Schließanlagen
Office Börsenstrasse Frankfurt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung: Bauablaufplan, Stand 15.04.2025 von BGG Grünzig Ingenieurgesellschaft mbH Baustelleneinrichtungskonzept für Phase Rohbau, Stand 17.03.2023 von caspar. Übersicht Leistungen zu Baulogistik und Baustelleneinrichtung, Stand 21.03.2023 von caspar. Brandschutznachweis, Stand 13.12.2021 von Rieser-Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PrtG mbH Entwurfsbericht Schallschutz, Stand 06.10.2021 von osd GmbH Planunterlagen zur Objektplanung, aktueller Stand von caspar. QNG-Anforderungskatalog Vertragsanlagen Folgende Unterlagen bilden die Angebotsgrundlage und werden Vertragsbestandteil: Planungen, Gutachten, Unterlagen zu Kalkualtion
Unterlagen zur Kalkulation
Allgemeine Angaben Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Martina Grigat-Hunger Henlestraße 6, 97074 Würzburg Beschreibung des Bauvorhabens: Siehe nachfolgende Baubeschreibung zum Projekt Zufahrt zum Grundstück, Beschaffenheit und Einschränkungen: Zufahrten und Bedingungen entsprechend Angaben in vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan als Vorabzug. Auf Anforderung ist vor Beginn der Arbeiten der Zustand der Straßen und Geländeoberflächen sowie der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom AG und AN anzuerkennen ist. Die Niederschrift ist durch Photos zu ergänzen. Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Umlagen für die Nutzung allgemeiner vom AG gestellter Einrichtungen zur Baustelle sowie zu Verbrauchskosten regelt sich über die Besonderen Vertragsbedingungen des AG oder nachfolgenden Vereinbarungen zum Bauvertrag. Nach aktueller BE-Planung ist vorgesehen: -Baustraßen, Bauwege zusätzlich zur vorgerichteten Flächen -Baustellenabsicherung, Bauzaun -Anschlussleitungen und Verteilungen für Baustrom, Bauwasser -Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung -Kommunikationseinrichtungen - Techn. Einrichtungen, Personal für Zutrittskontrolle, Steuerung Anlieferung, Materiallagerung, Transporte -Sanitäreinrichtungen - Lager- und Arbeitsplätze QNG-Zertifizierung Das Gebäude soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten bzw. ein QNG-PLUS Zertifikat. Dies stellt besondere Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische Qualität von dem Gebäude, bzw. an die zur Ausführung kommenden Baustoffe sowie an die Qualität der Bauprozesse. Bei den zu Ausführung kommenden Baumaterialien muss eine Schadstoffvermeidung nachgewiesen werden. Die konkreten Anforderungen zur Schadstoffvermeidung, sowie deren Nachweis sind dem QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 3 zu entnehmen (s. im Anlagen zum LV). Allgemeine Angaben zur Ausführung Allgemeines Für die Ausführung gilt die VOB Teil B und C in der gültigen Fassung. Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen. Bauleiter Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. Angrenzende Gebäude in Nutzung Die an das Baugrundstück angrenzenden Gebäude sind in Nutzung. Daher werden besondere Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt: keine Gefahren für Personen und Sachgegenstände sowie Gebäude in angrenzenden Bereichen. maximal möglicher Lärmschutz maximal möglicher Staubschutz regelmäßiges Aufräumen und Beseitigen der Baumabfälle Lärmschutz / Staubschutz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der AN hat zur Vermeidung von Lärm und Staub geeignete Maßnahmen zu treffen: Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und Geräte Kapselung der Lärmquelle Abschirmung der Lärmquelle Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche Kontinuierliche Reinigung während der Arbeiten Verschmutzungen Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Während der Leistungen des AN werden Leistungen anderer Unternehmer vorab, zeitgleich und unmittelbar nachfolgend durchzuführen sein. An den nötigen Abstimmungen zu Terminen, Vorleistungen, zeitlichen Abläufen etc. haben alle Beteiligten teilzunehmen und konstruktiv mitzuwirken. Hebewerkzeuge / Hilfsmittel Der Auftragnehmer muss alle für seine Leistungserbringung notwendigen