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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen: Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark. Anschrift der Baustelle:    Zum Olympischen Dorf    14641 Wustermark / OT Elstal Gesamtbauzeit:   Luz 7 und 8   Beginn  IV. / 2025 - Ende IV. / 2027 Der Ausschreibende, die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben. Baubeschreibung Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8 vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1976 - 1980) sowie den Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt 235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz 7 und Luz 8. Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei werden die 3. Obergeschosse zurück-, als Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt. Anfahrt Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca. 30 m rechts nach dem Kreisverkehr),  über die Straßen "Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist nicht zulässig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bauleistungen Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen. Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren. Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden. Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich; Ansprechpartner vor Ort: Projektleiter:    Herr St. Bliesner (BHK GF) Handy:   0178 6000 651 Projektleiter:    Herr M. Voigt Handy:   0151 4140 6968 Mail:   marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln. 2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. 4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt. 5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich. 6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen. Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen. 7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden. 8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. 9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten. 10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. 11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen. 12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma. 13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt. 14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der terraplan/bauprojekt BHK statt. 15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. 16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. 17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen.  Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden,  werden nicht vergütet. 19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden. 20. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindenstens zwei Wochen einzuhalten. 21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden. 22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus- fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart. 23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind dies zu ersetzen. 24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. 25. In Räumen der  Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot. 26. Gerichtsstand ist Nürnberg. 27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ____________________________________________________ 1.ALLGEMEINE HINWEISE Sie sind als solche  Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Es gelten für alle Gewerke und Produkte die entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe und Bauteile. Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers. Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten. Sämtliche Preise sind Nettopreise. 2. BESONDERE HINWEISE Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB-Teil C, als beschrieben. Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz sorgfältigem Abbruch  Risse, Setzungen etc., so ist unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu treffen. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten (auch für Arbeiten im Treppenhaus), die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind die Geschosss KG-2.OG besenrein zu übergeben.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorbemerkungen, Baustelleneinrichtung: Folgende Leistungen werden bauseits zur Verfügung gestellt: - eingezäunte Fläche gemäß angefügten Lageplan - Stellflächen für Container in Abstimmung mit der Projektleitung - Ein- und Ausfahrt für Container-Fahrzeuge (nur über die Baustraßen) - ein Sanitärcontainer (vor Luz 4/ Luz 8) - Medienanschlüsse (Übergabepunkte Baustrom jeweils an Luz 6,   Bauwasser an Luz 8) Der Abbruch hat durch vorsichtigen Rückbau zu erfolgen. Die Massivbauteile - fast ausschließlich Fertigteile - sind so zu trennen, dass ein Herunterheben mit Kran erfolgen kann. Die Standplätze der Container auf den Geschossebenen sind nur in Absprache mit der Bauleitung auf tragenden Innenwänden zulässig. Beim Rückbau ist jeweils auf gefahrlose Standsicherheit der jeweils verbleibenden Restkonstruktion zu achten. Die Demontage ist jeweils einschließlich Abtransport und fachgerechter Entsor- gung der Bauteile bzw. beschriebenen Schuttmengen zu kalkulieren, auch wenn das nicht in jeder Position explizit erwähnt wird. Für nicht gefährliche Abfälle sind Übernahmescheine und Wiegenoten zu über- geben. Für gefährliche Abfälle sind Wiegenoten, Übernahme- und Begleitscheine sowie Entsorgungsnachweise zu übergeben.
Vorbemerkungen, Baustelleneinrichtung:
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1. 10 Baustelle einrichten, vorhalten, räumen Geräte (Schuttcontainer, Schuttrutschen, Rollgerüste, Hebe- zeuge nach Wahl des Auftragnehmers etc.), Werkzeuge, Tages- unterkünfte und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsge- mäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Bau- stelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen, einschl. der dafür notwendigen Arbeiten über die gesamte Bauzeit vorhalten und nach Beendigung der Bauarbeiten beräumen. Die Bau- stellenflächen sind gereinigt zu übergeben.
1. 10
Baustelle einrichten, vorhalten, räumen
1,00
psch
1. 20 Persönliche Schutzausrüstung gemäß DGUV-R Persönliche Schutzausrüstung gemäß  DGUV-R101-004 (BGR 128) für Vertreter des AG und Besucher, liefern und für die ge- samte Bauzeit vorhalten (u.a. Einweganzüge, Galoschen, chemikalienbeständige Handschuhe, Atemschutzmaske mit ABEK-P3-Filter). Es sind 20 Ausrüstungen vorzuhalten.
1. 20
Persönliche Schutzausrüstung gemäß DGUV-R
1,00
psch
2 Abbrucharbeiten KG bis 3.OG
2
Abbrucharbeiten KG bis 3.OG
Abbruch und Entsorgung kontaminierter Stoffe Zur Gewährung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beim Rückbau und bei der Entsorgung der in diesem Titel beschriebenen Gefahrstoffe sind die folgenden Regelwerke und Verordnungen jeweils neuster Ausgabe relevant: - Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen GefStoffV -   Gefahrstoffverordnung , - Berufsgenossenschaftliche Regeln f. Sicherheit u.Gesundheit DGUV-/01-004   Richtlinie "Kontaminierte Bereiche", - Technische Regeln für GefahrstoffeTRGS 519 "Asbest Abbruch-, Sanierungs-   oder Instandhaltungsarbeiten"  TRGS 521 "Faserstäube" Die abfallrechtliche Bewertung erfolgt nach: AVV -       Abfallverzeichnis-Verordnung NachwV -    Nachweisverordnung AltholzV -    Altholzverordnung Die Enstorgung erfolgt nach nach AVV und gemäß Schadstoffgutachten bzw. Deklo-rationsanlytik.
