Trockenbauarbeiten
Paul-Lincke-Straße 8, Stuttgart-Botnang
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektroinstallationen Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 50 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit: Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 1: EG & 3. OG: je 5 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 2: EG & 32. OG: je 6 Wohnungen Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 3: EG & 2. OG: je 4 Wohnungen UG: 1 Gewerbeeinheit Konstruktion: - Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk - Stahlbetondecken - Fertigteilbalkone - Flachdach Erschließung: Das Haus wird über zwei Treppenräume erschlossen. Geplante Termine: Abbruch Kelletrennwände Abstellräume im EG         ab 02.03.26 Vorbereitende Maßnahmen HLSE und HLSE Verteilung UG   ab 02.03.26 Strangsanierung Wohnungenca. 30.03.26 - 02.10.26 (max. 5 Wochen pro Strang) BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung. Die BE ist vor Beginn mit den Behörden und dem Bauherrn abzustimmen. Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse: in der Paul-Lincke-Straße werden bis zu drei Stränge parallel ausgeführt,  gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen  werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt (Sanierung im bewohnten Zustand). Allgemeine Baustelleneinrichtung: Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Handwerker-WC, Bürocontainer, Mannschafts- container, sowie örtliche tägliche Bauleitung, Mietermanagement, sowie die gesamte Arbeitskoordination wird seitens AG B&O Bau gewährleistet. Die für das Gewerk spezifischen Baustelleneinrichtungs- kosten sollen im Gesamtpreis einkalkuliert werden!!!
Angaben zur Ausführung
07 Trockenbau Strangsanierung Badbereich
07
Trockenbau Strangsanierung Badbereich
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20: Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Allgemein Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Böden Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Allgemein Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
07.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe GK-Verkofferung (2 seitig) als Rohrverkleidung der Deckendurchführungen der Rohre im darüberliegenden Geschoss. Beplankung: GKBI, 15 mm, DIN 18180 geeignet zur Aufnahme von                   Fliesenbekleidung Abmessung (L/T/H):bis 180*40*20 cm Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton. Unterkonstruktion: Aus CS beschichteten                                          Stahlblechprofilen DIN 18182-1 Raumhöhe:   ca. 26 cm Lage:                 Decke, über Kopf Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3 Verspachtelung mit hydrophobierten Spachtelmassen. Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht spachteln. Einschließlich Eckschiene. Einschließlich Schutzmaßnahmen an Wänden und Böden im Montagebereich.
07.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe
M
6,00
Stk
07.__._.002 GK-Verkofferung als Sockelausbildung (Horizontalverzug Heizungsrohre) wie vorige Position, jedoch als Sockelausbildung bei Horizontalverzug der Leitungen in Bädern. (l/t/h) ca. 150 x 15 x 12 cm
07.__._.002
GK-Verkofferung als Sockelausbildung (Horizontalverzug Heizungsrohre)
51,00
St
07.__._.003 Stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich verschließen von stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich in Trockenbauweise schließen und anspachteln. Größe ca. 50x50 cm
07.__._.003
Stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich
M
5,00
Stk
07.__._.004 Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle ausmörteln und verputzen Größe ca. 50 x50 cm
07.__._.004
Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle
51,00
Stk
07.__._.005 Trockenputzwand in den Bädern Herstellen einer zusätzlichen Trockenputzwand in den Bädern, in Bereichen, in denen kein GIS-System eingebaut wird, nach Erfordernis und nach Angabe der Bauleitung. Lieferung und fachgerechter Einbau eines Trockenputzes als Wandbekleidung bzw. Laibungsverkleidung gemäß DIN 18180 bzw. EN 520, Typ H2 (Gipskartonplatte imprägniert, GKBI). Plattendicke 12,5 mm. Ansetzart: Punktweise Verklebung mit Gips-Kleberbatzen (z. B. Perlfix) gemäß DIN 18181. Ausführungstiefe ca. 4 cm, Einbauhöhe ca. 2,60m. Material: Gipskarton-Ausbauplatte imprägniert (GKBI, Typ H2) nach DIN 18180 / EN 520 Leistungsumfang: Untergrundprüfung und Vorbereitung Lieferung der erforderlichen Materialien Ansetzen der Ausbauplatten mit Gipskleber (Perlfix-Batzen) Fugenverspachtelung gemäß Qualitätsstufe Q2 Kantenbearbeitung und Anschlussausbildung
07.__._.005
Trockenputzwand in den Bädern
M
20,00
07.__._.006 Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern Zweimal vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern zur Herstellung einer Oberflächengüte Q2 gemäß Merkblatt Oberflächengüten von Gipsplattenflächen. Einschließlich sämtlicher Vorarbeiten, Nebenleistungen und Materialien. Leistungsumfang umfasst insbesondere: Entfernen loser Altanstriche, Verunreinigungen oder haftungsmindernder Schichten, Ausbessern und Auffüllen von Fehlstellen, Rissen und Schadstellen, Grundierung bzw. Vorbehandlung des Untergrundes entsprechend der Saugfähigkeit und Beschaffenheit, Zweilagiges vollflächiges Spachteln mit geeigneter Spachtelmasse zur Erzielung der Oberflächenqualität Q2, Schleifen der gespachtelten Flächen nach Erhärtung, Oberflächengüte: Q2 Untergrund: Putz Raum: Badezimmer - erhöhte Luftfeuchtigkeit, Spachtelmaterial feuchtraumgeeignet.
