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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8 Grundkonzept:
Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster und Fassadendämmung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektroinstallationen
Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 50 Wohnungen und einer Gewerbeeinheit:
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 1:
EG & 3. OG: je 5 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 2:
EG & 32. OG: je 6 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 8_Bauteil 3:
EG & 2. OG: je 4 Wohnungen
UG: 1 Gewerbeeinheit
Konstruktion:
- Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Stahlbetondecken
- Fertigteilbalkone
- Flachdach
Erschließung:
Das Haus wird über zwei Treppenräume erschlossen.
Geplante Termine:
Abbruch Kelletrennwände
Abstellräume im EG ab 02.03.26
Vorbereitende Maßnahmen HLSE
und HLSE Verteilung UG ab 02.03.26
Strangsanierung Wohnungenca. 30.03.26 - 02.10.26
(max. 5 Wochen pro Strang)
BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung.
Die BE ist vor Beginn mit den Behörden und dem Bauherrn abzustimmen.
Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 8
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse:
in der Paul-Lincke-Straße werden bis zu drei Stränge parallel ausgeführt, gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt (Sanierung im bewohnten Zustand).
Allgemeine Baustelleneinrichtung:
Die allgemeine Baustelleneinrichtung, inkl. Baustrom, Bauwasser, Handwerker-WC, Bürocontainer, Mannschafts- container, sowie örtliche tägliche Bauleitung, Mietermanagement, sowie die gesamte Arbeitskoordination wird seitens AG B&O Bau gewährleistet.
Die für das Gewerk spezifischen Baustelleneinrichtungs- kosten sollen im Gesamtpreis einkalkuliert werden!!!
Angaben zur Ausführung
11 Maler Strangsanierung Badbereich
11
Maler Strangsanierung Badbereich
Technische Vorbemerkungen: Technische Vorbemerkungen:
Die Ausführung der Maler- und Lackierarbeiten sowie Tapezierarbeiten hat gemäß den Vorschriften der
DIN 18 353, DIN 18 366, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften zu erfolgen.
Der Bieter muss sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird.
Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
Bei farbigen Anstrichen sind auf Verlangen der Bauleitung, bzw. der Bauherrschaft Muster anzulegen. Das Schützen vorhandener Bauteile und Einrichtungen (Fenster, Türen, Sanitärobjekte usw. mit Folie abkleben usw.) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern diese Leistungen nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Für Beschädigungen vorhandener Einrichtungen oder fertiger Arbeiten durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden.
Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten.
Es dürfen nur Gerüste/Leitern erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zusetzen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN.
Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN.
Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen.
Technische Vorbemerkungen:
Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen: Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen:
Zusätzliche Anforderungen sind ergänzende Angaben und allgemeingültige Leistungen zu allen Leistungspositionen und sind in deren Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht und ist Sache des Bieters/Auftragnehmers. Bei der Angabe von Qualitätsmerkmalen werden diese als Mindestanforderungen definiert.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18363 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 2403
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
DIN 2404
Kennfarben für Heizungsrohrleitungen
DIN 6173-1
Farbabmusterungen; Allgemeine Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN ISO 4628
Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen
AGI-K10
Schutz von Beton Oberflächenbehandlung; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-1
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Anforderungen an den Untergrund
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-2
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Beschichtungssysteme
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-3
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Ausführungsdetails
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
BFS Merkblatt 2
Imprägnierungen und Beschichtungen auf Kalksandstein-Sichtmauerwerk
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 4
Zinkstaubbeschichtungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 5
Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 6
Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 7
Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 8
Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 9
Beschichtungen auf mineralischem Außenputz
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 10
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 11
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 12
Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 13
Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 14
Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 15
Brandschutzbeschichtungen auf Holz, Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 17
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 18
Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 19
Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 19.1
Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 20
Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 22
Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 24
Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 25
Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 26
Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 12:
Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14:
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 405
Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
RAL-GZ 841
Anti-Graffiti - Gütesicherung
VFF Al.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.01
Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, Holz-Metall-Fenster und -Außentüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.03
Anforderungen an Beschichtungssysteme von Holzfenstern und Haustüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.04
Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.05
Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF St.01
Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF St.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
WTA-Merkblatt 2-3-92/D
Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von Beschichtungsstoffen entsprechend DIN 55945
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-5-97/D
Anti-Graffiti-Systeme
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-8-04/D
Bewertung der Wirksamkeit von Anti-Graffiti-Systemen (AGS)
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
Allgemein
Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der TA Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem eines Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit
- Zulassungsnummer und Aussteller
- Ausführungsdatum
- Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers
- Anzahl der Schichten
- Gesamtdicke der Trockenschicht
- Art der Schlussbeschichtung
- Datum der nächsten Prüfung
- Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
anzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Eine besondere Vergütung für Fugen, Vertiefungen, Nuten und dgl. entsteht nur, wenn diese farblich verschieden zum umgebenden Farbton ausgeführt werden sollen.
Anstriche sind mindestens 2-fach auszuführen, sofern nicht anders in der Leistungsposition festgelegt.
