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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektdaten Objektdaten
Objektadresse:
Ottostraße 24
50859 Köln-Lövenich
Bauherrin:
Niedersächsische Wach-und Schließgesellschaft
Eggeling & Schorling KG
Vahrenwalder Str. 136
30165 Hannover
Beschreibung des Bauvorhabens:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines nicht unterkellerten
Bürogebäudes mit zwei Nutzeinheiten und zentralem Treppenhaus, in
Massivbauweise. Die
Nutzung erstreckt sich über drei Geschosse, welche über das Treppenhaus sowie
einen
Aufzug erschlossen werden. Der erdgeschossige Zugang zum Gebäude erfolgt über
einen
Haupteingang im Bereich des Treppenhauses sowie zwei Nebeneingänge.
Die Außenwände der beiden Bürogebäude erhalten ein Wärmedämmverbundsystem
(WDVS).
Die eingangsseitige Außenwand des Treppenhauses wird mit einer vorgehängten,
hinterlüfteten Fassade (VHF) bekleidet.
Gebäudeabmessungen:
Gebäude 1: l/b ca. 37,00 m x 12,30 m
Treppenhaus: l/b ca. 11,20 m x 6,50 m
Gebäude 2: l/b ca. 37,00 m x 12,30 m
Die Gebäudehöhe beträgt einheitlich ca. 12,00 m
Das aktuell unbebaute Grundsstück ist über die Ottostraße an die öffentliche
Erschließung
angebunden.
Die Aufnahme der Erdarbeiten ist geplant für Anfang April 2027. Es wird von
einer Bauzeit von 22 Monaten ausgegangen.
Allgemeines:
Der Bieter hat sich vor Angebotsangabe über die äußeren Bedingungen (Lage,
Zugänglichkeit,Transportwege) durch einen Ortstermin in Kenntnis zu setzen, die
Erkenntnisse in die Einheitspreise einzukalkulieren oder auf Besonderheiten mit
Angebotsabgabe schriftlich hinzuweisen.
Die Baustelleneinrichtung ist, sofern nicht in gesonderter Position beschrieben,
als
Nebenleistung gemäß DIN ATV 13299 4.4.1 in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bauseits wird ein Wasser- und ein 230 V- Stromanschluss zur Verfügung gestellt.
Die weitere Verteilung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Das Deponieren von Materialien vor Ort ist nur nach vorheriger Absprache mit dem
Auftraggeber möglich.
Genehmigungen und Mietkosten zur Inanspruchnahme öffentlicher Gehwege und/oder
Stellplätze für Vorhaltedauer sind, sofern nicht in gesonderter Position
beschrieben, vom
Auftragnehmer einzuholen, zu übernehmen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Objektdaten
Mauerarbeiten Mauerarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und RegelnAllgemeine AngabenAngaben zur BaustelleAngaben zur
AusführungAngaben zu Stoffen und BauteilenAngaben zur
Abrechnung_____________________________________
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Wenn nicht anders erwähnt, gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Ausführungszeitraum gültigen Fassung einschließlich der Änderungen,
Berichtigungen und Beiblätter.
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Allgemeine Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Als Ausführungsunterlagen sind diese Leistungsbeschreibung, Schal- und
Bewehrungspläne und die Ausführungsplanung des Architekten, sowie evtl.
vorliegende Ausführungspläne auf der Baustelle vorzuhalten.
Sofern in den Rückbau- und Abbruchpositionen die Deponie- und Entsorgungskosten
nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge als Teil der Leistung
und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Lage und Transportwege
siehe "Allgemeine Vorbemerkungen"
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem
Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen
ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den
Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial
Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu
verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das
Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder
Leichtziegel, zulässig.
Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus
den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor
Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu
erfragen.
Nicht tragende innere Trennwände, die nicht zur Gebäudeaussteifung herangezogen
werden, sind grundsätzlich erst nach Fertigstellung des Rohbaus einzubauen,
soweit baustellenbezogen nichts anderes festgelegt ist. Im Regelfall bleibt die
Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer
überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie
grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm
mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und
Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen,
Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es
zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder
dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile
entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der
Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker
Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der
Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte
Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät
nicht überschritten.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder
Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem
Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Vor dem Einmauern von Badewannen und Duschwannen ist das Vorhandensein des
Potentialausgleichs bzw. der Erdung zu überprüfen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen
werden.
Stürze und Leibungen
Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die
Auflager sind mit Mörtel herzustellen.
Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen,
sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen.
Leibungen von Außenwandöffnungen sind mit Fugenglattstrich auszuführen, damit
ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk
sicher möglich ist.
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Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder
Ähnlichem abzusetzen und zu lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch
Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte,
Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu
lagern.
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Angaben zur Abrechnung
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die
nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe
auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische
Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß
erfolgt nach dem Volumen der Schüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der
Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem
nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der
verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts.
Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, gelten für die Abrechnung
die entsprechenden Regeln der ATV DIN 18330.
Mauerarbeiten
Betonarbeiten Betonarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und RegelnAllgemeine AngabenAngaben zur BaustelleAngaben zur
AusführungAngaben zu Stoffen und BauteilenAngaben zur
Abrechnung_____________________________________
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Wenn nicht anders erwähnt, gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Ausführungszeitraum gültigen Fassung einschließlich der Änderungen,
Berichtigungen und Beiblätter.
DBV-Merkblatt
Abstandhalter nach Eurocode 2
Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV)
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Allgemeine Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner
Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner
Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Als Ausführungsunterlagen sind diese Leistungsbeschreibung, Schal- und
Bewehrungspläne und die Ausführungsplanung des Architekten, sowie evtl.
vorliegende Ausführungspläne auf der Baustelle vorzuhalten.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden
Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen
Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst
zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu
beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen
kann.
Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der
einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch
bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse,
Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt
im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei
niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch
betonierten Decken entsprechend.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser
während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Das Verlegen von Rohren in Betonbauteilen, z.B. Leerrohre für elektrische
Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für
Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder
unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu
gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden.
Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die
statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der
Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich,
sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich
der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit
Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager
sind nach oben abzuschrägen.
Schalung
Das Aufbringen von Trennmitteln im Sprühverfahren nach Einbringung der Bewehrung
bedarf der Zustimmung der Bauleitung; die Verarbeitungsrichtlinien des
Herstellers sind dazu vorzulegen.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Im
Bereich von erdberührten Bauteilen erfolgt der Verschluss druckwasserdicht.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut,
sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für
Aussparungen ist untersagt.
Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu
betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche
Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen.
Bewehrung
Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen.
Die Bewehrung darf beim Betonieren nicht betreten werden, geeignete Laufstege
sind vorzusehen.
Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für
die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des
Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können
wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein.
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im
Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert
ist.
Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten,
z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass
ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und
keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen
vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche
festzulegen.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene
Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung
ist darüber zu informieren.
Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu
übergeben
Stahlbetonfertigteile
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den
Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen
sind auf Verlangen zu liefern.
Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung
auch:
Anforderungen an die AuflagerBerücksichtigung der AnhängelastenAngabe der
VerbindungsmittelBefestigungspunkte für provisorische
UmwehrungenMontageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden
Schichten ist grundsätzlich die Zustimmung der Bauleitung einzuholen.
Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem
Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien.
Stellt sich beim Aushub des Erdreichs für Fundamente heraus, dass wegen
ungeeigneten Untergrundes die in den Plänen vorgegebene Gründungstiefe nicht
eingehalten werden kann, ist die Bauleitung davon zu unterrichten. Vor dem
Betonieren ist mit der Bauleitung ein gemeinsames Aufmaß der Fundamenttiefe
durchzuführen.
Rohrleitungen dürfen durch Fundamente nicht belastet werden. Aussparungen sind
vorzunehmen.
Anschlussbögen für Grundleitungen in Bodenplatten sind mit einer flexiblen
Umhüllung zu versehen.
Vor der Durchführung von Unterfangungen ist die Bauleitung rechtzeitig zu
verständigen, damit eine unmittelbare Überwachung vorgenommen werden kann.
Unterfangungen sind grundsätzlich durch den Tragwerksplaner zu dimensionieren.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der
Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen.
Zement-Merkblatt B 6
Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme
Herausgeber: Informationszentrum Beton GmbH
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Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Im Beton dürfen keine organischen Verunreinigungen (Holz, Kohle u. dgl.)
enthalten sein.
Betonschalungssteine dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung verwendet werden,
falls diese Leistung nicht ausdrücklich ausgeschrieben ist.
Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum müssen zur Vermeidung von Schwindfugen
ausreichend abgelagert sein. Die Bauleitung kann einen Nachweis über das
Herstellungsdatum verlangen.
Die Lagerung von Zement auf der Baustelle hat nach Abschnitt 1 Zement-Merkblatt
B 7 Ausgabe 8.2013 zu erfolgen.
Zement-Merkblatt B 7
Bereiten und Verarbeiten von Beton
Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Im Bereich sich kreuzender Bewehrung (Haupt- und Nebenunterzug mit Stützen)
sowie für die darunter zu betonierenden Bauteile ist das Größtkorn entsprechend
zu begrenzen. Diese Regelung geht dem Einhalten der genormten Anteile von
Überkorngrößen vor.
Der Einsatz von Dichtungsmitteln (DM) für wasserundurchlässigen Beton bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung.
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Angaben zur Abrechnung
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn
trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die
vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur
in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den
Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von
diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der
örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu
vereinbaren.
Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch
erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt.
Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft
handelnden Verursachers.
Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die
nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe
auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische
Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet.
Für Stahlbetonfertigteile gilt der Angebotspreis für Herstellung, Lieferung und
Montage einschließlich Hilfs- und Schutzgerüste.
Betonarbeiten
Hinweise zur Verlegung von Grund- und Versorgungsleitungen Hinweise zur Verlegung von Grund- und Versorgungsleitungen
Schmutzwasser- und Regenwassergrundleitungen:Die Grundleitungen Schmutz- und
Regenwasser werden einschließlich der vorbereitenden Herstellung von Gräben
unterhalb der Bodenplatte des Gebäudes bis 1,00 m vor das Gebäude planmäßig
verlegt durch die Rohbauunternehmung. Die verbleibenden Regen- und
Schmutzwassergrundleitungen außerhalb des Gebäudes einschl. der dafür
herzustellenden Gräben werden verlegt durch die Tiefbauunternehmung.
Erdleitungen Wärmepumpen:Die Erdleitungen Wärmepumpen, welche als Verbindung zu
verlegen sind zwischen dem Heizungsraum sowie der im Bereich der Außenanlagen
befindlichen Außeneinheit, werden einschl. der dafür herzustellenden Rohrgräben
unterhalb der Bodenplatte und auch im Bereich der Außenanlagen verlegt durch die
Rohbauunternehmung. Die betreffenden Erdleitungen werden vorab geliefert durch
den Installateur.
Erdverlegte Trinkwasserleitungen:Die erdverlegten Trinkwasserleitungen einschl.
der dafür herzustellenden Rohrgräben werden unterhalb der Bodenplatte verlegt
seitens der Rohbauunternehmung; das verbleibende Leitungsmaterial der später im
Bereich der Außenanlagen zu verlegenden Trinkwasserleitung wird aufgewickelt vor
dem Gebäude aufbewahrt. Der Einbau außerhalb des Gebäudes einschl. der dafür
erforderlichen Rohrgräben erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Abruf durch
die Bauleitung durch die Tiefbauunternehmung. Die Trinkwasserleitungen PE 100
werden vorbereitend bauseits geliefert durch einen Installateur.
Bauwasseranschluss:Der Bauwasseranschluss, beginnend mit der versorgerseits in
den Schacht geführten Trinkwasserleitung, wird bauseits hergestellt durch einen
Installateur.
Hinweise zur Verlegung von Grund- und Versorgungsleitungen
14 Entwässerungskanalarbeiten
14
Entwässerungskanalarbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Grundleitungen
Regen- und Schmutzwasser (unterhalb und außerhalb der Bodenplatte), die
Kanalschächte, die erdverlegte
Trinkwasserleitung mit Zählerschacht und Hauseinführung sowie die Erdleitungen
(Nah-/Fernwärmeleitungen) zu den Luft-Wasser-Wärmepumpen inkl. Leerrohren und
Mehrsparten-Hauseinführung.
Alle Maße, Höhen und Mengen sind vom AN vor Ausführung anhand der
Ausführungspläne zu prüfen.
Erdarbeiten (Aushub, Verbau, Bettung, Verfüllung,
Verdichtung, Oberflächenwiederherstellung) sind nicht
Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Die
Koordination mit der Außenanlagenplanung erfolgt durch den Außenanlagenplaner.
Sämtliche Abwasserleitungen sind nach DIN EN 1610 /
DWA-A 139 und DIN 1986-100 zu verlegen. Bögen und
Abzweige nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik; Richtungsänderungen grundsätzlich mit Bögen
max. 45°. Rohrverbindungen mit werkseitig eingelegten
EPDM-Dichtringen.
Alle Fabrikatsangaben gelten im Sinne von oder
gleichwertiger Art . Bei Angebot eines anderen
Fabrikats ist die Gleichwertigkeit mit dem Angebot
nachzuweisen; Mehrkosten aus abweichenden Einbaumaßen oder Anschlüssen gehen zu
Lasten des AN.
In den Einheitspreisen sind Lieferung, Transport,
Lagerung, Einbau, Verbindungs- und Befestigungsmittel, Ablängen, Verschnitt
sowie alle Nebenleistungen nach VOB/C (DIN 18306, DIN 18381) enthalten, soweit
nicht gesondert aufgeführt.
Allgemeine Vorbemerkungen
14.01 Rohrgräben
14.01
Rohrgräben
14.02 Regenwasser-Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
14.02
Regenwasser-Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
14.03 Schmutzwasser-Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
14.03
Schmutzwasser-Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte
15 Trinkwasser Außenbereich
15
Trinkwasser Außenbereich
15.01 Erdverlegte Trinkwasserleitung und Zählerschacht
15.01
Erdverlegte Trinkwasserleitung und Zählerschacht
15.02 Heizung inkl. Leerrohr
15.02
Heizung inkl. Leerrohr