Putzarbeiten
Paul Heyse Str. 12 München
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bewerbungsbedingungen Bewerbungsbedingungen Der Ausschreibung liegt die VOB Teil B und C in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung zugrunde. 1 Vertraulichkeitserklärung Der Anbieter wird das ihm überlassene Informationsmaterial nicht zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu Wettbewerbszwecken, verwerten und auch nicht an Dritte weitergeben oder öffentlich bekannt machen. Er gewährleistet, dass diese Verpflichtung auch von den von ihm eingeschalteten Mitarbeitern beachtet wird. Der Anbieter verpflichtet sich, das ihm zur Verfügung gestellte Informationsmaterial und jegliche davon angefertigten Kopien an die LV 1871 zurückzugeben sowie die auf Grundlage des ihm überlassenen Informationsmaterials gemachten Aufzeichnungen bzw. erarbeiteten Unterlagen zu vernichten. 2 Kurzfassungen Leistungsverzeichnis Sofern für die Angebotsabgabe selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen verwendet werden gilt der Wortlaut dieses Leistungsverzeichnisses als verbindlich anerkannt. Kurzfassungen müssen die Positionen des vom AG übersandten Leistungsverzeichnisses vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Positionsnummern enthalten; weiter müssen die Mengen, die Einheiten sowie die Definitionen als Grund-, Bedarfs-, Alternativ- oder Eventualposition übereinstimmen. Die Kurzfassung wird zusammen mit dem vom AG übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes. 3 Vollständigkeit der Angebote Das Angebot muss vollständig sein. Es darf nur die Preise und die in dem Leistungsverzeichnis geforderten Erklärungen beinhalten. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Hinweise irgendwelcher Art zum Angebot sind im Anschreiben zu erläutern. Soweit der Bieter Änderungen an den Beschreibungen und Bedingungen wünscht, so muss er diese im Anschreiben oder einer Anlage zum Anschreiben gesondert definieren. Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. 4 Alternative Angebotsumfänge Alternativangebote zur Optimierung der Gesamtleistung sind bei Beachtung der Grundkonzepte möglich. Alle aus eventuellen Sondervorschlägen resultierenden Konsequenzen sind aufzuzeigen und gehen zu Lasten des Anbieters. Die Nebenangebote, Sondervorschläge oder Änderungsvorschläge sind auf einer gesonderten Anlage darzustellen und als solche zu kennzeichnen. Die Leistungen sind eindeutig, erschöpfend und vollständig zu beschreiben; Abweichungen zum Hauptangebot sind deutlich zu kennzeichnen. Erforderliche Umplanungen und Genehmigungen müssen bei den Kosten dieser alternativen Angebotsumfänge enthalten sein. 5 Bedenken Falls vom Bieter Bedenken gegen die im LV ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich anzuwendenden Materialien und Konstruktionen bestehen, so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich zu erläutern. 6 Vor-Ort-Besichtigung Der Bieter hat die Möglichkeit vor Angebotsabgabe sich über die baulichen Verhältnisse in Bezug auf Basispunkte und Anschlüsse zu informieren. Für nachträglich angemeldete Kosten erfolgt keine zusätzliche Vergütung. 7 Preisinhalte Die Angebotspreise gelten für eine fix und fertige Leistung in fachgerechter, meisterhafter Ausführung einschließlich aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Befestigungsmittel sowie Anschlüsse, auch wenn diese im LV-Text nicht besonders ausgeführt sind. Sollten zusätzliche Leistungen bzw. Arbeiten erforderlich sein, die zur Erstellung einer einwandfreien Gesamtleistung erforderlich sind, jedoch nicht gesondert erwähnt, so hat der Bieter auf diese hinzuweisen und diese im Angebot zu inkludieren, ggf. einen gesonderten Preis hierzu anzugeben.
Bewerbungsbedingungen
Baubeschreibung Neubau Boardinghaus Paul-Heyse-Str. 12, München Baubeschreibung Bei dem Gebäude handelt es sich um eine innerstädtische Lückenbebauung in direktem Anschluss an die benachbarten Bestandsgebäude ohne eigene Abstandsflächen. Auf dem Grundstück soll ein Boardinghaus mit 41 Zimmern und 81 Betten entstehen. Bauliche Eckdaten BGF mit UG1851 m2 NF1200m2 Anzahl Geschosse: UG EG OG 1 bis 7 Summe 9 Höhe Attika über Gelände 23,70m Höhe oberstes Geschoss über Gelände 20,70m Breite 11,51m Tiefe 18,20m Nutzungen: Im Erdgeschoss befinden sich: Apartment, Gepäckraum, Müllraum, Abstellraum für Fahrräder Büro. Im Untergeschoss finden sich Technikräume, Serverraum, Hausanschluss, Kältemaschine Abstellräume Raum mit Waschmaschinen für Gäste. Im 1. bis 5. Obergeschoss jeweils 6 Appartements, Im 6. und 7. Obergeschoss 5 Appartements, davon 1 Apartment barrierefrei und rollstuhlgerecht 10% der Gastbetten sind barrierefrei nutzbar. Summe Apartments: 41 In OG 6 Dachterrasse benutzbar für Gäste, beleuchtet. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach Art. 2(3)1 BayBO um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 Höhe ca. 20.7 m > 13 m Höhe bezeichnet nach Art. 2(3)2 BayBO das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Erschließung: Zugang direkt von der Paul-Heyse-Strasse aus. Dort direkt erreichbar Treppe und Aufzug in alle Geschosse Hofdurchgang seitlich durch Gittertor verschlossen. Benutzung für Ver- und Entsorgung, Abstellplatz für Fahrräder. Nutzung Apartments: Appartments mit Zugang vom Flur aus. Nasszelle Appartment mit Waschbecken, WC, Dusche begehbar. teilweise mit Einbauküche Doppelbett Fluchtwege: 1. RW über Treppe und Ausgang auf die Straße 2. RW über hofseitige Stahlwendeltreppe und Hofdurchgang auf die Strasse. Baukonstruktion: Baugrube  Verbau Bohrpfahlwand Wände, Geschossdecken, Dach, Treppe: Massivbauweise aus Beton, teilweise Ziegel Gebäudehülle: Fassade Wärmedämmverbundsystem, mineralischer Putz, Anstrich, Durchgang WDVS mit Rammschutz Dach: Flachdach als Warmdach, Gefälledämmung Mineralfaser, Abdichtung bituminös, Begrünung, Platten, Kies, Geländer straßenseitig Mansarddach im OG 7 mit Gaubenfensten. Verblechungen Aluminium farblich beschichtet. Regenrinnen und Regenfallrohre außen, farblich beschichtet. Fenster: EG straßenseite Aluminiumfenster, Haustür Drehflügeltür selbstschließend, E-Öffner EG hofseitig und alle anderen Geschosse Kunststofffenster mit Sonnenschutzverglasung, teilweise bis zum Fussboden verglast mit Sicherheitsglas und Geländer kein außenliegender Sonnenschutz Innen Vorhänge mit Verdunkelungseigenschaft, Handbetrieb Treppenraum zur Entrauchungmit durchscheinender Dachklappe. Auslösung Entrauchung von EG und oberstes Geschoss. Anleitermöglichkeit, um auf das Dach zu gelangen Konstruktion Innenausbau: Wände nichttragend in GK-Ständerwerk, beidseitig 2 fach beplankt, erhöhter Schallschutz DIN 4109-5 Tab.3, Oberfl. In Zimmern Q3, In Fluren und im Treppenraum Q 2. Massivwände oder Massivdecken verputzt Oberfl. Q2 Unterdecken im Eingangsbereich GK einlagig auf UK Oberfl. Q2 Anstrich Nassabriebsbeständigkeit Klasse 1 DIN EN 13300 Estrich ohne Fußbodenheizung Bodenbelag Vinyl in Holzoptik, Holzsockelleisten geschraubt Bad Wand und Boden gefließt, Ausstattung nach den Vorgaben der Pächterin. Türen Zimmer: Zarge Stahlblech, Türblatt Holz mit Fräsung für Schloss, Schloss von der Pächterin. selbstschließend; Lesegerät E-Öffner Türen Flure und Treppenraum Stahlrahmen mit Glasfüllung Briefkasten Müllraum Wand und Boden  abwaschbar. Technische Gebäudeausstattung: Heizung über Lüftungsanlage und Fan Coil im Apartment, Temperaturen Soll: Bad 24°, Schlafraum 20°, Flur 15°, Versorgungsraum EG 15° Lüftung Abluft in jedem Apartment mit Nachsträmung über das Fenster oder Fensterleibungskanal Kühlung der Apartments mit Fan Coil, Kühlwerk im Keller und auf dem Dach. Müllraum mit Abluft und Kühlung. Wasser, Kalt- und Warmwasser, Versorgung über Fernwärme Abwasser: Trennsystem Regen- und Schmutzwasser, Hebeanlage im UG Strom mit zentraler Schaltung je Apartment Dateninfrastruktur mit WLAN in jedem Apartment TV - ´Verkabelung und Sat- Empfänger auf dem Dach Apartment mit Türsprech- und Klingelanlage, Klingelschild mit Display Beleuchtung: Flure Einbaudownlights kombiniert mit Sicherheitsbeleuchtung Beleuchtung Zimmer: Beleuchtung nach Vorgabe der Pächterin Beleuchtung aussen: Werbeschild beleuchtet, Eingang mit Einbaudownlights. Fluchtwegkennzeichen leuchtend Aufzug für Personen mit Brandfallsteuerung und Entrauchung, Abm. gem. DIN EN 81-70 Sicherheitsbeleuchtung mit Sicherheitsstromversorgung über Akkus. Brandfallmeldeanlage mit Brandmeldern in Apartments, Fluren, Treppenraum und UG. Brandschutz Für das Gebäude gibt es ein von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz genehmigtes Brandschutzkonzept. Zur Fertigstellung und als Bedingung für die Nutzungsaufnahmen wird von diesem die dem Konzept entsprechende Ausführung bescheinigt. Hierzu müssen von allen Ausführenden die entsprechenden und erforderlichen Bescheinigungen vorliegen. Die Sicherheitstechnischen Anlagen werden von Prüfsachverständigen und Sachkundigen abgenommen und bescheinigt. Betriebsbeschreibung Das Gebäude wird vom Eigentümer an einen Betreiber von Boardinghäusern vermietet. Übergabe an den Betreiber vor Festeinbauten und Möblierung, betriebsbereit mit Abnahmen. Serviced Appartments in einem Beherbergungsbetrieb, mit der Möglichkeit, vollständig möblierte Wohnungen während eines begrenzten Zeitraums zu bewohnen. Hierbei erstrecken sich die Nutzungszeiträume von kurz bis lang. Beginnend mit einer Kurzzeit- Nutzung von wenigstens einer Nacht (hotelartige Nutzung) bis zur Langzeit-Nutzung von bis zu 6 Monaten (boardinghausartige Nutzung). Die Nutzergruppen sind somit breit gefächert. Die Serviceangebote sind wahlweise buchbar und umfassen folgende Optionen: . Wäscheleistungen, buchbar in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen Rezeptionsleistungen wie Check-in und Check-out werden über ein eigenes Online-Portal 24h rund um die Uhr angeboten und über programmierbare Schlösser, sowie Video gestützte Überwachung durchgeführt; Da die Ver- und Entsorgung nur in üblichen Haushaltsmengen erfolgt, ist keine besondere Anlieferzone erforderlich.
