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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster, Abbruch der vorgehängten Fassade und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektro- installationen
Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 30 Wohnungen:
Paul-Lincke-Straße 14_Strang A: EG-12.OG: 12 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang B: EG-13.OG: 14 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang C: EG-3.OG: 4 Wohnungen
Konstruktion:
- Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Stahlbetondecken
- Fertigteilbalkone
- Flachdach
Erschließung:
Das Haus wird über einen Treppenraum erschlossen.
Geplante Termine:
Abbruch Kelletrennwände
Abstellräume im EG ab KW09/2027
Vorbereitende Maßnahmen HLSE
und HLSE Verteilung UG ab KW09/2027
Strangsanierung WE nabKW14/2027- KW31/2027
(max. 6 Wochen pro Strang)
BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung.
Die Mitnutzung der BE-Flächen ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Bauleiter vor Ort abzuklären.
Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse:
in der Paul-Lincke-Straße 14 werden die drei Stränge nacheinander ausgeführt, gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt.
Baustelleneinrichtung, Baustellenordnung mit Abfall und Entsorgung:
Die allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. Bauwasser und Baustrom, Baubüro, Mannschaftsraum, Handwerker-WC, Verkehrssicherung, Mietermanagement, täglicher örtlicher GU-Bauleitung sowie der allgemeinen Arbeitskoordination wird seitens B&O Bau als GU gewährleistet !!!
Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände ist nicht gestattet, die Möglichkeit soll mit Bauleitung vor Ort abgestimmt werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen dienen lediglich zur Anlieferung und als Materiallager. Im Bereich der Baumaßnahme BE Flächen nur in sehr beschränktem Maße für großflächige und langanhaltende Materiallagerungen geeignet. Der Transport von Baustoffen zu den einzelnen Baumaßnahmen ist bei der Organisation und im Bauablauf zu berücksichtigen. Insbesondere Baustoffe sind "Just in time" anzuliefern und zu verarbeiten.
Die Entsorgung aller in Zusammenhang mit der Ausführung der Werkvertragsleistung entstehenden Abfälle erfolgt durch den Bieter/Auftragnehmer. Der Bieter/Auftragnehmer hat über das allgemeine Maß der Ordnung und Sauberkeit hinaus die Baustellenordnung mit Abtransport aller Abfall- und Verpackungsstoffe jeweils wöchentlich am Freitag durchzuführen. Die Nachweispflicht obliegt dem Bieter/Auftragnehmer. Sofern Versäumnisse seitens des Bieters/ Auftragnehmers vorliegen, ist der Auftraggeber einmalig gehalten, Frist zu setzen. Danach kann unverzüglich die Sachlage mittels Fotografie dokumentiert und Entsprechendes zu Lasten des Bieters/Auftragnehmers veranlasst werden.
Bauzaun, Türen und Tore sind vom Bieter/Auftragnehmer ständig geschlossen zu halten. Treppengeländer und Absturzsicherungen sind ständig in funktional einwandfreiem Zustand zu halten. Fluchtwege im und am bewohnten Gebäude sind dauerhaft und durchgehend zu gewährleisten und frei zu halten!
Sicherung des Verkehrs:
Die Verkehrssicherung wird hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen seitens B&O Bau organisiert. Der öffentliche und private Verkehrsraum ist arbeitstäglich von Verschmutzungen, resultierend aus der Baumaßnahme zu reinigen. Bei der gesamten Ausführung der Arbeiten ist auf die bestehenden Nachbar-Grundstücke Rücksicht zu nehmen. Diese sind nicht in die Ausführung der Arbeiten einzubeziehen. Ebenso sind die öffentlichen Verkehrswege freizuhalten.
Eignungs- und Gütenachweise:
Der Bieter- Auftragnehmer hat für alle gelieferten und montierten Bauteile einen Eignungs- und Gütenachweis vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung und der Übereinstimmungserklärung durch den Bieter/Auftragnehmer.
Angaben zur Ausführung
KG300 - AUSBAU - BAD, KÜCHE
KG300 - AUSBAU - BAD, KÜCHE
04 Abbruch/ Rohbau Strangsanierung Badbereich
04
Abbruch/ Rohbau Strangsanierung Badbereich
Technische Vorbemerkungen Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung der VOB.
Es gelten die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO-Normen
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Bohrstaub aus Stahlbeton- und Stahlkonstruktionen ist wegen der Gefahr der Bildung von Rostflecken zu entfernen.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
In Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.) enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden, falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das Herstellungsdatum verlangen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile und Abläufe zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen und Aufwendungen, gelten als Nebenleistungen.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann.
Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen; dafür sind die statischen Vorgaben einzusehen.
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind dazu vorzulegen.
Decken, Balken und Unterzüge, die durch die Arbeiten und Materiallagerung belastet werden sind auf die Tragfähigkeit zu prüfen. Falls erforderlich die Bauteile abzustützen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Das Reinigen von Maschinen und Werkzeugen darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Zum Leistungsumfang der durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen, zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Als weitere Grundlage sind anzuwenden: "Technische Vorschriften für Abbrucharbeiten", zu beziehen bei: Deutscher Abbruchverband e.V., Oststraße 122, 40210 Düsseldorf, soweit sie sachlich zutreffend sind, sowie die TRGS 519 - Asbest und die ZH 1/514 Abbrucharbeiten.
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB Teil C als beschrieben.
Schuttbeseitigung:
Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten.
Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Ausführung:
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Der Auftraggeber sorgt für die Freischaltung der abzubrechenden Bauteile bezüglich vorhandener Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn die Einhaltung dieser Maßnahmen zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen.
Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen.
Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Bei Abbrucharbeiten, bei denen auch Putzflächen oder Teile von diesen entfernt werden, sind die Putzanschlüsse zu den entsprechenden Bauteilen, Durchbrüchen etc. durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Diese Verpflichtung gilt auch im Zweifelsfall.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Arbeiten, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden.
Wird bei abzubrechenden Bauteilen festgestellt oder vermutet, dass es sich um tragende Konstruktionen handelt, ist der Bauleiter des Auftraggebers vor Ausführung der Abbrucharbeiten zu verständigen, der die Beiziehung eines Statikers veranlassen kann.
Auch im Zweifelsfall ist der Bauleiter zu verständigen.
Während der Abbrucharbeiten muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und deutschsprechende Fachkraft als Vorarbeiter zugegen sein. Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Baubehörden einzuhalten.
Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Werden Abbruchmaßnahmen für Decken oder Wände sowie das Herstellen von Schlitzen, Durchbrüchen usw. ausgeschrieben, so ist grundsätzlich das Abbrechen und Beseitigen der Wandbekleidungen (Putz, Fliesen, Tapete, Schalungen u. ä.) mit dem Preis abgegolten.
Ebenso ist das Abbrechen und Entsorgen der unter oder auf Putz liegenden Leitungs- und Elektroinstallationen, soweit diese auf den abzubrechenden Flächen liegen, im Preis enthalten.
Verunreinigungen und Schuttreste, die von den Abbruchund begleitenden Arbeiten herrühren, sind rückstandsfrei zu entfernen.
Allgemein übliche statische Sicherungsmaßnahmen in Form von Absteifungen, Abfangungen und sonstigen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen, die Notwendigkeit abschnittsweiser Abbrucharbeiten, z. B. zur Vermeidung umfangreicher statischer Sicherungsmaßnahmen, sind grundsätzlich in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Abriss von fest eingebauten Bauteilen (Wänden, Decken, Unterzügen, Stützen etc.) versteht sich einschließlich der Begradigung der Abbruchstellen.
In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse, mit denen bei
Abgabe des Angebots während der Ausführungszeit
normalerweise gerechnet werden muss.
- Verbrauch von Energie und Gasen.
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern
u. dgl.
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten.
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des
Arbeitsbereiches.
- Brandschutztechnische Maßnahmen beim Brennschneiden. - Bei Abbrucharbeiten ist das Beschädigen der
angrenzenden Flächen auf das geringstmögliche Maß zu
begrenzen. Durch Abbrechen entstandene vermeidbare
größere Anschlussflächen werden nicht besonders
aufgemessen und nicht vergütet.
Zusatzanforderungen für Baustellensicherheit:
- Die Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen müssen
in vollem Umfang nutzbar sein.
- In notwendigen Fluren dürfen keine Brandlasten gelagert
werden.
- Brandschutz- und Rauchschutztüren dürfen nicht ohne
zugelassene Feststellvorrichtung offen gehalten
werden.
- Öffnungen in brandschutztechnisch bemessenen
Bauteilen, welche nicht im Laufe des Arbeitstages
geschlossen werden, sind mit temporären Abschottungen
zu schließen (separate Position im LV)
Die Ausführung erfolgt in Absprache mit der
Bauleitung.
- Bei Heißarbeiten ( Schweißen, Löten u.dgl.) sind
ausreichend Löschmittel an Ort und Stelle vorzuhalten
- Heißarbeiten sind vorher beim Bauherr oder der
Bauleitung anzuzeigen.
- Einer Brandentstehung durch Wärmeleitung, Funkenflug,
strahlende Wärme etc. ist durch geeignete Maßnahmen
entgegenzuwirken:
Abdecken von Öffnungen
Bauteile kühlen
Brandwache im Nachbarraum
Abdecken / entfernen brennbarer Materialien im
Raum
- Die ausführenden Firmen, sowie Nachunternehmer und
eigene bzw. fremde Mitarbeiter sind vor Arbeitsbeginn zu
unterweisen.
