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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. GRUNDLAGE:
1.1. VOB Teil B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
1.2. DIN-Normen, jeweils neueste Fassung
1.3. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
1.4. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
1.5. Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
2. ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. Sogenannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
3. ZUSCHLAGSFRIST:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
4. BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
5. NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
6. PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
7. AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw.) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
8. BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
9. TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
10. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftragnehmer Abschlagszahlungen in Höhe von 90% der jeweils vertragsgemäß und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
11. ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff. BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
12. ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen, bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugsfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend mit einer Abnahme.
13. SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
14. MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
15. HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesenversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
16. BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 € je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
17. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
18. SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
18.1. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
18.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein. Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
19. NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
20. VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt, für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
21. STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
22. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
23. MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
24. BAUSTELLENREINIGUNG:
24.1. Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt.
24.2. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht.
25. GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+ Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche für erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und sonstigen Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSERARBEITEN Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
Gerüste
Dem Auftragnehmer stehen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, die üblichen durch den Bauhauptunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell notwendige Zwischen- oder Schutzgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung eine Vergütung in Höhe der ortsüblichen Gerüstmiete zu leisten.
Anlieferung zur Lackierung
Bauteile, deren Endbeschichtung laut Einzelposition bauseits erfolgt, sind vor Montage auf der Baustelle hierfür bereitzustellen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SCHLOSSERARBEITEN
01 GELÄNDER
01
GELÄNDER
Ergänzende Vorbemerkung zu den Positionen 01.01–01.11 Grundlage ist Detailplan PEM 206 „Geländer + Brüstungen“, beigefügte Datei vom 14.10.2026, in Verbindung mit den zugehörigen Geschossplänen. Widersprüche zwischen den Unterlagen sind vor Angebotsabgabe zu klären und in einem einheitlichen Planstand zu berichtigen.
In die Einheitspreise einzurechnen sind örtliches Aufmaß, Werkstatt- und Montageplanung, erforderliche statische Nachweise der angebotenen Konstruktion einschließlich Verbindungen und Befestigungen, sämtliche Verbindungsmittel, Transport, Montage und Ausbesserung montagebedingter Oberflächenbeschädigungen.
Für ballastierte Geländersysteme sind zusätzlich Ballastanordnung und erforderliche Ballastmasse, Sicherheit gegen Kippen und Verschieben sowie die verträgliche Lastübertragung auf den vorhandenen Dach- beziehungsweise Balkonaufbau nachzuweisen. Die hierfür maßgebenden Lastannahmen und Angaben zum Untergrund sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Fertigung erst nach Freigabe der Werkstattplanung. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die von ihm erstellte Planung und Ausführung.
Geländerhöhen beziehen sich auf die Oberkante des fertigen, begehbaren Belags. Anschlüsse an Wände, Dachflächen und andere Bauteile sind ohne ungesicherte Restöffnungen auszuführen.
Sämtliche Eckverbindungen, Endabschlüsse, Verbindungsmittel und Anschlüsse an die jeweils gesondert ausgeschriebene Stahl-Unterkonstruktion sind einzukalkulieren. Die Abrechnung erfolgt nach horizontaler Grundrissabwicklung entlang der Geländerachse einschließlich der Seitenfelder. Eckbereiche werden nur einmal erfasst. Geneigte obere Abschlüsse werden nicht zusätzlich als Mehrlänge abgerechnet.
Ergänzende Vorbemerkung zu den Positionen 01.01–01.11
01.01 Geländer Dachterrasse Einfamilienhaus Balkon-/Dachterrassengeländer aus Stahl, feuerverzinkt und einbrennlackiert.
Herstellen, liefern und fachgerecht montieren eines dreiseitig umlaufenden Stahlgeländers gemäß zugehöriger Ansicht und Detaildarstellung.
Geländerhöhe 0,92 m über Oberkante fertigem Belag gemäß Planung. Oberer Abschluss sowie Rand- und Eckstäbe aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm. Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt. Unterer Abschluss aus gekantetem Stahlprofil 80/50/4 mm. Lichte Öffnungen gemäß freigegebener Ausführungsplanung, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige. Einschließlich sauber bearbeiteter Schweißnähte, entgrateter Kanten sowie sämtlicher Eckausbildungen, Stöße und Endabschlüsse.
Befestigung an der gesondert ausgeschriebenen Stahl-Unterkonstruktion. Die Verbindung zwischen Geländer und Unterkonstruktion einschließlich aller erforderlichen Anschlussbauteile und Verbindungsmittel ist Bestandteil dieser Geländerposition.
