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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Die nachfolgend aufgeführten "Allgemeinen
Vorbemerkungen" sind Vertragsbestandteil.
Der terminliche Arbeitsablauf (Ausführungsbeginn und
Ausführungsende) wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Diese Termine sind einzuhalten.
Es wird empfohlen, dass der Bieter sich vor
Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten genau informiert
und eventuelle Einwände / Bedenken schriftlich der
Bauleitung anzeigt.
Eventuelle Hinweise zur Geltung der projektbezogenen
Vorschriften, Normen und Regelwerke sind mit der
Angebotsabgabe dem AG mitzuteilen.
Bei den durchzuführenden Arbeiten dürfen nur Verfahren
gewählt werden, die dem erforderlichen Gesundheits-,
Arbeits- und Umweltschutz Rechnung tragen. Ein Nachweis
dafür ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten
vorzulegen.
Es gelten die neuesten Unfallverhütungsvorschriften
(UVV), die Vorschriften des Landesamtes für
Arbeitsschutz und Technische Sicherheit (LAGETSI). Die
Forderungen der Eigenunfallversicherung Berlin, der
Feuerwehr, des Gewerbeaufsichtsamtes, der
Stromversorger und des TÜV (dieses gilt auch für die
Baustelleneinrichtungen) Bei der Durchführung der
Arbeiten ist der SiGe-Plan zu beachten.
Gefährdungsbeurteilung: Gem. der
berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 müssen
durch den Arbeitgeber die Gefährdungen am Arbeitsplatz
ermittelt und beurteilt, die sich daraus ergebenden
Arbeitsschutzmaßnahmen eigenverantwortlich festgelegt
und deren Wirksamkeit überprüft werden. Das
Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber dazu,
für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung
durchzuführen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von
der Beschäftigtenzahl. Die Gefährdungsbeurteilung ist
spätestens eine Woche nach Auftragserteilung der
Bauleitung ohne Aufforderung zu übergeben.
Es gilt die VOB in der aktuell gültigen Fassung. Für
die beauftragte Leistung wird grundsätzlich eine
förmliche Abnahme gem. VOB durchgeführt. Ferner sind
alle maßgeblichen DIN-Vorschriften einschl. aller zu
den DIN-Normen gehörenden Beiblätter und Ergänzungen,
jeweils in der neuesten Fassung und den
Verarbeitungsvorschriften der Hersteller sowie alle
darüber hinaus gültigen Bestimmungen und Vorschriften
einzuhalten. Soweit nicht anders angegeben, gelten die
jeweiligen Mindestanforderungen der Regelwerke.
Eine kontinuierliche Ausführung aller Arbeiten (Zug um
Zug) ist nicht uneingeschränkt möglich. Der
Ausführungszeitraum einzelner Teilleistungen ergibt
sich in Abhängigkeit vom Arbeitsfortschritt der anderen
am Bau beteiligten Gewerke.
Der Auftragnehmer (AN) ist zur ordnungsgemäßen Führung
der Bautagesberichte verpflichtet. Sie müssen folgendes
enthalten:
Angabe der Arbeitszeit der einzelnen Arbeitskräfte,
Eintragung der gerade durchgeführten Arbeiten,
Ortsangabe,
besondere Vorkommnisse,
Angabe der Witterung (Bei Arbeiten im Außenbereich)
Die Berichte sind wöchentlich der Bauleitung zu
übergeben.
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich zur
regelmäßigen Teilnahme an den Baubesprechungen,
vertreten durch den zuvor benannten Bauleiter. Der
Regeltermin wird vom AG bzw. dem Planungs- und
Bauleitungsbüro bekannt gegeben. Die Baubesprechungen
finden, soweit nichts anderes vereinbart ist,
wöchentlich statt. Die für die Teilnahme eventuell
anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die von ihm
benötigten Baustelleneinrichtungen zu beschaffen,
vorzuhalten, zu sichern und nach Beendigung der
Arbeiten wieder abzutransportieren.
Der Materialtransport ist vom Auftragnehmer zu
gewährleisten. Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich
zu entsorgen bzw. in geschlossenen Containern
zwischenzulagern. Die freie Lagerung von Schutt im
Gebäude und auf den Außenflächen ist untersagt. Die
einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung
und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind
streng einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf
der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Das direkte
Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Die
Entsorgungsnachweise sind innerhalb von 3 Werkstagen
ohne weitere Aufforderung der Bauleitung zu übergeben.
