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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer 1 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1 Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart.
1.2 Leistungsumfang
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten.
1.3 Abwicklung
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen.
Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten.
1.4 Vertragsstrafe
Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung).
Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt.
Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungsverhältnissen bleiben.
1.5 Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt sich nach den Bestimmungen der VOBCal. Die Gewährleistung wird auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert.
1.6 Sicherheitseinbehalt
Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass
- er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch verbürgt,
- er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet,
- er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
- eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist,
- die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann,
- für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind,
- er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann,
- er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und
- ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist.
Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben.
1.7 Baustrom, Bauwasser, WC
Der AN wird anteilig mit pauschal 1,2 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart.
1.8 Müllbeseitigung
Die tägliche Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen.
1.9 Müllumlage
Für die Müllentsorgung wird bauseits durch den AG ein zentraler Bereich ("Wertstoffhof") vorgehalten. In diesen hat der AN die Abfälle arbeitstäglich und ordentlich zu entsorgen. Der "Wertstoffhof" wird zu diesem Zweck täglich eine Stunde durch den Logistikbevollmächtigten geöffnet. Die entgültige Verwertung erfolgt dann koordiniert über den AG.
Der AN wird anteilig mit einer prozentualen Umlage seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten der endgültigen Verwertung des Mülls durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt. Entsprechender Prozentsatz wird im Verhandlungsprotokoll vereinbart.
Die Entsorgung von Fehllieferungen, Überlieferungen und Müll von anderen Bauvorhaben ist nicht enthalten. Ebenso bleibt die Müllentsorgung von mangelhaften Leistungen im Verantwortungsbereich des AN.
1.10 Bauwesenversicherung
Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall.
1.11 Regiearbeiten
Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt.
1.12 Preisbindung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens, längstens aber bis zum 31.12.2027.
.1.13 Angebotsbindefrist
Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 3 Monate nach Angebotseingang.
Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt:
____________________ _________________________________
(Ort/Datum) (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
Allgemeine Vorbemerkungen 2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2.1 Allgemein
Das Bauvorhaben OPUS.G in der Banater Straße, 82538 Geretsried, umfasst die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers auf einem ingesamt ca. 4,7 Hektar großen Grundstück. Die Krämmel Unternehmensgruppe errichtet bis Ende 2026 eine Wohnanlage mit ca. 770 Wohnungen, Serviced Apartments, einem Haus für Kinder, kleinteiligen Gewerbeeinheiten mit Co-Working-Space und Gastronomie.
Die gesamte Bebauung wird in drei Realisierungsabschnitte (Nord, Mitte, Süd) eingeteilt, welche zeitversetzt realisiert werden.
Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Gebäude und Realisierungsabschnitts:
BA Süd / BA6 - Haus M1
Die Gebäude werden in Stahlbetonbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Die Beheizung aller Häuser erfolgt über eine zentrale Nahwärmeversorgung. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen.
Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2021 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55.
2.2 Wasser/Strom
Vorhanden, können gegen Kostenerstattung genutzt werden.
2.3 Baustellenzufahrt und Logistik
Baustellenzufahrt mit LKW bedingt möglich. Lieferungen sind sieben Tage vor Eintreffen auf der Baustelle über ein durch den AG gestelltes Online-Avisierungsportal zu buchen. Eine Stunde vor Zufahrt auf die Baustelle hat sich der Fahrer beim bauseits beauftragten Logistikbevollmächtigten telefonisch anzumelden. Bei nicht gebuchten, unangemeldeten oder zeitlich abweichenden Lieferungen behält sich der AG vor, diese abzulehnen.
2.4 Baukran
Der Baukran steht für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (130,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier und der zuständigen Bauleitung abzustimmen und über das bereitgestellte Portal zu buchen. Die Kranbenutzung kann nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Terminliche Verschiebungen sind der Kranbenutzung nicht abzuleiten.
2.5 Mengenprüfung
Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN.
2.6 Unfallschutz
Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
2.7 Angebotsunterlagen
Den Bietern werden die für das jeweilige Gewerk erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) sowie ggf. weitere Nachweise und Berechnungen, digital zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über den in der Angebotsaufforderung per E-Mail enthaltenen Link.
Allgemeine Vorbemerkungen
TVB zu LG 272 - Innentüren aus Holz 3. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
3.1 Grundlagen
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind sämtliche relevanten DIN Normen, Vorschriften und Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die anerkannten Regeln der Technik. Zudem sind die Belange der Fachplanungen Architektur, HLSE, Lüftung, Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie ausführungsbedingte Anforderungen aus technischen Zulassungen zwingend einzuhalten. Die Zulassungen der verwendeten Bauprodukte sind vor Ausführung und nach Fertigstellung mit einer entsprechenden Übereinstimmungserklärung an den AG zu übergeben.
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben.
Der AN hat die bauseitigen Vorleistungen eigenverantwortlich und rechtzeitig zu prüfen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Liegt keine schriftliche Anzeige des AN vor bzw. unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die Leistung als mängelfrei anerkannt.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Es dürfen nur zugelassene Baustoffe verwendet werden, insbesondere der Einsatz von Baustoffen mit gesundheitsschädlicher oder geruchsbelästigender Gasentwicklung sind untersagt. Die Unfallvorschriften und Gefahrstoffverordnung sind hierbei zu beachten.
Bekleidungen und Verleistungen sind an den Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen. Glastüren oder verglaste durchsichtige Türen erhalten einen deutlich sichtbaren Klebestreifen, der vom Auftraggeber entfernt wird.
Sind im Leistungsverzeichnis bzw. in den Positionsblättern der Türen Klimaklassen (Prüfung und Bewertung nach hydrothermischer Beanspruchung) oder Klassen für mechanische Beanspruchung vorgegeben, muss ein entsprechendes Gütezeichen nach RAL - RG 426 Teil 1 nachgewiesen werden können.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Die Oberkante Fertig-Fußboden richtet sich nach dem vorgegebenem Meterriss, nicht nach eventuellen Markierungen an Türzargen o.ä..
Werden Türblätter gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis einschließlich der Bänder sowie der Verbindung mit der vorhandenen Zarge.
Der Nachweis für Brandabschottungen muss sich auf das gesamte System, nicht nur auf einzelne Bauteile beziehen.
Grundsätzlich sind die Schallschutzanforderungen (DIN) und alle Auflagen der Genehmigungsbehörden zu beachten. Sämtliche erforderlichen RS und T30 Türen bzw. T90 Türen, welche offen zu halten sind, sind für den Brandfall selbstschließend auszubilden (Schließfolgeregler).
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen bzw. sind auf Verlangen der Bauleitung Baubeschläge anzubringen, die kurz vor der Übergabe entfernt werden und durch die Originalbeschläge ausgetauscht werden.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und soweit zulässig zu ölen.
Werden Beschläge nur geliefert, sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile (Schrauben, Schließbleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.) mitzuliefern und in den Preis einzurechnen.
Die Verwendung von Beschlagteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon sind die Öffnungsgarnituren (Drücker, Oliven, Feststeller und dgl.).
Magnetfeststellvorrichtungen für Türen sind so zu bemessen, dass sie auf Dauer die Kraft von Türschließern sowie die Federkraft straff eingestellter Pendeltür- oder Federbänder aufnehmen können. Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein. Ist für schwere Türen ein drittes Band vorgesehen, so ist es nicht mittig, sondern nach Möglichkeit im oberen Drittel einzubauen. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein.
Bei Türen mit Falzdichtung muss das Bandrahmenteil um die Dicke der Dichtung aus der Bandtasche herausgezogen werden, um die Funktion der Dichtung umlaufend zu gewährleisten; alternativ können Spezialbänder für Türen mit Falzdichtung eingesetzt werden.
Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Die Länge der Schließzylinder ist bei der Befestigung der Schlüsselschilder zu beachten. Der Zylinder muss bündig angebracht sein. Anbohrschutz muss vorhanden sein.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren muss eingeholt werden.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend (mit Obentürschließer) sein. Falls nicht anders ausgeschrieben oder aus den Ausführungsunterlagen erkennbar, gilt der Betriebszustand "ständig geschlossen".
