WDVS und Innendämmung
Oliver Fruchthandels GmbH
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV-1. Systembindung Es dürfen nur Wärmedämm-Verbundsysteme mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bzw. im WDV-System nur Die vorgegebenen Komponenten des Gleichen Herstellers verarbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Bauherr / Investor umfangreich Ansprüche geltend machen. Sie reichen von der Einbehaltung Fälliger Zahlungen, der Forderung, das System auf Kosten des Ausführenden Handwerkers zurückzubauen bis zum Umstand, daß bei Systemmischungen Jegliche Gewährleistung gemäß VOB und BGB erlischt. Zur einwandfreien, fachgerechten Ausführung sind die vom Systemhersteller angebotenen Werkzeuge Und Hilfsmaterialien zu benutzen, sowie Die Ausführungshinweise der Technischen Merkblätter bzw. der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu beachten. Alternativ-Systeme, mit Nachweis der geforderten System- und Systemkomponenten-Eigenschaften, sind als komplettes System zulässig. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften muss zusammen mit der Abgabe des Alternativangebotes erbracht werden. Der Nachweis muss bezüglich der Anwendung (gleiches Anwendungsgebiet) und der Stoffzusammensetzung (Nachweis durch Laboranalyse) geführt werden. ZTV-2. Leistungsumfang Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom AG festgelegt. ZTV-3. Verarbeitungsbedingungen Grundsätzlich sind die Ausführungsanweisungen und/oder die Technischen Merkblätter der Herstellers genauestens zu beachten. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen. (Ausnahme: QS-Produkte - siehe Techn. Merkblätter) Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen gemäß BFS Merkblatt Nr. 25. ZTV-4. Aufmaß und Abrechnung Es gelten die Aufmaß- und Abrechnungsvorschiften der DIN 18345.
ZTV
Allgemeine Hinweise Die zur Ausführung der Leistung notwendigen Hilfsmittel und Arbeitsgeräte wie Rollgerüste, Absicherungen, Arbeitsbühnen für Arbeiten an Deckenunterseiten und im Innenbereich neben dem Hauptfassadengerüst sind auftragnehmerseitig bereitzustellen und mit bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Allgemeine Hinweise
01 Außenfassaden
01
Außenfassaden
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Wärmedämmverbundsytem
01.02
Wärmedämmverbundsytem
01.03 Deckenunterseiten
01.03
Deckenunterseiten
01.04 Armierung
01.04
Armierung
01.05 Oberputz
01.05
Oberputz
02 Untergeschoss und offene Garage
02
Untergeschoss und offene Garage
02.01 Vorbereitende Arbeiten
02.01
Vorbereitende Arbeiten
02.02 Deckenunterseite
02.02
Deckenunterseite
02.03 Wand
02.03
Wand
02.05 Oberflächenbeschichtung
02.05
Oberflächenbeschichtung
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten