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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen.
Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt
Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb)
Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren.
An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter" hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden. Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle.
Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von
ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen!
Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen.
Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen-
einbringung ins Gebäude gibt es nicht.
Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern.
Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten!
Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der vorherigen Terminabsprache.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG
vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Stahlbauarbeiten
Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt
im 1 - Schichtbetrieb.
Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags)
je 10 Arbeitsstunden.
Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben.
Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel
unterteilt:
Titel 01 Stahlbauarbeiten Innenbereich
Titel 02 Stundenarbeiten
Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde:
1. das nachstehende Leistungverzeichnis
2. Baustelleneinrichtungsplan
3. Ausführungsplanung
4. Statik Ing.-Büro Müller + Raring GmbH
5. Bauzeitenplan
6. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter
Procter & Gamble Euskirchen
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem
Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz.
Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz beinhalten.
Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste
ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum
Vergabezeitpunkt gültigen Fassung mit ihren Teilen B,
und C, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art zu Grunde.
Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden.
Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil.
Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter:
Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten.
Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre: "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt.
Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien.
Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme konsequent zu beachten!
Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen!
Anforderungsklasse an Stahlhochbau (Standardfall) bzw. an Stahlbaufirmen:
Für alle tragenden Stahlbauteile und Aluminiumkonstruktionen ist die Norm DIN EN 1090 verpflichtend.
Schweißende Betriebe müssen:
- eine werkeigene Produktionskontrolle (WPK) einrichten und aufrechthalten
- durch eine notifizierte Stelle (TÜV, DEKRA) zertifiziert werden,
- CE-Kennzeichen auf den Produkten bringen
-Dokumentation der Schweißprozesse nachweisen (WPS, WPQR, Schweißerqualifikationen
- Ausführungsklasse EXC2, ISO 15614-1 Level 1
gemäß EN 1090-2, Anhang B
SIGEKO:
Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO nach Baustellenverordnung wird auf der Baustelle eingesetzt.
Die Hinweisen des SiGeKo sind zu beachten!
An der Baustelle wird ein SIGE-Plan, eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan ausgelegt.
Ihre Inhalte sind zu beachten und einzuhalten.
Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gewerkspezifische, auf die Baustelle abgestimmte Gefährdungsbeurteilung beim Auftraggeber vorzulegen.
Nebenangebote / Materialien:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und technische Konstruktionen sind im Hauptangebot anzubieten. Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen. Gegebenfalls sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial beizufügen. Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen.
Haftungen:
Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungsund Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers.
Stundenlohnarbeiten:
Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der Ausführung der Leistungen. Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen. Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden. Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung direkt der Bauleitung vorzulegen!
Wegfall von Einzelpositionen durch AG
Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den Auftragnehmer.
Bautagebuch:
Das Bautagebuch ist auf Vordrucken, die mit dem AG vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen sind, zu führen. Durch den Auftragnehmer sind die Bautageberichte in der vorgeschriebenen Form wöchentlich der Bauleitung zu übergeben.
Material-Prüfzeugnisse:
Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert.
Behördliche Genehmigungen:
Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen,
Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung,
Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat
der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor
der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen
Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen
sind in die Angebotspreise einzureichen.
Vorleistungen:
Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass denanderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt.
Termin- und Bauablaufplan:
Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen. Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt auszuführen. Der damit verbundende Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Werk-und Montageplanung:
Der Auftragnehmer hat eine Werk-und Montageplanung dem
Auftraggeber oder Architekten vor Ausführung der
Arbeiten rechtzeitig zur Freigabe durch
den Auftraggeber vorzulegen, so dass die Bestellungen
der Materialien (wegen Lieferzeit) durch den AN
rechtzeitig ausgeführt und die Liefer- und
Montagetermine eingehalten werden können.
Die Terminkoordination obliegt dem AN.
Die Werk-und Montageplanung ist fortzuschreiben bis zur
endgültigen Fertigstellung / Ausführung vor Ort.
Die Erstellung der Werk- und Montageplanung sowie
Fortschreibung wird nicht gesondert vergütet und ist
mit in die Einheitspreise einzukalkulieren!
Aufmass:
Das Aufmass ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu nehmen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den VOR Ausführung vor Ort den Freigabevermerk des Auftraggebers (AG) tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Aufmass /Abrechnungsgrundlage:
Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues,
prüffähiges Aufmaß als Abrechnungsgrundlage für den
Auftraggeber zu erstellen.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erstellten Flächen ohne Berücksichtigung von
Verschnitt.