Krane, Hub- und Hebewerkzeuge, Bauhilfsmittel etc. beibringen, aufbauen, vorhalten und abbauen. Dies ist Bestandteil seiner Leistung und in die Einheitspreise oder besondere Einzelpositionen mit einzurechnen. Entsorgung von Abfällen Die Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Abbruchmaterialien, Stoffe etc. ist Leistung des AN und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Alle Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes zu trennen. Fachbauleitung Für die örtliche Bauleitung wird vom AN ein Fachbauleiter nach Vorgabe der LBauO Hessen gestellt und dem Bauherrn vor Baubeginn angezeigt. Ausführungsunterlagen (§ 3 DIN 1961/ VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Der AN erhält über die örtliche Bauleitung des AG die digital zur Verfügung gestellten Pläne und zusätzlich mind. zweifacher in Papierform (DIN-A0) als Ausdrucke. Die zur Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer frühzeitig vor Beginn der Leistungen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die Schnittstellen und damit verbundenen Leistungsgrenzen anderen Gewerken ist in gleicher Weise zu prüfen. Auf etwaige Unstimmigkeiten oder Bedenken zur geplanten Ausführung ist der Auftraggeber rechtzeitig hinzuweisen, um eine Überprüfung oder Nachbearbeitung zeitlich zu ermöglichen. Falls vom Auftragnehmer eine Montage- und Werkstattplanung vorzunehmenden sind, ist diese auf Grundlage der zur Verfügung gestellten koordinierten Ausführungsplanung des AG zu erstellen. Vorgegebene geometrische Festlegungen und Dimensionen sind zu übernehmen. Wenn Änderungen zur vorliegenden Planungsgrundlage vom Auftragnehmer beabsichtigt werden, ist dazu vorab eine Zustimmung des AG und des Verfassers der Ausführungsplanung einzuholen. Im Rahmen der Montageplanung ist eine Feinabstimmung mit allen am Bau beteiligten Gewerke durchzuführen. Daher müssen diese Pläne vom AN als dwg-Dateien angefertigt und vorgelegt werden, damit ein Datenaustausch mit den am Bau Beteiligten erfolgen kann. Die Montageplanung ist durch den AN nach Erfordernis z.B. bei durch den AN vorgeschlagenen Änderungen im Bauablauf fortzuschreiben bzw. laufend zu aktualisieren einschließlich aller hierzu erforderlichen Nebenleistungen. Angaben zur Abrechnung (Ergänzung zu § 14 VOB/B) Leistungsfeststellung Für den Fall, dass der AN entgegen seiner in § 14 Abs. 2 Sa.3 VOB/B enthaltenene Verpflichtung keine gemeinsame Feststellung seiner Leistung rechtzeitig bei der Bauleitung des AG beantragt und sie deshalb wegen Weiterführung der Arbeiten nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, bleibt der Auftragnehmer im vollem Umfang zum Nachweis seiner Leistungserfüllung verpflichtet. Die Leistungsfeststellung erfolgt vor der Rechnungslegung. Voraussetzung für die Prüffahigkeit der Rechnung ist die Vorlage der gemeinsamen, beidseitig unterschriebenen Leistungsfeststellung und der vorab durch die örtliche Bauüberwachung geprüften weiteren Zeichungen, Aufmaße, Berechungen und Nachweise. Zahlungsplan, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt. Zur Bestimmung der Abschlagszahlungen ist der tatsächlich erbrachte Leistungstand maßgeblich; der Auftragnehmer hat diesen nachzuweisen. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme und geplante Dauer der Baumaßnahme nach Vorgabe des AG. Angaben zur Kalkulation nach Rahmenterminplan zur Ausschreibung. Beginn und Dauer der einzelnen Leistungen nach Vorgabe des AG und abzustimmendem Bauablaufplan mit dem AG und der örtlichen Bauleitung. Für die Ausführung der Leistungen hat der AN hat einen Detailterminplan aufzustellen, der mit der Rahmenterminplanung des AG abgestimmt ist. Leistungen müssen mit der örtlichen Bauüberwachung des AG und anderen beteiligten Fachfirmen abgestimmt sein. Abnameverfahren allgemein Voraussetzung für die Abnahmebegehung durh den AG sind die vollständige Fertigstellung aller ausgeschreibenen Leistungen in den betreffenden Gebäuden. Eine weitere Vorraussetzung für die Abnahme ist die Vorlage der Fachunternehmer-Bescheinigungen, Bauleitererklärungen, Gewerkedokumente, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, CE-Kennzeichungen mit Leistungserklärungen, Qualitätsnachweise, Betoniertagebuch und Betonsortenverzeichnis., Werk- und Montageplanungen, Entsorgungsnachweise, Ersatzteillisten, Prüfunterlagen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Reinigungsanweiseungen etc. Der AG behält sich eine förmliche Abnahme aller Leistungen des AN vor, die entsprechend des Rahmen-/ bzw. späteren Detailablaufplanung durgeführt werden. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Unabhängig von den eigentlichen Abnahmebegehungen sind im Vorfeld zwischen AN und der Bauleitung des AG Vorbegehungen durchzuführen, diedie Feststellung der Abnahmereife der Leistung des AN zum Ziel haben. Abnahmeprotokolle werden durch den AG erstellt. Die entsprechenden Anlagen, insbesondere Begehungs-/Mängellisten werden in gemeinsamer Begehung aller Räumlichkeiten und Außenbereiche durch den AN und AG erstellt. Dabei ist der AN verpflichtet, die Schriftführung zu übernehmen. Neben der Erstellung von Mängellisten in Papierform wird der AN sämtliche festgestellten Mängel in einer Datenbank oder Tabellenprogramm erfassen und kontinuierlich bis zur anerkannten Freimeldung verwalten. Offen bearbeitbare Dateien davon sind dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Listen und Dokumente sind in ihrer Struktur und Inhalt mit dem AG vor ihrer Einführung abzustimmen. Gesamtabnahme Die Gesamtabnahme nach VOB/ B § 12 wird spätestens mit dem datum des vertraglich vereinbarten Endtermins ausgeführt, wenn folgende Voraussetzungene erfüllt sind: Die bautechnische Abnahmeen, Sachverständigenabnahmen waren erfolgreich Die wesendlichen Mängel aus den einzelnen Abnahmebegehungen sind erledigt Die vollständige Projektdokumentation liegt mit 2 Wochen Vorlauf zur Prüfung beim AG vor
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zu SiGeKo Allgemeine Angaben zur Ausführung Hinweise zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz Allgemeines Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden. Durch den SiGeKo wird zur Bauausführung eine Baustellenordnung übergeben. Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und hat die Anordnungen sowie Anweisungen zu befolgen und umzusetzen. Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen: Angabe der zuständigen Fachkraft des AN Name des Sicherheitsbeauftragten Name und Anzahl Ersthelfer auf der Baustelle Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz Bestätigung der Unterweisung Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die, durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten, und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo) Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzkleidung gehören: Sicherheitsschuhe Warnweste Schutzhelm der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz. Der Nachweis der Sachkunde einschließlich schriftlicher Beauftragung / Unterweisung für Kranführer und Hubsteiger-Fahrer müssen vorliegen und unaufgefordert dem SiGeKo übergeben werden. Nachunternehmer / Subunternehmer: Der AN hat alle Nachunternehmer / Subunternehmer schriftlich zu benennen. Alle NU müssen schriftlich durch den SiGeKo eingewiesen werden. Drehkran: Schwenkradius mit Last (im Baustellenbetrieb) darf nicht über Fremdflächen reichen (Abstimmung mit SiGeKo erforderlich). bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm > 80 dB erzeugen, Gehörschutzmittel zu verwenden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser) Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen. Baustrom: Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten (Baustromverteiler) entnommen werden. Die Baustromverteiler sind bei der Aufstellung eine Sachkundeprüfung und monatlich einer sachkundigen FI-Schalterprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen sind im Gerät tabellarisch oder durch Plaketten zu dokumentieren. Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren. Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen. (Ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren.) Veränderungen an dem Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen.