Baubeschreibung
BVB (Besondere Vertragsbedingungen) BVB (Besondere Vertragsbedingungen) 1. Grundlagen Es gelten bei Widersprüchen gem. VOB/B §1 Abs (2) in nachstehender Reihenfolge, als Rangfolge: die Leistungsbeschreibung, die Besonderen Vertragsbedingungen, etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Es gelten insbesondere: - DIN 18 299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art - DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau - DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - Arbeitsstättenverordnung -aktuelle Fassung- - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für die zum Einsatz kommenden   Bauteile , - DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - die Auflagen der örtlichen Genehmigungsbehörden - Baustellenverordnung - BaustellVO - , 2. Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 10.01.2026 Ende der Ausführung 30.05.2026 Dauer der Arbeiten Zwischentermine Werkstattplanung Innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Auftragserteilung ist vom AN ein Detailterminplan für seine Leistungen vorzulegen, dabei sind die Vertragstermine zu Grunde zu legen und die Ecktermine beizubehalten. Entscheidende Zwischentermine, Bauvorbereitung, Werkstattplanungen, Lieferfristen sind mit darzustellen. Meilensteine für geprüfte und freigegebene Pläne sind anzugeben. 3. Vertragsstrafe bei Terminüberschreitung Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart bei Nichteinaltung der vereinbarten Termine: Die Vertragsstrafe ist 0,2% der Auftragssumme pro Werktag Verzug. + Sie ist auf 5% der Auftragssumme beschränkt. Sie gilt auch dann, wenn es im Zuge der Baumaßnahme zu Behinbderungen kommt die nicht vom AN zu vertreten sind. und sich dadurch die Ausführungsfristen verlängern. Die Vertragsstraft gilt dann für die neuen, verlängerten Vertragsfristen. 4. Zahlungen Vorauszahlung oder Anzahlung von max. 33% der netto-Auftragssumme gegen Bankbürgschaft möglich. Vorauszahlung von einem weiteren Drittel der Netto-Auftragssumme zzgl. Ust.bei nachgewiesener Bereitsstellung der Bauteile nach Bereitstellung der Sicherheit. Abschlagszahlungen z.B, monatlich möglich. Skonto Es besteht die Bereitschaft des AG, die Zahlungen möglichst zu beschleunigen. Skontovereinbarung im Bietergespräch beabsichtigt. Zahlungsziel gem. VOB. Sicherheiten Vertragserfüllungsbürgschaft 10 % ab Auftragssumme 250.000 EUR, Gewährleistungsbürgschaft 5 %, ablösbar durch Bankbürgschaft. 4. Abnahme Abnahmeverfahren: förmliche Abnahme als Voraussetzung für die Schlußzahlung, Qualitätskontrolle von Teilleistungen, keine Teilabnahmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistung bis zur förmlichen Abnahme zu schützen; dies gilt insbesondere für Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. 5. Gewährleistung Dauer der Gewährleistungsfrist: 5 Jahre für Bauleistungen. Beginn der Frist mit Abnahme. Sicherheitsleistung für die Gewährleistungszeit. 7. Nachträge / Änderungen Verfahren für die Anordnung und Abrechnung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen gem VOB 8. Sonstiges Regelungen zur Dokumentation (z. B. Revisionsunterlagen, Wartungsanleitungen).
BVB (Besondere Vertragsbedingungen)
Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB) WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB) Zufahrtswege Dem AN stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Abstellen von Fahrzeugen aller Art in Halteverbotszonen, Feuerwehrzufahrten, sonstigen Einfahrten, sowie auf Grünflächen ist verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt. Widerrechtlich genutzte Abstellflächen werden auf Kosten des Benutzers geräumt. Die Flucht- und Rettungswege auf dem Baugrundstück und in den Gebäuden sind unbedingt freizuhalten. Fahrzeuge/ Unterkünfte: Das Aufstellen von Wohnlagern / Wohnwägen und das Parken von privaten PKWs im Baustellenbereich ist nicht gestattet. Vertreter des AN Der AN hat über die gesamte Vertragszeit hinweg einen bevollmächtigten Vertreter zu stellen und zur Verfügung des AGs und seiner beauftragten Sachbearbeiter zu halten. Dieser Vertreter muss fachkundig und als verantwortlicher Bauleiter u.a. berechtigt sein, Weisungen in Empfang zu nehmen und auszuführen. Ist eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Vertreter des AN nicht möglich, so kann der AG ohne Angaben von Gründen die sofortige Ablösung verlangen. Der Vertreter des AN muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Austausch des Vertreters des AN durch den AN ist dem AG anzuzeigen. Ausländische Nachunternehmer Bei Beauftragung ausländischer Nachunternehmer ist der AN verpflichtet, während der gesamten Ausführungszeit einen autorisierten Ansprechpartner für die Objektüberwachung auf der Baustelle vorzuhalten, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht und berechtigt ist, Anweisungen und Erklärungen der Objektüberwachung entgegenzunehmen, sowie Erklärungen des AN abzugeben. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten kommen nur nach gesonderter Anordnung der Bauleitung, gegen Nachweis der Stunden und des verbrauchten Materials zur Ausführung.Zur Verrechnung kommen nur Stundenlohnarbeiten, die auf den Baustellen geleistet wurden und zusätzlich zu den Leistungsarbeiten gesondert angeordnet wurden. Kosten für An- und Abfahrt, Bauleitung, Büropersonal, Büro und Magazinpersonal auf der Baustelle sowie Wegezeiten für Materialbeschaffung ect. werden nicht gesondert vergütet, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der mit der Leistungsbeschreibung geforderte Umfang der Stunden, abgeleitet aus den Erfahrungswerten des AG's, dient der realistischen Wertung der Angebote. Die Verrechnungssätze gelten unabhängig des Umfanges der abgerechneten Stunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den im LV beschriebenen Umfang der Leistungen. Nachweis des Aufwandes bei Stundenlohnarbeiten Zum Nachweis des Aufwandes sind getrennt nach Arbeitstagen und Einzelaufträgen Bautagesberichte, in denen insbesondere neben Arbeitsstunden auch der Anfall an Baustoffen, Bauschutt und der Gerätevorhaltung festzuhalten ist, dem Auftraggeber vorzulegen. Die täglichen Nachweise müssen den Sachbearbeitern mindestens zweimal wöchentlich zur Anerkennung vorgelegt werden. Neben den täglichen Bautagesberichten für die einzelnen Sacharbeiter ist dem Auftraggeber ein Wochenbericht mit Angaben über die geleisteten Arbeitsstunden aller vom AN eingesetzten Arbeitskräfte aufgeschlüsselt nach Arbeiter mit Angabe von Name, Lohngruppe und Arbeitsstunden pro Tag vorzulegen. Die Stundenlohnarbeiten sind monatlich abzurechnen bzw. die Leistungen für die erteilten Einzelaufträge sind in ihrer Gesamtheit in Rechnung zu Stellen. Sollten Einzelaufträge sich über längeren Zeitraum erstrecken, können Zwischenrechnungen gestellt werden. Qualifikation der Mitarbeiter Die Qualifikation aller Mitarbeiter des AN ist schriftlich nachzuweisen. Der AN hat dem AG Einblick in die Lohnlisten zu gewähren, um eine eindeutige Zuordnung der Arbeiter zu den einzelnen Lohngruppen festzulegen. Es ist für jeden einzelnen Mitarbeiter ein Qualifikationsnachweis mit Namen und Passbild zu übergeben. Die vom AN zu erbringenden Nachweise sind Voraussetzung für die Anerkennung der Bautageberichte. Anerkennung von Baustoffe Für die Anerkennung der im Rahmen der Stundenlohnarbeiten anfallenden Baustoffe sind Liefernachweise zu erbringen. Freistellungsbescheinigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kalkulationshinweis Wenn nicht in den Positionen gesondert Beschrieben sind die Kosten entstehend aus den Forderungen der vorstehenden Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Insbesondere folgende: -       Kosten für die Bauleitung, Erstellung von Einzelangeboten und getrennten Rechnungen je nach Bauunterhaltsanzeige -       Kosten für An- und Abfahrt sowie Wegezeiten für Materialbeschaffung auch für im Bereich der Liegenschaften wechselnden oder auch mehreren Einsatzstellen -       Kosten für das Einrichten der einzelnen  Baustellen, wenn nicht mit gesonderter Position vergütet -       Kosten für das Vorhalten der eigenen Baustelleneinrichtung und den Betriebskosten sowie Vorhaltekosten für Personal, Geräte, Fahrzeuge und Materialien zur Erfüllung des Rahmenvertrages während der gesamten Vertragszeit. Die in den Positionen genannten Bauteile oder Leistungen sind jeweils Lieferung und Einbau, es sei denn es ist etwas anderes erwähnt. Die mit der Ausschreibung geforderten Leistungen sowie die dazugehörigen Massenangaben, abgeleitet aus den Erfahrungswerten des AGs dienen der realistischen Wertung der Angebote.  Die Einheitspreise gelten unabhängig des Umfanges der abgerechneten Leistung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den im LV beschriebenen Umfang der Leistung. Baubesprechungen: Während der Bauzeit finden wöchentlich feste Baubesprechungen statt, zu denen keine gesonderten Einladungen ergehen. Während und auch in angemessenen Zeitraum vor dem eigenen Ausführungszeitraum des AN vor Ort, ist die Teilnahme eines entscheidungsbefugten Mitarbeiters des AN verbindlich vereinbart. Der Aufwand wird nicht gesondert vergütet. Aufmaß Vor Leistungsbeginn sind sämtliche Maße am Bau zu prüfen.Das Aufmaß wird ausschließlich auf der Grundlage der örtlichen Bausubstanz aufgestellt. Sämtliche für die Ausführung wichtigen Maße sind vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer am Bau zu kontrollieren und in der Ausführung entsprechend zu berücksichtigen. Der AN hat selbst für die Einmessung zu sorgen. Abweichungen sind vor Ausführungsbeginn mit der örtlichen Bauleitung zu klären. Rauchverbot / Alkoholverbot: Im Gebäude und somit auch auf der Baustelle herrscht ein generelles Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum von Alkohol verboten. Zuwiderhandlungen können mit dem Verweis von der Baustelle geahndet werden! Baulärm / Lehrbetrieb: Die Maßnahmen des Bauunterhalts sind unter Berücksichtigung des laufenden Lehrbetriebes auszuführen; Die besonderen Belange der Technischen Universität  des Personals und der Studenten eine besondere Rücksichtnahme und eine zügige Abwicklung der Arbeiten, damit Beeinträchtigungen des Betriebes auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt bleiben. Die Sauberhaltung der Baustelle und die Beseitigung aller Schutt- und Materialreste sind mindestens täglich durchzuführen. Die eingebauten sanitären Einrichtungsgegenstände und Abflussleitungen dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und dergleichen benutzt werden. Auflagen hinsichtlich der Hygiene, des Lärmschutzes, der Erschütterungen bei den Arbeiten und den Einschränkungen auf besondere Ausführungszeiten sind vom Auftragnehmer zu erfüllen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass vertragliche Leistungen zusammenhängend durchgeführt werden können. Es muss mit Störungen und Unterbrechungen der Arbeiten gerechnet werden. Lärm-, Staub-, Umweltschutz und Hygiene: Abbrucharbeiten dürfen nur durch staub-, lärm- und erschütterungsarme Abbruchmethoden wie Schneiden, Sägen, Bohren durchgeführt werden. Alle am Bau eingesetzten Geräte und Werkzeuge müssen, falls dies möglich ist, schallgedämmt sein. Die Sauberhaltung der Baustelle und die Beseitigung aller Schutt- und Materialreste sind täglich durchzuführen. Weiteres s. Kap. Baustellenlogistik Heissarbeiten / Arbeiten mit Feuer / Brandschutz: Schweissarbeiten oder andere Arbeiten mit Feuer, wie z.B. Schneiden, Löten, Auftauen oder Trennschleifen stellen durch die Entstehungsmöglichkeit von Brand oder Explosion eine besondere Gefahr für Leib und Leben dar. Bei derartigen Arbeiten muß besondere Sorgfalt gewahrt werden. Auf die Beachtung der  einschlägigen Unfallverhütungsmaßnahmen sowie der "Richtlinien für den Brandschutz bei Schweiß-, Löt-, und Trennschleifarbeiten" VdS 2008 und die "Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten" VdS 2047 wird ausdrücklich hingewiesen. Für die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen (z.B. zweiter Mann bei Schweissarbeiten zur Beobachtung, ständige Bereithaltung eines Feuerlöschers, etc.) ist vom AN ein entsprechender Kostenansatz einzukalkulieren. Einschlägig ist hier die "Verordnung über die Verhütung von Bränden" (VVB). Auf Abs. III §10(6) wird zusätzlich ausdrücklich verwiesen (Brandwache mind. 2 Std. lang nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten). Sollte bei Bauarbeiten ein Feuer / Brand entstehen so ist immer, also auch bei sogenannten "Kleinbränden",  die Feuerwehr zu verständigen. Besichtigung von Baustellen: Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Außenanlagen: Die Vegetations- und Verkehrsflächen, die durch die Baustelleneinrichtung und Baumaßnahmen beeinträchtigt werden, sind wieder herzustellen. Verpackungsmaterial: Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsverordnung bleibt im Eigentum des AN und ist eigenverantwortlich zu entsorgen. Qualitätskontrolle: Vorleistungen oder eigene Leistungen dürfen erst nach erfolgter Qualitätskontrolle der Bauleitung überbaut werden. Jeder schützt sein Gewerk und achtet das Gewerk des anderen. Sicherheits- und Gesundheitskoordination: Jeder AN ist verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen für seine Leistungen bei Lagerung, Transport und Montage, sowie Schutzmaßnahmen bei fertig gestellten Leistungen nach der gültigen Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen durchzuführen. Veränderungen der Baustelleneinrichtung und der Auf- und Abbau von Großgeräten dürfen während der Bauzeit nur nach Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen. Der Bauherr hat lt. BaustellV Nr. 00135 vom 18.06.1998 einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt. Die Anordnung des SiGeKo's, des Gewerbeaufsichtsamtes und der Berufsgenossenschaften sind einzuhalten. Formulare, wie Unterweisungen, Mitarbeiter- und Werkzeuglisten, sind auf Anforderung des SiGeKo auszufüllen und vorzulegen. Bei Gefahr in Verzug hat der SiGeKo ein unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Beteiligten. Die Baustellenverordnung mit dem dazu gehörigen SiGe-Plan wird bei Vertragsabschluss ausgehändigt und wird Vertragsbestandteil. Alle Abbruchmaßnahmen ist der erforderliche Gesundheitsschutz zu erfüllen. Bei Ausführung der Leistungen dürfen weder für das ausführende Personal, noch Dritte gesundheitliche Risiken entstehen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau oder dem Einbau von z.B. Faserdämmstoffen sind angrenzende Nutzungsbereiche partikeldicht abzuschließen. Der erforderliche Atemschutz während der Arbeiten ist zu gewährleisten (keine gesonderte Vergütung). Baustelleneinrichtung: Das Gelände für die Baustelleneinrichtung wird von der Bauleitung zugewiesen. Bei Lagerung von brennbaren Materialien muss ein Mindestabstand von 5 Metern zu Gebäudeteilen eingehalten werden. Für Schäden und deren Beseitigung haftet der Auftragnehmer. Die Wiederherrichtung der Fläche der Baustelleneinrichtung ist, wenn nicht anders vereinbart, in die Angebotspreise einzurechnen. Benutzung des Aufzuges während der Bauphase Der Aufzug kann von den Ausbauhandwerkern unentgeltlich benutzt werden. Er ist mit Bauplatten ausgekleidet. Schutt, Abfallsatzung Im Rahmen aller Arbeiten geht grundsätzlich das gesamte ausgebaute, nicht wieder zu verwendende Material in das Eigentum des AN über. Die Schuttentsorgung ist gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Einhaltung der Abfallwirtschaftsaatzung der Stadt München ist verbindlich. Für die Anerkennung des Schuttes sind Containerzettel und Wiegekarten der jeweiligen Entsorgungs- bzw. Verwertungsfirmen vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und pflegliche Behandlung der Vorleistungen anderer AN innerhalb der Baustelle verantwortlich. Weiteres s. Kap. Baustellenlogistik Schadstoffe Bei im Zuge der Arbeiten verdächtig vorkommenden Schadstoffen sind alle Arbeiten unverzüglich einzustellen und die Bauleitung sofort zu informieren. Alle Maßnahmen zur Beseitigung des Schadstoffes wie z. B. Asbest sind zu unterlassen. Werden entsprechende Funde nicht gemeldet, oder werden unsachgemäße Tätigkeiten am Schadstoff ausgeführt, so haftet der AN für alle Folgeschäden an Sachen und Personen. Bauwasser und Baustrom Strom- und Wasser werden dem AN unentgeltlich überlassen. Die Verlegung der dazugehörigen Verbindungsleitungen von der Entnahmestelle bis zum Verwendungsort obliegt dem AN. Das Heizen mit Strom ist unzulässig. Meldung von Schäden Ansprüche Dritter wegen eines im Zusammenhang mit der Bauleistung entstandenen Schadens sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft auch Schäden durch Dritte, wie beispielsweise Diebstahl. Bei Unfällen mit Personenschäden (mit oder ohne Todesfolge) ist sofort die Bauprojektleitung, der Objektüberwacher des Auftragsgebers und die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit zu benachrichtigen. Bei einem Schadensfall sind grundsätzlich die Auftraggeber zu informieren. Revisionsunterlagen / Bedienung- und Wartungsanleitung Spätestens 4 Wochen vor Abnahme der Leistung sind dem AG/Architekten die Revisions- und Dokumentationsunterlagen zu übergeben. Welche dies sind, siehe Technische Vertragsbedingungen des jeweiligen Gewerkes. Bautafel und Firmenschilder: Firmenwerbung ist auf der Baustelle nur nach gesonderter Genehmigung zugelassen. Schlussbemerkung: Die einzelnen Arbeitnehmer sind durch den Auftragnehmer auf oben angeführte Verhaltensregeln hinzuweisen. - Ende der "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" -
Weitere besondere Vertragsbedingungen (WBVB)
Baustellenlogistik Baustellenlogistik Zufahrt Paul-Heyse-Straße Anlieferung LKW über 15 to Gesamtgewicht von der öffentlichen auf einem Fahrstreifen. Der Stellplatz dort muss bei der Verkehrsbehörde angemeldet werden. Vorlaufzeit der Anmeldung: 3 Wochen. Es gibt bauseits zum Schutz vor schwebendenden Lasten über Gehweg, Radweg ein mobiles Schutzdach. Es gibt keinen Baukran. Jede Firma muss sich selber um Hebewerkzeuge vom LKW auf das Haus oder das Gelände kümmern (z.B. Autokran). Siehe Baustellenlageplan. Vor dem Gebäude ist ein Baustellenplatz mit asphaltierter Oberfläche. Dort stehen Container. Dort steht ein Lastenaufzug mit Ladefläche 1,40 x 1,60 m, Lastaufnahme 850 kg, Fahrgeschwindigkeit 24m/sec.  plus zur Verfügung. Es steht bauseits ein Gerüst zur Verfügung. Breite 1.00m, Dach regendicht, Absturzsicherung innen, Netz gegen Schlagregen aussen. Fenster können von oben eingehoben werden. Verbringen Material auf der Geschossebene per Hand Absetzbühnen Gerüst pro Geschoss, mit Kran von aussen erreichbar. Anmeldung: 3 Tage vor Arbeitsbeginn ist jeder Beschäftigte und jeder Nachunternehmer bei der Bauleitung anzumelden: Jeder Beschäftigte muss stets seinen Sozialversicherungsausweis bei sich führen. Die Blgt. führt unangemeldete Kontrollen durch. Baustellenbewachung: Die Baustelle wird nicht bewacht Notfallnummer: Jeder AN muss eine 24 Std erreichbare Notfallnummer einer Bereitschaft für Notfälle aus dem Verantwortungsbereicht seines Gewerkes angeben. Diese ist bei der Bltg hinterlegt. Die Bereitschaft muss nach Alarmierung innerh. 1 Std. auf der Baustelle sein und aktiv den Grund des Notfalles beseitigen. Ist im Notfall die Bereitschaft des AN nicht erreichbar oder ist die Bereitschaft nicht rechtzeitig da oder kann den Notfall nicht beseitigen, wird die Bereitschaft des AG aktiviert und beseitigt den Notfall auf Kosten des AN. Toiletten: es gibt bauseits eine Toilette mit Waschmöglichkeit. Bauwasser. Im EG und OG 6 steht ein Bauwasseranschluss mit Waschbecken und Ablauf zur Verfügung Aufenthaltszonen für Arbeitspausen Auf den Geschossen sind Mahlzeiten nicht erlaubt. Der AG eine Aufenthaltszone für Arbeitspausen zur Verfügung. Diese sind witterungsgeschützt mit Sitzen und Tischen. Übernachtung: Auf der Baustelle gibt es keine Übernachtungsmöglichkeit. Baustrom: Baubeleuchtung als Grundbeleuchtung, keíne Arbeitsbeleuchtung Containeraufstellung: es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit für Firmen, Materialcontainer aufzustellen. Das UG steht für die Lagerung zur Verfügung.  Zufahrt unbewacht. Firmen können sich absperrbare Zonen schaffen. Materialien auf den Geschossen sind nur in begrenztem Umfang lagerbar. Immer nur Tagesvorräte auf die Geschosse verteilen. Abfälle, Verpackungen, Materialreste müssen jeweils am gleichen Tag von der Verarbeitungsstelle entfernt werden. Falls das nicht geschieht, wird am nächsten Tag von der Baustellenreinigungsfirma aufgeräumt und die Kosten der Firma belastet. Verunreinigungen auf der Baustelle oder im Gelände, die vom AN verursacht wurden, werden am nächsten Tag von der Baustellenreinigungsfirma bereinigt und die Kosten der Firma belastet.
Baustellenlogistik
Anlagenverzeichnis Folgende Anlagen liegen der Ausschreibung bei und sind Kalkulationsgrundlage: 250602PHS12_Lageplan PH12_ARC_AN_513_A1_Ansicht Ost_251008 PH12_ARC_AN_514_1_Ansicht West PH12_ARC_DE_500_A1_UG_251008 PH12_ARC_DE_501_A1_EG_251008 PH12_ARC_DE_502_A1_1.OG_251008 PH12_ARC_DE_507_A1_6.OG_251008 PH12_ARC_DE_508_A1_7.OG_251008
Anlagenverzeichnis
09 Innenputz
09
Innenputz
09.__.0001 Untergrund reinigen Beton Reinigen des Untergrundes aus Beton, von grober Verschmutzung, aufgenommene Stoffe sammeln, und auf der Baustelle lagern, Abfall ist nicht gefährlich, nicht schadstoffbelastet.
09.__.0001
Untergrund reinigen Beton
2.850,00
m2
09.__.0002 Putz freistehende Wand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg. Abbruch von Putz an freistehender Wand, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), ohne Putzträger, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), Abbruchdicke '3' cm, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 13 kN/m3, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf LKW des AN laden, die Entsorgung wird gesondert vergütet.
09.__.0002
Putz freistehende Wand abbrechen nicht schadstoffbelastet D 3 cm 13kN/m3 v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
20,00
m2
09.__.0003 Mauerwerk verfestigen Wand Kieselsäureester Mauerwerksoberfläche auf Wand, außen, verfestigen auf Kieselsäureesterbasis, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0003
Mauerwerk verfestigen Wand Kieselsäureester
600,00
m2
09.__.0004 Spritzbewurf Zement-Normalputzm. Innenwand innen Volldeckender Spritzbewurf aus Zement-Normalputzmörtel (GP), auf Innenwand, innen, Untergrund Mauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0004
Spritzbewurf Zement-Normalputzm. Innenwand innen
200,00
m2
09.__.0005 Haftbrücke mineral. Decke Beton Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, auf Decke, innen, Untergrund Beton, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0005
Haftbrücke mineral. Decke Beton
1.400,00
m2
09.__.0006 Unebenheit Wand Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm Unebenheiten auf Wand, innen, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke über 2 bis 5 mm, Untergrund Ziegelmauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0006
Unebenheit Wand Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm
100,00
m2
09.__.0007 Unebenheit Treppenhauswand Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm Unebenheiten auf Treppenhauswand, gerader Lauf, innen, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke über 2 bis 5 mm, Untergrund Beton, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0007
Unebenheit Treppenhauswand Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm
7,00
m2
09.__.0008 Unebenheit Treppenlauf-podest Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm Unebenheiten auf Treppenlauf, -podest, gerader Lauf, innen, ausgleichen mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Dicke über 2 bis 5 mm, Untergrund Beton, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0008
Unebenheit Treppenlauf-podest Kalkzement-Normalputzm. D 2-5mm
100,00
m2
09.__.0009 Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 3 cm T 3 cm Schlitz/Fehlstelle füllen, in Innenwänden, innen, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlitzbreite '3' cm, Schlitztiefe '3' cm.
