Elektroarbeiten
ParkVillen Potsdam
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude 6.6, 6.7, hier Elektroinstallation Bei den Gebäuden handelt es sich jeweils um ein mehrgeschossiges, unterkellertes Mehrfamilienhaus in Massivbauweise. Vollgeschosse: 4 Unterkellerung: ja WE Haus 6: 14 WE Haus 7: 14 Allgemeine Vorgaben zum Bauablauf - der Transport von Personen und Material erfolgt über das Treppenhaus, welches gesondert vor Beschädigungen zu schützen ist. - Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu nehmen bzw. zu überprüfen. Für die Richtigkeit ist der AN verantwortlich. Unstimmigkeiten sind dem Bauherr umgehend mitzuteilen, damit für alle am Bauvorhaben Beteiligte eine verbindliche Klarstellung herbeigeführt werden kann. - Der AN ist für die Auswahl der verwendeten Materialien, deren Korrosionsbeständigkeit und Verträglichkeit untereinander sowie für die Verträglichkeit mit den Betriebsstoffen allein verantwortlich. - Die von den Behörden geforderten amtlichen Bescheinigungen und Abnahmen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, hat der AN der Bauherrin rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. - es sind keine Materialien in den Treppenhäusern zu lagern. Offen gelagerte Materialien sind ordnungsgemäß gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Für die Materiallagerung ist eine Beantragung bei der Bauüberwachung notwendig. - Flure und Treppenhäuser sind Fluchtwege und während der gesamten Bauzeit freizuhalten - Alle am Bau tätigen Arbeitskräfte haben ein Schild mit Angabe zu Firma und Name sichtbar zu tragen - Bei Änderungen oder Unstimmigkeiten gegenüber den Montageblättern ist umgehend die Bauüberwachung zu Informieren - Bei den Abdeckarbeiten sind nur stabile Materialien zu verwenden, welche gegen verschieben und lösen zu sichern sind - Nicht sichtbare Leistungen sind vor Überdeckung der Bauleitung zur Teilabnahme anzumelden und ohne Genehmigung der Bauleitung nicht zu schließen - Die Baustelle ist täglich durch die Firmen besenrein zu verlassen. Die Türen sind nach Beendigung der Arbeiten zu verschließen, das Licht zu löschen. - Bei den Gewerken Heizung und Sanitär sind nur Rohrdurchführungen mit geprüftem Nullabstand zueinander zu verwenden. Dies ist mit dem aktuell gültigem Prüfzeugnis nachzuweisen Terminplan Der Bieter hat kurzfristig nach Auftragserteilung einen qualifizierten, wochengenauen Ablaufplan vorzulegen, der den terminlich geplanten Ablauf seiner Leistungserbringung darstellt. Grundlage bilden hier die Zeitfenster aus dem übergeordneten Bauablaufplan des AG´s.
Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude
Ergänzende Vorbemerkung Ergänzende Vorbemerkung Die Leistung des Bieters umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlagen und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Den Leistungen liegen zugrunde: - die VOB, Teil B/C - DIN-Normen, einschließlich Ergänzungen (die allgemein anerkannten Regeln der Technik), - ISO-Normen, - EN-Normen, - VDE-Richtlinien, - VDI-Bestimmungen, - ELT-Bau-Verordnungen, - UVV Vorschriften (VGB), - TÜV technischen Regeln, - ASR Arbeitsstättenrichtlinien, - VDMA Einheitsblättern, - Richtlinien und TAB der zuständigen Ver-, Entsorgungs- und Energieunternehmen (Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom) - BdgBO, Brandenburgische Bauordnung, - sonstige eingeführte technische Bestimmungen - Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR-Berlin), MLAR - DVGW technischen Regeln, - TA Luft - Herstellervorgaben und Bestimmungen - anerkannte technische Bestimmungen - Ergänzende Bestimmungen, Ergänzend zu Nr. 4.1, VOB, Teil C gelten als Nebenleistungen: - Das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen, Befestigungen und Unterkonstruktionen. - Die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen Leitungen. - Das