Allgemeine Angaben zu SiGeKo
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Stand 06.11.24 von ARCenergie Nachweisführung für ENV1.2 Grundsätzliches - Alle (!) Baustoffe müssen vor dem Einbau geprüft und freigegeben werden. Anforderungen werden insbesondere an Beschichtungen, Schwermetalle, halogenierte Kälte- und Treibmittel und Stoffe mit SVHCs nach REACH gestellt. - Für Produktauswahl ist ausführende Firma verantwortlich - und damit auch für Nachweisführung, dass das jeweilige Produkt den Anforderungen entspricht! Hierfür dient als erste Orientierung eine gewerkweise Zusammenstellung der Anforderungen. - Jedes Gewerk sollte die Unterlagen gesammelt an ARCenergie zur Freigabe senden. Je Baustoff benötigen wir mindestens Produktund Herstellername, bei Baustoffen mit Anforderungen dann ergänzend entsprechend die Nachweise, dass die Anforderungen eingehalten sind. - Prüfung der Unterlagen durch ARCenergie, i.d.R. mit Rückfragen bis alle Produkte freigegeben sind. Erstellung einer Freigabeliste je Gewerk und Übermittlung an Bauüberwachung. - Bauüberwachung führt Soll-Ist-Vergleiche durch. - Finale Nachweisführung mit Zusammenstellung der Unterlagen in einem ergänzten Bauteilkatalog durch ARCenergie. Freigabeprozess - Jedes Gewerk sendet ARCenergie ausreichend kommentierte und aussagekräftige Datenblätter zu. - ARCenergie prüft die Datenblätter, überprüft die zu stellenden Anforderungen und stellt i.d.R. Rückfragen zu einem Teil der Unterlagen. Durch das Beantworten der Rückfragen können i.d.R. die jeweiligen Baustoffe freigegeben werden. - Sobald alle Baustoffe eines Gewerkes freigegeben ist, erstellt ARCenergie eine Freigabeliste für die folgenden Soll-Ist-Vergleiche und sendet diese an die Bauüberwachung zur weiteren Verwendung. Soll-Ist-Vergleiche - In Projekt QS3 angesetzt (vergleichbar mit den Anforderungen der QNG) - In QS3 sind Materialkontrollen auf der Baustelle verpflichtend notwendig. Diese werden mithilfe der Freigabelisten von ARCenergie geführt. - Die Kontrollen sollen "sachgerecht und regelmäßig" stattfinden, wobei hier festgelegt ist, "dass alle bauausführenden Gewerke mit relevanten Materialien zeitnah nach Aufnahme ihrer Arbeiten (also vor Fertigstellung von 5% der für die Zielerfüllung kritischen Arbeiten) überprüft werden und dass die Abstände der Kontrollen mit Beginn des Ausbaus reduziert werden." Unterlagen - Die DGNB-Kriterien-Matrix wird einmal in der Gesamtheit und einmal sortiert nach Gewerken im Nachgang versandt.
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung
Baubeschreibung Auszüge aus Baubeschreibung zur Genehmigungsplanung Architektur: PROJEKTBESCHREIBUNG Standort / äußere Erschließung Das Grundstück liegt an der Ecke Börsenstraße, Hochstraße und Taubenstraße. Auf der Seite Taubenstraße grenzt es an eine städtische Grünfläche mit altem Baumbestand. An der östlichen Seite schließt es direkt an das Nachbargebäude an. Das Gelände steigt von der Südseite zur Nordseite fast 1,50m an. Das Grundstück ist vollflächig überbaut, die bestehenden Gebäude werden zugunsten des Neubaus vollständig abgebrochen. Die Bäume der öffentlichen Grünfläche sind zu schützen und vollständig zu erhalten. Es ist geplant die bestehenden Freiflächen zu erneuern und aufzuwerten. Grundstücksgröße (Flurstücke 3/3, 90/6 und 6/1): 522 m² Die Vereinigung der Grundstücke wurde am 29.10.21 beim Grundbuchamt beantragt. Bestandssituation In der Umgebung befinden sich Gewerbe-, bzw. Bürobauten, ein Parkhaus, ein Hotel und Wohnbebauung, sowie die Grünfläche "Bockenheimer Anlage" (Teil des Anlagenrings). Die ehemalige Stadtmauer verlief in diesem Bereich, Überreste davon sind im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes Hochstr. 