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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer 1 ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.1 Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage wird die VOB, Teil B und C in der zur Zeit der Angebotserstellung geltenden Fassung vereinbart.
1.2 Leistungsumfang
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich einschließlich aller für eine fertige Arbeit notwendigen Materiallieferungen samt Abladen, Lagerung und Verbringen zum Einsatzort an der Baustelle. Zum Leistungsumfang des AN gehören alle Leistungen, die unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen wie behördlichen Vorschriften zur Herstellung einer ordnungsgemäßen und zu der vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereiten und funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Preisen abgegolten.
1.3 Abwicklung
Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Die Fachbauleitung hat durch den AN zu erfolgen.
Der AN ist verpflichtet, an der Baustelle nur Materialien einzubauen, für die eine entsprechende Zulassung einer staatlich anerkannten Materialprüfstelle vorliegt. Auf Wunsch sind die Zulassungsunterlagen dem AG kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat die Baustelle täglich von Abfällen, Verpackungsmaterial usw. zu reinigen. Die Abfälle sind zu entsorgen. Die kompletten Schuttbeseitigungs- sowie alle Grobreinigungsarbeiten sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten.
Der AN ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG berechtigt, Nachträge oder Zusatzaufträge für das in diesem Vertrag beschriebene Bauvorhaben von Dritten (Bauherr, Architekt, Käufer, usw.) anzunehmen oder diesem direkt anzubieten.
1.4 Vertragsstrafe
Kommt der AN mit dem Beginn der Ausführung und/oder der Fertigstellung in Verzug, hat er dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % der Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Bei schuldhafter Überschreitung der vereinbarten Zwischentermine fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,15 % des Nettoauftragswertes pro Werktag der Überschreitung an, der bis zum Zeitpunkt des überschrittenen Zwischentermins vertragsgemäß abzuwickeln gewesen ist (d.h. die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe ist bei der Überschreitung von Zwischenterminen der Wert, der bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäß zu erbringenden Leistung).
Vorgenannte Vertragsstrafen (sowohl für die schuldhafte Überschreitung von Beginn- und Fertigstellungstermin, als auch für die Überschreitung von Zwischenterminen) sind auf höchstens insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt.
Eine Kumulation der Vertragsstrafe aus der Überschreitung mehrerer Vertragsfristen erfolgt nicht, der Höchstbetrag kann nur einmal berechnet werden. Tage, die bei Überschreitung von Zwischenterminen in Ansatz gebracht worden sind, werden daher bei weiteren Überschreitungen von Zwischenterminen bzw. des Endtermins bei Berechnung der Vertragsstrafe nicht nochmals berücksichtigt.
Der Anspruch des AG auf Ersatz des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Vertragsstrafe im Falle einer Verschiebung der Ausführungsfristen auch ohne neue Vereinbarung für den geänderten Beginn und/oderFertigstellungstermin, sofern es durch die Verschiebung nicht zu einer grundlegenden Neuordnung des terminlichen Ablaufs der Baustelle kommt und die Abwicklungsmodalitäten der Baustelle auch bei Verschiebung der Ausführungsfristen vergleichbar mit den ursprünglichen Abwicklungsverhältnissen bleiben.
1.5 Gewährleistung
Die Gewährleistung regelt sich nach den Bestimmungen der VOBCal. Die Gewährleistung wird auf 5 Jahre und 6 Monate verlängert.
1.6 Sicherheitseinbehalt
Für die vertragsgerechte Ausführung der Leistungen und eventuelle Überzahlungen wird eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % vereinbart, welche nach Wahl des AN nach weiterer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Für die Sicherung von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme auf Dauer der Gewährleistungszeit vereinbart, welche durch den AN nach dessen Wahl nach näherer Maßgabe des § 17 VOB/B geleistet wird.
Bei Sicherheit durch Bürgschaft hat der Bürge jeweils zu erklären, dass
- er sich nicht auf erstes Anfordern, ansonsten jedoch unbedingt, unwiderruflich, unbefristet und selbstschuldnerisch verbürgt,
- er auf die Einrede der Vorausklage, § 771 BGB, verzichtet,
- er auf die Einrede der Aufrechnung verzichtet, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist,
- eine Befreiung durch Hinterlegung des Bürgschaftsbetrags ausgeschlossen ist,
- die Rückgabe und Enthaftung nur entsprechend den Regelungen dieses Vertrags verlangt werden kann,
- für den Fall, dass mehrere Bürgen für die Ansprüche des Auftraggebers haften, er unabhängig von etwaigen Zahlungen der anderen Bürgen auf den vollen Betrag der von ihm übernommenen Bürgschaft haftet, bis alle von ihm verbürgten Ansprüche des Auftraggebers vollständig erfüllt sind,
- er aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann,
- er sich unter ausschließlicher Geltung des deutschen Rechts verpflichtet und
- ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Bürgschaft München (Stadt) ist.