Der Einbau erfolgt gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. den Herstellerrichtlinien. Die Zulassungen sind vor Ausführung zu übergeben. Nach Fertigstellung ist eine Dokumentation inkl. Fachunternehmererklärung auszuhändigen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsunterlagen auch eine Ausfertigung des Leistungsverzeichnisses.
3.2 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der Unternehmer hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Baustelleneinrichtung, Siloaufstellung, Lagerplatz usw. genauestens zu informieren. Nachforderungen wegen evtl. auftretender Erschwernisse werden nicht anerkannt.
3.3 Preisinhalte
Nicht gesondert vergütet und mit den Einheitspreisen abgegolten sind folgende Leistungen:
- Das Arbeiten in mehreren Arbeitsgängen
- Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl. Fugendichtung sowie alle Falzdichtungen
- Sämtliche, erforderlichen dauerelastischen Verfugungen mit überstreichbarem Material
- Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzügen vor der Übergabe
- Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der Türen nach Abschluss der Malerarbeiten bzw. vor der Übergabe
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an die angrenzenden Bauteile
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne. Für alle Türen und Einbauteile mit Auflagen sind zwei Wochen vor der Abnahme bzw. auf Verlangen der Bauleitung des AG die Zulassungsbescheide mit Einbaubestätigungen an den AG in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. Pläne müssen im PDF-Format dem AG elektronisch übermittelt werden.
Vor Ausführungsbeginn sind sämtliche wesentlichen Teile zu bemustern. Zu diesem Zweck werden dem AG kostenlose Musterexemplare zur Verfügung gestellt (Umfang der Musterexemplare müssen abgestimmt werden, mind. für Türblattausführungen, Beschläge, Beschichtungen und Drücker- und Beschlaggarnituren.
3.4 Baubalauf
Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise nach dem Lean-Construction System in wochenweise versetzten Taktbereichen. Die Taktzeit beträgt eine Arbeitswoche. Die Leistungen sind innerhalb dieses Zeitfensters abzuschließen und an das Nachfolgegewerk zu übergeben. Auszuführende Arbeiten sind in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Die Kapazität des entsprechenden Personals ist z.B. bei zeitgleichen Arbeiten in mehreren Taktbereichen eigenverantwortlich vom AN zu planen und vorzuhalten.
Mehrkosten aus unsachlicher Ausführung oder verspäteter Mängelbeseitigung, die eine Behinderung von Nachfolgegewerken zur Konsequenz hat, gehen zur Lasten des AN.
Materiallagerungen dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Der AG ist für eine Bereitstellung von Räumlichkeiten grundsätzlich nicht verpflichtet. Die Lagerung muss materialgerecht erfolgen und ist gegen Feuchtigkeit, Beschädigungen etc. zu schützen, bis zur Übergabe des Bauwerks liegt die Verantwortung alleinig beim AN. Geräte, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtungen müssen tauglich und betriebssicher sein und den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und Prüfungen entsprechen. Die Verantwortung hierfür liegt ebenfalls alleinig beim AN.
3.5 Stundenlohnarbeiten
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
Es werden nur Zeiten vor Ort bei der Leistungserbringung vergütet. An- und Abfahrtskosten sowie sind in den jeweiligen EP einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen gelesen und anerkannt:
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(Ort/Datum) (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
TVB zu LG 272 - Innentüren aus Holz
01 Röhrenspan Türen
01
Röhrenspan Türen
Allgemeine Positionsberschreibung: Röhrenspantüren mit HUZ Allgemeine Positionstbeschreibung für die nachfolgenden Röhrenspantüren mit Holzumfassungszargen:
Lieferung und fachgerechter Einbau von Röhrenspan Innentüren inkl. Holzumfassungszargen gemäß den nachstehend aufgeführten Anforderungen und Bestandteilen, sowie inkl. aller Hilfs-, Befestigungs- und Betriebsmittel.
