Balkonsanierung Dusekestraße 43
Parksanatorium Pankow
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anmerkungen allgemein Objekt: Bei dem Gebäude „Dusekestraße 43, 43a“ in 13187 Berlin handelt es sich um ein ehemaliges Parksanatorium, das unter Denkmalschutz steht. Das Objekt wurde 2014 umfassend saniert. Es erfolgte eine Umnutzung zu Wohnzwecken. Die Außenwände bestehen aus einem bauzeitlichen Vollziegelmauerwerk, als Geschossdecken fungieren Holzbalkenkonstruktionen. Im Rahmen der Sanierung wurden die Fenster erneuert sowie die Fassade überarbeitet. Des Weiteren wurden nachträglich 21 freitragende Balkonanlagen hergestellt. Balkonanlage: Bei den Balkonanlagen handelt es sich um eine Mischkonstruktion aus Stahlprofilen und Betonhohldielen. Die außen umlaufende Stahlrahmeneinfassung besteht aus einer Profilstärke von U220. Je nach Größe der Balkonanlage wurden zusätzlich Stahl-träger vom Typ HEB140 in der Mitte der Balkonanlage eingefügt und mit dem umlaufenden Rahmenprofil verbunden. Die Stahlrahmen wurden je nach Lage entweder in das Außenwandmauerwerk oder die Balkenlage der aus Holz bestehenden Geschossdecken eingebunden. Auf den Untergurt der umlaufenden U-Profile wurden ca. 8 cm hohe Stahlbetonhohldielen mit einer Breite von 40 cm aufgelegt. Oberhalb der Stahlbetonhohldielen wurde zum Flächenausgleich sowie der Gefälleausbildung ein Zementestrich eingebaut. Auf diesem Estrich wurde eine Flüssigkunststoffabdichtung hergestellt. Die Befestigung der umlaufenden Stahlgeländer erfolgte auf der Oberseite der umlaufenden Stahlrahmen–U-profile. Zwischen der Balkonanlage und der Fassade besteht eine durchgehende Fuge. Die Beurteilung nach der Abdichtungs-Norm DIN 18531 findet daher keine Anwendung. Problemstellung: Die verwendeten Stahlbetonhohldielen der Firma „Menzel Bausysteme“ sind nicht für den Außenbereich geeignet, da die Expositionsklassen der Hohldielen lediglich mit XC1 und W0 definiert sind. Gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen beträgt die Betondeckung der verwendeten Stahlbetonhohldielen insgesamt 15 mm. Gemäß der für diese Bauteile geforderten Expositionsklasse XC4 der Betonnorm EC2 wäre eine Mindestbetondeckung von 25 mm erforderlich. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die eingebauten Betonhohldielen nur ca. 3 cm auf den umlaufenden Stahlrahmenprofilen aufliegen. Die nach der Statik und der Zulassung geforderte Mindestauflagertiefe beträgt 7 cm. Die statische Grundkonzeption der Balkone beruht auf den umlaufenden Stahlrahmenprofilen, welche in die Außenwand eingebunden sind. Eine mögliche Veränderung dieser Tragprofile würde demnach zu einem umfangreichen Eingriff in die Außenwandkonstruktion sowie den angrenzenden Geschossdecken führen. Ziel der Sanierung sollte demnach der Erhalt der vorhandenen Tragkonstruktion sein.
Anmerkungen allgemein
Vorbemerkung Schlosserarbeiten Schlosserarbeiten 1. Allgemeines Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung, Fertigung, den Transport sowie die vollständige und fachgerechte Montage sämtlicher Schlosser- und Metallbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen, den Bestimmungen der VOB/C sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen. 2. Leistungsumfang In die Einheitspreise sind sämtliche Leistungen einzukalkulieren, die zur vollständigen und funktionsgerechten Herstellung der ausgeschriebenen Bauteile erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind. Hierzu gehören insbesondere: Werkstattplanung und Fertigungszeichnungen, Aufmaß vor Ort, Lieferung und Transport sämtlicher Materialien, Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, sämtliche Befestigungs-, Verbindungs- und Montagemittel, Schweiß-, Bohr-, Schneid- und Anpassarbeiten, erforderliche Hilfskonstruktionen und Montagehilfen, Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen, Reinigung der Arbeitsbereiche, Entsorgung von Verpackungs- und Restmaterialien. 3. Prüfungspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Ausführungsunterlagen, Maße, Anschlusspunkte sowie die Vorleistungen anderer Gewerke eigenverantwortlich zu prüfen. Abweichungen, Behinderungen oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 4. Aufmaß und Werkplanung Alle Maße sind vor Fertigungsbeginn vor Ort zu überprüfen. Die Erstellung erforderlicher Werkstatt- und Montagezeichnungen einschließlich aller Anschlussdetails ist Bestandteil der Leistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werkstattzeichnungen durch den Auftraggeber erfolgen. 5. Materialien und Ausführung Es dürfen ausschließlich neue, normgerechte und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Materialien verwendet werden. Schweißarbeiten sind von qualifiziertem Fachpersonal entsprechend den geltenden Schweißnormen auszuführen. Sämtliche Konstruktionen sind maßhaltig, spannungsfrei und dauerhaft gebrauchstauglich herzustellen. 6. Korrosionsschutz Stahlbauteile im Innen- und Außenbereich sind entsprechend ihrer Beanspruchung gegen Korrosion zu schützen. Sofern nicht anders ausgeschrieben, erfolgt der Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 oder durch ein gleichwertiges Beschichtungssystem gemäß den Anforderungen der jeweiligen Korrosivitätsklasse. Beschädigungen des Korrosionsschutzes während Transport und Montage sind fachgerecht auszubessern. 7. Oberflächen Sichtbare Oberflächen sind sauber, gleichmäßig und frei von Beschädigungen, Verformungen, Kratzern oder Schleifspuren herzustellen. Schweißnähte im Sichtbereich sind fachgerecht zu verschleifen und entsprechend den gestalterischen Anforderungen auszuführen. 8. Befestigungen und Anschlüsse Sämtliche Befestigungen und Anschlüsse sind entsprechend den auftretenden Lasten und den statischen Anforderungen auszulegen und auszuführen. Befestigungsmittel im Außenbereich müssen korrosionsbeständig und für die jeweiligen Umgebungsbedingungen geeignet sein. 9. Nachweise und Dokumentation Auf Verlangen des Auftraggebers sind Materialnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, statische Nachweise sowie Schweißzertifikate vorzulegen. 10. Schutz der Leistungen Die ausgeführten Leistungen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Beschädigte Bauteile oder Oberflächen sind auf Kosten des Auftragnehmers instand zu setzen oder auszutauschen. 11. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom Auftraggeber anerkannten Mengen gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Vorbemerkung Schlosserarbeiten
Vorbemerkung Abrissarbeiten Abrissarbeiten 1. Allgemeines Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau, Abriss, Entsorgung, sowie die vollständige und fachgerechte Demontage von Estrich sowie Stahlbetonhohldielen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen, den Bestimmungen der VOB/C sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung und Beachtung aller Erlasse, Bestimmungen und Vorschriften für Abbrüche, wie z. B. die nachfolgenden und im LV aufgeführten in der zurzeit gültigen Fassung verantwortlich. Die Abfallbeseitigung hat insbesondere nach den Bestimmungen des Abfallbeseitigungsgesetzes zu erfolgen. Die Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung Berlin ist zu beachten. Der Abbruch hat im Rahmen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriftender Abbruchberufsgenossenschaft "Unfallverhütungsvorschriften bei Abbrucharbeiten" zu erfolgen. Nach § 2 dieser Vorschriften hat immer ein aufsichtführender Bauleiter zugegen zu sein. Bei der Kalkulation sind die vorgenannten und im LV benannten Erlasse, Bestimmungen, Vorschriften für Abbrucharbeiten genauestens zu beachten. 2. Durchführung des Abbruches Die Baustelle ist so einzurichten, dass die baulichen Anlagen ordnungsgemäß abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Belästigungen durch Staub sind zu vermeiden. Bei Staubbelästigung muss die Abbruchbaustelle mit Wasser besprengt werden. Für das evtl. erforderlich werdende Besprengen der Abbrucharbeiten mit Wasser ist der Auftragnehmer zuständig. Die Entnahmestellen für Wasser und evtl. Zuleitungen für Wasser und Strom werden seitens des AG bauseitig gestellt. Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass Nachbargebäude bzw. Grundstücke nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Für alle Schäden an diesen Gebäuden und Grundstücken haftet der Auftragnehmer. Beschädigungen, die an Bürgersteigen, Versorgungsleitungen und öffentlichen Einrichtungen entstehen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten sofort zu beheben. Der Abbruch ist unter größter Vorsichtsmaßnahme gegenüber dem öffentlichen Verkehr vorzunehmen. Alle Geräte, Werkzeuge, Maschinen,Bagger und Fahrzeuge, Aufenthalts- und Sanitärräume sind ohne besondere Vergütung vorzuhalten. 3. Sicherung und Haftung Die Abbruchstelle ist genügend abzusichern, damit Personen nicht zu Schaden kommen können. Für sämtliche Schäden, die Unbeteiligte aus dem Abbruch erleiden, ist der Unternehmer verantwortlich. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zu dem Auftragnehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht. 4. Sicherheitsmaßnahmen Bauzäune, Absperrungen, Gerüste und sonstige Sicherheitsmaßnahmen müssen vor Beginn der Abbruchtätigkeit ausgeführt und betriebsfertig sein. Sie sind auch bei Unterbrechung der Abbrucharbeiten oder an Tagen der Arbeitsruhe bis zur restlosen Beendigung der Abbrucharbeiten aufrechtzuerhalten. Der Bauzaun ist bis zum Ende des Abbruches in Ordnung zu halten, so dass kein Unbefugter die Abbruchstelle betreten kann. Der in Anspruch genommene Gerätepark muss den bestehenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Absperrmaßnahmen und Umleitungen sind in jedem Fall rechtzeitig mit dem Ordnungsamt und der Verkehrspolizei bzw. mit dem Straßenverkehrsamt abzustimmen. Die Absperrungen, Warnschilder usw. sind von der Abbruchfirma zu stellen und zu unterhalten. 5. Beseitigung der Abbruchmaterialien und Abfallbeseitigung Die Abfallbeseitigung hat ordnungsgemäß zu erfolgen. Die Anlieferung und Ablagerung von Abfällen ist entsprechend der aktuellen Gesetze/ Verordnungen /Satzung etc. über die Abfallentsorgung vorzunehmen. Grundsätzlich gehen alle abzubrechenden Materialien in das Eigentum des Auftragnehmers über. Bei Einreichung der Rechnungen sind Bescheinigungen vorzulegen, dass die Deponie- und Containergebühren bezahlt sind. Der Bieter verpflichtet sich dem Bauherrn, Inanspruchnahme nach dem KAG, gemäß § 27 im Innenverhältnis freizustellen. Bei den Abbrucharbeiten festgestellte Verunreinigungen sind sofort der Bauleitung zu melden. Die Arbeiten sind in diesem Bereich zu unterbrechen, bis mit den