Abbruch und Entsorgung kontaminierter Stoffe
2. 10 Stammschutz Bäume Stammschutz für Baumstämme aus ca. 2,5 m langen Holzlatten hochkantgestellt, umlaufend herstellen und mit zusätzlichem biegsamen Rohr DN 250 zweimal umwickeln; Einbauen, Abbauen, Entsorgen; Einbauort:    4 Bäume Nord-Ost-Fassade - Luz 8
2. 10
Stammschutz Bäume
4,00
St
2. 20 Schutzgeländer aus Holz, H=0,9 m, liefern und montieren Schutzgeländer aus Holz, liefern und fachgerecht gemäß Vor- schriften BG an vorhandenen Treppenläufen, stirnseitig, im gesamten Treppenverlauf einschl. Podeste seitlich montieren und vorhalten; nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge- länder in Besitz des AG über; Brüstungshöhe:   > 90 cm Bestandteile: - Geländerholm   (OK ü RFB 1.100...1.200 mm) - Zwischenholm   (OK ü RFB    500...750 mm) - Bordbrett   (OK ü RFB    100...200 mm) - Vertikalpfosten:   mind. 3 St. pro Lauf Länge Einzellauf:   ca. 300 cm Anzahl Läufe:   8 St. pro Treppenhaus Podest 3. OG   120 cm breit Lauflänge pro TH:   ca. 25,2 m Einbauort:   Luz 7 und 8 Treppenhäuser
2. 20
Schutzgeländer aus Holz, H=0,9 m, liefern und montieren
9,00
St
2. 30 Absturzsicherung Treppenhausfenster liefern und montieren Absturzsicherung bestehend aus 2 Lagen, aus Holz liefern und fachgerecht gemäß Vorschriften BG vor Treppenhausfenster montieren und vorhalten; nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge- länder in Besitz des AG über; Fensterbreite:   ca. 170 cm Einbauort:   Luz 7 und 8 Treppenhäuser
2. 30
Absturzsicherung Treppenhausfenster liefern und montieren
27,00
St
2. 40 Absturzsicherung Loggiatür liefern und montieren Absturzsicherung bestehend aus 3 Lagen, aus Holz liefern und fachgerecht gemäß Vorschriften BG vor Loggientüren montieren und vorhalten; nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge- länder in Besitz des AG über; Türbreite:      ca. 100 cm Einbauort:   Luz 7 und 8
2. 40
Absturzsicherung Loggiatür liefern und montieren
102,00
St
2. 50 Schutz der Bestandstreppenläufe liefern und montieren Gesamte Bestandstreppen mit Terrazzoplattenbelag durch Holzkonstruktion auf Tritt- und Setzstufen und sowie Podesten mit OSB-Platten einschl Unterlage aus Filz schützen und vorhalten;( 3 Treppenhäuser benötigen keinen Schutz, da diese demontiert werden) nach Beendigung der Abbrucharbeiten gehen die Schutzge- länder in Besitz des AG über; 6 Treppenhäuser mit   je 8 Podesten und Zwischenpodesten       mit ca. 3 m²/Podest       je 8 Treppenläufe a 8 Stg. (18/30) Einbauort:   von 1. Lauf KG bis Podest 3.OG       Luz 7 und 8 (Treppenhäuser)
2. 50
Schutz der Bestandstreppenläufe liefern und montieren
6,00
Stk
2. 60 Schutt, Sperrmüll, Bewuchs beräumen und entsorgen Diverser, nicht durch den eigenen Abbruch verursachter, im Gebäude lagernder, Bauschutt und Sperrmüll sowie im Gebäude auftretender Bewuchs beräumen und fachgerecht entsorgen u.a. Stroh, Matratzen, Koffer, Autoreifen, Laub, Baumbewuchs (z.B. Luz 7 - 4 Stck. auf dem Dach), im Dachraum 3 stk Stahlblechbehälter/ Ausdehnungsgefäße mit Stahlleitungen,etc Abfallart:       AVV 170904 Ausbauort:   gemäß Aufforderung Bauleitung (KG-DG)       Luz 7 und 8
2. 60
Schutt, Sperrmüll, Bewuchs beräumen und entsorgen
9,00
to
2. 70 Bauschutt beräumen und entsorgen wie zuvor beschrieben, jedoch diversen Bauschutt, wie Ziegel- mauerwerk, Gasbetonsteine, Putzreste, Zementestrich etc. beräumen und fachgerecht entsorgen; Abfallart:       AVV 170107 (Deklaration Bauschutt) Ausbauort:   gemäß Aufforderung Bauleitung       Luz 7 und 8 (KG-DG)
2. 70
Bauschutt beräumen und entsorgen
7,50
to
2. 80 Bauschutt, Gipsplatten beräumen und entsorgen wie zuvor beschrieben, jedoch Gipsdielen mit eingelegter Bewehrung bzw. gipshaltige Baustoffe, etc. beräumen und fachgerecht entsorgen; Abfallart:       AVV 170802 Ausbauort:   gemäß Aufforderung Bauleitung       Luz 8
2. 80
Bauschutt, Gipsplatten beräumen und entsorgen
15,00
to
2. 90 Wandfliesen abstemmen und entsorgen Fliesenbeläge jeglicher Art von Wänden einschl. Mörtelbett abbrechen und fachgerecht entsorgen Ausbauort:   EG bis 3. OG - Luz 7 und 8 Abfallart:       AVV 170107 (Bauschutt)
2. 90
Wandfliesen abstemmen und entsorgen
175,00
m2
2. 100 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich einschl. Bodenfliesen bestehende Fußbodenaufbauten in den Bädern mit Fliesenbelag komplett abbrechen, abtransportieren und entsorgen; einschl. der Abbruchmassen nach Material; Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus: Fliesenbelag mit Mörtelbett   ca.    20 mm Betonestrich:      ca.    50 mm 1 Lage Sperrbahn:      PAK-Gehalt 5 mg/kg Styroporschüttung:      ca. 1 - 2 cm Ausbauort:   EG bis 3. OG - Luz 8 Abfallart:       AVV 170101 (Sulfat) Fachgerechte Entsorgung gemäß  Schadstoffgutachten von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Einstufung vom 14.02.2025
2. 100
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich einschl. Bodenfliesen
225,00
m2
2. 110 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich ohne Fliesenbelag bestehende Fußbodenaufbauten in den Bädern (teilweise in Küchen) komplett abbrechen, abtransportieren und entsorgen; einschl. der Abbruchmassen nach Material; Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus: Betonestrich:      ca.  50 - 70 mm 1 Lage Sperrbahn:      PAK-Gehalt <100 mg/kg Styroporschüttung:      ca. 1 - 2 cm Ausbauort:   EG bis 3. OG - Luz 7 Abfallart:       AVV 170101 (Sulfat) Fachgerechte Entsorgung gemäß  Schadstoffgutachten von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Einstufung vom 14.02.2025
2. 110
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich ohne Fliesenbelag
155,00
m2
2. 120 Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit) bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen; einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen nach Material Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus: Bodenbeschichtung (rot):   ca.         1 mm Leunit (Anhydritestrich):   ca. 1,5 - 2 cm Estrich-Styropor-Gemisch:   bis ca.  4-5 cm          Sulfat          1490 mg/l/1955kg/l 1 Lage Sperrbahn:      PAK-Gehalt 3,21 mg/kg Styroporschüttung:      ca. 1 - 2 cm Ausbauort:      Wohnräume EG bis 3. OG          Luz 7 Abfallart:          AVV 170107 (RC-3) für Anhydritestrich          AVV 170604 für Trennvlies Fachgerechte Entsorgung gemäß  Abfalleinstufung vom 24.07.2025
2. 120
Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit)
1.440,00
m2
2. 125 Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit) bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen; einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen nach Material Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus: Anhydritestrich:   ca. 1,5 - 2 cm HWL-Platten:   bis ca.  2,5 - 3,0 cm       gepresst und verklebt an       darüber liegender Schicht       EOX 34,8 mg/kg; Phenole 2275 µg/l Splittbett:      ca. 2,0 - 3,0  cm lose Sperrpappe Ausbauort:      Wohnräume EG bis 3. OG          in 3 von 6 Aufgängen          Luz 8 Abfallart:          AVV 170106*(DKII) für Anhydritestrich Fachgerechte Entsorgung gemäß  Abfalleinstufung vom 28.07.2025
2. 125
Abbruch Fußbodenaufbau mit Anhydritestrich (Leunit)
1.150,00
m2
2. 126 Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich bestehende Fußbodenaufbauten in den Wohnräumen komplett abbrechen, heraus- und abtransportieren und entsorgen; einschl. evt. erforderliche Trennung der Abbruchmassen nach Material Fußbodenaufbau (gesamt ca. 7,5 cm) bestehend aus: Betonestrich:   ca. 1,5 - 2 cm HWL-Platten:   bis ca.  3,0 - 5,0 cm       gepresst und verklebt an       darüber liegender Schicht       EOX 42,6 mg/kg Ausbauort:      Wohnräume EG bis 3. OG          in 3 von 6 Aufgängen          Luz 8 Abfallart:          AVV 170106*(DKII) für Betonestrich Fachgerechte Entsorgung gemäß  Abfalleinstufung vom 25.07.2025
2. 126
Abbruch Fußbodenaufbau mit Betonestrich
1.115,00
m2
2. 130 Abbruch Anhydritsockelleisten, Luz 7 Anhydritsockelleisten, gezogen in den Wohnräumen abbrechen, abtransportieren und fachgerecht entsorgen; Trennung und Entsorgung nach AVV Abfallart:       AVV 170106* Höhe:      ca. 6 cm Dicke:      ca. 2 cm Ausbauort:   EG bis 3. OG - Luz 7
2. 130
Abbruch Anhydritsockelleisten, Luz 7
1.220,00
m
2. 140 Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=4 cm, Beton, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände/Schächte bestehend aus Betondielen einschl. eingelegter Bewehrung komplett rückbauen, und fachgerecht entsorgen; Beton, d = 4 cm Abfallart:       AVV 170101( RC-2) einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat Ausbauort:   EG - 3. OG Luz 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 140
Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=4 cm, Beton, Luz 8
520,00
m2
2. 145 Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=7 cm, Beton, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände/Schächte bestehend aus Betonblöcken einschl. eingelegter Bewehrung komplett rückbauen, und fachgerecht entsorgen; Beton, d = 7 cm Abfallart:       AVV 170101( RC-2) einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat Ausbauort:   KG Luz 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 145
Abbruch Innenwände/Schächte, nichtragend, d=7 cm, Beton, Luz 8
360,00
m2
2. 150 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=7 cm, Gips, Luz 8 bestehende nichttragende Innenwände bestehend aus Gips- dielen einschl. eingelegter Bewehrung komplett rückbauen, und fachgerecht entsorgen; Gips, d = 7 cm Abfallart:       AVV 170802 einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat ( 1420 mg/l) Ausbauort:   EG - 3. OG Luz 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh
2. 150
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=7 cm, Gips, Luz 8
710,00
m2
2. 160 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=12 cm, Ziegelmauerwerk Abbruch bestehender nichttragende Innenwände/Schäche aus Ziegelmauerwerk, einschl. Wandputz incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; Ziegelmauerwerk;    d = ca. 12 m, i.d.R. Langlochziegel einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat- RC-3 (1.760 mg/l) Abfallart:       AVV 170107 Ausbauort:   Luz 7 - EG bis 2. OG       Luz 8 - KG unter Treppenläufen
2. 160
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=12 cm, Ziegelmauerwerk
280,00
m2
2. 170 Abbruch Innenwände, nichtragend, d=8 cm, Gasbeton, Luz 7 Abbruch bestehender nichttragende Innenwände aus Gasbeton, (Porenbeton) mit Bewehrungseinlagen incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; Gasbeton:   d = 8 cm (Trennwände+Schächte) Abfallart:       AVV 170101 o. 170107 ( RC-3) Parameter:   Sulfat, ( 1.980 mg/l)  nicht gefährlich Ausbauort:   EG - 3 . OG Luz 7
2. 170
Abbruch Innenwände, nichtragend, d=8 cm, Gasbeton, Luz 7
285,00
m2
2. 180 geschlossene Wandöffnungen, Mauerwerk, öffnen Mauerwerksteile aus Gasbeton in den ausgemauerten Laufgänge zwischen Blockelementen, ca. 1,2 x 1,2 x 0,2 m (BxHxD) bestehend aus Gasbetonmauerk abbrechen, abtransportieren, entsorgen; Trennung und Entsorgung nach AVV. Abfallart- Beton:    AVV 170101 Parameter:   Sulfat (1.980 mg/l) Ausbauort:   Luz 7
2. 180
geschlossene Wandöffnungen, Mauerwerk, öffnen
12,00
m2
2. 190 Kellerfensterrahmen ausstemmen, 60x40 cm, Luz 7 und 8 vorhanden Kellerfensterrahmen aus Beton, teilweise  mit Mauerwerk verschlossen, behutsam ausstemmen und Leibungen für neues Mauerwerk bzw. neus Fenster herrichten einschl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; Abmessungen:   60 x 40 cm (L/B) Abfallart:       AVV 170101 o. 170107 Parameter:   Sulfat, (1.980 mg/l) nicht gefährlich Ausbauort:   KG Luz 7 u. Luz 8
2. 190