07.__._.006
Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern
M
40,00
07.__._.007 Zementputz auf Wandfläche Liefern und fachgerechtes Aufbringen eines Zementputzes auf Wandflächen im Nassbereich (Badezimmer) gemäß DIN 18550, inklusive: Anbringen von Putzschienen zur Ebenheitskontrolle Vorbereiten der Untergründe (Reinigung, ggf. Grundierung bei saugfähigen Untergründen) Aufbringen von Putz in zwei Lagen, Endlage mit Glätt- oder Reibtechnik Ecken- und Kantenverarbeitung, Anschlüsse an vorhandene Bauteile Einhaltung der Ebenheit nach DIN 18202, Toleranzfeld II Putzstärke: ca. 15-20 mm Abmessungen: nach Aufforderung durch die Bauleitung Besondere Leistungen: - Aussparungen für Installationen - Saubere Ausführung, fertig zur Aufnahme von Fliesen
07.__._.007
Zementputz auf Wandfläche
M
20,00
08 Trockenbau Strangsanierung Wohnung
08
Trockenbau Strangsanierung Wohnung
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20: Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Allgemein Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Böden Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Allgemein Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
08.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, einlagig beplankt mit gefräster Gehrung. Ausführung: 2-seitig Abwicklung bis 55 cm. Ausführung raumhoch ca. 260 cm. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig Plattendicke 1*15 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3 Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht spachteln. Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig
70,00
Stk
08.__._.002 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig wie vorige Postion, jedoch Ausführung: 3-seitig Abwicklung bis 65 cm.
08.__._.002
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig
7,00
St
08.__._.003 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig wie vorige Postion, jedoch Ausführung: 3-seitig Abwicklung bis 100 cm.
08.__._.003
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig
6,00
St
08.__._.004 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Unterkonstruktion bei Horizontalverzug der Installation, einlagig beplankt. GK-Verkofferung, Abwicklung bis 85 cm. Ausführung 2 seitig, inkl. Endstück/Enddeckel an Verkofferungsabschluss. Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton. Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig Plattendicke 1*15 mm. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3 Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht spachteln. Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.004
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung
10,00
m
08.__._.005 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30 wie vorige Position, jedoch Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, feuerwiderstandsfähig für F30. Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB, zweilagig, Plattendicke 2 × 15 mm. Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig. Feuerbeständig ausgeführt, F30 (nach DIN 4102 / EN 13501-2)
08.__._.005
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30
M
240,00
m
08.__._.006 Zulage F90 Zulage für die Ausführung der GK-Verkofferung der vorigen Position, zweilagig beplankt, feuerbeständig F90
08.__._.006
Zulage F90
M
240,00
m
09 Trockenbau Strangsanierung Gewerbe
09
Trockenbau Strangsanierung Gewerbe
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Trockenbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., BVS: Bundesverband Systemböden e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan, Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz, rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Fugen, Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens 2-lg. auszuführen. Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw. das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI) einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von Befestigungselementen durchdrungen, sind diese ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung. Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen auszuführen wie nebenliegende Wandflächen. Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B. Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder -elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und überstreichfähig zu verfugen. Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Für Nassraumbereiche mit hoher Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion verzinkte und korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen bei größeren Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben. Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen einzubauen. Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4 streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch den AN. Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt stets mit Inneneckformteilen. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Beplankung An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen auszuführen. Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. 3.1.7 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Trockenbauwände mit Schall- oder Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu können. Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als 150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. 3.1.8 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an. 3.2 Bauphysik Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