Abrechnung nach montierter Geländerlänge in horizontaler Grundrissabwicklung.
01.01
Geländer Dachterrasse Einfamilienhaus
7,00
m
01.02 Stahl-Unterkonstruktion Dachterrasse Einfamilienhaus Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer aufgeständerten, feuerverzinkten Stahl-Unterkonstruktion zur Aufnahme des zugehörigen Balkon-/Dachterrassengeländers gemäß Plan und abgestimmter Tragwerksplanung.
Unterkonstruktion als umlaufender Stahlrahmen mit Randprofilen 80/50/4 mm gemäß Detailplan und innenliegenden Vierkant-Hohlprofilen 50/50/4 mm, quer zur Längsrichtung angeordnet und durch längs verlaufende Auflagerprofile zur Aufnahme der Ballastplatten ergänzt; Profilaufteilung und Achsabstände gemäß Detailplan.
Ausführung als zusammenhängende Rahmenkonstruktion mit umlaufenden Randprofilen und innenliegenden Trag- und Auflagerprofilen. Profilquerschnitte, Achsabstände und Auflagerpunkte gemäß verbindlichem, der Ausschreibung beigefügtem Plan.
Einschließlich sämtlicher Rahmenverbindungen, Aufständerungen, Höhenausgleich sowie geeigneter, mit dem vorhandenen Dach- bzw. Balkonaufbau verträglicher Schutz- und Trennlagen. Auflagerflächen entsprechend den nachgewiesenen Lasten und der zulässigen Belastbarkeit des Untergrundes ausbilden.
Einschließlich Lieferung und Einbau der erforderlichen Ballastplatten sowie deren Sicherung gegen Verschieben. Die Konstruktion ist ohne Durchdringung der Abdichtung auszuführen. Entwässerungswege, Abläufe und Fassadenrinnen sind freizuhalten.
Die Verbindung des Geländers mit der Unterkonstruktion wird in der zugehörigen Geländerposition erfasst.
Abrechnung nach horizontal projizierter Außenmaßfläche der Unterkonstruktion.
01.02
Stahl-Unterkonstruktion Dachterrasse Einfamilienhaus
5,00
m²
01.03 Geländer Dachterrasse Mehrfamilienhaus Dachterrassengeländer aus Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet
Herstellen, liefern und fachgerecht montieren eines dreiseitig umlaufenden Stahlgeländers für die Dachterrasse des Mehrfamilienhauses gemäß zugehöriger Ansicht und Detaildarstellung. Frontlänge ca. 3,90 m, zwei seitliche Rückführungen jeweils ca. 1,50 m.
Geländerhöhe gemäß freigegebener Ausführungsplanung, bezogen auf Oberkante fertigem Belag. Oberer Abschluss sowie Rand- und Eckstäbe aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt gemäß Planansicht. Unterer Abschluss aus gekantetem Stahlprofil 80/50/4 mm gemäß Detailplan. Lichte Öffnungen höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige. Einschließlich sauber bearbeiteter Schweißnähte, entgrateter Kanten sowie sämtlicher Eckausbildungen, Stöße und Endabschlüsse.
Befestigung an der gesondert ausgeschriebenen Stahl-Unterkonstruktion gemäß Position 01.04. Die Verbindung zwischen Geländer und Unterkonstruktion einschließlich aller erforderlichen Anschlussbauteile und Verbindungsmittel ist Bestandteil dieser Geländerposition.
Abrechnung nach montierter Geländerlänge in horizontaler Grundrissabwicklung.
01.03
Geländer Dachterrasse Mehrfamilienhaus
7,00
m
01.04 Stahl-Unterkonstruktion Dachterrasse Mehrfamilienhaus Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer aufgeständerten, feuerverzinkten Stahl-Unterkonstruktion zur Aufnahme des zugehörigen Dachterrassengeländers gemäß Plan und abgestimmter Tragwerksplanung.
Unterkonstruktion als umlaufender Stahlrahmen mit Randprofilen 80/50/4 mm gemäß Detailplan und innenliegenden Vierkant-Hohlprofilen 50/50/4 mm, quer zur Längsrichtung angeordnet und durch längs verlaufende Auflagerprofile zur Aufnahme der Ballastplatten ergänzt; Profilaufteilung und Achsabstände gemäß Detailplan.
Ausführung als zusammenhängende Rahmenkonstruktion mit umlaufenden Randprofilen und innenliegenden Trag- und Auflagerprofilen. Profilquerschnitte, Achsabstände und Auflagerpunkte gemäß verbindlichem, der Ausschreibung beigefügtem Plan.
