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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für den Neubau von Parkvillen in
Potsdam.
Anschrift der Baustelle: Georg-Hermann-Allee 107-119;
14469 Potsdam
Gesamtbauzeit: Beginn IV. Quartal 2025 - Ende 2027
Die Ausschreibende, die Hoch Plus GmbH, behält sich
vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die Brawo RE Development Berlin GmbH beabsichtigt den
Neubau von Stadtvillen, sowie den Neubau einer
Tiefgarage mit insgesamt 66 Eigentumswohnungen, 53
Apartments und 6 Gewerbeeinheiten. Die Wohnanlage
befindet sich in Potsdam Bornstedt mit Anbindung an den
Volkspark.
Dieses LV betrifft die Häuser 6.6 und 6.7. Im Haus 6.6
und 6.7 entstehen 25 Eigentumswohnungen zwischen 58 m2
und 138 m2. Die Gebäude werden in massiver,
mehrgeschossiger Bauweise mit hochwertiger Ausstattung
errichet. Alle Geschosse sind über das innen liegende
Treppenhaus und mit einem Aufzug erreichbar. In jedem
Haus entstehen mehrere barrierefreie Wohnungen.
Alle Erdgeschosswohnungen erhalten Terrassen, die
Obergeschosse Balkone und Terrassen, sowie das
Flachdach eine extensive Begrünung.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Georg-Herman- Allee zu
erreichen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise, in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden
bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich.
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr Haus / Hochplus Berlin GmbH
Handy: 0171 3878105
Abwicklung Angebotsphase, Vertrag und Ausführung:
Die Ausschreibung der Gewerke, Bereitstellung
Unterlagen, Angebotsabgabe,
Vertragsunterlagen und Ausführung erfolgt über die
Plattform Cosuno.
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. Der
Unternehmer hat die Baustelle einmal wöchentlich (
immer Freitags ) aufzuräumen.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
HochPlusBerlin GmbH statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind diese zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Berlin
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Arbeiten sind die entsprechenden Vorschriften
der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden
einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von
Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für Arbeiten im
Treppenhaus), die zur Durchführung der Arbeiten im
Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind,
ist Sache des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VORBEMERKUNGEN ZU DEN ERDARBEITEN
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
ATV DIN 18299- Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
ATV DIN 18300- Erdarbeiten
ATV DIN 18303- Verbauabeiten
ATV DIN 18304- Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten
ATV DIN 18305- Wasserhaltungsarbeiten
ATV DIN 18459- Abbruch- und Rückbauarbeiten
VOB-Teil C, ATV für Erdarbeiten - DIN 18300, gilt für
das Lösen, Laden, Förden, Einbauen und Verdichten von
Boden.
Die Mengenermittelung und Abrechnung für Baugruben,
Leitungsgräben, Hinterfüllen und Überschütten, Abtrag
und Aushub, Einbau, Verdichten erfolgt nach DIN 18300;
für betretbare Arbeitsräume nach DIN 4124 (Baugruben
und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau),
sofern nicht im Leistungsverzeichnis Gegenteiliges
beschrieben ist.
Der Mengenermittlung und Abrechnung für Abtrag und
Aushub sowie Einbau und Verdichten liegen die Mengen im
fertigen Zustand, Raumvolumen mit festen Massen,
zugrunde, sofern nichts Gegenteiliges beschrieben ist.
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über
Hindernisse, wie Leitungen, Kabel, Dränagen, Kanäle,
Vermarkungen etc. zu informieren.
Die für den Schutz und die Sicherung der vorgenannten
Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen
der zuständigen Stellen sind zu beachten; hieraus
entstehende Kosten sind bei den Einheitspreisen des
Leistungsverzeichnisses zu berücksichtigen.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine,
Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen-
und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den
Auftragnehmer zu sichern. Wird durch unsachgemäße
Behandlung, Verschiebung oder Verlust solcher Punkte
eine Neuvermessung notwendig, geht diese zu Lasten des
Auftragnehmers.
Grasnarben und Mutterbodenaushub sind an geeigneter
Stelle nach Absprache mit dem Auftraggeber auf
geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung
abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten
Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen
Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind
mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen
zu treffen.
Abtrag- und Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von
Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen
und Kanälen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen.
Gefährdete bauliche Anlagen sind dabei zu sichern; die
DIN 4123 - Gebäudesicherungen im Bereich von
Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen ist
hierbei zu beachten.
Die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge
verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege, sowie die
Verhandlungen mit den zuständigen Behörden obliegt dem
Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Leistungen.
Die Aushubarbeiten werden mit einer
Kampfmitteltechnischen Baubegleitung ausgeführt.
Dadurch kann es zu Beeinträchtigungen und
Unterbrechungen der Arbeiten kommen, welche bei der
Angebotserstellung zu berücksichtigen sind.
Die folgenden Bemerkungen sind zu beachten und in die
jeweiligen Leistungs- positionen einzukalkulieren:
für alle auszuführenden Arbeiten sind nur
bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene
Materialien und Konstruktionen zu verwenden;
hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate,
Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der
Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung
anzumelden;
Das unfall-, diebstahlsichere und sachgemäße Lagern
sämtlicher zur Baustelle gehörenden Geräte und
Materialien sowie das Sichern, Absperren, Beschildern
und Beleuchten der Baustelle und des Lagerplatzes gemäß
den Bauaufsichts-, Verkehrs- und
Unfallverhütungsvorschriften. Eine möglichst geringe
Behinderung des Straßenverkehrs ist während der Dauer
der Bauarbeiten anzustreben.
Der Bieter sollte eine Ortsbesichtigung durchführen, um
auch seinerseits die äußerlich erkennbaren Umstände der
gegebenen Situation bei der Preisbildung zu
berücksichtigen.
VORBEMERKUNGEN ZU DEN ERDARBEITEN
1 Erdarbeiten Baufeld Haus 6.6 und 6.7
1
Erdarbeiten Baufeld Haus 6.6 und 6.7
1. 1 Baufeldvorbereitung und
Baufeldfreimachung
1. 1
Baufeldvorbereitung und
Baufeldfreimachung
1. 2 Baustraße und Lagerflächen
1. 2
Baustraße und Lagerflächen
2 Erdarbeiten Haus 6.6 und 6.7
2
Erdarbeiten Haus 6.6 und 6.7
2. 1 Erdarbeiten Haus 6.6 und 6.7
2. 1
Erdarbeiten Haus 6.6 und 6.7
2. 2 Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
2. 2
Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
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