Zimmerarbeiten
Pappelweg Baiersbronn
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bietererklärung Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich, 1. dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können, 2. dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat, 3. dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat, 4. dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist. 5. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen. 6. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen. 7. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. 8. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung: Michael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt, 1. Besichtigungstermin: 1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden. 2. Einzelheiten der Vergabe: 2.2 Zuschlagsfrist- Ende: 2 Wochen Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen. 2.3 Zeichnungen und Unterlagen: Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt. 2.4 Preise des Angebotes: Nebenangebote werden vom AG zugelassen. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7% der Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder „Gleichwertige: '.............“ zulässt, keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben und als Vertragsbestandteil. Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden. Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben. 2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: 1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK) 2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung) 4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung 5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren, Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren) 2.7 Kalkulation Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen. 2.8 Bauabzugssteuer: Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen. 3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B) Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version. 4. Reklame auf der Baustelle Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt. 5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B) 5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen. In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto - Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden. 5.2 Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme. Es wird vereinbart, dass die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird. 6. Ausführungsfristen und Haftung 6.1 Ausführungsbeginn: September 2026 Ausführungsende: Dezember 2026 Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem Bieter schriftlich vereinbart. 6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung, mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung. Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen. Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme. 7. Planradar 7.1 Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden: https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projektes 1. Ziele und Maßnahmen: Neubau von 2 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen im Pappelweg in Baiersbronn. In 2 Gebäuden entstehen Eigentumswohnungen in unterschiedlicher Größe. In Ebene 1 entsteht eine gemeinsame Tiefgarage, Die Nebenräumen (Keller / Fahrradräume) entstehen in Ebene 1. Die Gebäude sind Terrassiert an den Hang angepasst. 2. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Die Baustelle befindet sich im Pappelweg 10+14 in Baiersbronn, in direkter Nähe zum Bahnhof 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet an einem Hanggrundstück, die Zufahrt zur Tiefgarage ist fast Ebenerdig, Die Gebäude sind als Terassenhäuser an den Hang angegliedert. 0.1.3 Haus 1+2 · Art: 5-gesch. Gebäude · Ebenen: Obergeschosse 14 Eigentumswohnungen · Gesamtlänge: ca. 40,5 x 12-13,75 m · Gesamthöhe: ca. 18,60 m Durch die Terassierung · Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung bzw. Dachterrassen. 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
Kurzbeschreibung des Projektes
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baukran Aufstellen, Vorhalten, und wieder abbauen von Baukränen: - Größe, Anzahl und Bauart nach Wahl des AN - Benutzung nur für Zecke des AN - Einschließlich Erstellen und Abbauen der Fundamentierung soweit erforderlich - Einschließlich Vorhalten für den gemäß Baufortschritt erforderlichen Zeitraum - Aufstellung in Absprache mit der Bauleitung
01.__.0010
Baukran
1,00
psch
01.__.0020 Absperrung Verkehrsbereich auf- und abbauen Beistellen, Aufbauen und Abbauen einer Absperrung gemäß aktuellen bau- und verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Sicherung des Arbeitsbereichs einer innerörtlichen Straße solange für die Ausführung der Arbeiten im Gefahrenbereich der Straße erforderlich. Ausführung gemäß "Ausführungsbeschreibung Baustelleneinrichtung" und Baustelleneinrichtungsplan
01.__.0020
Absperrung Verkehrsbereich auf- und abbauen
E
40,00
m
01.__.0030 Absperrung Verkehrsbereich vorhalten Absperrung Verkehrsbereich , vorhalten und unterhalten, inkl. Kontrolle und Wartung, vorgesehene Vorhaltedauer 10 Wochen
01.__.0030
Absperrung Verkehrsbereich vorhalten
E
400,00
mWo
01.__.0040 Verkehrsrechtliche Verfügung Beantragung der verkehrsrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit folgenden Leistungen der Baustelleneinrichtung: - Herstellung von Absperrungen und Kabelbrücken im Verkehrsbereich - Als Grundlage werden dem AN die vorhandenen Lage- und Baustelleneinrichtungspläne digital im PDF- und DXF- oder DWG-Format übergeben. - mit dieser Position sind alle Ortstermine, Besprechungen und evtl. notwendige Verkehrszeichenpläne abgegolten - entstehende Gebühren werden vom AG übernommen
01.__.0040
Verkehrsrechtliche Verfügung
E
1,00
St
02 Vorbereitende Arbeiten
02
Vorbereitende Arbeiten
02.__.0010 Musterflächen Fassade Musterfläche der angebotenen vorgehängten hinterlüfteten Fassade herstellen, auf der Baustelle in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung aufstellen und nach Aufforderung des AG bzw. der Bauleitung wieder entfernen einschl. Entsorgung. Leistungsbestandteile: Größe der Musterfläche: ca. 0,50 x 0,50 Referenzobjekt: Fassade Ladenburger-Referenz-Waiblingen.
02.__.0010
Musterflächen Fassade
2,00
Stk
03 Vorgehängte hinterlüftete Fassade
03
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Hinweise: Vorgehängte hinterlüftete Holzfassade Zusätzlich zu den aktuell gültigen Normungen und Richtlinien gelten die Fachregeln des Zimmererhandwerks (Fachregel 01 BDZ). Verlegerichtung der Holzfassade ist stehend (vertikal). Art: im wilden Verband, ohne gleichmäßig ausbildete horizontale Stöße oder durchgehende Fugen, Stöße dicht gestoßen. Alle Hölzer sind der Witterung frei ausgesetzt und müssen mind. der Gebrauchsklasse 3.2 entsprechen. (S10 / C24). Oder: Mit gleichmäßig auf einer Höhe verlaufenden Fugen, die sich an Oberkanten von Fenstern, Vorsprüngen o.ä. orientieren. Für die Unterkonstruktion/Lattung darf nur kammergetrocknetes Holz verwendet werden, Holzfeuchte <20%. Es ist Holz der Gebrauchsklasse GK0 zu verwenden, chemische Holzschutzmaßnahmen sind untersagt. Gesamte Fassadenhöhe max. = ca. 12,30 m Wandelemente können mit der Lattung der Unterkonstruktion liegend ( 30 x 70 mm) werkseitig in z. B. 2 m breiten Streifen mit maximal möglicher Höhe vorgefertigt werden und auf der Baustelle vertikal gestoßen montiert werden. Anpassungen vor Ort, um Bautoleranzen aufzunehmen (speziell im Anschluss an die Fensterleibungen) müssen vom Unternehmer vorab geprüft werden und die Schalung entsprechend angepasst werden. Dieser Aufwand ist mit in die EPs einzukalkulieren. Die Befestigung der Schalung erfolgt sichtbar, Abweichungen von der gedachten Mittellinie auf einer Länge von 2m um nicht mehr als +/- 5mm gemäß Fachregel 01 BDZ. Bei der Befestigung der sichtbaren Holzschalung ist darauf zu achten, dass die Schrauben nur max. 2mm tief versenkt werden. Um ein gleichmäßiges Schraubbild zu erhalten, muss mit einem Vorsatzgerät montiert werden. Randabstände gemäß Fachregel 01 BDZ, mind. 30mm. Zur sichtbaren Befestigung der Schalung sind nur geeignete Edelstahlschrauben aus austenitischem Stahl zugelassen, mind. CRC III, Werkstoffklasse 1.4571 nach DIN EN 10088-1 / A5 nach ISO 3506. Die Holzfassade wird in Bereichen von einer Geländeanfüllung mit einem Abstand von 30 cm zu GOK befestigt. Der Sockelabschluss erfolgt mit einer Blechverkleidung. Am Anschluss von Balkonen und Terrassen wird die Holzfassade mit einem Abstand von 15 cm zur Belagsoberkante befestigt.