Einschließlich sämtlicher Rahmenverbindungen, Aufständerungen, Höhenausgleich sowie geeigneter, mit dem vorhandenen Dach- bzw. Balkonaufbau verträglicher Schutz- und Trennlagen. Auflagerflächen entsprechend den nachgewiesenen Lasten und der zulässigen Belastbarkeit des Untergrundes ausbilden.
Einschließlich Lieferung und Einbau der erforderlichen Ballastplatten sowie deren Sicherung gegen Verschieben. Die Konstruktion ist ohne Durchdringung der Abdichtung auszuführen. Entwässerungswege, Abläufe und Fassadenrinnen sind freizuhalten.
Die Verbindung des Geländers mit der Unterkonstruktion wird in der zugehörigen Geländerposition 01.03 erfasst.
Abrechnung nach horizontal projizierter Außenmaßfläche der Unterkonstruktion.
01.04
Stahl-Unterkonstruktion Dachterrasse Mehrfamilienhaus
6,00
m²
01.05 Geländer Balkone Obergeschoss Mehrfamilienhaus Balkongeländer aus Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet
Herstellen, liefern und fachgerecht montieren von dreiseitig umlaufenden Stahlgeländern für zwei Balkone im Obergeschoss des Mehrfamilienhauses gemäß zugehöriger Ansicht und Detaildarstellung. Je Balkon Frontlänge ca. 2,66 m, zwei seitliche Rückführungen jeweils ca. 1,50 m.
Geländerhöhe 0,92 m über Oberkante fertigem Belag gemäß Detailplan. Oberer Abschluss sowie Rand- und Eckstäbe aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt gemäß Planansicht. Unterer Abschluss aus gekantetem Stahlprofil 80/50/4 mm. Lichte Öffnungen gemäß freigegebener Ausführungsplanung, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige. Einschließlich sauber bearbeiteter Schweißnähte, entgrateter Kanten sowie sämtlicher Eckausbildungen, Stöße und Endabschlüsse.
Befestigung an der gesondert ausgeschriebenen Stahl-Unterkonstruktion gemäß Position 01.06. Die Verbindung zwischen Geländer und Unterkonstruktion einschließlich aller erforderlichen Anschlussbauteile und Verbindungsmittel ist Bestandteil dieser Geländerposition.
Abrechnung nach montierter Geländerlänge in horizontaler Grundrissabwicklung.
01.05
Geländer Balkone Obergeschoss Mehrfamilienhaus
11,50
m
01.06 Stahl-Unterkonstruktionen Balkone Obergeschoss Mehrfamilienhaus Herstellen, liefern und fachgerecht montieren von zwei aufgeständerten, feuerverzinkten Stahl-Unterkonstruktionen zur Aufnahme der Balkongeländer im Obergeschoss des Mehrfamilienhauses gemäß Plan und abgestimmter Tragwerksplanung.
Unterkonstruktionen als umlaufende Stahlrahmen mit Randprofilen 80/50/4 mm gemäß Detailplan und innenliegenden Vierkant-Hohlprofilen 50/50/4 mm, quer zur Längsrichtung angeordnet und durch längs verlaufende Auflagerprofile zur Aufnahme der Ballastplatten ergänzt; Profilaufteilung und Achsabstände gemäß Detailplan.
Ausführung als zusammenhängende Rahmenkonstruktionen mit umlaufenden Randprofilen und innenliegenden Trag- und Auflagerprofilen. Profilquerschnitte, Achsabstände und Auflagerpunkte gemäß verbindlichem, der Ausschreibung beigefügtem Plan.
Einschließlich sämtlicher Rahmenverbindungen, Aufständerungen, Höhenausgleich sowie geeigneter, mit dem vorhandenen Balkonaufbau verträglicher Schutz- und Trennlagen. Auflagerflächen entsprechend den nachgewiesenen Lasten und der zulässigen Belastbarkeit des Untergrundes ausbilden.
Einschließlich Lieferung und Einbau der erforderlichen Ballastplatten sowie deren Sicherung gegen Verschieben. Die Konstruktionen sind ohne Durchdringung der Abdichtung auszuführen. Entwässerungswege, Abläufe, Überläufe und Fassadenrinnen sind freizuhalten.
Die Verbindung der Geländer mit den Unterkonstruktionen wird in der zugehörigen Geländerposition 01.05 erfasst.
Abrechnung nach horizontal projizierter Außenmaßfläche der Unterkonstruktionen.