Es ist so staubarm wie möglich zu arbeiten. d. h. u.
a.: Drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur
Staubbindung. Material nicht reißen, werfen usw. Keine
schnell laufenden Maschinen einsetzen. Nicht mit
Druckluft anblasen. Beim Reinigen gilt: saugen statt
kehren. Wenn möglich Nassreinigung durchführen. Bei der
Verwendung von schnell laufenden Maschinen ist
grundsätzlich eine Absaugung am Gerät zu verwenden.
Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen; darüber
hinaus ist eine generelle Baustellenreinigung bis
Freitag jeder Woche durchzuführen. Bei Nichteinhaltung
erfolgt eine Ersatzvornahme innerhalb von 2
Arbeitstagen. Jegliche Verunreinigung der Umgebung muss
vermieden werden, bei Missachtung dieses Gebotes werden
Fremdfirmen zu Lasten des Auftragnehmers mit der
Beseitigung der entstandenen Verunreinigungen
beauftrat.
Vor Arbeitsbeginn sind alle im unmittelbaren
Arbeitsbereich festgestellten Schäden an Bauteilen zu
protokollieren und der Bauleitung des Auftraggebers
mitzuteilen.
Sollte der Auftragnehmer bei der Durchführung seiner
Leistungen Schäden verursachen, so sind diese
unverzüglich der Bauleitung zu melden und vom
Auftragnehmer zu beseitigen. Sollte eine
kontinuierliche Schadensbeseitigung nicht erfolgen,
wird diese durch Fremdunternehmen zu Lasten des
Auftragnehmers ausgeführt.
Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der
Baumaßnahmen nicht mehr überprüfbar sind, muss
rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und
eingereicht werden. Mit Arbeiten, deren Ausführung die
Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr
ermöglichen würden, darf erst nach Bestätigung durch
die örtliche Bauleitung fortgefahren werden.
Es werden generell nur waagerechte Grundflächen
gemessen. Zulagen für aufgehende Wandanschlüsse u. ä.
sind demzufolge in den Einheitspreisen mit zu
berücksichtigen, Höhe bis 30 cm, es sei denn, diese
Leistungen sind separat im LV ausgeschrieben.
Die örtliche Bauleitung übt das Hausrecht aus. Sie ist
als Vertreter des Bauherrn berechtigt, dem
Auftragnehmer Anweisungen zu erteilen.
Nach der Auftragserteilung ist innerhalb von 2
Kalenderwochen durch den Auftragnehmer ein
detaillierter Terminplan mit Einzelfristen auf Basis
des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins mit
Angaben von Zwischenterminen zu erstellen und dem
Auftraggeber bzw. der Bauleitung zu übergeben. Die im
Terminplan angegebenen Einzeltermine sind konsequent
einzuhalten und werden Vertragsbestandteil.
Der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich zu, bei
Gefährdung der Einhaltung von Terminen (auch
Zwischentermine) auf Anweisung des Auftraggebers die
tägliche Arbeitszeit auf 7:00 - 20:00 Uhr zu
verlängern. Außerdem verpflichtet sich der
Auftragnehmer, bei durch die Bauleitung des
Auftraggebers vorgegebener Notwendigkeit, die Anzahl
der Arbeitskräfte zu erhöhen. Die genannten Maßnahmen
sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu
berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Werden im Angebot abweichend von den im LV angegebenen
Produkten Materialien angeboten, so ist der eindeutige
Nachweis der Gleichwertigkeit des angebotenen Produktes
Sache des Bieters. Für diese Produkte ist die Qualität,
die Gleichwertigkeit und die Konformität mit den
europäischen Normen (harmonisierte technische Regeln)
und den dazu gehörigen deutschen Anwendungsnormen
nachzuweisen. Alternativangebote ohne diesen Nachweis
werden nicht berücksichtigt.
23. Zuverlässigkeitsprüfung:
Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei der Polizei
Alle Arbeitskräfte, die auf einem Polizeidienstgelände
zum Einsatz kommen sollen, müssen sicherheitsüberprüft
werden. Der Unternehmer stimmt ausdrücklich zu, dass
sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter
unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das
Landeskriminalamt (LKA) unterzogen werden. Zu diesem
Zweck ist das Formular "Fragebogen zur
Zuverlässigkeitsüberprüfung und Datenspeicherung" von
jeder AK, auch von event. NAN, ausgefüllt abzugeben.
Das Antragsformular wird Ihnen innerhalb von 2 Tagen
nach Auftragserteilung vom Objektplanungsbüro per
E-Mail übersandt. Dieses ist im Original mit einer
zusammenfassenden Auflistung aller benannten
Mitarbeiter sowie den zugehörigen Firmen-Kfz (keine
Privat-Kfz), einschl. Kennzeichen, einzureichen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung,
- für alle event. zum Einsatz kommenden Mitarbeiter
- das ORIGINAL-Antragsformular mit eigenhändiger
Unterschrift (Farbton - blau),
- in Papierform (kein FAX, keine E-Mail usw.),
an nachstehende Adresse zu senden:
Der Polizeipräsident in Berlin
Mietermanagement Dir ZS TL C 322
z.H. Frau Schwander
Keibelstraße 36
10178 Berlin
Der Termin, wann die Antragsformulare abgeschickt
wurden, ist der BL des AG unmittelbar nach Versand in
Textform per E-Mail mitzuteilen und eine Kopie der
Anträge zu übersenden!
Durch den Polizeipräsidenten in Berlin (ZSE II B)
werden für die überprüften und als zugangsberechtigt
festgestellten Personen Zugangsausweise per Post
zugestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von
je einem Kalenderjahr und verlängern sich nicht
automatisch. Sie müssen somit für jedes weitere
Kalenderjahr rechtzeitig neu beantragt werden. Die
Zugangsausweise müssen vor Leistungs- / Baubeginn
vorliegen.
Jede betroffene Person hat bei ihrer Tätigkeit auf den
Polizeiliegenschaften stets diesen Zugangsausweis sowie
ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass /
Personalausweis) mit sich zu führen. Auf Verlangen des
Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Zuverlässigkeitsprüfung bis zu 8 Wochen in Anspruch
nehmen kann.
Ohne gültige Zugangsausweise ist der Zugang zur
Liegenschaft verboten.
Alle Maße sind vorab am Bau zu überprüfen, etwaige
Abweichungen von der Planung sind sofort der Bauleitung
zu melden!
Zu erbringende Nachweise: Der Bieter hat zusammen mit
seinem Angebot folgende Nachweise bei der
Angebotsabgabe einzureichen - Eigenerklärung
ILO-Kernarbeitsnorm.
Nebenleistungen, die in die Einheitspreise
einzurechnen sind: Entsorgen von Abfall aus dem Bereich
des Auftragnehmers sowie Beseitigung von
Verunreinigungen, die von den Arbeiten des
Auftragnehmers herrühren. Ferner Entsorgung inkl.
Deponiegebühren von nicht verbrauchten Materialresten
aus der Verarbeitung der Einzelpositionen des AN.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich anhand der
erbrachten Leistung. Das Aufmaß erfolgt vor Ort. Die
Aufmassblätter sind unaufgefordert bei den jeweiligen
Rechnungen vorzulegen.
Besonderheiten der Baustelle: Lärmintensive Arbeiten
können teilweise nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00
Uhr und nach 15:00 Uhr ausgeführt werden.
Sämtliche Veröffentlichungen bzw. Publikationen im
Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme bedürfen der
Genehmigung durch den Auftraggeber.
Die Lieferfahrzeuge mit Materiallieferung und/oder
Schuttentsorgung müssen bei der Polizeidienststelle
(Wache) angemeldet werden.
Folgende Anlagen sind bei Angebotsabgabe und der
Ausführung zu beachten:
1. Lageplan
2. Baustelleneinrichtungsplan
3. Grundrisse
4. Schnitt
5. Schnitt (Archivunterlage)
6. Ansichten
7. Fotodokumentation
8. Raumbuch
9. Brandschutzkonzept
10. Bauablaufplan
11. Antrag Zutrittserlaubnis
12. Schadstoffgutachten
Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung
Bei dem Bauvorhaben - Haus 3 - handelt es sich um
Sanierungsarbeiten in einem Polizeidienstgebäude. Das
Gebäude wird während der Umsetzung der geplanten
Bauarbeiten in den Arbeitsbereichen leergezogen.
Es ist geplant:
Die Dachflächen zu dämmen und neu abzudichten
Die Fassadenflächen mit einer VHF auszustaten
Sämtliche Fenster und Türen auszuatsuchen
Die Innenbreiche neu zu gestalten
Die Ausführung erfolgt bei laufendem Betrieb der Häuser
1 und 2.
Baubeschreibung
Baubeschreibung - Rohbau PPS4, Haus 3
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein ehemaliges
Kantinengebäude im Bausystem als Stahl-Beton-Skelet. Das
Gebäude wurde im Jahr 1987 hergestellt. Die Form des
Grundrisses ist mit ca. 25,00x31,00 m beinahe quadratisch. Auf
der Straßenseite existiert eine Betonrampe mit Betonwänden
und einem Betonvordach. Es ist geplant, die Wände und das
Dach der Rampe abzubauen. Die OK der Traufe liegt bei ca.
5,40m v. OKFFEG ca. 6,00 6,50m v. OKG.
An den Fassaden wurden auf einer Höhe von (UK) ca. 4,50m /
(OK) ca. 6,00m v. OKG-Betonfassadenplatten montiert. Diese
springen gegenüber der Fassadenebene um ca. 18,00 cm nach
außen. Am Haupteingang ist eine Eingangswandnische mit H
ca.3,50m hergestellt.
Das Gebäude gehört zur Polizeianlage Pablo-Picasso-Straße 4
als Teil des Sicherheitsensembles der Berliner Polizei. Das
Gebäude ist mit einem Sicherheitszaun gesichert. Die Abstände
vom Gebäude zum Sicherheitszaun sind betriebsbedingt sehr
klein. Auf beiden Seiten des Gebäudes ist eine sehr hohe
Verbindungsmauer aufgebaut. Der Zugang zum Gebäude und
zu den Arbeitsflächen um das Gebäude herum ist
ausschließlich von der Süd-Ost-Seite möglich! Das Befahren
des Innenhofes der Anlage ist nicht möglich!
Besonderheiten der Ausführung!
Das Betreten und Befahren der BE-Fläche sowie der Baustelle
ist erst nach der Anmeldung in der Wache im Haus 1 (ca.
50,00m Entfernung) möglich. Hierfür muss zuerst in der Wache
eine Baustellenkarte (1 Stück pro Mitarbeiter Ausgabe gegen
die aktuelle Zutrittsberechtigung und Personalausweis) -
abgeholt werden. Hierzu ist es notwendig, davor den
Baustellenschlüssel (Torschlüssel des Bauzauns) in der Wache
abzuholen. Der Schlüssel und die Baustellenkarte sind täglich in
der Wache abzugeben. Die Polizeiwache bleibt im regulären
Betrieb. Es ist ggf. mit Wartezeiten vor der Wache beim
Abholen der Baustellenkarte oder des Torschlüssels zu
rechnen. Diese Einschränkungen sind bei der Kalkulation der
Preise zu berücksichtigen. Der o. g. Mehraufwand ist in die
Einheitspreise einzurechnen und wird separat nicht vergütet.
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich ein Bauaufzug
GEDA500 zur Verfügung.
Baubeschreibung - Rohbau PPS4, Haus 3
Technische Vorbemerkungen
Zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung sind in
ihrer jeweils neuesten Fassung zu beachten:
Technische Vorbemerkungen
01 ABBRUCH
01
ABBRUCH
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.02 ABBRUCHARBEITEN
01.02
ABBRUCHARBEITEN
01.03 STUNDENLOHNARBEITEN ABBRUCH
01.03
STUNDENLOHNARBEITEN ABBRUCH
02 ROHBAU_TROCKENBAU
02
ROHBAU_TROCKENBAU
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der
Hersteller, der VOB und sämtlicher Regelwerke des
Gewerks einschließlich der Nebengewerke sollen beachtet
werden.
2.2 Stoffe, Bauteile
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der
Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber zu verständigen.
Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene
Winkeltoleranzen.
Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der
unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen
von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder
Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so
auszugleichen, dass die geforderte
Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten
der Luft und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls;
ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann
verlangt werden.
Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter
durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten
Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene
Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den
Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die
angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in
Form von Handmustern zu bemustern.
Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind
sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der
Bauleitung abzusprechen.
Für das Verschrauben von Trockenbauplatten
untereinander sind grobgewindige Schrauben zu
verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der
doppelten Plattendicke entsprechen.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind
so zu verarbeiten, dass überstehendes Material
abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist
zu vermeiden.
Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner
als 100 Hz sein.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle
satt auszustopfen. Beim Umgang mit
Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für
gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle
Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren
untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage
mittels Messer erfolgen.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend
festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist
nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im
Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des
fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im
Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die
Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer
hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken
geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach
Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der
ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
2.3.2 Türen und Zargen
Türöffnungen sind grundsätzlich mit
U-Aussteifungsprofilen zu verstärken.
Für Türen bis R'w = 37 dB müssen Zargen mit Blechstärke
über 2 mm verwendet werden; sie sind mit Mineralfaser
satt auszustopfen. Bei Blechstärken über 2 mm müssen
Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines
Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt werden.
Für Türen bis R'w = 42 dB müssen grundsätzlich Zargen
mit einer Blechstärke über 2 mm verwendet werden; die
Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen.
Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind
Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung
einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen.
Bei Angebotsabgabe sind - falls aus der Sicht des
Bieters erforderlich - Prospekte oder
Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig
die Voraussetzungen für den Einbau der Stahlzargen
geschaffen werden können.
OK Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum,
nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das
Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist
in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge
einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem
Verlegen der Fußbodenbeläge.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die
Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine
Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen
provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem
Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Putzarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus:
Putz- und Stuckarbeiten (bezüglich der Vorschriften für
nasse Bauweisen)
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung - Nichtrostende
Stähle
Für Silikat- und Silikonharzputze gelten ausschließlich
die Herstellervorschriften.
2.2 Stoffe, Bauteile
Die Verarbeitungsrichtlinien der Werkmörtelhersteller
sollen eingehalten werden, auf Verlangen ist dem
Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind
oder wo Risse erwartet werden müssen, sind vor Beginn
mit dem Auftraggeber zu besichtigen und festzulegen.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Rissverhinde-
rung sind vor Beginn der Arbeiten mit dem Auftraggeber
abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt
besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien
(Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund
und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z.
B. Decke/Unterzug). Putzträger über Holzfachwerk sollen
keine Verbindung mit dem Holzwerk haben.
Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen,
Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile,
angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig
abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind
Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden,
sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Vor Einputzen von Metallteilen ist die
Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte
Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Alu-
miniumteilen sowie Kalk- oder Zementputz in Berührung
kommen.
2.3.2 Innenputz
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so
einzuputzen, dass durch temperaturbedingte
Längenänderungen keine Schäden am Putz entstehen kön-
nen.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume
besenrein zu übergeben.
In Feuchträumen sind Bindemittel ohne Gips zu
verwenden.
2 BESONDERER TEIL - Putzarbeiten
02.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.02 TROCKENBAUARBEITEN
02.02
TROCKENBAUARBEITEN
02.03 MAUERWERKSARBEITEN
02.03
MAUERWERKSARBEITEN
02.04 BETONARBEITEN
02.04
BETONARBEITEN
02.05 STUNDENLOHNARBEITEN
02.05
STUNDENLOHNARBEITEN
02.06 PUTZARBEITEN
02.06
PUTZARBEITEN
02.07 SONSTIGE LEISTUNGEN MAURER
02.07
SONSTIGE LEISTUNGEN MAURER
02.08 DECKENDURCHBRÜCHE NEU
02.08
DECKENDURCHBRÜCHE NEU
02.09 SONSTIGES
02.09
SONSTIGES
02.10 STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
02.10
STUNDENLOHNARBEITEN ROHBAU
03 ABDICHTUNGSMASSNAHMEN
03
ABDICHTUNGSMASSNAHMEN
03.__._._.01 Untergrundprüfung und Vorbereitung Untergrundprüfung und Vorbereitung.
Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten,
Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von
Wandflächen sowie Fundamentoberflächen (Sohle) und
-vorderkanten durch Bürsten. Leistung einschl.
Abtransport und Entsorgung der anfallenden Materialien
wie Staub, Schmutz, Putzreste etc.
Untergrund: Mauerwerk, Beton
Wand- und Bodenfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.01
Untergrundprüfung und Vorbereitung
280,00
m²
03.__._._.02 Entfernen von Staub durch Fräsen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten,
Sinterschichten u.a. haftungsmindernden Teilen von
Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und
-vorderkanten durch Fräsen. Leistung einschl.
Abtransport und Entsorgung der oben genannten
Materialien.
Wand- und Bodenfläche.
Ausführung in mehreren Räumen.
Untergrund: Mauerwerk oder Beton
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.02
Entfernen von Staub durch Fräsen
12,00
m²
03.__._._.03 Entfernen von Staub durch Sandstrahlen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten,
Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von
Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und
-vorderkanten durch Sandstrahlen.
Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben
genannten Materialien sowie des Strahlgutes.
Wandfläche.
Ausführung in mehreren Räumen.
Untergrund: Mauerwerk, Beton
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.03
Entfernen von Staub durch Sandstrahlen
280,00
m²
03.__._._.04 Entfernen von Staub durch Hochdruckwasserstrahlen Entfernen von Staub, Schmutz, Mörtelresten,
Sinterschichten u.a. haftungsminderndern Teilen von
Wandflächen sowie Fundamentoberflächen und
-vorderkanten durch Hochdruckwasserstrahlen.
Leistung einschl. Abtransport und Entsorgung der oben
genannten Materialien sowie des Strahlgutes.
Wand- und Bodenfläche.
Ausführung in mehreren Räumen.
Untergrund: Mauerwerk, Beton
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.04
Entfernen von Staub durch Hochdruckwasserstrahlen
280,00
m²
03.__._._.05 Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben,
Holzdübeln, Schrauben einschl. Verdübelung, nicht mehr
funktionsfähigen, überputzten Rohren und Kabeln, sowie
anderer Fremd- bzw. Störstoffe. Leistung einschl.
Abtransport und Entsorgung der oben genannten
Materialien.
Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.05
Entfernen von evtl. vorhandenen Gipsblomben
280,00
m²
03.__._._.06 Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen wie
Mauerwerksausbrüchen, offenen Mauerwerksfugen und
Unebenheiten im Untergrund durch Vorputzen / Zurappen
mit einem Mörtel in Einzelflächen zur Aufnahme des
Abdichtungsaufbaus.
Wandfläche
Eventuelle Zulagen für Ausführung im Bereich der
Nischen o. Leibungen ist einzurechnen und wird nicht
separat vergütet.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.06
Ausbesserungsarbeiten an Fehlstellen
280,00
m²
03.__._._.07 Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen.
Vorhandene, lose Mauerwerksziegeln ausbauen und neu
vermauern inkl. flächenebenes Verfugen des Mauerwerks
im Arbeitsbereich.
Abrechnung pro Stück Mauerziegel
Ziegelformat, Ziegelmaße ca. 255 x 125 x 68 mm
03.__._._.07
Labiles Mauerwerk in Teilflächen austauschen
10,00
Stk
03.__._._.08 Entfernung alter Farbeschichtung Entfernung alter Farbeschichtung mittels eines
aromatenfreien Abbeizers. Leistung einschl. Aufnehmen,
Abtransportieren und Entsorgen des Abbeizers.
Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.08
Entfernung alter Farbeschichtung
22,00
m²
03.__._._.09 Wand- /Bodenixel auskratzen/ aufweiten Wand- /Bodenixel
Wand/Wand-Xel
sowie evtl. Risse auskratzen / aufweiten und mit einer
hochkonzentrierten mikrokristallbildenden Putzmasse
z.B. 'Eurokristall100' o. gleichwertig schließen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Ausführungsort:
KG Wandflächen / Bodenflächen
inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und Rücksprünge des
Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte X-el Länge
Angebotenes Produkt:
03.__._._.09
Wand- /Bodenixel auskratzen/ aufweiten
160,00
m
03.__._._.10 Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen
der Oberflächen auskratzen. Leistung einschl.
Abtransport und Entsorgung des Materials sowie
Deponiegebühren.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.10
Bindelmittelarme, stark sandene Fugen nach dem Reinigen
160,00
m²
03.__._._.11 Vornässen des Untergrundes Vornässen des Untergrundes
Kärchern des Untergrundes mit Hochdruckstrahler,
Nassreinigung, Entfernen von Strahlgutrückständen.
Vornässen des Untergrundes mit Hochdruckstrahler zum
Erreichen einer offenporigen feuchten Fläche.
Überschüssiges Wasser auffangen und Entsorgen.
Wandfläche, Bodenfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die behandelte Fläche
03.__._._.11
Vornässen des Untergrundes
280,00
m²
03.__._._.12 Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel
unter Zugabe eines kristallitehaltigen, alkalischen
Zuschlags z. B. 'Eurokrristall200' o. gleichwertig
Auskratztiefe: 3 cm
Mörtelgruppe III
Mörtelklasse M10
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechung: über die neu verputzte bzw. verfugte
Mauerwerksfläche
Angebotenes Produkt:
03.__._._.12
Neuverfugung der ausgekratzten Fugen mit einem Mörtel
160,00
m
03.__._._.13 Grundierung des Untergrundes Grundierung des gereinigten und vorgenässten
Untergrundes.
Vorvernetzen des gereinigten / vorgenässten
Untergrundes mit kristallitehaltiger, hochalkalischer
Tiefengrundierung z. B. 'Eurokristall VK' o.
gleichwertig.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die grundierte Mauerwerks- und
Betonfläche
Angebotenes Produkt:
03.__._._.13
Grundierung des Untergrundes
280,00
m²
03.__._._.14 Kellerabdichtung Kellerabdichtung
Lastfall W2.1-E gegen Bodenfeuchte und aufstauendes
Sickerwasser
Raumnutzung: Archivräume
Untergrund: vorh. altes Kellermauerwerk
Abdichtung der Außen- und Innenwände des
Kellermauerwerks auf der Raumseite z. B. durch
flächiges Auftragen einer mikrokristallbildenden
Dichtmasse/ Feinspachtel in zwei Arbeitsschritten auf
den grundierten Untergründen und Abziehen mit der
Glättkelle, nachbearbeiten mit Quast oder Pinsel,
Schichtstärken:
Schicht 1 - von mindestens 2 mm mit z. B.
