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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. GRUNDLAGE:
1.1. VOB Teil B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
1.2. DIN-Normen, jeweils neueste Fassung
1.3. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
1.4. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
1.5. Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
2. ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. Sogenannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
3. ZUSCHLAGSFRIST:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
4. BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
5. NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
6. PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
7. AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw.) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
8. BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
9. TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
10. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90% der jeweils vertragsgemäß und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
11. ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff. BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
12. ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen, bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugsfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend mit einer Abnahme.
13. SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
14. MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
15. HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesenversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
16. BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 € je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
17. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
18. SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
18.1. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
18.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein. Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
19. NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
20. VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt, für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
21. STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
22. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
23. MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
24. BAUSTELLENREINIGUNG:
24.1. Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt.
24.2. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht.
25. GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+ Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche für erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und sonstigen Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV Zimmererarbeiten ZTV ZIMMERERARBEITEN
1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
2. Gerüst
Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes festlegt, stehen dem Auftragnehmer die üblichen, vom Bauunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell erforderliche Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung die Kosten zu tragen.
3. Holzart
Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gefordert wird, sind alle zur Verwendung kommenden Hölzer aus Fichte/Tanne nach DIN 1052, Schnittklasse S10, herzustellen. Ist sichtbarer Dachstuhl gefordert, so ist die Schnittklasse S 13 zu verwenden, alle sichtbaren Kanten sind zu fasen, rauhe Stellen und Hobelschläge sind nicht zugelassen.
4. Imprägnierung
Alle außen liegende Holzteile wie Konter- und Dachlatten sind entsprechend DIN 68800 zu imprägnieren. Sichtbar bleibende Hölzer und vor allem Hölzer im Innenbereich sind ohne chemischen Holzschutz auszuführen.
5. Verbindungs- und Befestigungsteile
Alle notwendigen Kleineisenteile wie Dübel, Winkel, Laschen, Lochbleche sowie Sparren- und Pfettenanker und sonstiges Befestigungsmaterial sind plangemäß einzubauen, Pfettenanker sind vorab auf der Baustelle bereitzuhalten. Es sind ausschließlich Metallteile aus nicht rostendem Material zu verwenden. Balkonkonstruktionen aus Holz sind mit geeignetem Dübelmaterial am Gebäude zu befestigen, Balkongeländer sind zu verschrauben, Winkel und Stahlteile im sichtbaren Bereich sind zu versenken.
6. Beiliegende Pläne und Listen
Sind dem Leistungsverzeichnis vermaßte Skizzen beigefügt, so gelten diese Maße nicht für die Ausführung, sondern sind nur Grundlage für Kalkulation. Ebenso ist eine eventuell beiliegende Holzliste nicht für den Zuschnitt freigegeben. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Fertigmaße.
7. Ausführung
Das Anarbeiten von Schalungen an Fenster bzw. Rollladenschienen, Türen, Installationen oder sonstigen Bauteilen ist vom Auftragnehmer fachgerecht auszuführen (Leisten- oder Schattenfuge). Inbegriffen sind die Unterkonstruktion und alle Befestigungsteile. Soweit einzelne Bereiche auszuschäumen sind, ist dies nur mit FCKW-freiem Material zulässig. Farben und Holzprofile sind vor Ausführung zu bemustern und zur Entscheidung dem Bauherrn bzw. der Bauleitung vorzulegen.
ZTV Zimmererarbeiten
01 DÄMMUNG
01
DÄMMUNG
01.01 Wärmedämmung zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff in Sparren- bzw. Zangenfelder, Abstand ca. 75 cm, nicht hinterlüftete Ausführung, nach Herstellerrichtlinien liefern und fachgerecht einbauen. Sparren übermessen.
WLG 032, d= 200 mm
Bereich: Dachdämmung zwischen Sparren und Dach Gauben
Fabrikat: G+H Isover o.gl.
01.01
Wärmedämmung zwischen Sparren, d=200 mm, WLG 032
250,00
m²
01.02 Wärmedämmung zwischen Lattung, d=40 mm, WLG 032 Mineralfaserdämmstoff zwischen Lattenunterkonstruktion liefern und einbauen.
WLG 032, d= 40 mm
Einbauort: Gaubenwände und Dach
Fabrikat: G+H Isover o.gl.
01.02
Wärmedämmung zwischen Lattung, d=40 mm, WLG 032
250,00
m²
01.03 Dampfbremsfolie 0,2 mm als Dampfbremse und Windsperre unterhalb der Dämmung an den Sparrenunterseiten fachgerecht im Schrägdachbereich anbringen, einschl. 10 cm Stoßüberlappung und dauerhafter Verklebung am Gebäude. Das Gebäude wird hinsichtlich der Luftdichtheit mit einem Blower-Door-Test überprüft.
Fabrikat Dampfbremse: Linzmeier, LINITHERM L+D PRO BAHN o.g.
Fabrikat Klebeband: SIGA o.g.
01.03
Dampfbremsfolie 0,2 mm
300,00
m²
01.04 Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss Dichtmasse für Wandanschlüsse und Bodenanschlüsse der Dampfbremse und Windsperre
Fabrikat: SIGA Primur
01.04
Dampfbremsfolie 0,2 mm Anschluss
260,00
m
01.05 Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband Zulage Putzband für Wandanschluss der Dampfbremse auf zu verputzende Beton- oder Ziegelwände einschließlich des Auftragens eines notwendigen Primers
Fabrikat: Knauf LDS Einputzband o.g.
01.05
Zulage Dampfbremsfolien Anschluss Putzband
170,00
m
01.06 Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen Zulage für das dampfdichte Abkleben von Durchdringungen von z.B. Rohrleitungen und Kabel verschiedener Durchmesser.
01.06
Zulage Dampfbremse f. Durchdringungen
35,00
St
02 GIPSKARTON
02
GIPSKARTON
02.01 Gipskarton unter Dach, d=15 mm Gipskarton GKB auf geneigte, gerade oder senkrechte Holz-Dachkonstruktion, einschl. trockener Holz-Unterkonstruktion. Oberfläche (Qualitätsstufe 3) malerfertig verspachtelt und gemäß Herstellerrichtlinien ausgeführten Anschlüssen liefern und einbauen.
Beplankung einlagig, d= 15 mm
Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.01
Gipskarton unter Dach, d=15 mm
250,00
m²
02.02 Gipskarton Feuchtraum - Zulage Zulage für Gipskarton-Bauplatten GKB für sämtliche Gipskartonbeplankungen unter Dach, Wänden, Schächte und Verkofferungen etc., jedoch für imprägnierte Ausführung (GKBI) in Feuchträumen.
Bereich: Bäder
Fabrikat: Knauf GKBI o.g.
02.02
Gipskarton Feuchtraum - Zulage
420,00
m²
02.03 Gauben - Zulage Zulage für das Verarbeiten von Gipskarton-Kleinflächen im Bereich von Dachgauben für erhöhte Schneidkosten, Verschnitt, längeres Vorhalten von Gerüsten, Mehrverbrauch von Zubehörmaterial, erhöhter Zeitaufwand bei der Montage und erhöhter Fugenanteil.
Beplankung einlagig, d = 15 mm
Fabrikat: Knauf GKB o.g.
02.03
Gauben - Zulage
7,00
St
02.04 DFF Verkleidung bis 94/140 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer Tiefe von ca. 30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das Dachfenster und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene, malerfertige Oberfläche.
Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm
Dachfenstergröße: bis ca. 94/140 cm
02.04
DFF Verkleidung bis 94/140
8,00
St
02.05 DFF Verkleidung 134/98 Herstellen der Anschlüsse von Gipskartonplatten an Dachfenster, inkl. Verkleiden der Leibung mit einer Tiefe von ca. 30 cm, inkl. Anschluss einer Dampfsperre an das Dachfenster und an die vorhandene Dampfsperre mit Anpresslatte und Dämmung der Hohlräume mit Mineralwolle WLG 032, sowie Einsetzen und Überspachteln einer Kantenschutzschiene, malerfertige Oberfläche.
Fabrikat: Knauf o.g., d = 15 mm
Dachfenstergröße: bis ca. 134/98 cm
02.05
DFF Verkleidung 134/98
3,00
St
02.06 Kniestockwand, 1x GKB 15 mm GK-Ständerwand, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm), einer dazwischen eingelegten Dämmung (40 mm, Schall) und einer Beplankung GKB, 15 mm einseitig, Oberfläche malerfertig, gespachtelt und geschliffen, als Raumabschluss im Kniestock- und Abseitenbereich bzw. als Anschluss der Dachflächenuntersicht an das Kniestockmauerwerk im Bereich von Fußpfetten.
Fabrikat: Knauf o.g.
02.06
Kniestockwand, 1x GKB 15 mm
72,00
m²
02.07 Bodenschienen Vorab Bodenschienen setzen im Bereich von WC- u. Waschbeckenständer nach Angabe der Sanitärfirma als Zulage zu den Vorwänden WC und Bad.
02.07
Bodenschienen
42,00
m
02.08 Estrichstreifen Vorab GK-Streifen bodenseitig Abstellung als Anschlag für Estrich montieren, l= ca. 20-25 cm, einfach beplankt, inkl. notwendiger Aussparungen für bodenseitigen Leitungen.
Ort: alle Vorwände und raumhoche Schächte
02.08
Estrichstreifen
110,00
m
02.09 GK HT-Verkofferung, einseitig 2xGK 12,5 mm GK-Ständerwand zur zwei- und dreiseitigen Verkofferung von haustechnischen Leitungen, bestehend aus einfachem Ständerwerk aus verzinkten CW-Profilen (50 mm), Mineralfaser-Dämmstoff d= 40 mm und einer Beplankung GK 2x12,5 mm einseitig, Stöße versetzt anordnen, Oberfläche fertig zum Befliesen. Der Mehraufwand für die Berücksichtigung von Haustechnikleitungen der Unterkonstruktion ist einzukalkulieren. Die Verschraubungen der Verkofferungen sind mit einer wasserunlöslichen Masse auch in zu verfliesenden Bereichen flächenbündig zu verspachteln. Vor den Estricharbeiten ist für den Sanitärinstallateur die Bodenschiene der Sanitärabschalungen zu setzen.
Wandstärke 75 mm mit variablen Wandabstand
Bereich: Bäder, WCs
Fabrikat: Knauf o.g.
02.09
GK HT-Verkofferung, einseitig 2xGK 12,5 mm
75,00
m²
02.10 Installationsvorsatzschale, H=1,18 m, einseitig 2x12,5 mm, Typ A Lieferung und Montage einer Installationsvorsatzschale inkl. seitlicher und oberer Blende, bestehend aus einer geeigneten Unterkonstruktion, d= 50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW) Mindestrohdichte 40 kg/m³, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung einseitig 2 x 12,5 mm, Typ A
Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln.
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 54dB
Gesamtstärke 75 mm mit variablen Wandabstand. Umlaufende Anschlüsse starr am Befestigungsuntergrund: Mauerwerk, Beton oder Trockenbau; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q3
Die Abrechnung erfolgt nach abgewickelter Beplankung. Höhenbezug für die Höhe ist der tiefste Punkt der Wand innerhalb der Dusche.
Einbauort: WCs/Wohnräume
Fabrikat: Knauf o.g.
02.10
Installationsvorsatzschale, H=1,18 m, einseitig 2x12,5 mm, Typ A
150,00
m²
02.11 Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0 Nichttragende innere Wand, als Einfachständerwand:
Unterkonstruktion, d=50 mm aus verzinkten Stahlblechprofilen, als Einfachständerwerk.
Dämmschicht aus Mineralwolle (MW), Mindestrohdichte 40 kg/m³, einlagig, dicht stoßen, abrutschsicher verlegen, Dicke 40 mm.
Bekleidung beidseitig 2x 12,5 mm, Typ A, Platten stumpf stoßen und verspachteln. Verdeckte Befestigung der Bekleidung mit Schnellbauschrauben, sichtbare Teile der Befestigungsmittel verspachteln.
Einbaubereich 1, Höhe bis 3,50 m
Bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 4109 Teil 33: Rw 52 dB
Gesamtstärke 100 mm
Umlaufende Anschlüsse starr, Befestigungsuntergrund: Mauerwerk/ Beton; die Baukörperanschlüsse sind einzukalkulieren.
Oberfläche Qualitätsstufe Q3
Fabrikat: Knauf W112 o.g.
02.11
Einfachständerwand, CW 50/100, beids. 2x 12,5 mm, Typ A, F0
480,00
m²
02.12 Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände Mehraufwand für die Ausbildung eines freien Wandendes mit Eckschiene als Zulage für die vorher beschriebenen Wände.
02.12
Freies Wandende, Zulage für Metallständerwände
15,00
m
02.13 Türöffnung herstellen, 100 mm Herstellen Türöffnung, mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA/CW 50, einschl. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaße: b= ca. 635 - 1385 mm, H= ca. 2010 - 2135 mm
Wanddicke: 100 mm
02.13
Türöffnung herstellen, 100 mm
42,00
St
02.14 Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft
Schiebetür-Unterkonstruktion für Metallständerwand,
Unterkonstruktion CW 100, Fertigwanddicke 150 mm inkl. Befestigungsmaterial und vormontiertem beidseitigem Dämpfer
vorgerichtet inkl. Holztürblatt weiß beschichtet,
Türblatthöhen 2135 mm für Standardtürblattaufnahme
Für Türblattbreiten von 610 bis 985 mm
02.14
Pocket Kit Easy Standard CW 100 beidseitig gedämpft
E
1,00
St
02.15 Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0 Gipskartonplatten GKB als abgehängte Decke bzw. deckenseitige Verkofferung von haustechnischen Leitungen, einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig verspachtelt nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen.
Beplankung einseitig, 1x GKB 15 mm, F0
Bereich: Schleuse
Abrechnung nach abgewickelter Fläche.
Fabrikat: Knauf o.g.
02.15
Abgehängte Decke bzw. Deckenkoffer, F0
5,00
m²
02.16 Abgehängte Decke, F90 Gipskartonplatten GKF als abgehängte Decke bzw. deckenseitige Verkofferung von haustechnischen Leitungen, einschl. Unterkonstruktion. Oberfläche malerfertig verspachtelt nach Herstellerrichtlinien liefern und einbauen.
Beplankung einseitig, 2x GKF 20 mm, F90
Bereich: Treppenhaus
Abrechnung nach abgewickelter Fläche.
Fabrikat: Knauf GKF o.gl.
02.16
Abgehängte Decke, F90
23,00
m²
02.17 Zulage Volldämmung Zulage für GK HT-Verkofferung für die voll ausgedämmte Verkofferung zur besseren Schalldämmung.
Einbauort: alle Koffer von Leitungsdurchführungen anderer Wohnungen
02.17
Zulage Volldämmung
20,00
m²
02.18 Nische in Trockenbauwand Herstellen einer kleinen Ablagenische in HT-Verkofferung/ Bäder als Zulage. Nischenansichtsfläche ca. 0,1 m², Tiefe ca. bis 25 cm
02.18
Nische in Trockenbauwand
E
12,00
St
02.19 Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton oder Mauerwerk Bekleidung von Wänden ohne Unterkonstruktion einseitig, innen, Höhe bis 3,50 m. Befestigungsuntergrund: Beton oder Mauerwerk, unverputzt. Bekleidung/Beplankung, einlagig, aus Gipsplatten Typ A (DIN EN 520), Rückseite unkaschiert, Plattendicke 12,5 mm, Befestigung der Bekleidung/Beplankung durch ansetzen mit Gips, Fugenabstand 5 mm und verspachteln. Oberfläche Qualitätsstufe Q2 gem. DIN 18340.