19 noch zu erkennen. Städtebau / Architektur Das geplante Gebäude gliedert sich in vier ineinander verschränkte Bauvolumen, den "Turm", das zentrale Volumen, ein zurückspringendes Volumen und den Anschluss an den Bestand. Im Erdgeschoss hält das Gebäude die Baulinien weitestgehend ein. Es weicht stellenweise davon zurück, um durch Rückstaffelung des Baukörpers weichere stadträumliche Kanten an der Einmündung der Börsenstraße und entlang der Taubenstraße zu erzeugen. Dies verstärkt die räumliche Geste des Gebäudes in Richtung Börsenstraße und somit zur Achse gen Innenstadt. Ab dem 1.OG wird die Baulinie auf der Südseite, durch eine Auskragung der oberen Geschosse, um ca. 1,50m, überschritten. Der Entwurf schafft so einen skulpturalen Baukörper der sich vom Anschluss an den Bestand im Osten hin zum Hochpunkt im Westen entwickelt. Rücksprünge im Norden bekräftigen die Flucht entlang der Hochstraße. Die Auskragung des zentralen Volumens unterstützt die Bildung eines städtischen Vorplatzes. Das Gebäude ist als Bürogebäude mit zwei Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss geplant. Planungskennwerte Es ergeben sich derzeit folgende Kenndaten: Grundstücksgröße: ca. 521 m² BGF (unterirdisch): ca. 490 m² BGF R (oberirdisch): ca. 3.415 m² BGF R (gesamt): ca. 3.905 m² Büromieteinheiten: max. 10 Stk. Gastromieteinheiten: 2 Stk. Geländehöhen Die Gebäudehöhen stellen sich wie folgt dar: Bezugshöhe (Gelände im Mittel): +/-0,00 m= + 104,68 m NHN OKBP = -4,18 m = + 100,50 m NHN bzw. im Traforaum auch OKBP = -4,78 m = + 99,90 m NHN OKBP Aufzugsunterfahren = -5,03 m = + 99,78 m NHN Gebäudehöhen, Geschosshöhen und Höhe oberster Aufenthaltsraum Geschosshöhen (Rohbau) UG ca. 3,38/4,60 m EG ca. 3,52/4,74 m 1.- 5. OG ca. 3,56 m 6. OG ca. 3,63/5,08m Gebäudehöhe ca. +30,58 = + 135,26 m NHN, OKFF 6. OG ca. +22,00 BAUWERK / BAUKONSTRUKTION Das Gebäude passt sich mit dem Grundriss im Wesentlichen an die Baulinien an und verfügt über sechs Vollgeschosse (EG - 5. OG) und ein Nichtvollgeschoss (6. OG), die sich nach Osten, zum Nachbarn hin, abstaffeln. Optisch erhält es am westlichen Ende einen Hochpunkt in Form des Turms, der wie ein 7.OG wirkt, aber eine vierseitig umfasste Dachfläche darstellt und als Technikzentrale genutzt wird. Das gesamte Gebäude wird eingeschossig unterkellert (UG). Rohbau Der Rohbau wird als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken hergestellt. Die Außenwände werden in Stahlbeton tragend ausgebildet, im Innenraum werden Stützen angeordnet. Der Treppen- und Aufzugskern wird ebenfalls tragend ausgeführt. Die Auskragung der Geschosse ab dem 1.OG wird ebenfalls aus Stahlbeton ausgebildet. Die Bodenplatte und die Außenwände des UG werden in WU-Beton geplant. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die Wände der Erschließungskerne (Aufzüge, Treppenhäuser und Versorgungsschächte), sowie die neue Brandwand zu Haus Nr.17. Aufgrund der Abfangung des Nachbarhauses durch Bohrpfähle verspringt die Brandwand vom UG zum Erdgeschoss um ca. 70cm und wird ab dem EG gerade nach oben geführt. Dächer Die Flachdächer sind als Umkehrdächer geplant. Teilweise erhalten sie einen Gründachaufbau (Dach über 5.und 6.OG), Kies (Technikaufbau auf Staffelgeschoss, Dachstreifen zur Hochstraße hin, sowie Technikturm) oder werden als Dachterrassen mit einem Naturstein Belag nutzbar gemacht. Im Technikbereich Technikturm wird eine druckfeste Dämmung verwendet und die Wartungswege mit Gehwegplatten hergestellt. Die größeren Technischen Aufbauten der Haustechnik (Kühl-Lüftungsgeräte) werden auf eigens dafür vorgesehenen Stahlrahmen schallentkoppelt aufgestellt. Der Dachaufstieg zur Wartung wird über eine Stahltreppe von der allgemeinen Dachterrasse sichergestellt. Größere Elemente müssen zum Austausch über einen Kran auf die Technikfläche gehoben werden. Das Treppenaus erhält einen Dachausstieg, der glecihzeitig zum Rauch- und Wärmeabzug dienen wird. Das Gründach erhält ca. 20cm Substrat, so dass die Pflanzung von Gräsern und Stauden möglich ist. A ≥ 5,0 kN/m² entfällt dieser Zuschlag. Das Turmdach sowie die Dach über dem 6.OG werden mit PV-Modulen belegt. Die Unterkonstruktion der PV Anlage auf dem 7.OG wird auf die Rohdecke gedübelt und eingedichtet. Die PV-Anlage auf dem Turmdach bekommt ebenfalls eine Stahl-Unterkonstruktion, die mittels der Einbauteile an die Betonbalken befestigt wird. Fassade Das Gebäude erhält allseitig eine helle, hinterlüftete Natursteinfassade mit großformatigen Platten. Das auskragende Volumen erhält auch unterseitig eine Natursteinverkleidung. Die Holz-Aluminiumfenster (alternativ Aluminiumfenster) erhalten jeweils eine Glasbrüstung als französischen Balkon. Dies erlaubt die vollständige Öffnung der Fenster zur Lüftung, als auch zur Reinigung. Die Fensterlaibung wird umlaufend in Naturstein ausgebildet, ohne überstehendes Fensterbrett außen. Zur Regenwasserabführung wird die Neigung nach innen geführt und eine Rinne vor den Fenstern eingeplant. Ebenso werden die schlanken Attiken inklusiv oberer Abdeckung mit Naturstein ausgeführt. Die Dachkonstruktion wird durch eine dahinterliegende Edelstahlkonstruktion verborgen und die Absturzsicherung durch eine Glasbrüstung sichergestellt. Der Technikturm erhält eine vollwertige Natursteinfassade. Die Öffnungen werden mit gedämmten Lüftungslamellen gefüllt und teilweise nach innen hin geschlossen. Auf der Wand neben dem Haupteingang Büro wird eine besonders beleuchtete, vertiefte Natursteinfläche zur Anbringung der Firmenlogos vorgesehen. Sonnenschutz Der Sonnenschutz erfolgt in den Obergeschossen mit Aluminiumlamellen-Raffstores in Seil- oder Schienenführung. Sie werden fassadenweise angeordnet, gem. Anforderung Bauphysik. Im Erdgeschoss werden für die Fenster der Gastronomieeinheiten Fallarmmarkisen vorgesehen. In beiden Fällen wird die Konstruktion innerhalb der Fassade verborgen. Brandschutz Das Brandschutzkonzept wurde durch das Büro Rieser - Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbH erstellt (s. im Anlagen zum LV).
Baubeschreibung
ZTV TISCHLERARBEITEN, INNENTÜREN Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-8 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe DIN EN 438-9 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) - Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) - Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DGUV Regel 109-606 Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ift-Richtlinie HO-11/2 Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien Herausgeber: ift Rosenheim VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: 1.UG bis 6.OG Gerüste Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV TISCHLERARBEITEN, INNENTÜREN
ZTV METALLBAUARBEITEN Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten 1. Allgemein Der AN ist für die Einhaltung der Maße lt. Zeichnungen allein verantwortlich. Die Fertigung hat nach Aufmaß am Bau zu erfolgen. Die Arbeiten sind in Abstimmung und Koordination mit allen beteiligten Gewerken durchzuführen. Bei allen zu liefernden und einzubauenden Teilen und Stoffen sind die Vorschriften der Zulassungsbehörden einzuhalten. Lieferung und Montage der Bauteile nach Baufortschritt. 2. Normen und Vorschriften Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Ergänzend zu den für alle Gewerke aufgeführten Regeln und Bestimmungen wird u. a. auf folgende Regeln und Bestimmungen zudem besonders hingewiesen: DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN 18008-1 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln -Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18111 Türzargen - Stahlzargen DIN 18232 Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 14846 Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe DIN EN ISO 14731 Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) RAL-GZ 607/6 Schutzbeschläge - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau; Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) VdS 2113 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2215 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2225 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2386 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden; Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung; Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. 4.1 Angaben zur Ausführung - Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltender Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Falze und Kammern von Profilen, in die Niederschlagwasser eindringen kann, müssen den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers entsprechend entwassert werden. Die Anforderungen des gültigen Gebäudeenergiegesetz GEG, sowie DIN 4108 sind einzuhalten. Warmebrücken sind zu vermeiden. Die Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, sowie den Angaben des Systemherstellers entsprechen. Die Abdichtungen zum Baukorper sind luft- und feuchtigkeitsdicht und raumseitig dampfdicht herzustellen. Nach Möglichkeit sind sichtbare Schraubverbindungen zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, sind Senkkopfschrauben zu verwenden. Erforderliche Anschlusskabel (Obentürschliesser, Verriegelungen etc.) sind verdeckt liegend zu führen. Der Durchgang der Kabel durch die Profile muss so gestaltet sein, dass keine scharfen Knickstellen für die Kabel entstehen können. Der Biegeradius muss mind. 15 mm betragen. Die im Rahmen verdeckt geführte Verkabelung ist immer (bei Vorhandensein) bis in die Zwischendecke zu verlegen und auf die dortige bauseitige Dose anzuschließen. Sämtliche Konstruktionsdurchdringungen sind mit geeigneten Gummitüllen und Würgenippeln in schwarz abzudecken. Die Fabrikate und Typen aller Antriebe und Kontakte sowie Verkabelungen sind auf den Werkplänen des Auftragnehmers zu vermerken. Für sämtliche Antriebe und Kontakte müssen vom Auftragnehmer bzw. vom Lieferanten die entsprechenden Prüfzeugnisse vorliegen. 4.2 Angaben zur Ausführung - Verglasung, Ausfachung Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Glashersteller, der einschlägigen Fachverbände und des Profilsystemherstellers zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die Forderung nach Entwässerung und Belüftung des Falzraumes bei Verglasung mit dichtstofffreiem Falzgrund und auf die fachgerechte Verklotzung der Scheiben. Verglasungen entsprechend der Einbausituation. Glasdicken nach statischen Erfordernissen. Bei erhöhten thermischen oder mechanischen Belastungen sind Einzelscheiben zu härten. Erforderliche Versuche, Gutachten und Nachweise für eine Zulassung im Einzelfall sind durch den AN zu erbringen und einzukalkulieren und in Ablaufplan AN zu berücksichtigen. Produktionstechnische Anforderungen sind zu berücksichtigen. Farbunterschiede aufgrund unterschiedlicher Glasdicken oder Schichtpositionen sind unbedingt zu vermeiden. 4.3 Angaben zur Ausführung - Türen Die Türlisten des Architekten dienen als Grundlage der weiterführend Planung und Ausführung durch den AN. Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen gemeinsam mit dem AG endgültig festzulegen. Maulweiten sind vor der Bestellung oder Fertigung der Türen gemeinsam mit dem AG endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Türen, insbesondere Türen mit Brandschutz- und/oder Schallschutzanforderungen sind nur als systemgebundene Einheit aus Zarge, Türblatt, Dichtungen, Schloss und Bändern auszuführen. Die Hersteller- und Montageanleitungen sind zu beachten. Für Bauteile mit Brandschutz- und / oder Schallschutzanforderungen sind die entsprechenden Prüfzeugnisse für das Gesamtbauteil vorzulegen, jedes Bauteil muss mit einem amtlichem Zulassungsschild dauerhaft gekennzeichnet sein. Notausgangs- und Paniktüren werden nach DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125 ausgeführt. Elemente mit Brandschutzanforderungen sind mit den zum angegebenen Fabrikat passenden Feuerschutzbeschlägen auszustatten. Sofern nicht anders angegeben sind Zargen ohne Bodeneinstand zu verbauen (auf OK Bodenbelag). 4.4 Angaben zur Ausführung - Oberflächen und Grenzmuster Um die Farbgebung und Qualität der dekorativen Oberflächen der Aluminiumbauteile und -profile zu bestimmen sind Grenzmuster (3 Sätze) festzulegen. Beschichtungen gemäß der Richtlinien der GSB (Gesellschaft für Stückbeschichtung) oder Qualicoat, entsprechende Prüfzeugnisse sind vorzulegen. Alle sichtbaren Oberflächen müssen eine einheitliche, hochwertige Güte und Qualität aufweisen, unabhängig davon, ob es sich um Bauteile aus Stahl oder Aluminium handelt. Hohlkammerprofile aus Stahl müssen allseitig, auch innen, mit dauerhaftem Rostschutz ausgeführt werden. Kontaktkorrosionen sind dauerhaft auszuschließen. Der Bieter hat von der vorgesehenen Oberflächenbehandlungsfirma einen Prüfbericht über die Einhaltung der Güterichtlinien vorzulegen. Der ausführende Beschichter ist zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Forderung durch entsprechende Prüfungen (z.B. Schichtdickenprüfung, Gitterschnittprüfung) auf Kosten des Bieters untersuchen zu lassen. 4.5 Angaben zur Ausführung - Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. 4.6 Angaben zur Ausführung - Schutzmaßnahmen Während der Montage und der Zeit bis zur Abnahme müssen alle Tür- und Fensterelemente gegen mechanische und chemische Beschädigungen geschützt und gesichert werden. Die Wahl der Maßnahme bleibt dem AN freigestellt. Es wird jedoch verlangt, dass diese Schutzmaßnahmen eine sichere und wirkungsvolle Lösung darstellen und die Oberfläche nicht verletzen. Diese Schutzmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Bauleitung vor der Abnahme vollständig zu beseitigen. 4.7 Angaben zur Ausführung - Reinigung Nach Beendigung der Montagearbeiten sind alle Positions- und Markenaufkleber von den zu entfernen.
