Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer 1. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.1. Vertragsgrundlage Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart. 1.2. Leistungsumfang Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten. 1.3. Abwicklung Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten. 1.4. Vertragsstrafe Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung). Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt. Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungsverhältnissen bleiben. 1.5. Gewährleistung Die Gewährleistung regelt sich nach den Bestimmungen der VOBCal. Die Gewährleistung wird auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert. 1.6. Sicherheitseinbehalt Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird. Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird. Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass -                  er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch verbürgt, -                  er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet, -                  er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, -                  eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist, -                  die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann, -                  für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind, -                  er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann, -                  er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und -                  ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist. Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben. 1.7. Baustrom, Bauwasser, WC Der AN wird anteilig mit pauschal 1,2 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart. 1.8. Müllbeseitigung Die tägliche Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen. 1.9. Müllumlage Für die Müllentsorgung wird bauseits durch den AG ein zentraler Bereich ("Wertstoffhof") vorgehalten. In diesen hat der AN die Abfälle arbeitstäglich und ordentlich zu entsorgen. Der "Wertstoffhof" wird zu diesem Zweck täglich eine Stunde durch den Logistikbevollmächtigten geöffnet. Die entgültige Verwertung erfolgt dann koordiniert über den AG. Der AN wird anteilig mit einer prozentualen Umlage seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten der endgültigen Verwertung des Mülls durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt. Entsprechender Prozentsatz wird im Verhandlungsprotokoll vereinbart. Die Entsorgung von Fehllieferungen, Überlieferungen und Müll von anderen Bauvorhaben ist nicht enthalten. Ebenso bleibt die Müllentsorgung von mangelhaften Leistungen im Verantwortungsbereich des AN. 1.10. Bauwesenversicherung Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall. 1.11. Regiearbeiten Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt. 1.12. Preisbindung Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens, längstens aber bis zum 31.12.2027. 1.13. Angebotsbindefrist Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 3 Monate nach Angebotseingang. Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt: ____________________                                           _________________________________ (Ort/Datum)                                                                               (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
1. Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
2. Allgemeine Vorbemerkungen 2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 2.1 Allgemein Das Bauvorhaben OPUS.G in der Banater Straße, Geretsried, umfasst die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers auf einem ingesamt ca. 4,7 Hektar großen Grundstück. Die Krämmel Unternehmensgruppe errichtet bis Ende 2026 eine Wohnanlage mit ca. 770 Wohnungen, Serviced Apartments, einem Haus für Kinder, kleinteiligen Gewerbeeinheiten mit Co-Working-Space und Gastronomie. Die gesamte Bebauung wird in drei Realisierungsabschnitte (Nord, Mitte, Süd) eingeteilt, welche zeitversetzt realisiert werden. Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Gebäude und Realisierungsabschnitts:                                                          BA Süd, Boardinghaus (BA6_KB) Die Gebäude werden in Stahlbetonbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Die Beheizung aller Häuser erfolgt über eine zentrale Nahwärmeversorgung. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen. Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2021 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55. 2.2. Wasser/Strom Vorhanden, können gegen Kostenerstattung genutzt werden. 2.3. Baustellenzufahrt und Logistik Baustellenzufahrt mit LKW bedingt möglich. Lieferungen sind sieben Tage vor Eintreffen auf der Baustelle über ein durch den AG gestelltes Online-Avisierungsportal zu buchen. Eine Stunde vor Zufahrt auf die Baustelle hat sich der Fahrer beim bauseits beauftragten Logistikbevollmächtigten telefonisch anzumelden. Bei nicht gebuchten, unangemeldeten oder zeitlich abweichenden Lieferungen behält sich der AG vor, diese abzulehnen. 2.4. Baukran Der Baukran steht für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (130,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier und der zuständigen Bauleitung abzustimmen und über das bereitgestellte Portal zu buchen. Die Kranbenutzung kann nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Terminliche Verschiebungen sind der Kranbenutzung nicht abzuleiten. 2.5. Mengenprüfung Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN. 2.6. Unfallschutz Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. 2.7. Angebotsunterlagen Den Bietern werden die für das jeweilige Gewerk erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) sowie ggf. weitere Nachweise und Berechnungen, digital zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über den in der Angebotsaufforderung per E-Mail enthaltenen Link. Allgemeine Vorbemerkungen gelesen und anerkannt: ____________________                                           _________________________________ (Ort/Datum)                                                                               (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
2. Allgemeine Vorbemerkungen
