Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit: Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2025 -
Ende IV. / 2027
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1976 - 1980) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz 7 und
Luz 8.
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr St. Bliesner (BHK GF)
Handy: 0178 6000 651
Projektleiter: Herr M. Voigt
Handy: 0151 4140 6968
Mail: marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
terraplan/bauprojekt BHK statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind dies zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Nürnberg.
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
____________________________________________________
1.ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden
Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und
Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für
Arbeiten im Treppenhaus), die zur Durchführung der
Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften
notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers.
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind die Geschosss
KG-2.OG besenrein zu übergeben.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorbemerkungen, Baustelleneinrichtung:
Folgende Leistungen werden bauseits zur Verfügung
gestellt:
- eingezäunte Fläche gemäß angefügten Lageplan
- Stellflächen für Container in Abstimmung mit der
Projektleitung
- Ein- und Ausfahrt für Container-Fahrzeuge (nur über
die Baustraßen)
- ein Sanitärcontainer (vor Luz 4/ Luz 8)
- Medienanschlüsse (Übergabepunkte Baustrom jeweils an
Luz 6,
Bauwasser an Luz 8)
Der Abbruch hat durch vorsichtigen Rückbau zu erfolgen.
Die Massivbauteile - fast ausschließlich Fertigteile -
sind so zu trennen, dass ein Herunterheben mit Kran
erfolgen kann.
Die Standplätze der Container auf den Geschossebenen
sind nur in Absprache mit der Bauleitung auf tragenden
Innenwänden zulässig. Beim Rückbau ist jeweils auf
gefahrlose Standsicherheit der jeweils verbleibenden
Restkonstruktion zu achten.
Die Demontage ist jeweils einschließlich Abtransport
und fachgerechter Entsor- gung der Bauteile bzw.
beschriebenen Schuttmengen zu kalkulieren, auch wenn
das nicht in jeder Position explizit erwähnt wird.
Für nicht gefährliche Abfälle sind Übernahmescheine und
Wiegenoten zu über- geben.
Für gefährliche Abfälle sind Wiegenoten, Übernahme- und
Begleitscheine sowie Entsorgungsnachweise zu übergeben.
Vorbemerkungen, Baustelleneinrichtung:
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 10 Baustelle einrichten, vorhalten, räumen Geräte (Schuttcontainer, Schuttrutschen, Rollgerüste,
Hebe- zeuge nach Wahl des Auftragnehmers etc.),
Werkzeuge, Tages- unterkünfte und sonstige
Betriebsmittel, die zur vertragsge- mäßen Erfüllung der
Bauleistungen erforderlich sind, auf die Bau- stelle
bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz
nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig
aufstellen, einschl. der dafür notwendigen Arbeiten
über die gesamte Bauzeit vorhalten und nach Beendigung
der Bauarbeiten beräumen. Die Bau- stellenflächen sind
gereinigt zu übergeben.
1. 10
Baustelle einrichten, vorhalten, räumen
1,00
psch
1. 20 Persönliche Schutzausrüstung gemäß DGUV-R Persönliche Schutzausrüstung gemäß DGUV-R101-004 (BGR
128) für Vertreter des AG und Besucher, liefern und für
die ge- samte Bauzeit vorhalten (u.a. Einweganzüge,
Galoschen, chemikalienbeständige Handschuhe,
Atemschutzmaske mit ABEK-P3-Filter).
Es sind 20 Ausrüstungen vorzuhalten.
1. 20
Persönliche Schutzausrüstung gemäß DGUV-R
1,00
psch
2 Abbrucharbeiten KG bis 3.OG
2
Abbrucharbeiten KG bis 3.OG
Abbruch und Entsorgung kontaminierter Stoffe
Zur Gewährung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes beim Rückbau und bei der Entsorgung
der in diesem Titel beschriebenen Gefahrstoffe sind die
folgenden Regelwerke und Verordnungen jeweils neuster
Ausgabe relevant:
- Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
GefStoffV -
Gefahrstoffverordnung ,
- Berufsgenossenschaftliche Regeln f. Sicherheit
u.Gesundheit DGUV-/01-004
Richtlinie "Kontaminierte Bereiche",
- Technische Regeln für GefahrstoffeTRGS 519 "Asbest
Abbruch-, Sanierungs-
oder Instandhaltungsarbeiten" TRGS 521 "Faserstäube"
Die abfallrechtliche Bewertung erfolgt nach:
AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung
NachwV - Nachweisverordnung
AltholzV - Altholzverordnung
Die Enstorgung erfolgt nach nach AVV und gemäß
Schadstoffgutachten bzw. Deklo-rationsanlytik.
Abbruch und Entsorgung kontaminierter Stoffe
2. 10 Stammschutz Bäume Stammschutz für Baumstämme aus ca. 2,5 m langen
Holzlatten hochkantgestellt, umlaufend herstellen und
mit zusätzlichem biegsamen Rohr DN 250 zweimal
umwickeln;
Einbauen, Abbauen, Entsorgen;
Einbauort: 4 Bäume Nord-Ost-Fassade - Luz 8
2. 10
Stammschutz Bäume
4,00
St
2. 20 Schutzgeländer aus Holz, H=0,9 m, liefern und montieren Schutzgeländer aus Holz, liefern und fachgerecht gemäß
Vor- schriften BG an vorhandenen Treppenläufen,
stirnseitig, im gesamten Treppenverlauf einschl.