02.19
Trockenputz, Gipsplatten Typ A, 12,5 mm, Beton oder Mauerwerk
25,00
m²
02.20 Zulage Leitungsöffnungen Herstellen von Öffnungen von Leitungen verschiedener Querschnitte
02.20
Zulage Leitungsöffnungen
10,00
St
03 SONSTIGES
03
SONSTIGES
03.01 Bewegungsfugenprofil Bewegungsfugenprofil in einspringenden Ecken verschiederner Winkel.
Fabrikat: PROTEKTOR Profil 3750
03.01
Bewegungsfugenprofil
50,00
m
03.02 Anarbeiten ELT Verteiler Öffnung herstellen für ELT Verteiler inkl. notwendiger Auswechselung.
Größe: bis ca. 40 x 80 cm
03.02
Anarbeiten ELT Verteiler
15,00
St
03.03 Anarbeiten HLS Verteiler Öffnung herstellen für HLS Verteiler inkl. notwendiger Auswechselung.
Größe: bis ca. 80 x 155 cm
03.03
Anarbeiten HLS Verteiler
18,00
St
03.04 UA-Profil 50 mm Liefern und montieren von UA-Profl 50 mm inkl. notwendiger Befestigungswinkel nach Montage von HLS.
03.04
UA-Profil 50 mm
28,00
m
03.05 GK-Kantenschutzwinkel Herstellen von Kanten und Abschlüssen mit einfachem, weißem Wandwinkel, streichfähig in nicht gefliesten Bereichen.
03.05
GK-Kantenschutzwinkel
150,00
m
03.06 GK-Wandanschluss streichfähig Herstellen der Wandanschlüsse durch Fugenausbildung 8 - 10 mm. Die Fuge ist mit dauerelastischem, streichfähigem Material zu füllen und zu glätten.
03.06
GK-Wandanschluss streichfähig
100,00
m
03.07 Trennstreifen an Deckenanschluss Herstellen von rissfreiem Anschluss der Gipskartonplatten an die Decke mittels Papiertrennstreifen, die vor der Beplankung angebracht werden müssen. Nach Spachtelung und Schleifen sind diese abzuschneiden.
03.07
Trennstreifen an Deckenanschluss
480,00
m
03.08 Platten-Verstärkungen HLS Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung der Armaturen nach Angabe des Sanitäristallateurs montieren, Plattengröße bis ca. 60 x 60 cm, d= bis ca. 25 mm.
03.08
Platten-Verstärkungen HLS
45,00
St
03.09 Platten-Verstärkungen Verstärkungen aus Holztraversen zur Befestigung von Hängeschränke montieren, Plattengröße bis ca. 60 x 60 cm, d= bis ca. 25 mm.
03.09
Platten-Verstärkungen
15,00
St
03.10 Revisionsklappe 30x30, F0 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 300 x 300 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.10
Revisionsklappe 30x30, F0
15,00
St
03.11 Revisionsklappe 40x40 Revisionsklappe für Vorsatzschale, abgehängte Decken bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 400 x 400 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem.
Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.11
Revisionsklappe 40x40
15,00
St
03.12 Revisionsklappe 50x50 Revisionsklappe für Vorsatzschale bzw. Verkofferungen, liefern und einbauen, flächenbündig eingeklebter Knauf Gipsplatte, Abmessung (lichter Durchgang + 35 mm): 500 x 500 mm, mit Fangsicherung, mit nicht sichtbarem Verschluss- und Scharniersystem. Einbauort: Hebeanlage Brandschutz: F0
Erzeugnis: Knauf o.g.
03.12
Revisionsklappe 50x50
1,00
St
03.13 Gerüst Treppenhaus Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Sondergerüsten im Bereich von Treppen DG
03.13
Gerüst Treppenhaus
1,00
psch
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
04.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
04.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h