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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
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Vorbemerkungen
Projektbeschreibung / Objektdaten Sanierung der Gebäude H111 und H114 im Heidelberg Innovation Park [HIP]
Das geplante Objekt befindet sich im zentralen Bereich des Heidelberg Innovation Parks (HIP). Es ist sowohl über den Carl-Friedrich-Gauß-Ring im Westen als auch über den Kirchheimer Weg im Osten verkehrstechnisch erschlossen.
Geplante Nutzung:
Das Gebäude wird als Grundschule genutzt, die Platz für ca. 340 Schüler und 40 Mitarbeiter bietet.
Geplante Maßnahmen:
- Sanierung des Gebäudes: Umfassende Modernisierungsmaßnahmen zur funktionalen und baulichen Wiederherstellung.
- Energetische Ertüchtigung: Umsetzung nach den Anforderungen und Vorgaben des Amtes, falls gefordert.
Barrierefreiheit:
Die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen wird gemäß den Richtlinien der zuständigen Genehmigungsbehörde gewährleistet.Es wird eine Aufzugsanlage oder ein Treppenlift vorgesehen, der alle relevanten Ebenen des Gebäudes oder der Gebäudeteile erschließt.
Erschließung:
Das Grundstück ist vollständig über die öffentlichen Versorgungsleitungen erschlossen oder wird im Rahmen der Bauarbeiten entsprechend angebunden.
Projektbeschreibung / Objektdaten
Allgemeine Vorbemerkungen Hinweise zum Leistungsverzeichnis bzw. zur Leistungsbeschreibung:
Das Leistungsverzeichnis (LV) nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für den Hochbau dient als Grundlage für die Beschreibung und Ausschreibung von Bauleistungen. Es gewährleistet eine klare, eindeutige und vollständige Festlegung der zu erbringenden Leistungen.
In diesem Zusammenhang werden Technische Vorschriften und Richtlinien, die als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten, spezifisch einer Teilleistung oder einem Abschnitt des Leistungsverzeichnisses vorangestellt. Diese ZTV definieren präzise Anforderungen, Normen und Ausführungsrichtlinien, die für die jeweilige Bauleistung maßgebend sind. Die ZTV sind dabei integraler Bestandteil der Positionstexte des Leistungsverzeichnisses und dienen der Standardisierung sowie der Qualitäts- und Ausführungssicherung.
Vollständigkeit der angebotenen Leistung:
Die vom Auftragnehmer (AN) angebotene Leistung muss in jedem Fall und uneingeschränkt den allgemein anerkannten Regeln der Technik (A.a.R.d.T.) entsprechen. Dies schließt sämtliche relevanten technischen, qualitativen und sicherheitstechnischen Standards ein, die nach dem aktuellen Stand der Technik verbindlich oder üblich sind.
Vorschriften, Richtlinien, Auflagen:
Für die Ausführung der Arbeiten sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Vorschriften, Richtlinien und Auflagen zu beachten:
Es gelten sämtliche relevanten technischen Normen, insbesondere die für die vorgesehenen Bau- und Haustechnikgewerke einschlägigen DIN-Normen. Darüber hinaus sind die von den Herstellern der verwendeten Materialien empfohlenen Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien einzuhalten, um eine sachgemäße und normgerechte Ausführung sicherzustellen.
Ebenso sind einschlägige Empfehlungen, Richtlinien und Verfügungen der zuständigen Fachverbände zu berücksichtigen. Diese umfassen beispielsweise Sicherheits-, Qualitäts- und Ausführungsstandards, die für die jeweiligen Gewerke verbindlich oder üblich sind.
Die Berücksichtigung dieser Vorschriften und Richtlinien ist unerlässlich, um eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende und ordnungsgemäße Leistung zu gewährleisten.
Baustellenordnung:
Auf der Baustelle ist jederzeit für eine ordnungsgemäße und saubere Arbeitsumgebung zu sorgen. Dies umfasst die regelmäßige Beseitigung von Abfällen, das ordnungsgemäße Lagern von Materialien sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften. Eine strukturierte und aufgeräumte Baustelle trägt nicht nur zur Sicherheit aller Beteiligten bei, sondern gewährleistet auch einen reibungslosen Arbeitsablauf und eine hochwertige Ausführung der Arbeiten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen GRUNDLAGEN
Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich den Erfolg der in dem Leistungsverzeichnis einzeln beschriebenen Leistungen. Es sind alle in diesem Zusammenhang gültigen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten.
Gegenstand der Ausschreibung sind:
031 METALLBAUARBEITEN
Die Ausführung der Arbeiten in diesem Gewerk erfolgt gemäß den Bestimmungen der VOB Teil C, wobei insbesondere die ATV DIN 18360 für Metallbauarbeiten maßgebend ist.
Das Leistungsverzeichnis basiert auf anerkannten technischen Regelwerken, Normen und gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen, dass die Arbeiten fachgerecht, sicher und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Diese Grundlagen sind verbindlich und gewährleisten eine den technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ausführung der Arbeiten.
VORBEREITUNG UND PLANUNG
Alle Maßangaben und Qualitätsvorgaben in den statischen Unterlagen sind zwingend einzuhalten.
AUSFÜHRUNG
Die Planung und Organisation des internen Arbeitsablaufs auf der Baustelle obliegt dem AN.
NEBENLEISTUNGEN AUFTRAGNEHMER [AN]
Neben den Hauptleistungen sind auch verschiedene Nebenleistungen Teil der Aufgaben des Auftragnehmers, die für eine ordnungsgemäße und reibungslose Ausführung notwendig sind. Dazu gehört unter anderem der Transport des Materials in die Gebäude sowie die besondere Berücksichtigung von Arbeiten an Dachschrägen. Diese Leistungen sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Qualitätssicherung umfasst das Einmessen der Mauerwerks-Positionen sowie laufende Kontrollen von Höhen und Maßen während der Ausführung. Materialien sind vor der Verarbeitung auf Übereinstimmung mit den Vorgaben zu prüfen und fachgerecht zu lagern.
Auch die fachgerechte Entsorgung von Bauabfällen und die regelmäßige Reinigung der Baustelle gehören zu den Nebenleistungen.
Technische Vorbemerkungen
02 Leistungsbeschreibung
02
Leistungsbeschreibung
02.01 Gebäude H111
02.01
Gebäude H111
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