provisorische Schließen von Leitungen vor Anschluss der Objekte. - Provisorischer Potentialausgleich während der Arbeiten. - Das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben, Dichtungen. - Das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber gestellt werden. - Das Liefern der Bedienungsanleitung für angeschlossene Geräte. - Die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen. - Das Entfernen der Etiketten von Einrichtungsgegenständen. - Die betriebsfertige Lieferung einschließlich Oberflächenbeschichtung, technischer Dokumentationen inkl. Herstellernachweis und evtl. geforderter Abnahmen durch den TÜV oder örtlich zuständiger Einrichtungen für die angebotenen Objekte, Aggregate, Baugruppen u. dgl. - Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. - Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung) auf der Baustelle. - Die Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers sowie die Durchführung eines Probelaufes. Die dazu erforderlichen Medien stellt der Auftraggeber. 1. Leistungsprogramm Die Leistung des Bieters umfasst sämtliche Leistungen, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlagen und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Das nachstehende Leistungsprogramm umfasst grundsätzlich die komplette Leistung mit Lieferung einschließlich Abladen und Lagern, Demontage und Abtransport der ausgebauten Materialien auf entsprechende Deponie, Montage, Beiputz, Versiegelung sowie die Abdichtung einschließlich der erforderlichen Maschinen und Geräte in ihren Kosten und sämtliche Nebenkosten, Material und Stundenlohn. Der AN hat vor Beginn der Arbeiten eine Montageplanung zu erstellen und dem AG zu übergeben. Der AN hat seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. In jedem Falle haftet der AN für alle seine Arbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den wöchentlich von der Bauleitung anberaumten Baubesprechungen durch einen verantwortlichen bevollmächtigten, deutsch sprechenden Mitarbeiter vertreten zu sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen ein immer fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. 2. Abnahme, Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise Im Rahmen der vom AN zu erbringenden Leistungen sind alle fachtechnischen Abnahmen zu beantragen, durchzuführen und zu protokollieren. Mit Abnahme der jeweiligen Gesamtleistung durch den AG sind vom AN die Abnahmeprotokolle vorzulegen. Der AG ist drei Tage vor den Terminen der Abnahmen zu informieren. Die Abnahme durch den AG und Bauüberwacher erfolgt nach Anzeige der Gesamt fertigstellung vom AN. Die Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise für den AG sind spätestens mit der Gesamtabnahme: - 2-fach in Papier - 1-fach als Datenträger + Zeichnungen als dwg-Datei zu übergeben. Die Erstellung / Beibringung der Unterlagen ist mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Mit der Gesamtabnahme sind vorzulegen: - Entsorgungsnachweise und Liefernachweise - Zusammenstellung der verwendeten Materialien - Ausführungsbestätigung der Systemhersteller - Produktnachweise, Zertifikate, Zulassungen - Verwendbarkeitsnachwesle, Prüfzeugnisse usw. - Prüfprotokolle, Druck- und Spülprotokolle - Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen, Prüfbücher - TÜV und Sachverständigenabnahmen - Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung - Messergebnisse und Prüfprotokolle - Betriebsanleitungen und Beschreibungen der Anlagen sowie Bestätigung über Umfang der Einweisungen des Bedienungspersonals, - Messergebnisse und Prüfprotokolle - Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute Materialien, - Ausführungsunterlagen, Werkplanungen, Revisionszeichnungen usw. - Garantieurkunden, Materialversicherungspolicen - Bautagebücher 3. Bauausführung Für die Ausführung gelten alle anwendbaren DIN-Normen Richtlinien und die anerkannten Regeln der Technik in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die technischen Zulassungen der jeweiligen Anlagenteile sind zum Zeitpunktes des Einbaus mit einem gültigen Prüfzeugnis oder eine Zu- lassung zu belegen und vor Baubeginn der Bauleitung vorab zu übergeben. 4. Kalkulation Der Bieter hat bei der Kalkulation die Beschreibung der veranlagten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit zu prüfen, bestehen insoweit Zweifel, ist der AG vor Abgabe des Angebotes zu informieren. Die Lieferung und fachgerechte Montage nach Herstellervorgaben, einschl. aller erforderlichen Hilfsmaterialien, notwendiger Zubehörteile, Anpass- und Nebenarbeiten sowie notwendiger Kleinmaterialien wie Dichtungen, Dübel, etc., sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 5. Abfallbeseitigung Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer unverzüglich kostenlos zu beseitigen. Die gültigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung und Nachweisführung von gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen sind einzuhalten. Der AN als Abfallbesitzer ist Abfallerzeuger im Sinne der NachwV. Den Abrechnungen müssen Wiege- u Kippscheine als Nachweis beiliegen. Sämtliche Nachweise über die Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen sind spätestens mit der Schlussrechnung in lesbarer Kopie und als Original der Bauleitung, chronologisch geordnet zu übergeben. Informationen des Beförderers sowie des Entsorgers Anfallende Massen der Entsorgung sind zweiteilig zu übergeben: - unter Angabe der Gesamtmasse als LV konforme Einheit - und der Tonnageangabe mit Abfallschlüsselnummer, mit dazugehörigen Wiegescheinen/ Kippzettel der Deponien. Das Einfüllen von Abfällen in Arbeitsräume und sonstige Weiterverwendung auf der Baustelle ist untersagt. Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischen- lagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. - Das gilt entsprechend für die Trennung nach: - Wertstoffen - Wiederverwertbarem Abfall - Deponierbaren Abfällen - Gefährliche Abfälle. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Vorbemerkungen zur Errichtung von Stark- und Schwachstromanlagen. 1. Als Grundlage für die Ausführung gelten jeweils in neuester Fassung- VOB in allen Teilen DIN 18382, 18384, 18386 Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN/VDE/VDEW/BDEW/VD und CE Richtlinien und Vorschriften, gültig in Ihrer jeweils neuesten Fassung.Insbesondere wird auf folgende Vorschriften hingewiesen:- Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen VDE 0100 mit Nennspannungen bis 1000 VLeitsätze für die Bemessung von Starkstromanlagen auf mechanischer und thermischer Kurzschlussfestigkeit VDE 0103- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von elektrischen Stromanlagen in Versammlungsstätten VDE 0108- Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660- Bestimmungen für Fehlerstrom-Schutzschalter bis 500V Wechselspannung und bis 63 A VDE 0640- Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V VDE 0710- Vorschriften und Richtlinien der DIN 4102 sowie der LARVorschriften und Anschlussbedingungen des zuständigen Elektro- Versorgungsunternehmens (EVU)- Technische Anschlussbedingungen TAB- Die Leitungsanlagen Richtlinien LAR- Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften der Berufsgenossenschaft soweit sie die Errichtung dieser Anlage betreffen.- Die Richtlinien, aufgestellt vom Verband der Sachversicherer eV (VDS) gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie eV, für den Brandschutz bei freiliegenden Kabelbündel innerhalb von Gebäuden sowie in Kanälen und Schächten im Rahmen der LAR sind zu beachten.- Richtlinien des VDN/BDEW- Vorschriften, Richtlinien und Empfehlungen der Energieeinsparverordnung. Die einschlägigen Brandschutz-Bestimmungen BG Vorschriften- Vorschriften gemäß den EMV/EMI-Richtlinien. 2.Schutzmaßnahmen nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und 540 Die DIN VDE 0100 Teil 410 fordert in jedem Gebäude einen Hauptpotentialausgleich. An einer zentralen Stelle müssen die folgenden leitfähigen Teile, sofern vorhanden, miteinander verbunden werden:- Haupterdungsleitung- Blitzschutzerder- Hauptwasserrohre- Hauptgasrohre- andere metallene Rohrsysteme, z.B. Steigleitung zentraler Heizung und Klimaanlagen, Metallteile der Gebäudekonstruktion. Nach o.g. Vorschrift ist ein örtlicher zusätzlicher Potentialausgleich insbesondere dort vorzunehmen, wo durch die Umgebungsbedingungen ein erhöhtes Risiko vorliegt, die Bedingungen für die automatische Abschaltung (tA= 0,4 s oder 5 s) im TN- System nicht erfüllt werden können oder wenn im IT-System Isolationsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. In den örtlichen zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle gleichzeitig berührbaren Körper ortsfester Betriebsmittel vorhandenen Schutzleiter und alle fremden, leitfähigen Teile (Wasserleitungen, metallene Träger, Heizung) einbezogen werden. 3. Verteiler Ausführungsvorgaben Nachstehende Schaltanlagen und Verteiler sind als Niederspannungsschaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439-1, -2 (DIN VDE 0660-600), NSK mit Bauartnachweis durch Prüfung, Ableitung oder Berechnung auszuführen. 4. Brandschutzmaßnahmen Die in den nachstehend beschriebenen Positionen aufgeführten Arbeiten und Leistungen sind grundsätzlich nach deutscher DIN 4102 bzw. DIN EN ISO 9001,sowie Brandschutzgutachten und der LAR auszuführen. Innerhalb des angebotenen Systems muss Systemkompatibilität herrschen. Es sind bei der Montage die Vorschriften des Herstellers zu berücksichtigen. Bei der Schlussdokumentation sind die entsprechenden Zulassungen und Prüfzeugnisse vorzulegen. Bei der Kalkulation der nachstehend beschriebenen Positionen sind grundsätzlich Kennzeichnungsschilder inkl. Befestigungsmaterial (Dübel und Schrauben) mit in die Positionen einzukalkulieren. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses lag seitens der Architektur keine abgestimmte Ausführungsplanung vor. Zur Sicherstellung der bautechnischen Schnittstellen und möglicherweise auch für planerische Anpassungen von Details sind Koordinierungsleistungen notwendig. Die Koordinierung umfasst alle notwendigen Abstimmungen mit dem Planungsbüro und dem ausführenden Baubetrieb vor Ort einschließlich erforderlicher Anpassungsplanungen. Sämtliche Entscheidungen sind in Abstimmung mit dem verantwortlichen Planungsbüro (in Vertretung Oberbauleitung) zu treffen. Die Leistung ist erst abgeschlossen, wenn die Betriebsbereitschaft der Ladeinfrastruktur hergestellt und nachgewiesen wurde und alle Positionen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt wurden.
Ergänzende Vorbemerkung
Plan-/Dokumentenverzeichnis Plan-/Dokumentenverzeichnis Folgende Pläne liegen dem Leistungsverzeichnis als Anlage bei: Bericht: Dokumentation Leistungsphase 5- Ausführungsplanung Grundrisse Haus 6: RKW_6.6_E_02_E1-X_5_F - Haus 6 Elektro Erdgeschoss RKW_6.6_E_02_E2-X_5_F - Haus 6 Elektro 1. Obergesch. RKW_6.6_E_02_E3-X_5_F - Haus 6 Elektro 2. Obergesch. RKW_6.6_E_02_E4-X_5_F - Haus 6 Elektro Dachaufsicht Grundrisse Haus 7: RKW_6.7_L_02_E1-X_5_V_F - Haus 7 Elektro Erdgeschoss RKW_6.7_L_02_E2-X_5_V_F - Haus 7 Elektro k 1. Obergesch. RKW_6.7_L_02_E3-X_5_V_F - Haus 7 Elektro 2. Obergesch. RKW_6.7_L_02_E4-X_5_V_F - Haus 7 Elektro Dachaufsicht Strangschemen: RKW_6.6_E_01_NS-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema Niederspannung RKW_6.6_E_01_SA-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema Sprechanlage RKW_6.6_E_01_IKT-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema IKT RKW_6.7_E_01_NS-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema Niederspannung RKW_6.7_E_01_SA-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema Sprechanlage RKW_6.7_E_01_IKT-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema IKT
Plan-/Dokumentenverzeichnis
RKW Haus 6 RKW Haus 6 LV:Titel Elektroarbeiten 01 01 Bereich Baustelleneinichtung/Baustrom 02 Bereich Werk-und Montageplanung 03 Bereich Potentialausgleich 04 Bereich Hausanschluss / Zählerzentralisation / Hauptstromversorgung 05 Bereich Verlegesysteme 06 Bereich Verlegesysteme Funktionserhalt 07 Bereich Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen 08 Bereich Installationsgeräte und Dosen 09 Bereich Leitungen und Leerrohre 10 Bereich Stemm- und Durchbrucharbeiten/Betoninstallation 11 Bereich Allgemeine Haustechnik 12 Bereich Warema Jalousie Steuerung 13 Bereich RWA/NRA Anlagen 14 Bereich Telekommunikationsanlage 15 Bereich Gegensprechanlage 16 Bereich Beleuchtung 17 Bereich Brandschottungen 18 Bereich Abnahme und Bestandsunterlagen 19 Bereich Nachweisleistungen
RKW Haus 6
01 Haus 6
01
Haus 6
01.01 Baustelleneinrichtung/Baustrom
01.01
Baustelleneinrichtung/Baustrom
01.02 Werk und Montaplanung
01.02
Werk und Montaplanung
01.03 Erdung und Blitzschutz
01.03
Erdung und Blitzschutz
01.04 Hausanschluss / Zählerzentralisation / Hauptstromversorgung
01.04
Hausanschluss / Zählerzentralisation / Hauptstromversorgung
01.05 Verlegesysteme
01.05
Verlegesysteme
01.06 Verlegesysteme Funtionserhalt
01.06
Verlegesysteme Funtionserhalt
01.07 Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen
01.07
Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen
01.08 Installationsgeräte und Dosen
01.08
Installationsgeräte und Dosen
01.09 Leitungen und Leerrohre
01.09
Leitungen und Leerrohre
01.10 Stemm- und Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
01.10
Stemm- und Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
01.11 Allgemeine Haustechnik
01.11
Allgemeine Haustechnik
01.12 Sonnenschutzanlage Warema
01.12
Sonnenschutzanlage Warema
01.13 RWA/NRA Anlagen
01.13
RWA/NRA Anlagen
01.14 Telekommunikationsanlage DNS-Net
01.14
Telekommunikationsanlage DNS-Net
01.15 Gegensprechanlage
01.15
Gegensprechanlage
01.16 Beleuchtung
01.16
Beleuchtung
01.17 Brandschottungen
01.17
Brandschottungen
01.18 Abnahme und Bestandsunterlagen
01.18
Abnahme und Bestandsunterlagen
01.19 Nachweisleistungen
01.19
Nachweisleistungen
02 Haus 7
02
Haus 7
02.01 Baustelleneinrichtung/Baustrom
02.01
Baustelleneinrichtung/Baustrom
02.02 Werk und Montaplanung
02.02
Werk und Montaplanung
02.03 Erdung und Blitzschutz
02.03
Erdung und Blitzschutz
02.04 Hausanschluss / Zählerzentralisation / Hauptstromversorgung
02.04
Hausanschluss / Zählerzentralisation / Hauptstromversorgung
02.05 Verlegesysteme
02.05
Verlegesysteme
02.06 Verlegesysteme Funtionserhalt
02.06
Verlegesysteme Funtionserhalt
02.07 Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen
02.07
Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen
02.08 Installationsgeräte und Dosen
02.08
Installationsgeräte und Dosen
02.09 Leitungen und Leerrohre
02.09
Leitungen und Leerrohre
02.10 Stemm- und Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
02.10
Stemm- und Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
02.11 Allgemeine Haustechnik
02.11
Allgemeine Haustechnik
02.12 Sonnenschutzanlage Warema
02.12
Sonnenschutzanlage Warema
02.13 RWA/NRA Anlagen
02.13
RWA/NRA Anlagen
02.14 Telekommunikationsanlage DNS-Net
02.14
Telekommunikationsanlage DNS-Net
02.15 Gegensprechanlage
02.15
Gegensprechanlage
02.16 Beleuchtung
02.16
Beleuchtung
02.17 Brandschottungen
02.17
Brandschottungen
02.18 Erschließung Haus 7
02.18
Erschließung Haus 7
02.19 Abnahme und Bestandsunterlagen
02.19
Abnahme und Bestandsunterlagen
02.20 Nachweisleistungen
02.20
Nachweisleistungen

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