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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude
6.6, 6.7,
hier Elektroinstallation
Bei den Gebäuden handelt es sich jeweils um ein mehrgeschossiges,
unterkellertes Mehrfamilienhaus
in Massivbauweise.
Vollgeschosse: 4
Unterkellerung: ja
WE Haus 6: 14
WE Haus 7: 14
Allgemeine Vorgaben zum Bauablauf
- der Transport von Personen und Material erfolgt über das Treppenhaus,
welches gesondert vor Beschädigungen zu schützen ist.
- Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu nehmen bzw. zu überprüfen. Für
die Richtigkeit ist der AN verantwortlich. Unstimmigkeiten sind dem
Bauherr umgehend mitzuteilen, damit für alle am Bauvorhaben Beteiligte
eine verbindliche Klarstellung herbeigeführt werden kann.
- Der AN ist für die Auswahl der verwendeten Materialien, deren
Korrosionsbeständigkeit und Verträglichkeit untereinander sowie für die
Verträglichkeit mit den Betriebsstoffen allein verantwortlich.
- Die von den Behörden geforderten amtlichen Bescheinigungen und
Abnahmen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, hat der AN
der Bauherrin rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- es sind keine Materialien in den Treppenhäusern zu lagern. Offen
gelagerte Materialien sind ordnungsgemäß gegen Beschädigungen und
Verschmutzungen zu schützen. Für die Materiallagerung ist eine
Beantragung bei der Bauüberwachung notwendig.
- Flure und Treppenhäuser sind Fluchtwege und während der gesamten
Bauzeit freizuhalten
- Alle am Bau tätigen Arbeitskräfte haben ein Schild mit Angabe zu Firma
und Name sichtbar zu tragen
- Bei Änderungen oder Unstimmigkeiten gegenüber den Montageblättern
ist umgehend die Bauüberwachung zu Informieren
- Bei den Abdeckarbeiten sind nur stabile Materialien zu verwenden,
welche gegen verschieben und lösen zu sichern sind
- Nicht sichtbare Leistungen sind vor Überdeckung der Bauleitung zur
Teilabnahme anzumelden und ohne Genehmigung der Bauleitung nicht zu
schließen
- Die Baustelle ist täglich durch die Firmen besenrein zu verlassen. Die
Türen sind nach Beendigung der Arbeiten zu verschließen, das Licht zu
löschen.
- Bei den Gewerken Heizung und Sanitär sind nur Rohrdurchführungen mit
geprüftem Nullabstand zueinander zu verwenden. Dies ist mit dem aktuell
gültigem Prüfzeugnis nachzuweisen
Terminplan
Der Bieter hat kurzfristig nach Auftragserteilung einen qualifizierten,
wochengenauen Ablaufplan vorzulegen, der den terminlich geplanten
Ablauf seiner Leistungserbringung darstellt. Grundlage bilden hier die
Zeitfenster aus dem übergeordneten Bauablaufplan des AG´s.
Der Inhalt dieser Ausschreibung umfasst die Neubaumaßname der Gebäude
Ergänzende Vorbemerkung Ergänzende Vorbemerkung
Die Leistung des Bieters umfasst sämtliche Leistungen, die zur
Erstellung der betriebsfähigen Anlagen und zur
Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind.
Den Leistungen liegen zugrunde:
- die VOB, Teil B/C
- DIN-Normen, einschließlich Ergänzungen (die allgemein anerkannten
Regeln der Technik),
- ISO-Normen,
- EN-Normen,
- VDE-Richtlinien,
- VDI-Bestimmungen,
- ELT-Bau-Verordnungen,
- UVV Vorschriften (VGB),
- TÜV technischen Regeln,
- ASR Arbeitsstättenrichtlinien,
- VDMA Einheitsblättern,
- Richtlinien und TAB der zuständigen Ver-, Entsorgungs- und
Energieunternehmen (Wasser, Abwasser,
Fernwärme, Strom)
- BdgBO, Brandenburgische Bauordnung,
- sonstige eingeführte technische Bestimmungen
- Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR-Berlin), MLAR
- DVGW technischen Regeln,
- TA Luft
- Herstellervorgaben und Bestimmungen
- anerkannte technische Bestimmungen
- Ergänzende Bestimmungen,
Ergänzend zu Nr. 4.1, VOB, Teil C gelten als Nebenleistungen:
- Das Prüfen der Pläne auf die richtige Anordnung von Aussparungen,
Befestigungen und Unterkonstruktionen.
