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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8 Grundkonzept:
Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster und Fassadendämmung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektroinstallationen
Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 50 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit:
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 1:
EG & 3. OG: je 5 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 2:
EG & 32. OG: je 6 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 3:
EG & 2. OG: je 4 Wohnungen
UG: 1 Gewerbeeinheit
Konstruktion:
- Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Stahlbetondecken
- Fertigteilbalkone
- Flachdach
Erschließung:
Das Haus wird über zwei Treppenräume erschlossen.
Geplante Termine:
Abbruch Kelletrennwände
Abstellräume im EG ab 02.03.26
Vorbereitende Maßnahmen HLSE
und HLSE Verteilung UG ab 02.03.26
Strangsanierung Wohnungenca. 30.03.26 - 02.10.26
(max. 5 Wochen pro Strang)
BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung.
Die BE ist vor Beginn mit den Behörden und dem Bauherrn abzustimmen.
Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse:
in der Paul-Lincke-Straße werden bis zu drei Stränge parallel ausgeführt, gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt (Sanierung im bewohnten Zustand).
Allgemeine Baustelleneinrichtung:
Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Handwerker-WC, Bürocontainer, Mannschafts- container, sowie örtliche tägliche Bauleitung, Mietermanagement, sowie die gesamte Arbeitskoordination wird seitens AG B&O Bau gewährleistet.
Die für das Gewerk spezifischen Baustelleneinrichtungs- kosten sollen im Gesamtpreis einkalkuliert werden!!!
Angaben zur Ausführung
07 Trockenbau Strangsanierung Badbereich
07
Trockenbau Strangsanierung Badbereich
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Allgemein
Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
07.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe GK-Verkofferung (2 seitig) als Rohrverkleidung der Deckendurchführungen der Rohre im darüberliegenden Geschoss.
Beplankung: GKBI, 15 mm, DIN 18180
geeignet zur Aufnahme von Fliesenbekleidung
Abmessung (L/T/H):bis 180*40*20 cm
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion: Aus CS beschichteten Stahlblechprofilen DIN 18182-1
Raumhöhe: ca. 26 cm
Lage: Decke, über Kopf
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Verspachtelung mit hydrophobierten Spachtelmassen.
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich Eckschiene.
Einschließlich Schutzmaßnahmen an Wänden und Böden im Montagebereich.
07.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe
M
6,00
Stk
07.__._.002 GK-Verkofferung als Sockelausbildung (Horizontalverzug Heizungsrohre) wie vorige Position, jedoch als Sockelausbildung bei Horizontalverzug der Leitungen in Bädern.
(l/t/h) ca. 150 x 15 x 12 cm
07.__._.002
GK-Verkofferung als Sockelausbildung (Horizontalverzug Heizungsrohre)
51,00
St
07.__._.003 Stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich verschließen von stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich
in Trockenbauweise schließen und anspachteln.
Größe ca. 50x50 cm
07.__._.003
Stillgelegte Revisionsklappen im Küchenbereich
M
5,00
Stk
07.__._.004 Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle
ausmörteln und verputzen
Größe ca. 50 x50 cm
07.__._.004
Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle
51,00
Stk
07.__._.005 Trockenputzwand in den Bädern Herstellen einer zusätzlichen Trockenputzwand in den Bädern, in Bereichen, in denen kein GIS-System eingebaut wird, nach Erfordernis und nach Angabe der Bauleitung.
Lieferung und fachgerechter Einbau eines Trockenputzes als Wandbekleidung bzw. Laibungsverkleidung gemäß DIN 18180 bzw. EN 520, Typ H2 (Gipskartonplatte imprägniert, GKBI).
Plattendicke 12,5 mm.
Ansetzart: Punktweise Verklebung mit Gips-Kleberbatzen (z. B. Perlfix) gemäß DIN 18181.
Ausführungstiefe ca. 4 cm, Einbauhöhe ca. 2,60m.
Material:
Gipskarton-Ausbauplatte imprägniert (GKBI, Typ H2)
nach DIN 18180 / EN 520
Leistungsumfang:
Untergrundprüfung und Vorbereitung
Lieferung der erforderlichen Materialien
Ansetzen der Ausbauplatten mit Gipskleber (Perlfix-Batzen)
Fugenverspachtelung gemäß Qualitätsstufe Q2
Kantenbearbeitung und Anschlussausbildung
07.__._.005
Trockenputzwand in den Bädern
M
20,00
m²
07.__._.006 Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern Zweimal vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern zur Herstellung einer Oberflächengüte Q2 gemäß Merkblatt Oberflächengüten von Gipsplattenflächen.
Einschließlich sämtlicher Vorarbeiten, Nebenleistungen und Materialien.
Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Entfernen loser Altanstriche, Verunreinigungen oder haftungsmindernder Schichten,
Ausbessern und Auffüllen von Fehlstellen, Rissen und Schadstellen,
Grundierung bzw. Vorbehandlung des Untergrundes entsprechend der Saugfähigkeit und Beschaffenheit,
Zweilagiges vollflächiges Spachteln mit geeigneter Spachtelmasse zur Erzielung der Oberflächenqualität Q2,
Schleifen der gespachtelten Flächen nach Erhärtung,
Oberflächengüte: Q2
Untergrund: Putz
Raum: Badezimmer - erhöhte Luftfeuchtigkeit, Spachtelmaterial feuchtraumgeeignet.
07.__._.006
Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern
M
40,00
m²
07.__._.007 Zementputz auf Wandfläche Liefern und fachgerechtes Aufbringen eines Zementputzes auf Wandflächen im Nassbereich (Badezimmer) gemäß DIN 18550, inklusive:
Anbringen von Putzschienen zur Ebenheitskontrolle
Vorbereiten der Untergründe (Reinigung, ggf. Grundierung bei saugfähigen Untergründen)
Aufbringen von Putz in zwei Lagen, Endlage mit Glätt- oder Reibtechnik
Ecken- und Kantenverarbeitung, Anschlüsse an vorhandene Bauteile
Einhaltung der Ebenheit nach DIN 18202, Toleranzfeld II
Putzstärke: ca. 15-20 mm
Abmessungen: nach Aufforderung durch die Bauleitung
Besondere Leistungen:
- Aussparungen für Installationen
- Saubere Ausführung, fertig zur Aufnahme von Fliesen
07.__._.007
Zementputz auf Wandfläche
M
20,00
m²
08 Trockenbau Strangsanierung Wohnung
08
Trockenbau Strangsanierung Wohnung
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Allgemein
Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
08.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, einlagig beplankt mit gefräster Gehrung.
Ausführung: 2-seitig
Abwicklung bis 55 cm.
Ausführung raumhoch ca. 260 cm.
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB
Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig
Plattendicke 1*15 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig
70,00
Stk
08.__._.002 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig wie vorige Postion, jedoch
Ausführung: 3-seitig
Abwicklung bis 65 cm.
08.__._.002
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig
7,00
St
08.__._.003 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig wie vorige Postion, jedoch
Ausführung: 3-seitig
Abwicklung bis 100 cm.
08.__._.003
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig
6,00
St
08.__._.004 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Unterkonstruktion bei Horizontalverzug der Installation, einlagig beplankt.
GK-Verkofferung, Abwicklung bis 85 cm.
Ausführung 2 seitig, inkl. Endstück/Enddeckel an Verkofferungsabschluss.
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB
Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig
Plattendicke 1*15 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.004
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung
10,00
m
08.__._.005 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30 wie vorige Position, jedoch Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, feuerwiderstandsfähig für F30.
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB, zweilagig, Plattendicke 2 × 15 mm.
Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig.
Feuerbeständig ausgeführt, F30 (nach DIN 4102 / EN 13501-2)
08.__._.005
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30
M
240,00
m
08.__._.006 Zulage F90 Zulage für die Ausführung der GK-Verkofferung der vorigen Position, zweilagig beplankt, feuerbeständig F90
08.__._.006
Zulage F90
M
240,00
m
09 Trockenbau Strangsanierung Gewerbe
09
Trockenbau Strangsanierung Gewerbe
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und
die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden
nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und
Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen
Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an
Brand- und Schallschutz,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der
bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für
die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei
Erfordernis,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Fugen,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem,
Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von
Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die
TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept
unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken
ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die
Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile,
Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten
und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die
anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt
unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung
auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien
und deren Einbaubedingungen aus
Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der
Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb
flurquerender Türen sind detailliert in ihrer
Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung
auf die TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden.
Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind
mindestens 2-lg. auszuführen.
Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im
Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu
klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine
Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw.
das Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit
anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich
ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit
Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage
auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend
beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist
das System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die
anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend
abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene
Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die
Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten
(Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen
etc.) - auch hydrophobierter Platten - in
feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen
ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG
hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche
gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem
verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die
geeignet sind für die Verwendung zusammen mit der
Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind
stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen
auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen
ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht
saugende Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen
Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im
unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels
vierseitiger Auswechslungen die gleitenden
Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden,
dass die Bauwerksbewegungen bei größeren
Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B.
durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit
ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen
in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert
sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe
darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben.
Dabei darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich
ist, zum Deckenhohlraum und der darin liegenden
technischen Teile nicht beeinträchtigt werden. Im
Bereich von Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die
Decke seitlich in horizontaler oder anderer Richtung
beansprucht werden könnte, sind zusätzliche
Diagonalaussteifungen einzubauen.
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten
benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen
für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe,
Befestigungen lediglich an Standard-Trockenbauprofielen
sind in der Regel nicht ausreichend. Der Unternehmer
meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass
Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm
errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig
verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung
Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung
geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4
streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der
Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt durch
den AN.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau
vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss
daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass
gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch
eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die erkennbar
nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden, erfolgt
stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich
in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit
ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge
verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern
nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen
auszuführen.
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit
feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen Platten
in allen Beplankungslagen beplankt werden. Dies
betrifft insbesondere alle nicht häuslichen
Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße
dieser Platten sind zu verkleben, um die Anforderungen
an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten
Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder
diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG
abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen
Einbausituationen erstellen zu können (so
beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten
Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die
Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen
kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke auszuführen, sofern Lichtschalter und
Steckdosen in der Wand vorgesehen sind, um die
erforderlichen Brand- und Schallschutzanforderungen
auch im Bodenbereich hinter Hohlwanddosen herstellen zu
können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150 mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken
an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig
abgekoffert oder mittels zugelassener Hohlwanddosen
auszuführen. Keinesfalls sind sich gegenüberliegende
Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit
Mineralwolle oder Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets mit
Auslaibung aus Blech und Beplankung entsprechend dem
Hauptbauteil im Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut,
so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die
Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur getätigten
Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind
weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das
Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge
darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen
Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von
jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von
Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die
Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch
qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz
Aufforderung an den AN, die entsprechenden
Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so
meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung
an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur
Klärung zurück.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder
zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind,
sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In
solchen Situationen sind in der Regel mindestens
Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren
Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche
Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN
rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten Wandseite
Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung geringer
Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht wird,
soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung vorgesehen
werden. Als Material hierfür sind Kalziumsilikatplatten
zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
beschrieben ist. Der AN weist den AG ggf. auf das
Erfordernis der vorbeschriebenen Laibungsinnendämmung
hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
09.__._.001 Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m Stellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen eines fahrbaren Arbeitsgerüstes nach DIN EN 1004 und TRBS 2121 Teil 2, für Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von 4,00 m.
Das Gerüst ist auf tragfähigem, ebenem Untergrund standsicher aufzustellen, gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern und während der gesamten Nutzung betriebsbereit zu halten.
Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Nebenleistungen wie:
-An- und Abtransport
-Auf- und Abbau
-Ausleger, Geländer und Bremsen nach Vorschrift
-Absturzsicherungen
-Mehrmaliges Umsetzen entsprechend dem Baufortschritt
09.__._.001
Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m
P
1,00
psch
09.__._.002 abgehängte MF-Decke (Akustikdecke), sichtbare UK, stumpfe Kante Abgehängte Mineralfaser-Rasterdecke mit einer
sichtbaren Metallunterkonstruktion und stumpfer Kante.
Leistungsbestandteile
sichtbare Metallunterkonstruktion mit stumpfer Kante
Mineralfaserplatten
Passelemente, Wandanschluss
Zweck: Bekleidung Decke
Vorleistung: Rohdecke
Folgeleistung: endfertig
Einlegeplatten: Mineralfaserplatte, vlieskaschiert
nach DIN EN 13964, als Akustikdecke
Plattendicke: 15 mm
Größe: 625x625 mm
Kantenausbildung: stumpf, scharfkantig,
für aufgelegte Plattenmontage
Schallabsorbtionsgrad: aw bis 0,80
Baustoffklasse: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1
Oberflächen: glatt
Farbton: weiß
Unterkonstruktion: aus verzinktem Stahlblechprofil,
Sichtseiten weiß beschichtet
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.002
abgehängte MF-Decke (Akustikdecke), sichtbare UK, stumpfe Kante
290,00
m2
09.__._.003 abgehängte MF-Feuchtraumdecke, sichtbare UK Abgehängte Mineralfaser-Rasterdecke als Feuchtraumdecke
mit einer sichtbaren Metallunterkonstruktion.
Leistungsbestandteile
sichtbare Metallunterkonstruktion
Mineralfaserplatten
Passelemente, Wandanschluss
Zweck: einsetzbar in Schwimmbädern,
Umkleiden etc.
Vorleistung: Rohdecke
Folgeleistung: endfertig
Einlegeplatten: Mineralfaserplatte nach DIN EN
13964, feuchtigkeitsbeständig bis 100
% rel. Luftfeuchtigkeit
Plattendicke: 15 mm
Größe: 625x625 mm
Kantenausbildung: stumpf, scharfkantig
Schallabsorbtionsgrad: aw 0,15-0,60
Baustoffklasse: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1
Oberflächen: glatt, sehr widerstandsfähig, leicht zu
reinigen und desinfizierbar
Farbton: grauweiß oder silber
Unterkonstruktion: aus verzinktem Stahlblechprofil,
mind. 275g Zink/m2 und beidseitiger
Beschichtung mind. 25 µm
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.003
abgehängte MF-Feuchtraumdecke, sichtbare UK
25,00
m2
09.__._.004 Anarbeitung an Stützen, Pfeiler, eckig <150cm2 Anpassen der Mineralfaser-Rasterdecken an Stützen,
Pfeilervorlagen etc., Durchdringung mit rechteckigem
Querschnitt.
Aussschnitt: quadratisch, <150cm2
Ausführungsort: UG, Gewerbe
09.__._.004
Anarbeitung an Stützen, Pfeiler, eckig <150cm2
5,00
St
09.__._.005 vertikale Deckenschürze, 1x GKB/I, <100cm Vertikale Deckenschürze als Abschluss der
Mineralfaser-Abhangdecke.
Leistungsbestandteile
Metallunterkonstruktion
einlagige einseitige Beplankung
Kantenschutzprofil
Zweck: Höhensprung Abhangdecke
Vorleistung: abgehängte MF-Decke
Folgeleistung: endfertig
Höhe: zweischen 50 und 100 cm
Beplankung: GKB/GKBI, 1-mal 12,5 mm
Oberfläche: Q2 verspachtelt
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.005
vertikale Deckenschürze, 1x GKB/I, <100cm
10,00
m
09.__._.006 Ausschnitt MF-Decke, rund, Ø<25cm Runde Ausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken.
Leistungsbestandteile
Ausschnitt
Verstärkung des Ausschnitts
Zweck: Einbausituation für Leuchten oder andere Elektrogeräte, wie Beamer.
Beanspruchung: Last aus Einbauleuchten,
Lautsprecher etc.
Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke
Folgeleistung: endfertig
Verstärkung: verzinktes Stahlblech
Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg
Durchmesser: bis 25 cm
Durchmesser: bis 25 cm
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.006
Ausschnitt MF-Decke, rund, Ø<25cm
10,00
St
09.__._.007 Ausschnitt MF-Decke, rechteckig, <30x30cm Rechteckige Ausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken in
einer Größe bis 30x30cm.
Leistungsbestandteile
Einfassung
Verstärkung des Ausschnitts
Zweck: Einbausituation für Leuchten
Beanspruchung: Last der Einbauleuchten
Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke
Folgeleistung: endfertig
Verstärkung: verzinktes Stahlblech
Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg
Öffnungsgröße: bis 30x30 cm
Einbauort: ???
09.__._.007
Ausschnitt MF-Decke, rechteckig, <30x30cm
2,00
St
09.__._.008 Linienausschnitt MF-Decke, B<30cm Linienausschnitte in Mineralfaser-Rasterdecken in einer
Breite bis 30cm.
Leistungsbestandteile
Auswechslung der Unterkonstruktion
Einfassung und Verstärkung des Ausschnitts
Zweck: Einbausituation für Leuchten oder Leinwand
Beanspruchung: Last der Einbauleuchten
Vorleistung: abgehängte Mineralfaserdecke
Folgeleistung: endfertig
Verstärkung: verzinktes Stahlblech
Aufliegendes Gewicht: bis 10 kg
Breite: bis 30 cm
Lastaufnahme UK: bis 1,0 KN/m
Höhe baus. Einbauten: bis ca. 20 cm
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.008
Linienausschnitt MF-Decke, B<30cm
3,00
m
09.__._.009 D112, Abhangdecke, 1x GKBI GK-Abhangdecke/-Deckenbekleidung an
Metallunterkonstruktion mit Anforderungen an den
Feuchteschutz.
Leistungsbestandteile
Abhänger
Metall-Unterkonstruktion
einlagige einseitige Beplankung mit imprägnierten
Gipskarton-Bauplatten
Wandanschluss
Zweck: Bekleidung Decke, Feuchteschutz
Vorleistung: Rohdecke
Folgeleistung: Malerarbeiten
Brandschutz: ohne
Dämmauflage: ohne
Untergrund: Stb.-Rohdecke
Abhanghöhe: < 10 cm
Abhänger: Direktabhänger
Höhe Rohdecke: ca. 2,80 m
Beplankung: GKBI, 1-mal 12,5 mm
Oberflächen: Q2 verspachtelt
Konstruktionsart: wie D112
Einbausituation: in Sanitär/Küchen
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.009
D112, Abhangdecke, 1x GKBI
32,00
m2
09.__._.010 Zulage Dämmauflage, 40mm, MW Zulage für Ausführung mit zusätzlicher Dämmauflage
gegenüber GK-Abhangdecke ohne Dämmauflage.
Zweck: Brandschutz, Akustik
Dämmauflage: Mineralwolle, A1
nach DIN EN 13501,
Schmelzpunkt > 1.000 °C,
Rohdichte mind. 40 kg/m3,
Dicke: 40 mm
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.010
Zulage Dämmauflage, 40mm, MW
32,00
m2
09.__._.011 Reviklappe, Standard, 1lg, 30x30cm Revisionsklappe in einlagiger Standardausführung.
Leistungsbestandteile
Deckenrahmen
Klappenrahmen
Gipskarton-Einlage
Verspachtelung
Zweck: Revisionsöffnung TGA
Brandschutz: F0
Beplankung: 1-lg., wie Hauptbauteil
Oberfläche: wie Hauptbauteil
Größe: 30x30 cm
Beschlag: Federbeschlag, klappbar, mit
Sicherungsseil
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.011
Reviklappe, Standard, 1lg, 30x30cm
3,00
St
09.__._.012 Rohrkasten 3-seitig, 2lg. Silentboard GKF, Abwicklung 100cm Rohrkasten an Decke als 3-seitige Umkleidung von Installationen,
Rohren o. ä.
Leistungsbestandteile
Ausstopfen der Zwischenräume vollsatt mit Mineralwolle
Befestigung mit Metallprofilen
GK-Platten
Anschlüsse acrylversiegelt
Zweck: Umkleidung von Installationen
für höchsten Schallschutz
Vorleistung: Rohr, Trassen
Folgeleistung: Malerarbeiten
Beplankung: 2-fach Silentboard
Oberflächen: Q2 verspachtelt, malerfertig
Abwicklung: bis. 100 cm
Einbausituation: Decke/Wand
Einbauort: UG, Gewerbe
09.__._.012
Rohrkasten 3-seitig, 2lg. Silentboard GKF, Abwicklung 100cm
30,00
m
16 Trockenbau und Brandschutz
16
Trockenbau und Brandschutz
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Trockenbauarbeiten
16.__._.001 Schachtwand Treppenhaus, F60 Schachtwand in den Treppenhausfluren
zur Verkleidung der Rohr-,Leitungsführung und Elektrozählerplätze herstellen.
- Grundkonstruktion gem. Knauf W629.de, Absatz 6
F60 mit z.B 2 x 15 mm Knauf Feuerschutzplatte oder gleichwertig
- Befestigung 4 seitig am Massivbauteil
- Einbau Stockwerksweise
- Einschließlich Transportaufwand, Material und Montage
- Unterkonstruktion aus 2 xCW 50 als H-Ständer montiert,
sowie 2 x UW 50 Profilen am Randanschluss.
- Mineralwolleeinlage 40mm
- Beplankung einseitig doppelt mit 2x15 mm
Massivbauplatten. Beide Plattenlagen sind zu
spachteln.
- Oberfläche Q2
- Einzelgröße ca. 1,80 x 2,60 m
- Anforderung F60
- Einschließlich erforderlicher Gerüste
16.__._.001
Schachtwand Treppenhaus, F60
20,00
m²
16.__._.002 Schachtwand Treppenhaus, Übereck, F60 wie vorige Position, jedoch
Ausführung:Übereck
Abmessung:1,90m (b) x 2,60m (h) x 0,70m (t)
16.__._.002
Schachtwand Treppenhaus, Übereck, F60
28,00
m²
16.__._.003 Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe Einbau eines Revisionsöffnungsverschlusses I 90 an eine Schachtwand als Installationschacht mit Brandschutzanforderung F 60.
Mindestdicke der Beplankung 2 x 15 mm. Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen mittels Montagekrallen und
Schnellbauschrauben TN / Diamantschrauben XTN gemäß DIN 18182-2, fest an Beplankung fixieren.
Plattenstreifen-GKF von hinten seitlich an Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen drücken und durch die Beplankung verschrauben,
anschließend Innendeckel einsetzen und Verschlussfunktion überprüfen.
Einbau: Integration in die bestehende oder neu zu erstellende F60-Trockenbaukonstruktion unter Beachtung der Einbauvorschriften des Herstellers.
Nachweise: Prüfzeugnisse und Zulassungen der Brandschutzklappe sind der Bauleitung vorzulegen.
Einschließlich herstellen des erforderlichen Ausschnitts und auswechseln der UK
Maße 120cm x 120cm
16.__._.003
Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe
16,00
St
16.__._.004 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, F90 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, 2-seitig, mit Unterkonstruktion, zweilagig beplankt, entlang der Decke
Die Befestigung der Unterkonstruktion erfolgt zwischen neu verlegten Leitungen an der Rohdecke.
Entsprechende Erschwernis ist einzurechnen.
Plattendicke 2 x 20 mm Massivbauplatte
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Einschließlich Eckschiene.
Oberflächenqualität Q2
Abmessung: 0,6m x 0,3m
16.__._.004
Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, F90
M
30,00
m
17 Stundenlohnarbeiten
17
Stundenlohnarbeiten
Stundensätze Stundensätze für Leistungen, die auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auf Rapport beauftragt wurden.
Die Leistungen sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
Rapporte sind arbeitstäglich abzugeben.
Stunden für Aufsichtsführende im Zuge der Rapportleistungen, werden nciht vergütet.
Hinweis:
Auf die Ausschöpfung der im LV angegebenen Rapportstunden besteht kein Anspruch.
Minderstunden berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Stundensätze
17.__._.010 Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
17.__._.010
Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
E
1,00
h
17.__._.011 Trockenbau- und Stuckateurhelfer Trockenbau- und Stuckateurhelfer
17.__._.011
Trockenbau- und Stuckateurhelfer
E
1,00
h
17.__._.012 Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- und Stuckateur bezogen auf die geleisteten Rapportstunden,
sofern ein Materialeinsatz erfolgt ist.
17.__._.012
Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau-
E
1,00
h