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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A. Allgemeine Projektbeschreibung In der Passauer Straße in Berlin wird ein neues Geschäftshaus mit Tiefgarage errichtet. Die gesamte Grundstücksfläche wird mit dem Sockelbauwerk mit 5 unteridischen und 2 oberirdischen Vollgeschossen überbaut. In dem Sockelbauwerk entstehen mehrere gehobene Einzelhandelsflächen. Die oberen Etagen des Sockelbauwerks bieten Platz für moderne Büroflächen. Eine Besonderheit des Projekts stellen das Vorderhaus und das Punkthochhaus inmitten des Ensembles dar, welche sich aus dem Gartengeschoss im 2.OG entwickeln. Das Voderhaus reicht bis ins 5. OG pls Staffelgeschoss. Das Punkthochhaus erstreckt sich bis ins 12.OG bzw. ins 13.OG. Sowohl das Vorderhaus als auch das Punkthochhaus werden als moderne und hochwertige Büroflächen ausgebaut.
Es wird beabsichtigt das Gebäude nach dem US-amerikanischen System "Leadership in Energy and Environmental Design" kurz "LEED" zertifizieren zu lassen. Ziel ist es "LEED Platin" zu erreichen
A. Allgemeine Projektbeschreibung
B. Allgemeine Vorbemerkungen Bindefrist an das Angebot
Der Auftragnehmer ist mit Angebotsabgabe an sein Angebot
gebunden, und zwar bis 6 Monate nach Angebotsabgabe.
B. Allgemeine Vorbemerkungen
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Vorbemerkungen sind „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ und entsprechend in die EP´s einzurechnen.
1.1 Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelner Positionen auf ihre Vollständigkeit, sach- und fachliche Richtigkeit sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Nachforderungen wegen Unkenntnis bzw.
fehlerhafter Leistungsbeschreibung nach Vertragsabschluss werden nicht anerkannt.
1.2. Die Ausführung der Leistung erfolgt entsprechend der übergebenen Unterlagen sowie sach- und fachgerecht mit Hinweis auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige DIN-Norm. Widersprüche sind im Angebotsanschreiben bekannt zu geben.
1.3. Sämtliche Leistungen sind einschl. aller Materiallieferungen, deren Transporte, Aussparungen, Rohrdurchführungen, Durchbrüche, Anschlüsse aller An-, Abschluss-, Eck- und sonstiger Profile, sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen, mit Befestigungsmaterial in fix und fertiger Arbeit auszuführen bzw. in den EP 's einzubeziehen.
1.4. An.- und Abtransporte, Auf.- und Abbau, herstellen und vorhalten aller zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen, Bauaufzüge, Gerüste, Leitern sowie sonstige Baustelleneinrichtung etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
1.5. Der Einheitspreis ist in Euro anzugeben. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungsbeschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Sämtliche Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
1.6. Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen.
1.7. Sind für Leistungen des AN Werkspläne, Montagepläne, Statik, Berechnungen oder sonstige Nachweise zu erstellen, so sind diese vom AN zu erbringen und sind mit den entsprechenden EP´s abgegolten. Dies gilt nur, sofern diese Leistung nicht gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst ist.
1.8. Notwendige Revisionszeichnungen und Prüfunterlagen sind nach Fertigstellung für die entsprechenden Leistungen, vor Abnahme, vom AN dem AG auszuhändigen.
1.9. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen sind diese dem AG zu übergeben. Bei geschlossenen Arbeitsgängen bzw. Leistungen sind die einzelnen Materialien nur eines Herstellers zu verwenden.
1.10. In den Preisen sind weiterhin einzukalkulieren die Kosten für das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung, (Tagesunterkünfte, Geräte, Arbeitsbühnen und dgl.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporteinrichtung bis zur Verwendungsstelle. Erforderliche Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Eis Schnee und Regen.
Versicherungen. Schlagen und Bohren von Löchern/Schlitzen für Befestigungen aller Art.
Durchführung aller erforderlichen Materialprüfungen. Alle Sicherheitsmaßnahmen gem. den Unfallverhütungsvorschriften.
1.11. Alle Maße sind vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle zu prüfen und zu entnehmen. Sollten bei der Montage von Leistungen, Änderungen erforderlich werden die auf Fehler im Aufmaß beruhen, so haftet der AN für diese Kosten.
1.12. Es wird eine komplette und abnahmereife Arbeit gefordert, eventuelle Einstellungen bzw. Einregulierungen zur Funktion von Anlagen sind in den EP' s einzurechnen.
1.13. Alle Räume, Arbeitsplätze und Gerüste sind mindestens zweimal wöchentlich besenrein zu reinigen.
1.14. Sämtliche Einbauten wie Fenster, Fassaden, Bodenbeläge, Türen, haustechnische Artikel bzw. sonstige Einbauteile sind vor Beschädigungen und Verschmutzungen freizuhalten und eventuell besonders zu schützen.
1.15. Das Aufstellen und Einrichten von Mannschaftsunterkünften und Lagerplätzen ist mit der örtl. Bauleitung des AG´s abzustimmen.
1.16. Bei Abweichung der ausgeschriebenen Produkte und Fabrikate hat der AN die Nachweise für die Gleichwertigkeit dem AG vor Ausführung und Bestellung vorzulegen. Die Produkte müssen anhand von Bemusterungen vorgelegt werden und müssen ausdrücklich vom AG und vom Bauherrn freigegeben werden. Wenn der Bieter kein abweichendes Fabrikat benennt, gilt das Leitfabrikat als angeboten.
1.17. Zur Bearbeitung von Mängeln, die während oder nach dem Porjekt entstehen, setzt der AG auf das Qualitätsmanagementsystem n.core BUILD Moduls. Es wird bestrebt, dass das Mängelmanagement weitesgehend über dieses Modul erfolgt. Der NU verpflichtet sich zur Verwendung dieses Systems. Der AG übermittelt nach Vertragsschluss die Zugangsdaten sowie eine Anleitung für den Umgang mit dem Portal.
C. Zusätzliche Vertragsbedingungen
D. LEED-/ Well-Zertifizierung LEED-ZERTIFIZIERUNG
LEED VERFAHREN
Die Berlin, Passauer Straße 1-3 Immobilien GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Gebäude nach dem US-amerikanischen System „Leadership in Energy and Environmental Design“(LEEDv4) zertifizieren zu lassen.
Die Planung und die ergänzenden Qualitäts- und Dokumentationsstandards wurden mit dem Ziel „LEED Platin“, Systemvariante Building Design & Construction (Core & Shell) entwickelt.
Im Zusammenhang mit der LEED-Zertifizierung ist die Umsetzung des Zertifizierungsverfahren WELL v2 Core erforderlich.
Die allgemeinen Anforderungen und Pflichten für den AN hinsichtlich seiner Mitwirkung an der angestrebten Zertifizierungen sind den LB-Unterlagen/1.2 zusätzliche Vertragsbedingungen/Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Pkt. III.3 LEED-ZERTIFIZIERUNG zu entnehmen.
EINZELKRITERIEN
Die weiteren Informationen und Formulare zur Umsetzung der Projektziele LEED / WELL sind den gesonderten Unterlagen LB-Unterlagen\2.4.4 LEED -Zertifizierung zu entnehmen.
Die besonderen Vorgaben hinsichtlich der umwelt- und ressourcenschonenden Bauprozesse sowie der ökologischen Bauprodukte sind dem Dokument "LEED ANFORDERUNGEN AN BAUDURCHFÜHRUNG | AUSBAUGEWERKE" zu entnehmen.
Der beigefügte "IAQ Management Plan" enthält die Deklarationen zu LEED-Anforderungen an Innenraumluftqualität während der Bauphase und andere Anforderungen an umweltverträgliche Gestaltung der Bauprozesse aus der EU-Taxonomie. Die Vorlagen müssen in den gelb markierten Bereichen nach der Vergabe ergänzt und durch den AN unterzeichnet / an den AG übergeben werden.
Die beigefügten Erklärungen "Letter of Assurance" gelten für die Umsetzung des WELL-Verfahrens.
Die Erklärungen sind in englischer Sprache verfasst. Darin sind folgende Themen enthalten:
A04.1 Luftqualität während Baustellentätigkeit (Staubschutz, wie im LV-Text beschrieben)
X01.1 Begrenzung von Asbest (in Deutschland gesetzlich geregelt)
X01.3 Begrenzung von Blei (Beschränkung von Quecksilber und Blei in Deutschland durch die RoHS-Richtlinie (Directive 2011/65/EU) geregelt)
X06.1 VOC Begrenzung in bauseitig ausgeführten Farben, Lacken etc. (Crosswalk Materialprüfprozess LEED)
X06.2 VOC Begrenzung in Mobiliar und Baustoffen (Crosswalk Materialprüfprozess LEED)
Je nach Gewerkezuordung und Verantwortlichkeit, sind diese von AN zu unterzeichnen und an den AG zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat alle relevanten Anforderungen zu erfüllen, zu dokumentieren und an der LEED-Zertifizierung mitzuwirken. Dazu ist die Abstimmung mit dem LEED AP und Projektbeteiligten erforderlich, u.a. die Teilnahme an Workshops zur Durchsprache LEED relevanter Punkte. Dabei können weitere Dokumente und Unterlagen zur Umsetzung der Projektziele dem AN überreicht werden. Die Aufwendungen und damit verbundenen Kosten zur Erfüllung der LEED-Zertifizierung gemäß dieser Beschreibung und den beigefügten Unterlagen sind bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Die Inhalte sind in Bezug auf die Auswahl und die Nachweispflichten für die Baumaterialien, Bauprodukte oder die Bauprozesse des AN für alle Unterbeschreibungen der Leistungsbeschreibung bindend, auch wenn in den Positionstexten nicht gesondert darauf eingegangen wurde.
D. LEED-/ Well-Zertifizierung
E. Abgrenzung Grund- / Mieterausbau Innerhalb der Struktur des Leistungsverzeichniss erfolgt die Trennung zwischen Grund- und Mieterausbau.
Grundsätzliches beinhaltet der Grundausbau (hier für Gewerk Trockenbau) folgendes:
Die kompletten Trockenbauleistungen
- in den Untergeschossen
- in den Räumen der Gebäudetechnik
- in den Erschließungsbereichen (TRH, Schleusen etc)
- in den Nebenräumen der Retailflächen (Lager, Flur, Personalräume, Sanitärräume, Technikräume)
- der WC-Kernen aller Bereiche (ohne PuMi / Server-Raum)
- alle Schachtverkleidungen
- Mietbereichstrennwände (Büros, Retail)
E. Abgrenzung Grund- / Mieterausbau
01 Untergeschosse (UG 5 bis UG 1)
01
Untergeschosse (UG 5 bis UG 1)
01.01 Grundausbau - Wände
01.01
Grundausbau - Wände
01.02 Grundausbau - Decken
01.02
Grundausbau - Decken
01.03 Temporärer Bautenschutz
01.03
Temporärer Bautenschutz
02 Sockelbau (EG bis 1.OG)
02
Sockelbau (EG bis 1.OG)
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen Grün = Grundausbau innerhalb der Mietfläche
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen
02.01 Grundausbau - Wände
02.01
Grundausbau - Wände
02.02 Grundausbau - Decken
02.02
Grundausbau - Decken
02.03 Mieterausbau (Büros) - Wände
02.03
Mieterausbau (Büros) - Wände
02.04 Mieterausbau (Büros) - Decken
02.04
Mieterausbau (Büros) - Decken
03 Vorderhaus (2.OG bis 6.OG)
03
Vorderhaus (2.OG bis 6.OG)
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen Grün = Grundausbau innerhalb der Mietfläche
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen
03.01 Grundausbau - Wände
03.01
Grundausbau - Wände
03.02 Grundausbau - Decken
03.02
Grundausbau - Decken
03.03 Mieterausbau - Wände
03.03
Mieterausbau - Wände
03.04 Mieterausbau - Decken
03.04
Mieterausbau - Decken
04 Punkthhochhaus (2. OG bis 13.OG)
04
Punkthhochhaus (2. OG bis 13.OG)
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen Grün = Grundausbau innerhalb der Mietfläche
Abgrenzung Grundausbau / Mieterausbau innerhalb der Büroflächen
04.01 Grundausbau - Wände
04.01
Grundausbau - Wände
04.02 Grundausbau - Decken
04.02
Grundausbau - Decken
04.03 Mieterausbau - Wände
04.03
Mieterausbau - Wände
04.04 Mieterausbau - Decken
04.04
Mieterausbau - Decken
05 Bedarfspositionen (ohne GB)
05
Bedarfspositionen (ohne GB)
05.01 Diveres
05.01
Diveres
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