Ausführungsdetails:
- Zarge: Holzumfassungszarge (HUZ)
- Türblatt: Röhrenspantür, Rundkante, überfälzt einschlagend
- Unterschnitt: gemäß Planung
- Oberflächen: lackiert
- Farbton: Weiß, bzw. Standardfarbe nach Wahl des AG
- Türblattdicke: ca. 40 mm
- Türbänder: Schraubbänder, vernickelt
- Schloss: Buntbart-Schloss mit Schlüssel; WC-Beschlag bei Bädern und WCs wird über Zulage (s. Titel Sonstiges/Beschläge) abgerechnet
- Garnitur: Drücker, Edelstahl, mit Rundrosetten
- Beschlagshöhe: 105 cm über FFB (In Rollstuhlgerechten Wohnungen sowie in Allgemeinbereichen, beträgt die Beschlägshöhe ggf. 85 cm. Daraus enstehen für den AN keine Mehrkosten)
- Rohbauöffnungsbreite/Baurichtmaß: Breite/Höhe lt. jew. Kurztext
- Maulweite fertig: lt. jew. Kurztext
- Anzahl der Flügel: 1-flügelig
- Öffungsrichtung: gemäß Planung bzw. Türliste
- Wandart: Stahlbeton, beidseitig gespachtelt, Mauerwerk beidseitig verputzt oder Trockenbau beidseitig gespachtelt
- Richtfabrikat Türblatt u. Zarge: Jeld-Wen o. glw.
- Richtfabrikat Garnitur: Hoppe Amsterdam Edelstahl o. glw.
Angebotenes Fabrikat Türblatt und Zarge:
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(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes FabrikatGarnitur:
................................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Allgemeine Positionsberschreibung: Röhrenspantüren mit HUZ
01.01 Röhrenspantüren, 1-flügelig
01.01
Röhrenspantüren, 1-flügelig
01.02 Röhrenspan-Schiebetüren, 1-flügelig
01.02
Röhrenspan-Schiebetüren, 1-flügelig
02 Glastüren
02
Glastüren
Allgemeine Positionsberschreibung: Ganzglastüren mit HUZ Allgemeine Positionstbeschreibung für die nachfolgenden Ganzglastüren mit Holzumfassungszargen:
Lieferung und fachgerechter Einbau von Ganzglas Innentüren inkl. Holzumfassungszargen gemäß den nachstehend aufgeführten Anforderungen und Bestandteilen, sowie inkl. aller Hilfs-, Befestigungs- und Betriebsmittel.
Ausführungsdetails:
- Zarge: Holzumfassungszarge (HUZ), lackiert weiß, bzw. Standardfarbe nach Wahl des AG
- Türblatt: Glas, klar oder satiniert nach jew. Kurztext
- Türbänder: verstärkte Schraubbänder für Glasgewicht geeignet, vernickelt
- Schloss: nicht abschließbar / weist kein Schloss auf
- Schließblech in HUZ: einfach / Aussparung für Riegel ist nicht notwendig und gewünscht
- Garnitur: Drücker, Edelstahl
- Beschlagshöhe: überwiegend 105 cm über FFB. Vereinzelt, in Rollstuhlgerechten Wohnungen sowie in Allgemeinbereichen, beträgt die Beschlägshöhe 85 cm. Daraus enstehen für den AN keine Mehrkosten.
- Rohbauöffnungsbreite/Baurichtmaß: lt. jew. Kurztext
- Maulweite fertig: lt. jew. Kurztext
- Anzahl der Flügel: 1-flügelig
- Öffungsrichtung: gemäß Planung bzw. Türliste
- Wandart: Stahlbeton, beidseitig gespachtelt, Mauerwerk beidseitig verputzt oder Trockenbau beidseitig gespachtelt
- Richtfabrikat Türblatt u. Zarge: Jeld-Wen o. glw.
- Richtfabrikat Garnitur: Hoppe Amsterdam Edelstahl o. glw.
Angebotenes Fabrikat Türblatt und Zarge:
................................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Angebotenes FabrikatGarnitur:
................................................................................................
(vom Bieter anzugeben)
Allgemeine Positionsberschreibung: Ganzglastüren mit HUZ
02.01 Ganzglastüren, 1-flügelig
02.01
Ganzglastüren, 1-flügelig
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Beschläge
03.01
Beschläge
03.02 Glas Ausschnitte
03.02
Glas Ausschnitte
03.03 Unterschnitte
03.03
Unterschnitte
09 Regiestunden
09
Regiestunden
09.01 Stundenlohnarbeiten
09.01
Stundenlohnarbeiten
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