Die Sicherheit zur Mängelhaftung wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückgegeben.
1.7 Baustrom, Bauwasser, WC
Der AN wird anteilig mit pauschal 1,2 % seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt, außer, es wird im Verhandlungsprotokoll anders vereinbart.
1.8 Müllbeseitigung
Die tägliche Beseitigung des durch seine eigenen Arbeiten anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials und sonstigen Mülls ist Sache des Auftragnehmers. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Aufforderung durch den AG nicht nach, so kann dieser die Müll- und Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des AN veranlassen.
1.9 Müllumlage
Für die Müllentsorgung wird bauseits durch den AG ein zentraler Bereich ("Wertstoffhof") vorgehalten. In diesen hat der AN die Abfälle arbeitstäglich und ordentlich zu entsorgen. Der "Wertstoffhof" wird zu diesem Zweck täglich eine Stunde durch den Logistikbevollmächtigten geöffnet. Die entgültige Verwertung erfolgt dann koordiniert über den AG.
Der AN wird anteilig mit einer prozentualen Umlage seiner Brutto-Abrechnungssumme an den Kosten der endgültigen Verwertung des Mülls durch Abzug von der Schlussrechnung beteiligt. Entsprechender Prozentsatz wird im Verhandlungsprotokoll vereinbart.
Die Entsorgung von Fehllieferungen, Überlieferungen und Müll von anderen Bauvorhaben ist nicht enthalten. Ebenso bleibt die Müllentsorgung von mangelhaften Leistungen im Verantwortungsbereich des AN.
1.10 Bauwesenversicherung
Der AG hat für die Gesamtbaustelle eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Bei der Schlusszahlung werden dem AN 0,3 % seiner Bruttoabrechnungssumme als Kostenbeteiligung hierfür abgezogen. Der Selbstbehalt beträgt 2.500,00 € je Schadensfall.
1.11 Regiearbeiten
Regieleistungen müssen vor Ausführung ausdrücklich mit dem AG vereinbart werden. Regieberichte sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen. Nicht rechtzeitig unterschriebene Regieberichte werden später nicht mehr anerkannt.
1.12 Preisbindung
Die vereinbarten Preise sind Festpreise bis zum Ende der vertraglichen Bauzeit und gelten darüber hinaus auch für nachlaufende Zusatzleistungen/Nachträge bis zum Gesamtabschluss des Bauvorhabens, längstens aber bis zum 31.12.2027.
.1.13 Angebotsbindefrist
Die Bindefrist dieses Angebots beträgt 3 Monate nach Angebotseingang.
Allgemeine Vertragsbedingungen gelesen und anerkannt:
____________________ _________________________________
(Ort/Datum) (Sttempel und Unterschrift d. Bieters)
Allgemeine Vertragsbedingungen für Nachunternehmer
Allgemeine Vorbemerkungen 2 ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
2.1 Allgemein
Das Bauvorhaben OPUS.G in der Banater Straße, 82538 Geretsried, umfasst die Entwicklung eines städtischen Wohnquartiers auf einem ingesamt ca. 4,7 Hektar großen Grundstück. Die Krämmel Unternehmensgruppe errichtet bis Ende 2026 eine Wohnanlage mit ca. 770 Wohnungen, Serviced Apartments, einem Haus für Kinder, kleinteiligen Gewerbeeinheiten mit Co-Working-Space und Gastronomie.
Die gesamte Bebauung wird in drei Realisierungsabschnitte (Nord, Mitte, Süd) eingeteilt, welche zeitversetzt realisiert werden.
Die angefragten Leistungen umfassen nachfolgende Gebäude und Realisierungsabschnitts:
BA Mitte M-Häuser (BA3+BA4_M1+M2)
Die Gebäude werden in Stahlbetonbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erstellt. Die Beheizung aller Häuser erfolgt über eine zentrale Nahwärmeversorgung. Alle Wohn- und Aufenthaltsräume sind mit Fußbodenheizung ausgestattet und verfügen über dezentrale Lüftungsanlagen.
Die Gebäude erfüllen die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz von 2021 und erreichen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55.
2.2 Wasser/Strom
Vorhanden, können gegen Kostenerstattung genutzt werden.
2.3 Baustellenzufahrt und Logistik
Baustellenzufahrt mit LKW bedingt möglich. Lieferungen sind sieben Tage vor Eintreffen auf der Baustelle über ein durch den AG gestelltes Online-Avisierungsportal zu buchen. Eine Stunde vor Zufahrt auf die Baustelle hat sich der Fahrer beim bauseits beauftragten Logistikbevollmächtigten telefonisch anzumelden. Bei nicht gebuchten, unangemeldeten oder zeitlich abweichenden Lieferungen behält sich der AG vor, diese abzulehnen.