Podeste seitlich montieren und vorhalten;
nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge-
länder in Besitz des AG über;
Brüstungshöhe: > 90 cm
Bestandteile:
- Geländerholm (OK ü RFB 1.100...1.200 mm)
- Zwischenholm (OK ü RFB 500...750 mm)
- Bordbrett (OK ü RFB 100...200 mm)
- Vertikalpfosten: mind. 3 St. pro Lauf
Länge Einzellauf: ca. 300 cm
Anzahl Läufe: 8 St. pro Treppenhaus
Podest 3. OG 120 cm breit
Lauflänge pro TH: ca. 25,2 m
Einbauort: Luz 7 und 8 Treppenhäuser
2. 20
Schutzgeländer aus Holz, H=0,9 m, liefern und montieren
9,00
St
2. 30 Absturzsicherung Treppenhausfenster liefern und montieren Absturzsicherung bestehend aus 2 Lagen, aus Holz
liefern und fachgerecht gemäß Vorschriften BG vor
Treppenhausfenster montieren und vorhalten;
nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge-
länder in Besitz des AG über;
Fensterbreite: ca. 170 cm
Einbauort: Luz 7 und 8 Treppenhäuser
2. 30
Absturzsicherung Treppenhausfenster liefern und montieren
27,00
St
2. 40 Absturzsicherung Loggiatür liefern und montieren Absturzsicherung bestehend aus 3 Lagen, aus Holz
liefern und fachgerecht gemäß Vorschriften BG vor
Loggientüren montieren
und vorhalten;
nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge-
länder in Besitz des AG über;
Türbreite: ca. 100 cm
Einbauort: Luz 7 und 8
2. 40
Absturzsicherung Loggiatür liefern und montieren
102,00
St
2. 50 Schutz der Bestandstreppenläufe liefern und montieren Gesamte Bestandstreppen mit Terrazzoplattenbelag durch
Holzkonstruktion auf Tritt- und Setzstufen und sowie
Podesten mit OSB-Platten einschl Unterlage aus Filz
schützen und vorhalten;( 3 Treppenhäuser benötigen
keinen Schutz, da diese demontiert werden)
nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge-
länder in Besitz des AG über;
6 Treppenhäuser mit je 8 Podesten und
Zwischenpodesten
mit ca. 3 m²/Podest
je 8 Treppenläufe a 8 Stg. (18/30)
Einbauort: von 1. Lauf KG bis Podest 3.OG
Luz 7 und 8 (Treppenhäuser)
2. 50
Schutz der Bestandstreppenläufe liefern und montieren
6,00
Stk
2. 60 Schutt, Sperrmüll, Bewuchs beräumen und entsorgen Diverser, nicht durch den eigenen Abbruch verursachter,
im Gebäude lagernder, Bauschutt und Sperrmüll sowie im
Gebäude auftretender Bewuchs beräumen und fachgerecht
entsorgen
u.a. Stroh, Matratzen, Koffer, Autoreifen, Laub,
Baumbewuchs (z.B. Luz 7 - 4 Stck. auf dem Dach), im
Dachraum 3 stk Stahlblechbehälter/ Ausdehnungsgefäße
mit Stahlleitungen,etc
Abfallart: AVV 170904
Ausbauort: gemäß Aufforderung Bauleitung (KG-DG)
Luz 7 und 8
2. 60
Schutt, Sperrmüll, Bewuchs beräumen und entsorgen
9,00
to
2. 70 Bauschutt beräumen und entsorgen wie zuvor beschrieben, jedoch diversen Bauschutt, wie
Ziegel- mauerwerk, Gasbetonsteine, Putzreste,
Zementestrich etc. beräumen und fachgerecht entsorgen;
Abfallart: AVV 170107 (Deklaration Bauschutt)
Ausbauort: gemäß Aufforderung Bauleitung
Luz 7 und 8 (KG-DG)
2. 70
Bauschutt beräumen und entsorgen
7,50
to
2. 80 Bauschutt, Gipsplatten beräumen und entsorgen wie zuvor beschrieben, jedoch Gipsdielen mit
eingelegter Bewehrung bzw. gipshaltige Baustoffe, etc.
beräumen und fachgerecht entsorgen;
Abfallart: AVV 170802
Ausbauort: gemäß Aufforderung Bauleitung
Luz 8
2. 80
Bauschutt, Gipsplatten beräumen und entsorgen
15,00
to
2. 90 Wandfliesen abstemmen und entsorgen Fliesenbeläge jeglicher Art von Wänden einschl.
Mörtelbett abbrechen und fachgerecht entsorgen
Ausbauort: EG bis 3. OG - Luz 7 und 8
Abfallart: AVV 170107 (Bauschutt)
2. 90
Wandfliesen abstemmen und entsorgen
175,00
m2
2. 100 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich einschl. Bodenfliesen bestehende Fußbodenaufbauten in den Bädern mit
Fliesenbelag komplett abbrechen, abtransportieren und
entsorgen; einschl. der Abbruchmassen nach Material;
Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus:
Fliesenbelag mit Mörtelbett ca. 20 mm
Betonestrich: ca. 50 mm
1 Lage Sperrbahn: PAK-Gehalt 5 mg/kg
Styroporschüttung: ca. 1 - 2 cm
Ausbauort: EG bis 3. OG - Luz 8
Abfallart: AVV 170101 (Sulfat)
Fachgerechte Entsorgung gemäß Schadstoffgutachten von
Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Einstufung vom
14.02.2025
2. 100
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich einschl. Bodenfliesen
225,00
m2
2. 110 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich ohne Fliesenbelag bestehende Fußbodenaufbauten in den Bädern (teilweise
in Küchen) komplett abbrechen, abtransportieren und
entsorgen; einschl. der Abbruchmassen nach Material;
Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus:
Betonestrich: ca. 50 - 70 mm
1 Lage Sperrbahn: PAK-Gehalt <100 mg/kg
Styroporschüttung: ca. 1 - 2 cm
Ausbauort: EG bis 3. OG - Luz 7
Abfallart: AVV 170101 (Sulfat)
Fachgerechte Entsorgung gemäß Schadstoffgutachten von
Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Einstufung vom
14.02.2025
2. 110
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich ohne Fliesenbelag
155,00
m2
2. 120 Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit) bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett
abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen;
einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen
nach Material
Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus:
Bodenbeschichtung (rot): ca. 1 mm
Leunit (Anhydritestrich): ca. 1,5 - 2 cm
Estrich-Styropor-Gemisch: bis ca. 4-5 cm
Sulfat
1490 mg/l/1955kg/l
1 Lage Sperrbahn: PAK-Gehalt 3,21 mg/kg
Styroporschüttung: ca. 1 - 2 cm
Ausbauort: Wohnräume EG bis 3. OG
Luz 7
Abfallart: AVV 170107 (RC-3) für
Anhydritestrich
AVV 170604 für Trennvlies
Fachgerechte Entsorgung gemäß Abfalleinstufung vom
24.07.2025
2. 120
Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit)
1.440,00
m2
2. 125 Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit) bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett
abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen;
einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen
nach Material
Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus:
Anhydritestrich: ca. 1,5 - 2 cm
HWL-Platten: bis ca. 2,5 - 3,0 cm
gepresst und verklebt an
darüber liegender Schicht
EOX 34,8 mg/kg; Phenole 2275 µg/l
Splittbett: ca. 2,0 - 3,0 cm
lose Sperrpappe
Ausbauort: Wohnräume EG bis 3. OG
in 3 von 6 Aufgängen
Luz 8
Abfallart: AVV 170106*(DKII) für
Anhydritestrich
Fachgerechte Entsorgung gemäß Abfalleinstufung vom
28.07.2025
2. 125
Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit)
1.150,00
m2
2. 126 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett
abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen;
einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen
nach Material
Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus:
Betonestrich: ca. 1,5 - 2 cm
HWL-Platten: bis ca. 3,0 - 5,0 cm
gepresst und verklebt an
darüber liegender Schicht
EOX 42,6 mg/kg
Ausbauort: Wohnräume EG bis 3. OG
in 3 von 6 Aufgängen
Luz 8
Abfallart: AVV 170106*(DKII) für
Betonestrich
Fachgerechte Entsorgung gemäß Abfalleinstufung vom
25.07.2025
2. 126
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich
1.115,00
m2
2. 130 Abbruch Anhydritsockelleisten, Luz 7 Anhydritsockelleisten, gezogen in den Wohnräumen
abbrechen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen;
Trennung und Entsorgung nach AVV
Abfallart: AVV 170106*
Höhe: ca. 6 cm
Dicke: ca. 2 cm
Ausbauort: EG bis 3. OG - Luz 7
2. 130
Abbruch Anhydritsockelleisten, Luz 7
1.220,00
m
2. 140 Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=4 cm, Beton, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände/Schächte bestehend
aus Betondielen einschl. eingelegter Bewehrung komplett
rückbauen, und fachgerecht entsorgen;
Beton, d = 4 cm
Abfallart: AVV 170101( RC-2)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat
Ausbauort: EG - 3. OG Luz 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 140
Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=4 cm, Beton, Luz 8
520,00
m2
2. 145 Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=7 cm, Beton, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände/Schächte bestehend
aus Betonblöcken einschl. eingelegter Bewehrung
komplett rückbauen, und fachgerecht entsorgen;
Beton, d = 7 cm
Abfallart: AVV 170101( RC-2)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat
Ausbauort: KG Luz 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 145
Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=7 cm, Beton, Luz 8
360,00
m2
2. 150 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=7 cm, Gips, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände bestehend aus Gips-
dielen einschl. eingelegter Bewehrung komplett
rückbauen, und fachgerecht entsorgen;
Gips, d = 7 cm
Abfallart: AVV 170802
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat ( 1420 mg/l)
Ausbauort: EG - 3. OG Luz 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh
2. 150
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=7 cm, Gips, Luz 8
710,00
m2
2. 160 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=12 cm, Ziegelmauerwerk Abbruch bestehender nichttragende Innenwände/Schäche
aus Ziegelmauerwerk, einschl. Wandputz incl.
Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung;
Ziegelmauerwerk; d = ca. 12 m, i.d.R. Langlochziegel
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat- RC-3 (1.760 mg/l)
Abfallart: AVV 170107
Ausbauort: Luz 7 - EG bis 2. OG
Luz 8 - KG unter Treppenläufen
2. 160
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=12 cm, Ziegelmauerwerk
280,00
m2
2. 170 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=8 cm, Gasbeton, Luz 7 Abbruch bestehender nichttragende Innenwände aus
Gasbeton, (Porenbeton) mit Bewehrungseinlagen incl.
Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung;
Gasbeton: d = 8 cm (Trennwände+Schächte)
Abfallart: AVV 170101 o. 170107 ( RC-3)
Parameter: Sulfat, ( 1.980 mg/l) nicht gefährlich
Ausbauort: EG - 3 . OG Luz 7
2. 170
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=8 cm, Gasbeton, Luz 7
285,00
m2
2. 180 geschlossene Wandöffnungen, Mauerwerk, öffnen Mauerwerksteile aus Gasbeton in den ausgemauerten
Laufgänge zwischen Blockelementen,
ca. 1,2 x 1,2 x 0,2 m (BxHxD)
bestehend aus Gasbetonmauerk abbrechen,
abtransportieren, entsorgen;
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Abfallart- Beton: AVV 170101
Parameter: Sulfat (1.980 mg/l)
Ausbauort: Luz 7
2. 180
geschlossene Wandöffnungen, Mauerwerk, öffnen
12,00
m2
2. 190 Kellerfensterrahmen ausstemmen, 60x40 cm, Luz 7 und 8 vorhanden Kellerfensterrahmen aus Beton, teilweise mit
Mauerwerk verschlossen, behutsam ausstemmen und
Leibungen für neues Mauerwerk bzw. neus Fenster
herrichten einschl. Schuttabtransport und fachgerechter
Entsorgung;
Abmessungen: 60 x 40 cm (L/B)
Abfallart: AVV 170101 o. 170107
Parameter: Sulfat, (1.980 mg/l) nicht gefährlich
Ausbauort: KG Luz 7 u. Luz 8
2. 190
Kellerfensterrahmen ausstemmen, 60x40 cm, Luz 7 und 8
99,00
St
2. 200 Kellerfensterrahmen ausstemmen, 90x50 cm., Luz 8 vorhanden Kellerfensterrahmen aus Beton, teilweise mit
Mauerwerk verschlossen, behutsam ausstemmen und
Leibungen für neues Mauerwerk bzw. neus Fenster
herrichten einschl. Schuttabtransport und fachgerechter
Entsorgung;
Abmessungen: ca. 90 x 50 cm (L/B)
Abfallart: AVV 170101
Parameter: Sulfat, nicht gefährlich
Ausbauort: KG Luz 8
2. 200
Kellerfensterrahmen ausstemmen, 90x50 cm., Luz 8
30,00
St
2. 210 AbbruchSchornstein, einzügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8 Kompletter Rückbau von Lüftungsschornsteinen, bestehend
aus Beton (Schlackebeton) als
Fertigschornsteinelementen (Hand- montage) mit
Reinigungsöffnung, Schornsteinkopf einschl. Ein-
lagerungen im Schornsteinzug (Unrat, Vogelnester, etc.)
incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung;
entstandene Deckenöffnungen sind provisorisch
verrutschsicher zu verschließen;
Abmessung: ca. 50 x 36,5 cm
Abfallart: AVV 170101
Parameter: Sulfat, nicht gefährlich
Ausbauort: KG bis über Dach - Luz 8
siehe Rückbaukonzept
2. 210
AbbruchSchornstein, einzügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8
185,00
m
2. 220 AbbruchSchornstein, zweizügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8 Kompletter Rückbau von Lüftungsschornsteinen, bestehend
aus Beton (Schlackebeton) als
Fertigschornsteinelementen (Hand- montage) mit
Reinigungsöffnung, Schornsteinkopf einschl. Ein-
lagerungen im Schornsteinzug (Unrat, Vogelnester, etc.)
incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung;
Deckenöffnungen sind provisorisch verrutschsicher zu
verschließen;
Abmessung: ca. 38 x 31,50 cm
Höhe: ca. 16 m von KG bis OK Kopf
Abfallart: AVV 170101
Parameter: Sulfat, nicht gefährlich
Ausbauort: KG bis über Dach - Luz 8
siehe Rückbaukonzept
2. 220
AbbruchSchornstein, zweizügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8
100,00
m
2. 230 Demontage Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100 Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100 mit allen Form- und
Ver- bindungsstücken und Befestigungskomponenten
demontieren sowie fachgerecht entsorgen.
Ausbauort: innenliegende Regenentwässerung
Abfallart: AVV 170203
Ausbauort: Luz 7
2. 230
Demontage Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100
45,00
lfdm
2. 240 Abschlagen Außenputz Außenputz als Kalkzementputz an der Fassade vollständig
abschlagen, Untergrund reinigen
Festlegung der Flächen und Abbruch des Außenputzes nur
auf Anweisung der Bauleitung!
Außenputzdicke: ca. 2 - 2,5 cm
Abbruch, Abtransport und Entsorgung
Abfallart: AVV 170107 (RC-3)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat (1.670 mg/l)
Ausbauort: Längs- und Giebelseiten von Luz 7 und 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 240
Abschlagen Außenputz
1.575,00
m2
2. 250 Abschlagen Innenputz, Wände Innenputz als Kalkputz auf Wänden vollständig
abschlagen, Untergrund reinigen;
Innenputzdicke: ca. 2 - 4 cm
Abbruch, Abtransport und Entsorgung
Abfallart: AVV 170107 (RC-3)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat (1.670 mg/l)
Ausbauort: Wohnungen - Luz 7 und 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 250
Abschlagen Innenputz, Wände
9.850,00
m2
2. 260 Abschlagen Innenputz, Decke, Treppe Innenputz als Kalkputz auf Decken, Treppenlaufwangen
und -unterseiten sowie Treppenpodestunterseiten
vollständig abschlagen, Untergrund reinigen;
Innenputzdicke: ca. 2-4 cm
Abbruch, Abtransport und Entsorgung
Abfallart: AVV 170107 (RC-3)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat (1.670 mg/l)
Ausbauort: Treppenhäuser - Luz 7 und 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 260
Abschlagen Innenputz, Decke, Treppe
4.050,00
m2
2. 270 Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 7 Fertigteilkonstruktion an Hauseingang
bestehend aus
- Vordach 1 stk. ca. 190 x 85 x 6 cm (B/T/D)
mit Betonblende: ca. 190 x 42 x 6 cm (B/T/D)
- Leibungselemente: 2 stk. ca. 212 x 25 x 6 cm
(H/T/D)
- Betonwandelement: 1 stk. ca. 212 x 48 x 12cm
(H/T/D)
vollständig rückbauen und entsorgen;
Fertigteile trennen, herausheben (Hebezeug nach Wahl
AN) und fachgerecht entsorgen; einschl. aller
erforderlichen Abstütz- und Sicherungmaßnahmen;
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept Luz 7
Abfallart-Beton: AVV 170101 (RC-2)
2. 270
Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 7
3,00
Stk
2. 275 Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 8 Fertigteilkonstruktion an Hauseingang
bestehend aus
- Vordach 1 stk. ca. 150 x 80 x 6 cm (B/T/D)
- keilförmige Leibungselemente: 2stk. ca. 212 x 78/36
x 6 cm
- Wandelement: 2 stk. ca. 212 x 5 x 29 cm (H/T/D)
vollständig rückbauen und entsorgen;
Fertigteile trennen, herausheben (Hebezeug nach Wahl
AN) und fachgerecht entsorgen; einschl. aller
erforderlichen Abstütz- und Sicherungmaßnahmen;
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept Luz 8
Abfallart-Beton: AVV 170101 (RC-2)
2. 275
Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 8
6,00
Stk
2. 280 Abbruch Vorstufenelement Hauseingang Abbruch Vorstufenelement Hauseingang
bestehende Betonvorstufenelemente komplett rückbauen;
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen;
Stahlbetonelement , d = 27 cm,
Abfallart . Beton: AVV 170101 (RC-2)
Maße: ca. 200 x 600 x 27 cm
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8
2. 280
Abbruch Vorstufenelement Hauseingang
9,00
Stk
2. 290 Rückbau Betonfenstergewände Betonrahmenelemente komplett rückbauen, entsorgen;
Maße: ca. 120...240 x 160 cm (BxH),
Elementstärke: ca. 21,5 cm
Fugen aufstemmen, Rahmen nach unten transportieren und
in Container laden; (Hebezeug nach Wahl AN)
fachgerechte Entsorgung, einschließlich Schuttmengen
durch Fugenausbildung (Betonverguss, einschl.
Bewehrungseinlage)
An den Elementenfugen befinden sich unregelmäßig
verteilte Reste von asbeshaltigen Fugenkitten
(Morinol). Diese sind vollständig aufzunehmen, die
Flächen zu reinigen und restfaser- zubinden.
Abfall ordnungsgemäß verpacken und entsorgen, dabei
hohe Organikanteile berücksichtigen.
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Abfallart- Beton: AVV 170101 (RC-2)
Abfallart- Morinol: AVV 170605* (gefährl. Stoff)
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept - Luz 7 und 8
2. 290
Rückbau Betonfenstergewände
2.170,00
m
2. 300 Zulage für Rückbau von Terrazzofensterbänke, Luz 7 Vorhandene innere Fensterbänke aus Betonwerkstein
einschl. Unterbau aus einer Lage Mauerwerk komplett
einschl. Mörtel- bett entfernen, als Zulage zum Abbruch
der Fenstergewände;
Breite: ca. 10 cm
Dicke: ca. 25 mm
Abbruch, Abtransport und Entsorgung
Abfallart: AVV 170107
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Ausbauort: Fensteröffnungen Luz 7
2. 300
Zulage für Rückbau von Terrazzofensterbänke, Luz 7
145,00
m
2. 320 Rückbau Fensterbrüstungselemente, Fertigteile bestehende Betonfensterbrüstungen komplett rückbauen,
entsorgen;
Fugen aufstemmen, horizontale Trennung im
Fußbodenbereich
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen, Hebezeug nach Wahl AN;
Betonaußenwände, Leichtbeton, d = 30 cm,
Fertigteilmaße ca. 90 x 120 cm
Abfallart- Beton: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8
2. 320
Rückbau Fensterbrüstungselemente, Fertigteile
126,00
m2
2. 330 Rückbau Treppenhausfensterelemente, Fertigteile bestehende Treppenhausfensterelemente komplett
rückbauen, entsorgen;
Einzelmaße: ca. 180 x 120 x 30 cm (BxHxD)
- Fugen aufstemmen
- Bewehrungseisen des vorhandenen Ringankers freilegen,
- Fertigteile, in kleinere Teile trennen, nach unten
transportieren
und in Container laden und entsorgen; Hebezeug nach
Wahl
AN
Rückbauort: Treppenhausaußenwand
siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8
An den Elementenfugen befinden sich unregelmäßig
verteilte Reste von asbeshaltigen Fugenkitten
(Morinol). Diese sind voll-ständig aufzunehmen, die
Flächen zu reinigen und restfaser- zubinden.
Abfall ordnungsgemäß verpacken und entsorgen, dabei
hohe Organikanteile berücksichtigen.
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Abfallart- Beton: AVV 170101 (RC-2)
Abfallart- Morinol: AVV 170605* (gefährl. Stoff)
2. 330
Rückbau Treppenhausfensterelemente, Fertigteile
136,00
m2
2. 340 Abbruch HWL-Platten HWL-Platten in Bereichen der umlaufenden
Ringankerblöcke an der Fassade vollständig abbrechen,
abtransportieren und entsorgen;
Im Bereich der Fensterstürze am Altbestand ist der Putz
mit HWL-Platte von 0,76 bis 2,40m und einer Höhe von 20
cm zu entfernen.
Abbruch HWL-Platten nur auf Anweisung der Bauleitung!
a) 4.OG umlaufend: h = ca.40 cm, l= ca.300 cm,d =
ca.3,5 cm
b) Rollladen, Stürze: h = ca.20cm, l= ca.76-240cm,d =
ca.3,5cm
Untergrund reinigen
Trennung und Entsorgung nach AVV;
Abfallart: AVV 170904
2. 340
Abbruch HWL-Platten
170,00
m2
2. 350 Abbruch Metallverblechung Metallverblechung mit ca. 20 mm Styroporplatten
hinterdämmt; an den Giebeln abbrechen, abtransportieren
und entsorgen;
Ausbauort: Luz 7
Trennung und Entsorgung nach AVV;
Abfallart: AVV 170402
2. 350
Abbruch Metallverblechung
78,00
m2
2. 360 Abbruch Holzlatten 30/70 mm Abbruch Holzlatten der Unterkonstruktion für
Metallverblechung an den Giebeln
abbrechen, abtransportieren und entsorgen;
Abfallart: AVV 170204, Altholz
Ausbauort: Luz 7
2. 360
Abbruch Holzlatten 30/70 mm
245,00
m
2. 370 Rückbau Loggiaanlagen, Fertigteile, Luz 7 + 8 Loggiaanlagen vollständig rückbauen über 4 Geschosse
bestehend aus
- geschlossene Seitenwände Stahlbetonblöcke, d = 22 cm,
geschoßhoch, Breite/Tiefe 1,20 m; Systemhöhe 2,55 m /
Geschoß
- Fertigteildeckenplatten, d=25 cm, (incl. 5 cm
Zementestrich mit
stirnseitigen Terrazzobelag, 340 x 30 x 4 cm (L/B/D);
Grundfläche Fläche pro Loggia ca. 1,2 x 3,4 m
- zw. Estrich u.Terrazzoplatten gibt es keine
Abdichtungslage
Rückbau Fundamente als Streifenfundamente;
Leistungsgrenze ist ca. 1,0 m unter
GOK(Geländeoberkante);
Fugen aufstemmen, Verankerungspunkte der Deckenelemente
mit dem Hauptgebäude freilegen und auftrennen;
Fertigteile mit geeigneten Anschlagmitteln mittels
Hebezeug nach Wahl des AN einzeln nach unten in
Container laden und entsorgen;
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: siehe Rückbaukonzept - Luz 7 + 8
2. 370
Rückbau Loggiaanlagen, Fertigteile, Luz 7 + 8
21,00
Stk
2. 410 Betonelemente schneiden d = 20 cm, Verschnitt abtragen,
abtransportieren und entsorgen bestehende unbewehrte Betonwände gemäß Planung für neue
Türöffnungen aufschneiden und den Verschnitt abtragen,
abtransportieren und entsorgen;
saubere Trennung der Wandelemente von angrenzenden
Betonbauteilen;
da der Rückbau in den Geschossen EG, 1.OG und 2.OG
erfolgen soll, müssen die Elementfugen der
Bestandsplatten gefunden werden.
der Abbruch bis dahin muss so vorsichtig erfolgen, dass
die angrenzenenden Wände und Decken weitgehend
unbeschädigt bleiben.