09.__._.001 Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m Stellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen eines fahrbaren Arbeitsgerüstes nach DIN EN 1004 und TRBS 2121 Teil 2, für Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von 4,00 m. Das Gerüst ist auf tragfähigem, ebenem Untergrund standsicher aufzustellen, gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern und während der gesamten Nutzung betriebsbereit zu halten. Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Nebenleistungen wie: -An- und Abtransport -Auf- und Abbau -Ausleger, Geländer und Bremsen nach Vorschrift -Absturzsicherungen -Mehrmaliges Umsetzen entsprechend dem Baufortschritt
09.__._.001
Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m
P
1,00
psch
09.__._.002 abgehängte MF-Decke (Akustikdecke), sichtbare UK, stumpfe Kante Abgehängte Mineralfaser-Rasterdecke mit einer sichtbaren Metallunterkonstruktion und stumpfer Kante. Leistungsbestandteile sichtbare Metallunterkonstruktion mit stumpfer Kante Mineralfaserplatten Passelemente, Wandanschluss Zweck: Bekleidung Decke Vorleistung: Rohdecke Folgeleistung: endfertig Einlegeplatten: Mineralfaserplatte, vlieskaschiert nach DIN EN 13964, als Akustikdecke Plattendicke: 15 mm Größe: 625x625 mm Kantenausbildung: stumpf, scharfkantig, für aufgelegte Plattenmontage Schallabsorbtionsgrad: aw bis 0,80 Baustoffklasse: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 Oberflächen: glatt Farbton: weiß Unterkonstruktion: aus verzinktem Stahlblechprofil, Sichtseiten weiß beschichtet Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.002
abgehängte MF-Decke (Akustikdecke), sichtbare UK, stumpfe Kante
290,00
m2
09.__._.003 abgehängte MF-Feuchtraumdecke, sichtbare UK Abgehängte Mineralfaser-Rasterdecke als Feuchtraumdecke mit einer sichtbaren Metallunterkonstruktion. Leistungsbestandteile sichtbare Metallunterkonstruktion Mineralfaserplatten Passelemente, Wandanschluss Zweck: einsetzbar in Schwimmbädern, Umkleiden etc. Vorleistung: Rohdecke Folgeleistung: endfertig Einlegeplatten: Mineralfaserplatte nach DIN EN 13964, feuchtigkeitsbeständig bis 100 % rel. Luftfeuchtigkeit Plattendicke: 15 mm Größe: 625x625 mm Kantenausbildung: stumpf, scharfkantig Schallabsorbtionsgrad: aw 0,15-0,60 Baustoffklasse: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1 Oberflächen: glatt, sehr widerstandsfähig, leicht zu reinigen und desinfizierbar Farbton: grauweiß oder silber Unterkonstruktion: aus verzinktem Stahlblechprofil, mind. 275g Zink/m2 und beidseitiger Beschichtung mind. 25 µm Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.003
abgehängte MF-Feuchtraumdecke, sichtbare UK
25,00
m2
09.__._.004 Anarbeitung an Stützen, Pfeiler, eckig <150cm2 Anpassen der Mineralfaser-Rasterdecken an Stützen, Pfeilervorlagen etc., Durchdringung mit rechteckigem Querschnitt. Aussschnitt: quadratisch, <150cm2 Ausführungsort: UG, Gewerbe
09.__._.004
Anarbeitung an Stützen, Pfeiler, eckig <150cm2
5,00
St
09.__._.005 vertikale Deckenschürze, 1x GKB/I, <100cm Vertikale Deckenschürze als Abschluss der Mineralfaser-Abhangdecke. Leistungsbestandteile Metallunterkonstruktion einlagige einseitige Beplankung Kantenschutzprofil Zweck: Höhensprung Abhangdecke Vorleistung: abgehängte MF-Decke Folgeleistung: endfertig Höhe: zweischen 50 und 100 cm Beplankung: GKB/GKBI, 1-mal 12,5 mm Oberfläche: Q2 verspachtelt Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.005
vertikale Deckenschürze, 1x GKB/I, <100cm
10,00
m
09.__._.006 Ausschnitt MF-Decke, rund, Ø<25cm Runde Ausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken. Leistungsbestandteile Ausschnitt Verstärkung des Ausschnitts Zweck: Einbausituation für Leuchten oder andere Elektrogeräte, wie Beamer. Beanspruchung: Last aus Einbauleuchten, Lautsprecher etc. Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke Folgeleistung: endfertig Verstärkung:  verzinktes Stahlblech Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg Durchmesser: bis 25 cm Durchmesser: bis 25 cm Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.006
Ausschnitt MF-Decke, rund, Ø<25cm
10,00
St
09.__._.007 Ausschnitt MF-Decke, rechteckig, <30x30cm Rechteckige Ausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken in einer Größe bis 30x30cm. Leistungsbestandteile Einfassung Verstärkung des Ausschnitts Zweck: Einbausituation für Leuchten Beanspruchung: Last der Einbauleuchten Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke Folgeleistung: endfertig Verstärkung:  verzinktes Stahlblech Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg Öffnungsgröße: bis 30x30 cm Einbauort: ???
09.__._.007
Ausschnitt MF-Decke, rechteckig, <30x30cm
2,00
St
09.__._.008 Linienausschnitt MF-Decke, B<30cm Linienausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken in einer Breite bis 30cm. Leistungsbestandteile Auswechslung der Unterkonstruktion Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts Zweck: Einbausituation für Leuchten oder Leinwand Beanspruchung: Last der Einbauleuchten Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke Folgeleistung: endfertig Verstärkung:  verzinktes Stahlblech Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg Breite: bis 30 cm Lastaufnahme UK: bis 1,0 KN/m Höhe baus. Einbauten: bis ca. 20 cm Einbauort:  UG, Gewerbe
09.__._.008
Linienausschnitt MF-Decke, B<30cm
3,00
m
09.__._.009 D112, Abhangdecke, 1x GKBI GK-Abhangdecke/-Deckenbekleidung an Metallunterkonstruktion mit Anforderungen an den Feuchteschutz. Leistungsbestandteile Abhänger Metall-Unterkonstruktion einlagige einseitige Beplankung mit imprägnierten Gipskarton-Bauplatten Wandanschluss Zweck: Bekleidung Decke, Feuchteschutz Vorleistung: Rohdecke Folgeleistung: Malerarbeiten Brandschutz: ohne Dämmauflage: ohne Untergrund: Stb.-Rohdecke Abhanghöhe: < 10 cm Abhänger: Direktabhänger Höhe Rohdecke: ca. 2,80 m Beplankung: GKBI, 1-mal 12,5 mm Oberflächen: Q2 verspachtelt Konstruktionsart: wie D112 Einbausituation: in Sanitär/Küchen Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.009
D112, Abhangdecke, 1x GKBI
32,00
m2
09.__._.010 Zulage Dämmauflage, 40mm, MW Zulage für Ausführung mit zusätzlicher Dämmauflage gegenüber GK-Abhangdecke ohne Dämmauflage. Zweck: Brandschutz, Akustik Dämmauflage: Mineralwolle, A1 nach DIN EN 13501, Schmelzpunkt > 1.000 °C, Rohdichte mind. 40 kg/m3, Dicke: 40 mm Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.010
Zulage Dämmauflage, 40mm, MW
32,00
m2
09.__._.011 Reviklappe, Standard, 1lg, 30x30cm Revisionsklappe in einlagiger Standardausführung. Leistungsbestandteile Deckenrahmen Klappenrahmen Gipskarton-Einlage Verspachtelung Zweck: Revisionsöffnung TGA Brandschutz: F0 Beplankung: 1-lg., wie Hauptbauteil Oberfläche: wie Hauptbauteil Größe: 30x30 cm Beschlag: Federbeschlag, klappbar, mit Sicherungsseil Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.011
Reviklappe, Standard, 1lg, 30x30cm
3,00
St
09.__._.012 Rohrkasten 3-seitig, 2lg. Silentboard GKF, Abwicklung 100cm Rohrkasten an Decke als 3-seitige Umkleidung von Installationen, Rohren o. ä. Leistungsbestandteile Ausstopfen der Zwischenräume vollsatt mit Mineralwolle Befestigung mit Metallprofilen GK-Platten Anschlüsse acrylversiegelt Zweck:  Umkleidung von Installationen für höchsten Schallschutz Vorleistung: Rohr, Trassen Folgeleistung: Malerarbeiten Beplankung: 2-fach Silentboard Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig Abwicklung: bis. 100 cm Einbausituation: Decke/Wand Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.012
Rohrkasten 3-seitig, 2lg. Silentboard GKF, Abwicklung 100cm
30,00
m
16 Trockenbau und Brandschutz
16
Trockenbau und Brandschutz
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 55634 Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl DIN EN 1995-1-1 Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 1995-1-1/NA Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen IVD-Merkblatt Nr. 16: Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20: Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Richtlinie Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V. Allgemein Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete Böden Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Trockenbauarbeiten