3. TVB Holztüren 3. TECHNISCHES VORBEMERKUNGEN - Holzinnentüren (Kita) 3. 1. Allgemeines Die Ausführung der Leistungen erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den Bestimmungen der VOB Teil B und C (insbesondere ATV DIN 18355 – Tischlerarbeiten) sowie den einschlägigen DIN-Normen. Die in den Positionen angegebenen Maße sind vor Ort zu überprüfen. Alle Maßangaben sind durch den Auftragnehmer zu kontrollieren und etwaige Abweichungen dem Auftraggeber rechtzeitig mitzuteilen. 3. 2. Leistungsumfang Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage hochwertiger Holzinnentüren für den Innenbereich eines Kindergartens. Die Ausführung umfasst: -                  Türblätter mit und ohne Glasausschnitt, -                  Zargen aus Holz oder Holzwerkstoffen (je nach Position), -                  Drückergarnituren, Schlösser, Bänder, -                  ggf. Dichtungen, Bodendichtungen und Türschließer, -                  barrierefreie Ausführung gemäß DIN 18040-1. 3. 3. Anforderungen an Türen Die Türanlagen sind für den intensiven Einsatz im Kindergartenbereich geeignet auszuführen (robuste Bauweise, langlebige Oberflächen, kindgerechte Gestaltung). Türblätter: stabile Konstruktion aus Holzwerkstoff mit Röhrenspan- oder Vollspaneinlage, mit Massivholzeinleimern, Oberfläche melaminharzbeschichtet oder lackiert. Glaseinsätze: Sicherheitsglas (ESG oder VSG), satiniert oder klar, stoßfest montiert, bruchsicher, geeignet für Kinderbereiche. Keine scharfen Kanten, verdeckt montierte oder kindersichere Beschläge. Schalldämmung nach DIN 4109, abhängig vom Raumtyp. Türanlagen sind barrierefrei nach DIN 18040-1 auszuführen. Dies umfasst insbesondere: -                  lichte Durchgangsbreite ≥ 900 mm (lichte Türöffnung), -                  schwellenlose Ausführung oder maximal 2 cm Höhenunterschied mit abgeschrägter Schwelle (Rollstuhl geeignet), -                  leichtgängige Türdrücker in Greifhöhe 85–105 cm, -                  optisch kontrastierende Gestaltung von Türblatt und Umgebung, -                  optional visuelle Glaseinlagen auf Augenhöhe zur besseren Erkennbarkeit, -                  Türschließer (falls erforderlich) mit einstellbarer Schließkraft ≤ EN 3 oder Freilauffunktion. 3. 4. Oberflächen und Farbgestaltung Oberflächen sind pflegeleicht, widerstandsfähig gegen Reinigungsmittel und mechanische Beanspruchung. Farbgestaltung nach Vorgabe des Auftraggebers, ggf. in Kontrast zur Wandfläche zur besseren Wahrnehmbarkeit durch sehbehinderte Menschen. 3. 5. Beschläge und Zubehör Drückergarnituren: ergonomisch geformt, Edelstahl, kindersicher, in Höhe 85–105 cm. Schlösser: WC-Schlösser oder Profilzylinder, je nach Nutzung; bei Fluchttüren ggf. Panikfunktion nach EN 179/1125. Bänder: dreidimensional verstellbar, wartungsfrei. Dichtungen, Türstopper, Bodendichtungen nach Bedarf. Ggf. Türschließer mit reduzierter Schließkraft oder Freilauffunktion (für barrierefreien Betrieb). 3. 6. Ausführung und Montage Türen und Zargen sind passgenau, flucht- und lotgerecht einzubauen. Alle sichtbaren Fugen gleichmäßig und schlüssig ausgeführt. Anschlussfugen dauerelastisch verschlossen. Schutz angrenzender Bauteile ist sicherzustellen. 3. 7. Nachweise und Unterlagen Vorab: Bemusterung von Türblättern, Glasausschnitten, Oberflächen, Griffen und Farben. Nachweise: Materialzertifikate, ESG-/VSG-Nachweise, technische Datenblätter. Dokumentation: Wartungs- und Pflegeanleitungen mit Übergabe. 3. 8. Schutzmaßnahmen Türanlagen sind bis zur Abnahme gegen Beschädigung zu schützen. Schutzabdeckungen (z. B. Kantenschutz, Folien) sind bereitzustellen und ggf. nachzureinigen oder auszutauschen. 3. 9. Abrechnungseinheit Die Abrechnung erfolgt je Türanlage inklusive aller Nebenleistungen (Zarge, Beschläge, Glas, Montage, barrierefreie Ausführung) gemäß LV-Position. Technische Vorbemerkungen gelesen und anerkannt: ____________________                                           _________________________________ (Ort/Datum)                                                                               (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
3. TVB Holztüren
01 Vollspan-Türen (Kita - EG)
01
Vollspan-Türen (Kita - EG)
Typenbeschreibung Vollspan-Türen Allgemeiner Positionstext für alle nachfolgenden Vollspan-Türen: Lieferung und fachgerechter Einbau von Vollspan-Türen, inkl. Umfassungszargen und allen erforderlichen Komponenten gemäß den nachstehend aufgeführten Anforderungen und Bestandteilen, sowie inkl. aller Hilfs-, Befestigungs- und Betriebsmittel. -                  Türblatt Aufbau: Kern aus Vollspanplatte; Umlaufender Massivholzrahmen -                  Türblatt Stärke: mind. 38 mm -                  Zarge: Stahl-Umfassungszarge zweiteilig -                  Oberfläche: Beidseitig beschichtet mit HPL, RAL-Farbton -                  Wandstärke: bis 150 mm (abweichende Wandstärken über Zulagen s.u.) -                  Richtfabrikat: Hörmann, Herholz o.glw. -                  Bänder: 2 Stück, wartungsfrei, 3D-verstellbar, silberfarbig oder Edelstahloptik -                  Drückergarnitur: Edelstahl, Hoppe Amsterdam o.glw. -                  Höhe Beschlag: 105 cm -                  Schließung: OTS inkl. für alle T30 und RS-Türen; Richtfabrikat: GEZE TS 3000 o.glw. -                   Öffungsrichtung: gemäß Planung -                  Wandtyp: Gipskarton-Ständerwand oder Stahlbeton gespachtelt -                  Rohbauöffnungsmaße (ab OKFF!) Breite/Höhe [m]: lt. jew. Kurztext -                  Schallschutz:[dB] lt. jew. Kurztext -                  Schloss: Einsteckschloss mit/ohne Panikfunktion, vorgerichtet für bauseitigen Profilzylinder-Schloss (PZ) oder Buntbartschloss (BB) lt. jew. Kurztext. WC-Schloss über Zulage Position. Hersteller der angebotenen Komponenten für alle folgenden Vollspan-Türen (bis 37dB; D/T30/RS) - vom Bieter anzueben:                    ........................................................................ Türblatt:        ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Zarge:           ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Bänder:         ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Schloss/Schließblech:........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Drückergarnitur:........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ OTS:             ........................................................................                    ........................................................................