Technische Vorbemerkungen
ZTV GU Ausbau Vorwort
Die gewerkebezogenen "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen"
gelten in Folge der "ZTV Allgemein".
Anforderungen an das Angebot
Den Angebotsunterlagen sind über die Summenblätter hinaus mindestens
folgende Unterlagen beizufügen:
- Organigramm Bieter
- Baustelleneinrichtungsplan
- Bauablaufplan mit grafischer Darstellung der zeitlichen Abläufe und
Dauer der Arbeitsgänge
- Nachunternehmerliste
Mengenermittlung / Kalkulationsrisiko
Der Bieter trägt uneingeschränkt das Mengenermittlungs- und Kalkulationsrisiko. Ist der Bieter der Meinung, dass die Kalkulationskriterien nicht ausreichend für die Mengenfeststellung sind (zu schätzen oder zu prüfen), hat er dies vor Abgabe seines Angebotes dem AG schriftlich so detailliert anzuzeigen, dass eine zielgerichtete Ergänzung vor Vergabe durch die Planungsbeteiligten des Bauherrn ermöglicht wird.
Mengenangaben des Bieters im Rahmen der Angebotsabgabe werden durch den Bauherrn und seine Fachplaner nicht verbindlich geprüft und entheben den Bieter nicht seines Mengenermittlungsrisikos.
Kostengliederung
Die Kalkulation hat entsprechend der vorgegebenen Kostengliederung zu erfolgen. Alle Kosten sind den entsprechenden Titeln zuzuordnen und klar zu trennen.
In der ausgewiesenen Angebotssumme sind alle Zuschläge und Nebenkosten enthalten, auch für die Leistungen, die vom Bieter nicht selbst ausgeführt werden und für die er Nachunternehmer einsetzt.
Die Kostenzusammenstellung ist am Ende rechtsverbindlich zu unterschreiben. Nach Auftragserteilung werden von je einem Vertreter des Auftragnehmers und Auftraggebers jede Seite mit einem Unterschriftskürzel versehen.
Die Leistung ist damit bereits grundsätzlich zielorientiert definiert, und zwar auch dann, wenn Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen nicht erwähnt oder nur lückenhaft bzw. nicht vollständig beschrieben sind.
Die nachfolgende funktionale Leistungsbeschreibung legt lediglich Mindestanforderungen für die zu erbringenden Leistungen fest, ist dabei jedoch nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In der funktionalen Leistungsbeschreibung speziell geregelte Leistungsbereiche lassen ausdrücklich keinen Rückschluss auf andere, notwendigerweise zu erbringende Leistungen zu.
Die Leistungen und deren Ausführungsort sind den Ausschreibungsunterlagen (Planunterlagen, Übersichtsplänen, Gutachten etc. ) sowie ggf. weiterführenden Unterlagen gemäß Vertrag zu entnehmen.
Erkundigungs- und Hinweispflicht
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Verhältnissen in Kenntnis zu setzen. Nachforderungen, welche auf mangelnde Information beruhen, werden nicht anerkannt.
Baustelleneinrichtung
Der Bieter hat im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Hilfsmittel und Maschinen zu kalkulieren.
Die Anzahl der erforderlichen Hebezeuge und deren Tragfähigkeit ist vom Bieter zu koordinieren und die anfallenden Kosten in die Einheitspreise einzurechnen. Über den erforderlichen Einsatz von solchen Hebewerkzeugen muss sich der Bieter bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Klarheit verschafft haben. Nachforderungen hieraus werden nicht anerkannt.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Baumaßnahmen einen Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine und Lagerplätze
- Standorte von stationären Baumaschinen und Anlagen; Wege für Geh- und Fahrverkehr
- Anzahl und Lage der Versorgungsanlagen (Strom, Wasser, Gas) für die Baustelle
- Entsorgungseinrichtungen
- Verkehrsplan inkl. Reinigungskonzept über die Verkehrsflächen sowohl auf dem Werksgelände als auch auf betroffenen öffentlichen Straßen
Die Baustelleneinrichtung ist bis zum Ende der vertraglichen Leistungen des AN vorzuhalten und zu unterhalten.
Baustelleneinrichtungsfläche
Die BE-Fläche wird dem AN vor Beginn seiner Leistung übergeben und ist bis zur Beendigung seiner Leistung von diesem in Stand zu halten. Der Rückbau der BE erfolgt bauseits
Flächen für die Baustelleneinrichtung stehen in Abstimmung mit der Projektleitung des AG zur Verfügung. Werden darüber hinaus Flächen vom AN benötigt, sind diese auf seine Kosten anzumieten.
Baustellenzufahrt
Überfahrten sind vom AN selbst anzulegen, zu unterhalten, zu sichern und wenn erforderlich nach Beendigung der Überfahrt wieder vollständig zu entfernen. Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung.
Baustrom / Bauwasser
Die Anschlusspunkte für Wasser und Strom befinden sich im UG des Gebäudes. Ab Übergabepunkt obliegt die weitere Verteilung der Medien dem AN.
Baustellenbeleuchtung
Es ist für ausreichende Beleuchtung der Baustelle sowie aller Arbeitsbereiche zu sorgen. Die Kosten und die Unterhaltung für die Beleuchtung übernimmt der AN.
Container
Der AN hat für die gesamte Dauer Container vorzuhalten:
- Mannschafts- und Tagesunterkünfte
- Magazin (sofern notwendig)
- Sanitärcontainer
- Bauleitungscontainer
- etc.
Sicherheitsmaßnahmen
Das Absperren von Gefahrenbereichen liegt allein in der Verantwortung des AN. Der AN hat sämtliche gemäß Unfallverhütungsvorschriften notwendigen Absturzsicherungen, Abdeckungen etc. mit einzukalkulieren und ohne besondere Aufforderung ständig zu errichten, zu unterhalten und ggf. zu ergänzen. Der AN hat für den ordnungsgemäßen sicherheitstechnischen Zustand der Baustelle zu sorgen.
Der Bauseitig gestellte Bauzaun ist nach Beendigung der täglichen Arbeten zu schliessen.
Schutzmaßnahmen, Sicherung
Schutzmaßnahmen gegen Staub und Lärm, Schutz von Personen und Schutz der öffentlichen und halböffentlichen Wege, auf und neben dem Grundstück, hat der AN eigenverantwortlich durchzuführen. Zusätzliche Sperrungen von Verkehrswegen (auch auf dem Werksgelände) sind min. 1 Woche vorher dem AG zu melden. Diese Leistungen einschl. eventuell anfallender Gebühren sind einzukalkulieren.
Verkehrssicherung
Dem AN obliegt es, die Baustellenzufahrten und Verkehrsflächen der Baustelle zu schützen, von Verschmutzungen freizuhalten.
Zusätzliche Sperrungen von öffentlichen Verkehrswegen (falls erforderlich) sind rechtzeitig zu beantragen. Diese Leistungen einschl. eventuell anfallender Gebühren sind einzukalkulieren.
Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen
Die Außenanlagen und sowie bestehenden Bäume sowie Sträucher sind während der gesamten Baumaßnahme schoned zu behandeln. Beschädigungen sind zu vermeiden.
Gewährleistungsmanagement
Der AN richtet ein Gewährleistungsmanagement (einen Ansprechpartner)ein.
Vertragstermine
Entsprechend den aufgeführten Vertragsterminen (siehe Folgende), wird im Falle einer Verletzung derer, eine Vertragsstrafe fällig.
Folgende Meilensteintermine sind im Detailterminplan darzustellen und werden zu Vertragsterminen:
- Baubeginn (1. Tag auf der Baustelle)
- Fertigstellung aller Abbrucharbeiten (Leistungsfestgestellung, keine Abnahme im Sinne der VOB)
- Beginn Strangsanierung
- Abnahme durch den AG
- Baurechtliche Abnahme
- SV-Abnahme
ZTV GU Ausbau
ZTV Abbruch Gewerkebezogen
Bauschutt und andere Bauabfälle sind vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren, getrennt abzufahren und zu entsorgen.
Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt.
Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden.
Allgemeines
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten auf der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer, Bewohner oder Dritte, ist der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG festzulegen, wo das erforderliche Gerät, Schutt, Container und dergleichen auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Die nach ATV DIN 18299 durch den AN zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind rechtzeitig zu beseitigen, dass durch diese keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Der AN hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Der AG sorgt für die Medienfreiheit der in den Gebäuden oder baulichen Anlagen vorhandenen Leitungen für Strom, Wasser, Gas und anderer Medien.
Der AN hat vor Baubeginn und auch ständig während der Durchführung die tatsächliche Medienfreiheit zu kontrollieren und Mängel oder Behinderungen unverzüglich anzuzeigen.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Die Standsicherheit darf hierbei zu keiner Zeit beeinträchtigt werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., ist unverzüglich der AG zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem AG umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für Altbausubstanz, Nachbargrundstücke, Umwelt und Verkehr sind vom Bieter in Abhängigkeit von der von ihm vorgesehenen technologischen Lösung,bei Angebotsabgabe darzulegen, sofern sie nicht mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist über den Zustand der benachbarten Grundstücke, Bauwerke und Verkehrswege gemeinsam mit dem AG ein Zustandsprotokoll zu erstellen. Dabei erkannte Schäden sind zu fotografieren und zu dokumentieren.
Bei der Entfernung von Putzflächen oder Teilen von diesen sind die Putzanschlüsse zu den zu erhaltenden Bauteilen, Durchbrüchen und dergleichen durch sauberes Beschneiden der Ränder herzustellen.
Werden bei den Arbeiten kontaminierte oder asbesthaltige Materialien angetroffen, so ist der AG unverzüglich zu verständigen. Diese Verpflichtung gilt auch im Verdachtsfall.
Bauschutt ist über geschlossene Schuttrutschen abzuwerfen. Das direkte Abwerfen ist nicht gestattet.
In bewohnten Gebieten dürfen nur schallarme Kompressoren (Schrauben- oder Rotationskompressoren) eingesetzt werden.
Beim Abbruch von Mineralfaserdämmstoffen ist staub zu vermeiden. Das Kehren ist untersagt. Für eine ausreichende Bindung durch Feuchtigkeit ist zu sorgen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Vor Brennschneidearbeiten an Steig- und Fallleitungen muss sich der AN wegen der Gefahr ablaufender Schweißperlen über Verlauf und Zustand der Leitungen informieren. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Fertiggestellte Bereiche sind dem nachfolgenden Gewerk besenrein zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen, unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der AN das Vorhandensein und die Lage entsprechend zu prüfen.
Verkehrssicherung
Gefahrbereiche bei Abbrucharbeiten im Umfeld der Baustelle sind abzusperren und zu kennzeichnen.
Der AN hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung mit Angabe der Eignung und Qualifikation zu benennen.
Zur Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen).
Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
ZTV Abbruch
ZTV Erdarbeiten Vorwort
Die gewerkebezogenen "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen" gelten in Folge der "ZTV Allgemein".
Gewerkebezogen
Umfang der Leistungen
Zur Ausführung kommen:
- Bodenaushub (sofern nach Position beschrieben) der Schutzschicht im Bereich der Baugrubensohle einschl. Abfuhr des Aushubguts nach Angaben des Bodengutachters
- Verfüllungen (Einbau von Bodenmaterial und verdichten)
- ggf. offene Wasserhaltung - Abpumpen von Niederschlagswasser ist Leistung des AN
- Abfuhr und Entsorgung der gelösten Materialien - ggf. Lagerung auf dem Baugelände ist nicht möglich
Der AN muss sich unabhängig von den Angaben des AG über unterirdische Leitungen, Kabel, Drainagen usw. unterrichten und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
Bei Auftreffen auf Leitungen, Kanäle und Kabel, welche bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren, sind die Arbeiten sofort einzustellen und das örtliche Versorgungsunternehmen und die Bauleitung des AG einzuschalten.
Die Klassifizierung der Bodengruppen und Bodenklassen ist dem beiligenden Baugrundgutachten zu entnehmen.
Die Angaben zum Grundwasser sind dem beiligendem Baugrundgutachten zu entnehmen.
Die Sicherung der Baugrube sowie aller Leistungen des AN gegen Tagwasser sind gemäß VOB Nebenleistung.
Das Ableitung von Oberflächen- und Schichtenwasser hat nach den Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden zu erfolgen.
Gründungssohlen und Verfüllungen sind gemäß Angaben zu verdichten. Der Nachweis des Verdichtungsgrades ist auf Kosten des AN durch einen Geotechniker zu führen und dem AG zu übergeben. Die Abnahme findet ggf. unter Beteiligung des Geologen statt; die Kosten des Gutachters trägt der AG.
Alle Mengenermittlungen für die Aushubarbeiten erfolgen nach Aufmaß an Abtragsprofilen. Die Mengenermittlung für die Entsorgung des Aushubmaterials erfolgt anhand der Nachweise der Deponien bzw. der Entsorgungsanlagen (Gebührenmarken, Wiegescheine usw.), die Wiegescheine sind für die Nachweisführung zwingend.
ZTV Erdarbeiten
ZTV Mauerwerksarbeiten Vorwort
Die gewerkebezogenen "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen" gelten in Folge der "ZTV Allgemein".
Gewerkebezogen
Zur Ausführung kommen diverse Mauerwerksqualitäten (siehe jeweilige Position), z. T. als nichttragendes Mauerwerk und z. T. mit Sichtanforderung. Dies sind z. T. neue Wandscheiben, Beimauerungen und Abmauerungen zur Ausführung. Für die Einhaltung der schall- und wärmetechnischen Vorschriften ist der AN voll verantwortlich. Werden die geforderten Werte unterschritten, so hat der Unternehmer auf eigene Kosten die Maßnahmen zu treffen, die für die Verbesserung notwendig sind.
Steinart/Güteklasse
Es kommt vorwiegend Rezeptmauerwerk zur Ausführung. Steinart bzw. Güteklasse sind in den Positionen angegeben. Will der AN hiervon abweichen, so muss er die Verwendbarkeit des von ihm vorgeschlagenen Materials nachweisen und die schriftliche Zustimmung vom AG vor Ausführungsbeginn einholen.
Mörtelzusatzmittel
Die Verwendung von Mörtelzusatzmitteln sind zulässig.
Profile und Anker
Es dürfen nur Befestigungsmittel mit amtlicher Zulassung verwendet werden. Die entsprechenden Nachweise sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
Profile und Anker im Bereich von Feuchträumen aus nichtrostendem Stahl.
Verband / Überbindemaß
Es kommt ausschließlich Einsteinmauerwerk zur Ausführung.
Grundsätzlich ist eine halbsteinige Überbindung vorzusehen. Änderungen auf der Baustelle sind mit der Objektüberwachung des AG bzw. dem Statiker abzustimmen.
Mischmauerwerk
Der Einbau von Mischmauerwerk ist unzulässig.
Witterungsschutz, Arbeiten bei Frost
Die Baustoffe (Mauersteine und Mörtel) sowie Bauteile sind durch Abdecken mit Folie gegen Niederschlagswasser zu schützen. Für Arbeiten bei Frost dürfen keine chloridhaltigen Tausalze oder Frostschutzmittel verwendet werden.
Ausgleichschicht
Mindestens einen Tag vor dem Aufmauern ist eine Ausgleichsschicht als Höhenausgleich der Wand, zur Herstellung eines planebenen Niveaus in Längs- und Querrichtung und dem Ausgleich von Unebenheiten in der Betondecke, aufzubringen. Ausführung mit Mörtel der Mörtelgruppe III.
Die Ausgleichsschicht ist in den Einheitspreis der Mauerwerkspositionen einzurechnen.
Nachträgliches Schließen
Im Bereich hochinstallierter Bereiche (bei Installationsschächten etc.) sind die Mauerwerkswände zunächst nur bis unterhalb der Installationsebene zu mauern. Die Restabmauerung bis Unterkante Rohdecke wird nach Fertigstellung der Grobinstallation ausgeführt. Diese Leistungen sind in gesonderter Position erfasst.
Wanddurchbrüche für Installationen sind nach Abschluss der haustechnischen Installationen mit dem jeweils verwendeten Mauerwerk zu verschließen/auszumauern. Das Fugenbild des Mauerwerks ist beim Schließen der Aussparungen einzuhalten.
Es ist damit zu rechnen, dass das Schließen von Aussparungen erst nach Fertigstellung der wesentlichen Rohbauarbeiten zur Ausführung kommt. Diese zeitversetzte Ausführung ist im Einheitspreis zu berücksichtigen..
Schachtwände sind grundsätzlich erst nach erfolgter Installation zu erstellen. Es ist damit zu rechnen, dass das Erstellen erst nach Fertigstellung der wesentlichen Rohbauarbeiten zur Ausführung kommt.
Anschlüsse
Die nichttragenden Trennwände müssen am oberen Anschluss an die Decke so ausgebildet werden, dass keine Vertikallast übertragen werden kann.
Die Deckenanschlüsse von nichttragenden Wänden sind gemäß Angabe des Tragwerkplaners auszuführen. Die Anforderungen an die Wand (Brandschutz) sind zu berücksichtigen.
Beim Einmauern von Rohrleitungen jeder Art darf keine schlüssige Verbindung entstehen. Die Überprüfung der vorhandenen Dämmung muss rechtzeitig vor der Ausführung geschehen.
Fugen
Dehnungsfugen sind bei langen Mauerwerksscheiben alle 8 m mit Fugendichtstoff vorzusehen.
Wenn Bauteile durch Bewegungsfugen getrennt sind, muss der AN auf die konsequente Durchführung der Fugen achten. Unstimmigkeiten sind vor Ausführung mit der Bauleitung zu klären.
Sichtmauerwerk
Für sichtbar bleibendes Mauerwerk dürfen nur Mauersteine ohne Kantenbeschädigungen verwendet werden, beschädigte Steine müssen aussortiert werden. Die Verfugung des Sichtmauerwerks hat vollfugig, durch Abziehen mit Schlauchstück zu erfolgen. Bei Ausführung von Sichtmauerwerk sind geeignete Facharbeiter, deren Qualifikation ggf. nachzuweisen ist, einzusetzen. Vor Ausführungsbeginn ist mit der Bauleitung die Planebene und die Seite mit evtl. Steintoleranzen festzulegen.
ZTV Mauerwerksarbeiten
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen
04.__._.001 Abdeck- und Schutzmaßnahmen, Wohnungen Abdeck- und Schutzmaßnahmen an Boden- und Wandflächen außerhalb der Asbestarbeiten.
Abdeckarbeiten der gesamten Bodenfläche innerhalb der Wohnungen.
Das Entfernen nach Abschluss der Arbeiten ist einzukalkulieren.
