen, wie z.B.
Brandmeldeanlage, Computeranlage, Gebäudeleittechnik,
MSR-Anlagen, usw. Die exakte Auswahl und
Festlegung der Bauteile für informationstechnische
Netze kann ggf. nur in Abstimmung mit den
Anlagenlieferanten bzw. Anlagenherstellern erfolgen.
Die Schutzgeräte dürfen die Funktion der Anlage
(Signalverträglichkeit) nicht stören und müssen einen
ausreichenden Schutz für die Anlage darstellen.
35.
Bei der Verkabelung der Heizungs-, Lüftungs- und
Sanitäranlage sind nur die Leitungen nach Angaben der
Lieferfirma zu verlegen. Das Besorgen der notwendigen
Unterlagen, wie Schemenpläne, Kabelliste usw.,sind
Nebenleistungen des Auftragnehmers.Die Abrechnung
erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand (Aufmaß)
und den Einheitspreisen aus dem Leistungsverzeichnis.
Wird es erforderlich entsprechende Geräte
anzuschließen, dann erfolgt die Abrechnung auf Basis
der Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis.
36.
Sollte vom Bieter ein anderes als im LV
vorgeschriebenes Fabrikat angeboten werden, so hat
dieser die
Gleichwertigkeit der Produkte durch entsprechende
Unterlagen, Zertifikate und Muster, nachzuweisen.
37.
An den wöchentlichen Jour Fixen hat vom Auftragnehmer
zwingend eine Person mit
Entscheidungsgewalt teilzunehmen.
38.
Verpackungsentsorgung: Verpackungen sind nach der
Verpackungsverordnung (VerpackV.)
zurückzunehmen. Eine Lagerung auf der Baustelle ist
nicht gestattet. Sämtlicher durch das Fräsen von
Schlitzen, Kernbohrungen etc. entstandene Schmutz,
Staub und Ziegel- oder Mauerreste sind unverzüglich
fachgerecht zu entsorgen. Dies ist in die EP mit
einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen
01 Elektroinstallation
01
Elektroinstallation
01.01 Verteilung
01.01
Verteilung
01.02 Verlegesysteme
01.02
Verlegesysteme
01.03 Verrohrung
01.03
Verrohrung
01.04 Leitungen und Kabel
01.04
Leitungen und Kabel
01.05 Installationsgeräte
01.05
Installationsgeräte
01.06 Beleuchtung
01.06
Beleuchtung
01.07 Sonnenschutz
01.07
Sonnenschutz
01.08 EDV-Verteilersystem
01.08
EDV-Verteilersystem
01.11 Sicherheitsbeleuchtung
01.11
Sicherheitsbeleuchtung
01.13 Brandschutz
01.13
Brandschutz
01.14 Brandmeldeanlage
01.14
Brandmeldeanlage
01.17 Bestandsdokumentation
01.17
Bestandsdokumentation
01.18 Sonstiges/Stundenlohnarbeiten
01.18
Sonstiges/Stundenlohnarbeiten
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