Mauerarbeiten_Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten
Pablo-Picasso-Str.
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen Vorbemerkungen" sind Vertragsbestandteil. Der terminliche Arbeitsablauf (Ausführungsbeginn und Ausführungsende) wird vom Auftraggeber vorgegeben. Diese Termine sind einzuhalten. Es wird empfohlen, dass der Bieter sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten genau informiert und eventuelle Einwände / Bedenken schriftlich der Bauleitung anzeigt. Eventuelle Hinweise zur Geltung der projektbezogenen Vorschriften, Normen und Regelwerke sind mit der Angebotsabgabe dem AG mitzuteilen. Bei den durchzuführenden Arbeiten dürfen nur Verfahren gewählt werden, die dem erforderlichen Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz Rechnung tragen. Ein Nachweis dafür ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Es gelten die neuesten Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die Vorschriften des Landesamtes für Arbeitsschutz und Technische Sicherheit (LAGETSI). Die Forderungen der Eigenunfallversicherung Berlin, der Feuerwehr, des Gewerbeaufsichtsamtes, der Stromversorger und des TÜV (dieses gilt auch für die Baustelleneinrichtungen) Bei der Durchführung der Arbeiten ist der SiGe-Plan zu beachten. Gefährdungsbeurteilung: Gem. der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt, die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festgelegt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Die Gefährdungsbeurteilung ist spätestens eine Woche nach Auftragserteilung der Bauleitung ohne Aufforderung zu übergeben. Es gilt die VOB in der aktuell gültigen Fassung. Für die beauftragte Leistung wird grundsätzlich eine förmliche Abnahme gem. VOB durchgeführt. Ferner sind alle maßgeblichen DIN-Vorschriften einschl. aller zu den DIN-Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen, jeweils in der neuesten Fassung und den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie alle darüber hinaus gültigen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten. Soweit nicht anders angegeben, gelten die jeweiligen Mindestanforderungen der Regelwerke. Eine kontinuierliche Ausführung aller Arbeiten (Zug um Zug) ist nicht uneingeschränkt möglich. Der Ausführungszeitraum einzelner Teilleistungen ergibt sich in Abhängigkeit vom Arbeitsfortschritt der anderen am Bau beteiligten Gewerke. Der Auftragnehmer (AN) ist zur ordnungsgemäßen Führung der Bautagesberichte verpflichtet. Sie müssen folgendes enthalten: Angabe der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitskräfte, Eintragung der gerade durchgeführten Arbeiten, Ortsangabe, besondere Vorkommnisse, Angabe der Witterung (Bei Arbeiten im Außenbereich) Die Berichte sind wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme an den Baubesprechungen, vertreten durch den zuvor benannten Bauleiter. Der Regeltermin wird vom AG bzw. dem Planungs- und Bauleitungsbüro bekannt gegeben. Die Baubesprechungen finden, soweit nichts anderes vereinbart ist, wöchentlich statt. Die für die Teilnahme eventuell anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die von ihm benötigten Baustelleneinrichtungen zu beschaffen, vorzuhalten, zu sichern und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzutransportieren. Der Materialtransport ist vom Auftragnehmer zu gewährleisten. Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich zu entsorgen bzw. in geschlossenen Containern zwischenzulagern. Die freie Lagerung von Schutt im Gebäude und auf den Außenflächen ist untersagt. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Die Entsorgungsnachweise sind innerhalb von 3 Werkstagen ohne weitere Aufforderung der Bauleitung zu übergeben. Es ist so staubarm wie möglich zu arbeiten. d. h. u. a.: Drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur Staubbindung. Material nicht reißen, werfen usw. Keine schnell laufenden Maschinen einsetzen. Nicht mit Druckluft anblasen. Beim Reinigen gilt: saugen statt kehren. Wenn möglich Nassreinigung durchführen. Bei der Verwendung von schnell laufenden Maschinen ist grundsätzlich eine Absaugung am Gerät zu verwenden. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen; darüber hinaus ist eine generelle Baustellenreinigung bis Freitag jeder Woche durchzuführen. Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Ersatzvornahme innerhalb von 2 Arbeitstagen. Jegliche Verunreinigung der Umgebung muss vermieden werden, bei Missachtung dieses Gebotes werden Fremdfirmen zu Lasten des Auftragnehmers mit der Beseitigung der entstandenen Verunreinigungen beauftrat. Vor Arbeitsbeginn sind alle im unmittelbaren Arbeitsbereich festgestellten Schäden an Bauteilen zu protokollieren und der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen. Sollte der Auftragnehmer bei der Durchführung seiner Leistungen Schäden verursachen, so sind diese unverzüglich der Bauleitung zu melden und vom Auftragnehmer zu beseitigen. Sollte eine kontinuierliche Schadensbeseitigung nicht erfolgen, wird diese durch Fremdunternehmen zu Lasten des Auftragnehmers ausgeführt. Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahmen nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und eingereicht werden. Mit Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würden, darf erst nach Bestätigung durch die örtliche Bauleitung fortgefahren werden. Es werden generell nur waagerechte Grundflächen gemessen. Zulagen für aufgehende Wandanschlüsse u. ä. sind demzufolge in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen, Höhe bis 30 cm, es sei denn, diese Leistungen sind separat im LV ausgeschrieben. Die örtliche Bauleitung übt das Hausrecht aus. Sie ist als Vertreter des Bauherrn berechtigt, dem Auftragnehmer Anweisungen zu erteilen. Nach der Auftragserteilung ist innerhalb von 2 Kalenderwochen durch den Auftragnehmer ein detaillierter Terminplan mit Einzelfristen auf Basis des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins mit Angaben von Zwischenterminen zu erstellen und dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung zu übergeben. Die im Terminplan angegebenen Einzeltermine sind konsequent einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich zu, bei Gefährdung der Einhaltung von Terminen (auch Zwischentermine) auf Anweisung des Auftraggebers die tägliche Arbeitszeit auf 7:00 - 20:00 Uhr zu verlängern. Außerdem verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei durch die Bauleitung des Auftraggebers vorgegebener Notwendigkeit, die Anzahl der Arbeitskräfte zu erhöhen. Die genannten Maßnahmen sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Werden im Angebot abweichend von den im LV angegebenen Produkten Materialien angeboten, so ist der eindeutige Nachweis der Gleichwertigkeit des angebotenen Produktes Sache des Bieters. Für diese Produkte ist die Qualität, die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln) und den dazu gehörigen deutschen Anwendungsnormen nachzuweisen. Alternativangebote ohne diesen Nachweis werden nicht berücksichtigt. 23. Zuverlässigkeitsprüfung: Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Polizei Alle Arbeitskräfte, die auf einem Polizeidienstgelände zum Einsatz kommen sollen, müssen sicherheitsüberprüft werden. Der Unternehmer stimmt ausdrücklich zu, dass sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) unterzogen werden. Zu diesem Zweck ist das Formular "Fragebogen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung und Datenspeicherung" von jeder AK, auch von event. NAN, ausgefüllt abzugeben. Das Antragsformular wird Ihnen innerhalb von 2 Tagen nach Auftragserteilung vom Objektplanungsbüro per E-Mail übersandt. Dieses ist im Original mit einer zusammenfassenden Auflistung aller benannten Mitarbeiter sowie den zugehörigen Firmen-Kfz (keine Privat-Kfz), einschl. Kennzeichen, einzureichen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich: - innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, - für alle event. zum Einsatz kommenden Mitarbeiter - das ORIGINAL-Antragsformular mit eigenhändiger Unterschrift (Farbton - blau), - in Papierform (kein FAX, keine E-Mail usw.), an nachstehende Adresse zu senden: Der Polizeipräsident in Berlin Mietermanagement Dir ZS TL C 322 z.H. Frau Schwander Keibelstraße 36 10178 Berlin Der Termin, wann die Antragsformulare abgeschickt wurden, ist der BL des AG unmittelbar nach Versand in Textform per E-Mail mitzuteilen und eine Kopie der Anträge zu übersenden! Durch den Polizeipräsidenten in Berlin (ZSE II B) werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten Personen Zugangsausweise per Post zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von je einem Kalenderjahr und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere Kalenderjahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn vorliegen. Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass / Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft verboten. Alle Maße sind vorab am Bau zu überprüfen, etwaige Abweichungen von der Planung sind sofort der Bauleitung zu melden! Zu erbringende Nachweise: Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot folgende Nachweise bei der Angebotsabgabe einzureichen - Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnorm. Nebenleistungen, die in die Einheitspreise einzurechnen sind: Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigung von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren. Ferner Entsorgung inkl. Deponiegebühren von nicht verbrauchten Materialresten aus der Verarbeitung der Einzelpositionen des AN. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich anhand der erbrachten Leistung. Das Aufmaß erfolgt vor Ort. Die Aufmassblätter sind unaufgefordert bei den jeweiligen Rechnungen vorzulegen. Besonderheiten der Baustelle: Lärmintensive Arbeiten können teilweise nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und nach 15:00 Uhr ausgeführt werden. Sämtliche Veröffentlichungen bzw. Publikationen im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme bedürfen der Genehmigung durch den Auftraggeber. Die Lieferfahrzeuge mit Materiallieferung und/oder Schuttentsorgung müssen bei der Polizeidienststelle (Wache) angemeldet werden. Folgende Anlagen sind bei Angebotsabgabe und der Ausführung zu beachten: 1. Lageplan 2. Baustelleneinrichtungsplan 3. Grundrisse 4. Schnitt 5. Schnitt (Archivunterlage) 6. Ansichten 7. Fotodokumentation 8. Raumbuch 9. Brandschutzkonzept 10. Bauablaufplan 11. Antrag Zutrittserlaubnis 12. Schadstoffgutachten
Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung Bei dem Bauvorhaben - Haus 3 - handelt es sich um Sanierungsarbeiten in einem Polizeidienstgebäude. Das Gebäude wird während der Umsetzung der geplanten Bauarbeiten in den Arbeitsbereichen leergezogen. Es ist geplant: Die Dachflächen zu dämmen und neu abzudichten Die Fassadenflächen mit einer VHF auszustaten Sämtliche Fenster und Türen auszuatsuchen Die Innenbreiche neu zu gestalten Die Ausführung erfolgt bei laufendem Betrieb der Häuser 1 und 2.
Baubeschreibung
Baubeschreibung - Rohbau PPS4, Haus 3 Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges Kantinengebäude im Bausystem als Stahl-Beton-Skelet. Das Gebäude wurde im Jahr 1987 hergestellt. Die Form des Grundrisses ist mit ca. 25,00x31,00 m beinahe quadratisch. Auf der Straßenseite existiert eine Betonrampe mit Betonwänden und einem Betonvordach. Es ist geplant, die Wände und das Dach der Rampe abzubauen. Die OK der Traufe liegt bei ca. 5,40m v. OKFFEG ca. 6,00 6,50m v. OKG. An den Fassaden wurden auf einer Höhe von (UK) ca. 4,50m / (OK) ca. 6,00m v. OKG-Betonfassadenplatten montiert. Diese springen gegenüber der Fassadenebene um ca. 18,00 cm nach außen. Am Haupteingang ist eine Eingangswandnische mit H ca.3,50m hergestellt. Das Gebäude gehört zur Polizeianlage Pablo-Picasso-Straße 4 als Teil des Sicherheitsensembles der Berliner Polizei. Das Gebäude ist mit einem Sicherheitszaun gesichert. Die Abstände vom Gebäude zum Sicherheitszaun sind betriebsbedingt sehr klein. Auf beiden Seiten des Gebäudes ist eine sehr hohe Verbindungsmauer aufgebaut. Der Zugang zum Gebäude und zu den Arbeitsflächen um das Gebäude herum ist ausschließlich von der Süd-Ost-Seite möglich! Das Befahren des Innenhofes der Anlage ist nicht möglich! Besonderheiten der Ausführung! Das Betreten und Befahren der BE-Fläche sowie der Baustelle ist erst nach der Anmeldung in der Wache im Haus 1 (ca. 50,00m Entfernung) möglich. Hierfür muss zuerst in der Wache eine Baustellenkarte (1 Stück pro Mitarbeiter Ausgabe gegen die aktuelle Zutrittsberechtigung und Personalausweis) - abgeholt werden. Hierzu ist es notwendig, davor den Baustellenschlüssel (Torschlüssel des Bauzauns) in der Wache abzuholen. Der Schlüssel und die Baustellenkarte sind täglich in der Wache abzugeben. Die Polizeiwache bleibt im regulären Betrieb. Es ist ggf. mit Wartezeiten vor der Wache beim Abholen der Baustellenkarte oder des Torschlüssels zu rechnen. Diese Einschränkungen sind bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen. Der o. g. Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird separat nicht vergütet. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich ein Bauaufzug GEDA500 zur Verfügung.
Baubeschreibung - Rohbau PPS4, Haus 3
Technische Vorbemerkungen Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind in ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten:
Technische Vorbemerkungen
01 ABBRUCH
01
ABBRUCH
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.02 ABBRUCHARBEITEN
01.02
ABBRUCHARBEITEN
01.03 STUNDENLOHNARBEITEN ABBRUCH
01.03
STUNDENLOHNARBEITEN ABBRUCH
02 ROHBAU_TROCKENBAU
02
ROHBAU_TROCKENBAU
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller, der VOB und sämtlicher Regelwerke des Gewerks einschließlich der Nebengewerke sollen beachtet werden. 2.2 Stoffe, Bauteile Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind grobgewindige Schrauben zu verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. 2.3.2 Türen und Zargen Türöffnungen sind grundsätzlich mit U-Aussteifungsprofilen zu verstärken. Für Türen bis R'w = 37 dB müssen Zargen mit Blechstärke über 2 mm verwendet werden; sie sind mit Mineralfaser satt auszustopfen. Bei Blechstärken über 2 mm müssen Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt werden. Für Türen bis R'w = 42 dB müssen grundsätzlich Zargen mit einer Blechstärke über 2 mm verwendet werden; die Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen. Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen. Bei Angebotsabgabe sind - falls aus der Sicht des Bieters erforderlich - Prospekte oder Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig die Voraussetzungen für den Einbau der Stahlzargen geschaffen werden können. OK Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Putzarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: Putz- und Stuckarbeiten (bezüglich der Vorschriften für nasse Bauweisen) Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung - Nichtrostende Stähle Für Silikat- und Silikonharzputze gelten ausschließlich die Herstellervorschriften. 2.2 Stoffe, Bauteile Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller sollen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Rissverhinde- rung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen keine Verbindung mit dem Holzwerk haben. Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Alu- miniumteilen sowie Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. 2.3.2 Innenputz Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass durch temperaturbedingte Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen kön- nen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. In Feuchträumen sind Bindemittel ohne Gips zu verwenden.
2 BESONDERER TEIL - Putzarbeiten
02.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.02 TROCKENBAUARBEITEN
02.02
TROCKENBAUARBEITEN
02.03 MAUERWERKSARBEITEN
02.03
MAUERWERKSARBEITEN
02.04 BETONARBEITEN
02.04
BETONARBEITEN
02.05 STUNDENLOHNARBEITEN
02.05
STUNDENLOHNARBEITEN
02.06 PUTZARBEITEN
02.06
PUTZARBEITEN
02.07 SONSTIGE LEISTUNGEN MAURER
02.07
SONSTIGE LEISTUNGEN MAURER
02.08 DECKENDURCHBRÜCHE NEU
02.08
DECKENDURCHBRÜCHE NEU
02.09 SONSTIGES
02.09
SONSTIGES
02.10 STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
02.10
STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
03 ABDICHTUNGSMASSNAHMEN
03
ABDICHTUNGSMASSNAHMEN
03.__._._.01 Untergrundprüfung und Vorbereitung Untergrundprüfung und Vorbereitung. Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten, Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von Wandflächen sowie Fundamentoberflächen (Sohle) und -vorderkanten durch Bürsten. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der anfallenden Materialien wie Staub, Schmutz, Putzreste etc. Untergrund: Mauerwerk, Beton Wand- und Bodenfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.01
Untergrundprüfung und Vorbereitung
280,00
03.__._._.02 Entfernen von Staub durch Fräsen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten, Sinterschichten u.a. haftungsmindernden Teilen von Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und -vorderkanten durch Fräsen. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben genannten Materialien. Wand- und Bodenfläche. Ausführung in mehreren Räumen. Untergrund: Mauerwerk oder Beton Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.02
Entfernen von Staub durch Fräsen
12,00