Typenbeschreibung Vollspan-Türen
01.01 Vollspan-Türen
01.01
Vollspan-Türen
01.02 Vollspan-Türen, Dichtschließend
01.02
Vollspan-Türen, Dichtschließend
01.03 Vollspan-Türen, RS
01.03
Vollspan-Türen, RS
01.04 Vollspan-Türen, T30
01.04
Vollspan-Türen, T30
02 Röhrenspan-Türen (Boardinghausbereich - OG1-OG7)
02
Röhrenspan-Türen (Boardinghausbereich - OG1-OG7)
Typenbeschreibung Röhrenspan-Türen Allgemeiner Positionstext für alle nachfolgenden Röhrenspan-Türen: Lieferung und fachgerechter Einbau von Röhrenspantüren inkl. Stahl-Umfassungszargen (zweiteilig), Drückergarnituren, Schlösser , Bänder, Dichtungen etc. gemäß den nachstehend aufgeführten Anforderungen und Bestandteilen, sowie inkl. aller Hilfs-, Befestigungs- und Betriebsmittel. -                  Türblatt: mit Röhrenspaneinlage gemäß DIN 68706-1 -                  Türblattdicke: ca. 40 mm -                  Oberfläche: HPL Beschichtung nach Wahl AG -                  Türblattkante: Rundkante oder eckig, für gefälzten Einbau -                  Zarge: Umfassungszarge aus Stahl, grundiert, Zargendichtung dreiseitig -                  Wandstärke: bis 150 mm (abweichende Wandstärken über Zulagen s.u.) -                  Wandtyp: Gipskarton-Ständerwand oder Stahlbeton gespachtelt -                  Rohbauöffnungsbreite (ab OKFF!) Breite/Höhe [m]: lt. Kurztext -                  Drückergarnitur: Edelstahl, Hoppe Amsterdam, schwarz o.glw. -                  Höhe Beschlag: 105 cm -                  Schloss: Buntbart (BB), inklusive Schlüssel, WC-Schloss über Zulage Position -                  Bänder: 2 zweiteilige V0020 oder gleichwertig, vernickelt -                   Öffungsrichtung:gemäß Planung -                  Richtfabrikat: Jeld-Wen Optima 30 o.glw. Hersteller der angebotenen Komponenten für alle folgenden Röhrenspan-Türen - vom Bieter anzueben:                    ........................................................................ Türblatt:        ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Zarge:           ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Bänder:         ........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Schloss/Schließblech:........................................................................                    ........................................................................                    ........................................................................ Drückergarnitur:........................................................................                    ........................................................................
Typenbeschreibung Röhrenspan-Türen
02.01 Röhrenspan-Türen (OG7 Lounge)
02.01
Röhrenspan-Türen (OG7 Lounge)
02.02 Röhrenspantüren (OG1-OG7 Appartements)
02.02
Röhrenspantüren (OG1-OG7 Appartements)
02.03 Röhrenspantüren (UG)
02.03
Röhrenspantüren (UG)
05 Wohnungseingangstüren (OG1-OG7 Wohneinheiten)
05
Wohnungseingangstüren (OG1-OG7 Wohneinheiten)
05.01 Wohnungseingangstüren (OG1-OG7)
05.01
Wohnungseingangstüren (OG1-OG7)
06 Allgemeine Zulagen
06
Allgemeine Zulagen
06.01 Zulagen Röhrenspantüren
06.01
Zulagen Röhrenspantüren
06.02 Zulagen Vollspan-Türen
06.02
Zulagen Vollspan-Türen
06.03 Zulagen/Abschläge Allgemein
06.03
Zulagen/Abschläge Allgemein
07 Regie- und Stundenlohnarbeiten
07
Regie- und Stundenlohnarbeiten
07.01 Stundenlohnarbeiten
07.01
Stundenlohnarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen