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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
- ERWEITERUNG GYMNASIUM NETPHEN
Die Erweiterung des Gymnasium Netphen gliedert sich in 6 Bauabschnitte:
I - temporärer Schulersatzbau/Containerbau
II - Aufstockung Bauteil D um einen Klassenraum
III - Erweiterung Bauteil C (Neubau)
IV - Umbau Bauteil C inkl Verbindungsgang zu Bauteil B (Umbau Bestand)
V - Erstellung neuer Gebäudeanschluss Strom / Austausch Trafostation des
gesamten Schulareals
VI - Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage Bauteil C
1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
2.1 ADRESSE
Das Gymnasium befindet sich im Ort Netphen unter folgender Adresse:
Haardstraße 35
57250 Netphen
Flur 8 / Flurstück 1623
Das Baufeld ist von der öffentlichen Verkehrsfläche "Haardstraße" aus
erreichbar.
2.2 ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE
Die Zufahrt nach Netphen erfolgt von der Autobahn A45 über die Ausfahrt
Siegen (21) auf die B62. Im Straßenverlauf nach ca 1km bei der Ausfahrt
B62 Richtung A30/Kreuztal/Netphen/Siegen auf der B62/B54 weiterfahren.
Nach ca. 5km auf der B54/B62 Abfahrt Bad Laasphe, Bad Berleburg,
Netphen, Weidenau abfahren und auf der B62 bleiben. Ca 11km der B62
folgen und Ausfahrt auf die Haardstraße nehmen. Dem Straßenverlauf und
der Beschilderung Gymnasium/Turnhalle/TVE Netphen den Berg herauf folgen
und bei letzter Einmündung nach Links auf das Schulgelände / Turnhalle
abbiegen.
Zur Pufferung des Baustellenverkehrs sind Park- und Halteverbotszonen
auf der Haardstraße in Abstimmung mit der Stadt Netphen (Ordnungsamt)
eigenständig zu beantragen und auszuweisen.
Wichtig, während der gesamten Bauzeit ist Rücksicht auf den
Schulbetrieb, den angrenzenden Kindergarten und darauf resultierenden
erhöhten Verkehr sowie die bestehende Nachbarschaft zu nehmen. Die
Zufahrt muss für Anlieferung und Rettungseinsätze u.a. Feuerwehr sowie
Personal, Schüler und Besucher des Kindergartens permanent gewährleistet
sein.
2.3 ERSCHLIESSUNG DER BAUSTELLE
Die Erschließung des Baufeldes erfolgt durch zwei Zufahrten. Die
Hauptzufahrt direkt zum Baufeld wird über den großen Parkplatz
eingerichtet, eine Nebenzufahrt, zum Baustelleneinrichtungsfeld mit
Personal und Sanitärcontainern erfolgt über die Turnhallenzufahrt.
2.4 BAUWASSERVERSORGUNG
Der Übergabepunkt für Bauwasser befindet sich rechts des Treppenaufgangs
zur Turnhalle (Hydrant). Eine Zapfstelle ist im Bereich der
Baustellencontainer eingerichtet.
2.5 BAUSTROMVERSORGUNG
Der Übergabepunkt Baustrom befindet sich links des Treppenaufgangs zur
Turnhalle. Für die Ausbauphase werden zusätzliche in jedes Geschoss zwei
Geschossverteiler gestellt. Die Ausleuchtung erfolgt über
Langfeldleuchten, die Flucht und Rettungswege erleuchten.
2.6 ALLGEMEINE EINRICHTUNGEN
Sanitärcontainer werden zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen
Container, die jeder AN selbst benötigt (z.B. eigene Bauleitung, Lager,
etc.) sind vom jeweiligen AN mitzubringen und nur an den dafür
vorgesehenen Flächen der Baustellenleitplanung aufzustellen.
2.7 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen ausschließlich die im
Baustellenleitplan
gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Während der gesamten Bauzeit
sind die Fluchtwege der Turnhalle freizuhalten.
2.8 ENTSORGUNG BODENAUSHUB
Der Boden wird entsprechend der Deklarationsanalyse der LAGA-Klasse Z1.1
zugeordnet. Diese basiert aber ausschließlich auf den leicht erhöhten
Nickel-Werten im Felsgestein und sind mit der örtlichen Deponie zu
klären. Der Boden der BK 5-7 darf wieder eingebaut werden (Kantenlänge
<10cm). ist Boden zu entsorgen, so muss dies auf einer ortsnahen Deponie
passieren (Deponie Fludersbach, Siegen)
2.9 KAMPFMITTEL
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde vom AG veranlasst. Es sind keine
Kampfmittel zu erwarten.
2.10 SCHADSTOFFE/ GEFAHRENSTOFFE
Gemäß Baugrundgutachten sind im Boden keine besonderen Belastungen
festzustellen, siehe Baugrundgutachten.
Gemäß Schadstoffbericht zum Bestandsbau Bauteil C ist mit folgenden
Schadstoffen zu rechnen:
- Absest, es liegt zwar kein Nachweis vor, das Abstebst vorhanden ist,
jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien an nicht
einsehbaren Stellen verliegen könnten (Dichtungsklappen, alte
elektrische Sicherungen, Abstandshalter der Betonschalung)
- KMF (Minderalwolle) auf Abhangdeckenkonstruktion und als Trennlage
Bodenaufbau auf der Bodenplatte. Hierbei handelt es sich um
krebserzeugenden KMF (kategorie 1b), es liegt gefährlicher Abfall vor
- PCB wurde in den Bauteilfugen der Waschbeton-Außenplatten
nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass der PCB Gehalt sich in die
angrenzenden Betonbauteile über die Zeit fortgesetzt hat. Der Fugennahe
Beton sollte daher zur Vermeidung entsprechend hoher Entsorgungskosten
in einer Breite von 10cm abgeschnitten werden
- MKW wurde auf Ölpapier (Trennlage unter Estrich) in erhöhter
Konzentration nachgewiesen und ist als gefährlicher Abfall einzustufen
2.11 BAUGRUND
Vorarbeiten durch den Auftraggeber haben bereits stattgefunden. Hierzu
wurde das Baufeld von schützenwertem Bewuchs (Bäume Stammdurchmesser
>20cm) gerodet. Baumwurzelstämme sind noch erhalten und werden im zuge
des Bauverlaufes entfernt.
2.12 SCHUTZMASSNAHMEN
Allgemein
Einrichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind generell
schnellstmöglich
anzubringen. Das Entfernen, Beschädigen oder Umgehen von Schutzmaßnahmen
ist verboten und wird geahndet.
Baumschutz
Für Bestandsbäume innerhalb des Bauzauns sind Baumschutzmaßnahmen
vorgesehen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine
Leistungen, die zu schützenden Bäume nicht beeinträchtigt werden.
Unmittelbar an den
Bauzaun angrenzende Bäume außerhalb der BE-Fläche sind bei Bedarf durch
den AN zu schützen.
2.13 ARBEITSSCHUTZ/ ARBEITSSICHERHEIT
Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeiter über eventuelle
Gefahren zu unterweisen.
Die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung ist 2 Wochen vor Beginn der
Bauarbeiten beim zuständigen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzureichen. Der AN
gewährleistet, dass mindestens ein Mitarbeiter
vor Ort ist, der in der Lage ist, sich in deutscher Sprache und Schrift
zu verständigen. Für die jeweiligen Bauarbeiten notwendige
Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorrichtungen sind inkl. eventuellen Auf- und
Abbaukosten gemäß Gefährdungsbeurteilung in die Kosten mit einzurechnen.
Eine gesonderte Vergütung für Maßnahmen, die dem Stand der Technik und
der Arbeitsschutzvorschriften genügen müssen, erfolgt nicht. Erste
Hilfe- und
Brandschutzmaßnahmen sind vorzuhalten. Bei Feuergefährlichen Arbeiten
ist der Brandschutz unbedingt sicher zu stellen und nach Abschluss der
Arbeiten mindestens eine Brandsicherheitswache von 60 min einzuhalten.
2.14 RUHEZEITEN
Aufgrund der Lage der Baustelle im Schulzentrum und Wohngebäuden
hat der AN eine so weit wie möglich emissionsarme Bauausführung (nach
AVV Baulärm) sicherzustellen. Eine Missachtung dieser Verpflichtung
stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Der Auftragnehmer hat auf
die
Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Der Auftragnehmer hat deshalb dafür
zu sorgen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
Ruhestörende Belästigungen, die von der Baustelle und deren Umfeld, z.B.
durch Arbeitsvorbereitungen oder durch mit laufenden Motoren parkende
LKW etc. ausgehen, sind zu minimieren. Der AN muss alle Mitarbeiter,
Nachunternehmer und Zulieferer auf die Einhaltung dieser Ruhezeit
hinweisen und ebenso zu Unterlassung von ruhestörenden Belästigungen
verpflichten sowie Zulieferungen entsprechend terminieren.
Es gelten die gesetzlichen Ruhe- und Arbeitszeiten.
Aufgrund einer einzigen Zufahrt, ausgehend von der Hauptstraße, ist bis
8:30 Uhr mit einer extremen Belastung der Zufahrtsstraße (Haardtstraße)
durch Busse, Elterntaxis und Schüler zu rechnen.
Besondere Ruhezeiten der Schule für bspw. Abiturklausuren werden
frühzeitig bekannt gegeben und sind in den Bauablauf einzuplanen. Erste
Termine, in denen besondere Ruhe einzuhalten sind:
Beispiel Abiturklausuren 2024:
16.4. 18.4. 19.4. 25.4. 3.5. 7.5. 3.6.
4.6.
5.6.
Beginn jeweils 9 Uhr, Ende spätestens 15.15 Uhr
dies gilt exemplarisch für die Folgejahre, genaue Termine werden im
weiteren Bauverlauf mitgeteilt
2.15 VERMESSER DURCH AG
Das Schnurgerüst wird vom Vermesser vom AG angerissen. Geschoßhöhen
werden je Geschoss vom Vermesser eingemessen.
2.16 NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE
LEISTUNGEN, BAUFRISTENPLAN
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglich
geschuldeten
Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der
Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die
Vertragsfristen ergeben
sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung
mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung
unaufgefordert, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung zur
Prüfung in digitaler Form vorzulegen. Bei erheblichen Abweichungen oder
Änderungen der Vertragsfristen, sowie sonstigen Festlegungen ist der
Baufristenplan unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Die
der Ausschreibung zugrunde liegenden Termine sind
ersichtlich im Bauzeitenplan (S. Anlage).
2.17 WÖCHENTLICHER BAUSTELLENJOURFIXE
Baustellenbesprechungen sind als wöchentlicher JourFixe mit dem
verantwortlichen Oberbauleiter des AN, der Bauleitung, dem Architekten
und Vertretern der Bauherrschaft wahrzunehmen. Der AN gewährleistet,
dass der
Oberbauleiter des AN die deutsche Sprache in Wort und Schrift
beherrscht.
2.18 DIGITALE DATEN
Sämtliche geforderte Planungsunterlagen, Konzepte oder Dokumentationen
sind wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, ausschließlich digital an
den AG bzw. Bauleitung zu übergeben. Bevor erwähnte Papierausfertigungen
angefertigt werden, ist dieses zunächst nochmal abzufragen (bspw.
Einreichung zusätzlicher Unterlagen für Prüfstatik werden
vorraussichtlich auch komplett digital erfolgen).
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
3 GLIEDERUNG
- Projektbeschreibung
- Vorbemerkungen Allgemein
- Gliederung der Leistungsbeschreibung
- ATV
- ZTV
- Leistungsverzeichnis
- Anlagen zum Leistungsverzeichnis
- Anlagen, Sonstige
Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
HINWEIS:
Die Reihenfolge dieser Gliederung regelt bei Unklarheiten oder
Widersprüchen den
Vorrang der Gültigkeit.
3 GLIEDERUNG
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er sämtliche
Angebotsunterlagen ausreichend eingesehen hat und sich über die
örtlichen Verhältnisse informiert hat und alle zu leistenden Arbeiten
und genannten Bedingungen verstanden und zur Kenntnis genommen hat:
--------------------------------------------------------------------
(Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters)
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
1 III - Erweiterung Bauteil C (Neubau)
Bauabschnitt III
- Erweiterung eines Bestandsgebäudes (Bauteil C)
Anlass:
Das städtische Gymnasium Netphen erhält einen Erweiterungsbau am
Bestandsgebäude C. Dieser soll ein Selbstlernzentrum (bestehend aus zwei
multifunktional nutzbaren und zusammenlegbaren Räumen), zehn zusätzliche
Klassenräume, einen naturwissenschaftlichen Raum (Vorbereitungsraum)
sowie sechs Besprechungsräume zzgl. Funktionsflächen erhalten. Die
Bestandsräume (sechs Klassenräume) im Bauteil C sollen modernisiert und
in das neue Gebäude integriert werden. Der bestehende Verbindungsgang zu
Bauteil B erhält ein neues Dach und neue Fassaden.
Bestand:
Das Bestandsgebäude C ist als dreigeschossiger, L-förmiger Baukörper
angelegt. Das Gebäude ist hierbei in voller Geschosshöhe nur
teilunterkellert (nur südlicher Riegel). Die anderen Bereiche sind nicht
unterkellert.
Im Kellergeschoss befinden sich 2 Abstellräume sowie ein Technikraum.
Die Verbindung innerhalb des Geschosses erfolgt über einen nordseitig
angeordneten, einseitigen Flur, der in einem Treppenhaus mündet. Die
Belichtung findet über außenliegende Lichtschächte statt.
Das Erdgeschoss besitzt eine Eingangshalle (in Verbindung mit
Treppenhaus), drei Klassenräume sowie kleine Putzmittelräume (PuMi) und
Abstellräume. Die horizontale Erschließung erfolgt über einen zentralen
Flur, der an der Eingangshalle/Treppenhaus angeschlossen ist.
Neben der Erschließung zum überdachten und eingehausten
Verbindungstreppengang zu Bauteil B (in der Ausschreibung und im
Folgenden als Laubengang bezeichnet), besitzt das Erdgeschoss noch einen
Nebenausgang nach Westen.
Das Obergeschoss besitzt 3 Klassenräume, die über einen zentralen Flur
erschlossen werden. Des Weiteren sind ein WC, ein Lehrmittelraum sowie
ein Besprechungsraum vorhanden. Ein notwendiger zweiter Rettungsweg ist
nicht vorhanden.
Das Bestandsgebäude C ist als Stahlbeton-Skelettkonstruktion mit einer
vorgehängten Fassade aus Stahlbetonplatten (Waschbeton) angelegt.
Kelleraußenwände sind hierbei teils als Mauerwerks- oder Stahlbetonwände
erstellt, die auf einer Bodenplatte mit Streifenfundamenten gründen. Die
Geschossdecke ist in Teilen 21 cm (ebenso auch zwischen EG und OG), in
Teilen 30 cm (ehemalige Luftschutzräume des KG) stark.
Das Erd- und Obergeschoss mit seinen Stahlbetonstützen besitzt teilweise
vollständig ausgemauerte Gefache, im Bereich von Fenstern sind
Brüstungen ausschließlich mit vorgehängten Stahlbetonfertigteilen
erstellt und bieten so Platz als Heizkörpernischen. Zwischen Mauerwerk
und Fassadenplatte befindet sich eine ca. 4 cm starke EPS-Dämmung. Das
Dach ist im Traggerüst mit Holzfachwerkträgern (hier sogenannte
Trigonitbinder) erstellt und besitzt eine ca. 4 cm starke
Aufdachdämmung. Die Fenster sind als Kunststofffenster mit
Zweifachverglasung angelegt. Die Wärmeversorgung findet über eine
Fernwärmeleitung zum Heizraum der Schule statt (Verbindung unter der
Decke des Laubenganges zu Bauteil B). Die Elektroanbindung führt zur
bestehenden Trafostation der Schulanlage.
Allgemeine Angaben:
Das Baugrundstück liegt in 57250 Netphen, an der Haardtstraße 35, auf
dem Areal des dortigen städtischen Gymnasiums.
Gemeinde: Netphen
Gemarkung: Niedernetphen
Flur: 8
Flurstück: 1623 (Gesamtfläche 30.808 m2)
Grundbuchgbl.001008A, Lfd. Nr. 270
Eigentümer: Stadt Netphen
Baufeld Neubau:
Für den Neubau steht das östliche Wiesenfeld zur Verfügung. Es ist nach
Süden orientiert, wird nach Norden durch eine steile Böschung und die
dahinterliegende Turnhalle begrenzt. Nach Osten schließt der
SEK-II-Schulhof an, nach Süden der obere Eingang des Hauptgebäudes mit
Bauteil B und D. Nach Westen wird das Wiesenfeld durch die
Feuerwehrumfahrt und eine steile Böschung begrenzt. Die Erschließung im
Bestand erfolgt über vorhandenen Fuß- und Fahrwege.
Das Baufeld wurde vermutlich im Zuge der Herstellung der vorhandenen
Gebäude in den 70er Jahren profiliert bzw. terrassiert (siehe hierzu
auch das Bodengutachten vom 10.05.2023) und durch Abgrabungen begradigt.
Aktuell ist auf dem Plateau ein Beachvolleylballfeld angelegt, der
übrige Bereich ist mit Rasen und vereinzeltem, teils schützenswertem
Baum- und Buschbestand bewachsen.
Folgende weitere Klassifizierungen gelten für das Baufeld:
Windlastzone: WZ 1
Schneelastzone: 2a
Erdbebenzone: <0,4; außerhalb von Erdbebenzonen
Umgebungslärm: keine Angaben
Öffentliche Erschließung:
Wasser - der vorhandene Wasseranschluss Bauteil C wird mit Baubeginn
durch bestehende Rahmenvertragspartner stillgelegt. Ein neuer zentraler
Wasseranschluss erfolgt im Neubau
Abwasser - die vorhandenen Entwässerungsleitungen Bauteil C bleiben
außerhalb des Gebäudes (westlich von Bauteil C) erhalten werden ergänzt.
Im Inneren werden diese neu angelegt. Das Baufeld wird durch eine
Schmutzwasserleitung der Turnhalle im westlichen Bereich gequert. Diese
wird im Zuge der Maßnahme versetzt.
Telekommunikation - Das Bestandsgebäude ist durch Glasfaser- und
Netzwerkleitungen mit dem restlichen Schulgebäude verbunden. Mit
Baubeginn wird durch bestehende Rahmenvertragspartner diese Bereiche
Stillgelegt und getrennt. Die Verbindung soll aber später wieder
aktiviert werden. Sie ist dahingehend über den gesamten Bauverlauf zu
schützen.
Elektro - Die bestehende Stromversorgung ist an die zentrale
Trafostation des Geländes angeschlossen. Diese wird mit Baubeginn durch
bestehende Rahmenvertragspartner getrennt und stillgelegt. Das
erweiterte Gebäude erhält im Bereich des Bestandsbaus einen neuen
Stromanschluss, ausgehend von der neuen Trafostation.
Baustrom / Bauwasser:
Die Versorgung mit Bauwasser erfolgt über einen Hydranten östlich der
Treppe zur Turnhalle. Die Versorgung mit Baustrom erfolgt links der
Treppe zur Turnhalle durch einen Elektroschacht. Bauseitig wird hier
eine Verbindung durch bestehende Lehrrohre zur GHV in Bauteil D erstellt
und zur Verfügung gestellt.
Entwurfsbeschreibung Neubau:
Das Bestandsgebäude C erhält einen nördlichen und einen östlichen
Riegel, die in Verbindung mit dem Bauteil C einen Innenhof bilden,
sodass ein Atriumgebäude entsteht.
Der nördliche Riegel wird als zweigeschossiger Baukörper mit Erd- und
Obergeschoss konzipiert. Das Erd- und Obergeschoss treppen sich aufgrund
der Hanglage und der geringen Distanz zur Turnhalle nach Norden hin
zueinander ab. Das Erdgeschoss hat dementsprechend nur eine einseitige
Flurerschließung. Aufenthaltsräume werden nach Süden (zum Innehof) und
nach Westen belichtet. Das Obergeschoss wird nach Norden, Westen und
Süden (Innenhof) belichtet. Zur Verbesserung der Belichtung des
innenliegenden Flures werden beide Flure mit Oberlichtern versehen.
Hierzu wird im Erdgeschoss ein abgeschlossener Lichtschacht durch das
Obergeschoss bis zur Dachfläche geführt, im Obergeschoss findet eine
direkte Belichtung durch die Dachfenster statt.
Der östliche Riegel erhält drei Geschosse (Keller-, Erd- und
Obergeschoss). Das Kellergeschoss ist auch aufgrund der geringen Distanz
zur Turnhalle nur teilunterkellert, aber in voller Geschosshöhe
eingegraben. Die Kellerräume werden nicht natürlich belichtet, erhalten
aber im Süden eine Ausgangstüre zur Anrampung. Erd- und Obergeschoss
werden in alle Himmelsrichtungen belichtet. Der Mittelflur im
Obergeschoss erhält auch wieder Dachfenster zur natürlichen Belichtung.
Zur vertikalen Erschließung des Neubaus wird ein zweigeschossiges
Treppenhaus mit Eingangshallen im Erd- und Obergeschoss im östlichen
Riegel vorgesehen. Dieses befindet sich in der Achse zum oberen Eingang
Bauteil B/D im nördlichen Teil des östlichen Riegels. Es verbindet
ausschließlich das Erd- und Obergeschoss und dient zudem als
Hauptverbindung zwischen Schule und Turnhalle. Um diese Verbindung noch
zu unterstreichen, springt die Erdgeschossfassade in dieser
Verbindungsachse zurück und ermöglicht eine geradlinige Verbindung
zwischen neuem Bauteil C und Hauptgebäude. Im Obergeschoss schaffen die
Treppe und der obere Hauptausgang im Neubau zudem eine Verbindung zum
Hauptweg der Turnhalle.
Entwurfsbeschreibung Bestandsumbau:
Das bestehende Treppenhaus des Bauteils C wird in seiner Ausdehnung nach
Norden zurückgebaut, um eine bessere Belichtung der im Norden
angeordneten Klassenzimmer zu erreichen. Der entstehende Innenhof wird
dadurch vergrößert. An gleicher Stelle, und näher an den Laubengang
angeordnet, entsteht ein neues Treppenhaus in der Bestandskubatur.
Dieses verbindet alle drei Geschosse und dient auch als interne
Verlängerung des treppenartigen Laubengangs zu Bauteil B. Der zentrale
Flur bleibt im Erd- und Obergeschoss bestehen, und wird durch den
Rückbau von Nebenräumen vor den Klassenzimmern durch eine neue
Erschließungsachse nach Norden ergänzt. In Verbindung mit dem Neubau
entsteht so im Erd- und Obergeschoss eine umlaufende Erschließung beider
Geschosse. Die Flure im Bestandsbau werden natürlich über den Innenhof
belichtet.
Grundrisskonzept neuer Baukörper:
Die umlaufende Erschließung ermöglicht die Anordnung von Klassenräumen
einer vierzügigen Schule. Diese sollen für die Jahrgangsstufen 8-10
vorgesehen werden. So entstehen in L-förmiger Anordnung jeweils vier
Klassenräume für eine Jahrgangsstufe. Im süd-westlichen Teil jeweils im
Erd- und Obergeschoss (Jahrgangsstufe 8 und 9), wobei drei Klassenräume
im Bestandsbau Platz finden und durch einen vierten Raum im Neubau
ergänzt werden. Vier weitere Klassenräume (für die Jahrgangstufe 10)
befinden sich im Obergeschoss des östlichen Neubaus. Zum Innenhof
orientieren sich im Erdgeschoss zwei Klassenräume der Sekundarstufe II,
die durch einen weiteren Raum im Obergeschoss ergänzt werden. Die
geforderten Besprechungsräume orientieren sich aufgrund der nur
temporären Nutzung nach Norden zur Turnhalle bzw. zum Innenhof. Zentral
befinden sich im Erd- und Obergeschoss in gleicher Anordnung Nebenräume
wie WC-Anlagen, Technik- und Abstellräume.
Die Klassenräume werden im Bestands- und Neubau durch funktionale
Trennwände von den Fluren getrennt. Hier befinden sich neben technischen
Installationen in jeweils einzelnen Nischen Waschbecken und
Einbauschränke für die Klassenzimmer sowie Sitzplatznischen und
Schließfachanlagen zu den Fluren.
Dem Haupteingang im Erdgeschoss zugeordnet befindet sich das
Selbstlernzentrum. Hier werden zwei zusammenlegbare, multifunktionale
Räume mit kleiner Bibliothek und eigenem Außenanlagenbereich platziert.
Rechts des Haupteingangs befindet sich ein Büro (Studium- und
Berufsorientierung) und die Lehrküche mit kleiner, eigener Außenanlage.
Das Kellergeschoss dient im Neubaubereich der Aufnahme des
Hausanschlussraumes, der Wärmeerzeugung (Erdsole-Wasser-Wärmepumpe) und
der Lüftungszentrale. Es bietet darüber hinaus Platz für ca. 210 m2
Abstell- und Lagerfläche für den Katastrophenschutz. Im westlichen Teil
des Bestandskellers werden die Elektrotechnischen Räume platziert. Hier
befinden sich Elektroanschlussraum, EDV-Raum, Räume für
Sicherheitsbeleuchtung und -einrichtung. Zudem stehen ca. 95 m2 Abstell-
und Lagerräume zur Verfügung.
thermische Gebäudehülle:
Die Kellergeschossräume des Bestandes und des Neubaus werden
ausschließlich frostfrei gehalten (10°), die thermische Gebäudehülle
umschließt nur das Erd- und Obergeschoss.
Nicht unterkellerte Gebäudebereiche des Neubaus werden unterhalb der
Bodenplatte gedämmt. Unterkellerte Bereiche erhalten unter der
Kellergeschossdecke eine ca 10cm starke Innendämmung aus
Holzwolleplatten. Die Fassaden des Alt- und Neubaus erhalten ein
Wärmedämmverbundsystem aus 18cm Mineralwolle und 2cm Wärmedämmputz. Im
Sockelbereich werden die Fassadenplatte in einer Höhe von +0,60 m bis
-1,00 bezogen auf die fertige Geländeoberfläche mit einer
feuchteresistenten Perimeterdämmplatte (XPS) versehen. Restliche
Kellerwände einschließlich der Bodenplatten werden nicht gedämmt.
Die Dämmplatten erhalten im erdberührten Bereich eine Noppenplatte zur
Versickerung und Schutz der Lagen. Diese wird bis zur
Kellergeschossbodenplatte fortgeführt und dient hier als Schutz der
Eindichtungsebene.
Die Dachflächen des Alt- und Neubaus erhalten eine Flachdachdämmung aus
PUR/PIR Hartschaumplatten. Im Neubaubereich wird das notwendige der
Flachdachentwässerung über zusätzlich eingesetzte Gefälledämmung
erreicht, im Altbaubereich ist die Dachkonstruktion aus den
Trigonit-Bindern schon im Gefälle erstellt. Eine Gefälledämmung ist hier
nicht notwendig. Im Mittel ist die Dämmung ca 20 cm stark.
Eindichtungskonzept:
Die Sicherung der erdberührenden Bauteile gegen Nässe mittels einer
Drainage und Abdichtung auf der Außenwand ausgeführt. Hierzu wird um das
Gebäude (Altbau und Neubau) eine Ringdrainage nach DIN 4095 erstellt.
Vor den Kelleraußenwänden wird eine Drainageschicht (Noppenbahn mit
Filtervlies) angebracht, die in die Drainage (oder Drainagekiesbett)
entwässert. Die Abdichtung auf der Kelleraußenwand erfolgt nach DIN
18533 mit der Wassereinwirkungsklasse 1.2-E (Bodenfeuchte und nicht
drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung)
mittels Armierter 2K-Abdichtung. Diese kann im Bestand wie im
Neubaubereich gleich eingesetzt werden.
Die Abdichtungsebene wird ca. 50cm über OK fertiges Gelände auf der Wand
hochgeführt, im oberen Bereich (+0,60m bis -1,00m) mit einer
Perimeterdämmplatte abgedeckt (siehe thermische Gebäudehülle).
Die horizontale Abdichtung der Bodenplatte erfolgt durch das Bauteil
selbst. Sie wird als WU- Bodenplatte erstellt. Im Bestand Erdgeschoss,
nicht unterkellert, wird eine Folienabdichtung auf der Bodenplatte
erstellt.
Außenanlage:
Die Außenanlage unterstreicht die Verbindung zwischen Schulhauptgebäude
und neuem Bauteil C durch die geradlinige Anordnung des Hauptweges
zwischen den beiden Gebäudeteilen. Der Höhenunterschied des Hauptweges
wird durch 12 Treppenstufen ermöglicht. Für einen barrierefreien Zugang
(Rampe < 6 %) zum neuen Haupteingang wird eine Rampe Richtung
Hauptparkplatz angelegt, die eine Verbindung zum bestehenden Schulhof
SEKII schafft. So entsteht eine durchschnittliche Rampensteigung von ca.
5 % zwischen den Gebäuden. Zwischen den Rampen entsteht im östlichen
Teil eine neue Aufenthaltsfläche mit Sitzstufen, die durch Bäume
beschattet werden. Der bestehende Schulhof wird mit neuen Spielgeräte
ergänzt.
Im nordöstlichen Teil der Außenanlage wird zwischen Turnhallenweg und
Haupteingang eine Außenterrasse für die Lehrküche angelegt. Diese soll
auch zukünftigen Veranstaltungen der Schule im Außenraum dienen. Ergänzt
wird dieser Teil durch weitere Sitzstufen, eine Stahlbetonmauer zur
Hangbefestigung und thematische Hochbeete zur Unterstützung der
Lehrküche. Die Mauer dient hierbei aufgrund der Südausrichtung auch für
zukünftigen Bewuchs mit Obst- und Rankpflanzen.
Im Norden wird der bestehende Weg unterhalb der Turnhalle um ca. 2 m
versetzt und auf 3 m verbreitert. Er dient der Anbindung des oberen
Haupt- und Nebenausganges. Zur Turnhalle hin wird er in Teilen aufgrund
der Hanglage mit einer ca. 1 m hohen Winkelsteinmauer begrenzt.
Im südöstlichen Bereich erhält das Selbstlernzentrum eine vergrößerte
Terrasse. Diese wird durch die Überdeckung des Kellerzugangs erstellt.
Direkte Böschungsbereiche sowie die südliche Anrampung zum Keller werden
wieder mit Sitzstufen abgefangen. Durch Bäume als Schattenspender und
weitere Sitzelemente entstehen zwei Zonen im Außenbereich, die das
Selbstlernzentrum mit den beiden Zonen Gruppen- und Einzelarbeit
ergänzen.
Der westliche Teil der Außenanlage erhält nur leichte Anpassungen. Hier
werden bestehende Wege in ihrer Ausdehnung und Steigung leicht
angepasst, mit neuer Oberfläche versehen und Sitzbänke integriert. Das
Spielgerät (Tischtennisplatte) wird auf den Haupthof versetzt. Im Schutz
des bestehenden Baumes und abgewendet von den Klassenräumen entsteht so
ein außenliegendes Klassenzimmer.
Der Innenhof erhält entsprechend der Idee des klassischen Atriumgebäudes
eine konzentrierte Sitzplatzanlage auf einem Podest. Dieses ist modular
aufgebaut und kann unterschiedliche Sitz-, Steh- und Lernanordnungen
aufnehmen.
Konstruktion und Bauelemente:
Der Neubau des Erweiterungsbaus Bauteil C wird in Stahlbetonbauweise
errichtet (Stahlbetonmassivkonstruktion). Hierbei werden tragende Außen-
und Innenwände sowie Geschossdecken und Dach als Flachdecken in
Stahlbeton ausgeführt (ca. 25-30 cm Dicke). Nichttragende Innenwände
werden als leichte Trockenbauwände erstellt. Die thermische Gebäudehülle
wird als mineralisches Wärmedämmverbund-System erstellt (WDVS) und
umfasst lediglich das Erd- und Obergeschoss. Das Kellergeschoss wird
mittels Frostschürze (ca. 1 m in den Boden eingreifende
Perimeterdämmung) frostfrei gehalten. Durch eine innenliegende Dämmung
unter der Geschossdecke zum Erdgeschoss wird die thermische Gebäudehülle
nach unten geschlossen. Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung und
extensiven Dachbegrünung versehen, welche die darauf aufbauenden PV-
Elemente gegen Wind sichert.
Der Bestandsbau wird bis auf die tragende Baukonstruktion zurückgebaut
und von der Vorhangfassade befreit. Neu zu erstellende Brüstungen, die
bisher nur durch die Vorhangfassade gebildet wurden, werden mit
Mauerwerk auf 80 cm Brüstungshöhe ergänzt. Auch nicht mehr benötigte
Fassadenöffnungen und durch den Rückbau des Treppenhauses fehlende
Außenwände werden mit Mauerwerk verschlossen. Die Flurtrennwände zu den
Klassenzimmern werden in Teilen durch Stahlträger und -stützen
abgefangen, um Platz für technische Installationen und Nischen für die
Funktionstrennwände zu erreichen. Diese werden wieder mit leichten
Trockenbauwänden abgeschlossen. Die Fassade erhält ebenso wie der Neubau
ein WDV-System. Auch der Keller wird durch eine Frostschürze aus einer
ca. 1 m hohen Perimeterdämmung ausschließlich frostfrei gehalten. Die
Bodenplatte des nicht unterkellerten Bereiches des Erdgeschosses erhält
durch ein besonders dünnes Fußbodensystem eine Dämmung von oben.
Unterkellerte Bereiche werden wieder unter der Geschossdecke gedämmt.
Das Flachdach bleibt in seiner Konstruktion mit den Trigonit-Bindern
weitestgehend erhalten. Lediglich im Bereich des alten und neuen
Treppenhauses muss dieses durch eine neue Holzbalkendecke geschlossen
werden. Das Flachdach erhält daraufhin eine Gefälledämmung mit
extensiver Begrünung. Eine PV-Anlage ist hier aus statischen Gründen
nicht möglich.
Fenster und Außentüranlagen werden als Aluminiumkonstruktion erstellt
und erhalten eine dreifach- Verglasung. Dies betrifft die Punktöffnungen
und Glasfassaden (Pfosten-Riegel-Fassade). Fenster erhalten zudem einen
außenliegenden Sonnenschutz aus Alulamellen, die einen erhöhten Schutz
vor Vandalismus durch Ineinandergreifen erhalten (Hochschiebehemmung).
Die Fenster der Lichtschächte im Kellergeschoss werden als
Kunststofffenster (Zweifachverglasung) erstellt und über die
Lichtschächte gegen Einbruch gesichert.
Alle Räume werden mit revisionierbaren Abhangdecken ausgestattet
(Rasterdecke, OWA-Decke), die zudem akustisch wirksam den Raumschall
beeinflussen. Fußböden werden mit Fußbodenheizungen versehen, in den
Klassenräumen wird Industrieparkett verlegt, auf den Fluren
Feinsteinzeug.
Das so entstehende neue Gebäude wird mit einer Erdsole-Wasserwärmepumpe
und Flächenheizungen (Fußbodenheizung) beheizt. Die
Warmwasseraufbereitung passiert dezentral, ausschließlich in
Putzmittelräumen der Geschosse und der Lehrküche. Innenliegende Räume
erhalten einen Anschluss an eine zentrale Lüftungsanlage, Klassenräume
und die Multifunktionsräume des Selbstlernzentrums werden mit jeweils
zwei dezentralen Lüftungsgeräten auf der Fensterbrüstung versehen.
Zusätzlich wird der Konferenzraum im Obergeschoss noch mit einer
Einzelanlage als Brüstungsgerät ausgestattet.
1 III - Erweiterung Bauteil C (Neubau)
2 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Es gilt die VOB in ihrer jeweiligen bei Vertragsabschluß gültigen
Fassung.
Grundlage für die Ausführung aller geschuldeten Leistungen sind die
Allgemein
Anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, die gesetzlichen und
behördlichen
Bestimmungen, Richtlinien und Runderlässe und die
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB/C,
sowie der gewerkespezifischen DIN-Normen
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten
Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als
Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
- GSB International e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
- vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V.,
- ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.
- bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung _. V.,
- DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
- FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.
V.,
jeweils auf dem neusten Stand.
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist
einzuhalten, die
Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch
die
örtliche Genehmigungsbehörde, sowie die aktuell gültige
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der
Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
2 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
3 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Die ZTVs werden in den Hinweistexten der jeweiligen LV-Gruppen gegeben.
Im Allgemeinen gilt:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VOB/§1 Nr.2d
1.0 Allgemeines
Die technischen Vorbemerkungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und
Forderungen jeglicher Art werden Vertragsbestandteil und sind
entsprechend zu
beachten. Der Bieter akzeptiert sie und versichert zudem mit seiner
Unterschrift unter das Angebotsschreiben deren Einhaltung.
Bei der Ausführung der Arbeiten gelten die dem jeweiligen Gewerk
entsprechenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in der
neuesten Auflage. Darüber hinaus gilt die VOB Teil C.
Alle arbeitsbedingten Verschmutzungen sind kurzfristig zu Lasten des AN
zu beseitigen.
Die Abstimmung der Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen ist
Sache des AN. Eine Vergütung für Unterbrechungen der Bauzeiten zur
Erbringung der geforderten Arbeiten die auf fehlende Abstimmung
zurückzuführen sind erfolgt nicht!
Alle genannten Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung, Ausführung,
Herstellung, Anschluss, Einbau, Aufstellung bzw. Montage auch wenn dies
nicht ausdrücklich in den entsprechenden Positionen erwähnt ist.
Die gemäß den ZTVs geforderten Eignungsprüfungen und die
Eigenüberwachungen sind durchzuführen, die Ergebnisse sind dem AG
rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen bzw. auf der Baustelle
durchzuführen und zu protokollieren. Die Bauleitung ist unbedingt vor
Durchführung rechtzeitig zu informieren und behält sich vor, an dem
Termin teilzunehmen.
2.0 Baustrom
Die Baustromversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur
Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der
Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von
0,3% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
3.0 Bauwasserversorgung
Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur
Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der
Baustelle tätig werdenden Gewerken ein prozentualer Abzug in Höhe von
0,2% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
3 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
4 (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Parkettarbeiten
Bei der Ausführung sind zusätzlich zu den ZTV für alle Gewerke die
nachfolgenden Hinweise für das oben genannte Gewerk zu beachten. Alle
Maßnahmen die sich daraus ergeben sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
1 Allgemeines
1.1 Die Ausführung ist nach folgenden Vorschriften vorzunehmen:
- VOB /C DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN EN 14761 / 2008-09 Holzfußböden -Massivholzparkett -
Hochkantlamelle
- IVD Merkblatt 3-2 - Merkblatt BGR 181 für Fußböden in Arbeitsräumen
und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
- den anerkannten Regeln der Technik.
- den Vorschriften und Richtlinien der Herstellerwerke
1.2. Art und Umfang der Leistungen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung Lieferung und
Montage im wesentlichen von:
-Parkettarbeiten
2. Ausführung
2.1. Für Maßtoleranzen gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen
der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. Meßpunktabstände immer zwischen 1 und
4 m. Die Spalte 5 und 6 der Tabelle 3 bleibt ausgeschlossen. Die
Toleranzen der einzelnen Meßabstände werden nicht aufaddiert.
2.2. Ausführung Allgemein
Vor Beginn der Arbeiten muss der AN die Vorleistungen anderer Firmen,
die für die Ausführung der ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten die
Voraussetzung bilden, auf Mängel prüfen. Vor Ausführung sind auch
sämtliche Maße am Bau zu überprüfen und bei Planabweichungen mit der
Objektüberwachung abzustimmen. Bereits fertiggestellte Leistungen
Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von
Heizkörpern, Türen, Belägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung
und Verschmutzung wirksam zu schützen.
Der Parkettboden muss sauber angearbeitet werden. Rohrdurchführungen
müssen gebohrt bzw. gesägt werden.
Für die Bodenbeläge werden rutschhemmende Eigenschaften nach der
Arbeitsstättenverordnung und denUnfallverhütungsvorschriften gefordert
(genaue Angabe- siehe in Positionbeschreibung) Es sollen möglichst
aufeinander abgestimmte Produkte sein und desselben Herstellers
verwendet werden. Bei Verwendung von Produkten mehrerer Hersteller sind
diese aufeinander abzustimmen und deren Eignung und Verträglichkeit
unaufgefordert nachzuweisen.
2.3. Die Parkettarbeiten erfolgen Raumweise, maximal zusammenhängend 2-3
Räume, beginnend im Obergeschoss
2.4. Materialtransport über die Fassade sind unzulässig
2.5. Die Höhenlage sämtlicher Einbauten sind maßlich zu überprüfen. Bei
Maßabweichungen gegenüber der Architektenplanung ist mit der Bauleitung
vor Baubeginn Rücksprache zu halten.
2.6. Verlegung des Parketts gemäß Verlegeplan der Architekten, die
Elemente sind vom Verlegeausgangspunkt in den jeweiligen Räumen
auszumitteln.
2.7. Für sämtliche verwendeten Stoffe und Materialen sind Prüfzeugnisse
und Einbauvorschriften 1 Woche vor Einbau unaufgefordert vorzulegen. Die
Materialeigenschaften nachweisen.
2.8. Alle beschriebene Leistungen verstehen sich einschließlich
Lieferung und Montage bzw. Einbau.
2.9. Alle Baustoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers
angeliefert und verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung sind die
Herstellerangaben zu beachten. Alle Stoffe müssen vom selben Hersteller
stammen. Der AG behält sich vor, bei Zweifel von allen zur Anwendung
kommmenden Stoffen Proben auf Kosten des Auftragnehmers zu entnehmen und
auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen.
2.10. Der AN hat gemäß VOB alle Verunreinigungen vollständig zu
beseitigen, die durch die Ausführung seiner Arbeit entstanden sind.
4 (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Parkettarbeiten
1 Technische Bearbeitung / Bauorganisation
1
Technische Bearbeitung / Bauorganisation
1.__. 1 Dokumentationen vor Ausführung Umgehend nach Auftragserteilung und noch vor Beginn der
Ausführung sind sämtliche Produkt- und
Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen aller
verwendeten Produkte als pdf-Dateien auf einem
Datenträger an die Bauleitung zu übergeben
1.__. 1
Dokumentationen vor Ausführung
1,00
psch
1.__. 2 Vorlage Baufristenplan Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über
seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand
dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen
und überwacht werden können. In diesem Baufristenplan
sind Schnittstellen zu den Fremdgewerken gem. Angaben
des Auftraggebers aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen
Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan
unverzüglich durch den Auftraggeber zu überarbeiten.
Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage
nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich
in pdf-Form zu übergeben
1.__. 2
Vorlage Baufristenplan
1,00
psch
1.__. 3 Vorlage Bauablaufplan - Aufstellort der Transporteinrichtungen,
- Anlieferzeiten- und Termine,
- Montagepersonal,
- Hilfsmaßnahmen für sämtliche beschriebene Leistungen
und Einbausituationen.
Vertragsfristen bleiben unberührt.
Der Bauablaufplan ist bei Änderungen dem AG
unaufgefordert auf aktellem Stand nachzureichen.
Der Montage- und Bauablaufplan ist 10 Werktage nach
Auftragsvergabe unaufgefordert dem AG zur Freigabe
vorzulegen.
1.__. 3
Vorlage Bauablaufplan
1,00
psch
1.__. 4 Dokumentation vor Abnahme Zwei Wochen vor Abnahme der Leistung ist dem AG eine
Dokumentation für sämtliche Leistungen zu übergeben:
Der fristgerechte Eingang der Dokumentation ist
Voraussetzung für die Abnahmefähigkeit des Gewerkes.
in digitaler Dokumentation auf CD (alle Dokumente als
pdf)
Inhalt der Dokumentation u.a.:
- Verwendungsnachweise
- Prüfzeugnisse, Zulassungen, technische Datenblätter
der verwendeten Stoffe und Einbauteile
- Übereinstimmungserklärung
- gesamte Bautagesberichte (bis dahin wöchentliche
Übergabe per Email an Objektüberwachung)
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
- Freigegebene Werkstattpläne / Verlegepläne
- Pflege und Wartungsanleitung, zusammenfassend
tabellarisch
- Prüfbücher
- Abnahmeprotokolle
1.__. 4
Dokumentation vor Abnahme
1,00
psch
2 Baustelleneinrichtung
2
Baustelleneinrichtung
die nachfolgend aufgeführten Arbeiten finden mit Beginn
März 2026 in verschiedenen Bauabschnitten statt und
sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung
auszuführen.
Grundsätzlich ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren, dass im Zuge der Gesamtmaßnahme
weitere Arbeiten im Gebäude stattfinden und hier nur
Abschnittsweise gearbeitet werden kann. Die Abschnitte
werden für einen abgesprochenen Zeitraum für
Fremdgewerke durch den Bieter abgesperrt und sollen
jeweils zusammenhängend abgeschlossen werden.
Die Arbeiten gliedern sich in folgende Teilbereiche und
sollen wie folgt abgearbeitet werden:
- Klassenräume OG
- Klassenräume EG
jeweils 2-3 Räume gleichzeitig
die nachfolgend aufgeführten Arbeiten finden mit Beginn
Achtung,
Grundlegend ist sind die Materialien und Verarbeitungen
darauf abzustimmen, dass der Parkett auf einem
Heizestrich verlegt wird.
Der Parkett wird im Altbaubereich auf einem Schlüter
BEKOTEC-EN23-F Aufbau mit Zementestrichüberdeckung von
15mm über dem Rohr ausgeführt. Im Neubaubereich ist
eine Zementestrichüberdeckung über dem Rohr von 65mm
gegeben (konventioneller Heiz-Zementestrich mit
mindestens 80mm Gesamtstärke)
Achtung,
Die Parkettarbeiten werden ohne Abdeckung des
Randstreifens, also ohne Sockelleisten erstellt. Es ist
zwingend eine Randfuge von 10mm einzuhalten.
Der Randdämmstreifen ist Oberkante Bodenbelag
abzuschneiden.
Die Sockelleiste wird für das gesamte Objekt durch das
Schreinergewerk als hochkant stehende 15mm HPL
beschichtete Multiplexplatte auf der aufgehenden Wand
verklebt, ausgeführt.
Dimenson BxH 15 x 75 mm
Die Parkettarbeiten werden ohne Abdeckung des
2.__. 1 Baustelleneinrichtung des AN Liefern, Einbauen, Vorhalten, Abbauen der
Baustelleneinrichtung entsprechend dem Montage- bzw.
Bauverfahren für sämtliche in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen, unter Beachtung der
bauseitigen Erschliessung, soweit diese nicht in
eigenen Positionen erfasst sind.
Leistungumfang:
(siehe auch Vorbemerkungen)
Das Feststellen des Leistungsumfangs obliegt dem AN und
hat den Belangen der einschlägigen behördlichen
Vorschriften, wie z.B. UVV, Arbeitsstättenverordnung /
-richtlinien und sonstiger Sicherheitsvorschriften zu
genügen.
Leistungsabgrenzung:
(siehe auch Vorbemerkungen)
Es sind nur die Kosten für die nicht vom AG gestellte
Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen.
Insbesondere ist zu beachten, dass bei Rückbau der BE
das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten
baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen
Zustand zu versetzen sind, falls nichts anderes
vereinbart ist.
Zeitraum der Vorhaltung: über den gesamten
Vertragszeitraum.
2.__. 1
Baustelleneinrichtung des AN
1,00
psch
3 vorbereitende Maßnahmen
3
vorbereitende Maßnahmen
3.__. 1 Prüfung Eignung und Ebenheit Wände + Boden Prüfen des Untergrundes rechtzeitig (mind. 2 Wochen)
vor Aufnahme der Arbeiten auf Eignung und Ebenheit.
Die Ergebnisse sind zu protokollieren und das Protokoll
der Bauleitung zu übergeben, ein Vergütungsanspruch
entsteht erst durch Übergabe des Protokolls.
Untergrund: Zementestrich
3.__. 1
Prüfung Eignung und Ebenheit Wände + Boden
1,00
psch
3.__. 2 Feuchtigkeitsmessung Estrich Feuchtigkeitsmessung des zu belegenden Untergrundes
nach dem CM-Verfahren, mit schriftlichem Ergebnis an
die Bauleitung (Messprotokoll).
Untergrund aus Zementestrich und Beton.
Ausführung im Parkettbereich inkl Verschließen der
Messstellen
Zur Vergütung der Position muss das Messprotokoll
vorliegen.
3.__. 2
Feuchtigkeitsmessung Estrich
6,00
Stk.
3.__. 3 Prüfung Oberflächenzugfestigkeit Prüfung Estrichqualität - Haftzugprobe
Oberflächenzugfestigkeit
Überprüfen der ausgeführten Estrichqualität mittels
Haftzugprobe Oberflächenzugfestigkeit gem. Vorgaben des
BEB-Merkblattes 9.1. "Oberflächenzug- und
Haftzugfestigkeit von Fußböden", mit geeichtem bzw.
kalibriertem elektrischem Prüfgerät.
Prüfung gesamt an min. 5 Prüfstellen, Festlegung der
Positionen gemeinsam mit Objektüberwachung (Abrechnung
Prüfung je St.)
Zementestriche müssen zum Prüfzeitpunkt ihre
Nennfestigkeit erreicht haben. Die Belegreife ist nach
DIN 18560-1 festzustellen.
Inkl. Reinigung und Absaugung der Prüffläche.
Ausführung und Abrechnung nur nach gemeinsamer
Festlegung mit AG bzw. Objektüberwachung.
3.__. 3
Prüfung Oberflächenzugfestigkeit
5,00
Stk.
3.__. 4 Reinigung des Untergrunds Reinigen des Untergrundes durch das fachgerechte
Beseitigung von Verunreinigungen, Staub, groben
Verschmutzungen und weichen bzw. ablösbaren Substanzen.
Der Untergrund ist in einen verlegereifen Zustand zu
erbringen. Evtl. erforderliche Grundierungen und
Spachtelungen werden in gesonderter Position vergütet.
Der anfallende Schutt ist vom Auftragnehmer fachgerecht
zu entsorgen. Dieser Aufwand ist mit in den
Einheitspreis einzurechnen.
Untergrund: Zementestrich
3.__. 4
Reinigung des Untergrunds
1.000,00
m2
3.__. 5 Untergrund fräsen, d=1mm Fräsen des Untergrundes aus Estrich, Abtragsdicke 1 mm,
für Bodenbelagarbeiten, anfallende Stoffe in Behälter
des AN sammeln, Untergrund waagerecht.
Ausführung in Teilflächen.
Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher
Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die
Objektüberwachung.
3.__. 5
Untergrund fräsen, d=1mm
100,00
m2
3.__. 6 Mehrdicke fräßen, je 1mm Position wievor, nur je weiterer mm
3.__. 6
Mehrdicke fräßen, je 1mm
100,00
m2
3.__. 7 Estrich anschleifen und absaugen Maschinelles Schleifen der Estrichfläche zum Entfernen
haftungsfeindlicher Substanzen inkl. Absaugen.
Ausführung als Untergrundvorbereitung und zur
Verbesserung der Haftung für nachfolgende
Parkettarbeiten.
Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist
ohne Staubentwicklung zu entsorgen. Entfernen des
anfallenden Schleifstaubes mittels Einsatz von
Industriestaubsauger.
Während des Schleifvorgangs sind die angrenzenden Räume
sowie oberflächenfertige Bauteile vor Staub zu
schützen.
3.__. 7
Estrich anschleifen und absaugen
1.000,00
m2
3.__. 8 Spachtelung des Untergrundes, Fläche, d=3mm Spachtelung des vorhandenen Untergrunds als Ausgleich
von Unebenheiten außerhalb der zulässigen Toleranzen
nach DIN 18202 mit einer stuhlrollengeeigneten,
zementären, hydraulisch abbindenden Spachtelmasse nach
Empfehlung und Verarbeitungsvorschrift des Herstellers,
inkl. Haftgrundanstrich
Ausführung: in Fläche
Schichtdicke im Mittel: ca. 3 mm
Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ! Die
zu bearbeitenden Flächen werden vor Ausführung
gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
3.__. 8
Spachtelung des Untergrundes, Fläche, d=3mm
100,00
m2
3.__. 9 Mehrdicke Spachtelung, Fläche, d=1mm Mehrdicke zu vorbeschriebener Spachtelung
Abrechnung für 1mm / m² Mehrdicke.
Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 9
Mehrdicke Spachtelung, Fläche, d=1mm
100,00
m2
3.__. 10 Spachtelung des Untergrundes, Türschwellen, d=5mm Spachtelung des vorhandenen Untergrunds als Ausgleich
von Unebenheiten außerhalb der zulässigen Toleranzen
nach DIN 18202 mit einer stuhlrollengeeigneten,
zementären, hydraulisch abbindenden Spachtelmasse nach
Empfehlung und Verarbeitungsvorschrift des Herstellers,
inkl. Haftgrundanstrich
Ausführung: an Türschwellen
Schichtdicke im Mittel: ca. 5mm
Breite: bis 50.0cm
Einzellängen: von 80.0cm bis 125.0cm
Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ! Die
zu bearbeitenden Flächen werden vor Ausführung
gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
3.__. 10
Spachtelung des Untergrundes, Türschwellen, d=5mm
20,00
m
3.__. 11 Mehrdicke Spachtelung, Türschwelle, d=1mm Mehrdicke zu vorbeschriebener Spachtelung
Abrechnung für 1mm / m Mehrdicke.
Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 11
Mehrdicke Spachtelung, Türschwelle, d=1mm
5,00
m
3.__. 12 Grundierung Haftbrücke Grundieren des Estrichs mit schnell trocknender bspw.
1-K Polyurethan-Grundierung, zur Haftverbesserung vor
Auftrag von Parkett-Reaktionsharzklebstoffen nach
Angaben des Herstellers.
3.__. 12
Grundierung Haftbrücke
1.000,00
m2
3.__. 13 Arbeitsfugen und Risse schließen Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich mit
Kunstharzvergussmasse kraftschlüssig vergießen.
Armierungsstäbe kreuzweise einschneiden und
verspachteln, anschließend mit Quarzsand abstreuen und
nach Erhärten losen Sand absaugen.
Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher
Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die
Objektüberwachung.
3.__. 13
Arbeitsfugen und Risse schließen
110,00
m
3.__. 14 Nachschneiden von Dehnfugen Nachschneiden von Dehnfugen zur Anpassung der Fugen
Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher
Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die
Objektüberwachung.
3.__. 14
Nachschneiden von Dehnfugen
10,00
m
3.__. 15 Aussparung mit Kunstharzestrich füllen, 0,1 - 0,5 m2 Nachträgliches Schließen von Aussparungen in
Estrichflächen
Aussparungsgrößen als Kleinflächen von 0,1 - 0,5 m2.
Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher
Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die
Objektüberwachung.
3.__. 15
Aussparung mit Kunstharzestrich füllen, 0,1 - 0,5 m2
2,00
Stk.
3.__. 16 Entkopplungsmatte, d=3mm, inkl. 2-K PUR Parkettkleber Liefern und Kleben von Entkopplungsmatte / elastischer
Dämmunterlage
auf Kork-Schaum-Granulat-Basis
Dicke: 3mm
zur Reduzierung der auf den Untergrund einwirkenden
Scherkräfte inkl.
-Verklebung auf Untergrund, quer bzw. diagonal zur
Verlegerichtung des Parketts mit 2-K PUR
Parkettklebstoff
- Anwalzen der Fläche mit schwerer Linoleumwalze
Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 16
Entkopplungsmatte, d=3mm, inkl. 2-K PUR Parkettkleber
10,00
m2
3.__. 17 Schutzabdeckungen, Folie d=0,2mm Schutzabdeckung für Bau- und Anlagenteile wie z.B.
Türen, Fenster, etc.
Abdeckung aus Folie, Foliendicke 0,2mm, herstellen und
beseitigen, Stöße überlappend, Ränder hochziehen, inkl.
Abkleben
3.__. 17
Schutzabdeckungen, Folie d=0,2mm
200,00
m2
4 Hochkantlamellenparkett / Industrieparke
4
Hochkantlamellenparkett / Industrieparke
4.__. 1 Hochkantlamellenparkett 15mm, 2-K Lack, hohe Beanspruchung, R9 Hochkantlamellenparkett Eiche nach DIN EN 14761
liefern, vollflächig verklebt verlegen, in mehreren
Arbeitsgängen schleifen und mit
2-Komponenten-Dispersionslack oberflächenbehandeln.