- Die Schutzmaßnahmen bei Kreuzung mit anderen Leitungen.
- Das provisorische Schließen von Leitungen vor Anschluss der Objekte.
- Provisorischer Potentialausgleich während der Arbeiten.
- Das Liefern und Einbauen von Kleinmaterial wie Dübel, Schrauben,
Dichtungen.
- Das Abladen und Transportieren der Einbauteile, die vom Auftraggeber
gestellt werden.
- Das Liefern der Bedienungsanleitung für angeschlossene Geräte.
- Die Druckprobe, außer bei Abwasserleitungen.
- Das Entfernen der Etiketten von Einrichtungsgegenständen.
- Die betriebsfertige Lieferung einschließlich Oberflächenbeschichtung,
technischer Dokumentationen inkl.
Herstellernachweis und evtl. geforderter Abnahmen durch den TÜV oder
örtlich zuständiger Einrichtungen für die
angebotenen Objekte, Aggregate, Baugruppen u. dgl.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für
eigene und fremde Gerüste, sofern das
ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und
zulässig ist.
- Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen (Kaltverzinkung)
auf der Baustelle.
- Die Einweisung des Betriebspersonals des Auftraggebers sowie die
Durchführung eines Probelaufes. Die dazu
erforderlichen Medien stellt der Auftraggeber.
1. Leistungsprogramm
Die Leistung des Bieters umfasst sämtliche Leistungen, die zur
Erstellung der betriebsfähigen Anlagen und zur
Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind. Das nachstehende
Leistungsprogramm umfasst
grundsätzlich die komplette Leistung mit Lieferung einschließlich
Abladen und Lagern, Demontage und Abtransport
der ausgebauten Materialien auf entsprechende Deponie, Montage, Beiputz,
Versiegelung sowie die Abdichtung
einschließlich der erforderlichen Maschinen und Geräte in ihren Kosten
und sämtliche Nebenkosten, Material und
Stundenlohn.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten eine Montageplanung zu erstellen und
dem AG zu übergeben.
Der AN hat seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen. In jedem Falle haftet der AN
für alle seine Arbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den
wöchentlich von der Bauleitung anberaumten
Baubesprechungen durch einen verantwortlichen bevollmächtigten, deutsch
sprechenden Mitarbeiter vertreten zu
sein. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen ein immer
fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist. Zu den auf der Baustelle
vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung der
Leistungsbeschreibung.
2. Abnahme, Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise
Im Rahmen der vom AN zu erbringenden Leistungen sind alle
fachtechnischen Abnahmen zu beantragen,
durchzuführen und zu protokollieren. Mit Abnahme der jeweiligen
Gesamtleistung durch den AG sind vom AN die
Abnahmeprotokolle vorzulegen. Der AG ist drei Tage vor den Terminen der
Abnahmen zu informieren. Die
Abnahme durch den AG und Bauüberwacher erfolgt nach Anzeige der Gesamt
fertigstellung vom AN.
Die Dokumentation, Wartungs- und Pflegehinweise für den AG sind
spätestens mit der Gesamtabnahme:
- 2-fach in Papier
- 1-fach als Datenträger + Zeichnungen als dwg-Datei zu übergeben.
Die Erstellung / Beibringung der Unterlagen ist mit einzukalkulieren und
wird nicht gesondert vergütet.