2.4 Baukran
Der Baukran steht für evtl. Beihilfe gegen Kostenerstattung (130,00 €/Std.) begrenzt bis Rohbaufertigstellung zur Verfügung. Die Termine der Baukranbenutzung sind rechtzeitig mit dem Polier und der zuständigen Bauleitung abzustimmen und über das bereitgestellte Portal zu buchen. Die Kranbenutzung kann nur koordiniert mit dem Bauablauf erfolgen. Terminliche Verschiebungen sind der Kranbenutzung nicht abzuleiten.
2.5 Mengenprüfung
Die Mengenprüfung erfolgt vor der Vergabe eigenverantwortlich durch den AN.
2.6 Unfallschutz
Der AN haftet vollverantwortlich für den Unfallschutz seiner Beschäftigten und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Der Auftragnehmer hat Unklarheiten, die sich aus der Besichtigung der Baustelle ergeben, in einem Begleitschreiben zum Angebot dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
2.7 Angebotsunterlagen
Den Bietern werden die für das jeweilige Gewerk erforderlichen Unterlagen, insbesondere Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) sowie ggf. weitere Nachweise und Berechnungen, digital zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über den in der Angebotsaufforderung per E-Mail enthaltenen Link.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen 3 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
3.1 Grundlagen
Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind sämtliche relevanten DIN Normen, Vorschriften und Richtlinien, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die anerkannten Regeln der Technik. Es gilt die DIN 18350.
Der AG behält sich vor, einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht ausführen zu lassen oder gesondert zu vergeben.
Der AN hat die bauseitigen Vorleistungen eigenverantwortlich und rechtzeitig zu prüfen. Beanstandungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Liegt keine schriftliche Anzeige des AN vor bzw. unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so gilt die Leistung als mängelfrei anerkannt.
3.2 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der Unternehmer hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Baustelleneinrichtung, Siloaufstellung, Lagerplatz usw. genauestens zu informieren. Nachforderungen wegen evtl. auftretender Erschwernisse werden nicht anerkannt.
3.3 Ausführung
Es gilt die DIN 18352 "Fliesen- und Plattenbelagsarbeiten". Ergänzend gilt die DIN 18399 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", Abschnitte 1 bis 5. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der DIN 18352 vor.
Die technischen Vorschriften der Fachverbände und die Richtlinien der Hersteller sind genauestens einzuhalten.
Der Bruttolisteneinkaufspreis ist, wenn nicht anders angegeben, dem Bieter vorerst freigestellt.
Untergrundbehandlung, Abdichtung, Kleber und Fugenmaterial müssen untereinander abgestimmt sein.
Die Abdichtung der Leitungsdurchgänge hat direkt auf den Leitungen und nicht auf der Isolierung zu erfolgen.
Die Flieseneinteilung der Wandflächen im Bereich von brüstungshohen Fliesenbereichen (z.B. Vorsatzschalen) und Wannenschürzen ist stets so vorzusehen, dass die oberste Reihe aus ganzen Fliesen besteht.
Schnitte unter einer halben Plattenbreite sind nicht zugelassen.
Beim Verlegen des Bodenbelags ist sorgfältig darauf zu achten, dass im Bereich des Randstreifens des schwimmenden Estrichs keine Schallbrücken durch hinunterlaufenden Mörtel und Kleber entstehen.
An allen Türen und Übergängen vom Fliesen- und Natursteinbelag zu anderen Belägen sind Schlüterschienen zu setzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schiene mittig unter dem späteren Türblatt sitzt. Trenn-, Dehnungs- und Anschlussfugen sind mit dauerelastischen Dichtstoffen zu schließen. Das Material muss alterungs-, hitze-, frost- und gegen chemische Einflüsse beständig sein.
In den Bädern ist grundsätzlich ein fungizid/bakterizid eingestellter Dichtstoff zu verwenden.
Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten.
Die Abdichtung der spritzwassergefährdeten Bereiche im Bad muss nach dem ZDB - Merkblatt "Verbundabdichtungen" erfolgen.
Ausbildung einer Deckenfuge ist wegen Deckendurchbiegung zu beachten.
Die einzelnen Abdichtungskomponenten (Flächen- und Detailabdichtungen) müssen im System miteinander geprüft und zugelassen sein.
3.4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
Folgende Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten:
Untergrundvorbereitung.
Alle Hilfs- und Befestigungsmittel.
Transport, Transporteinrichtung
Geräte und Kosten für Verschnitt.
Reinigen des Untergrundes.
Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art.
Alle Schneide- und Passarbeiten einschließlich Schrägschnitte und Verschnitt.
Aufbringen von Haftbrücken falls erforderlich.
Alle üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverband).
Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen und Einbauteile.
Nachträgliches Anarbeiten an Einbauteile.
Nachträgliches Anbringen der Sockelfliesen an Türzargen etc.
Anarbeiten an sanitäre Objekte und Bodenentwässerungen sowie Vorbereitung des Untergrundes.
Das Überprüfen der ggfs. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen.
Das Verfugen der Flächen nach Angabe.
Das Abdecken der Flächen mit Malerpapier, entsprechend der Forderung der Bauleitung; das Entfernen der Abdeckung.
Schutz der Bodenbeläge bis zu deren Begehbarkeit, z.B. durch Absperren der Räume.
Das Belegen von Kleinflächen, Nischen u. ä.
Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen während der Ausführung der Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen.
Verwendung von Formstücken für die Ausbildung der Ecken am Schnittpunkt vertikaler und horizontaler Kantenschutzwinkel, sofern eine Liefermöglichkeit besteht.
Alle Sozialnebenkosten und evtl. Lohnerhöhungen und Materialmehrkosten sind mit dem angebotenen Pauschalpreis bis Ende der Preisbindung abgegolten. Nach Abschluss der Preisbindung kann der Unternehmer nach Aufforderung des AG ein Angebot für die noch zu fliesenden Einheiten abgeben.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Entfernen sämtlicher Randstreifen als Vorbereitung für die Arbeiten.
Vom Bieter sind mit der Angebotsabgabe dem AG jeweils mindestens drei Muster für die verschiedenen Fliesenarten zur Auswahl vorzulegen.
3.5 Abrechnung
lt. VOB Teil C
3.6 Baubalauf
Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise nach dem Lean-Construction System in wochenweise versetzten Taktbereichen. Die Taktzeit beträgt eine Arbeitswoche. Die Leistungen sind innerhalb dieses Zeitfensters abzuschließen und an das Nachfolgegewerk zu übergeben. Auszuführende Arbeiten sind in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen durchzuführen. Die Kapazität des entsprechenden Personals ist z.B. bei zeitgleichen Arbeiten in mehreren Taktbereichen eigenverantwortlich vom AN zu planen und vorzuhalten.
Mehrkosten aus unsachlicher Ausführung oder verspäteter Mängelbeseitigung, die eine Behinderung von Nachfolgegewerken zur Konsequenz hat, gehen zur Lasten des AN.
Materiallagerungen dürfen nur nach Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Der AG ist für eine Bereitstellung von Räumlichkeiten grundsätzlich nicht verpflichtet. Die Lagerung muss materialgerecht erfolgen und ist gegen Feuchtigkeit, Beschädigungen etc. zu schützen, bis zur Übergabe des Bauwerks liegt die Verantwortung alleinig beim AN. Geräte, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtungen müssen tauglich und betriebssicher sein und den einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen und Prüfungen entsprechen. Die Verantwortung hierfür liegt ebenfalls alleinig beim AG.
3.7 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung dem AG anzumelden und Arbeitsberichte spätestens nach 24h vorzulegen. Der AG behält sich vor, zu spät übergebene Arbeitsberichte abzulehnen.
Grundsätzlich stellt ein Arbeitsbericht noch keine Rechtfertigung für die Abrechnung dar, sondern kann bei Prüfung der Berechtigungsgrundlage auch nachträglich noch vom AG abgelehnt werden.
Technische Vorbemerkungen gelesen und anerkannt:
____________________ _________________________________
(Ort/Datum) (Stempel und Unterschrift d. Bieters)
Technische Vorbemerkungen
01 Vorarbeiten
01
Vorarbeiten
01.01 Untergrundvorbereitungen
01.01
Untergrundvorbereitungen
01.02 Verbundabdichtung
01.02
Verbundabdichtung
02 Einbauteile
02
Einbauteile
02.01 Profile
02.01
Profile
02.02 Sauberlaufmatten
02.02
Sauberlaufmatten
03 Fliesenarbeiten
03
Fliesenarbeiten
03.01 Wandfliesen in Bädern und WC's
03.01
Wandfliesen in Bädern und WC's
03.02 Bodenfliesen in Bädern und WC's
03.02
Bodenfliesen in Bädern und WC's
03.03 Bodenfliesen in öffentlichen Bereichen (TRH, Flure, Aufzüge)
03.03
Bodenfliesen in öffentlichen Bereichen (TRH, Flure, Aufzüge)
04 Fensterbänke Stein
04
Fensterbänke Stein
04.01 Fensterbänke
04.01
Fensterbänke
05 Verfugungsarbeiten
05
Verfugungsarbeiten
05.01 Dauerelastische Verfugung
05.01
Dauerelastische Verfugung
06 Regiestunden
06
Regiestunden
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten
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