01.06
Stahl-Unterkonstruktionen Balkone Obergeschoss Mehrfamilienhaus
8,00
m²
01.07 Geländer Balkone Dachgeschoss Mehrfamilienhaus Herstellen, liefern und fachgerecht montieren von Stahlgeländern an zwei Balkonen im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses gemäß den zugehörigen Ansichten und Details im Plan PEM 206 „Geländer + Brüstungen“.
Je Balkon ein Frontgeländer, Länge ca. 2,66 m, sowie zwei verkürzte seitliche Geländerfelder im Anschluss an die geneigten Dachflächen. Seitliche Felder mit geneigtem oberem Abschluss entsprechend dem Dachanschlussdetail. Einschließlich sämtlicher Anpassungen an die Dachgeometrie, Eckausbildungen, Übergänge sowie An- und Abschlüsse.
Geländerhöhe im Frontbereich 1,00 m über Oberkante fertigem Belag gemäß Planung. Geometrie und Höhenverlauf der seitlichen Felder gemäß zugehörigem Detail; erforderliche Absturzsicherung auch im Bereich der Dachanschlüsse durchgehend gewährleisten.
Oberer Abschluss sowie Rand- und Eckstäbe aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm in unregelmäßig gewelltem Verlauf entsprechend der Planansicht. Unterer Abschluss aus gekantetem Stahlprofil 80/50/4 mm. Lichte Öffnungen gemäß freigegebener Ausführungsplanung, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige. Farbton, Glanzgrad und Oberflächenwirkung nach freizugebendem Muster. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbereitung, sauber bearbeiteter Schweißnähte und entgrateter Kanten.
Befestigung an den Stahl-Unterkonstruktionen gemäß Position 01.08. Sämtliche Anschlussbauteile und Verbindungsmittel zwischen Geländer und Unterkonstruktion sind Bestandteil dieser Geländerposition.
Maße und Anschlusssituation vor Fertigung vor Ort aufnehmen und mit der freigegebenen Ausführungsplanung abgleichen.
Abrechnung nach montierter Geländerlänge in horizontaler Grundrissabwicklung. Geneigte obere Abschlüsse werden nicht zusätzlich als Mehrlänge abgerechnet.
Einheit: m
01.07
Geländer Balkone Dachgeschoss Mehrfamilienhaus
9,50
m
01.08 Stahl-Unterkonstruktionen Balkone Dachgeschoss Mehrfamilienhaus Herstellen, liefern und fachgerecht montieren von zwei aufgeständerten, feuerverzinkten Stahl-Unterkonstruktionen zur Aufnahme der Balkongeländer gemäß Position 01.07 im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses.
Ausführung gemäß zugehöriger Detaildarstellung im Plan PEM 206 „Geländer + Brüstungen“ und abgestimmter Tragwerksplanung als zusammenhängende Rahmenkonstruktionen mit umlaufenden Randprofilen sowie innenliegenden Trag- und Auflagerprofilen.
Konstruktionen an die jeweiligen Balkonabmessungen, Dachrücksprünge, geneigten Dachflächen und vorhandenen Dach- bzw. Balkonaufbauten anpassen. Profilquerschnitte, Achsabstände, Auflagerpunkte und Ballastierung gemäß verbindlicher Ausführungs- und Tragwerksplanung.
Einschließlich sämtlicher Rahmenverbindungen, Aufständerungen, Höhenausgleich sowie geeigneter, mit dem vorhandenen Aufbau verträglicher Schutz- und Trennlagen. Auflagerflächen entsprechend den nachgewiesenen Lasten und der zulässigen Belastbarkeit des Untergrundes ausbilden.
Einschließlich Lieferung, Einbau und Sicherung der erforderlichen Ballastplatten gegen Verschieben gemäß statischem Systemnachweis und Ballastierungsplan. Ausführung ohne Durchdringung der Abdichtung. Fassadenrinnen, Entwässerungswege, Abläufe, Überläufe und Dachanschlüsse freihalten.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken. Einschließlich sauber bearbeiteter Schweißnähte und entgrateter Kanten.
Die Anschlussbauteile und Verbindungsmittel zwischen Geländer und Unterkonstruktion sind in Position 01.07 enthalten.
Maße und Auflagersituation vor Fertigung vor Ort aufnehmen und mit der freigegebenen Ausführungsplanung abgleichen.
Abrechnung nach horizontal projizierter Außenmaßfläche der beiden Unterkonstruktionen.
Einheit: m²
01.08
Stahl-Unterkonstruktionen Balkone Dachgeschoss Mehrfamilienhaus
8,00
m²
01.09 Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 1,20 m Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer Fensterbrüstung aus Stahl als Absturzsicherung gemäß Detailplan.