Angaben zur Anzahl der Anstrich (Grund,- Zwischen- und Deckanstriche) sind nach technischer Notwendigkeit beschrieben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Farboberflächen zur vollen Deckfähigkeit des verlangten Farbton zu bringen sind. Forderungen wegen fehlender Deckfähigkeit werden ausgeschlossen.
Werden Farbtöne für die fertige Leistung nicht ausdrücklich genannt, so sind diese mit dem Auftraggeber festzulegen. In Anlehnung an das StLB Z 763 gelten folgende Farbtonabstufungen:
- "leicht getönt" bis 12 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 6 bis 9 )
- "mittel getönt" über 12 % bis 50 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 4 bis 5 )
- "satt getönt" über 50 % bis 90 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 2 bis 3 )
- "Vollton" über 90 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 1 und Standardfarbton )
(in Anlehnung an die Farbtonkarte Scala Voll- und Abtönfarbe)
Bei "Renovierungsanstrich" ist der Farbuntergrund der Bestandsfarbe zu prüfen, Beschädigungen sind auszubessern und ggf. anschleifen der Oberfläche.
Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen:
11.__._.001 Entfernen von Tapetenbelägen an Deckenflächen im Entfernen von Tapeten- und sonstigen Belägen an Deckenflächen im Badbereich inkl. fachgerechter Entsorgung
11.__._.001
Entfernen von Tapetenbelägen an Deckenflächen im
250,00
m²
11.__._.002 Entfernen von Tapetenbelägen an Wandflächen wie vorige Position, jedoch Entfernen von Tapeten an Wandflächen
11.__._.002
Entfernen von Tapetenbelägen an Wandflächen
530,00
m²
11.__._.003 Vorbereitung Wände Bestand Untergrund Wände als Vorbereitung für die Malerarbeiten von Staub und losen Verschmutzungen befreien und zur Aufnahme einer Raufasertapete spachteln.
Oberflächengüte Q3.
11.__._.003
Vorbereitung Wände Bestand
630,00
m²
11.__._.004 Vorbereitung Deckenfläche Untergrund Decken als Vorbereitung für die Malerarbeiten von Staub und losen Verschmutzungen befreien und zur Aufnahme einer Raufasertapete spachteln.
Oberflächengüte Q3.
11.__._.004
Vorbereitung Deckenfläche
250,00
m²
11.__._.005 Zulage zu Vorbereitung Wände, Ölfarbe anpicken/anschleifen Auf den Wandflächen könnte sich teilweise Ölfarbe befinden. Vor der Durchführung der Spachtelarbeiten der Vorposition sind diese Flächen vorzubereiten. Dies umfasst das Anschleifen bzw. Anpicken der vorhandenen Ölfarbflächen, um eine ausreichende Haftung für nachfolgende Spachtelung sicherzustellen.
Die Arbeiten sind mit geeigneten Werkzeugen und Methoden auszuführen, um eine Beschädigung der angrenzenden Bauteile zu vermeiden. Sämtliche anfallende Schleifstäube und Abfälle sind ordnungsgemäß aufzunehmen und zu entsorgen.
11.__._.005
Zulage zu Vorbereitung Wände, Ölfarbe anpicken/anschleifen
M
10,00
m²
11.__._.006 Ausgleichsspachtelung an Wand- und Deckenflächen, Ausgleichsspachtelung an Wand- und Deckenflächen bei Ausbrüchen, bis 10 mm, einschl Untergrundvorbereitung, Vorbehandlung und Abdecken der Arbeitsbereiche.
Ausführung an Kleinstflächen.
Oberflächenqualität Q2
11.__._.006
Ausgleichsspachtelung an Wand- und Deckenflächen,
M
115,00
m²
11.__._.007 Ausgleich / Fehlstellen aufputzen Ausbessern bzw. aufputzen von Fehlstellen in der Putzoberfläche.
Fehlstellentiefe:bis 20 mm
Fläche: 20 cm x 20 cm
Bezieht sicht hauptsächlich auf Kleinflächen
Ausführung nur nach Rücksprache und Anordnung durch die Bauleitung vor Ort. Diese Flächen werden vor der Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
11.__._.007
Ausgleich / Fehlstellen aufputzen
M
22,00
St
11.__._.008 Schließen von hergestellten Schlitzen bis ca. 25mm / 25mm Fachgrechetes Schließen von nachträglich hergestellten Schlitzen bis 25mm / 25mm.
Ausführung nur nach Rücksprache und Anordnung durch die Bauleitung vor Ort. Diese Flächen werden vor der Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
11.__._.008
Schließen von hergestellten Schlitzen bis ca. 25mm / 25mm
105,00
m
11.__._.009 Tapezierarbeiten Wände Liefern und Verlegen einer Raufasertapete auf Wandflächen inkl. notwendiger Grundierung.
Verlegung erfolgt ansatz- und blasenfrei auf Stoß.