zuständigen Behörden eine Klärung erfolgt ist. Diese Beseitigung verunreinigter Materialen erfolgt dann über die Bedarfspositionen. Nach den Angebotsunterlagen ist für die Abrechnung die Einheit Tonnen vorgesehen. Die Stoffe müssen nach der Abfuhr von der Baustelle gewogen werden. Hierüber hat der Auftragnehmer den Nachweis durch tägliches Vorlegen der Wiegekarten zu erbringen. Jede beabsichtigte Lieferung von verunreinigtem Material ist dem, Amt für Abfallwirtschaft, anzumelden, um die Entnahme von Proben zu ermöglichen. Für den Transport von allen Massen, die zur Deponie-Klasse III gebracht werden müssen, hat der Unternehmer eine Transportgenehmigung für die Fahrzeuge vorzulegen. Evtl. erforderliche Begleitscheine sind durch den Unternehmer zu stellen und vom Unternehmer auszufüllen. Siehe hierzu auch die Abfall- und Reststoffüberwachungs-Verordnung (Abf-RestüberwV). Bezüglich des Arbeitsschutzes wird darauf hingewiesen, dass evtl. anfallende Gutachterkosten, die in diesem Zusammenhang anfallen, in die entsprechende Position einzurechnen sind. Insbesondere gelten u. a.: - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - TRGS 519 uam. - Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsbestimmungen - Arbeitsschutzvorschriften der Berufsgenossenschaften - Alle arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, u. a. zum Schutz Dritter, sind einzuhalten. 6. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom Auftraggeber anerkannten Mengen gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Vorbemerkung Abrissarbeiten
Vorbemerkung Gerüstbauarbeiten Gerüstbauarbeiten 1. Allgemeines Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen die Lieferung, den Transport sowie die vollständige und fachgerechte Montage sämtlicher Gerüstbauarbeiten einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen, den Bestimmungen der VOB/C sowie den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu erfolgen (insbesondere DIN 18451 für Gerüstarbeiten). Zwingend einzuhalten sind außerdem die Pflichten des Auftragnehmers zur Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellenV) und der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der BG BAU. 2. Leistungsumfang In die Einheitspreise sind sämtliche Leistungen einzukalkulieren, die zur vollständigen und funktionsgerechten Herstellung des ausgeschriebenen Gerüstes erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind. Hierzu gehören insbesondere: Werkstattplanung und Fertigungszeichnungen, Aufmaß vor Ort, Lieferung und Transport sämtlicher Materialien, Baustelleneinrichtung und Baustellenräumung, sämtliche Befestigungs-, Verbindungs- und Montagemittel, Schweiß-, Bohr-, Schneid- und Anpassarbeiten, erforderliche Hilfskonstruktionen und Montagehilfen, Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen, Reinigung der Arbeitsbereiche, Entsorgung von Verpackungs- und Restmaterialien. 3. Prüfungspflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Ausführungsunterlagen, Maße, Anschlusspunkte sowie die Vorleistungen anderer Gewerke eigenverantwortlich zu prüfen. Abweichungen, Behinderungen oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 4. Aufmaß und Werkplanung Alle Maße sind vor Fertigungsbeginn vor Ort zu überprüfen. Die Erstellung erforderlicher Werkstatt- und Montagezeichnungen einschließlich aller Anschlussdetails ist Bestandteil der Leistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werkstattzeichnungen durch den Auftraggeber erfolgen. 5. Materialien und Ausführung Es dürfen ausschließlich normgerechte und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Materialien verwendet werden. 6. Nachweise und Dokumentation Auf Verlangen des Auftraggebers sind Materialnachweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen, statische Nachweise sowie Schweißzertifikate vorzulegen. 7. Schutz der Leistungen Die ausgeführten Leistungen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Beschädigte Bauteile oder Oberflächen sind auf Kosten des Auftragnehmers instand zu setzen oder auszutauschen. 8. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom Auftraggeber anerkannten Mengen gemäß den Positionen des Leistungsverzeichnisses, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Vorbemerkung Gerüstbauarbeiten
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Schutzmaßnahmen und Zuwegungen
01.02
Schutzmaßnahmen und Zuwegungen
01.03 Werk- und Montageplanung
01.03
Werk- und Montageplanung
02 Balkonsanierung Balkontyp B 1
02
Balkonsanierung Balkontyp B 1
Balkontyp B 1 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     8,015 m X 1,085 m 1. OG: 7,985 m X 1,085 m 2. OG: 7,840 m X 1,090 m
Balkontyp B 1
02.01 Gerüst
02.01
Gerüst
02.02 Rückbauarbeiten
02.02
Rückbauarbeiten
02.03 Stahlträger
02.03
Stahlträger
02.04 Mineralitplatten
02.04
Mineralitplatten
02.05 Klempnerarbeiten
02.05
Klempnerarbeiten
03 Balkonsanierung Balkontyp B 1.2
03
Balkonsanierung Balkontyp B 1.2
Balkontyp B 1.2 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     7,900  m X 1,025 m 1. OG: 7,870 m X 1,025 m 2. OG: 7,870m X 1,085 m
Balkontyp B 1.2
03.01 Gerüst
03.01
Gerüst
03.02 Rückbauarbeiten
03.02
Rückbauarbeiten
03.03 Stahlträger
03.03
Stahlträger
03.04 Mineralitplatten
03.04
Mineralitplatten
03.05 Klempnerarbeiten
03.05
Klempnerarbeiten
04 Balkonsanierung Balkontyp B 2
04
Balkonsanierung Balkontyp B 2
Balkontyp B 2 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     3,410  m X 1,100 m 1. OG: 3,335 m X 1,085 m 2. OG: 3,335 m X 1,100 m
Balkontyp B 2
04.01 Gerüst
04.01
Gerüst
04.02 Rückbauarbeiten
04.02
Rückbauarbeiten
04.03 Stahlträger
04.03
Stahlträger
04.04 Mineralitplatten
04.04
Mineralitplatten
04.05 Klempnerarbeiten
04.05
Klempnerarbeiten
05 Balkonsanierung Balkontyp B 3 und B 3.1
05
Balkonsanierung Balkontyp B 3 und B 3.1
Balkontyp B 3 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     3,155 m X 1,120 m 1. OG: 4,520 m X 1,120 m (Typ B3.1) 2. OG: 3,180 m X 1,120 m
Balkontyp B 3
05.01 Gerüst
05.01
Gerüst
05.02 Rückbauarbeiten
05.02
Rückbauarbeiten
05.03 Stahlträger
05.03
Stahlträger
05.04 Mineralitplatten
05.04
Mineralitplatten
05.05 Klempnerarbeiten
05.05
Klempnerarbeiten
06 Balkonsanierung Balkontyp B 4
06
Balkonsanierung Balkontyp B 4
Balkontyp B 4 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     3,345 m X 0,710 m 1. OG: 3,470 m X 0,620 m 2. OG: 3,310 m X 0,680 m
Balkontyp B 4
06.01 Gerüst
06.01
Gerüst
06.02 Rückbauarbeiten
06.02
Rückbauarbeiten
06.03 Stahlträger
06.03
Stahlträger
06.04 Mineralitplatten
06.04
Mineralitplatten
06.05 Klempnerarbeiten
06.05
Klempnerarbeiten
07 Balkonsanierung Balkontyp B 5
07
Balkonsanierung Balkontyp B 5
Balkontyp B 5 3 Balkone mit folgenden Grundflächen: EG:     3,565 m X 0,705 m 1. OG: 3,315 m X 0,695 m 2. OG: 3,470 m X 0,625 m
Balkontyp B 5
07.01 Gerüst
07.01
Gerüst
07.02 Rückbauarbeiten
07.02
Rückbauarbeiten
07.03 Stahlträger
07.03
Stahlträger
07.04 Mineralitplatten
07.04
Mineralitplatten
07.05 Klempnerarbeiten
07.05
Klempnerarbeiten
08 Balkonsanierung Balkontyp B 6
08
Balkonsanierung Balkontyp B 6
Balkontyp B 6 1 Balkon mit folgender Grundfläche: EG:     6,815 m X 1,115 m
Balkontyp B 6
08.01 Gerüst
08.01
Gerüst
08.02 Rückbauarbeiten
08.02
Rückbauarbeiten
08.03 Stahlträger
08.03
Stahlträger
08.04 Mineralitplatten
08.04
Mineralitplatten
08.05 Klempnerarbeiten
08.05
Klempnerarbeiten
09 Balkonsanierung Balkontyp B 7
09
Balkonsanierung Balkontyp B 7
Balkontyp B 7 1 Balkon mit folgender Grundfläche: EG:    1,415 m X 1,33 m
Balkontyp B 7
09.01 Gerüst
09.01
Gerüst
09.02 Rückbauarbeiten
09.02
Rückbauarbeiten
09.03 Stahlträger
09.03
Stahlträger
09.04 Mineralitplatten
09.04
Mineralitplatten
09.05 Klempnerarbeiten
09.05
Klempnerarbeiten
10 Stundenlohnarbeiten
10
Stundenlohnarbeiten
10.10 Stundenlohnarbeiten
10.10
Stundenlohnarbeiten