Öffnungsbreite ca. 1,20 m. Abmessungen des Geländerelements ca. 1,06 m breit und 0,95 m hoch. Die Elementhöhe ist nicht mit der wirksamen Brüstungshöhe über Oberkante Fertigfußboden gleichzusetzen. Einbauhöhe und unterer Abstand gemäß freigegebener Ausführungsplanung.
Umlaufender Rahmen aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt gemäß Planansicht. Lichte Öffnungen einschließlich der seitlichen und unteren Anschlussabstände gemäß freigegebenem Detail, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige; Glanzgrad und Oberflächenwirkung nach freizugebendem Muster. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbereitung, sauber bearbeiteter Schweißnähte und entgrateter Kanten.
Einschließlich sämtlicher Konsolen, Halterungen, Anschlussplatten, Distanzstücke und Befestigungsmittel für die statisch nachgewiesene Befestigung am vorgesehenen tragfähigen Untergrund gemäß abgestimmtem Befestigungsdetail. Anschlüsse an Fenster mittels bausteits vorhandenen Ösen. Fensterfunktion, Entwässerungsöffnungen und Sonnenschutz dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Öffnungsmaße, Befestigungsuntergrund und Einbauhöhen vor Fertigung vor Ort aufnehmen und mit der freigegebenen Werkstattplanung abgleichen.
Abrechnung je vollständig montierter Fensterbrüstung einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussleistungen.
Einheit: Stk
01.09
Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 1,20 m
5,00
Stk
01.10 Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 1,76 m Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer Fensterbrüstung aus Stahl als Absturzsicherung gemäß Detailplan.
Öffnungsbreite ca. 1,76 m. Abmessungen des Geländerelements ca. 1,62 m breit und 0,95 m hoch. Die Elementhöhe ist nicht mit der wirksamen Brüstungshöhe über Oberkante Fertigfußboden gleichzusetzen. Einbauhöhe und unterer Abstand gemäß freigegebener Ausführungsplanung.
Umlaufender Rahmen aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt gemäß Planansicht. Lichte Öffnungen einschließlich der seitlichen und unteren Anschlussabstände gemäß freigegebenem Detail, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige; Glanzgrad und Oberflächenwirkung nach freizugebendem Muster. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbereitung, sauber bearbeiteter Schweißnähte und entgrateter Kanten.
Einschließlich sämtlicher Konsolen, Halterungen, Anschlussplatten, Distanzstücke und Befestigungsmittel für die statisch nachgewiesene Befestigung am vorgesehenen tragfähigen Untergrund gemäß abgestimmtem Befestigungsdetail. Anschlüsse an Fenster mittels bauseits vorhandenen Ösen. Fensterfunktion, Entwässerungsöffnungen und Sonnenschutz dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Öffnungsmaße, Befestigungsuntergrund und Einbauhöhen vor Fertigung vor Ort aufnehmen und mit der freigegebenen Werkstattplanung abgleichen.
Abrechnung je vollständig montierter Fensterbrüstung einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussleistungen.
Einheit: Stk
01.10
Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 1,76 m
4,00
Stk
01.11 Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 2,26 m Herstellen, liefern und fachgerecht montieren einer Fensterbrüstung aus Stahl als Absturzsicherung gemäß Detailplan.
Öffnungsbreite ca. 2,26 m. Abmessungen des Geländerelements ca. 2,12 m breit und 0,95 m hoch. Die Elementhöhe ist nicht mit der wirksamen Brüstungshöhe über Oberkante Fertigfußboden gleichzusetzen. Einbauhöhe und unterer Abstand gemäß freigegebener Ausführungsplanung.
Umlaufender Rahmen aus Flachstahl 8/50 mm, Füllstäbe aus Flachstahl 6/50 mm, geradlinig und wechselnd schräg gestellt gemäß Planansicht. Lichte Öffnungen einschließlich der seitlichen und unteren Anschlussabstände gemäß freigegebenem Detail, höchstens 120 mm.
Sämtliche Stahlbauteile nach abgeschlossener werkseitiger Bearbeitung feuerverzinken und anschließend mit einem für feuerverzinkten Stahl im Außenbereich geeigneten Beschichtungssystem pulverbeschichten. Farbton RAL 1035, Perlbeige; Glanzgrad und Oberflächenwirkung nach freizugebendem Muster. Einschließlich erforderlicher Untergrundvorbereitung, sauber bearbeiteter Schweißnähte und entgrateter Kanten.
