Spachtel-/Beschichtungsarbeiten BA 3+4 E-Häuser
OPUS.G
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Vertragsgrundlage Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart. 2. Leistungsumfang Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. 3. Abwicklung Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten. 4. Vertragsstrafe Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung). Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt. Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungs- verhältnissen bleiben. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung regelt sich nach den Bestimmungen der VOB. Die Gewährleistung wird auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert. 6. Sicherheitseinbehalt Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertrags- erfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird. Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird. Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass -                  er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldner- isch verbürgt, -                  er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet, -                  er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, -                  eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist, -                  die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann, -                  für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind, -                  er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann, -                  er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und -                  ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist. Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben. 7. Baustrom, Bauwasser, WC Der AN wird anteilig mit pauschal 1,2 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart. 8. Müllbeseitigung Die tägliche Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen. 9. Müllumlage Für die Müllentsorgung wird bauseits durch den AG ein zentraler Bereich ("Wertstoffhof") vorgehalten. In diesen hat der AN die Abfälle arbeitstäglich und ordentlich zu entsorgen. Der "Wertstoffhof" wird zu diesem Zweck täglich eine Stunde durch den Logistikbevollmächtigten geöffnet. Die entgültige Verwertung erfolgt dann koordiniert über den AG. Der AN wird anteilig mit einer prozentualen Umlage seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten der endgültigen Verwertung des Mülls durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt. Entsprechender Prozentsatz wird im Verhandlungsprotokoll vereinbart. Die Entsorgung von Fehllieferungen, Überlieferungen und Müll von anderen Bauvorhaben ist nicht enthalten. Ebenso bleibt die Müllentsorgung von mangelhaften Leistungen im Verantwortungsbereich des AN. 10. Bauwesenversicherung Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall. 11. Regiearbeiten Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt. 12. Preisbindung Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens, längstens aber bis zum 31.12.2026. 13. Angebotsbindefrist Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 3 Monate nach Angebotseingang. Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt: ____________________                                          _________________________________ (Ort/Datum)                                                                              (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
2. Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Das Bauvorhaben OPUS.G in der Banater Straße, 82538 Geretsried, umfasst die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers auf einem ingesamt ca. 4,7 Hektar großen Grundstück. Die Krämmel Unternehmensgruppe errichtet bis Ende 2026 eine Wohnanlage mit ca. 770 Wohnungen, Serviced  Apartments, einem Haus für Kinder, kleinteiligen Gewerbeeinheiten mit Co-Working-Space und Gastronomie. Die gesamte Bebauung wird in drei Realisierungsabschnitte (Nord, Mitte, Süd) eingeteilt, welche zeitversetzt realisiert werden. Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Gebäude und Realisierungsabschnitts:                                       Bauabschnitte Mitte / BA3+BA4, Häuser E1+E2+E3 Die Gebäude werden in Stahlbetonbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Die Beheizung aller Häuser erfolgt über eine zentrale Nahwärmeversorgung. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen. Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2024 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 EE. Wasser/Strom Vorhanden, können gegen Kostenerstattung genutzt werden. Baustellenzufahrt und Logistik Baustellenzufahrt mit LKW bedingt möglich. Eine Stunde vor Zufahrt auf die Baustelle hat sich der Fahrer beim bauseits beauftragten Logistikbevollmächtigten telefonisch anzumelden. Bei unangemeldeten oder zeitlich abweichenden Lieferungen behält sich der AG vor, diese abzulehnen. Baukran Der Baukran steht für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (130,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier und der zuständigen Bauleitung abzustimmen und über das bereitgestellte Portal zu buchen. Die Kranbenutzung kann nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Terminliche Verschiebungen sind der Kranbenutzung nicht abzuleiten. Mengenprüfung Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN. Unfallschutz Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Angebotsunterlagen Neben dieser Ausschreibung liegen der Angebotsaufforderung folgende Planunterlagen bei: -                   Grundrisse und Ansichten der aktuellen Werkplanung