Wandhöhe:bis ca. 2,60 m, gem. Planung
Untergrund: Trockenbauwand
Mauerwerk KS verputzt
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Die Verlegung erfolgt auf Wandflächen kleiner 5 qm
11.__._.009
Tapezierarbeiten Wände
630,00
m²
11.__._.010 Tapezierarbeiten: Decken Liefern und Verlegen einer Raufasertapete auf Deckenflächen inkl. notwendiger Grundierung.
Verlegung erfolgt ansatz- und blasenfrei auf Stoß.
Wandhöhe:bis ca. 2,60 m, gem. Planung
angebotenes Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen)
Die Verlegung erfolgt auf Wandflächen kleiner 4 qm
11.__._.010
Tapezierarbeiten: Decken
250,00
m²
11.__._.011 Anstrich NAB 2 als Dispersionsanstrich Wand 2- facher Anstrich mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig.
Nassabrieb: R-Klasse 2
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- nicht foggingaktiv
- Blauer Engel Gütezeichen "schadstoffgeprüft"
Farbton: RAL. weiß
Untergrund:Raufasertapete
Richtqualität: Caparol o.glw.
angebotenes Fabrikat
(vom Bieter einzutragen)
11.__._.011
Anstrich NAB 2 als Dispersionsanstrich Wand
630,00
m²
11.__._.012 Anstrich NAB 2 als Dispersionsanstrich Decke wie vorige Position, jedoch:
Deckenfläche
Deckenhöhe: ca. 2,60 m
11.__._.012
Anstrich NAB 2 als Dispersionsanstrich Decke
250,00
m²
11.__._.013 Fugenverschluss, innen, Acryl Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.
Fugenbreite : 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe : weiß
Fugendichtmasse: Acryl
11.__._.013
Fugenverschluss, innen, Acryl
1.425,00
m
11.__._.014 Tür und Türzarge (Bad/WC) anschleifen und lackieren Tür und Türzarge inkl. Oberblende (Bad/WC) beidseitig anschleifen, grundieren, zwischen- und schlußlackieren.
Einschl. kleinere Ausbesserungen an den Oberflächen durch spachteln.
Farbton: weiß bis hell getönt
Oberfläche: matt oder glänzend nach Wahl des AG
Einschl. aus- und einbauen der Dichtungsprofile. Einschl. abnehmen und montieren der Türbeschläge und Lüftungsgitter.
Material: Holzblockzarge mit Holztürblatt und geschlossener Oberlichtblende (Holz).
Größe: bis 90*260 cm
11.__._.014
Tür und Türzarge (Bad/WC) anschleifen und lackieren
53,00
Stk
12 Maler Strangsanierung Heizung
12
Maler Strangsanierung Heizung
Technische Vorbemerkungen: Technische Vorbemerkungen:
Die Ausführung der Maler- und Lackierarbeiten sowie Tapezierarbeiten hat gemäß den Vorschriften der
DIN 18 353, DIN 18 366, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN-Vorschriften zu erfolgen.
Der Bieter muss sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren.
Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird.
Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
Bei farbigen Anstrichen sind auf Verlangen der Bauleitung, bzw. der Bauherrschaft Muster anzulegen. Das Schützen vorhandener Bauteile und Einrichtungen (Fenster, Türen, Sanitärobjekte usw. mit Folie abkleben usw.) ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern diese Leistungen nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Für Beschädigungen vorhandener Einrichtungen oder fertiger Arbeiten durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden.
Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten.
Es dürfen nur Gerüste/Leitern erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten.
Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zusetzen.
Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN.
Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN.
Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen.
Technische Vorbemerkungen:
Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen: Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen:
Zusätzliche Anforderungen sind ergänzende Angaben und allgemeingültige Leistungen zu allen Leistungspositionen und sind in deren Einheitspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht und ist Sache des Bieters/Auftragnehmers. Bei der Angabe von Qualitätsmerkmalen werden diese als Mindestanforderungen definiert.
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18363 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 2403
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff
DIN 2404
Kennfarben für Heizungsrohrleitungen
DIN 6173-1
Farbabmusterungen; Allgemeine Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN ISO 4628
Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen
AGI-K10
Schutz von Beton Oberflächenbehandlung; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-1
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Anforderungen an den Untergrund
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-2
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Beschichtungssysteme
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S20-3
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Ausführungsdetails
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
BFS Merkblatt 2
Imprägnierungen und Beschichtungen auf Kalksandstein-Sichtmauerwerk
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 4
Zinkstaubbeschichtungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 5
Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 6
Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 7
Prüfrichtlinien für Wandbekleidungen vor der Verarbeitung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 8
Innenbeschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Betonflächen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 9
Beschichtungen auf mineralischem Außenputz
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 10
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Innenputz
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 11
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 12
Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 13
Beschichtungen auf Ziegel-Sichtmauerwerk
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 14
Beschichtungen von Platten aus Faserzement und Asbestzement
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 15
Brandschutzbeschichtungen auf Holz, Holzwerkstoffen und Stahlbauteilen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 17
Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Wänden aus Wandbauplatten aus Gips
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 18
Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 19
Risse in Außenputzen - Beschichtungen und Armierung
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 19.1
Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 20
Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten, Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 20.1
Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 22
Beschichtungen auf Kunststoff im Hochbau
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 24
Beschichtungen auf pulverlackierten Bauteilen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 25
Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt 26
Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 12:
Die Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14:
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 405
Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
RAL-GZ 841
Anti-Graffiti - Gütesicherung
VFF Al.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.01
Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, Holz-Metall-Fenster und -Außentüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.03
Anforderungen an Beschichtungssysteme von Holzfenstern und Haustüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.04
Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF HO.05
Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF St.01
Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
VFF St.02
Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl
Herausgeber: Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF)
WTA-Merkblatt 2-3-92/D
Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von Beschichtungsstoffen entsprechend DIN 55945
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-5-97/D
Anti-Graffiti-Systeme
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
WTA-Merkblatt 2-8-04/D
Bewertung der Wirksamkeit von Anti-Graffiti-Systemen (AGS)
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V.
Allgemein
Gerüste und Leitern sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der TA Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen sind entsprechend dem Zulassungsbescheid auszuführen. Die Beschichtungsstoffe hat der Auftragnehmer mit dem Angebot dem Auftraggeber anzugeben, wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht vorgeschrieben sind. Die vorschriftsmäßige Herstellung der Brandschutzbeschichtung ist schriftlich zu bestätigen.
Brandschutzbeschichtungen für Stahlkonstruktionen müssen immer mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Anstrichsystem eines Herstellers ausgeführt werden und alle erforderlichen Komponenten umfassen. Bei nicht verzinktem, korrosionsgefährdetem Stahl schließt das auch die Korrosionsschutzbeschichtung ein.
Bei der Beschichtung von Stahlprofilen ist in der Ausschreibung das Verhältnis von Umfang zur Querschnittsfläche (U/A-Verhältnis) angegeben. Es ist Sache des Auftragnehmers, die dafür erforderliche Schichtdicke gemäß Herstellervorschrift oder Zulassung zu ermitteln.
Der Auftragnehmer hat an der beschichteten Konstruktion Hinweise mit
- Zulassungsnummer und Aussteller
- Ausführungsdatum
- Name und Anschrift der Firma des Auftragnehmers
- Anzahl der Schichten
- Gesamtdicke der Trockenschicht
- Art der Schlussbeschichtung
- Datum der nächsten Prüfung
- Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen
anzubringen. Der Ort oder, wenn mehrere Hinweise erforderlich sind, die Orte der Anbringung sind mit dem Auftraggeber und der Bauleitung abzustimmen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Eine besondere Vergütung für Fugen, Vertiefungen, Nuten und dgl. entsteht nur, wenn diese farblich verschieden zum umgebenden Farbton ausgeführt werden sollen.
Anstriche sind mindestens 2-fach auszuführen, sofern nicht anders in der Leistungsposition festgelegt.
Angaben zur Anzahl der Anstrich (Grund,- Zwischen- und Deckanstriche) sind nach technischer Notwendigkeit beschrieben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Farboberflächen zur vollen Deckfähigkeit des verlangten Farbton zu bringen sind. Forderungen wegen fehlender Deckfähigkeit werden ausgeschlossen.
Werden Farbtöne für die fertige Leistung nicht ausdrücklich genannt, so sind diese mit dem Auftraggeber festzulegen. In Anlehnung an das StLB Z 763 gelten folgende Farbtonabstufungen:
- "leicht getönt" bis 12 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 6 bis 9 )
- "mittel getönt" über 12 % bis 50 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 4 bis 5 )
- "satt getönt" über 50 % bis 90 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 2 bis 3 )
- "Vollton" über 90 % Volltonfarbenanteil (Abtönstufe 1 und Standardfarbton )
(in Anlehnung an die Farbtonkarte Scala Voll- und Abtönfarbe)
Bei "Renovierungsanstrich" ist der Farbuntergrund der Bestandsfarbe zu prüfen, Beschädigungen sind auszubessern und ggf. anschleifen der Oberfläche.
Kalkulationshinweise und zus. Anforderungen:
12.__._.001 Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 2-seitig Rohrkasten, Untergrund mit Tiefengrundanstrich vollflächig vorbereiten.
Art des Untergrundes: Gipsbauplatten
Abwicklung bis 55 cm.
Höhe 260 cm
12.__._.001
Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 2-seitig
70,00
Stk
12.__._.002 Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 3-seitig wie vorige Position, jedoch 3-seitig
Abwicklung bis 65cm
Höhe 260 cm
12.__._.002
Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 3-seitig
7,00
St
12.__._.003 Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 3-seitig wie vorige Position, jedoch 3-seitig
Abwicklung bis 100cm
Höhe 260 cm
12.__._.003
Vorbereitung Rohrkasten Gipskarton, 3-seitig
6,00
St
12.__._.004 Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich Raufasertapete, auf Stoß tapeziert, an Rohrkästen, horizontal/vertikal.
Einschließlich deckender Anstrich, 2-fach. Naßabriebklasse 2
Untergrund : Innenputz / Gipskartonplatten
Wandhöhe : bis 2,60 m
Kornart : weiß, mittelgrob
Abwicklung bis 55 cm.
12.__._.004
Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich
M
70,00
Stk
12.__._.005 Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich wie vorige Position, jedoch 3-seitig
Abwicklung bis 65cm
Höhe 260 cm
12.__._.005
Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich
7,00
St
12.__._.006 Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich wie vorige Position, jedoch 3-seitig
Abwicklung bis 100cm
Höhe 260 cm
12.__._.006
Rohrkasten Heizleitung Raufaser einschl. Anstrich
6,00
St
12.__._.007 Mieterseitig beigebrachte Tapete, auf Stoß tapeziert, Mieterseitig beigebrachte Tapete, auf Stoß tapeziert, an Rohrkästen anbringen.
Ohne Tapetenlieferung, jedoch einschl. Kleber.
Untergrund : Innenputz / Gipskartonplatten
Wandhöhe : bis 2,60 m
Abwicklung bis 100 cm.
12.__._.007
Mieterseitig beigebrachte Tapete, auf Stoß tapeziert,
M
5,00
Stk
12.__._.008 Fugenverschluss, innen, Acryl Anschlußfuge Gipskartonkasten, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.
Fugenbreite : 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe : weiß
Fugendichtmasse: Acryl
12.__._.008
Fugenverschluss, innen, Acryl
540,00
m
12.__._.009 Ausbesserungsarbeiten um Leitungen, spachteln Ausbesserungsarbeiten um Leitungen (Ringspalt bis 1cm), spachteln und streichen.
Ausführung an Wanddurchführungen von zus. Leitungen in den Wohnungen
Einschl. Abdeckarbeiten
12.__._.009
Ausbesserungsarbeiten um Leitungen, spachteln
50,00
Stk
12.__._.010 Ehemalige Wandbefestigungen der Heizkörper zuputzen Löcher der ehemaligen Wandbefestigungen der Heizkörper zuputzen und malermäßig an den Bestand anpassen.
Tapete in Kleinstflächen wie Bestand, samt Anstrich.
12.__._.010
Ehemalige Wandbefestigungen der Heizkörper zuputzen
240,00
Stk
12.__._.011 Renovierungsanstrich einfach, weiß oder farbig nach Renovierungsanstrich einfach, weiß oder farbig nach Bestand an Wand- und Deckenflächen auf Anweisung der Bauleitung, z.B. hinter Heizkörperflächen.
Einschließlich:
- Untergrundvorbereitung durch abfegen.
- Kleinflächiges nachkleben von gelösten Tapetennähten
und dergl.
- Abdeckarbeiten an den Arbeitsbereichen und
an den Anschlüssen zu anderen Bauteilen und
Einrichtungen.
- Schließen von Dübellöchern und dergl.
12.__._.011
Renovierungsanstrich einfach, weiß oder farbig nach
160,00
m²
12.__._.012 Nacharbeiten im Bereich von Heizkörperanschlüssen Die Heizkörper im Bereich von Fensterbrüstungen werden mit Vor- und Rücklauf angeschlossen. Dazu wird das Gewerk Heizung jeweils 2 Kernbohrungen ausführen.
Aufgabe im Gewerk Malerarbeiten nach Herstellung der 2 Kernbohrungen:
Tapete um die 2 Kernborhungen mit 20/20cm entfernen
Ausbruchstellen durch Kernbohrung ergänzen und spachteln und schleifen
Tiefgrund auftragen
Fehlstelle in Tapete mit Raufasertapete ergänzen und nachfolgend bis zur Naht 2 x deckend streichen.
12.__._.012
Nacharbeiten im Bereich von Heizkörperanschlüssen
M
240,00
St
12.__._.013 Flächen der ehemaligen Rollladenkästen aufbereiten Die Rollladenkästen inkl. Gurthalter werden abgebrochen (in separater Position angeboten)
Die Abbruchflächen sollen wieder hergestellt werden.
Herstellen und Instandsetzen der Wand- und Deckenflächen im Bereich der zuvor demontierten Rollladenkästen und Gurthalter.
Die Arbeiten umfassen alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung und Wiederherstellung eines tapezierfähigen Untergrundes zur Aufnahme einer neuen Rauhfaser-Tapete mit anschließendem weißen Anstrich.