Einschl. Staubschutz für Gegenstände, einschl. staubdichtes Abkleben.
Material: Folie, Adeckvlies, Klebeband.
Die Abdeckmaßnahme ist für alle Gewerke im Rahmen der GU Leistung bis zum Ende der Maßnahme vorzuhalten.
Die Abrechnung erfolgt einmal je WE einschl. der Treppenhäuser und Kellerbereiche.
Bodenfläche gesamt für alle 30 Wohnung ca. 2.450m²
04.__._.001
Abdeck- und Schutzmaßnahmen, Wohnungen
30,00
Stk
04.__._.002 Beschaffung und Verteilung von Malerabdeckfolien für Beschaffung und Verteilung von Malerabdeckfolien für die Mieter.
Geeignete Abdeckfolien für den Schutz von Mobiliar.
04.__._.002
Beschaffung und Verteilung von Malerabdeckfolien für
2.750,00
m²
04.__._.003 Beschaffung und Verteilung von Klebebändern Beschaffung und Verteilung von Klebebändern für die Mieter.
Geeignete Klebebänder für den Schutz von Mobiliar.
04.__._.003
Beschaffung und Verteilung von Klebebändern
100,00
Roll
04.__._.004 Herstellen von Staubschutzwänden Lieferung und fachgerechte Montage einer mobilen Staubschutzwand zum Schutz vor Staub- und Schmutzausbreitung.Aus reißfestem und abwaschbarem Material mit integrierte Schutztür.
Abmessungen ca. 1,50 x 2,50m
Konstruktion: Die Staubschutzwand wird stabil und sicher aufgestellt. Sie kann freistehend oder an bestehenden Wänden montiert werden. Die Konstruktion ermöglicht eine einfache und schnelle Installation sowie Demontage.
Schlupftür: In die Staubschutzwand ist eine praktische Schlupftür integriert, die eine einfache Durchgangsmöglichkeit für Personen bietet, ohne die gesamte Wand entfernen zu müssen. Die Tür ist mit einem robusten Reißverschluss oder Klettverschluss ausgestattet, um eine staubdichte Schließung zu gewährleisten.
04.__._.004
Herstellen von Staubschutzwänden
30,00
St
04.__._.005 Herstellen von Staubschutztüren Herstellen und Einbauen einer temporären Staubschutztür zur staubdichten Abtrennung von Arbeitsbereichen in Innenräumen.
Die Staubschutztür besteht aus einem stabilen Aluminiumrahmen oder Kunststoffgestell mit transparenter PE-Folie oder Plane, mit Reißverschlussöffnung zur Personen-Durchführung.
Befestigung durch Klemmrahmen, Klebeband oder anderweitig zerstörungsfrei.
Maße der Türöffnung: ca. 1,00 x 2,10 m.
Inkl. aller Nebenarbeiten, wie Anpassung an vorhandene Türöffnungen, Abdichtung der Ränder, ggf. Schutz von angrenzenden Bauteilen.
Demontage und fachgerechte Entsorgung nach Abschluss der Arbeiten.
04.__._.005
Herstellen von Staubschutztüren
25,00
St
04.__._.006 Schutzabdeckung der Flurwände während der Sanierungsmaßnahme Lieferung, Montage, Vorhaltung für die Dauer der Sanierungsmaßnahme sowie anschließende Demontage und fachgerechte Entsorgung einer temporären Schutzabdeckung der Wandflächen im Flurbereich zum Schutz vor Verschmutzungen und Beschädigungen während der Bauarbeiten.
Die Schutzabdeckung ist im unteren Wandbereich bis zu einer Höhe von ca. 1,50 m über Oberkante Fertigfußboden anzubringen. Ausführung mittels geeigneter, reißfester und abwischbarer Schutzfolie bzw. eines gleichwertigen Schutzmaterials.
Die Befestigung ist so auszuführen, dass ein sicherer Halt während der gesamten Bauzeit gewährleistet ist. Der vorhandene Wandbelag darf durch die Befestigung oder die spätere Entfernung der Schutzabdeckung nicht beschädigt werden. Kleberückstände sind nach Demontage vollständig zu entfernen.
Die Schutzabdeckung ist durchgehend und ausreichend überlappend herzustellen, sodass die Flurwandflächen wirksam vor baubedingten Verschmutzungen und Spritzern geschützt werden.
Abrechnungseinheit: m² geschützte Wandfläche
04.__._.006
Schutzabdeckung der Flurwände während der Sanierungsmaßnahme
675,00
m²
04.__._.007 Abdeckmaßnahmen Hartfaser Abdeckmaßnahmen innerhalb der Gebäude (in den Wohnungsfluren) mittels Tetrapack-Kartonagen, dicht an Stoß verlegen und verkleben und nach Beendigung der Maßnahme aufnehmen und entsorgen.
Verlegung erfolgt auf das Abdeckflies aus der Vorposition.
Ausführung nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung
04.__._.007
Abdeckmaßnahmen Hartfaser
M
750,00
m²
Zusätzliche Beprobung von Wand- und Bodenfliesen auf Schadstoffe nach TGRS 519
Zusätzliche Beprobung von Wand- und Bodenfliesen auf Schadstoffe nach TGRS 519
04.__._.008 Prüfung des Untergrundes und Materialprobe Auslegen der Arbetisbereiche mit geeignetem Material, vorsichtiger Ausbau einer Fliese am Boden und eine an der Wand je Bad, Reinigen des Arbeitsbereiches inkl. Materialeinsatz je Raum ( Mörtel, Hilfsmittel)
Einschl. Bearbeitung und Weiterleitung an das Labor mit Dokumentation, Materialprobenanalyse nach VDI 3866-5 Anh. B. und Laborgebühr
2 Proben je Bad + 2 Proben je WC = 1Stk. (Wohnung)
04.__._.008
Prüfung des Untergrundes und Materialprobe
30,00
St
04.__._.009 Baustelleneinrichtung je Wohnung (Bad+WC) Baustelleneinrichtung je Wohnung (Bad+WC), liefern, auf- und abbauen, für die Dauer der Maßnahmen vorhalten und anschließend abtransportieren.
Die BE beinhaltet alle für den Sanierungsbetrieb erforderlichen Einrichtungen, Warn- und Hinweisschilder, Filter der Unterdruckgeräte und Sauganlagen sowie die erforderliche Schutzausrüstung des Sanierungspersonal.
04.__._.009
Baustelleneinrichtung je Wohnung (Bad+WC)
M
30,00
St
04.__._.010 Genehmigungen Erstellen/einholen der erfoderlichen Genehmigungen bei der BG und dem Gewerbeaufsichtsamt zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Aktuelle Sachkundenachweise, sowie Gesundheitszeugnisse des eingesetzten Personals vorhalten inkl. Gebühren.
04.__._.010
Genehmigungen
M
30,00
St
04.__._.011 Schleuse Aufbau Personalschleuse je Wohnung (Bad+WC).
Liefern, Vorhalten sowie Auf- und Abbau einer 1-Kammer-Personalschleuse im Modulsystem, einschließlich Andocken an die Bestandstüre mittels Folienschott. Die Schleuse muss variabel aufbaubar sein, auch als Eckeinstieg.
Der Aufbau der Personalschleuse ist so auszuführen und an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen, dass die Bewohnbarkeit der Wohnung sowie die Zugänglichkeit und Begehbarkeit der Wohnung während der Sanierungsmaßnahme soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben. Erforderliche Durchgangsbereiche und Rettungswege sind freizuhalten. Die Zugänglichkeit zu den nicht von der Sanierung betroffenen Wohnungsbereichen muss gewährleistet bleiben.
04.__._.011
Schleuse
M
34,00
St
04.__._.012 Unterdruckhaltung Unterdruckhaltung bis 2000m³/h je Wohnung (Bad+WC).
Über H Sauger zur Unterdruckhaltung gemäß Anforderungen der TRGS 519 anfahren, betriebsfertig anschließen, betreiben und nach Beendigung der Maßnahme wieder abfahren, einschließlich Wartungs- und Entsorgungskosten der Filter, Abluftführung ins Freie.
04.__._.012
Unterdruckhaltung
M
30,00
St
04.__._.013 Staubschutz Staubschutz Wände/Decken je Wohnung (Bad+WC).
Anbringen staub- und unterdicht verkleben einer PE-Folie, nach Sanierungsende abnehmen, verpacken in reißfeste Gewebesäcke inkl. Transport zum Entsorgungscontainer.
04.__._.013
Staubschutz
M
30,00
St
04.__._.014 Asbesthaltige Fliesenbeläge asbesthaltige Beläge in Bad+WC.
Demontage der Fliesen inkl. belastetem Kleber nach DIN 16950 sofortiges Verpacken nach TRGS 519 in reißfeste Gewebesäcke und Oberflächennachbehandlung inkl. Transport zum Entsorgungscontainer.
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
04.__._.014
Asbesthaltige Fliesenbeläge
M
600,00
m²
04.__._.015 Asbesthaltige Vinylflexplatten wie vorige Postition, jedoch Demontage von Vinylflexplatten.
04.__._.015
Asbesthaltige Vinylflexplatten
M
50,00
m²
04.__._.016 Dekontamination Oberflächen Dekontamination Oberflächen je Wohnung (Bad+WC).
Schwarzbereich Grob- und Feinreinigung aller Oberflächen innerhal des Schwarzbereichs durch absaugen und feucht reinigen.