Einschließlich sämtlicher Konsolen, Halterungen, Anschlussplatten, Distanzstücke und Befestigungsmittel für die statisch nachgewiesene Befestigung am vorgesehenen tragfähigen Untergrund gemäß abgestimmtem Befestigungsdetail. Anschlüsse an Fenster mittels bauseits vorhandenen Ösen. Fensterfunktion, Entwässerungsöffnungen und Sonnenschutz dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Öffnungsmaße, Befestigungsuntergrund und Einbauhöhen vor Fertigung vor Ort aufnehmen und mit der freigegebenen Werkstattplanung abgleichen.
Abrechnung je vollständig montierter Fensterbrüstung einschließlich aller Befestigungs- und Anschlussleistungen.
Einheit: Stk
01.11
Fensterbrüstung, Öffnungsbreite ca. 2,26 m
2,00
Stk
01.12 Stahlgeländer für viertelgewendelte Treppenanlage Herstellen, liefern und montieren eines Stahlgeländers einschließlich durchlaufendem Handlauf für die innenliegende Stahlbetontreppenanlage gemäß Plan. Ausführung entlang der freien Treppenlauf- und Podestkanten, einschließlich aller Übergänge, Eckausbildungen sowie An- und Abschlüsse.
Treppenanlage bestehend aus drei Geschossverbindungen:
UG–EG: 16 Steigungen, 19/26 cm;
EG–OG: 15 Steigungen, ca. 18,7/26 cm;
OG–DG: 15 Steigungen, ca. 18,7/26 cm.
Geländerkonstruktion bestehend aus:
Geländerstützen aus Vierkantstahl 30/30 mm, Achsabstand ca. 120 cm, einschließlich Abstandshaltern und seitlicher Befestigung an den Stahlbetontreppenwangen bzw. Podestkanten mit geeigneten Verbundankern;
durchlaufendem Ober- und Untergurt aus Flachstahl 30/6 mm;
senkrechten Füllstäben aus Flachstahl 30/6 mm, lichter Abstand höchstens 120 mm;
durchlaufendem Handlauf aus Edelstahl-Stahlrundrohr, Außendurchmesser ca. 33 mm, auf Haltern aus Rundstahl Ø 10 mm, einschließlich angepasster Übergänge in den Wendelungs- und Podestbereichen und geschlossener Rohrenden.
Geländerhöhe vorgesehen mit 920 mm, lotrecht über fertiger Stufenvorderkante bzw. Oberkante fertigem Podestbelag; abschließende Höhe gemäß freigegebener Ausführungsplanung. Lichter seitlicher Abstand zwischen Geländer und fertiger Natursteinkante kleiner 40 mm.
Sämtliche Stahlteile sauber entgraten, sichtbare Schweißnähte verschleifen und zweifach mit einem auf die nachfolgende bauseitige Endbeschichtung abgestimmten Korrosionsschutz grundieren. Beschädigungen der Grundierung nach Montage ausbessern. Der vorgesehene bauseitige Endanstrich erfolgt in RAL 1035, Perlbeige; die Grundierung in grau ist hierauf abzustimmen.
Einschließlich örtlichem Aufmaß, Werkstatt- und Montageplanung, statischem Nachweis der Geländerkonstruktion und Befestigungen sowie sämtlicher Befestigungs- und Verbindungsmittel. Befestigungen mit Bewehrung, Natursteinbelag und schalltechnischer Trennung der Treppenanlage abstimmen. Fertigung erst nach Freigabe der Werkstattplanung.
Abrechnungseinheit: m fertig montiertes Geländer, gemessen in der tatsächlichen geneigten bzw. waagerechten Geländerlänge.
01.12
Stahlgeländer für viertelgewendelte Treppenanlage
20,00
lfm
02 VORDÄCHER
02
VORDÄCHER
02.01 Vordach Pult kragend L 320 cm Ausl.: 115 cm Liefern und fachgerecht montieren eines freitragenden, wandbefestigten Glasvordaches gemäß Detailplan
Abmessungen:
Breite ca. 3.210 mm, horizontale Ausladung ab fertiger Fassade ca. 1.155 mm, geneigte Dachlänge ca. 1.245 mm, Dachneigung 20° nach vorne abfallend.
Tragkonstruktion aus vier Dreiecksbügeln aus Stahlprofilen 50 × 50 × 5 mm, Achsabstand ca. 985 mm. Stahlteile verzinkt und einbrennlackiert in RAL 1035 Perlbeige.