Es ist darauf zu achten, dass beim abtragen der
Betonbruch- stücke der in Deckenebene verlaufende
Ringanker intakt bleibt.
Betoninnenwände: d = 20 cm,
Schnittlänge: ca. 310 lfdm
Ausbauort: EG bis 2. OG - Luz 7 und 8
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Abfallart - Beton: AVV 170101 (RC-2)
2. 410
Betonelemente schneiden d = 20 cm, Verschnitt abtragen,
abtransportieren und entsorgen
195,00
m2
2. 420 Betonelemente schneiden d = 30 cm, Verschnitt abtragen,
abtransportieren und entsorgen bestehende unbewehrte Betonwände gemäß Planung wie
zuvor beschrieben, jedoch:
Betonaußenwände: d = 30 cm
Schnittlänge: ca. 265 lfdm
Ausbauort: EG bis 2. OG - Luz 7 und 8
Abfallart - Beton: AVV 170101 (RC-2)
Trennung und Entsorgung nach AVV.
2. 420
Betonelemente schneiden d = 30 cm, Verschnitt abtragen,
abtransportieren und entsorgen
210,00
m2
2. 430 Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern,
transportieren und außerhalb Gebäude auf Paletten
stapeln; nach Angabe örtl. Bauleitung
Die Terrazzostufen haben die Form einer Winkelstufe mit
3 cm dicker Wandung.
Die Stufen sind auf einem Mörtelbett von ca.3,5 cm
eingebaut, welches auf der Längsseite 1,20m u. an
Treppenwangen 0,40 m eingeschnitten werden muss.
Die Entnahme hat so zu erfolgen, daß keine
Beschädigungen entstehen.
Abmessungen: l= 1,10 m
STG 17/30 cm
2. 430
Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern
20,00
Stk
3 Rückbau Dachgeschoss, 3.OG bis Decke
über 2.OG
3
Rückbau Dachgeschoss, 3.OG bis Decke
über 2.OG
Nach innen entwässerndes Flachdach - Detail
Typenserie IW 64 Brandenburg - Luz 7
Nach aussen entwässerndes Flachdach - Detail
Typenserie IW 64 Brandenburg - Luz 8
Nach innen entwässerndes Flachdach - Detail
Fugenausbildung Blockbauweise
Typenserie IW 64 Brandenburg
Fugenausbildung Blockbauweise
3. 10 Flachdachgerüst liefern, montieren, vorhalten und zurückbauen Flachdachgerüst, als Brüstungsgeländer als Modulgerüst
zur temporäre Absturzsicherung auf Flachdächern
bestehend aus
- Gerüstallroundriegeln
- Gerüststiele
- Brüstungsklammern bzw. Gelenkrollen
- Gittertrrägerrohrklappstecker
Geländerhöhe: 100 cm
Feldweite: 307 cm
Gebäudehöhe: ca. 14 m über OKG
liefern, montieren, vorhalten und nach Abschluß der
Arbeiten demontieren; im Einheitspreis ist ein Rückbau,
eine Zwischen- lagerung sowie der Wiederaufbau als
zusätzliche Leistung zu berücksichtigen;
Grundvorhaltung: ohne
Einbauort: Bestandsdach Luz 7 und 8
empf. Gerüsttyp: Layher Flachdach Seitenschutz o.glw.
angeb. Gerüsttyp:
...................................................
vom Bieter auszufüllen
3. 10
Flachdachgerüst liefern, montieren, vorhalten und zurückbauen
285,00
m
3. 20 Vorhaltung Flachdachgerüst Vorhaltung des vorbeschriebenen Flachdachgerüstes;
Vorhaltedauer: 10 Wochen
Einbauort: Luz 7 und 8
3. 20
Vorhaltung Flachdachgerüst
2.850,00
mWo
3. 30 Schutznetz System T Schutznetz (Sicherheitsnetz) System T nach DIN EN
1263-1 "Schutznetz und Schutznetzzubehör" nach
Sicherheitsregeln "Auffangnetze" (ZH 1/560) einbauen,
inkl. Einbau der Aufhänge- vorrichtungen an
Bestandsaußenwänden aus Beton fachgerecht und gemäß
Herstellerangaben für die Dauer der Demontage- arbeiten
im 3.OG vorhalten und wieder entfernen,
Hinweis:
Unter der Gesamtfläche von 150 m² ist das Gelände für
die Erd- arbeiten befahrbar.
Fangbreite: 3,0 m
Einbauhöhe des Netzes: ca. 12 m über OKG
Grundvorhaltedauer: ohne
Einbauort: Luz 7 und 8
3. 30
Schutznetz System T
285,00
m
3. 40 Vorhaltung Schutznetz System T Südfassade Pos.3.30 Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutznetzsystem T;
Vorhaltedauer: 8 Wochen
Einbauort: Luz 7 und 8
3. 40
Vorhaltung Schutznetz System T Südfassade Pos.3.30
2.280,00
mWo
3. 50 Rückbau Antennenanlage Luz 8 Rückbau der auf dem Flachdach befindlichen
Antennenanlage einschl. Abspannungen incl. Transport
vom Dach und fachge- rechter Entsorgung;
Höhe: ca. 2,5 m
Abspannungen: 1 St.
Ausbauort: Dach/Drempelgeschoß - Luz 8
3. 50
Rückbau Antennenanlage Luz 8
1,00
St.
3. 55 Rückbau Blitzschutz komplett Luz 7 und 8 Kompletter Rückbau des vorhandnen Blitzschutz,
abschnitts- weise in Absprache mit der Bauleitung.
Leistung einschl. sämtlicher Auffangleitugen (D = ca. 8
mm), Fangstangen, Klemmen, Schellen etc.
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Ausbauort: Luz 7 und 8
3. 55
Rückbau Blitzschutz komplett Luz 7 und 8
1,00
psch
3. 60 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7 Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten
Dach- aufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend
aus:
- bituminöse Dachabdichtung, 2-lagig
- Verblechungen aller Art für z.B. Attikaabdeckungen,
Dachluken,
Strangentlüftungen, Lüftungshauben, etc.