04.__._.016
Dekontamination Oberflächen
M
30,00
St
04.__._.017 Restfaserbindung Schwarzbereich Restfaserbindung Schwarzbereich je Wohnung (Bad+WC).
Restfaserbindung aller Oberflächen mittel einer Polymerdispersion im Airlessverfahren.
04.__._.017
Restfaserbindung Schwarzbereich
M
30,00
St
04.__._.018 Freimessung Freimessung je Bad vor Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach gültiger TRGS519
04.__._.018
Freimessung
M
30,00
St
04.__._.019 Entsorgung Asbest Entsorgung Asbest AVV170605 je Wohnung (Bad+WC).
Entsorgen des asbesthaltigen Materialien inkl. zugelassener Verpackungen mit Warnaufschrift. Abrechnung erfolgt nach Wiegeschein.
04.__._.019
Entsorgung Asbest
M
P
1,00
psch
04.__._.020 Container bis 10m³ Aufstellen, Vorhalten und Abfahren von Müllgroßbehältern ca. 10cbm, incl. An- und Abfahrt Container und Personal, nur nach besonderer Aufforderung der Bauleitung einschl. aller Nebenkosten, inkl. Abfahren und ordnungsgemäßer Entsorgung.
Diese Müllcontainer sind nicht für Bauabfälle gedacht, die der AN im Rahmen seiner Pflicht zur regelmäßigen Bauschuttentfernung wie in den weiteren besonderen Vertragsbedingungen beschrieben schuldet.
Das Auffüllen des Containers mit entsprechendem Müll sowie der hierfür benötigte Personaleinsatz ist in den Einheitspreis dieser Position einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
04.__._.020
Container bis 10m³
M
1,00
St
Abbruch- und vorbereitende Arbeiten
Abbruch- und vorbereitende Arbeiten
04.__._.021 Ausräumen und Zwischenlagern Eigentum Mieter Ausräumen und Zwischenlagern von Mietereigentum im Sanierungsbereich (Badmöbel, Waschmaschine, Trockner etc.).
Die Leistung kommt nur auf Anweisung der Bauleitung bei den Mietern zur Ausführung, die diese Arbeiten nicht selbst ausführen können.
Zum Ansatz kommen ca. 30% der WE (ges. 30 WE).
Abgerechnet werden die Leistungen je Wohnung pauschal als 1 Stück.
Lagerort: Kellerraum oder Wohnung, nach Angabe Bauleitung.
04.__._.021
Ausräumen und Zwischenlagern Eigentum Mieter
10,00
Stk
04.__._.022 Einräumen Eigentum Mieter Transportieren und Einräumen des zwischengelagerten Mietereigentum im Sanierungsbereich (Badmöbel, Waschmaschine, Trockner etc.).
Die Leistung kommt nur auf Anweisung der Bauleitung bei den Mietern zur Ausführung, die diese Arbeiten nicht selbst ausführen können.
Zum Ansatz kommen ca. 30% der WE.
Abgerechnet werden die Leistungen je Wohnung pauschal als 1 Stück.
04.__._.022
Einräumen Eigentum Mieter
10,00
Stk
04.__._.023 Abbruch und Entsorgung Fliesen Wand Wandfliesen, einschl. Mörtel-, / Kleberbett und Fliesenprofilen, entfernen und abtransportieren, Bauschutt entsorgen.
Aufbaudicke : bis 2 cm
Fliesengröße: verschieden.
Fliesen die auf abzubrechenden Bauteilen verlegt sind, sind in den Abbruch dieser Teile einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
04.__._.023
Abbruch und Entsorgung Fliesen Wand
100,00
m²
04.__._.024 Abbruch und Entsorgung Fliesen Boden Bodenfliesen, einschl. Kleberbett und Fliesenprofilen, entfernen und abtransportieren, Bauschutt entsorgen.
Aufbaudicke : bis 2 cm
Fliesengröße: verschieden.
04.__._.024
Abbruch und Entsorgung Fliesen Boden
50,00
m²
04.__._.025 Abbruch und Entsorgung Linoleumbelag Boden Linoleum, geklebt, einschließlich vorhandener Profile ausbauen und abtransportieren, Bauschutt entsorgen.
Einschl. Kleberückstände am Boden entfernen.
04.__._.025
Abbruch und Entsorgung Linoleumbelag Boden
50,00
m²
04.__._.026 Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Sanitär Abbruch/Demontage/Entsorgung aller vorhandener Sanitärgegenstände
Aufstellung Anzahl:
- Waschbecken: 60 Stück
- Badewannen: 30 Stück
- WC 30 Stück
- Keramikablage über Waschbecken 30 Stück
- Spiegel über Waschbecken 60 Stück
- Duschtrennwand 5 Stück
Die Demontage erfolgt inkl. der zugehörigen Verrohrung, Zu- und Abwasser, aller Amaturen, Duschstangen sowie Kleinteile.
DIe Badewannen haben einen integrierten Heizkörper.
Die Badezimmer haben teilweise zusätzlich einen Handtuchheizkörper.
Alle demontierten Teile sind sortenrein zu trennen und fachgerecht durch den Bieter zu entsorgen.
Beispielbild:
WC
Bad
zzgl.
Sondersituation im EG
Gemeinschaftsdusche
- Waschbecken: 4 Stück
- Duschen: 3 Stück
- WC 1 Stück
- Keramikablage über Waschbecken 4 Stück
- Spiegel über Waschbecken 1 Stück
- Duschtrennwand 1 Stück
04.__._.026
Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Sanitär
P
1,00
psch
04.__._.027 Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Elektro Abbruch / Demontage/Entsorgung der Einrichtungsgegenstände Elektro (Lichtschalter, Leuchten und Leuchtmittel, und interner Verkabelung etc.) inkl. sortenreiner Entsorgung durch den Bieter
1x pauschal = 30 Wohnungen
04.__._.027
Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Elektro
E
P
1,00
psch
04.__._.028 Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Heizung Abbruch/Demontage/Entsorgung aller vorhandener Heizkörper inkl. den horizontalen Leitungen am Heizkörper
pro Heizkörper ca. 4m Rohrlänge
Badheizkörper Stahl
H1200-1300mm / L 550-600mm 30 Stk.
Gliederheizkörper Stahl
H1000-1100mm / L 650-700mm 14 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 350-400mm / L 2200-2300mm 43 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 550-600mm / L 1700-1800mm 41 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 850-900mm / L 750-800mm 1 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 350-400mm / L 2200-2300mm 1 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 450-500mm / L 1000-1100mm 10 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 550-600mm / L 1700-1800mm 80 Stk.
Flachheizkörper Stahl
H 350-400mm / L 1900-2000mm 4 Stk.
Gesamt 224 Stk.
der Abbruch der vertikalen Leitungen ist in gesonderter Position im Gewerk Heizung ausgeschrieben.
04.__._.028
Abbrucharbeiten für Einrichtungsgegenstände Heizung
P
1,00
psch
04.__._.029 Abbruch und Entsorgung Schachtwände, Mauerwerk Bad/WC Schachtwände aus Mauerwerk, nichttragend, abbrechen, abtransportieren und Bauschutt entsorgen. Alle Anschlüsse an Wände, Decken und Böden sind sauber herzustellen. Einschließlich entfernen aller Rand- und Befestigungwinkel im Schachtbereich.
Einschließlich Freistemmen der Randbereiche falls erforderlich.
In den Einheitspreis sind alle evtl. erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen an flankierenden Bauteilen einzukalkulieren.
Wanddicke: bis 15 cm.
Aufmaß : Ansichtsfläche des Bauteils
Raumhöhe : bis 2,60 m
- Das anfallende Material ist fachgerecht zu entsorgen.
- Einschl. dichtes Abkleben des Arbeitsumfeldes mit
Folie.
04.__._.029
Abbruch und Entsorgung Schachtwände, Mauerwerk Bad/WC
405,00
m²
04.__._.030 Zulage Abbruch und Entsorgung Schachtwände, Stahlbeton Zulage für Abbruch Schachtwände wie vor beschrieben, jedoch bei Schachtwänden aus Stahlbeton.
Einzurechnen sind auch alle Sägeschnitte in Schachtwand und Estrich, horizontal und vertikal mittels Diamantsäge. Einzurechnen sind zusätzlich sämtliche Schnitte entlang der angrenzenden Bauteile, einschließlich sämtlicher Zwischenschnitte/Transportschnitte für die Zerlegung des Abbruchmaterials in Transportgröße (ca. 60x60 cm)
Schnitttiefe:bis 15 cm
- An den Schnittenden darf nicht überschnitten werden.
Ggfs. sind Kernbohrungen an allen Schnittenden
einzurechnen.
- Beim Naßschneiden anfallendes Kühl- und Spülwasser
ist abzusaugen. und fachgerecht zu entsorgen, nicht
auf der Baustelle einleiten.
- Staubentwicklung beim Trockenschneiden ist zu
vermeiden. Geeignete Absaugeinrichtungen sind
einzukalkulieren und zu verwenden.
04.__._.030
Zulage Abbruch und Entsorgung Schachtwände, Stahlbeton
M
50,00
m²
04.__._.031 Abbruch und Entsorgung von Verkofferungen, Trockenbau wie vor jedoch für Abbruch von Trockenbauverkofferungen z.B. entlang der Decke
Abmessungen ca. 30/60 cm
04.__._.031
Abbruch und Entsorgung von Verkofferungen, Trockenbau
M
20,00
m
04.__._.032 Abbruch und Entsorgung von Stegen in Deckenebene Abbruch und Entsorgung von Stegen in Deckenebene zwischen den einzelnen Deckendurchbrüchen. Alle Anschlüsse an Wände, Decken und Böden sind sauber herzustellen; Bauschutt entsorgen.
