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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten.
2.02Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen.
2.03Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen.
2.04Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen
2.1Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 350
2.1.01Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist.
2.1.03Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
2.1.05Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07Alle Materialien sind, sofern im LV nicht gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle anzubieten.
2.1.08Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen.
2.1.09Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
2.1.10Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11Alle aus vorstehenden Forderungen entstehenden Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
Unterbrechungen wegen der Verlegung von Versorgungsleitungen oder Ausführung der Arbeiten in Teilen berechtigen nicht zu Mehrkosten.
2.2.02Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen.
2.2.03Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss von der Bauleitung freigegeben sein.
2.2.04Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des AG.
2.2.05Vor Ausführung der Arbeiten ist der Untergrund zu prüfen, mögliche Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
2.2.06Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu verputzenden Flächen auf größere Unebenheiten zu prüfen. Derartige Flächen dürfen erst nach Rücksprache mit der Bauleitung verputzt werden.
Versäumt dies der AN, so werden nachträglich geltend gemachte Forderungen für Mehrstärken nicht anerkannt.
2.2.07Für alle Putzarbeiten gelten die erhöhten Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18 202/97/4, als Untergrund für z.B. Fliesenarbeiten im Dünnbettverfahren.
2.2.08Als Befestigungsmaterial für Putzträger, Gewebe usw. dürfen nur korrosionsresistente Nägel, Klammern usw. verwendet werden.
2.2.09Alle Profile wie Schienen, Einfassprofile, Randwinkel usw. müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen.
2.2.10Oberflächenfertige Bauteile und Flächen sind durch geeignete Maßnahmen (Abkleben, Abdecken etc.) vor Verschmutzung zu schützen, bzw. nach Beendigung der Arbeiten zu säubern. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
2.2.12Auf eingeschränkte Lager- und Einrichtungsflächen wird hingewiesen. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Verhältnisse zu informieren. Entsprechende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
2.2.13Beim Zusammentreffen mehrerer Materialien sind Systeme eines Herstellers zu wählen deren
Verträglichkeit untereinander nachgewiesen ist. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
2.2.14 Die Ausführung ist mit der der
Bauleitung abzustimmen.
Wir behalten uns vor, einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis heraus zu nehmen und durch Alternativ-Positionen zu ersetzen.
Alle Anschlüsse sind entsprechend mit Kellenschnitten auszuführen.
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung für Arbeitshöhen über 3,00 m. Alle Leistungen sind entsprechend in die Positionen mit einzukalkulieren.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
- DIN18 202Maßtoleranzen im Hochbau, Abschn. 97/4
- DIN18 299ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art"
- DIN18 350ATV "Putz und Stuckarbeiten"
- DIN18 363ATV "Maler- und Lackiererarbeiten"
- DIN18 451ATV "Gerüstarbeiten"
- DIN18 550Putz
- DIN18 557Werkmörtel .........
- DIN18 558Kunstharzputze
- DIN18 164Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
- DIN18 164Faserdämmstoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 1 060Baukalk
- DIN 1 164Zement
- DIN 1 168Baugips
- DIN 4 208Anhydritbinder
- DIN 4 211Putz- und Mauerbinder
- DIN17 440Nichtrostende Stähle
- DIN 4 074Gütebedingungen für Bauschnittholz
- DIN 4 102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4 108Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 1 101Holzwolle Leichtbauplatten
- DIN 1 104Mehrschicht Leichtbauplatten
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
01.__.0001 Gipsputz im Obergeschoss liefern und herstellen Gipsputz im Obergeschoss liefern und herstellen
Innenwandputz als glatten Gipsputz, Knauf MP75 L, oder glw.,ca. 10 mm dick, lot- und fluchtgerecht herstellen und glätten, Qualitätsstufe Q2,
Im Preis enthalten ist das Putzen von Brüstungen, Unterzügen, Nischen, Pfeilern und Wandvorlagen.
Das Vorbehandeln des vorh. Untergrundes, KS-Mauerwerk, ist im Preis einzurechnen.
Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position.
Einzurechnen sind jedoch die erforderlichen Kellenschnitte im Anschluss an andere bewegliche Bauteile wie Trockenbauwände
Wandhöhe im Obergeschoss ca. 3,16 m
Gerüste im Treppenhaus werden bauseits gestellt.
Angebotenes Material:
01.__.0001
Gipsputz im Obergeschoss liefern und herstellen
470,00
m²
01.__.0002 Gipsputz im Erdgeschoss liefern und herstellen Gipsputz im Erdgeschoss liefern und herstellen
Innenwandputz als glatten Gipsputz, Knauf MP75 L, oder glw.,ca. 10 mm dick, lot- und fluchtgerecht herstellen und glätten, Qualitätsstufe Q2,
Im Preis enthalten ist das Putzen von Brüstungen, Unterzügen, Nischen, Pfeilern und Wandvorlagen.
Das Vorbehandeln des vorh. Untergrundes, KS-Mauerwerk, ist im Preis einzurechnen.
Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position.
Einzurechnen sind jedoch die erforderlichen Kellenschnitte im Anschluss an andere bewegliche Bauteile wie Trockenbauwände
Wandhöhe im Erdgeschoss ca. 4,10 m
Gerüste im Treppenhaus werden bauseits gestellt.
01.__.0002
Gipsputz im Erdgeschoss liefern und herstellen
490,00
m²
01.__.0003 Zulage für Wandputz Q3 Zulage für Wandputz Q3
Zulage für Wandputz der Vorposition für Ausführung der Oberfläche in Qualitätsstufe Q3.
01.__.0003
Zulage für Wandputz Q3
E
100,00
m²
01.__.0004 Kalkzementputz im Obergeschoss liefern und herstellen Kalkzementputz liefern und herstellen
Kalkzementputz als Innenwandputz, Material der Fa. Weber Saint Gobain oder glw.,
Auftragsdicke bis ca. 15 mm,
Einbaubereich WC-Anlagen, liefern und mit den erforderlichen Putzlehren herstellen, geeignet zur Aufnahme eines Fliesenbelages, sonst wie Pos. 01.1.
Wandhöhe ca. 3,16 m
Angebotenes Material:
01.__.0004
Kalkzementputz im Obergeschoss liefern und herstellen
30,00
m²
01.__.0005 Kalkzementputz im Erdgeschoss liefern und herstellen Kalkzementputz liefern und herstellen
Kalkzementputz als Innenwandputz, Material der Fa. Weber Saint Gobain oder glw.,
Auftragsdicke bis ca. 15 mm,
Einbaubereich WC-Anlagen und Küchenbereich, liefern und mit den erforderlichen Putzlehren herstellen, geeignet zur Aufnahme eines Fliesenbelages, sonst wie Pos. 01.1.
Wandhöhe ca. 4,10 m
01.__.0005
Kalkzementputz im Erdgeschoss liefern und herstellen
105,00
m²
01.__.0006 Feinputz liefern und aufbringen Feinputz liefern und aufbringen
Feinputz auf dem Kalkzementputz oberhalb der Fliesen aufbringen und glätten.
Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit den Putzarbeiten.
01.__.0006
Feinputz liefern und aufbringen
E
30,00
m²
01.__.0007 Deckenstöße von Filigrandecken Deckenstöße von Filigrandecken
bündig schließen und glatt abspachteln. (Technikräume), Deckenhöhe 4,10 m
01.__.0007
Deckenstöße von Filigrandecken
20,00
lfdm
01.__.0008 Eckschutzschienen liefern und einbauen Eckschutzschienen liefern und einbauen
Eckschutzschienen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen.
Kantenschutzprofil mit gerunderter Ecke,
Farbrikat Protektor 1015 oder glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0008
Eckschutzschienen liefern und einbauen
500,00
lfdm
01.__.0009 Putzabschlussschienen liefern und einbauen Putzabschlussschienen liefern und einbauen
Putzabschlussschienen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen.
Fabrikat Protektor 1235 oder glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.__.0009
Putzabschlussschienen liefern und einbauen
150,00
lfdm
01.__.0010 Apu-Leisten liefern und einbauen Putzanschlüsse mit Apu-Leisten an Rahmenprofilen von Fenstern und Türen liefern und fachgerecht herstellen.
01.__.0010
Apu-Leisten liefern und einbauen
320,00
lfdm
01.__.0011 Laibungen ausbilden bei Gipsputz, als Zulage Laibungen ausbilden bei Gipsputz der Pos. 01.1 und 01.2, von Öffnungen über 2,50 m²,
Laibungen bis 20 cm Breite der abgezogenen Tür- und Fensteröffnungen verputzen, als Zulage.
01.__.0011
Laibungen ausbilden bei Gipsputz, als Zulage
270,00
lfdm
01.__.0012 Laibungen ausbilden bei Kalkzementputz, als Zulage Laibungen ausbilden bei Kalkzementputz der Pos. 01.4 und 01.5 von Öffnungen über 2,50 m²,
Laibungen bis 20 cm Breite der abgezogenen Tür- und Fensteröffnungen verputzen, als Zulage.
01.__.0012
Laibungen ausbilden bei Kalkzementputz, als Zulage
50,00
lfdm
01.__.0013 Wandschlitze schließen Wandschlitze schließen
Wandschlitze mit Mineralwolle ausstopfen und mit Stucanet gemäß Herstellervorschrift überspannen, Wandschlitze Breite bis 40 cm, Tiefe ca. 12,5 cm
01.__.0013
Wandschlitze schließen
E
10,00
lfdm
01.__.0014 Armierungsgewebe liefern und fachgerecht einbetten, Breite bis 50 cm Armierungsgewebe aus hochreißfestem Material der Fa. Wendland oder glw., im Bereich von Rohbaumaterialwechseln oder Sonstigem, in der oberen Putzhälfte fachgerecht einbetten.
Die Überlappung der Putzbewehrung muss
mindestens 100 mm betragen,
auf benachbarte Bauteile min. 200 mm.
Angebotenes Material:
01.__.0014
Armierungsgewebe liefern und fachgerecht einbetten, Breite bis 50 cm
400,00
m²
01.__.0015 Grundierung auf Beton liefern und auftragen Grundierung auf Beton liefern und auftragen
für Innenputz als Haftgrund auf den Stahlbetonuntergründen, Wand- und Deckenbereich, auftragen.
Knauf Betonkontakt 454 oder glw.
Angebotene Grundierung:
01.__.0015
Grundierung auf Beton liefern und auftragen
250,00
m²
01.__.0016 Mineralische Haftbrücke liefern und aufbringen Mineralische Haftbrücke liefern und aufbringen
Mineralische Putzhaftbrücke liefern und auf Betonflächen vor Aufbringung eines KZM Putzes vollflächig aufziehen und aufrauhen.
01.__.0016
Mineralische Haftbrücke liefern und aufbringen
135,00
m²
01.__.0017 Treppenuntersicht und Podestuntersichten verputzen Treppenuntersicht und Podestuntersichten verputzen
Treppenuntersicht der geraden Stahlbetontreppe gem. Grundrissplän verputzen mit Gipsputz,
sonst wie Pos. 01.1
01.__.0017
Treppenuntersicht und Podestuntersichten verputzen
20,00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten,
jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__.0001
Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten
E
1,00
Std.
02.__.0002 Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten,
jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
02.__.0002
Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten
E
1,00
Std.
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