Kellerfensterrahmen ausstemmen, 60x40 cm, Luz 7 und 8
99,00
St
2. 200 Kellerfensterrahmen ausstemmen, 90x50 cm., Luz 8 vorhanden Kellerfensterrahmen aus Beton, teilweise  mit Mauerwerk verschlossen, behutsam ausstemmen und Leibungen für neues Mauerwerk bzw. neus Fenster herrichten einschl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; Abmessungen:   ca. 90 x 50 cm (L/B) Abfallart:       AVV 170101 Parameter:   Sulfat, nicht gefährlich Ausbauort:   KG Luz 8
2. 200
Kellerfensterrahmen ausstemmen, 90x50 cm., Luz 8
30,00
St
2. 210 AbbruchSchornstein, einzügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8 Kompletter Rückbau von Lüftungsschornsteinen, bestehend aus Beton (Schlackebeton) als Fertigschornsteinelementen (Hand- montage) mit Reinigungsöffnung, Schornsteinkopf  einschl. Ein- lagerungen im Schornsteinzug (Unrat, Vogelnester, etc.) incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; entstandene Deckenöffnungen sind provisorisch verrutschsicher zu verschließen; Abmessung:   ca. 50 x 36,5 cm Abfallart:       AVV 170101 Parameter:   Sulfat, nicht gefährlich Ausbauort:   KG bis über Dach - Luz 8       siehe Rückbaukonzept
2. 210
AbbruchSchornstein, einzügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8
185,00
m
2. 220 AbbruchSchornstein, zweizügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8 Kompletter Rückbau von Lüftungsschornsteinen, bestehend aus Beton (Schlackebeton) als Fertigschornsteinelementen (Hand- montage) mit Reinigungsöffnung, Schornsteinkopf  einschl. Ein- lagerungen im Schornsteinzug (Unrat, Vogelnester, etc.) incl. Schuttabtransport und fachgerechter Entsorgung; Deckenöffnungen sind provisorisch verrutschsicher zu verschließen; Abmessung:   ca. 38 x 31,50 cm Höhe:      ca. 16 m von KG bis OK Kopf Abfallart:       AVV 170101 Parameter:   Sulfat, nicht gefährlich Ausbauort:   KG bis über Dach - Luz 8       siehe Rückbaukonzept
2. 220
AbbruchSchornstein, zweizügig, rückbauen und entsorgen, Beton, Luz 8
100,00
m
2. 230 Demontage Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100 Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100 mit allen Form- und Ver- bindungsstücken und Befestigungskomponenten demontieren sowie fachgerecht entsorgen. Ausbauort:   innenliegende Regenentwässerung Abfallart:       AVV 170203 Ausbauort:   Luz 7
2. 230
Demontage Kunststoff-Entwässerungsrohr DN 100
45,00
lfdm
2. 240 Abschlagen Außenputz Außenputz als Kalkzementputz an der Fassade vollständig abschlagen, Untergrund reinigen Festlegung der Flächen und Abbruch des Außenputzes nur auf Anweisung der Bauleitung! Außenputzdicke:   ca. 2 - 2,5 cm Abbruch, Abtransport und Entsorgung Abfallart:       AVV 170107 (RC-3) einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat (1.670 mg/l) Ausbauort:   Längs- und Giebelseiten von Luz 7 und 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 240
Abschlagen Außenputz
1.575,00
m2
2. 250 Abschlagen Innenputz, Wände Innenputz als Kalkputz auf Wänden vollständig abschlagen, Untergrund reinigen; Innenputzdicke:   ca. 2 - 4 cm Abbruch, Abtransport und Entsorgung Abfallart:      AVV 170107 (RC-3) einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat (1.670 mg/l) Ausbauort:   Wohnungen - Luz 7 und 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 250
Abschlagen Innenputz, Wände
9.850,00
m2
2. 260 Abschlagen Innenputz, Decke, Treppe Innenputz als Kalkputz auf Decken, Treppenlaufwangen und -unterseiten sowie Treppenpodestunterseiten vollständig abschlagen, Untergrund reinigen; Innenputzdicke:   ca. 2-4 cm Abbruch, Abtransport und Entsorgung Abfallart:      AVV 170107 (RC-3) einstufungsrelevante Parameter:   Sulfat (1.670 mg/l) Ausbauort:   Treppenhäuser - Luz 7 und 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
2. 260
Abschlagen Innenputz, Decke, Treppe
4.050,00
m2
2. 270 Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 7 Fertigteilkonstruktion an Hauseingang bestehend aus -  Vordach    1 stk. ca. 190 x 85 x 6 cm (B/T/D)    mit Betonblende:   ca. 190 x 42 x 6 cm (B/T/D) -  Leibungselemente:   2 stk. ca. 212 x 25 x 6 cm (H/T/D) -  Betonwandelement:   1 stk. ca. 212 x 48 x 12cm (H/T/D) vollständig rückbauen und entsorgen; Fertigteile trennen, herausheben (Hebezeug nach Wahl AN) und fachgerecht entsorgen; einschl. aller erforderlichen Abstütz- und Sicherungmaßnahmen; Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept Luz 7 Abfallart-Beton:   AVV 170101 (RC-2)
2. 270
Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 7
3,00
Stk
2. 275 Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 8 Fertigteilkonstruktion an Hauseingang bestehend aus -  Vordach    1 stk. ca. 150 x 80 x 6 cm (B/T/D) -  keilförmige Leibungselemente: 2stk. ca. 212 x 78/36 x 6 cm -  Wandelement:    2 stk. ca. 212 x 5 x 29 cm (H/T/D) vollständig rückbauen und entsorgen; Fertigteile trennen, herausheben (Hebezeug nach Wahl AN) und fachgerecht entsorgen; einschl. aller erforderlichen Abstütz- und Sicherungmaßnahmen; Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept Luz 8 Abfallart-Beton:   AVV 170101 (RC-2)
2. 275
Rückbau Fertigteil Eingang, Luz 8
6,00
Stk
2. 280 Abbruch Vorstufenelement Hauseingang Abbruch Vorstufenelement Hauseingang bestehende Betonvorstufenelemente komplett rückbauen; Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen; Stahlbetonelement , d = 27 cm, Abfallart . Beton:   AVV 170101 (RC-2) Maße:      ca. 200 x 600 x 27 cm Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8
2. 280
Abbruch Vorstufenelement Hauseingang
9,00
Stk