Dacheindeckung aus Verbundsicherheitsglas, VSG 12,76 mm mit klarer Zwischenfolie, geeignet für Überkopfverglasung. Einschließlich Aluminium-Pressleisten, geeigneter Verglasungsauflager, Dichtungen und sämtlicher Befestigungsmittel. Sichtbare Metalloberflächen gemäß Plan in RAL 1035 Perlbeige.
Vorderseitige Regenrinne aus verzinktem Stahl, einbrennlackiert in RAL 1035 Perlbeige, mit seitlichem Speier rechts gemäß Planansicht.
Wandbefestigung über Dostebo-Universalmontageplatten UMP-ALU-TR oder gleichwertig, mit jeweils vier Fischer FIS A M8 × 130. Einschließlich erforderlicher Verbindungsmittel und fachgerechter Abdichtung sämtlicher Fassadendurchdringungen. Befestigung und Lastabtragung auf den vorhandenen Untergrund und Fassadenaufbau abstimmen und statisch nachweisen.
Im Einheitspreis enthalten sind Aufmaß, Werkstatt- und Montageplanung, erforderliche statische Nachweise für Konstruktion, Verglasung und Befestigung sowie sämtliche Nebenleistungen zur vollständigen, funktionsfähigen Montage.
Alle Maße vor Fertigung am Bau prüfen und mit der Bauleitung abstimmen.
02.01
Vordach Pult kragend L 320 cm Ausl.: 115 cm
1,00
Stk
02.02 Vordach Pult kragend L 170 cm Ausl.: 115 cm Liefern und fachgerecht montieren eines freitragenden, wandbefestigten Glasvordaches gemäß Detailplan
Abmessungen:
Breite ca. 1.750 mm, horizontale Ausladung ab fertiger Fassade ca. 1.155 mm, geneigte Dachlänge ca. 1.245 mm, Dachneigung 20° nach vorne abfallend.
Tragkonstruktion aus drei Dreiecksbügeln aus Stahlprofilen 50 × 50 × 5 mm, Achsabstand ca. 750 mm. Stahlteile verzinkt und einbrennlackiert in RAL 1035 Perlbeige.
Dacheindeckung aus Verbundsicherheitsglas, VSG 12,76 mm mit klarer Zwischenfolie, geeignet für Überkopfverglasung. Einschließlich Aluminium-Pressleisten, geeigneter Verglasungsauflager, Dichtungen und sämtlicher Befestigungsmittel. Sichtbare Metalloberflächen gemäß Plan in RAL 1035 Perlbeige.
Vorderseitige Regenrinne aus verzinktem Stahl, einbrennlackiert in RAL 1035 Perlbeige, mit seitlichem Speier links gemäß Planansicht.
Wandbefestigung über Dostebo-Universalmontageplatten UMP-ALU-TR oder gleichwertig, laut Plandetail mit jeweils vier Fischer FIS A M8 × 130. Einschließlich erforderlicher Verbindungsmittel und fachgerechter Abdichtung sämtlicher Fassadendurchdringungen. Befestigung und Lastabtragung auf den vorhandenen Untergrund und Fassadenaufbau abstimmen und statisch nachweisen.
Im Einheitspreis enthalten sind Aufmaß, Werkstatt- und Montageplanung, erforderliche statische Nachweise für Konstruktion, Verglasung und Befestigung sowie sämtliche Nebenleistungen zur vollständigen, funktionsfähigen Montage.
Alle Maße vor Fertigung am Bau prüfen und mit der Bauleitung abstimmen.
02.02
Vordach Pult kragend L 170 cm Ausl.: 115 cm
1,00
Stk
03 BRIEFKASTENANLAGE
03
BRIEFKASTENANLAGE
03.01 Briefkastenanlage, freistehend, 8-fach, mit Klingeltastern Liefern und fachgerecht montieren einer freistehenden Briefkastenanlage zum Aufschrauben auf bauseitigem Betonfundament gemäß Detailplanung.
Anlage bestehend aus acht abschließbaren Briefkästen und einem Funktionskasten, angeordnet in drei Spalten und drei Reihen. Funktionskasten oben rechts gemäß Planansicht.
Briefkästen jeweils B/H/T 370/330/100 mm, Fassungsvermögen ca. 12 Liter, mit Einwurföffnung B/H 325/35 mm, Namensschild und Schloss einschließlich jeweils zwei Schlüsseln.
Funktionskasten B/H/T 370/330/100 mm mit acht Edelstahl-Klingeltastern, zugehörigen Namensschildern sowie Sprechsieblochung und Universalhalter zur Aufnahme eines bauseitigen Audio-Lautsprechers.
Gesamtbreite einschließlich Standgestell ca. 1.197 mm, Oberkante Anlage ca. 1.455 mm über fertigem Gelände, Anlagentiefe ca. 100 mm. Einschließlich zugehörigem Standgestell mit Fußplatten zum Aufschrauben.
Anlage aus verzinktem Stahlblech, für den Außenbereich geeignet pulverbeschichtet in RAL 1035 Perlbeige. Mehrkosten der Sonderfarbe im Einheitspreis enthalten.
Einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel, Bohrarbeiten, Ausrichten und standsicherer Verankerung gemäß Herstellervorgaben. Montageort, Aufstellhöhe und Leitungsführung mit Bauleitung und Elektrogewerk abstimmen. Fundament- und Ankerplan rechtzeitig zur bauseitigen Herstellung des Fundaments vorlegen.
Beschriftung nach Vorgabe des Auftraggebers sowie Übergabe sämtlicher Schlüssel und Produktunterlagen einschließen. Ausführung und Abmessungen anhand der Herstellerzeichnung vor Bestellung mit der Bauleitung abstimmen.
Betonfundament, elektrische Zuleitungen, Sprechmodul und elektrische Anschlussarbeiten bauseits. Kompatibilität der Klingeltaster und Lautsprecheraufnahme mit der vorgesehenen Türsprechanlage vor Bestellung prüfen.
Fabrikat: KNOBLOCH o.g.
Artikelnummer: 47930-BBFS81-244VA-P-9016, jedoch abweichend in RAL 1035 Perlbeige.
03.01
Briefkastenanlage, freistehend, 8-fach, mit Klingeltastern
1,00
St
03.02 Briefkastenanlage, Aufputz, 1-fach, mit Klingeltaster Liefern und fachgerecht montieren einer Briefkastenanlage zur Aufputz-Wandmontage (Mauerwerk mit ca. 12cm WDVS) gemäß Detailplanung.
Anlage bestehend aus einem abschließbaren Briefkasten mit darüber angeordnetem Funktionskasten.
Briefkasten B/H/T 370/330/100 mm, Fassungsvermögen ca. 12 Liter, mit gedämpfter Einwurfklappe, Einwurföffnung B/H 325/35 mm, austauschbarem Namensschild und Schloss einschließlich zwei Schlüsseln.
Funktionskasten B/H/T 370/225/100 mm mit einem Edelstahl-Klingeltaster, Namensschild sowie Sprechsieb und Universalhalter zur Aufnahme eines bauseitigen Audio-Lautsprechers.
Gesamtabmessungen gemäß Detailplanung: Gehäusebreite ca. 376 mm, Breite einschließlich oberer Abdeckung ca. 384 mm, Gesamthöhe ca. 554 mm, Tiefe ca. 100 mm.
Gehäuse aus Zink-Magnesium-Stahl. Sichtbare Gehäuseflächen für den Außenbereich geeignet pulverbeschichtet in RAL 1035 Perlbeige. Mehrkosten der Sonderfarbe im Einheitspreis enthalten.
Einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel, Bohrarbeiten, Ausrichten und Montage gemäß Herstellervorgaben. Befestigung auf den vorhandenen Wandaufbau abstimmen; bei Wärmedämmung einschließlich geeigneter Abstandsmontage im tragfähigen Untergrund und fachgerechter Abdichtung der Durchdringungen.
Montageort, Montagehöhe und Leitungsführung mit Bauleitung und Elektrogewerk abstimmen. Beschriftung nach Vorgabe des Auftraggebers sowie Übergabe sämtlicher Schlüssel und Produktunterlagen einschließen. Ausführung und Abmessungen anhand der Herstellerzeichnung vor Bestellung mit der Bauleitung abstimmen.
Elektrische Zuleitungen, Sprechmodul und elektrische Anschlussarbeiten bauseits. Kompatibilität der Klingeltaster und Lautsprecheraufnahme mit der vorgesehenen Türsprechanlage vor Bestellung prüfen.
Fabrikat: KNOBLOCH BasicBox o.g.
Artikelnummer: 47924-BBAP11-244VA-9016, jedoch abweichend in RAL 1035 Perlbeige.
03.02
Briefkastenanlage, Aufputz, 1-fach, mit Klingeltaster
1,00
St
04 STUNDEN
04
STUNDEN
04.01 Stundenlohn Meister Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.01
Stundenlohn Meister
E
1,00
h
04.02 Stundenlohn Polier Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.02
Stundenlohn Polier
E
1,00
h
04.03 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.03
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
04.04 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet.
04.04
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h