Hinweise: Vorgehängte hinterlüftete Holzfassade
Hinweise zur Statik: Hinweis zur statischen Vorbemessung der Fassadenunterkonstruktion Auf Basis von Vorbemessungen der Dübelhersteller Fischer und Heco wurden zwei alternative Ausführungsvorschläge für die Unterkonstruktion der Holzfassade erarbeitet. Die Vorbemessungen wurden jeweils für die Untergründe Beton und Kalksandstein (KS) durchgeführt. Beim Kalksandstein wurde mangels Kenntnis des tatsächlich verwendeten Steins ein fiktiver Stein zugrunde gelegt; die Bemessung ist nach Vorliegen der genauen Steinspezifikation durch den AN zu überprüfen und ggf. anzupassen. Variante 1 – Fa. Fischer (Dübelung 1. Lage, Konterrahmen 80/80 mm) Abstand der Konterrahmen ≤ 0,65 m a) Untergrund Kalksandstein: Rahmendübel SXRL 14×200 T gvz (Art.-Nr. 530926), Abstand 0,60 m im Randbereich / 0,80 m im Zwischenbereich. b) Untergrund Beton: Rahmendübel SXRL 10×180 T gvz (Art.-Nr. 522704), Abstand 0,60 m im Randbereich / 0,80 m im Zwischenbereich. Hinweis: Der Einsatz von Rahmendübeln Ø 10 mm im Kalksandstein scheidet aufgrund der daraus resultierenden unzureichenden Abstände aus. Zur Befestigung der weiteren Lagen der Unterkonstruktion trifft Fa. Fischer keine Aussage; dies ist vom AN eigenverantwortlich nachzuweisen. Variante 2 – Fa. Heco (Dübelung 1. Lage, Konterrahmen 80/80 mm) Abstand der Konterrahmen ≤ 0,65 m a) Untergrund Kalksandstein: Betonsenkkopfschraube MMS-plus F 7,5×140/85, Abstand ≥ 1,00 m (genaue Abstände sind vom Hersteller nicht spezifiziert worden). b) Untergrund Beton: MULTI-MONTI MMS-TC 7,5×100/40, Abstand ≥ 1,00 m (genaue Abstände sind vom Hersteller nicht spezifiziert worden). c) Befestigung 3. Lage (vertikale Konterlattung 30/50 mm): — Schrägverschraubung in 1. Lage: HECO-TOPIX®-plus-T Ø 8,0×240 mm, Abstand 1,60 m — Sogverschraubung: HECO-TOPIX®-plus-T Ø 8,0×200 mm, Abstand 1,60 m Der AN hat im Zuge der Ausführungsplanung auf Basis des tatsächlichen Untergrundes und der endgültigen Konstruktionsgeometrie eine statische Nachweisführung durch einen zugelassenen Sachverständigen oder den jeweiligen Dübelhersteller zu erbringen. Die genannten Vorbemessungen ersetzen keinen verbindlichen Standsicherheitsnachweis.
Hinweise zur Statik:
03.__.0010 1. Unterkonstruktion inkl. Dämmung Liefern und Anbringen einer Unterkonstruktion aus: 1. Unterkonstruktion aus Rahmen 80 x 80 mm, auf das Mauerwerk bzw. Stahlbetonwände mit Rahmendübel aufgedübelt. Dübelangaben gem. Statik Zwischenräume mit einer nicht brennbaren Mineralwolle, WLG 032, 80 mm ausgedämmt.
03.__.0010
1. Unterkonstruktion inkl. Dämmung
1.900,00
03.__.0020 2. Unterkonstruktion inkl. Dämmung Liefern und Anbringen einer Unterkonstruktion aus: 2. Unterkonstruktion aus Rahmen 100 x 100 mm, auf das Mauerwerk bzw. Stahlbetonwände mit Rahmendübel aufgedübelt. Dübelangaben gem. Statik Zwischenräume mit einer nicht brennbaren Mineralwolle, WLG 032, 100 mm ausgedämmt.
03.__.0020
2. Unterkonstruktion inkl. Dämmung
1.900,00
03.__.0030 Unterspannbahn Liefern und Montieren einer diffusionsoffenen, UV-stabilisierten und winddichten Fassadenbahn als Witterungsschutz auf der Unterkonstruktion der hinterlüfteten Fassade. Die Bahn muss für den Einsatz hinter geschlossene Fassadenbekleidungen geeignet sein. Eigenschaften: Hochreißfest und robust Diffusionsoffen (sd-Wert ≤ 0,2 m) Winddicht und schlagregensicher Die Verlegung erfolgt fachgerecht, faltenfrei und straff gespannt auf der Dämmung bzw. der Unterkonstruktion. Die Befestigung erfolgt verdeckt, z.B. durch Tackerklammern im Überlappungsbereich. Überlappungen sind mit mind. 10 cm auszuführen. Alle Nähte, Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen sind mit den zum System passenden, dauerhaft klebenden Dichtbändern winddicht zu verkleben.