Die Entsorgung ist getrennt nach
Schadstoffklassifizierung vorzunehmen.
Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.
Ausbauort: Luz 7
Dachform: Flachdach, Schmetterlingsdach mit Innen-
entwässerung
Abfallart: AVV 170903*, Pak-Gehalt <100 mg/kg
Nachweis von Asbest; KMF/WHO-Fasern
nachgewiesen
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik von Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025.
3. 60
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7
545,00
m2
3. 70 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8 Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten
Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend
aus:
- bituminöse Dachabdichtung, 2-lagig
- Verblechungen aller Art für z.B. Dachrandverblechung,
Dachluken, Strangentlüftungen, Lüftungshauben, etc.
Die Entsorgung ist getrennt nach
Schadstoffklassifizierung vorzunehmen.
Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.
Dachform: flaches Satteldach
Ausbauort: Luz 8
Abfallart: AVV 170302, Pak-Gehalt <100 mg/kg
kein Asbest; KMF/WHO- Fasern nachgewiesen
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik von Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025.
3. 70
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8
925,00
m2
3. 80 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7, Loggiendächer Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten
Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend
aus:
- bituminöse Dachabdichtung, mehrlagig
- Verblechungen aller Art (z.B. Ortgang, Wandanschluß,
etc.)
Die Entsorgung ist getrennt nach
Schadstoffklassifizierung vorzunehmen.
Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.
Ausbauort: Loggiendächer Luz 7
Abfallart: AVV 170903*, Pak-Gehalt <100 mg/kg
kein Asbest; KMF/WHO- Fasern nachgewiesen
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik von Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
3. 80
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7, Loggiendächer
35,00
m2
3. 90 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8, Loggiendächer Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten
Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend
aus:
- bituminöse Dachabdichtung, mehrlagig
- Verblechungen aller Art (z.B. Ortgang, Wandanschluß,
etc.)
Die Entsorgung ist getrennt nach
Schadstoffklassifizierung vorzunehmen.
Entsorgungsnachweis ist vorzulegen.
Ausbauort: Loggiendächer Luz 8
Abfallart: AVV 170302, Pak-Gehalt <100 mg/kg
kein Asbest; KMF/WHO- Fasern nachgewiesen
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik von Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
3. 90
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8, Loggiendächer
50,00
m2
3. 92 Demontage Dachrinne und Traufblech Ausbauen und Entsorgen der Dachrinne, einschl. aller
Befesti- gungsmittel, einschl. Traufblech aus
Titan-Zink, Nenngröße 333 mm, Arbeitshöhe bis 15 m;
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Ausbauort: Traufe flaches Satteldach Luz 8
3. 92
Demontage Dachrinne und Traufblech
159,00
m
3. 95 Demontage Fallrohre, DN 100 Demontag und Entsorgung von Fallrohren aus Titanzink
einschl. Bögen und Schellen.
Trennung und Entsorgung nach AVV.
Ausbauort: alle Fassadenflächen Luz 8
3. 95
Demontage Fallrohre, DN 100
135,00
m
3. 100 Rückbau Dachplatten, Luz 7 und 8 Rückbau Kassettendachplatten, bestehende Dachabdichtung
wurden bereits bauseits (siehe vorherige Positionen)
komplett entfernt;
Plattengröße: ca. 1,20 / 5,7 m; Randstege h ca. 20
cm, kleinere Bewehrungsrippen in den
Plattenspiegeln,
Platten trennen, Fugen aufstemmen, Verschraubungen
lösen,
Anschlagpunkte freilegen oder schaffen, Platten mit
geeigneten Anschlagmitteln mittels Kran nach Wahl des
AN einzeln vorsichtig nach unten in Container laden
einschl. fachgerechte Entsorgung einschließlich
Schuttmengen durch Fugenausbildung (Betonverguss,
einschl. Bewehrungseinlage) in der Dachfläche;
Abfallart: AVV 170101 (RC-1)
3. 100
Rückbau Dachplatten, Luz 7 und 8
1.470,00
m2
3. 110 Rückbau Mittelpfette/Rinnenelement, Luz 7 Rückbau Mittelpfette mit Rinnenelement, Stahlbeton,
Einfeld- balken;
Fugen aufstemmen, Verschraubungen lösen, Anschlagpunkte
freilegen oder schaffen, Platten mit geeigneten
Anschlagmitteln mittels Kran nach Wahl des AN einzeln
nach unten in Container laden einschl. fachgerechte
Entsorgung
Abmessung: b/h ca. 24 / 40 cm
Einzellängen: max. 6 m
Abfallart: AVV 170101 (RC-1)
3. 110
Rückbau Mittelpfette/Rinnenelement, Luz 7
51,00
m
3. 120 Rückbau Pfettenauflager, Luz 7 (RC-1) Rückbau Betonauflager der Firstpfette als
Betonfertigteilplatten, Anschlagpunkte freilegen oder
schaffen, Platten mit geeigneten Anschlagmitteln
mittels Kran nach Wahl des AN einzeln nach unten in
Container laden einschl. fachgerechte Entsorgung
Abmessung: b/h ca. 1,0 / 1,0 m; d=20 cm
Abfallart: AVV 170101
3. 120
Rückbau Pfettenauflager, Luz 7 (RC-1)
12,00
Stk
3. 130 Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 7 bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen;
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen;
Betonaußenwände, Leichtbeton: d = 29 cm
H bis 90 cm
Bauteil: Drempelwandelemente
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: Drempelgeschoß - Luz 7
3. 130
Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 7
110,00
m2
3. 140 Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 8 bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen;
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen;
Betonaußenwände, Leichtbeton: d = 29 cm
H bis 90 cm
Bauteil: Drempelwandelemente
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: Drempelgeschoß - Luz 8
3. 140
Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 8
170,00
m2
3. 150 Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 7, d= ca.