Holzart/Sortierung: Eiche
Verlegemuster: Parallelverband
Verlegeart: gerade zur Wand
Oberfläche: 2-K-Dispersionslack
Dim.: ca. 15 x 8 x 160 mm
Untergrund: Zementestrich
Fußbodenheizung: Ja
Rutschfestigkeit: R9
4.__. 1
Hochkantlamellenparkett 15mm, 2-K Lack, hohe Beanspruchung, R9
1.000,00
m2
4.__. 2 Anpassen - geradlinige aufgehende Bauteile Anpassen des Bodenbelags an geradlinige aufgehende
Bauteile wie z.B. Wände, Einbaumöbel etc.
inkl. sämtlicher Eckausbildungen mit Winkel ca. 90°
Abrechnung in lfm der Abwicklung des entsprechenden
Raumes
4.__. 2
Anpassen - geradlinige aufgehende Bauteile
600,00
m
4.__. 3 Anpassen - an Türzarge Die Stahlblechtürzargen sitzen auf dem Estrich. Bit
dieser Position sind die zusätzlichen Anpassarbeiten
des Bodenbelages im Bereich der Türzarge entlang der
Zarge und deren Türfalz einzukalkulieren.
Abrechnung für zwei Seiten, also pro Türdurchdang
4.__. 3
Anpassen - an Türzarge
16,00
Stk.
4.__. 4 Randfugen, Presskorkstreifen, B=5mm, Türen/Fenster Herstellen von Randfugen an vorbeschriebenen
Parkettbelägen, an z.B. aufgehenden Bauteilen, Türen,
Fenstern etc.
inkl. Fugenvorbereitung, Fugenhinterfüllung und
Fugenverschluss mit Presskorkstreifen, ohne
Leistenüberdeckung
Fugenbreite: 5mm
4.__. 4
Randfugen, Presskorkstreifen, B=5mm, Türen/Fenster
20,00
m
4.__. 5 Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, Einbaumöbel/Lüftungsschränke Position wievor, nur mit einer Fugenbreite von 10mm im
Bereich von estrichständigen Einbaumöbeln, hier
Lüftungschränke in den Klassenräumen
4.__. 5
Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, Einbaumöbel/Lüftungsschränke
35,00
m
4.__. 6 Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, in der Fläche Position wievor,
Ausführung im Bereich der Fläche zur Übernahme von
Dehnfugen
4.__. 6
Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, in der Fläche
110,00
m
4.__. 7 Trenn-/Dehnfugen, Fugenabdichtung mit elastischem Dichtstoff, B=10mm Herrstellen von Trenn- / Dehnungsfugen in
vorbeschriebenen Belägen inkl. Fugenvorbereitung,
Fugenhinterfüllung und flexiblem Fugenverschluss mit
elastischem Dichtstoff, z.B. Silikon
Fugenbreite: bis 10mm
Farbton: nach Bemusterung und Wahl des AG
Ausführung Dehnungsfugen entsprechend Fugenbild des
Untergrunds. Eventuell zusätzlich benötigte
Dehnungsfugen im Bodenbelag sind vor Ausführung mit dem
Architekten abzustimmen!
4.__. 7
Trenn-/Dehnfugen, Fugenabdichtung mit elastischem Dichtstoff, B=10mm
22,00
m
4.__. 8 Anschlagschiene, Aluminium Lieferung und Montage von Anschlagschiene als
Winkelschiene gekantet, im Bereich von z.B. Türen oder
Dehnungsfugen, zum bündigen Einbau in vorbeschriebenen
Bodenbelägen mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben
oder
Verschrauben
Material:
Aluminium, naturfarben eloxiert
Abmessungen:
B/H/D = ca. 30mm x 15mm x 3mm
Einzellängen:
von ca. 80.0cm bis 200.0cm
4.__. 8
Anschlagschiene, Aluminium
25,00
m
4.__. 9 Anschlagschiene, Edelstahl wie vor, jedoch:
Material:
Edelstahl
4.__. 9
Anschlagschiene, Edelstahl
1,00
m
4.__. 10 Randstreifen abschneiden und entsorgen Überstehenden Randdämmstreifen abschneiden und
fachgerecht entsorgen. Inkl. eventueller
Befestigungsmittel wie z.B. Tackerklammern.
Material:
PE-Schaum / Mineralwolle
Dicke: bis 10mm
4.__. 10
Randstreifen abschneiden und entsorgen
600,00
m
4.__. 11 Abdeckung Parkett, Filzpappe und Folie Fertiggestellte Parkettbodenfläche nach vollständiger
Trocknung der Versiegelung und Erreichen der Endhärte
durch Abdeckung bis zur Abnahme vor Verschmutzungen und
Verletzungen schützen.
Das Abdeckmaterial ist gegen Verrutschen zu sichern,
keine Abklebung auf Parkettfläche!
Inkl. Ausbau und fachgerechter Entsorgung des
Abdeckmaterials.
Ausbau im Zuge bzw. kurz vor Objektfertigstellung,
gesonderte An- und Abfahrt sind einzukalkulieren.
Eine Teilabnhame erfolgt vor Abdeckung der Flächen, die
Schlussabnahme erfolgt mit Ausbau des Schutzbelages
Frische Versiegelung nicht mit textilen Belägen oder
Folie abdecken!
Material:
Filzpappe mit Folie
4.__. 11
Abdeckung Parkett, Filzpappe und Folie
1.000,00
m2
4.__. 12 Lieferung Ersatzmaterial - Hochkant-Lamellenparkett, d=15mm Lieferung von Hochkant-Lamellenparkett als
Ersatzmaterial, für späteren Einbau durch den AG, kein
Einbau durch den AN gemäß "Ausführungsbeschreibung
Parkettarbeiten", sowie folgender Angaben:
Rutschfestigkeitsklasse: R9
Liefertermin getrennt von den restlichen Leistungen des
AN zu einem späteren Zeitpunkt. Die gesonderte An
/Abfahrt ist in diese Position einzukalkulieren.
Lieferung des hier beschriebenen Ersatzmaterial
zusammen mit allen weiteren nachfolgend beschriebenen
Ersatzmaterialien, für weitere Ersatzmaterialien keine
gesonderte Anfahrt notwendig. Lieferort ist die
Baustelle bzw. das dann fertiggestellte Gebäude.
4.__. 12
Lieferung Ersatzmaterial - Hochkant-Lamellenparkett, d=15mm
15,00
m2
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5.__. 1 Überarbeiten Bestandsboden 2K-Lack Vorhandenen Parkettboden mit abgestimmten
Spezialschleifmitteln, bei bauseitiger, kostenfreier
Stromgestellung schleifen, säubern und für nachfolgende
Oberflächenbehandlung vorbereiten und abschließend
beschichten
Oberfläche:
2 K-Lack
5.__. 1
Überarbeiten Bestandsboden 2K-Lack
5,00
m2
5.__. 2 Zulage Grobschliff/Zusatzschliff Zusatzschliff als Zulage zur Vorposition bei grober
Verunreinigung und/oder tiefen Kratzern
5.__. 2
Zulage Grobschliff/Zusatzschliff
5,00
m2
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten,
Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie
Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und
Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten
Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht
nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen
vor Arbeitsausführung vom Auftraggeber
bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung,
Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich
nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als
Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung
zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
6.__. 1 Vorarbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 1
Vorarbeiter
10,00
Std.
6.__. 2 Facharbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 2
Facharbeiter
20,00
Std.
6.__. 3 Helfer / Auszubildender Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 3
Helfer / Auszubildender
20,00
Std.
6.__. 4 Separate Anfahrten Baustelleneinrichtung Separate Anfahrten mit 2 Facharbeitern über die
vorbeschriebenen Positionen hinaus, um besondere
Leistungen wie Instandsetzungsarbeiten,
Änderungsarbeiten oder Auf-/Abbau in Abschnitten
auszuführen.
Ausführung nur auf Anordnung Bauleitung
6.__. 4
Separate Anfahrten Baustelleneinrichtung
3,00
Stk.