2. Allgemeine Vorbemerkungen
TVB zu LG 340 - Maler- u. Lackierarbeiten TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Grundlagen Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind sämtliche relevanten DIN Normen, Vorschriften und Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die anerkannten Regeln der Technik. Der AG behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben. Der AN hat die bauseitigen Vorleistungen eigenverantwortlich und rechtzeitig zu prüfen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Liegt keine schriftliche Anzeige des AN vor bzw. unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die Leistung als mängelfrei anerkannt. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.  Der Unternehmer hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Baustelleneinrichtung, Siloaufstellung, Lagerplatz usw. genauestens zu informieren. Nachforderungen wegen evtl. auftretender Erschwernisse werden nicht anerkannt. Ausführung Für das Beschichten mit Lacken, Anstrichstoffen und anderen Beschichtungsstoffen gilt DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen". Ergänzend gilt DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der DIN 18363 vor. Werden Putzarbeiten ausgeführt, gilt ergänzend die DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten". Es darf nur bestes Material nach den neuesten Richtlinien verwendet werden. Zur Ausführung darf nur geschultes Personal eingesetzt werden. Für Räume die dem Aufenthalt dienen, müssen die Materialien so beschaffen sein, dass die Gefährdung, bzw. Belästigung für Menschen und Tiere ausgeschlossen ist. Unklarheiten im Leistungsverzeichnis sind mit der Bauleitung zu klären. Hierzu gehört auch die Auslegung des Textes. Spätere Einwendungen über unzureichende Unterrichtung oder die Einrede des Irrtums sind ausgeschlossen. Anzubieten ist bzw. in den Endsummen enthalten sein muss die ausgeschriebene Qualität und das geforderte Fabrikat. Um jedoch die Anbietungsmöglichkeit nicht einzuschränken, kann der Bieter separat ausgewiesene Alternativ-Angebote einreichen, deren Qualität und Funktion jedoch nachweisbar gleichwertig mit den im Beschrieb geforderten Materialien sein muss. Vor Beginn der einzelnen Arbeitsabschnitte, bei Bestellung und Ausführung sind sämtliche Pläne unter Zuhilfenahme des Leistungsverzeichnisses und der vom Architekten gestellten Planunterlagen vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen und die Materialbestellung entsprechend den baulichen Gegebenheiten vorzunehmen. Alle etwa notwendigen Änderungen sind vorher schriftlich der Bauleitung anzuzeigen. Oberflächenbeschaffenheit von Decken und Wänden: Unter dem Begriff "glatt" sind einzuordnen: geglättete und geriebene Putzflächen, glatt gespachtelte Putzflächen, d.h. Flächen, bei denen höchstens an vereinzelten Stellen geringfügige Unebenheiten nauftreten, glatte Sichtbetonflächen und Zementplatten.Unter dem Begriff "rau" sind einzuordnen: Kalk- und Zementputzflächen mit grobem Sandkorn, ungeputztes, jedoch bündig verfugtes Ziegel- und Kalksandsteinmauerwerk, schalungsraue Sichtbetonflächen mit geringen Schalungsgraten, strukturierte Anstriche, sandgefüllte Kunststoff-Dispersionsputze u. ä. Untergründe.Unter dem Begriff "stark rau" sind einzuordnen: stark profilierte Oberflächen von Spritzputz, Wabenputz, Rohbeton, Kunststeinbossen u. ä. Untergründe.Allgemein ist die Oberflächenqualität in Q3 zu erstellen, sollten keine abweichenden Angaben in den Positionen vorgegeben sein. Die Oberflächen der Spachtelungen, Putzarbeiten und Anstriche müssen vollständig eben sein. Nebenleistungen / Besondere Leistungen Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten: Das Abdecken und Schützen von Bauteilen. Dies beinhaltet auch das Anbringen, Entfernen und Entsorgung von Schutzfolien, Klebebändern etc. nach jedem Arbeitsgang, sofern diese Schritte nicht zusammenhängend ausgeführt werdenDas Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen.Farbspuren, Spritzer u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers sind kostenlos zu beseitigen.Ausbesserungen im Untergrund mit geringem Umfang.Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.:Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt werden können und keine Vertiefungen hinterlassenLöcher, die z.B. durch Stoß entstanden sindSchwundrisse, jedoch nicht Setzrissedurch Stoß und Druck entstandene kleinere Unebenheitendas nachträgliche Ausbessern von Fehlstellen aufgrund von bauseitigen Meterrissen.Mörtelreste, Putzspritzer etc. dürfen nicht überstrichen werden, die Reinigung des Untergrundes von geringer Verschmutzung ist in den Leistungen enthalten.Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang, sowie Fussgängerüberwege aus Bohlen für nicht begehbare Flächen.Für später schwer zugängliche Bereiche, wie z.B. Heiz- und Elektroräume oder Voranstriche hinter Heizkörpern,sind diese vorab nach Abstimmung mit und Aufforderung der Bauleitung zu bearbeiten. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.Der Schutz von Dachrinnen und Fallrohren vor Farb- und Putzbestandteilen.Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahlder richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.Das Abrunden von scharfen und gefasten Kanten für Beschichtungsarbeiten.Das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen.Die Anfertigung von jeweils drei Musterflächen von je 0,5 m². Bauablauf Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise nach dem Lean-Construction System in wochenweise versetzten Taktbereichen. Die Taktzeit beträgt eine Arbeitswoche. Die Leistungen sind innerhalb dieses Zeitfensters abzuschließen und an das Nachfolgegewerk zu übergeben. Die Kapazität des entsprechenden Personals ist z.B. bei zeitgleichen Arbeiten in mehreren Taktbereichen eigenverantwortlich vom AN zu planen und vorzuhalten. Der Leistungsabgleich in der Taktsteuerung erfolgt täglich zu einer festgelegten Uhrzeit mit der Bauleitung des AG und ist von einem deutschsprachigem, weisungsbefugtem Mitarbeiter wahrzunehmen. Die Hauptleistungen werden vsl. in folgenden Abschnitten hergestellt: Verputz- bzw. TrockenputzarbeitenSpachtel- vor TrockenbauarbeitenGrundierung und erster AnstrichEndanstrichTreppenhäuser nach Taktplan Zusätzliche Taktbereiche für übergeordnete Bereiche, wie Treppenhäuser und Untergeschosse nach der jeweiligen Terminplanung. Mehrkosten aus unsachlicher Ausführung oder verspäteter Mängelbeseitigung die eine Behinderung von Nachfolgegewerken zur Konsequenz hat, gehen zu Lasten des AN. Materiallagerungen dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Der AG ist für eine Bereitstellung von Räumlichkeiten grundsätzlich nicht verpflichtet. Die Lagerung muss materialgerecht erfolgen und ist gegen Feuchtigkeit, Beschädigungen etc. schützen, bis zur Übergabe des Bauwerks liegt die Verantwortung alleinig beim AN. Geräte, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtungen müssen tauglich und betriebssicher sein und den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und Prüfungen entsprechen. Die Verantwortung hierfür liegt ebenfalls alleinig beim AN. Die Entsorgung von Restmaterialien, Verschnitt, Bauschutt, Verpackungen etc. sind gem. der Vorschriften streng einzuhalten und haben arbeitstäglich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung von Entsorgungsaufforderungen, wird der AG die Entsorgung zu Lasten des AN vornehmen. Abrechnung Der Ermittlung der Leistung - gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt - sind die Maße der behandelten Flächen zugrunde zu legen. Leisten, Sockelfliesen und dergleichen bis 10 cm Höhe werden übermessen. Gesimse, Lisenen, Eckverbände, Umrahmungen und Faschen von Füllungen oder Öffnungen werden unabhängig davon, ob sie behandelt werden beim Ermitteln der Fläche übermessen. Aussparungen, z.B. Öffnungen (auch raumhoch), Nischen, über 2,5 m² Einzelgröße, in Böden über 0,5 m² Einzelgröße werden abgezogen. Fenstergitter, Scherengitter, Rollgitter, Roste, Zäune, Einfriedungen und Stabgeländer werden einseitig gerechnet. Bei der Ermittlung der Maße von Gesimsen, Umrahmungen, Faschen und dergleichen wird jeweils das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß zugrunde gelegt. Stundenlohnarbeiten Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Es werden nur Zeiten vor Ort bei der Leistungserbringung vergütet. An- und Abfahrtskosten sowie sind in den jeweiligen EP einzukalkulieren. Technische Vorbemerkungen gelesen und anerkannt:       _______________                         _____________________________________ (Ort/Datum)                                                              (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
TVB zu LG 340 - Maler- u. Lackierarbeiten
01 Putz- und Spachtelarbeiten im Innenbereich
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Putz- und Spachtelarbeiten im Innenbereich
01.01 Putzarbeiten auf Kleinflächen
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Putzarbeiten auf Kleinflächen
01.02 Spachtelarbeiten
01.02
Spachtelarbeiten
02 Beschichtungsarbeiten Im Innenbereich
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Beschichtungsarbeiten Im Innenbereich
02.01 Beschichtungen auf Mineralischen Wänden und Decken
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Beschichtungen auf Mineralischen Wänden und Decken
02.02 Beschichtungen auf Metallischen Bauteilen
02.02
Beschichtungen auf Metallischen Bauteilen
02.04 Beschichtungen auf Mineralischen Böden
02.04
Beschichtungen auf Mineralischen Böden
09 Sonstige Leistungen und Regiearbeiten
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Sonstige Leistungen und Regiearbeiten
09.01 Sonstige Leistungen
09.01
Sonstige Leistungen
09.02 Regiearbeiten
09.02
Regiearbeiten

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