2. 290 Rückbau Betonfenstergewände Betonrahmenelemente komplett rückbauen, entsorgen; Maße:       ca. 120...240 x 160 cm (BxH), Elementstärke:   ca. 21,5 cm Fugen aufstemmen, Rahmen nach unten transportieren und in Container laden; (Hebezeug nach Wahl AN) fachgerechte Entsorgung,  einschließlich Schuttmengen durch Fugenausbildung (Betonverguss, einschl. Bewehrungseinlage) An den Elementenfugen befinden sich unregelmäßig verteilte Reste von asbeshaltigen Fugenkitten (Morinol). Diese sind vollständig aufzunehmen, die Flächen zu reinigen und restfaser- zubinden. Abfall ordnungsgemäß verpacken und entsorgen, dabei hohe Organikanteile berücksichtigen. Trennung und Entsorgung nach AVV. Abfallart- Beton:    AVV 170101 (RC-2) Abfallart- Morinol:    AVV 170605* (gefährl. Stoff) Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept - Luz 7 und 8
2. 290
Rückbau Betonfenstergewände
2.170,00
m
2. 300 Zulage für Rückbau von Terrazzofensterbänke, Luz 7 Vorhandene innere Fensterbänke aus Betonwerkstein einschl. Unterbau aus einer Lage Mauerwerk komplett einschl. Mörtel- bett entfernen, als Zulage zum Abbruch der Fenstergewände; Breite:   ca. 10 cm Dicke:   ca. 25 mm Abbruch, Abtransport und Entsorgung Abfallart:       AVV 170107 Trennung und Entsorgung nach AVV. Ausbauort:   Fensteröffnungen Luz 7
2. 300
Zulage für Rückbau von Terrazzofensterbänke, Luz 7
145,00
m
2. 320 Rückbau Fensterbrüstungselemente, Fertigteile bestehende Betonfensterbrüstungen komplett rückbauen, entsorgen; Fugen aufstemmen, horizontale Trennung im Fußbodenbereich Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen, Hebezeug nach Wahl AN; Betonaußenwände, Leichtbeton, d = 30 cm, Fertigteilmaße    ca. 90 x 120 cm Abfallart- Beton:    AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8
2. 320
Rückbau Fensterbrüstungselemente, Fertigteile
126,00
m2
2. 330 Rückbau Treppenhausfensterelemente, Fertigteile bestehende Treppenhausfensterelemente komplett rückbauen, entsorgen; Einzelmaße:    ca. 180 x 120 x 30 cm (BxHxD) - Fugen aufstemmen - Bewehrungseisen des vorhandenen Ringankers freilegen, - Fertigteile, in kleinere Teile trennen, nach unten transportieren   und in Container laden und entsorgen; Hebezeug nach Wahl   AN Rückbauort:    Treppenhausaußenwand       siehe Rückbaukonzept Luz 7 und 8 An den Elementenfugen befinden sich unregelmäßig verteilte Reste von asbeshaltigen Fugenkitten (Morinol). Diese sind voll-ständig aufzunehmen, die Flächen zu reinigen und restfaser- zubinden. Abfall ordnungsgemäß verpacken und entsorgen, dabei hohe Organikanteile berücksichtigen. Trennung und Entsorgung nach AVV. Abfallart- Beton:    AVV 170101 (RC-2) Abfallart- Morinol:    AVV 170605* (gefährl. Stoff)
2. 330
Rückbau Treppenhausfensterelemente, Fertigteile
136,00
m2
2. 340 Abbruch HWL-Platten HWL-Platten in Bereichen der umlaufenden Ringankerblöcke  an der Fassade vollständig abbrechen, abtransportieren und entsorgen; Im Bereich der Fensterstürze am Altbestand ist der Putz mit HWL-Platte von 0,76 bis 2,40m und einer Höhe von 20 cm zu entfernen. Abbruch HWL-Platten nur auf Anweisung der Bauleitung! a) 4.OG umlaufend: h = ca.40 cm, l= ca.300 cm,d = ca.3,5 cm b) Rollladen, Stürze: h = ca.20cm, l= ca.76-240cm,d = ca.3,5cm Untergrund reinigen Trennung und Entsorgung nach AVV; Abfallart:       AVV 170904
2. 340
Abbruch HWL-Platten
170,00
m2
2. 350 Abbruch Metallverblechung Metallverblechung mit ca. 20 mm Styroporplatten hinterdämmt; an den Giebeln abbrechen, abtransportieren und entsorgen; Ausbauort:   Luz 7 Trennung und Entsorgung nach AVV; Abfallart:       AVV 170402
2. 350
Abbruch Metallverblechung
78,00
m2
2. 360 Abbruch Holzlatten 30/70 mm Abbruch Holzlatten der Unterkonstruktion für Metallverblechung an den Giebeln abbrechen, abtransportieren und entsorgen; Abfallart:       AVV 170204, Altholz Ausbauort:   Luz 7
2. 360
Abbruch Holzlatten 30/70 mm
245,00
m
2. 370 Rückbau Loggiaanlagen, Fertigteile, Luz 7 + 8 Loggiaanlagen vollständig rückbauen über 4 Geschosse bestehend aus - geschlossene Seitenwände Stahlbetonblöcke, d = 22 cm,   geschoßhoch, Breite/Tiefe 1,20 m; Systemhöhe 2,55 m /   Geschoß - Fertigteildeckenplatten, d=25 cm, (incl. 5 cm Zementestrich mit   stirnseitigen Terrazzobelag, 340 x 30 x 4 cm (L/B/D);   Grundfläche Fläche pro Loggia ca. 1,2 x 3,4 m - zw. Estrich u.Terrazzoplatten gibt es keine Abdichtungslage Rückbau Fundamente als Streifenfundamente; Leistungsgrenze ist ca. 1,0 m unter GOK(Geländeoberkante); Fugen aufstemmen, Verankerungspunkte der Deckenelemente mit dem Hauptgebäude freilegen und auftrennen; Fertigteile mit geeigneten Anschlagmitteln mittels Hebezeug nach Wahl des AN einzeln nach unten in Container laden und entsorgen; Abfallart:       AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:   siehe Rückbaukonzept - Luz 7 + 8
2. 370
Rückbau Loggiaanlagen, Fertigteile, Luz 7 + 8
21,00
Stk
2. 410 Betonelemente schneiden d = 20 cm, Verschnitt abtragen, abtransportieren und entsorgen bestehende unbewehrte Betonwände gemäß Planung für neue Türöffnungen aufschneiden und den Verschnitt abtragen, abtransportieren und  entsorgen; saubere Trennung der Wandelemente von angrenzenden Betonbauteilen; da der Rückbau in den Geschossen EG, 1.OG und 2.OG erfolgen soll, müssen die Elementfugen der Bestandsplatten gefunden werden. der Abbruch bis dahin muss so vorsichtig erfolgen, dass die angrenzenenden Wände und Decken weitgehend unbeschädigt bleiben. Es ist darauf zu achten, dass beim abtragen der Betonbruch- stücke der in Deckenebene verlaufende Ringanker intakt bleibt. Betoninnenwände:   d =   20 cm, Schnittlänge:   ca. 310 lfdm Ausbauort:   EG bis 2. OG - Luz 7 und 8       Trennung und Entsorgung nach AVV. Abfallart - Beton:   AVV 170101 (RC-2)
2. 410
Betonelemente schneiden d = 20 cm, Verschnitt abtragen, abtransportieren und entsorgen
195,00
m2
2. 420 Betonelemente schneiden d = 30 cm, Verschnitt abtragen, abtransportieren und entsorgen bestehende unbewehrte Betonwände gemäß Planung wie zuvor beschrieben, jedoch: Betonaußenwände:   d =   30 cm Schnittlänge:   ca. 265 lfdm Ausbauort:   EG bis 2. OG - Luz 7 und 8 Abfallart - Beton:   AVV 170101 (RC-2)       Trennung und Entsorgung nach AVV.