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ZTV BESCHLAGARBEITEN Technische Vorbemerkung - Beschlagarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1: Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2: Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18232 Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 18267 Fenstergriffe - Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren RAL-GZ 607/6 Schutzbeschläge - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2113 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2156-1 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2156-2 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden, Teil 2: Elektronische Schließzylinder Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2201 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Zylinderschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2215 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2225 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2386 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2579 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Verriegelungseinrichtungen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2580 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Elektromechanische Antriebe, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2583 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Pneumatische Öffnungsaggregate, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: 1.UG bis 6.OG Gerüste Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Beschläge zur Fernbedienung, z.B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können. Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist. Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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Hinweise zu Gliederung in Lose Hinweise zu Gliederung in Lose Die Lose 1 und 2 der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus einer Trennung von Grundausbau und dem Ausbau für Mieter. Der Grundausbau erfolgt nach bestehender Planung nach Festlegung durch den Vermieter. Zum Ausbau für Mieter sind in der Leistungsbeschreibung zunächst Ausführungen nach Festlegung durch den Vermieter aufgenommen. Wenn zu einer späteren Vermietung mit Mietern abweichnde Ausführungen vereinbart werden, können sich Leistungen zur Bauausführung beim Los 2 ändern. Es können Leistungen entfallen, zusätzlich oder verändert zur Ausführung vorgesehen werden. Änderungen sind nach einer erfolgten Beauftragung abzustimmen und Änderungskosten als Nachträge mit Mehr- und Minderleistungen vom AN anzubieten und gemeinsam zu vereinbaren. Der Bauherr behält sich somit vor, eine Beauftragung zu Los 2 nur nach Bedarf mit besonderem Leistungsabruf vorzunehmen sowie zu Los 2 zur Ausführung Änderungen für Leistungen zu vereinbaren. Die Kalkulation zum Grundangebot ist entsprechend vorzunehmen.
Hinweise zu Gliederung in Lose
01 LOS 1 - Grundausbau
01
LOS 1 - Grundausbau
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau Hinweis zu Leistungen Grundausbau - Los 1 Zum Grundausbau sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes unabhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant und erforderlich ist. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung festgelegt und Änderungen dazu sind nicht vorgesehen.
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau
01.13 Schließanlage
01.13
Schließanlage
02 LOS 2 - Ausbau für Mieter
02
LOS 2 - Ausbau für Mieter
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter Hinweis zu Leistungen Ausbau für Mieter - Los 2 Zum Ausbau für Mieter sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes abhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant werden und erforderlich sind. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung als Phantomplanung vorläufig festgelegt und Änderungen dazu sind möglich. Abhängig von dem Stand der Vermietung behält sich der Bauherr zum Los 2 vor, Leistungen nach Mieteranforderungen zu ändern, entfallen zu lassen oder nur stufenweise zu z.B. für einzelne Mieteinheiten beaufragen.
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter
02.13 Schließanlage
02.13
Schließanlage

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