In den Einheitspreis sind alle evtl. erforderlichen Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen an flankierenden Bauteilen einzukalkulieren.
Querschnitt (l/b) bis ca. 15*30 cm
Material: Stahlbeton
04.__._.032
Abbruch und Entsorgung von Stegen in Deckenebene
M
90,00
Stk
04.__._.033 Abbruch und Entsorgung Estrich Estrich auf Trennlage abbrechen und entsorgen. Alle Anschlüsse an Wände sind sauber herzustellen.
Estrichdicke: bis 10 cm
Inkl. Trennlage und Trittschalldämmung
Einschließlich sämtlicher Trennschnitte im Estrich.
Hinweis:
Die Position gilt nur, falls der vorhandene Estrich bei den Abbrucharbeiten als nicht mehr tragfähig oder brüchig erkannt wird und daher vollständig erneuert werden muss.
04.__._.033
Abbruch und Entsorgung Estrich
M
165,00
m²
04.__._.034 Zulage für Abbruch Estrich, Mehrstärken Differenzpreis für Mehrstärken des zuvor beschriebenen Estrich von je 10 mm.
04.__._.034
Zulage für Abbruch Estrich, Mehrstärken
165,00
m²
04.__._.035 Zulage Abbruch Trittschalldämmung nach TRGS521 Zulage zur vorigen Postion für Ausbau und Entsorgung von KMF-haltigen Materialien
hier= Trittschalldämmung aus Glaswolle
KMF-haltige Materialien sind gemäß TRGS521 rückzubauen. Die Entsorgung hat unter der EAK 170603* zu erfolgen.
04.__._.035
Zulage Abbruch Trittschalldämmung nach TRGS521
165,00
m²
04.__._.036 Estrich auf neues Maß VK GIS anpassen Anpassen des vorhandenen Estrichs auf Trennlage entlang der Schachtwand auf die neue Einbausituation.
Der Estrich muss an die neue VK der GIS Vorwandschale angepasst werden. Dazu muss der Estrich um ca.15 cm zurückgeschnitten werden.
Staubentwicklung beim Trockenschneiden ist zu
vermeiden. Geeignete Absaugeinrichtungen sind
einzukalkulieren und zu verwenden.
04.__._.036
Estrich auf neues Maß VK GIS anpassen
70,00
m
04.__._.039 Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit: Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit:
- Rockwool Hardrock DS50 als verlorene Schalung in der
an die Decke sprießen:
- Ca. 10 cm Hilti BS633 eingießen.
Einschließlich Ausbau und Entsorgung
04.__._.039
Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit:
E
15,00
m²
04.__._.040 Versorgungsschränke Trhs., abbrechen Versorgungsschränke in den Treppenhäusern, wie auf dem Bild, abbrechen, samt Unterkonstruktion, Randwinkel, Aufkantungen und Halterungen.
Der seitliche Wandanschluss ist einzuschneiden.
Abbruchmaterial entsorgen.
Einschl. Abdecken und Schutz von Einrichtung.
Die Leitungen im Schacht bleiben teilweise erhalten.
Abmessungen ca. 2,3m x 0,4m x 2,60m
04.__._.040
Versorgungsschränke Trhs., abbrechen
M
15,00
St
04.__._.042 Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen während der Bauphase.
Ausstopfen von Öffnungen mit Brandschutzsteinen
Fabr. Hilti o.glw.
Abrechnung je Brandschutzstein
Einschl. Erschwernis durch verlegte Installationen
Einschl. wieder ausbauen und weiterverwenden bzw. entsorgen nach Angabe der Bauleitung.
04.__._.042
Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen
E
90,00
Stk
04.__._.043 Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen während der Bauphase.
Ausschäumen von Öffnungen mit brandhemmenden Schaumstoffen
Fabr. Hilti o.glw.
Abrechnung je Rohbauöffnung bis 0,4 m²
Einschl. Erschwernis durch verlegte Installationen
Einschl. wieder ausbauen/entfernen und entsorgen
nach Angabe der Bauleitung.
04.__._.043
Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen
E
30,00
Stk
04.__._.044 Rückbau Rollladenkasten inkl. Rollladengurthalter Abbruch und fachgerechte Entsorgung von innenseitig an der Decke angeordneten Rollladenkästen aus Holz, zweiseitig beplankt.
Die Kästen sind vollständig zurückzubauen, einschließlich aller Verkleidungen, Unterkonstruktionen, Befestigungsmittel und Anschlussfugen.
Ebenfalls einzuschließen ist der Ausbau und die Demontage der Rollladengurthalter sowie ggf. vorhandener Gurtdurchführungen. (Ca. 22Stk.)
Anschließend sind die Rückbauflächen grob zu reinigen und für Folgegewerke besenrein zu hinterlassen.
Der Abbruch erfolgt im Zuge des Fensteraustauschs.
Das Herstellen der Wand- und Deckenflächen nach dem Abbruch wird in separater Position angeboten.
04.__._.044
Rückbau Rollladenkasten inkl. Rollladengurthalter
45,00
m
04.__._.046 Provisorisches Verschließen von Wandöffnungen mit OSB-Platten Provisorisches Verschließen vorhandener Wandöffnungen (Fenster) mit OSB-Platten einschließlich Lieferung und Montage einer geeigneten Unterkonstruktion aus Kanthölzern als Auflager und zur Befestigung der Platten.
Die Kanthölzer sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Abmessungen der Öffnung zuzuschneiden, standsicher zu befestigen und so anzuordnen, dass eine ausreichende Stabilität der provisorischen Abdeckung gewährleistet ist.
Die OSB-Platten sind passgenau zuzuschneiden, auf der Unterkonstruktion zu befestigen und so einzubauen, dass die Wandöffnungen während der Bauzeit sicher und zuverlässig verschlossen sind.
Einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel, Zuschnitt- und Anpassarbeiten sowie aller Nebenleistungen.
Nach Beendigung der erforderlichen Schutzmaßnahme ist die provisorische Abdeckung einschließlich der Unterkonstruktion vollständig zu demontieren und das anfallende Material fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung einschließlich Lieferung, Montage, Vorhaltung für die Dauer der Bauzeit, Demontage und Entsorgung.
Auch als Kleinflächen.
Größen ca. 0,50m x 1,50m
04.__._.046
Provisorisches Verschließen von Wandöffnungen mit OSB-Platten
M
50,00
St
05 Demontage Rohre/Kanäle, Asbest
05
Demontage Rohre/Kanäle, Asbest
PROJEKTBESCHREIBUNG /Vorbemerkung
Demontage asbesthaltige Rohr/Leitungen PROJEKTBESCHREIBUNG
Die SWSG - Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH Augsburger Str. 696, 70329 Stuttgart Stadt beabsichtigt das Gebäude Paul-Lincke-Straße 14 zu sanieren. Hierzu ist eine Entsorgung von Asbesthaltigen Abwasserrohren Lutleitungen erforderlich.
1. Örtliche Situation
Die Räume/Bereiche, die im Rahmen dieser Maßnahme entsorgt werden, befinden sich hauptsächlich im Bereich der Bäder der einzelnen Wohnungen und im 1. sowie 2. Untergeschoss wo die asbesthaltigen Abwassersammelleitungen zu demontieren und entsorgen sind.
2. Gegenstand der Sanierung
Gegenstand der Sanierung sind in erster Linie die Demontage der asbesthaltigen Abwasserleitungen in den Bädern und WCs der jeweiligen Wohnungen (30 Stk) sowie die Demontage der asbesthaltigen Abwassersammelleitungen und Luftleitungen im 1. und 2. Untergeschoss
3. Ziel der Sanierung
Ziel der Sanierung ist das restlose Entfernen der in o.g. Räumen verbauten stark gebundenen Asbestprodukte
und der damit zusammenhängenden Kontamination, so dass der Sanierungsleitwert gem. TRGS 519 und Asbestrichtlinien von 500 F/cbm (Poissonwert 1000 F/cbm) vor und nach Abbau der Rohre und Luftleitungen unterschritten wird und der anschließende weitere Abbruch ohne Asbestgefährdung stattfinden kann.
4. Sanierungsbereiche
Die zu sanierenden Gebäudeteile wurden in Sanierungsabschnitte eingeteilt, auf die sowohl in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung als auch in den Planunterlagen Bezug genommen wird.
5. Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung durch den Auftragnehmer (AN) vor der Erteilung eines Angebotes wird ausdrücklich empfohlen. Die Koordination von Ortsterminen erfolgt über das Ingenieurbüro. Weitere Planunterlagen können nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.
HINWEISE ZUM SANIERUNGSABLAUF
1. Termine und Ausführungsfristen
Die vorgegebenen Termine sind einzuhalten, die einzelnen Ausführungsfristen gehen aus dem beigefügten Bauzeitenplan hervor.
2. Arbeitszeit und Personalbedarf
Die Arbeiten sind in Bezug auf Arbeitszeit und Personalbedarf so durchzuführen, dass die Ausführungstermine eingehalten werden (ca. 8-15 Mann im Einschichtbetrieb).
3. Personelle Anforderungen
Ein AN-Bauleiter muss ständig auf der Baustelle anwesend sein. In jedem Sanierungsbereich muss mindestens ein sachkundiger Aufsichtführender anwesend sein.