16.__._.001 Schachtwand Treppenhaus, F60 Schachtwand in den Treppenhausfluren zur Verkleidung der Rohr-,Leitungsführung und Elektrozählerplätze herstellen. - Grundkonstruktion gem. Knauf W629.de, Absatz 6   F60 mit z.B 2 x 15 mm Knauf Feuerschutzplatte oder gleichwertig - Befestigung 4 seitig am Massivbauteil - Einbau Stockwerksweise - Einschließlich Transportaufwand, Material und Montage - Unterkonstruktion aus 2 xCW 50 als H-Ständer montiert,   sowie 2 x UW 50 Profilen am Randanschluss. - Mineralwolleeinlage 40mm - Beplankung einseitig doppelt mit 2x15 mm   Massivbauplatten. Beide Plattenlagen sind zu   spachteln. - Oberfläche Q2 - Einzelgröße ca. 1,80 x 2,60 m - Anforderung F60 - Einschließlich erforderlicher Gerüste
16.__._.001
Schachtwand Treppenhaus, F60
20,00
16.__._.002 Schachtwand Treppenhaus, Übereck, F60 wie vorige Position, jedoch Ausführung:Übereck Abmessung:1,90m (b) x 2,60m (h) x 0,70m (t)
16.__._.002
Schachtwand Treppenhaus, Übereck, F60
28,00
16.__._.003 Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe Einbau eines Revisionsöffnungsverschlusses I 90 an eine Schachtwand als Installationschacht mit Brandschutzanforderung F 60. Mindestdicke der Beplankung 2 x 15 mm. Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen mittels Montagekrallen und Schnellbauschrauben TN / Diamantschrauben XTN gemäß DIN 18182-2, fest an Beplankung fixieren. Plattenstreifen-GKF von hinten seitlich an Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen drücken und durch die Beplankung verschrauben, anschließend Innendeckel einsetzen und Verschlussfunktion überprüfen. Einbau: Integration in die bestehende oder neu zu erstellende F60-Trockenbaukonstruktion unter Beachtung der Einbauvorschriften des Herstellers. Nachweise: Prüfzeugnisse und Zulassungen der Brandschutzklappe sind der Bauleitung vorzulegen. Einschließlich herstellen des erforderlichen Ausschnitts und auswechseln der UK Maße 120cm x 120cm
16.__._.003
Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe
16,00
St
16.__._.004 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, F90 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, 2-seitig, mit Unterkonstruktion, zweilagig beplankt, entlang der Decke Die Befestigung der Unterkonstruktion erfolgt zwischen neu verlegten Leitungen an der Rohdecke. Entsprechende Erschwernis ist einzurechnen. Plattendicke 2 x 20 mm Massivbauplatte Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton. Einschließlich Eckschiene. Oberflächenqualität Q2 Abmessung: 0,6m x 0,3m
16.__._.004
Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, F90
M
30,00
m
17 Stundenlohnarbeiten
17
Stundenlohnarbeiten
Stundensätze Stundensätze für Leistungen, die auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auf Rapport beauftragt wurden. Die Leistungen sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen. Rapporte sind arbeitstäglich abzugeben. Stunden für Aufsichtsführende im Zuge der Rapportleistungen, werden nciht vergütet. Hinweis: Auf die Ausschöpfung der im LV angegebenen Rapportstunden besteht kein Anspruch. Minderstunden berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Stundensätze
17.__._.010 Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
17.__._.010
Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
E
1,00
h
17.__._.011 Trockenbau- und Stuckateurhelfer Trockenbau- und Stuckateurhelfer
17.__._.011
Trockenbau- und Stuckateurhelfer
E
1,00
h
17.__._.012 Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- und Stuckateur bezogen auf die geleisteten Rapportstunden, sofern ein Materialeinsatz erfolgt ist.
17.__._.012
Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau-
E
1,00
h