03.__._._.03 Entfernen von Staub durch Sandstrahlen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten, Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und -vorderkanten durch Sandstrahlen. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben genannten Materialien sowie des Strahlgutes. Wandfläche. Ausführung in mehreren Räumen. Untergrund: Mauerwerk, Beton Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.03
Entfernen von Staub durch Sandstrahlen
280,00
03.__._._.04 Entfernen von Staub durch Hochdruckwasserstrahlen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten, Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und -vorderkanten durch Hochdruckwasserstrahlen. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben genannten Materialien sowie des Strahlgutes. Wand- und Bodenfläche. Ausführung in mehreren Räumen. Untergrund: Mauerwerk, Beton Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.04
Entfernen von Staub durch Hochdruckwasserstrahlen
280,00
03.__._._.05 Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben, Holzdübeln, Schrauben einschl. Verdübelung, nicht mehr funktionsfähigen, überputzten Rohren und Kabeln, sowie anderer Fremd- bzw. Störstoffe. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben genannten Materialien. Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.05
Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben
280,00
03.__._._.06 Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen wie Mauerwerksausbrüchen, offenen Mauerwerksfugen und Unebenheiten im Untergrund durch Vorputzen / Zurappen mit einem Mörtel in Einzelflächen zur Aufnahme des Abdichtungsaufbaus. Wandfläche Eventuelle Zulagen für Ausführung im Bereich der Nischen o. Leibungen ist einzurechnen und wird nicht separat vergütet. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.06
Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen
280,00
03.__._._.07 Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen. Vorhandene, lose Mauerwerksziegeln ausbauen und neu vermauern inkl. flächenebenes Verfugen des Mauerwerks im Arbeitsbereich. Abrechnung pro Stück Mauerziegel Ziegelformat, Ziegelmaße ca. 255 x 125 x 68 mm
03.__._._.07
Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen
10,00
Stk
03.__._._.08 Entfernung alter Farbeschichtung Entfernung alter Farbeschichtung mittels eines aromatenfreien Abbeizers. Leistung einschl. Aufnehmen, Abtransportieren und Entsorgen des Abbeizers. Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.08
Entfernung alter Farbeschichtung
22,00
03.__._._.09 Wand- /Bodenixel auskratzen/ aufweiten Wand- /Bodenixel Wand/Wand-Xel sowie evtl. Risse auskratzen / aufweiten und mit einer hochkonzentrierten mikrokristallbildenden Putzmasse z.B. 'Eurokristall100' o. gleichwertig schließen. Ausführung in mehreren Räumen. Ausführungsort: KG Wandflächen / Bodenflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte X-el Länge Angebotenes Produkt:
03.__._._.09
Wand- /Bodenixel auskratzen/ aufweiten
160,00
m
03.__._._.10 Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen der Oberflächen auskratzen. Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung des Materials sowie Deponiegebühren. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.10
Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen
160,00
03.__._._.11 Vornässen des Untergrundes Vornässen des Untergrundes Kärchern des Untergrundes mit Hochdruckstrahler, Nassreinigung, Entfernen von Strahlgutrückständen. Vornässen des Untergrundes mit Hochdruckstrahler zum Erreichen einer offenporigen feuchten Fläche. Überschüssiges Wasser auffangen und Entsorgen. Wandfläche, Bodenfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.11
Vornässen des Untergrundes
280,00
03.__._._.12 Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel unter Zugabe eines kristallitehaltigen, alkalischen Zuschlags z. B. 'Eurokrristall200' o. gleichwertig Auskratztiefe: 3 cm Mörtelgruppe III Mörtelklasse M10 Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechung: über die neu verputzte bzw. verfugte Mauerwerksfläche Angebotenes Produkt:
03.__._._.12
Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel
160,00
m
03.__._._.13 Grundierung des Untergrundes Grundierung des gereinigten und vorgenässten Untergrundes. Vorvernetzen des gereinigten / vorgenässten Untergrundes mit kristallitehaltiger, hochalkalischer Tiefengrundierung z. B. 'Eurokristall VK' o. gleichwertig. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die grundierte Mauerwerks- und Betonfläche Angebotenes Produkt:
03.__._._.13
Grundierung des Untergrundes
280,00
03.__._._.14 Kellerabdichtung Kellerabdichtung Lastfall W2.1-E gegen Bodenfeuchte und aufstauendes Sickerwasser Raumnutzung: Archivräume Untergrund: vorh. altes Kellermauerwerk Abdichtung der Außen- und Innenwände des Kellermauerwerks auf der Raumseite z. B. durch flächiges Auftragen einer mikrokristallbildenden Dichtmasse/ Feinspachtel in zwei Arbeitsschritten auf den grundierten Untergründen und Abziehen mit der Glättkelle, nachbearbeiten mit Quast oder Pinsel, Schichtstärken: Schicht 1 - von mindestens 2 mm mit z. B. 'Eurokristall300' oder gleichwerig Schicht 2 - von 3 bis 5 mm mit z. B. Eurokristall200' oder gleichweritg Wandfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die abgedichtete Mauerwerksfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. 1. Schicht - angebotenes System: 2. Schicht - angebotenes System:
03.__._._.14
Kellerabdichtung
280,00
03.__._._.15 Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el. Abrechnung über einfache Bodenfläche. Die eventuelle Überlappung des Systemaufbaus ist in die EP-s einzurechnen.
03.__._._.15
Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el
64,00
03.__._._.16 Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen zwischen die 1. und 2. Abdichtungslage im Bereich von rissgefährdeten Wandbereichen, wie stark durchfeuchtete Wandbereiche und Bereiche mit wechselndem Material. Wandfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die beklebte Mauerwerksfläche, System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen.
03.__._._.16
Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen
146,00
03.__._._.17 Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung feuchter Reststellen, mit hochkonzentrierter Dichtschlämme, als zweite Funktionslage, in Teilflächen, ggf. in mehreren Arbeitsgängen. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete Mauerwerks- und Betonfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen.
03.__._._.17
Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung
212,00
03.__._._.18 Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse, in rissegefährdeten Bereichen wie Materialwechsel, an Übergängen Metall/ Beton sowie in Bereichen mit stärkerer Feuchtigkeitsbelastung. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete Mauerwerks- und Betonfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen.
03.__._._.18
Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse
22,00
03.__._._.19 Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen mit einer hochkonzentrierten, kristallitehaltiger Dichtschlämme als Zulage zur Abdichtungslage im System. Ausführung ggf. in mehreren Arbeitssschritten, auch in Teilflächen. Schichtstärke 2-5 mm Wandfläche, Bodenfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete Mauerwerks- und Betonfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen.
03.__._._.19
Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen
212,00
03.__._._.20 Erschwernis Anarbeiten an Einbauten Erschwernis für das Anarbeiten der Beschichtungen an nicht entfernten Einbauten, Türzargen, Fensterrahmen, Fensterbänken, Treppenstufen, Kabeln, Kabeltrassen, technische Anlagen, Rohren, Steckdosen etc.
03.__._._.20
Erschwernis Anarbeiten an Einbauten
28,00
m
03.__._._.21 Zwischenbeschichtung der Wandflächen Zwischenbeschichtung der mit Dichtmasse oder 2K- Spachtel behandelten Wandflächen mit einer epoxidharzgebundenen 2K- Rollbeschichtung z. B. mit 'Europox P100' oder gleichwertig. Mindestauftragsstärke: 4mm Wandfläche, Bodenfläche Ausführungsort: KG-Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die beschichtete Mauerwerks- und Betonfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. Angebotenes System:
03.__._._.21
Zwischenbeschichtung der Wandflächen
280,00
03.__._._.22 Endbeschichtung der Wandflächen Endbeschichtung der mit Dichtmasse oder 2K- Spachtel behandelten Wandflächen mit einer 2-lagigen epoxidharzgebundenen 2K-Rollbeschichtung im System als Schutzbeschichtung. z. B. mit 'Europox 300 ROW' oder gleichwertig. Mindestauftragsstärke: 4mm Wandfläche, Bodenfläche Ausführungsort: KG-Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die beschichtete Mauerwerks- und Betonfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. Angebotenes System:
03.__._._.22
Endbeschichtung der Wandflächen
280,00
03.__._._.23 Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche mit Granitsplitt zur Aufnahme eines folgenden Putzsystems als Haftvermittler. Material: Granitsplitt Korngröße: 1 bis 2 mm
03.__._._.23
Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche
280,00
03.__._._.24 Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen im Bestand wie Elektro-, Wasser- und Heizungsauslässe sowie Stahl- und Einbauteile mit einem flexiblen, hochvergüteten, kristallitehaltigen Feinspachtel z. B. 'Europox 910' oder gleichwertig. Angebotenes System:
03.__._._.24
Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen
12,00
Stk
03.__._._.25 Herstellen einer Hohlkehle Herstellen einer Hohlkehle im Wand-Wand-X-el Wand-Boden-X-el mit einem kristallithaltigen Epoxydmörtel z. B. Europox910' oder gleichwertig Durchmesser: 40 - 60 mm Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen. Abrechnung: über die abgedichtete Mauerwerksfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. Angebotenes System:
03.__._._.25
Herstellen einer Hohlkehle
160,00
m
03.__._._.26 Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung an den Außenkanten wie Beton- und/oder Mauerwerksstützen, Vorsprünge der Wände. Einzurechnen sind sämtliche Arbeitsschritte des Abdichtungssystems samt Schutzbeschichtung und Abstreuung. Überlappung zu den benachbarten Abdichtungsflächen mindestens 0,10 m. Der Einsatz von Putzschienen ist einzurechnen. Abrechnung über lfm der Vor- und Rücksprünge bzw. Kanten. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks. Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.26
Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung
80,00
m
03.__._._.27 Spritzbewurf des Kellermauerwerks Spritzbewurf des Kellerwand Wandflächen netzartig mit Sanier-Vorspritzmörtel belegen. Wandfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen. Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen.
03.__._._.27
Spritzbewurf des Kellermauerwerks
180,00
03.__._._.28 Kantenprofil aus Edelstahl Kantenprofil aus Edelstahl für Innenputz V2A Putzprofil als Kantenschutz für Putz der Kellerwände liefern und in mehreren Teillängen bis 1,00m einbauen.
03.__._._.28
Kantenprofil aus Edelstahl
48,00
Stk
03.__._._.29 Wie vor, jedoch L=2,20 m Wie vor, jedoch L=2,20 m.
03.__._._.29
Wie vor, jedoch L=2,20 m
14,00
Stk
03.__._._.30 Unterputz Unterputz aus nach WTA-zertifiziertem, porenhydrophobem Sanierputz, Körnung 0 - 4 mm, mit selbstaktiver Porenbildung, Mörtelgruppe nach DIN EN 998-1: R, CS II, Wc 2 (DIN 18550: P II), Material mit rein mineralischem Zuschlag, fluchtgerecht verziehen und zeitgerechtes Aufrauhen der Putzoberfläche. Wandfläche Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen. Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche System-, Flächen- und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. Mindestputzdicke: 10mm
03.__._._.30
Unterputz
180,00
03.__._._.31 Oberputz Oberputz nach WTA-zertifiziertem, porenhydrophobem Sanierputz, Körnung 0 - 4 mm, mit selbstaktiver Porenbildung, Mörtelgruppe nach DIN EN 998-1: R, CS II, Wc 2 (DIN 18550: P II), Material mit rein mineralischem Zuschlag. Ausführungsort: KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen. Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen. Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in die EP einzurechnen. Mindestputzdicke: 10mm Oberfläche: gefilzt
03.__._._.31
Oberputz
180,00
03.__._._.32 Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes an die vorhandene Putzfläche / Putzkanten.
03.__._._.32
Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes
140,00
m
04 INNENDÄMMUNG
04
INNENDÄMMUNG
04.01 VORBEREITUNG
04.01
VORBEREITUNG
04.02 INNENDÄMMUNG WÄNDE
04.02
INNENDÄMMUNG WÄNDE
04.03 ANSTRICH, INNENDÄMMUNG
04.03
ANSTRICH, INNENDÄMMUNG
04.04 OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
04.04
OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
04.05 SONSTIGES
04.05
SONSTIGES
04.06 STUNDENSÄTZE INNENDÄMMUNG
04.06
STUNDENSÄTZE INNENDÄMMUNG

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