Mit der Gesamtabnahme sind vorzulegen:
- Entsorgungsnachweise und Liefernachweise
- Zusammenstellung der verwendeten Materialien
- Ausführungsbestätigung der Systemhersteller
- Produktnachweise, Zertifikate, Zulassungen
- Verwendbarkeitsnachwesle, Prüfzeugnisse usw.
- Prüfprotokolle, Druck- und Spülprotokolle
- Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen, Prüfbücher
- TÜV und Sachverständigenabnahmen
- Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung
- Messergebnisse und Prüfprotokolle
- Betriebsanleitungen und Beschreibungen der Anlagen sowie Bestätigung
über Umfang der Einweisungen des
Bedienungspersonals,
- Messergebnisse und Prüfprotokolle
- Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute
Materialien,
- Ausführungsunterlagen, Werkplanungen, Revisionszeichnungen usw.
- Garantieurkunden, Materialversicherungspolicen
- Bautagebücher
3. Bauausführung
Für die Ausführung gelten alle anwendbaren DIN-Normen Richtlinien und
die anerkannten Regeln der Technik in
der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung. Die technischen
Zulassungen der jeweiligen
Anlagenteile sind zum Zeitpunktes des Einbaus mit einem gültigen
Prüfzeugnis oder eine Zu- lassung zu belegen
und vor Baubeginn der Bauleitung vorab zu übergeben.
4. Kalkulation
Der Bieter hat bei der Kalkulation die Beschreibung der veranlagten
Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit zu
prüfen, bestehen insoweit Zweifel, ist der AG vor Abgabe des Angebotes
zu informieren. Die Lieferung und
fachgerechte Montage nach Herstellervorgaben, einschl. aller
erforderlichen Hilfsmaterialien,
notwendiger Zubehörteile, Anpass- und Nebenarbeiten sowie notwendiger
Kleinmaterialien wie Dichtungen, Dübel,
etc., sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
5. Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial,
Strahlmittel und dergleichen sind vom
Auftragnehmer unverzüglich kostenlos zu beseitigen. Die gültigen
allgemeinen und kommunalen Vorschriften über
die Entsorgung und Nachweisführung von gefährlichen und nicht
gefährlichen Stoffen sind einzuhalten. Der AN als
Abfallbesitzer ist Abfallerzeuger im Sinne der NachwV. Den Abrechnungen
müssen Wiege- u Kippscheine als
Nachweis beiliegen. Sämtliche Nachweise über die Entsorgung von
gefährlichen und nicht gefährlichen Stoffen
sind spätestens mit der Schlussrechnung in lesbarer Kopie und als
Original der Bauleitung, chronologisch geordnet
zu übergeben.
Informationen des Beförderers sowie des Entsorgers
Anfallende Massen der Entsorgung sind zweiteilig zu übergeben:
- unter Angabe der Gesamtmasse als LV konforme Einheit
- und der Tonnageangabe mit Abfallschlüsselnummer, mit dazugehörigen
Wiegescheinen/ Kippzettel der
Deponien.
Das Einfüllen von Abfällen in Arbeitsräume und sonstige Weiterverwendung
auf der Baustelle ist untersagt.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die
Verwertung entsprechend den
Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde
und behördlichen Auflagen. Das
Sortieren, Zwischen- lagern und getrennte Laden und Transportieren ist
danach in den Preis einzukalkulieren.
- Das gilt entsprechend für die Trennung nach:
- Wertstoffen
- Wiederverwertbarem Abfall
- Deponierbaren Abfällen
- Gefährliche Abfälle.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und
Vorbemerkungen zur Errichtung von Stark- und
Schwachstromanlagen.