2. 420
Betonelemente schneiden d = 30 cm, Verschnitt abtragen, abtransportieren und entsorgen
210,00
m2
2. 430 Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern, transportieren und außerhalb Gebäude auf Paletten stapeln; nach Angabe örtl. Bauleitung Die Terrazzostufen haben die Form einer Winkelstufe mit 3 cm dicker Wandung. Die Stufen sind auf einem Mörtelbett von ca.3,5 cm eingebaut, welches auf der Längsseite 1,20m u. an Treppenwangen 0,40 m eingeschnitten werden muss. Die Entnahme hat so zu erfolgen, daß keine Beschädigungen entstehen. Abmessungen:   l= 1,10 m       STG 17/30 cm
2. 430
Terrazzo-Keilstufen aus Bestandstreppenhäusern sichern
20,00
Stk
3 Rückbau Dachgeschoss, 3.OG bis Decke über 2.OG
3
Rückbau Dachgeschoss, 3.OG bis Decke über 2.OG
Nach innen entwässerndes Flachdach - Detail Typenserie IW 64 Brandenburg - Luz 7 Nach aussen entwässerndes Flachdach - Detail Typenserie IW 64 Brandenburg - Luz 8
Nach innen entwässerndes Flachdach - Detail
Fugenausbildung Blockbauweise Typenserie IW 64 Brandenburg
Fugenausbildung Blockbauweise
3. 10 Flachdachgerüst liefern, montieren, vorhalten und zurückbauen Flachdachgerüst, als Brüstungsgeländer als Modulgerüst zur temporäre Absturzsicherung auf Flachdächern bestehend aus - Gerüstallroundriegeln - Gerüststiele - Brüstungsklammern bzw. Gelenkrollen - Gittertrrägerrohrklappstecker Geländerhöhe:   100 cm Feldweite:   307 cm Gebäudehöhe:   ca. 14 m über OKG liefern, montieren, vorhalten und nach Abschluß der Arbeiten demontieren; im Einheitspreis ist ein Rückbau, eine Zwischen- lagerung sowie der Wiederaufbau als zusätzliche Leistung zu berücksichtigen; Grundvorhaltung:   ohne Einbauort:   Bestandsdach Luz 7 und 8 empf. Gerüsttyp:   Layher Flachdach Seitenschutz o.glw. angeb. Gerüsttyp: ...................................................       vom Bieter auszufüllen
3. 10
Flachdachgerüst liefern, montieren, vorhalten und zurückbauen
285,00
m
3. 20 Vorhaltung Flachdachgerüst Vorhaltung des vorbeschriebenen Flachdachgerüstes; Vorhaltedauer:   10 Wochen Einbauort:   Luz 7 und 8
3. 20
Vorhaltung Flachdachgerüst
2.850,00
mWo
3. 30 Schutznetz System T Schutznetz (Sicherheitsnetz) System T nach DIN EN 1263-1 "Schutznetz und Schutznetzzubehör" nach Sicherheitsregeln "Auffangnetze" (ZH 1/560) einbauen, inkl. Einbau der Aufhänge- vorrichtungen an Bestandsaußenwänden aus Beton fachgerecht und gemäß Herstellerangaben für die Dauer der Demontage- arbeiten im 3.OG vorhalten und wieder entfernen, Hinweis: Unter der Gesamtfläche von 150 m² ist das Gelände für die Erd- arbeiten befahrbar. Fangbreite:      3,0 m Einbauhöhe des Netzes:   ca. 12 m über OKG Grundvorhaltedauer:      ohne Einbauort:      Luz 7 und 8
3. 30
Schutznetz System T
285,00
m
3. 40 Vorhaltung Schutznetz System T Südfassade Pos.3.30 Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutznetzsystem T; Vorhaltedauer:   8 Wochen Einbauort:   Luz 7 und 8
3. 40
Vorhaltung Schutznetz System T Südfassade Pos.3.30
2.280,00
mWo
3. 50 Rückbau Antennenanlage Luz 8 Rückbau der auf dem Flachdach befindlichen Antennenanlage einschl. Abspannungen incl. Transport vom Dach und fachge- rechter Entsorgung; Höhe:      ca. 2,5 m Abspannungen:   1 St. Ausbauort:   Dach/Drempelgeschoß - Luz 8
3. 50
Rückbau Antennenanlage Luz 8
1,00
St.
3. 55 Rückbau Blitzschutz komplett Luz 7 und 8 Kompletter Rückbau des vorhandnen Blitzschutz, abschnitts- weise in Absprache mit der Bauleitung. Leistung einschl. sämtlicher Auffangleitugen (D = ca. 8 mm), Fangstangen, Klemmen, Schellen etc. Trennung und Entsorgung nach AVV. Ausbauort:    Luz 7 und 8
3. 55
Rückbau Blitzschutz komplett Luz 7 und 8
1,00
psch
3. 60 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7 Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten Dach- aufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend aus: - bituminöse Dachabdichtung, 2-lagig - Verblechungen aller Art für z.B. Attikaabdeckungen, Dachluken,   Strangentlüftungen, Lüftungshauben, etc. Die Entsorgung ist getrennt nach Schadstoffklassifizierung vorzunehmen. Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Ausbauort:    Luz 7 Dachform:   Flachdach, Schmetterlingsdach mit Innen-   entwässerung Abfallart:       AVV 170903*, Pak-Gehalt <100 mg/kg       Nachweis von Asbest; KMF/WHO-Fasern nachgewiesen Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025.