4. Abnahmen Sicherheitstechnik
Prinzipiell werden die Entsorgungsbereiche nach deren Aufbau sicherheitstechnisch durch die AG-Bauleitung abgenommen. Die jeweiligen Fertigstellungstermine sind daher mindestens 2 Werktage im voraus anzumelden.
5. Sichtabnahme
Nach Beenden der Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten und vor der Restfaserbindung erfolgt eine Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung. Diese Termine sind ebenfalls 2 Werktage im voraus bekanntzugeben.
6. Dokumentation des Unterdruckes
Die Protokollstreifen der Differenzdruckmessgeräte sind für jeden Sanierungsbereich vollständig über den gesamten Sanierungszeitraum zu dokumentieren und den Ausmaßunterlagen beizufügen.
7. Anforderung an Unternehmen
Die Asbestentsorgung darf nur von einem geeigneten Betrieb gem. Anforderungen der TRGS 519 Ziff. 3.1 und 5.4 durchgeführt werden.
MITTEILUNG
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seiner Mitteilungspflicht rechtzeitig bei den zuständigen Behörden und Verbänden nachzukommen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Transportgenehmigungen für alle dem Umfang der Arbeiten nach nötigen Fahrzeuge sind einzuholen.
Die Genehmigungen/Anzeigen sind dem Bauherrn/Vertreter des Bauherrn bei Auftragserteilung zu übergeben.
HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Bei schwerwiegendem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften können durch AG-Bauleitung oder Gewerbeaufsichtsamt Asbestfaserkonzentrationsmessungen der Luft veranlasst werden, die auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt werden, um eine evtl. mögliche Asbestfaserverschleppung zu untersuchen. Der AN übernimmt die Kosten unabhängig vom Resultat einer derartigen Messung.
Alle Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
BAUSTELLENEINRICHTUNG (BE)
In die Einheitspreise für die Baustelleneinrichtung im Außenbereich sind insbesondere evtl. erforderliche Standflächenerrichtungen für dieContainer, die Stapelung von Containern sowie die Montage und Sicherung von Treppen einzureichen.
Der genaue Aufstellort der Baustelleneinrichtung ist in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen.
Die Baustelleneinrichtung im Außenbereich ist gemäß dem hierfür erstellten Baustelleneinrichtungsplan aufzubauen.
Der AN hat für die rechtzeitige Bereitstellung von Baustrom, Bauwasser und für die Einleitungsmöglichkeit für Abwasser Sorge zu tragen, die genauen Anschlussmöglichkeiten zu erkunden und den hierzu vorgeschriebenen formalen Weg einzuhalten. Eventuelle Folgekosten durch im Zusammenhang hiermit entstehende Verzögerungen, Schäden und Mehraufwendungen trägt der AN.
Der Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt, muss jedoch gezählt werden. Das gleiche gilt für das auf der Baustelle benötigte Bauwasser.
Sämtliche Kosten für die Herstellung der Stromanschlüsse, Kabel und Verteilung ab angewiesener Trafostation trägt der AN.
UNTERLAGEN
Der Unternehmer hat bei der Auftragserteilung folgende Unterlagen vorzulegen (die Unterlagen sind entsprechend den deutschen Vorschriften und in deutscher Sprache abzufassen):
a) Nachweis, dass bei HVS-Gerät sowie der lufttechn. Anlage zur Unterdruckhaltung und der Verfestigungsanlage der Asbestfasergehalt in der Abluft weniger als 1000 F/m3 beträgt. Prüfzeugnisse für die verwendeten Industriestaubsauger/Entstauber (Staubklasse H).
b) Versicherungserklärung mit Angabe der Deckungssummen in Höhe von 1.500.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden
c) Vorsorgeuntersuchungsbestätigungen der auf der Baustelle tätigen Arbeiter (G 1.2 und G 26)
d) Transportgenehmigung für Asbestabfälle
Mit Ausnahme des Punktes b) sind genannte Unterlagen ständig auf der Baustelle zu belassen bzw. mitzuführen. Ebenso die Anzeigen bei Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft.
Vor der Ausführung der Arbeiten sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. während der Ausführung zu erstellen
● Schriftliche Arbeitsanweisung gut sichtbar auf der Baustelle in jedem Sanierungsbereich
● Notfallplan mit Adressen und Telefonnummern von Notdiensten und Krankenhäusern bzw. Ärzten in nächster Umgebung aushängend in der Schleusenvorkammer und im Bauleitungscontainer
● Gefährdungsbeurteilung und Nachweis der Unterweisung der Arbeitnehmer, sowohl allgemein über den Umgang mit Asbest als auch baustellenbezogen anhand des Arbeitsplans und der Leistungsbeschreibung durch Unterschrift der Belehrten. Die Unterweisung hat in der jeweiligen Landessprache der Beschäftigten zu erfolgen
● Täglich zu führendes Bautagebuch, in dem neben den Angaben gem. VOB sämtliche Angaben zu Personaleinsatz, Arbeitszeit und Stundennachweisen zu dokumentieren sind. Ebenso sind Angaben über Außentemperatur und Luftdruck zu machen
● Lückenlose Dokumentation der Unterdruckhaltung in den Sanierungsbereichen
● Lückenlos zu führende Schichtbücher in den Vorkammern der jeweiligen Personalschleusen
Die Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sind bei der Erstellung der Unterlagen zu berücksichtigen. Insbesondere die schriftliche Arbeitsanweisung und der Notfallplan sind vom Auftragnehmer kurzfristig nach Auftragsvergabe mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator abzustimmen.
EVENTUALPOSITIONEN
Eventualpositionen sind vor der Ausführung mit dem AG/AG-Bauleitung und nach vorheriger Anzeige abzusprechen.
ABNAHME DER BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Baustelleneinrichtung unterliegt der Abnahme durch die AG-Bauleitung. Die Dichtigkeit der Schutzvorkehrungen ist durch Rauchtest
nachzuweisen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Endabnahme obliegt dem AG in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro.
MESSUNG
Die Terminierung von Faserkonzentrationsmessungen erfolgt ausschließlich über das Ingenieurbüro. Kurzfristig sich ergebende Verschiebungen sind dem Ingenieurbüro umgehend mitzuteilen. Mehraufwand, z. B. Wegekosten des Messinstitutes bei vergeblicher Anfahrt, wegen mangelnder Messbedingungen (z. B. hohe Luftfeuchtigkeit) oder Nachmessungen wegen zu hoher Faserkonzentrationen gehen zu Lasten des AN.
DEPONIERUNG
Asbestabfälle gelten als gefährliche Abfälle. Über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung ist ein Nachweis zu führen. Der Auftragnehmer ist als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers für die vorschriftsmäßige Entsorgung verantwortlich. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist dem Bauherren auf Verlangen, spätestens mit der Schlussabrechnung vorzulegen.
Die Einheitspreise verstehen sich einschließlich Sammlung in abschließbaren Containern, Abtransport, Auf- und Abladen und ordnungsgemäßer Beseitigung (Deponiegebühr) des anfallenden Asbestmaterials einschließlich sämtlichen Entsorgungsgutes (z. B. kontaminierte Anzüge und Abschottungsmaterial) mit für Asbestentsorgung zugelassenen Behältern auf vorgesehene Deponien. Der Preis für die Annahme betrug auf der Deponie im März 2016 Euro 250,00/Tonne. Eine weitere Preissteigerung bis zu Euro 300,00/Tonne ist einzukalkulieren.
Der AN muss gemäß TRGS 519 Ziffer 13.1,13.2 und Ziffer 13.3 asbesthaltiges und -kontaminiertes Material so aufnehmen, transportieren und abladen, dass kein Asbestfeinstaub in die Umwelt gelangen kann. Spritzasbest, Asbeststäube sind auf der Baustelle hydraulisch zu verfestigen.
Die Deponierungskosten (Transport, Deponierungsgebühr) sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Asbestabfälle sind so aufzunehmen und zur Deponie im Landkreis zu transportieren, dass eine Freisetzung von Fasern verhindert wird. Auf der Deponie sind sie nach Maßgabe des Personals des Personals emissionsfrei abzuladen und einzubauen. Der aktuelle Preis für die Annahmegebühr von Asbestzement ist vor Angebotsbearbeitung abzufragen und einzukalkulieren.
SUBUNTERNEHMER
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ausgeschriebenen Leistungen mit eigenem Personal auszuführen. Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz von Subunternehmern, so hat er diese mit Abgabe des Angebotes zu benennen. Befähigungsnachweise des Subunternehmers sind, wie in den Ausschreibungsunterlagen für den Auftragnehmer gefordert, den Angebotsunterlagen beizufügen. Auf die Verpflichtungen nach TRGS519 beim Einsatz von Subunternehmern, insbesondere Absatz 3.3 und Absatz 5.4.4(1), wird hingewiesen. Der Koordinator nach TRGS 519 Absatz 5.4.4(1) ist dem Bauherren 5 Werktage vor Arbeitsaufnahme schriftlich mitzuteilen. Es wird dringend empfohlen, vertragliche Regelungen, die auf Grundlage dieser Ausschreibung zwischen AG und AN getroffen werden
(z. B.: Vereinbarung der Baustellenordnung), gegenüber Subunternehmern durchgängig zu gestalten.
BEFÄHIGUNGSNACHWElS
Die nachfolgenden Fragen sind vom AN zu beantworten, um dem AG ein möglichst umfassendes Bild von der Leistungsfähigkeit des AN zu geben. Die Beantwortung hat schriftlich und wahrheitsgemäß zu erfolgen. Nachträglich festgestellte falsche Angaben (betrifft auch die Angaben bzgl. des Subunternehmers) und daraus resultierende falsche Erkenntnisse berechtigen den AG zur fristlosen Kündigung des
Auftrages. Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
a) Anzahl der für dieses Projekt vorgesehenen eigenen Beschäftigten, aufgegliedert in Bauleiter/Sachbearbeiter, Polier/Vorarbeiter,Facharbeiter und Hilfsarbeiter bezogen auf die zuständige Niederlassung (Stand bei Angebotsanfrage):
Bauleiter/Sachbearbeiter:
Poliere/Vorarbeiter:
Facharbeiter:
Hilfsarbeiter:
Für dieses Projekt werden Subunternehmer/Fremdpersonal
eingesetzt: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ja / Nein
b) Umsatz im Bereich Asbestentsorgung in den letzten drei
Jahren, bezogen auf die zuständige Niederlassung:
2025
2024
2023
Gesamt
c) Referenzen für die Durchführung vergleichbarer Sanierungen:
d) Gerätschaften
Grundsätzlich dürfen nur elektrisch betriebene Geräte eingesetzt werden.
Personalschleusen (Modulbauweise, 4 Kammern)
Hersteller:
Typ:
Personalschleusen (Modulbauweise, 3 Kammern)
Hersteller:
Typ:
Unterdruckgeräte
Hersteller:
Typ:
ortsveränderliche Entstauber (Staubklasse H bzw. K 1 (alt))
Hersteller:
Typ:
ortsveränderliche Entstauber mit HVS-Zulassung (Differenzdruck v. 35k PA)
Hersteller:
Typ:
Leistung:
ENERGIEVERBRAUCH
Im Folgenden ist vom Bieter der Stromverbrauch der eingesetzten Geräte mit Aufnahmeleistung und notwendiger Absicherung anzugeben.
ÜBERSICHT ÜBER DIE SANIERUNGSBEREICHE
Bereich Kurzbezeichnung Geschoss Arbeitsablauf Typ (s.u.)
Wohnungen Bäder Wohnung A-O und Untergeschoss
ARBEITSABLAUF
● Mitteilung an Gewerbeaufsicht/Berufsgenossenschaft
● Anfahren der Baustelleneinrichtung Typ 1/Typ 2
● Baustellenräumung
Arbeitsablauf
Typ 1: Komplettabschottung/Teilabschottung > 2h
● Aufbau der Abschottung
● Abkleben der Türen Durchbrüche/Dehnfugen von der Gegenseite
● Aufbauen des Unterdruckes
● Aufbau der Nachströmluftleitungen
● provisorisches Abdecken von sehr gegliederten Teilen und schwer zugänglichen Bereichen mit Folie
● Transport der verfestigten Asbestprodukte und Deponierung
● Grobreinigung aller Flächen und Installationen (auch im Raum verbleibende demontierte Teile) im
Schwarzbereich
● Feinreinigung aller Flächen und Installationen (auch demontierter Teile) im Schwarzbereich
● Feuchte Feinreinigung glatter Flächen (RLT-Kanäle, Kabel, etc.)
● Sichtkontrolle (Teilabnahme durch die Bauleitung des AG)
● Restfaserbindung schlecht zugänglicher und rauer Flächen nach Vorgabe der AG-Bauleitung
● Luftwechsel
● Kontrollmessung (bauseits)
● Entfernen der Folienabdeckungen/-abklebungen
● Abbauen des Unterdruckes
● Abbauen von Nachströmluftleitungen, Vorkammern, Schleusen, Abschottungen und Gerüsten
● Feinreinigung der Flächen im Bereich der abgebauten Abschottungen
● ggfs. Erfolgskontrolle (bauseits)
BETRIEBSSICHERHEIT/SICHERHEIT DER BAUSTELLE
Arbeiten, die den Betrieb im Gebäude stören könnten, sind vor Beginn abzusprechen. Die Abstimmung erfolgt zwischen Sanierungsfirma und AG-Bauleitung sowie zwischen Betrieb und AG-Bauleitung. Für Betriebsstörungen, die nachweislich auf das Verschulden des AN
zurückzuführen sind, haftet der AN.
Die Baustellensituation bedingt eine entsprechend enge Koordination des AN mit der Bauleitung und dem vom Bauherrn beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, um auch bei eventuell Unvorhergesehenem keine Behinderung der Arbeiten entstehen
zu lassen.
Der Auftragnehmer hat sich während der einzelnen Arbeitsschritte ständig mit der AG-Bauleitung zu koordinieren, um keine Störungen eintreten zu lassen.
Baustellenordnung
Für die Gesamtbaumaßnahme besteht eine Baustellenordnung. Die Baustellenordnung ist Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich der Baustellenordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Baustellenverordnung durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem Auftragnehmer (siehe
Baustellenordnung). Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem Bauherren ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sind dem Bauherren/Vertreter des Bauherren unabhängig anderer entsprechender Regelungen, zur Feststellung der Personalien ausweispflichtig (Ausweis nach Baustellenordnung, Personalausweis, Führerschein oder glw. amtliches Dokument).
ARBEITSSCHUTZ
Maßgebend für Vorsorgeuntersuchungen ist die Gefahrstoffverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge", BGV A 4. Die mit den Arbeiten betrauten Personen tragen gebläseunterstützte Vollmasken mit Filtern der Klasse P 3. Sie sind wenigstens mit Einmal-Anzügen und Kapuze bzw. mit mehrfach tragbaren Anzügen ausgerüstet. Die Anzüge werden gemäß Arbeitsrichtlinien gewechselt bzw. abgewaschen. Die gebrauchten Anzüge werden sorgfältig in staubdichteKunststoffbeutel verpackt und entsprechend den übrigen Asbestabfällen auf der Deponie eingelagert. Die Masken werden täglich gereinigt
und auf ihre Tauglichkeit geprüft. Verbrauchte Geräte werden sorgfältig in Kunststoffbeutel verpackt und deponiert. Getränke und Speisen dürfen nur außerhalb des Arbeitsbereiches eingenommen werden.
Solange unter P 3-Masken gearbeitet wird, erfolgt eine Aufsicht der arbeitenden Personen. Die hygienischen Vorsorgemaßnahmen werden überwacht. Dies gilt für alle damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten. Die Überwachung der Arbeiten im Schwarzbereich erfolgt mindestens über Sprechfunkanlage.
VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN
Für Asbestentfernungsarbeiten einzuhaltende Vorschriften und Bestimmungen mit evtl. Ergänzungen in der jeweils neuesten Fassung.
Es sind jeweils die strengsten Regeln auszusuchen:
● Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
● Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest (TRGS 519)
Ausgabe Januar 2007, berichtigt März 2007
● BGV A1 "Grundzüge der Prävention"
● BGV A4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge"
● BGV A8 "Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz"
● BGR 190 Benutzung von Atemschutzgeräten
PROJEKTBESCHREIBUNG /Vorbemerkung
Demontage asbesthaltige Rohr/Leitungen
05.01 Baustelleneinrichtung
05.01
Baustelleneinrichtung
05.02 Geräte und sicherheitstechnische Einrichtung
05.02
Geräte und sicherheitstechnische Einrichtung
05.03 Gerüstarbeiten
05.03
Gerüstarbeiten
05.04 Herstellen von Schwarzbereichen
05.04
Herstellen von Schwarzbereichen
05.05 Demontagen
05.05
Demontagen
05.06 Dekontamination
05.06
Dekontamination
05.07 Messungen
05.07
Messungen
19 Kellertrennwände
19
Kellertrennwände
19.__._.001 Demontage Elektroinstallation an Lattenverschläge Demontage aller Einbauten an Lattenverschläge und in Abstellräumen, dazu gehören Lichtschalter/Steckdosen und Deckenlampen), einschl. fachgerechter Entsorgung
19.__._.001
Demontage Elektroinstallation an Lattenverschläge
30,00
St
19.__._.002 Demontage Kellertrennwände Lattenverschläge aus Holz inkl. Türen, abbrechen, samt Unterkonstruktion, Randwinkel, Aufkantungen und Halterungen.
Abbruchmaterial entsorgen.
Einschl. Abdecken und Schutz von Einrichtung.
Höhe der Lattenverschläge: bis 2,60m
19.__._.002
Demontage Kellertrennwände
80,00
m
22 Demontage Wärmeversorgungsanlage
22
Demontage Wärmeversorgungsanlage
22.09 Demontage alte Anlagenteile Heizung
22.09
Demontage alte Anlagenteile Heizung
22.10 Demontage alte Rohrdämmung Heizleitungen
22.10
Demontage alte Rohrdämmung Heizleitungen
22.11 Containerstellung
22.11
Containerstellung
22.12 Sonstige Arbeiten zu Wärmeversorgung
22.12
Sonstige Arbeiten zu Wärmeversorgung
23 Demontage Wasser-/Abwasseranlage
23
Demontage Wasser-/Abwasseranlage
23.14 Demontage alte Rohrdämmung Trinkwasserltg.
23.14
Demontage alte Rohrdämmung Trinkwasserltg.
23.15 Sonstige Arbeiten zu Wasser/Abwasser
23.15
Sonstige Arbeiten zu Wasser/Abwasser