1. Als Grundlage für die Ausführung gelten jeweils in neuester
Fassung- VOB in allen Teilen DIN 18382, 18384, 18386
Die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN/VDE/VDEW/BDEW/VD und
CE Richtlinien und Vorschriften, gültig in Ihrer jeweils neuesten
Fassung.Insbesondere wird auf folgende Vorschriften
hingewiesen:- Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanlagen VDE 0100 mit Nennspannungen bis 1000 VLeitsätze
für die Bemessung von Starkstromanlagen auf
mechanischer und thermischer Kurzschlussfestigkeit VDE
0103- Vorschriften für das Errichten und den Betrieb von
elektrischen Stromanlagen in Versammlungsstätten VDE 0108-
Bestimmungen für Niederspannungsschaltgeräte VDE 0660-
Bestimmungen für Fehlerstrom-Schutzschalter bis 500V
Wechselspannung und bis 63 A VDE 0640- Vorschriften für
Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V VDE 0710-
Vorschriften und Richtlinien der DIN 4102 sowie der LARVorschriften
und Anschlussbedingungen des zuständigen
Elektro- Versorgungsunternehmens (EVU)- Technische
Anschlussbedingungen TAB- Die Leitungsanlagen Richtlinien
LAR- Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Vorschriften der
Berufsgenossenschaft soweit sie die Errichtung dieser
Anlage betreffen.- Die Richtlinien, aufgestellt vom Verband der
Sachversicherer eV (VDS) gemeinsam mit dem Bundesverband der
Deutschen Industrie eV, für den Brandschutz bei
freiliegenden Kabelbündel innerhalb von Gebäuden sowie in
Kanälen und Schächten im Rahmen der LAR sind zu beachten.-
Richtlinien des VDN/BDEW- Vorschriften, Richtlinien und
Empfehlungen der Energieeinsparverordnung. Die einschlägigen
Brandschutz-Bestimmungen BG Vorschriften- Vorschriften gemäß
den EMV/EMI-Richtlinien.
2.Schutzmaßnahmen nach DIN/VDE 0100 Teil 410 und 540
Die DIN VDE 0100 Teil 410 fordert in jedem Gebäude einen
Hauptpotentialausgleich. An einer zentralen Stelle müssen die
folgenden leitfähigen Teile, sofern vorhanden, miteinander verbunden
werden:- Haupterdungsleitung- Blitzschutzerder- Hauptwasserrohre-
Hauptgasrohre- andere metallene Rohrsysteme, z.B. Steigleitung
zentraler Heizung und Klimaanlagen, Metallteile der
Gebäudekonstruktion. Nach o.g. Vorschrift ist ein örtlicher zusätzlicher
Potentialausgleich insbesondere dort vorzunehmen, wo durch die
Umgebungsbedingungen ein erhöhtes Risiko vorliegt, die Bedingungen
für die automatische Abschaltung (tA= 0,4 s oder 5 s) im TN- System
nicht erfüllt werden können oder wenn im IT-System
Isolationsüberwachungseinrichtungen eingesetzt werden. In den örtlichen
zusätzlichen Potentialausgleich müssen alle gleichzeitig berührbaren
Körper
ortsfester Betriebsmittel vorhandenen Schutzleiter und alle fremden,
leitfähigen
Teile (Wasserleitungen, metallene Träger, Heizung) einbezogen werden.
3. Verteiler
Ausführungsvorgaben Nachstehende Schaltanlagen und Verteiler sind als
Niederspannungsschaltgerätekombinationen nach DIN EN 61439-1, -2
(DIN VDE 0660-600), NSK mit Bauartnachweis durch Prüfung, Ableitung
oder Berechnung auszuführen.
4. Brandschutzmaßnahmen
Die in den nachstehend beschriebenen Positionen aufgeführten Arbeiten
und
Leistungen sind grundsätzlich nach deutscher DIN 4102 bzw.
DIN EN ISO 9001,sowie Brandschutzgutachten und der LAR auszuführen.
Innerhalb des angebotenen Systems muss Systemkompatibilität herrschen.
Es sind bei der Montage die Vorschriften des Herstellers zu
berücksichtigen.
Bei der Schlussdokumentation sind die entsprechenden Zulassungen und
Prüfzeugnisse vorzulegen. Bei der Kalkulation der nachstehend
beschriebenen
Positionen sind grundsätzlich Kennzeichnungsschilder inkl.
Befestigungsmaterial
(Dübel und Schrauben) mit in die Positionen einzukalkulieren.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses lag seitens
der Architektur keine abgestimmte
Ausführungsplanung vor.
Zur Sicherstellung der bautechnischen Schnittstellen und möglicherweise
auch für planerische Anpassungen von
Details sind Koordinierungsleistungen notwendig.
Die Koordinierung umfasst alle notwendigen Abstimmungen mit dem
Planungsbüro und dem ausführenden
Baubetrieb vor Ort einschließlich erforderlicher Anpassungsplanungen.
Sämtliche Entscheidungen sind in Abstimmung mit dem verantwortlichen
Planungsbüro (in Vertretung
Oberbauleitung) zu treffen.
Die Leistung ist erst abgeschlossen, wenn die Betriebsbereitschaft der
Ladeinfrastruktur hergestellt und nachgewiesen wurde und alle Positionen
aus
dem Leistungsverzeichnis erfüllt wurden.
Ergänzende Vorbemerkung
Plan-/Dokumentenverzeichnis Plan-/Dokumentenverzeichnis
Folgende Pläne liegen dem Leistungsverzeichnis als Anlage bei:
Bericht:
Dokumentation Leistungsphase 5- Ausführungsplanung
Grundrisse Haus 6:
RKW_6.6_E_02_E1-X_5_F - Haus 6 Elektro Erdgeschoss
RKW_6.6_E_02_E2-X_5_F - Haus 6 Elektro 1. Obergesch.
RKW_6.6_E_02_E3-X_5_F - Haus 6 Elektro 2. Obergesch.
RKW_6.6_E_02_E4-X_5_F - Haus 6 Elektro Dachaufsicht
Grundrisse Haus 7:
RKW_6.7_L_02_E1-X_5_V_F - Haus 7 Elektro Erdgeschoss
RKW_6.7_L_02_E2-X_5_V_F - Haus 7 Elektro k 1. Obergesch.
RKW_6.7_L_02_E3-X_5_V_F - Haus 7 Elektro 2. Obergesch.
RKW_6.7_L_02_E4-X_5_V_F - Haus 7 Elektro Dachaufsicht
Strangschemen:
RKW_6.6_E_01_NS-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema Niederspannung
RKW_6.6_E_01_SA-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema Sprechanlage
RKW_6.6_E_01_IKT-X_5_F_SS - Haus 6 Strangschema IKT
RKW_6.7_E_01_NS-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema Niederspannung
RKW_6.7_E_01_SA-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema Sprechanlage
RKW_6.7_E_01_IKT-X_5_F_SS - Haus 7 Strangschema IKT
Plan-/Dokumentenverzeichnis
RKW Haus 6 RKW Haus 6
LV:Titel Elektroarbeiten 01
01 Bereich Baustelleneinichtung/Baustrom
02 Bereich Werk-und Montageplanung
03 Bereich Potentialausgleich
04 Bereich Hausanschluss / Zählerzentralisation /
Hauptstromversorgung
05 Bereich Verlegesysteme
06 Bereich Verlegesysteme Funktionserhalt
07 Bereich Stromkreis-/Multimedia-verteiler Wohnungen
08 Bereich Installationsgeräte und Dosen
09 Bereich Leitungen und Leerrohre
10 Bereich Stemm- und
Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
11 Bereich Allgemeine Haustechnik
12 Bereich Warema Jalousie Steuerung
13 Bereich RWA/NRA Anlagen
14 Bereich Telekommunikationsanlage
15 Bereich Gegensprechanlage
16 Bereich Beleuchtung
17 Bereich Brandschottungen
18 Bereich Abnahme und Bestandsunterlagen
19 Bereich Nachweisleistungen
RKW Haus 6
01 Haus 6
01
Haus 6
01.01 Baustelleneinrichtung/Baustrom
01.01
Baustelleneinrichtung/Baustrom
01.02 Werk und Montaplanung
01.02
Werk und Montaplanung
01.03 Erdung und Blitzschutz
01.03
Erdung und Blitzschutz
01.04 Hausanschluss / Zählerzentralisation /
Hauptstromversorgung
01.04
Hausanschluss / Zählerzentralisation /
Hauptstromversorgung
01.05 Verlegesysteme
01.05
Verlegesysteme
01.06 Verlegesysteme Funtionserhalt
01.06
Verlegesysteme Funtionserhalt
01.07 Stromkreis-/Multimedia-verteiler
Wohnungen
01.07
Stromkreis-/Multimedia-verteiler
Wohnungen
01.08 Installationsgeräte und Dosen
01.08
Installationsgeräte und Dosen
01.09 Leitungen und Leerrohre
01.09
Leitungen und Leerrohre
01.10 Stemm- und
Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
01.10
Stemm- und
Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
01.11 Allgemeine Haustechnik
01.11
Allgemeine Haustechnik
01.12 Sonnenschutzanlage Warema
01.12
Sonnenschutzanlage Warema
01.13 RWA/NRA Anlagen
01.13
RWA/NRA Anlagen
01.14 Telekommunikationsanlage DNS-Net
01.14
Telekommunikationsanlage DNS-Net
01.15 Gegensprechanlage
01.15
Gegensprechanlage
01.16 Beleuchtung
01.16
Beleuchtung
01.17 Brandschottungen
01.17
Brandschottungen
01.18 Abnahme und Bestandsunterlagen
01.18
Abnahme und Bestandsunterlagen
01.19 Nachweisleistungen
01.19
Nachweisleistungen
02 Haus 7
02
Haus 7
02.01 Baustelleneinrichtung/Baustrom
02.01
Baustelleneinrichtung/Baustrom
02.02 Werk und Montaplanung
02.02
Werk und Montaplanung
02.03 Erdung und Blitzschutz
02.03
Erdung und Blitzschutz
02.04 Hausanschluss / Zählerzentralisation /
Hauptstromversorgung
02.04
Hausanschluss / Zählerzentralisation /
Hauptstromversorgung
02.05 Verlegesysteme
02.05
Verlegesysteme
02.06 Verlegesysteme Funtionserhalt
02.06
Verlegesysteme Funtionserhalt
02.07 Stromkreis-/Multimedia-verteiler
Wohnungen
02.07
Stromkreis-/Multimedia-verteiler
Wohnungen
02.08 Installationsgeräte und Dosen
02.08
Installationsgeräte und Dosen
02.09 Leitungen und Leerrohre
02.09
Leitungen und Leerrohre
02.10 Stemm- und
Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
02.10
Stemm- und
Durchbrucharbeiten/Betoninstallation
02.11 Allgemeine Haustechnik
02.11
Allgemeine Haustechnik
02.12 Sonnenschutzanlage Warema
02.12
Sonnenschutzanlage Warema
02.13 RWA/NRA Anlagen
02.13
RWA/NRA Anlagen
02.14 Telekommunikationsanlage DNS-Net
02.14
Telekommunikationsanlage DNS-Net
02.15 Gegensprechanlage
02.15
Gegensprechanlage
02.16 Beleuchtung
02.16
Beleuchtung
02.17 Brandschottungen
02.17
Brandschottungen
02.18 Erschließung Haus 7
02.18
Erschließung Haus 7
02.19 Abnahme und Bestandsunterlagen
02.19
Abnahme und Bestandsunterlagen
02.20 Nachweisleistungen
02.20
Nachweisleistungen
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
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