Bodenbelagsarbeiten
Oliver Fruchthandels GmbH
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Fliesenarbeiten 1 Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus der DIN 18352 Flie­sen - und Plattenarbeiten, DIN 18332 Natursteinarbeiten und DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten in jeweils aktueller Fassung. Der AG über­trägt dem AN nach­fol­gen­de Teil­leis­tun­gen zur Er­stel­lung des vor­be­zeich­ne­ten Bau­vor­ha­bens un­ter al­lei­ni­ger bau­tech­ni­scher Verant­wor­tung. Mit den im Leis­tungs­ver­zeich­nis ent­hal­te­nen An­ga­ben über Bau­art, Bau­teil, Bau­stoff und Ab­mes­sun­gen gel­ten auch der Her­stel­lungs­vor­gang und -ablauf bis zur fer­ti­gen Leis­tung ein­schließ­lich dem Her­stel­len durch Zu­sam­men­fü­gen der Stof­fe und Bau­tei­le, so­wie dem kom­plet­ten Ein­bau­en und Be­fes­ti­gen am Ge­bäu­de un­ter Zu­grun­de­le­gung der an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik und der ge­setz­li­chen und be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten un­ter Be­ach­tung sämt­li­cher Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten als be­schrie­ben. 2 An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1 All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN via Planserver zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4 Personal Der AN verpflichAritet sich die erforderlichen Arbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5 Fliesenarbeiten Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen. Ar­bei­ten an­de­rer AN, die zur Er­fül­lung sei­ner Leis­tun­gen Voraus­set­zung sind, sind zu über­prü­fen und ab­zu­neh­men. Sie dür­fen kei­ne Män­gel auf­wei­sen. Bean­stan­dun­gen sind un­ver­züg­lich schrift­lich an­zu­zei­gen. Ver­säumt der AN die­se Prüf- und An­zei­ge­pflicht, so ist er für die man­gel­haf­te Vor­leis­tung ver­ant­wort­lich. Müs­sen auf­grund des­sen Än­de­run­gen an den Bau­tei­len durch­ge­führt wer­den, so ge­hen die­se Kos­ten zu Las­ten des AN. Der AN ver­pflich­tet sich, bei Mon­ta­ge fest­ge­stell­te Ab­wei­chun­gen von den Plan­vor­ga­ben recht­zei­tig dem AG und des­sen Er­fül­lungs­ge­hil­fen zu mel­den. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Die vom AN durch­zu­füh­ren­den und für die Er­brin­gung sei­ner Leis­tun­gen er­for­der­li­chen Ver­mes­sungs­ar­bei­ten sind vom AN auszuführen. Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das Her­stel­len von An­schlüs­sen, bzw. das An­ar­bei­ten an Sanitärobjekte, Rohrdurchdringungen, kreis­run­den Aus­schnit­ten für Be­fes­ti­gun­gen von Sanitärobjekten so­wie Aus­schnit­te für Schal­ter und Steck­do­sen so­wie das An­ar­bei­ten an sons­ti­ge Ein­bau­tei­le ist ein­zu­kal­ku­lie­ren. An angrenzende Bauteile ist sauber anzuarbeiten, wenn diese keine Sockelplatten erhalten Grun­die­run­gen, Spach­tel - / Aus­gleichs­mas­sen und Kleb­stof­fe sind aus Sys­tem­kom­po­nen­ten ei­nes Her­stel­lers zu wäh­len. Durch das Auf­brin­gen von Grun­die­run­gen, Spach­tel - / Aus­gleichs­mas­sen und Kleb­stof­fen dür­fen kei­ne Schallbrücken an an­gren­zen­de Bau­tei­le oder In­stal­la­tio­nen ent­ste­hen. Es ist eine Fotodokumentation durch den AN zu er­stel­len. Erst nach Frei­ga­be durch die zu­stän­di­ge Bau­lei­tung darf mit den ei­gent­li­chen Verlegearbeiten be­gon­nen wer­den. Für Ab­dich­tun­gen im Ver­bund mit Be­lä­gen ge­mäß DIN 18534, Teil 3 sind sämt­li­che Ein­zel­kom­po­nen­ten aus ei­nem Abdichtungssystem zu ver­wen­den und ge­mäß den Herstellerrichtlinien ein­zu­bau­en. Bauseitige Dichtmannschetten (z. B. UP-Duscharmaturen) sind die Wandabdichtung einzuarbeiten, bzw. bauseitige Dichtungsbänder (z. B. bodengleiche Duschtassen) in die Bodenabdichtung. Werden besondere Anforderungen an Verschleißfestigkeit, chemische Beständigkeit, Rutschfestigkeit usw. gestellt, sind diese Eigenschaften bzw. die Gleichwertigkeit von alternativ angebotenen Fabrikaten durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Die Verlegung und Verfugung besonders beanspruchter Beläge muss, auch ohne besondere Erwähnung im LV, diesen entsprechen (z.B. Reaktionsharzkleber und -Fugenmassen bei säurefesten Platten; hohlraumfreie Dünnbettverlegung im Buttering-Floating-Verfahren bei Bodenbelägen). Für die vor­ge­se­he­nen Be­lä­ge sind aus­sa­ge­kräf­tige Mus­ter Grö­ße min. 1 m2 je Sor­te zu er­stel­len. Die Bo­den- und Wand­be­lä­ge müs­sen aus ei­ner Fer­ti­gung stam­men. Die Chargennummer ist nach­zu­wei­sen und zu pro­to­kol­lie­ren. Vor Ver­le­gung ist die Farb­gleich­heit zu prü­fen. Farben der starren und elastischen Fugen sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Plattenstreifen unter 7 cm bzw. kleiner als halbe Fliese dürfen nicht verwendet werden. Die Ein­zel­flie­sen von Bo­den- und Wand­be­lä­gen sind vor Aus­füh­rung auf Schä­den und an­de­re Män­gel hin zu kon­trol­lie­ren und aus­zu­sor­tie­ren. Mit der Ver­le­gung der Bo­den­be­lä­ge darf erst be­gon­nen wer­den, wenn der vom Her­stel­ler vor­ge­ge­be­ne Feuch­tig­keits­ge­halt­ erreicht ist. Durch den AN sind ent­spre­chen­de CM-Mes­sun­gen zur Über­prü­fung des Feuch­tig­keits­ge­hal­tes vor­zu­neh­men. Die Bo­den­be­lä­ge sind schallbrückenfrei ein­zu­bau­en. Wand­be­klei­dun­gen im Dünn­bett wer­den mit hy­drau­lisch er­här­ten­dem Dünn­bett­mör­tel an­ge­setzt. Bei Wan­d- und Bodenfliesenbelägen sind die ent­spre­chen­den Grundiermittel mit ein­zu­kal­ku­lie­ren. Die vor­ge­se­he­ne Verlegerichtung erfolgt nach den Verlegplänen des Architekten bzw. ist vor Aus­füh­rung mit der Bau­lei­tung ab­zu­stim­men. Estrich - Randdämmstreifen sind erst nach er­folg­ter Verspachtelung und er­folg­ten Verlegearbeiten auf OK Flie­sen-/Plat­ten­be­lag ab­zu­schnei­den. Gebäudedehnfugen sind in glei­cher Lage und Stär­ke in Bo­den­be­lä­ge zu über­neh­men. Ein­bau­tei­le, An­schlag­schie­nen, Bodentrenn- und Abschlussschienen sind mit Deh­nungs­strei­fen ge­gen den Bo­den­be­lag zu tren­nen. Bodentrennschienen sind ab­so­lut flächenbündig zum Bo­den­be­lag ein­zu­bau­en. An den Treppenwangen, Podestkanten und Wandsockeln ist das Mörtelbett eben mit dem Beton abzuziehen, für Dünnspachtelung durch Maler. Die Wand- und Bo­den­be­lä­ge sind nach Fer­tig­stel­lung der Ver­le­gung zu rei­ni­gen. Die Rei­ni­gung um­fasst das rückstandslose Ent­fer­nen von Mörtelresten und des an­haf­ten­den Ze­ment­schlei­er­s. Die vollständige dauerelastische Ausbildung aller Dehnfugen in den Belagsflächen, die der Auftragnehmer zur einwandfreien Gewährleistung seiner Arbeiten für erforderlich hält sind entsprechend auszuführen. Für dauerplastische Ver­fu­gun­gen in Feucht - und Nassräumen ist fun­gi­zid und bak­te­ri­zid aus­ge­rüs­te­tes Ma­te­ri­al zu ver­wen­den. Die­se Fu­gen gel­ten nicht als sog. "Wartungsfugen", eine ver­kürz­te Ge­währ­leis­tung hier­für gilt nicht. Hier­für gilt die Ver­jäh­rungs­frist der ge­sam­ten Fliesenarbeiten. 3 Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­¿sctungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt als Ne­ben­leis­tun­gen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Je Fabrikat Wand-/Bodenfliesen sind 5 m2 Reservefliesen an den AG zu übergeben. 4 Abrechnungshinweise Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren, besonderen Untergrundbeschichtungen und Vorbehandlungen (z.B. Abdichtungen, Dämmstoffe, Bewehrungen) sind vor Abdecken dieser Schichten gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann. Bei über den DIN-Toleranzen liegenden Untergrund-Unebenheiten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Bauleitung zu verständigen, um für die Beseitigung dieser Unebenheiten zu sorgen. Ist dies nicht möglich, erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Einbauen von Ausgleichsschichten vor Beginn der Belagsarbeiten. 5 Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Prüfzeugnisse und Zulassungen - Datenblätter - Pflege- und Reinigungshinweise
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Fliesenarbeiten
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