'Eurokristall300' oder gleichwerig
Schicht 2 - von 3 bis 5 mm mit z. B. Eurokristall200'
oder gleichweritg
Wandfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die abgedichtete Mauerwerksfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
1. Schicht - angebotenes System:
2. Schicht - angebotenes System:
03.__._._.14
Kellerabdichtung
280,00
m²
03.__._._.15 Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el.
Abrechnung über einfache Bodenfläche.
Die eventuelle Überlappung des Systemaufbaus ist in die
EP-s einzurechnen.
03.__._._.15
Wie vor, jedoch Bodenfläche inkl. Wand-/Boden X-el
64,00
m²
03.__._._.16 Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen zwischen die 1.
und 2. Abdichtungslage im Bereich von rissgefährdeten
Wandbereichen, wie stark durchfeuchtete Wandbereiche
und Bereiche mit wechselndem Material.
Wandfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die beklebte Mauerwerksfläche,
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
03.__._._.16
Einbettung von Kunststoffgewebeeinlagen
146,00
m²
03.__._._.17 Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung
feuchter Reststellen, mit hochkonzentrierter
Dichtschlämme, als zweite Funktionslage, in
Teilflächen, ggf. in mehreren Arbeitsgängen.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete
Mauerwerks- und Betonfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
03.__._._.17
Gesonderte Nachprüfung der Gesamtfläche, Nachbehandlung
212,00
m²
03.__._._.18 Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse, in
rissegefährdeten Bereichen wie Materialwechsel, an
Übergängen Metall/ Beton sowie in Bereichen mit
stärkerer Feuchtigkeitsbelastung.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete
Mauerwerks- und Betonfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
03.__._._.18
Einbetten von Gewebe in die Dichtmasse
22,00
m²
03.__._._.19 Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen
mit einer hochkonzentrierten, kristallitehaltiger
Dichtschlämme als Zulage zur Abdichtungslage im System.
Ausführung ggf. in mehreren Arbeitssschritten, auch in
Teilflächen.
Schichtstärke 2-5 mm
Wandfläche, Bodenfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die nachgeprüfte bzw. bearbeitete
Mauerwerks- und Betonfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
03.__._._.19
Nachbehandlung der noch feuchten Rest- oder Fehlstellen
212,00
m²
03.__._._.20 Erschwernis Anarbeiten an Einbauten Erschwernis für das Anarbeiten der Beschichtungen an
nicht entfernten Einbauten, Türzargen, Fensterrahmen,
Fensterbänken, Treppenstufen, Kabeln, Kabeltrassen,
technische Anlagen, Rohren, Steckdosen etc.
03.__._._.20
Erschwernis Anarbeiten an Einbauten
28,00
m
03.__._._.21 Zwischenbeschichtung der Wandflächen Zwischenbeschichtung der mit Dichtmasse oder 2K-
Spachtel behandelten Wandflächen mit einer
epoxidharzgebundenen 2K- Rollbeschichtung z. B. mit
'Europox P100' oder gleichwertig.
Mindestauftragsstärke: 4mm
Wandfläche, Bodenfläche
Ausführungsort:
KG-Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die beschichtete Mauerwerks- und
Betonfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
Angebotenes System:
03.__._._.21
Zwischenbeschichtung der Wandflächen
280,00
m²
03.__._._.22 Endbeschichtung der Wandflächen Endbeschichtung der mit Dichtmasse oder 2K- Spachtel
behandelten Wandflächen mit einer 2-lagigen
epoxidharzgebundenen 2K-Rollbeschichtung im System als
Schutzbeschichtung. z. B. mit 'Europox 300 ROW' oder
gleichwertig.
Mindestauftragsstärke: 4mm
Wandfläche, Bodenfläche
Ausführungsort:
KG-Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die beschichtete Mauerwerks- und
Betonfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
Angebotenes System:
03.__._._.22
Endbeschichtung der Wandflächen
280,00
m²
03.__._._.23 Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche mit
Granitsplitt zur Aufnahme eines folgenden Putzsystems
als Haftvermittler.
Material: Granitsplitt Korngröße: 1 bis 2 mm
03.__._._.23
Abstreuung der noch frischen Wandoberfläche
280,00
m²
03.__._._.24 Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen im
Bestand wie Elektro-, Wasser- und Heizungsauslässe
sowie Stahl- und Einbauteile mit einem flexiblen,
hochvergüteten, kristallitehaltigen Feinspachtel z. B.
'Europox 910' oder gleichwertig.
Angebotenes System:
03.__._._.24
Herstellen von Abdichtungen an Wanddurchdringungen
12,00
Stk
03.__._._.25 Herstellen einer Hohlkehle Herstellen einer Hohlkehle im
Wand-Wand-X-el
Wand-Boden-X-el
mit einem kristallithaltigen Epoxydmörtel z. B.
Europox910' oder gleichwertig
Durchmesser: 40 - 60 mm
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
Abrechnung: über die abgedichtete Mauerwerksfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
Angebotenes System:
03.__._._.25
Herstellen einer Hohlkehle
160,00
m
03.__._._.26 Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung an den
Außenkanten wie Beton- und/oder Mauerwerksstützen,
Vorsprünge der Wände.
Einzurechnen sind sämtliche Arbeitsschritte des
Abdichtungssystems samt Schutzbeschichtung und
Abstreuung.
Überlappung zu den benachbarten Abdichtungsflächen
mindestens 0,10 m.
Der Einsatz von Putzschienen ist einzurechnen.
Abrechnung über lfm der Vor- und Rücksprünge bzw.
Kanten.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks.
Ausführung in mehreren Räumen.
03.__._._.26
Zulage zum Aufbau der Systemabdichtung
80,00
m
03.__._._.27 Spritzbewurf des Kellermauerwerks Spritzbewurf des Kellerwand
Wandflächen netzartig mit Sanier-Vorspritzmörtel
belegen.
Wandfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen.
Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
03.__._._.27
Spritzbewurf des Kellermauerwerks
180,00
m²
03.__._._.28 Kantenprofil aus Edelstahl Kantenprofil aus Edelstahl für Innenputz V2A Putzprofil
als Kantenschutz für Putz der Kellerwände liefern und
in mehreren Teillängen bis 1,00m einbauen.
03.__._._.28
Kantenprofil aus Edelstahl
48,00
Stk
03.__._._.29 Wie vor, jedoch L=2,20 m Wie vor, jedoch L=2,20 m.
03.__._._.29
Wie vor, jedoch L=2,20 m
14,00
Stk
03.__._._.30 Unterputz Unterputz aus nach WTA-zertifiziertem, porenhydrophobem
Sanierputz, Körnung 0 - 4 mm, mit selbstaktiver
Porenbildung, Mörtelgruppe nach DIN EN 998-1: R, CS II,
Wc 2 (DIN 18550: P II), Material mit rein mineralischem
Zuschlag, fluchtgerecht verziehen und zeitgerechtes
Aufrauhen der Putzoberfläche.
Wandfläche
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen.
Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche
System-, Flächen- und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
Mindestputzdicke: 10mm
03.__._._.30
Unterputz
180,00
m²
03.__._._.31 Oberputz Oberputz nach WTA-zertifiziertem, porenhydrophobem
Sanierputz, Körnung 0 - 4 mm, mit selbstaktiver
Porenbildung, Mörtelgruppe nach DIN EN 998-1: R, CS II,
Wc 2 (DIN 18550: P II), Material mit rein mineralischem
Zuschlag.
Ausführungsort:
KG Wandflächen inkl. Leibungsflächen sowie Vor- und
Rücksprünge des Mauerwerks sowie Bodenflächen.
Ausführung in mehreren Räumen und Teilbereichen.
Abrechnung: über die verputzte Mauerwerksfläche
System-, Flächen und Arbeitsgangüberlappungen sind in
die EP einzurechnen.
Mindestputzdicke: 10mm
Oberfläche: gefilzt
03.__._._.31
Oberputz
180,00
m²
03.__._._.32 Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes an
die vorhandene Putzfläche / Putzkanten.
03.__._._.32
Zulage zur Vorposition fürs Anarbeiten des Putzes
140,00
m
04 INNENDÄMMUNG
04
INNENDÄMMUNG
04.01 VORBEREITUNG
04.01
VORBEREITUNG
04.02 INNENDÄMMUNG WÄNDE
04.02
INNENDÄMMUNG WÄNDE
04.03 ANSTRICH, INNENDÄMMUNG
04.03
ANSTRICH, INNENDÄMMUNG
04.04 OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
04.04
OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
04.05 SONSTIGES
04.05
SONSTIGES
04.06 STUNDENSÄTZE INNENDÄMMUNG
04.06
STUNDENSÄTZE INNENDÄMMUNG
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