6,0 cm i. Mi. verwitterte und durchnässte Mineralwolle, grau, in
unterschied- licher Stärke eingebrachte
Mineralwolledämmung, bis ca. 6 cm, Dicke aufnehmen,
geeignet verpacken, vom Dach heben, ab- transportieren
und fachgerecht entsorgen;
Untersuchungsergebnis Faserprobe: keine Asbestfasern,
Kanzerogenitätsindex KI = 2,16; Einstufung in Kategorie
1B
Abfallart: AVV 170603*
einstufenrelv. Param.: KMF
ehem. Produktbezeichnung: Kamilt Mineralwolle
VEB Ferrolegierungswerk
Lippendorf
Ausbauort: Drempelgeschoß Luz 7
3. 150
Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 7, d= ca.
6,0 cm i. Mi.
M
485,00
m2
3. 160 Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 8, d= ca.
6,5 cm i.Mi. verwitterte und durchnässte Mineralwolle, grau, in
unterschied- licher Stärke, ein- bzw. zweilagig
eingebrachter Mineralwolle- dämmung, mittlere Stärke
6,5 cm, aufnehmen, geeignet ver- packen, vom Dach
heben, abtransportieren und fachgerechet entsorgen;
Untersuchungsergebnis Faserprobe: keine Asbestfasern,
Kanzerogenitätsindex KI = 2,16; Einstufung in Kategorie
1B
Abfallart: AVV 170603*
einstufenrelv. Param.: KMF
ehem. Produktbezeichnung: Kamelit Mineralwolle-Filz F
40
VEB Zementwerke Karsdorf
Ausbauort: Drempelgeschoß Luz 8
3. 160
Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 8, d= ca.
6,5 cm i.Mi.
M
760,00
m2
3. 170 Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von Bauschutt, Sperrmühl,
Baumaterial Zulage zur zuvorbeschrieben Position für die Aufnahme
von im Drempelgeschoß von Bauschutt, Restmaterialien
(Dachpappe), Einbauelemente (Dachausstiege,
Dunstrohrreste) und Sperr- müll aller Art, einschl
fachgerechter Entsorgung;
Abfallart: AVV 170107
Ausbauort: Drempelgeschoß Luz 7 und 8
3. 170
Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von Bauschutt, Sperrmühl,
Baumaterial
M
2,50
m3
3. 180 Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von einer Lage Dachpappe Zulage zur zuvorbeschrieben Position für die Aufnahme
einer Lage loser Teerpappe unter der mineralischen
Dämmung, einschl fachgerechter Entsorgung;
Abfallart: AVV 170903*
einstufenrelv. Param.: PAK, KMF, WHO-Fasern
nachgewiesen
Ausbauort: Drempelgeschoß Luz 7
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 180
Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von einer Lage Dachpappe
510,00
m2
3. 200 Montagestützen/Schrägstützen montieren, umbauen, abbauen Montagestützen/Schrägstützen zur Abstützung der
Außenwand elemente
Der Rückbau der Stützen durch den Abbruchunternehmer
erfolgt im Zuge der Abbrucharbeiten insoweit, wie die
Standfähigkeit Zuge der Abbrucharbeiten noch gesichert
werden muss.
3. 200
Montagestützen/Schrägstützen montieren, umbauen, abbauen
315,00
Stk
3. 210 Abbruch Betondecken, Fertigteile bestehende Massivdecke komplett rückbauen, entsorgen;
Fertig- teile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und ent- sorgen;
Stahlbetonplatten: d = 19 cm,
einschließlich Schuttmengen durch Fugenausbildung
(Beton- verguss, einschl. Bewehrungseinlage) in der
Deckenfläche
beim Rückbau ist unbedingt auf die Standsicherheit der
verblei- benden Wände zu achten; soweit erforderlich
sind geeignete Montagestützen/Schrägstützen anzubringen
und sicher zu befestigen! Siehe auch Position
"Stützjoche bzw. Montage- stützen/Schrägstützen".
Ausbau: von Decke über 3.OG - Luz 7 und 8
(zu Drempelgeschoss)
Decke über 2.OG soll unbeschädigt erhalten bleiben!
Abfallart: AVV 170101 (RC-1)
3. 210
Abbruch Betondecken, Fertigteile
1.300,00
m2
3. 220 Abbruch Ringankerelemente bestehende Ringankerelemente komplett rückbauen,
entsorgen;
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen
Bauteil: 240-360 cm L; 30 x 40cm BXH
Ausbauort: Deckenebene über 3.OG
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: Luz 7 und 8
3. 220
Abbruch Ringankerelemente
305,00
m
3. 230 Abbruch Außenwände, Beton, d=30 cm, Fertigteile bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen;
Fugen aufstemmen, horizontale Trennung im
Fußbodenbereich
Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen,
herausheben und entsorgen; Hebemittel nach Wahl AN;
Betonaußenwände, Bimsbeton: d = 30 cm
Wandhöhe: h ca. 280 cm
Fertigteileinzelmaße: ca. 120 x 120 cm
Aufmaß und Abrechnung: grundsätzlich werden alle
Öffnungen abgezogen, auch bei < 2,5 m²
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
einstufungsrelevante
Parameter: Sulfat (in Eluat)
Ausbauort: Luz 7 und 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 230
Abbruch Außenwände, Beton, d=30 cm, Fertigteile
845,00
m2
3. 240 Abbruch Innenwände, Beton, d=20 cm, Fertigteile bestehende bewehrte und unbewehrte Betonwände komplett
rückbauen, entsorgen; Fugen aufstemmen, horizontale
Trennung im Fußbodenbereich, Fertigteile, in
ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und
entsorgen; Hebemittel nach Wahl AN;
Betoninnenwände, Beton: d = 20 cm
Wandhöhe: h ca. 280 cm
Aufmaß und Abrechnung: grundsätzlich werden alle
Öffnungen beim Aufmaß abgezogen,
auch bei < 2,5 m²
Abfallart: AVV 170101 (RC-2)
Ausbauort: Luz 7 und 8
Fachgerechte Entsorgung gemäß Analytik der Fa.
Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 240
Abbruch Innenwände, Beton, d=20 cm, Fertigteile
1.140,00
m2
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4. 10 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und nur auf
ausdrückliche Anweisung und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
4. 10
Stundenlohn Facharbeiter
60,00
h
4. 20 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im
Leistungsverzeichnis erfaßt sind und nur auf
ausdrückliche Anweisung und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Helfer
4. 20
Stundenlohn Helfer
60,00
h
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.