Leistungsumfang:
Teilweises Entfernen vorhandener Tapeten und Altbeschichtungen im Bereich der Anschlussflächen, um einen fachgerechten Übergang zu den angrenzenden Bestandsflächen zu gewährleisten
Schließen und Verputzen der Öffnungen an den ehemaligen Gurthalterstellen (2 Stück)
Egalisieren und vollflächiges Spachteln der Abbruchflächen (Decke und Wand) in Q2-Qualität zur Aufnahme von Rauhfaser-Tapete
Untergrundvorbereitung einschließlich Grundierung gemäß Herstellerangaben
Tapezieren der bearbeiteten Flächen mit mittlerer Rauhfaser-Tapete, passend zur Bestsandstapete
Zweifacher Anstrich mit weißer Dispersionsfarbe, deckend, matt
Säubern und besenrein hinterlassen der Arbeitsbereiche
Besondere Hinweise:
Arbeiten erfolgen in Kleinflächen an Wand- und Deckenflächen
Anschluss an vorhandene Tapeten und Anstriche ist optisch sauber und übergangsfrei herzustellen
Material-, Neben- und Entsorgungskosten sind in der Position enthalten
Arbeitsausführung staubarm und sorgfältig, um Verschmutzung angrenzender Bereiche zu vermeiden
Abmessungen:
Decke = 4m²
Wand = 7m²
2 Gurthalter
die gesamte Leistung wird als ein Stück je Fenster (wie im oberen Bild) abgerechnet.
12.__._.013
Flächen der ehemaligen Rollladenkästen aufbereiten
7,00
St
17 Stundenlohnarbeiten
17
Stundenlohnarbeiten
Stundensätze Stundensätze für Leistungen, die auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auf Rapport beauftragt wurden.
Die Leistungen sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
Rapporte sind arbeitstäglich abzugeben.
Stunden für Aufsichtsführende im Zuge der Rapportleistungen, werden nciht vergütet.
Hinweis:
Auf die Ausschöpfung der im LV angegebenen Rapportstunden besteht kein Anspruch.
Minderstunden berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Stundensätze
Stundensätze Stundensätze für Leistungen, die auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auf Rapport beauftragt wurden.
Die Leistungen sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
Rapporte sind arbeitstäglich abzugeben.
Stunden für Aufsichtsführende im Zuge der Rapportleistungen, werden nciht vergütet.
Hinweis:
Auf die Ausschöpfung der im LV angegebenen Rapportstunden besteht kein Anspruch.
Minderstunden berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Stundensätze
17.__._.001 Malerfacharbeiter Malerfacharbeiter
17.__._.001
Malerfacharbeiter
E
1,00
h
17.__._.002 Malerhelfer Malerhelfer
17.__._.002
Malerhelfer
E
1,00
h
17.__._.003 Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Maler Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Maler
bezogen auf die geleisteten Rapportstunden,
sofern ein Materialeinsatz erfolgt ist.
17.__._.003
Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Maler
E
1,00
h
KG300 - AUSBAU - KELLER, TREPPENHAUS, ROHBAU
KG300 - AUSBAU - KELLER, TREPPENHAUS, ROHBAU
20 Maler Treppenhaus und Kellerräume
20
Maler Treppenhaus und Kellerräume
20.__._.001 Herstellen einer Klebebandabdeckung an Sockelleisten, Herstellen einer Klebebandabdeckung an Sockelleisten und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder entfernen.
20.__._.001
Herstellen einer Klebebandabdeckung an Sockelleisten,
M
500,00
m
20.__._.002 Herstellen einer Ganzabdeckung Herstellen einer Ganzabdeckung
mit Malervlies, Stöße verkleben und nach
Gebrauch wieder entfernen.
Hinweis:
Stolperstellen in der Abdeckung durch Faltenwurf und ähnliches sind durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen. Die Kosten hierfür sind in die Preise einzurechnen.
20.__._.002
Herstellen einer Ganzabdeckung
M
660,00
m²
20.__._.003 Zulage zu Bodenabdeckung Zulage zu Bodenabdeckung, für den Zusatzaufwand im Bereich der Treppenstufen im Treppenhaus.
Stufenmaß ca. 19/25 cm, Breite ca. 130 cm
Gesamtmenge ca. 120 Stück.
Ausführung stockwerksweise.
Ggfs. ist die Abdeckung mehrfach auszuführen. Dies ist einzurechnen.
Hinweis:
Stolperstellen in der Abdeckung durch Faltenwurf und ähnliches sind durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen. Die Kosten hierfür sind in die Preise einzurechnen.
20.__._.003
Zulage zu Bodenabdeckung
M
P
1,00
psch
20.__._.004 Schutzabdeckungen Liefern, herstellen, vorhalten,
entfernen und entsorgen von
Schutzabdeckungen an Türen, Fenstern, Installationen, etc.
mit Folie 60 my, einschl. Abkleben,
20.__._.004
Schutzabdeckungen
M
180,00
m²
20.__._.005 Schutzabdeckunge, kleinteilen Liefern, herstellen, vorhalten,
entfernen und entsorgen von
Schutzabdeckungen an Steckdosen, Klingeln, Lampen
Schaltern.
20.__._.005
Schutzabdeckunge, kleinteilen
M
150,00
Stk
20.__._.006 Ausgleich / Fehlstellen aufputzen Ausbessern bzw. aufputzen von Fehlstellen im vorhandenen Putz an Wänden im Treppenhaus. Putz kompatibel mit vorhandenem Putz im Treppenhaus.
Fehlstellentiefe:bis 20 mm
Fläche: 20 cm x 20 cm
Bezieht sicht hauptsächlich auf Kleinflächen
Ausführung nur nach Rücksprache und Anordnung durch die Bauleitung vor Ort. Diese Flächen werden vor der Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
20.__._.006
Ausgleich / Fehlstellen aufputzen
M
40,00
St
20.__._.007 Ausgleich / Fehlstellen aufputzen, Kunstharzputz Ausbessern bzw. aufputzen von Fehlstellen im vorhandenen Kunstharzputz an Wänden in den Fluren..
Fehlstellentiefe:bis 20 mm
Fläche: 20 cm x 20 cm
Bezieht sicht hauptsächlich auf Kleinflächen
Ausführung nur nach Rücksprache und Anordnung durch die Bauleitung vor Ort. Diese Flächen werden vor der Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
20.__._.007
Ausgleich / Fehlstellen aufputzen, Kunstharzputz
M
40,00
St
20.__._.008 Anstrich NAB 1 als Dispersionsanstrich Wand Treppenhaus und Flur 2- facherAnsrich von Treppenhaus- und Flurwänden mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig.
inkl. Untergrundvorbereitung und Grundierung
Nassabrieb: R-Klasse 1
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- nicht foggingaktiv
- Blauer engel Gütezeichen "schadstoffgeprüft"
Farbton: RAL, weiß
Untergrund:Putz und Kunstharzputz
Richtqualität: Caparol o.glw.
angebotenes Fabrikat
(vom Bieter einzutragen)
20.__._.008
Anstrich NAB 1 als Dispersionsanstrich Wand Treppenhaus und Flur
M
1.705,00
m²
20.__._.009 Anstrich NAB 1 als Dispersionsanstrich Decke Treppenhaus und Flur 2- facher Ansrich der Decken im Treppenhaus und in den Fluren mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig.
inkl. Untergrundvorbereitung und Grundierung
Nassabrieb: R-Klasse 1
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- nicht foggingaktiv
- Blauer engel Gütezeichen "schadstoffgeprüft"
Farbton: RAL, weiß
Untergrund:Putz
Richtqualität: Caparol o.glw.
angebotenes Fabrikat
(vom Bieter einzutragen)
20.__._.009
Anstrich NAB 1 als Dispersionsanstrich Decke Treppenhaus und Flur
M
660,00
m²
20.__._.010 Anstrich Treppenunterseite 2- facherAnsrich der Treppenunterseite im Treppenhaus mit Dispersionsfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig.
inkl. Untergrundvorbereitung und Grundierung
Nassabrieb: R-Klasse 1
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- nicht foggingaktiv
- Blauer engel Gütezeichen "schadstoffgeprüft"
Farbton: RAL, weiß
Untergrund:Putz
Richtqualität: Caparol o.glw.
angebotenes Fabrikat
(vom Bieter einzutragen)
20.__._.010
Anstrich Treppenunterseite
M
75,00
m²
20.__._.011 Anstrich Fensterlaibungen wie vorige Position, jedoch Anstrich von Fensterlaibungen in Trhs. uns Keller
20.__._.011
Anstrich Fensterlaibungen
M
225,00
m
20.__._.012 Sockelanstrich mit Wasserlack Herstellung eines umlaufenden Sockels in einer Höhe von 1,20 m auf den Wandoberflächen.
Sorgfältige Reinigung und Vorbereitung der zu lackierenden Flächen (z.B. Entfernung von Staub, Schmutz und losen Partikeln).
Grundierung der Sockelflächen, falls erforderlich, um eine optimale Haftung des Decklacks zu gewährleisten.
Zweifacher Deckanstrich des Sockels mit einem hochwertigen, strapazierfähigen Wasserlack in Weiß.
Sauberes und präzises Abkleben der angrenzenden Flächen, um einen scharfen Farbübergang zu gewährleisten.
Fachgerechte Entsorgung von Restmaterialien.
20.__._.012
Sockelanstrich mit Wasserlack
M
660,00
m²
20.__._.013 Anstrich Kellerwände 2- facherAnsrich von Treppenhauswänden mit Kalkfarbe, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, emissionsminimiert, hoch diffusionsfähig.
inkl. Untergrundvorbereitung und Grundierung
Nassabrieb: R-Klasse 1
Technische Eigenschaften:
- frei von Konservierungsmitteln
- nicht foggingaktiv
- Blauer engel Gütezeichen "schadstoffgeprüft"
Farbton: RAL, weiß
Untergrund:Stahlbetonwände
Richtqualität: Caparol o.glw.
angebotenes Fabrikat
(vom Bieter einzutragen)
20.__._.013
Anstrich Kellerwände
M
935,00
m²
20.__._.014 Schließen von Ausspraungen Schließen von Aussparungen und Fehlstellen im Estrich
mit geeignetem Material z.B. Zementestrich.
inkl. alle dazugehörigen Arbeiten, z.B. Stellen kennzeichnen und abschlagen. Schutt entsorgen.
Größe bis 50/50cm
20.__._.014
Schließen von Ausspraungen
M
30,00
St
20.__._.015 Verharzen von Bodenrissen Verharzen von Bodenrissen (Risse auftrennen,
Armierungsstifte einlegen und mit 2K-Harz
ausgießen
20.__._.015
Verharzen von Bodenrissen
M
5,00
m
20.__._.016 Kellerbodenbeschichtung Herstellen einer Bodenbeschichtung auf zementgebundenem Untergrund mit 1-komponentiger,
wasserverdünnbarer Acrylatbodenfarbe.
Vorhandene Bodenflächen sind vorzubereiten, zu reinigen und anzuschleifen. Anschließend erfolgt eine Grundbeschichtung sowie eine Schlussbeschichtung im gewünschten Farbton.
Leistungsumfang:
Reinigen der Bodenfläche von Staub, Schmutz, Öl, Fett und sonstigen haftmindernden Substanzen
Anschleifen der Bodenfläche zur Verbesserung der Haftung
Grundbeschichtung mit 1K-Acrylatbodenfarbe, mit Wasser verdünnt, gemäß Herstellerangaben
Schlussbeschichtung mit 1K-Acrylatbodenfarbe im gewünschten Farbton
Zwischenreinigung und Zwischenschliff nach Bedarf
Schutz der angrenzenden Bauteile vor Farbspritzern
Entsorgung von Reststoffen und Verpackungsmaterialien
Material:
1K-Acrylatbodenfarbe, wasserverdünnbar, abriebfest, für Innenbereiche geeignet (z. B. Kellerräume, Werkstätten, Nebenräume).
Farbton:
Kieselgrau (ähnl. RAL 7032) oder Steingrau (ähnl. RAL 7030) - nach Vorgabe des Auftraggebers.
Verbrauch:
Ca. 0,25-0,35 l/m² je Anstrich (abhängig von Untergrundbeschaffenheit).
20.__._.016
Kellerbodenbeschichtung
M
460,00
m²
20.__._.017 Sockelanstrich wie vorige Position, jedoch Herstellen einer Sockelbeschichtung an Wandflächen im Anschluss an die Bodenbeschichtung.
Der Sockel dient dem Schutz der Wandflächen vor Verschmutzung und Feuchtigkeit sowie zur optischen Abgrenzung der Bodenfläche.
Leistungsumfang:
Abkleben und Abgrenzen des Sockelbereichs (Höhe ca. 10-15 cm, nach Vorgabe)
Reinigung und Entstaubung der Wandflächen im Sockelbereich
Anschleifen bzw. Mattieren des Untergrundes zur Verbesserung der Haftung
Grundbeschichtung mit 1K-Acrylatbodenfarbe (mit Wasser verdünnt, gemäß Herstellerangaben)
Schlussbeschichtung mit 1K-Acrylatbodenfarbe im gewählten Farbton
Sauberes Anarbeiten an Boden- und Wandflächen
Entfernen des Abklebematerials nach Trocknung, Reinigung der Arbeitsstelle
Material:
1K-Acrylatbodenfarbe, wasserverdünnbar, abriebfest, passend zur Bodenbeschichtung.
Farbton:
Wie Bodenbeschichtung - Kieselgrau (ähnl. RAL 7032) oder Steingrau (ähnl. RAL 7030), nach Vorgabe des Auftraggebers.
Höhe des Sockels:
ca. 10-15 cm (nach Plan bzw. örtlicher Festlegung).
Ausführung:
Gemäß Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik.
20.__._.017
Sockelanstrich
M
350,00
m
20.__._.018 Lackierung,Umfassungszarge,>0,175m Lackierung, Innentürzarge.
Vorleistung: Grundierung
Folgeleistung: Oberfläche endfertig
Material: wasserbasierter Acryl-Lack
Türzarge: Umfassungszarge,1-flg.,
Stahlblech oder Holz
Maulweite: über 0,175 m; i. M. ca. 0,24 m
Baurichtmaß: Standardgröße bis 1,01x2,135 m
20.__._.018
Lackierung,Umfassungszarge,>0,175m
M
4,00
St
20.__._.019 Lackierung,Innentürblatt,<1,01x2,135m, einseitig lackiert Lackierung Innentürblatt. nur einseitig lackiert
Vorleistung: Grundierung
Folgeleistung: Oberfläche endfertig
Material: wasserbasierter Acryl-Lack
Türblatt: 1-flg., Stahlblech oder Holz,
Türblattgröße: bis 1,01x2,135 m
20.__._.019
Lackierung,Innentürblatt,<1,01x2,135m, einseitig lackiert
M
4,00
St