09.__.0009
Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 3 cm T 3 cm
40,00
m
09.__.0010 Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 10 cm T 3 cm Schlitz/Fehlstelle füllen, in Innenwänden, innen, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlitzbreite '10' cm, Schlitztiefe '3' cm.
09.__.0010
Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 10 cm T 3 cm
4,00
m
09.__.0011 Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 15 cm T 3 cm Schlitz/Fehlstelle füllen, in Innenwänden, innen, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlitzbreite '15' cm, Schlitztiefe '3' cm.
09.__.0011
Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand Kalkzement-Normalputzm. B 15 cm T 3 cm
5,00
m
09.__.0012 Bewegungsfuge im Innenputz 2 parallele Profile Profil Kunststoff Bewegungsfuge im Innenputz ausbilden mit 2 parallelen Profilen aus Kunststoff, abdichten wird gesondert vergütet, Putzdicke bis 10 mm.
09.__.0012
Bewegungsfuge im Innenputz 2 parallele Profile Profil Kunststoff
1,00
m
09.__.0013 An-Abschlussprofil Dichtstoff Stahl verz D 15mm An-/Abschluss mit Profil mit Dichtstoff, aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
09.__.0013
An-Abschlussprofil Dichtstoff Stahl verz D 15mm
100,00
m
09.__.0014 Kante Innenputz anschlagen D 15mm Kante im Innenputz anschlagen, für Putzdicke 15 mm.
09.__.0014
Kante Innenputz anschlagen D 15mm
20,00
m
09.__.0015 Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 15mm Kante im Innenputz mit Kantenprofil aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
09.__.0015
Kantenprofil Innenputz Stahl verz D 15mm
100,00
m
09.__.0016 UP-Profil Innenputz Stahl verz D 15mm Unterputzprofil im Innenputz, aus verzinktem Stahl, für Putzdicke 15 mm.
09.__.0016
UP-Profil Innenputz Stahl verz D 15mm
1.000,00
m
09.__.0017 Putzbewehrung Gittergewebe alkalibest. Innenwand Putzbewehrung aus Gittergewebe, alkalibeständig, auf Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0017
Putzbewehrung Gittergewebe alkalibest. Innenwand
600,00
m2
09.__.0018 Putzträger Dämmputzträger Spannweite bis 350mm Schlitz innen Putzträger als Dämmputzträger, freitragend gespannt, Spannweite bis 350 mm, für Überdeckung von Schlitzen, innen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0018
Putzträger Dämmputzträger Spannweite bis 350mm Schlitz innen
30,00
m
09.__.0019 Innenputz einlagig Innenwand Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0019
Innenputz einlagig Innenwand Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben
750,00
m2
09.__.0020 Innenputz einlagig Innenwand Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Gipskalk-Putzmörtel B3 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0020
Innenputz einlagig Innenwand Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben
750,00
m2
09.__.0021 Innenputz einlagig Decke Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Decke, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Gipskalk-Putzmörtel B3 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0021
Innenputz einlagig Decke Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben
1.400,00
m2
09.__.0022 Innenputz einlagig Treppenuntersicht Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Treppenuntersicht, gerader Lauf, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Gipskalk-Putzmörtel B3 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0022
Innenputz einlagig Treppenuntersicht Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben
100,00
m2
09.__.0023 Innenputz einlagig Podestuntersicht Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Podestuntersicht, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Gipskalk-Putzmörtel B3 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0023
Innenputz einlagig Podestuntersicht Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben
35,00
m2
09.__.0024 Innenputz einlagig Podestuntersicht Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Podestuntersicht, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0024
Innenputz einlagig Podestuntersicht Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben
35,00
m2
09.__.0025 Innenputz einlagig Treppenwange Abwicklung 0,3 m Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Treppenwange, gerader Lauf, Abwicklung der Bearbeitungsflächen '0.3' m, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Gipskalk-Putzmörtel B3 DIN EN 13279-1, Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0025
Innenputz einlagig Treppenwange Abwicklung 0,3 m Gipskalkputzm.B3 D 10mm Q2 gerieben
150,00
m
09.__.0026 Innenputz einlagig Decke Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Decke, Putzgrund Mauerwerk, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0026
Innenputz einlagig Decke Kalkzement-Normalputzm. CSII D 10mm Q2 gerieben
10,00
m2
09.__.0027 Innenputz einlagig Innenwand Zement-Normalputzm. CSIII D 10mm Q2 gerieben Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand, Putzgrund Beton, glatt, Haftbrücke, Grundierung oder Putzverfestiger werden gesondert vergütet, aus Zement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS III (3,5 bis 7,5 N/mm2), Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gerieben, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
09.__.0027
Innenputz einlagig Innenwand Zement-Normalputzm. CSIII D 10mm Q2 gerieben
10,00
m2
09.__.0028 Trennschnitt Trennschnitt zwischen Wand- und Deckenputz.
09.__.0028
Trennschnitt
300,00
m