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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Fliesenarbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18352 Fliesen - und Plattenarbeiten, DIN 18332 Natursteinarbeiten und DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten in jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichAritet sich die erforderlichen Arbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Fliesenarbeiten
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN auszuführen.
Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Das Herstellen von Anschlüssen, bzw. das Anarbeiten an Sanitärobjekte, Rohrdurchdringungen, kreisrunden Ausschnitten für Befestigungen von Sanitärobjekten sowie Ausschnitte für Schalter und Steckdosen sowie das Anarbeiten an sonstige Einbauteile ist einzukalkulieren.
An angrenzende Bauteile ist sauber anzuarbeiten, wenn diese keine Sockelplatten erhalten
Grundierungen, Spachtel - / Ausgleichsmassen und Klebstoffe sind aus Systemkomponenten eines Herstellers zu wählen.
Durch das Aufbringen von Grundierungen, Spachtel - / Ausgleichsmassen und Klebstoffen dürfen keine Schallbrücken an angrenzende Bauteile oder Installationen entstehen. Es ist eine Fotodokumentation durch den AN zu erstellen. Erst nach Freigabe durch die zuständige Bauleitung darf mit den eigentlichen Verlegearbeiten begonnen werden.
Für Abdichtungen im Verbund mit Belägen gemäß DIN 18534, Teil 3 sind sämtliche Einzelkomponenten aus einem Abdichtungssystem zu verwenden und gemäß den Herstellerrichtlinien einzubauen.
Bauseitige Dichtmannschetten (z. B. UP-Duscharmaturen) sind die Wandabdichtung einzuarbeiten, bzw. bauseitige Dichtungsbänder (z. B. bodengleiche Duschtassen) in die Bodenabdichtung.
Werden besondere Anforderungen an Verschleißfestigkeit, chemische Beständigkeit, Rutschfestigkeit usw. gestellt, sind diese Eigenschaften bzw. die Gleichwertigkeit von alternativ angebotenen Fabrikaten durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Die Verlegung und Verfugung besonders beanspruchter Beläge muss, auch ohne besondere Erwähnung im LV, diesen entsprechen (z.B. Reaktionsharzkleber und -Fugenmassen bei säurefesten Platten; hohlraumfreie Dünnbettverlegung im Buttering-Floating-Verfahren bei Bodenbelägen).
Für die vorgesehenen Beläge sind aussagekräftige Muster Größe min. 1 m2 je Sorte zu erstellen.
Die Boden- und Wandbeläge müssen aus einer Fertigung stammen. Die Chargennummer ist nachzuweisen und zu protokollieren. Vor Verlegung ist die Farbgleichheit zu prüfen.
Farben der starren und elastischen Fugen sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.
Plattenstreifen unter 7 cm bzw. kleiner als halbe Fliese dürfen nicht verwendet werden.
Die Einzelfliesen von Boden- und Wandbelägen sind vor Ausführung auf Schäden und andere Mängel hin zu kontrollieren und auszusortieren.
Mit der Verlegung der Bodenbeläge darf erst begonnen werden, wenn der vom Hersteller vorgegebene Feuchtigkeitsgehalt erreicht ist. Durch den AN sind entsprechende CM-Messungen zur Überprüfung des Feuchtigkeitsgehaltes vorzunehmen.
Die Bodenbeläge sind schallbrückenfrei einzubauen.
Wandbekleidungen im Dünnbett werden mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel angesetzt.
Bei Wand- und Bodenfliesenbelägen sind die entsprechenden Grundiermittel mit einzukalkulieren.
Die vorgesehene Verlegerichtung erfolgt nach den Verlegplänen des Architekten bzw. ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Estrich - Randdämmstreifen sind erst nach erfolgter Verspachtelung und erfolgten Verlegearbeiten auf OK Fliesen-/Plattenbelag abzuschneiden.
Gebäudedehnfugen sind in gleicher Lage und Stärke in Bodenbeläge zu übernehmen.
Einbauteile, Anschlagschienen, Bodentrenn- und Abschlussschienen sind mit Dehnungsstreifen gegen den Bodenbelag zu trennen.
Bodentrennschienen sind absolut flächenbündig zum Bodenbelag einzubauen.
An den Treppenwangen, Podestkanten und Wandsockeln ist das Mörtelbett eben mit dem Beton abzuziehen, für Dünnspachtelung durch Maler.
Die Wand- und Bodenbeläge sind nach Fertigstellung der Verlegung zu reinigen. Die Reinigung umfasst das rückstandslose Entfernen von Mörtelresten und des anhaftenden Zementschleiers.
Die vollständige dauerelastische Ausbildung aller Dehnfugen in den Belagsflächen, die der Auftragnehmer zur einwandfreien Gewährleistung seiner Arbeiten für erforderlich hält sind entsprechend auszuführen.
Für dauerplastische Verfugungen in Feucht - und Nassräumen ist fungizid und bakterizid ausgerüstetes Material zu verwenden. Diese Fugen gelten nicht als sog. "Wartungsfugen", eine verkürzte Gewährleistung hierfür gilt nicht. Hierfür gilt die Verjährungsfrist der gesamten Fliesenarbeiten.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leis¿sctungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Je Fabrikat Wand-/Bodenfliesen sind 5 m2 Reservefliesen an den AG zu übergeben.
4 Abrechnungshinweise
Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren, besonderen Untergrundbeschichtungen und Vorbehandlungen (z.B. Abdichtungen, Dämmstoffe, Bewehrungen) sind vor Abdecken dieser Schichten
gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann.
Bei über den DIN-Toleranzen liegenden Untergrund-Unebenheiten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten
die Bauleitung zu verständigen, um für die Beseitigung dieser Unebenheiten zu sorgen. Ist dies nicht möglich, erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Einbauen von Ausgleichsschichten vor Beginn der Belagsarbeiten.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Datenblätter
- Pflege- und Reinigungshinweise
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Fliesenarbeiten
01 Bodenbelagsarbeiten
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Bodenbelagsarbeiten
01.01
01.01