Beim Aufmass ist zu berücksichtigen, dass alle
Abbruchwände und Montagewände, Decken etc. nur
einseitig gemessen und abgerechnet werden.
Nebenleistungen Planungsunterlagen:
Dem AG sind nach Abschluss der Arbeiten alle
Planunterlagen wie z.B. die Werk- und Montageplanung mit Grundriss, Ansichten, Schnitte,
Detailzeichnungen etc. in einem Ordner abzugeben.
3.0. Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1. Gerüstarbeiten:
Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten Gerüste, auch die, deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen, gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen. Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist in den Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert in den Positionen beschrieben.
Montagehöhen bis ca. 5,40 m !
Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen.
3.1.2 Arbeiten auf Leitern:
Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen
(Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen
(Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen.
Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden.
Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich,
in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden.
Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen
Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein
oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden.
Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel,
d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten!
Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von Procter & Gamble Werk Euskirchen!
3.2. Schutz von vorh. Bauteilen:
Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders sorgfältig abzudecken, abzukleben und zu schützen. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert.
3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten Container zu entsorgen. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p& g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
4.0 Technische Vorbemerkungen
4.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 1090-2
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
-
Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von
Stahltragwerken
Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten
Baustoffe und Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden
und zu beachten, dies gilt ohne Ausnahme für alle in
dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten.
Die Verarbeitung oder Montage hat entsprechend den
Herstellervorschriften, Verarbeitungsrichtlinien,
gültigen Gütebestimmungen und nach den "Anerkannten
Regeln der Technik" zu erfolgen.
BAU O NRW Bauordnung des Landes Nord-Rhein Westfalen,
SBauVO (Sonderbauverordnung vom 17.11.2009,
TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und
Untergründe,
den Technischen Regeln für Arbeitsstätten,
UVV Unfallverhütungsvorschriften,
die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe
und Sachwertschutz (BFS),
die aktuellen Herstellervorschriften.
Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der
Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind bei
der Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und
einzuhalten.
4.1.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu
übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Bauleitung zu übergeben
4.1.3 Angaben zur Ausführung
Grundlage sind alle Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter, die vom AN zwingend beachtet und umgesetzt werden müssen.
4.1.3.1 Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern,
Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt.
Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen
(i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist
Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken
auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind
bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern
anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung
unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen
Teilen zu verfahren.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und
zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für
andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der
Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der
Bauleitung abzustimmen.
4.1.3.2 Reparatur, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von
Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und
zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch
aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen und
dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
4.1.4. Erlaubnispflichtige Arbeiten
Eine Feuererlaubnis wird benötigt für:
Löten, Heißkleben, Schweißen, Brennschneiden,
Trennschleifen oder verwandte Arbeitsverfahren.
Arbeiten an Systemen, Rohrleitungen oder Kanälen in
denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, die zu einem
Feuer oder sogar zu einer Explosion führen können.
Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen oder
Anlagen.
Den Betrieb von kraftstoffbetriebenen Fremdfahrzeugen
(Motoren) innerhalb der Gebäude.
Das Betreiben von Heizgeräten, Heißluftgeräten oder
Kochern.
Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten ist eine
schriftliche Genehmigung durch den
Arbeitsverantwortlichen AN in Form eines
Feuer-Erlaubnisscheins und einer Gefährdungsbeurteilung
einzuholen (via Feuerschutzbeauftragte).
Die Gültigkeit beträgt max. 8 Stunden.
Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten sollte auch
zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung
grundsätzlich geprüft werden, ob anstelle dieser
Arbeiten sogenannte "kalte" Verfahren (Sägen,
Schrauben, Kaltkleben, etc.) eingesetzt werden können.
Der Erlaubnisschein ist an einen konkreten
Arbeitsauftrag (Werk) sowie gleichbleibende
Umgebungsbedingungen und Arbeitsverfahren gebunden.
Ändern sich diese Umstände, muss die
Gefährdungsbeurteilung erneut
durchgeführt und der Erlaubnisschein erneut beantragt
werden.
In feuergefährdeten Bereichen dürfen feuergefährliche
Arbeiten nur von entsprechend ausgebildeten Personen
ausgeführt werden, die über 18 Jahre alt sind.
Auszubildende dürfen die Arbeit nur unter Aufsicht
ausführen.
Für Schweißarbeiten an tragenden Bauelementen oder
Sicherheitseinrichtungen ist zusätzlich das regelmäßige
Ablegen einer Schweißprüfung nachzuweisen.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen
funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit
Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind
geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit
Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu
erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte
Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug
gefährdete Oberflächen abzudecken.
4.1.5 Arbeiten in der Zwischendecke
Vor Beginn der Arbeiten muss der Ausführende eine
schriftliche Anordnung des Auftraggebers in Form der
Befahr-Erlaubnis für Arbeiten in der Zwischendecke
erhalten haben.
4.1.6 Arbeiten an Massivbauteilen
(Mauerwerk, Betonstützen, Dachkonstruktion)
Sämtliche Arbeiten an Massivbauteilen (Abhängen und
Anbringen von Bauteilen, Maschinen, etc) dürfen
ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem
Structural Integrity Owner des Werkes durchgeführt
werden.
4.1.7 Angaben zur Abrechnung
Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Längen- und
dem Flächenmaß gelten die Regeln des Abschnitt 5 ATV
DIN 18360 Metallbauarbeiten.
5.0 Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt.
______________________________________________________
Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag. 3.0 Vorbemerkungen zum Zweischichtbetrieb
Leistungsbeschreibung:
Für die Ausführung der Bauleistungen wird durch den Auftraggeber ein Zweischichtbetrieb angeordnet.
Auf sämtliche Positionen der nachfolgenden Titel
Stahlbauarbeiten
ist der nachfolgend beschriebene Baustellenerschwerniszuschlag zu kalkulieren und anzubieten.
Ausführungsbedingungen:
Die Leistungen sind während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit im Zweischichtbetrieb auszuführen.
Arbeitszeit:
Montag bis Samstag
2 Schichten je 10 Arbeitsstunden
tägliche Gesamtarbeitszeit: 20 Stunden
Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte-, Material- und Bauablaufdisposition eigenverantwortlich so auszurichten,
dass die vertragsgemäße Ausführung innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeiten sichergestellt ist.
Umfang des Zuschlags:
Mit dem Baustellenerschwerniszuschlag sind sämtliche infolge des angeordneten Zweischichtbetriebes entstehenden Mehrkosten vollständig abgegolten.
Hierzu gehören insbesondere:
Schicht- und Erschwerniszulagen,
erhöhter Personalbedarf,
zusätzliche Bauleitung und Aufsicht,
zusätzlicher Geräte- und Maschineneinsatz,
organisatorischer und logistischer Mehraufwand,
Mehrkosten für Transport, Materialbereitstellung und Baustellenbetrieb,
sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Gemeinkosten sowie
alle sonstigen Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten im Zweischichtbetrieb erforderlich sind.
Mit der Zuschlagsposition sind sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Erschwernisse und Mehraufwendungen abgegolten.
Weitergehende Vergütungsansprüche aufgrund der Anordnung des Zweischichtbetriebes sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf zusätzlichen, durch den Auftraggeber angeordneten Leistungsänderungen beruhen.
Kalkulationsvorgabe:
Die Einheitspreise der Leistungspositionen sind ohne Berücksichtigung der Mehrkosten aus dem Zweischichtbetrieb zu kalkulieren, sodass diese mit üblichen Einheitspreisen vergleichbar bleiben.
Die durch den Zweischichtbetrieb entstehenden Mehrkosten sind ausschließlich über die hierfür vorgesehene Zuschlagsposition anzusetzen und auszuweisen.
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag.
01 Stahlbauarbeiten Innenbereich
01
Stahlbauarbeiten Innenbereich
01.__.010 Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand bis HEA 200 mobile Trennwand Lieferung und Montage einer Stahlstütze
für den Anpressdruck der mobilen Trennwand
gemäß beigefügter Statik, Pos. S1, Seite 26 - 35
Stahlstütze bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235
Höhe ca. 3,50 m
inkl. Stützenkopf,
Anschluss an vorhandenen Stahlträger HEA 200
mittels Kopfplatte 60 x 180 mm,
Material Ankerplatte S235 (St37)
Ankerplattendicke t= 8 mm
mit 2 M12 10.9
inkl. Stützenfuß,
Anschluss auf dem Rohboden mittels
Fussplatte 60 x 180 mm, t= 8 mm
mit 2 M12 10.9, Dübelbefestigung
Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren
(Einbau verdeckt)
Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
Hinweis:
-keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt!
Bereich Mobile Trennwand
01.__.010
Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand bis HEA 200 mobile Trennwand
2,00
Stk
01.__.020 Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand ab HEA 200 bis IPE 140 mobile Trennwand Lieferung und Montage einer Stahlstütze ab HEA 200 (vorh. Stahlträger mobilen Trennwand)
bis neue IPE 140 gemäß beigefügter Statik,
Pos. S1, Seite 47a + 48a
Stahlstütze bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235
Höhe ca. 1,50 m
inkl. Stirnplatten 80 x 180x 8 mm mit 2 M12, 5.6
zur Befestigung an neue IPE 140 und vorh. Stahlträger HEA 200
Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren
(Einbau verdeckt)
inkl. aller notwendigen Befestigungen, Anschlüsse etc.
an vorh. und neue Stahlträger,
inkl. aller notwendigen Ausklinkungen.
Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
Hinweis:
-keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt!
Bereich Mobile Trennwand
01.__.020
Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand ab HEA 200 bis IPE 140 mobile Trennwand
2,00
Stk
01.__.030 Stahlträger QRO 60 x 5 mm, für Trockenbau oberhalb mobile TW Lieferung und Montage von Stahlträgern, horizontal verlegt, als Unterkonstruktion zum Anschluss der Deckenschürze (Trockenbau) oberhalb der mobilen Trennwandgemäß beigefügter Statik, Pos. K1, Seite 36 - 39.
Stahlträger bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235
Länge ca. 3,00 m (Aufmaß vor Ort erforderlich!)
inkl. Stirnplatten 80x180x8 mm mit 2M12, 5.6
gemäß Statik
Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren
(Einbau verdeckt)
inkl. aller notwendigen Befestigungen, Anschlüsse etc.
an vorh. und neue Stahlträger,
inkl. aller notwendigen Ausklinkungen.
Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
Hinweis:
-keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt!
Bereich Mobile Trennwand
01.__.030
Stahlträger QRO 60 x 5 mm, für Trockenbau oberhalb mobile TW
3,00
Stk
01.__.040 Stahlträger IPE 140 für Trockenbau oberhalb mobile TW Lieferung und Montage von zusätzlichen
sichtbaren Stahlträgern
IPE 140 zur Befestigung des vorbeschriebenen Stahlträgers QRO 60 x 5 mm
als Unterkonstruktion zum Anschluss der Deckenschürze (Trockenbau) oberhalb der mobilen Trennwand
gemäß beigefügter Statik, Pos. K2 Seite 40 - 48a.
neue Stahlträger IPE 140, S235
im Abstand von ca. 3,00 m
Länge: ca. 3,60 m
oberhalb / in Achse vorh. Fachwerkträger montieren
inkl. Anschluss an vorh. Stahlträger IPE 500 gemäß Statik, ggfs zusätzliche Nachweise durch AN.
inkl. aller notwendigen Befestigungen, Stirnplatten, Anschlüsse etc. an vorh. und neue Stahlträger,
inkl. aller notwendigen Ausklinkungen.
Farbe IPE -Träger schwarz, RAL 9005 pulverbeschichtet
Das gilt für alle Befestigungsteile, Stirnplatten, Schrauben, Klammern etc.!
Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
Hinweis:
-keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt!
Bereich Fachwerkträger / Mobile Trennwand
01.__.040
Stahlträger IPE 140 für Trockenbau oberhalb mobile TW
4,00
Stk
01.__.050 Stahlträger HEA 220 für neuen Wanddurchbruch Lieferung und Montage eines neuen Abfang-Stahlträgers
für den neuen Wanddurchbruch in tragende Mauerwerkswand zur Küche gemäß Statik, Pos. T1,Seite 9 - 12
Stahlträger: HEA 220, S235
Länge bis ca. 6,00 m
Oberfläche: feuerverzinkt
Wanddicke Bestand: ca. 240 mm (Mauerwerk)
- einschl. aller Befestigungen, Anschlussprofile an vorhandene Bauteile
- einschl. aller geforderten An- und Schrägschnitte an
andere Bauteile
Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
01.__.050
Stahlträger HEA 220 für neuen Wanddurchbruch
E
1,00
Stk
01.__.060 Mehrkosten Baustellenerschwerniszuschlag Zweischichtbetrieb Mehrkosten für Baustellenerschwerniszuschlag
im Zweischichtbetrieb für
Stahlbauarbeiten
siehe Vorbemerkungen 3.0
01.__.060
Mehrkosten Baustellenerschwerniszuschlag Zweischichtbetrieb
E
1,00
Psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.010 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
02.__.010
Stundenarbeiten Facharbeiter
5,00
h
02.__.020 Stundenarbeiten Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Helfer
02.__.020
Stundenarbeiten Helfer
5,00
h