3. 60
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7
545,00
m2
3. 70 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8 Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend aus: - bituminöse Dachabdichtung, 2-lagig - Verblechungen aller Art für z.B. Dachrandverblechung,   Dachluken, Strangentlüftungen, Lüftungshauben, etc. Die Entsorgung ist getrennt nach Schadstoffklassifizierung vorzunehmen. Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Dachform:   flaches Satteldach Ausbauort:    Luz 8 Abfallart:      AVV 170302, Pak-Gehalt <100 mg/kg       kein Asbest; KMF/WHO- Fasern       nachgewiesen Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025.
3. 70
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8
925,00
m2
3. 80 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7, Loggiendächer Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend aus: - bituminöse Dachabdichtung, mehrlagig - Verblechungen aller Art (z.B. Ortgang, Wandanschluß, etc.) Die Entsorgung ist getrennt nach Schadstoffklassifizierung vorzunehmen. Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Ausbauort:    Loggiendächer Luz 7 Abfallart:       AVV 170903*, Pak-Gehalt <100 mg/kg       kein Asbest; KMF/WHO- Fasern       nachgewiesen Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
3. 80
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 7, Loggiendächer
35,00
m2
3. 90 Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8, Loggiendächer Abbruch und fachgerechte Entsorgung des kompletten Dachaufbaus bis auf OK Dachkassettenplatten bestehend aus: - bituminöse Dachabdichtung, mehrlagig - Verblechungen aller Art (z.B. Ortgang, Wandanschluß, etc.) Die Entsorgung ist getrennt nach Schadstoffklassifizierung vorzunehmen. Entsorgungsnachweis ist vorzulegen. Ausbauort:    Loggiendächer Luz 8 Abfallart:       AVV 170302, Pak-Gehalt <100 mg/kg       kein Asbest; KMF/WHO- Fasern       nachgewiesen Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik von Fa. Spiekerman ingenieure gmbh vom 06.05.2025
3. 90
Abbruch bituminöse Dachabdichtung, Luz 8, Loggiendächer
50,00
m2
3. 92 Demontage Dachrinne und Traufblech Ausbauen und Entsorgen der Dachrinne, einschl. aller Befesti- gungsmittel, einschl. Traufblech aus Titan-Zink, Nenngröße 333 mm, Arbeitshöhe bis 15 m; Trennung und Entsorgung nach AVV. Ausbauort:   Traufe flaches Satteldach Luz 8
3. 92
Demontage Dachrinne und Traufblech
159,00
m
3. 95 Demontage Fallrohre, DN 100 Demontag und Entsorgung von Fallrohren aus Titanzink einschl. Bögen und Schellen. Trennung und Entsorgung nach AVV. Ausbauort:   alle Fassadenflächen Luz 8
3. 95
Demontage Fallrohre, DN 100
135,00
m
3. 100 Rückbau Dachplatten, Luz 7 und 8 Rückbau Kassettendachplatten, bestehende Dachabdichtung wurden bereits bauseits (siehe vorherige Positionen) komplett entfernt; Plattengröße:    ca. 1,20 / 5,7 m; Randstege h ca. 20 cm,       kleinere Bewehrungsrippen in den Plattenspiegeln, Platten trennen, Fugen aufstemmen, Verschraubungen lösen, Anschlagpunkte freilegen oder schaffen, Platten mit geeigneten Anschlagmitteln mittels Kran nach Wahl des AN einzeln vorsichtig nach unten in Container laden einschl. fachgerechte Entsorgung einschließlich Schuttmengen durch Fugenausbildung (Betonverguss, einschl. Bewehrungseinlage) in der Dachfläche; Abfallart:       AVV 170101 (RC-1)
3. 100
Rückbau Dachplatten, Luz 7 und 8
1.470,00
m2
3. 110 Rückbau Mittelpfette/Rinnenelement, Luz 7 Rückbau Mittelpfette mit Rinnenelement, Stahlbeton, Einfeld- balken; Fugen aufstemmen, Verschraubungen lösen, Anschlagpunkte freilegen oder schaffen, Platten mit geeigneten Anschlagmitteln mittels Kran nach Wahl des AN einzeln nach unten in Container laden einschl. fachgerechte Entsorgung Abmessung:   b/h ca. 24 / 40 cm Einzellängen:    max. 6 m Abfallart:       AVV 170101 (RC-1)
3. 110
Rückbau Mittelpfette/Rinnenelement, Luz 7
51,00
m
3. 120 Rückbau Pfettenauflager, Luz 7 (RC-1) Rückbau Betonauflager der Firstpfette als Betonfertigteilplatten, Anschlagpunkte freilegen oder schaffen, Platten mit geeigneten Anschlagmitteln mittels Kran nach Wahl des AN einzeln nach unten in Container laden einschl. fachgerechte Entsorgung Abmessung:   b/h ca. 1,0 / 1,0 m; d=20 cm Abfallart:       AVV 170101
3. 120
Rückbau Pfettenauflager, Luz 7 (RC-1)
12,00
Stk
3. 130 Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 7 bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen; Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen; Betonaußenwände, Leichtbeton:   d =      29 cm          H bis 90 cm Bauteil:          Drempelwandelemente Abfallart:          AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:      Drempelgeschoß - Luz 7
3. 130
Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 7
110,00
m2
3. 140 Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 8 bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen; Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen; Betonaußenwände, Leichtbeton:   d =    29 cm          H bis 90 cm Bauteil:          Drempelwandelemente Abfallart:          AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:      Drempelgeschoß - Luz 8
3. 140
Rückbau Außenwände Drempel, Beton d=29 cm, h= ca. 90 cm, Luz 8
170,00
m2
3. 150 Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 7, d= ca. 6,0 cm i. Mi. verwitterte und durchnässte Mineralwolle, grau, in unterschied- licher Stärke eingebrachte Mineralwolledämmung, bis ca. 6 cm, Dicke aufnehmen, geeignet verpacken, vom Dach heben, ab- transportieren und fachgerecht entsorgen; Untersuchungsergebnis Faserprobe: keine Asbestfasern, Kanzerogenitätsindex KI = 2,16; Einstufung in Kategorie 1B Abfallart:          AVV 170603* einstufenrelv. Param.:      KMF ehem. Produktbezeichnung:   Kamilt Mineralwolle          VEB Ferrolegierungswerk          Lippendorf Ausbauort:      Drempelgeschoß Luz 7
3. 150
Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 7, d= ca. 6,0 cm i. Mi.
M
485,00
m2
3. 160 Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 8, d= ca. 6,5 cm i.Mi. verwitterte und durchnässte Mineralwolle, grau, in unterschied- licher Stärke, ein- bzw. zweilagig eingebrachter Mineralwolle- dämmung, mittlere Stärke 6,5 cm, aufnehmen, geeignet ver- packen, vom Dach heben, abtransportieren und fachgerechet entsorgen; Untersuchungsergebnis Faserprobe: keine Asbestfasern, Kanzerogenitätsindex KI = 2,16; Einstufung in Kategorie 1B Abfallart:          AVV 170603* einstufenrelv. Param.:      KMF ehem. Produktbezeichnung:   Kamelit Mineralwolle-Filz F 40          VEB Zementwerke Karsdorf Ausbauort:      Drempelgeschoß Luz 8
3. 160
Mineralfaser-Dämmung, Drempelgeschoß entfernen, KMF - Luz 8, d= ca. 6,5 cm i.Mi.
M
760,00
m2
3. 170 Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von Bauschutt, Sperrmühl, Baumaterial Zulage zur zuvorbeschrieben Position für die Aufnahme von im Drempelgeschoß von Bauschutt, Restmaterialien (Dachpappe), Einbauelemente (Dachausstiege, Dunstrohrreste) und Sperr- müll aller Art, einschl fachgerechter Entsorgung; Abfallart:       AVV 170107 Ausbauort:   Drempelgeschoß Luz 7 und 8
3. 170
Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von Bauschutt, Sperrmühl, Baumaterial
M
2,50
m3
3. 180 Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von einer Lage Dachpappe Zulage zur zuvorbeschrieben Position für die Aufnahme einer Lage loser Teerpappe unter der mineralischen Dämmung, einschl fachgerechter Entsorgung; Abfallart:       AVV 170903* einstufenrelv. Param.:   PAK, KMF, WHO-Fasern nachgewiesen Ausbauort:   Drempelgeschoß Luz 7 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 180
Zulage zur Aufnahme und Entsorgung von einer Lage Dachpappe
510,00
m2
3. 200 Montagestützen/Schrägstützen montieren, umbauen, abbauen Montagestützen/Schrägstützen zur Abstützung der Außenwand elemente Der Rückbau der Stützen durch den Abbruchunternehmer erfolgt im Zuge der Abbrucharbeiten insoweit, wie die Standfähigkeit Zuge der Abbrucharbeiten noch gesichert werden muss.
3. 200
Montagestützen/Schrägstützen montieren, umbauen, abbauen
315,00
Stk
3. 210 Abbruch Betondecken, Fertigteile bestehende Massivdecke komplett rückbauen, entsorgen; Fertig- teile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und ent- sorgen; Stahlbetonplatten:   d = 19 cm, einschließlich Schuttmengen durch Fugenausbildung (Beton- verguss, einschl. Bewehrungseinlage) in der Deckenfläche beim Rückbau ist unbedingt auf die Standsicherheit der verblei- benden Wände zu achten; soweit erforderlich sind geeignete Montagestützen/Schrägstützen anzubringen und sicher zu befestigen! Siehe auch Position "Stützjoche bzw. Montage- stützen/Schrägstützen". Ausbau:       von Decke über 3.OG - Luz 7 und 8       (zu Drempelgeschoss) Decke über 2.OG soll unbeschädigt erhalten bleiben! Abfallart:       AVV 170101 (RC-1)
3. 210
Abbruch Betondecken, Fertigteile
1.300,00
m2
3. 220 Abbruch Ringankerelemente bestehende Ringankerelemente komplett rückbauen, entsorgen; Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen Bauteil:       240-360 cm    L;   30 x 40cm BXH Ausbauort:    Deckenebene über 3.OG Abfallart:       AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:   Luz 7 und 8
3. 220
Abbruch Ringankerelemente
305,00
m
3. 230 Abbruch Außenwände, Beton, d=30 cm, Fertigteile bestehende Betonwände komplett rückbauen, entsorgen; Fugen aufstemmen, horizontale Trennung im Fußbodenbereich Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen; Hebemittel nach Wahl AN; Betonaußenwände, Bimsbeton:   d =     30 cm Wandhöhe:      h ca. 280 cm Fertigteileinzelmaße:      ca. 120 x 120 cm Aufmaß und Abrechnung:    grundsätzlich werden alle      Öffnungen abgezogen, auch          bei < 2,5 m² Abfallart:          AVV 170101 (RC-2) einstufungsrelevante Parameter:      Sulfat (in Eluat) Ausbauort:      Luz 7 und 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 230
Abbruch Außenwände, Beton, d=30 cm, Fertigteile
845,00
m2
3. 240 Abbruch Innenwände, Beton, d=20 cm, Fertigteile bestehende bewehrte und unbewehrte Betonwände komplett rückbauen, entsorgen; Fugen aufstemmen, horizontale Trennung im Fußbodenbereich, Fertigteile, in ausschwenkbare Teile trennen, herausheben und entsorgen; Hebemittel nach Wahl AN; Betoninnenwände, Beton:   d =     20 cm Wandhöhe:      h ca. 280 cm Aufmaß und Abrechnung:    grundsätzlich werden alle      Öffnungen beim Aufmaß          abgezogen,          auch bei < 2,5 m² Abfallart:         AVV 170101 (RC-2) Ausbauort:      Luz 7 und 8 Fachgerechte Entsorgung gemäß  Analytik der Fa. Spiekerman ingenieure gmbh, Fassung vom 06.05.2025
3. 240
Abbruch Innenwände, Beton, d=20 cm, Fertigteile
1.140,00
m2
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
4. 10 Stundenlohn Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und nur auf ausdrückliche Anweisung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
4. 10
Stundenlohn Facharbeiter
60,00
h
4. 20 Stundenlohn Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und nur auf ausdrückliche Anweisung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Helfer
4. 20
Stundenlohn Helfer
60,00
h

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