03.__.0030
Unterspannbahn
1.900,00
03.__.0040 Lattung Fichte/Tanne KVH, 60×30 mm, vertikal, Abstand ca. 50 cm, druckimprägniert (Kl. 4), inkl. Befestigungsmaterial und WDVS-Verdübelung Lattenabstand ca. 50 cm gem. Sonderdetail
03.__.0040
Lattung
1.900,00
03.__.0050 Konterlattung Fichte/Tanne KVH, 50×30 mm, vertikal, Abstand ca. 50 cm, druckimprägniert (Kl. 4), inkl. Befestigungsmaterial und WDVS-Verdübelung Hinterlüftungsebene ca. 30 mm, Lattenabstand 62,5 cm gem. Sonderdetail
03.__.0050
Konterlattung
1.900,00
03.__.0060 Fassadenprofil Skyline Kontrast Ladenburger Fassadenprofil Skyline Kontrast vertikal mit schwarz behandelter Kontrastfeder Nut und Feder, Rückseiten zum Teil mit Trockennuten, Kanten gebrochen Holzart: heimische Lärche Abmessungen: 22 x 96 mm 40 x 69 mm 28 x 69 mm 22 x 121 mm Länge: 3,00 / 4,00 m / 5,00 m Sortierung: Halbrift astarm Ausführung: markant (kantig) Oberfläche: strukturrrau
03.__.0060
Fassadenprofil Skyline Kontrast
1.900,00
03.__.0070 Holzfassade als offene Verkleidung 1,00 x 1,36 Holzfassade als offene Verkleidung Bereich der Fensterlaibungen und Fensterbänke (Spaltschalung / Abstandsschalung gem. Ansicht und Detail "2002-WP-A1017_Sonderdetail Fenster und Fassade".) Querschnitt 120 × 21 mm (od. nach Absprache) Fenstermaß: 1,00 x 1,36 Allseitig gehobelt, auf Metallunterkonstruktion / Winkelprofil. Ladenburger Skyline Lärche, vertikal, inkl. Unterkonstruktion angepasst Ansicht Nord H1 und H2
03.__.0070
Holzfassade als offene Verkleidung 1,00 x 1,36
4,00
Stk
03.__.0080 Holzfassade als offene Verkleidung 2,00 x 1,36 Holzfassade als offene Verkleidung Bereich der Fensterlaibungen und Fensterbänke (Spaltschalung / Abstandsschalung gem. Ansicht und Detail "2002-WP-A1017_Sonderdetail Fenster und Fassade".) Querschnitt 120 × 21 mm (od. nach Absprache) Fenstermaß: 2,00 x 1,36 Allseitig gehobelt, auf Metallunterkonstruktion / Winkelprofil. Ladenburger Skyline Lärche, vertikal, inkl. Unterkonstruktion angepasst Ansicht Süd und Nord H1 und H2
03.__.0080
Holzfassade als offene Verkleidung 2,00 x 1,36
12,00
Stk
03.__.0090 Holzfassade als offene Verkleidung 4,00 x 1,03 Holzfassade als offene Verkleidung Bereich der Fensterlaibungen und Fensterbänke (Spaltschalung / Abstandsschalung gem. Ansicht und Detail "2002-WP-A1017_Sonderdetail Fenster und Fassade".) Querschnitt 120 × 21 mm (od. nach Absprache) Fenstermaß: 4,00 x 1,03 Allseitig gehobelt, auf Metallunterkonstruktion / Winkelprofil. Ladenburger Skyline Lärche, vertikal, inkl. Unterkonstruktion angepasst Ansicht Süd und Nord H1 und H2
03.__.0090
Holzfassade als offene Verkleidung 4,00 x 1,03
2,00
Stk
03.__.0100 Leibungsverkleidung ca. 20/250 mm, Lärche, strukturrrau, genutet und verleimt. Zwischen Schalung und Fenster bzw. Türelement liefern und montieren.
03.__.0100
Leibungsverkleidung
720,00
lfm
03.__.0110 Leibungsverkleidung horizontal Liefern und montieren einer passgenauen Holzleibung. Oberfläche entsprechend Holzfassade. Montage des Holzes von unten an die Unterkonstruktion mittels korrosionsgeschützter Schraubverbindungen, einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Vorbohrungen und Ausrichtarbeiten. Das Bauteil ist so herzustellen, dass die erforderliche Hinterlüftung der Holzfassade dauerhaft gewährleistet bleibt. Hierfür sind entsprechende Lüftungsöffnungen bzw. Aussparungen in ausreichender Dimension und Anzahl herzustellen. Sämtliche Schnitt- und Frässtellen sowie Aussparungen sind allseitig fachgerecht zu lasieren bzw. mit geeignetem Holzschutz zu behandeln.
03.__.0110
Leibungsverkleidung horizontal
390,00
lfm
03.__.0120 Oberflächenbehanldung Ladenburger Color Holzöl Farbton: Naturgrau
03.__.0120
Oberflächenbehanldung
1.900,00
03.__.0130 Oberflächenbehanldung Leibungen Ladenburger Color Holzöl Farbton: Naturgrau
03.__.0130
Oberflächenbehanldung Leibungen
720,00
lfm
04 Laubengang
04
Laubengang
04.__.0010 Holzlamellen 50 mm stark Liefern und Montieren einer Holzlamellenverkleidung an der Außenwand des Laubengangs. Lamellen beidseitig sichtbar. Material: –  Massivholzlamellen, 50 x 50 mm –  Lamellenoberfläche passend zur Fassade –  Lamellen ohne Nut und Feder, Innen- und Außenseitig sichtbar Unterkonstruktion / Aufbau: –  Traglattung / Konterlattung, mind. 20 mm im oberen und unterem Bereich. –  Stahlkonstruktion bauseitig geliefert –  Befestigung mit Edelstahlschrauben A4, versenkt oder verdeckt; Vorbohrung an –  Inkl. aller Befestigungsmittel, Schnittholz und Nebenleistungen
04.__.0010
Holzlamellen 50 mm stark
42,00
04.__.0020 Holzlamellenverkleidung im Brüstungsbereich Liefern und Montieren von Holzlamellen als Brüstungsverkleidung im unteren Bereich des Laubengangs. Die tragende Schlosserkonstruktion (Stahlwangen 10 mm, Achsabstand ca. 54,9 cm) wird bauseitig durch den Schlosser gestellt und ist nicht Bestandteil dieser Position. Material: –  Massivholzlamellen, gleich wie Holzfassade –  Hirnholzenden werkseitig versiegeln Montage: –  Montage der Holzlamellen auf die bauseitig vorbereitete und bereits montierten Stahlwangen (Schlosserkonstruktion, Pos. ⑤③ gem. Detailplan FS2) –  Befestigung mit Edelstahlschrauben A4, versenkt; Vorbohrung an Lamellenenden zur Rissvermeidung –  Oberer Abschluss der Brüstung: Alu-Abdeckprofil mit Wasserablaufnase und Überstand –  Inkl. seitlicher Abschlussbretter und aller Anschlussprofile –  Inkl. aller Befestigungsmittel und Nebenleistungen
04.__.0020
Holzlamellenverkleidung im Brüstungsbereich
36,00
05 Einbauten, An-/Abschlüsse etc.
05
Einbauten, An-/Abschlüsse etc.
Hinweise Montage von vorgesetzten Leibungsbekleidungen aus gekantetem Aluminiumblech, an drei Seiten (rechts, links, oben), unten angeschlossen an bauseitige Fensterbank. Befestigungen am Bauwerk müssen mit geeigneten Materialien thermisch entkoppelt werden. Dies ist im EP einzukalkulieren. Entwässerung des Rahmens auf die Fensterbank. Es ist darauf zu achten, dass an allen Anschlüssen eine Rahmenüberdämmung von >=30mm erfolgt. Es hat eine entsprechende Abstimmung mit dem AN Fensterbauarbeiten zu erfolgen. Zusätzlich notwendige Anfahrten für Vorabmontagen von Unterkonstruktionen (wie z. B. L-/Z-Winkel) und Anschlussarbeiten der Fassaden an die baus. Fensterprofile sind einzukalkulieren.
Hinweise
05.__.0010 Aluminium Lüftungswinkel 30/70 mm Aluminium Lüftungswinkel 30/70 mm, liefern und an der Traufe und an der Fassade montieren.
05.__.0010
Aluminium Lüftungswinkel 30/70 mm
1.200,00
lfm
05.__.0020 Zulage für RAL 7039 Zulage zu vorgenannter Position sichtbaren Bereichen in RAL Farbton.
05.__.0020
Zulage für RAL 7039
W
600,00
lfm
05.__.0030 Anschlussprofile am Fußpunkt Anschlussprofile am Fußpunkt (Aluwinkel als Abschlussprofil / Insektenschutzgitter), inkl. Befestigung und Anschluss ans WDVS
05.__.0030
Anschlussprofile am Fußpunkt
E
260,00
lfm
05.__.0040 Durchdringungen für Leitungen Durchdringungen für Leitungen (HLS, Elektro) durch Holzfassade: Stutzen, Manschetten, Blechverkleidung Edelstahl / Alu
05.__.0040
Durchdringungen für Leitungen
50,00
Stk
05.__.0050 Dämmkeil für Fensterbankanschluss Liefern und Einbauen eines Holzfaser-Dämmkeils für den wärmebrückenfreien Anschluss der Fensterbank an den Blendrahmen des Kunststoff-Fensters. Produkt: STEICOfix Holzfaser-Dämmkeil, Gutex oder glw. Material und Eigenschaften: Dämmkeil aus Holzfasern, druckfest, formstabil und kapillaraktiv (feuchteregulierend). Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,038 W/(mK). Baustoffklasse E (nach EN 13501-1). Diffusionsoffen, verrottungsbeständig. Ausführung: Einbau unter der Fensterbank im Bereich des Blendrahmenanschlusses zur Vermeidung von Wärmebrücken und Tauwasserbildung. Ausführung gemäß Herstellervorgabe und RAL-Montage-Leitfaden für Fenster (3-Ebenen-Abdichtung). Keil ist passgenau auf die Rahmengeometrie des PVC-Blendrahmens abzustimmen. Anschlüsse zur Fensterbank und zum Mauerwerk sind luft- und schlagregendicht herzustellen.
05.__.0050
Dämmkeil für Fensterbankanschluss
390,00
lfm
05.__.0060 Umhängen von Gerüstankerpunkten Aussparung für Gerüstanker in Komplettkonstruktion, UK, Dämmung, Fassadenschalbahn und Fassadenlattung.
05.__.0060
Umhängen von Gerüstankerpunkten
E
150,00
Stk
05.__.0070 Verschließen Gerüstankerpunkte Verschließen der Gerüstankerpunkte mit Passelementen des vorhin beschriebenen Fassadenaufbaus inkl. Fassadenlatte und sicheres Abkleben der Fassadenschalbahn. Der Abbau des Gerüstes ist zeitlich mit dem Unternehmer Gerüstbau abzustimmen, sodass Zug um Zug der Abbau und das Verschließen erfolgen kann.
05.__.0070
Verschließen Gerüstankerpunkte
150,00
Stk
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
06.__.0010 Vorarbeiter / Polier Ausführung von Zimmererarbeiten durch einen Vorarbeiter / Polier (Holzbau) nach Weisung der Bauleitung. Inkl. Führung der täglichen Stundennachweise.
06.__.0010
Vorarbeiter / Polier
45,00
Std
06.__.0020 Zimmermann / Facharbeiter Ausführung von Holzbauarbeiten durch einen Zimmermann (Facharbeiter) nach Weisung der Bauleitung. Inkl. Führung der täglichen Stundennachweise.
06.__.0020
Zimmermann / Facharbeiter
45,00
Std
06.__.0030 Zimmermann Hilfskraft / Helfer Einsatz einer angelernten Hilfskraft zur Unterstützung bei Zimmerer- und Holzbauarbeiten (Material anreichen, Halten, Räumen). Inkl. Stundennachweise.
06.__.0030
Zimmermann Hilfskraft / Helfer
45,00
Std