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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit: Luz 1 und 2 Beginn II. / 2023 -
Ende VI. / 2025
Luz 3 und 4 Beginn II. / 2024 - Ende III. / 2026
Luz 5 und 6 Beginn I. / 2025 - Ende II. / 2027
Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2026 - Ende II. / 2028
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
235 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke Luz1 und
Luz 2.
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-8 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminverein- barung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr St. Bliesner (BHK GF)
Handy: 0178 6000 651
Projektleiter: Herr M. Voigt
Handy: 0151 4140 6968
Mail: marco.voigt@bauprojekt-bhk.de
Vorbemerkungen:
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die
allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen
DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und
technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie
deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu
erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die
Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
10. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
11. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
12. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
13. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
14. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
terraplan/bauprojekt BHK statt.
15. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
16. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
17. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
18. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
19. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
20. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindenstens zwei Wochen einzuhalten.
21. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
22. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Aus-
fertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
23. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zuverschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind dies zu ersetzen.
24. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
25. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
26. Gerichtsstand ist Nürnberg.
27. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
____________________________________________________
1.ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der
Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher
Vertragsbestandteil.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die
entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den
Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der
Fachverbände, den aner- kannten Regeln der Technik und
die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des
Staatsministerium des Innern über prüfpflichtige
Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die
vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten
Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen
Vorschriften ermittelt sind und die üblichen
Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
2. BESONDERE HINWEISE
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge
"Abbrechen, Demontage, Entfernen, Transport, Aufladen
und Abfuhr" nicht gesondert beschrieben sind, gelten
diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemeinen
anerkannten Regeln der Baukunst und Technik der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und
Ausführungs- bestimmungen nach den DIN-Normen der
ATV-VOB-Teil C, als beschrieben.
Die Abbrucharbeiten sind mit größter Sorgfalt
durchzuführen. Das statische Gefüge darf hierbei zu
keiner Zeit unterbrochen werden. Zeigen sich trotz
sorgfältigem Abbruch Risse, Setzungen etc., so ist
unverzüglich der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für
den weiteren Verlauf der Arbeiten sind mit dem
Auftraggeber umgehend gesondert Vereinbarungen zu
treffen.
Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache
des Auftragnehmers.
Bei allen Abbrucharbeiten sind die entsprechenden
Vorschriften der Berufsge- nossenschaften und
Baubehörden einzuhalten. Die Herstellung und das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur
Durchführung der Arbeiten im Rahmen der
Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache
des Auftragnehmers.
ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VORBEMERKUNGEN TISCHLERARBEITEN
Allgemeines
Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend
zu den DIN Bestim- mungen auch die Richtlinien des
Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie
die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster,
Gütesicherung der Güte- gemeinschaft Holzfenster e.V.,
Frankfurt, anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese
Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056
entsprechend anzu- wenden. Im Hinblick auf statische
Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten;
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur
Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie
die anerkannten Regel der Technik,
insbesondere:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
- DIN 18355 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) -
Tischlerarbeiten
- DIN 18361VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) -
Verglasungsarbeiten
- ATV DIN 18357 - Beschlagsarbeiten
- DIN 1055 T4 - DIN 7863
- DIN 1055 T3 - DIN 52460
- DIN EN ISO 10077 - Wärmetechnisches Verhalten von
Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Berechnung des
Wärmedurchgangskoeffizienten
- DIN 18055 - Fenster; Fugendurchlässigkeit,
Schlagregendichtheit und
mechanische Beanspruchung; Anforderungen und Prüfung
- DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung
- DIN 68121 - Holzprofile für Fenster und Fenstertüren
- DIN EN 673 - Glas im Bauwesen - Bestimmung des
Wärmedurchgangs-
koeffizienten (U-Wert)
- DIN 4108 - DIN 18363
- DIN 18005 - DIN 6802
- DIN 18360 - DIN 68121
- DIN 68360 - DIN 18540
- DIN 1748 - DIN 1249 T1
- DIN 18361 - DIN 18545 - 3
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und
Nachweise
- DIN EN 1121 Türen - Verhalten zwischen zwei
unterschiedlichen Klimaten -
Prüfverfahren
- DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der
Festigkeitsanforderungen
- DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit
- Klassifizierung
- DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit
- Klassifizierung
- DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit
bei Windlast -
Klassifizierung
- DIN EN 12217 Türen - Bedienungskräfte - Anforderungen
und Klassifizierung
- DIN EN 12219 Türen - Klimaeinflüsse - Anforderungen
und Klassifizierung
- DIN EN 12400 Fenster und Türen - Mechanische
Beanspruchung -
Anforderungen und Einteilung
- DIN EN 13115 Fenster - Klassifizierung mechanischer
Eigenschaften -
Vertikallasten, Verwindung und Bedienkräfte
- DIN EN ISO 10077-1 Wärmetechnisches Verhalten von
Fenstern, Türen und
Abschlüssen - Berechnung des
Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1:
Allgemeines
- DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden - Teil 4:
Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
- DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse -
Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung
- DIN 18095-3 Rauchschutzabschlüsse -
Teil 3: Anwendung von Prüfergebnissen
- DIN 4079 Furniere; Dicken
- TRAV -techn. Richtlinie für absturzsichernde.
Verglasung
- Richtlinien des Institutes für Fenstertechnik e. V.
Rosenheim,
- Montagerichtlinien der "RAL-Gütegemeinschaft
Fenster"für Gütegesicherte
Fenster
- zugehörige Normen und Materialnormen
- Herstellervorschriften
- VFF Merkblatt KB.01 "Kraftbetätigte Fenster", die
GUV-Richtlinie 1/494 und die
BGR 232 zu berücksichtigen (für elektr. angetriebene
Öffnungsflügel)
- DIN 4102 - Brandschutz
- DIN 4108 - Wärmeschutz
- DIN 4109 - Schallschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
Für alle Tischerarbeiten sind folgende Bemerkungen zu
beachten bzw. einzu- kalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauauf
sichtlich genehmigte und
zugelassene Materialien und Konstruktionen zu
verwenden. Für Materialien
und Konstruktionen, die keine allgemeine Zulassung
besitzen sind ggf.
Einzelzulassungen vorzulegen.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu
informieren, insbeson-
ders sind die Transportentfernungen, der Einsatz von
Geräten, Hilfmitteln etc.
im Umfang, wie es für die Leistungserbringung
notwendig ist, bei der Preis-
bildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in
der Leistungsbe-
schreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen,
Materialien o.ä., so sind
diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer
Begründung
anzumelden.
- Der AN hat dem AG Muster und Materialien rechtzeitig
vorzulegen.
- Es ist ein Montageplan zu fertigen und dem
Architekten zur Freigabe
vorzulegen.
Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18355 gelten als
Nebenleistung:
- Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile einschl.
Fugendichtung sowie alle
Falzdichtungen.
- Das Entfernen von Etiketten, Klebestreifen,
Schutzüberzügen, Markierungen.
- Das Justieren von Beschlägen, das Gangbarmachen der
Fenster und Türen
nach Abschluss der Malerarbeiten.
- Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen
Feuerschutz
- Bauteile an den Baukörper.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des
Arbeitsfortschritts für
eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und
Abbau und lediglich
durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das
Reinigen, Vorbehandeln
und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben.
Werden Türblätter
gesondert ausgeschrieben, so gilt der Preis
einschließlich der Bänder sowie
der Verbindung mit der vorhandenen Zarge. Werden
Beschläge nur geliefert,
sind auch alle bauseits zu befestigenden Zubehörteile
(Schrauben, Schließ-
bleche, Schließplatten, Führungsschienen u. dgl.)
mitzuliefern und in den
Preis einzurechnen.
Baumaße
- Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen
und die
Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
- Überprüfung und Abstimmung aller Zeichnungsmaße mit
der Örtlichkeit ggf. ist
ein Ortstermin vor Abgabe des Angebotes zu
vereinbaren.
VORBEMERKUNGEN TISCHLERARBEITEN
1 Tischlerarbeiten - Innentüren Luz 3 und
4
1
Tischlerarbeiten - Innentüren Luz 3 und
4
1. 1 Tischlerarbeiten - Wohnungseingangstüren
1. 1
Tischlerarbeiten - Wohnungseingangstüren
1. 2 Tischlerarbeiten - Zimmertüren
1. 2
Tischlerarbeiten - Zimmertüren
2 Tischlerarbeiten - Innentüren ZB 2
2
Tischlerarbeiten - Innentüren ZB 2
2. 1 Tischlerarbeiten - Wohnungseingangstüren
2. 1
Tischlerarbeiten - Wohnungseingangstüren
2. 2 Tischlerarbeiten - Zimmertüren
2. 2
Tischlerarbeiten - Zimmertüren
3 Tischlerarbeiten, sonstiges
3
Tischlerarbeiten, sonstiges
3. 1 Stundenlohnarbeiten
3. 1
Stundenlohnarbeiten
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