Maler- und Beschichtungsarbeiten
Office Börsenstrasse Frankfurt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung: Bauablaufplan, Stand 15.04.2025 von BGG Grünzig Ingenieurgesellschaft mbH Baustelleneinrichtungskonzept für Phase Rohbau, Stand 17.03.2023 von caspar. Übersicht Leistungen zu Baulogistik und Baustelleneinrichtung, Stand 21.03.2023 von caspar. Brandschutznachweis, Stand 13.12.2021 von Rieser-Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PrtG mbH Entwurfsbericht Schallschutz, Stand 06.10.2021 von osd GmbH Planunterlagen zur Objektplanung, aktueller Stand von caspar. QNG-Anforderungskatalog Vertragsanlagen Folgende Unterlagen bilden die Angebotsgrundlage und werden Vertragsbestandteil: Planungen, Gutachten, Unterlagen zu Kalkualtion
Unterlagen zur Kalkulation
Allgemeine Angaben Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Martina Grigat-Hunger Henlestraße 6, 97074 Würzburg Beschreibung des Bauvorhabens: Siehe nachfolgende Baubeschreibung zum Projekt Zufahrt zum Grundstück, Beschaffenheit und Einschränkungen: Zufahrten und Bedingungen entsprechend Angaben in vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan als Vorabzug. Auf Anforderung ist vor Beginn der Arbeiten der Zustand der Straßen und Geländeoberflächen sowie der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom AG und AN anzuerkennen ist. Die Niederschrift ist durch Photos zu ergänzen. Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Umlagen für die Nutzung allgemeiner vom AG gestellter Einrichtungen zur Baustelle sowie zu Verbrauchskosten regelt sich über die Besonderen Vertragsbedingungen des AG oder nachfolgenden Vereinbarungen zum Bauvertrag. Nach aktueller BE-Planung ist vorgesehen: -Baustraßen, Bauwege zusätzlich zur vorgerichteten Flächen -Baustellenabsicherung, Bauzaun -Anschlussleitungen und Verteilungen für Baustrom, Bauwasser -Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung -Kommunikationseinrichtungen - Techn. Einrichtungen, Personal für Zutrittskontrolle, Steuerung Anlieferung, Materiallagerung, Transporte -Sanitäreinrichtungen - Lager- und Arbeitsplätze QNG-Zertifizierung Das Gebäude soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten bzw. ein QNG-PLUS Zertifikat. Dies stellt besondere Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische Qualität von dem Gebäude, bzw. an die zur Ausführung kommenden Baustoffe sowie an die Qualität der Bauprozesse. Bei den zu Ausführung kommenden Baumaterialien muss eine Schadstoffvermeidung nachgewiesen werden. Die konkreten Anforderungen zur Schadstoffvermeidung, sowie deren Nachweis sind dem QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 3 zu entnehmen (s. im Anlagen zum LV). Allgemeine Angaben zur Ausführung Allgemeines Für die Ausführung gilt die VOB Teil B und C in der gültigen Fassung. Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen. Bauleiter Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. Angrenzende Gebäude in Nutzung Die an das Baugrundstück angrenzenden Gebäude sind in Nutzung. Daher werden besondere Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt: keine Gefahren für Personen und Sachgegenstände sowie Gebäude in angrenzenden Bereichen. maximal möglicher Lärmschutz maximal möglicher Staubschutz regelmäßiges Aufräumen und Beseitigen der Baumabfälle Lärmschutz / Staubschutz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der AN hat zur Vermeidung von Lärm und Staub geeignete Maßnahmen zu treffen: Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und Geräte Kapselung der Lärmquelle Abschirmung der Lärmquelle Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche Kontinuierliche Reinigung während der Arbeiten Verschmutzungen Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Während der Leistungen des AN werden Leistungen anderer Unternehmer vorab, zeitgleich und unmittelbar nachfolgend durchzuführen sein. An den nötigen Abstimmungen zu Terminen, Vorleistungen, zeitlichen Abläufen etc. haben alle Beteiligten teilzunehmen und konstruktiv mitzuwirken. Hebewerkzeuge / Hilfsmittel Der Auftragnehmer muss alle für seine Leistungserbringung notwendigen Krane, Hub- und Hebewerkzeuge, Bauhilfsmittel etc. beibringen, aufbauen, vorhalten und abbauen. Dies ist Bestandteil seiner Leistung und in die Einheitspreise oder besondere Einzelpositionen mit einzurechnen. Entsorgung von Abfällen Die Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Abbruchmaterialien, Stoffe etc. ist Leistung des AN und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Alle Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes zu trennen. Fachbauleitung Für die örtliche Bauleitung wird vom AN ein Fachbauleiter nach Vorgabe der LBauO Hessen gestellt und dem Bauherrn vor Baubeginn angezeigt. Ausführungsunterlagen (§ 3 DIN 1961/ VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Der AN erhält über die örtliche Bauleitung des AG die digital zur Verfügung gestellten Pläne und zusätzlich mind. zweifacher in Papierform (DIN-A0) als Ausdrucke. Die zur Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer frühzeitig vor Beginn der Leistungen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die Schnittstellen und damit verbundenen Leistungsgrenzen anderen Gewerken ist in gleicher Weise zu prüfen. Auf etwaige Unstimmigkeiten oder Bedenken zur geplanten Ausführung ist der Auftraggeber rechtzeitig hinzuweisen, um eine Überprüfung oder Nachbearbeitung zeitlich zu ermöglichen. Falls vom Auftragnehmer eine Montage- und Werkstattplanung vorzunehmenden sind, ist diese auf Grundlage der zur Verfügung gestellten koordinierten Ausführungsplanung des AG zu erstellen. Vorgegebene geometrische Festlegungen und Dimensionen sind zu übernehmen. Wenn Änderungen zur vorliegenden Planungsgrundlage vom Auftragnehmer beabsichtigt werden, ist dazu vorab eine Zustimmung des AG und des Verfassers der Ausführungsplanung einzuholen. Im Rahmen der Montageplanung ist eine Feinabstimmung mit allen am Bau beteiligten Gewerke durchzuführen. Daher müssen diese Pläne vom AN als dwg-Dateien angefertigt und vorgelegt werden, damit ein Datenaustausch mit den am Bau Beteiligten erfolgen kann. Die Montageplanung ist durch den AN nach Erfordernis z.B. bei durch den AN vorgeschlagenen Änderungen im Bauablauf fortzuschreiben bzw. laufend zu aktualisieren einschließlich aller hierzu erforderlichen Nebenleistungen. Angaben zur Abrechnung (Ergänzung zu § 14 VOB/B) Leistungsfeststellung Für den Fall, dass der AN entgegen seiner in § 14 Abs. 2 Sa.3 VOB/B enthaltenene Verpflichtung keine gemeinsame Feststellung seiner Leistung rechtzeitig bei der Bauleitung des AG beantragt und sie deshalb wegen Weiterführung der Arbeiten nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, bleibt der Auftragnehmer im vollem Umfang zum Nachweis seiner Leistungserfüllung verpflichtet. Die Leistungsfeststellung erfolgt vor der Rechnungslegung. Voraussetzung für die Prüffahigkeit der Rechnung ist die Vorlage der gemeinsamen, beidseitig unterschriebenen Leistungsfeststellung und der vorab durch die örtliche Bauüberwachung geprüften weiteren Zeichungen, Aufmaße, Berechungen und Nachweise. Zahlungsplan, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt. Zur Bestimmung der Abschlagszahlungen ist der tatsächlich erbrachte Leistungstand maßgeblich; der Auftragnehmer hat diesen nachzuweisen. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme und geplante Dauer der Baumaßnahme nach Vorgabe des AG. Angaben zur Kalkulation nach Rahmenterminplan zur Ausschreibung. Beginn und Dauer der einzelnen Leistungen nach Vorgabe des AG und abzustimmendem Bauablaufplan mit dem AG und der örtlichen Bauleitung. Für die Ausführung der Leistungen hat der AN hat einen Detailterminplan aufzustellen, der mit der Rahmenterminplanung des AG abgestimmt ist. Leistungen müssen mit der örtlichen Bauüberwachung des AG und anderen beteiligten Fachfirmen abgestimmt sein. Abnameverfahren allgemein Voraussetzung für die Abnahmebegehung durh den AG sind die vollständige Fertigstellung aller ausgeschreibenen Leistungen in den betreffenden Gebäuden. Eine weitere Vorraussetzung für die Abnahme ist die Vorlage der Fachunternehmer-Bescheinigungen, Bauleitererklärungen, Gewerkedokumente, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, CE-Kennzeichungen mit Leistungserklärungen, Qualitätsnachweise, Betoniertagebuch und Betonsortenverzeichnis., Werk- und Montageplanungen, Entsorgungsnachweise, Ersatzteillisten, Prüfunterlagen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Reinigungsanweiseungen etc. Der AG behält sich eine förmliche Abnahme aller Leistungen des AN vor, die entsprechend des Rahmen-/ bzw. späteren Detailablaufplanung durgeführt werden. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Unabhängig von den eigentlichen Abnahmebegehungen sind im Vorfeld zwischen AN und der Bauleitung des AG Vorbegehungen durchzuführen, diedie Feststellung der Abnahmereife der Leistung des AN zum Ziel haben. Abnahmeprotokolle werden durch den AG erstellt. Die entsprechenden Anlagen, insbesondere Begehungs-/Mängellisten werden in gemeinsamer Begehung aller Räumlichkeiten und Außenbereiche durch den AN und AG erstellt. Dabei ist der AN verpflichtet, die Schriftführung zu übernehmen. Neben der Erstellung von Mängellisten in Papierform wird der AN sämtliche festgestellten Mängel in einer Datenbank oder Tabellenprogramm erfassen und kontinuierlich bis zur anerkannten Freimeldung verwalten. Offen bearbeitbare Dateien davon sind dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Listen und Dokumente sind in ihrer Struktur und Inhalt mit dem AG vor ihrer Einführung abzustimmen. Gesamtabnahme Die Gesamtabnahme nach VOB/ B § 12 wird spätestens mit dem datum des vertraglich vereinbarten Endtermins ausgeführt, wenn folgende Voraussetzungene erfüllt sind: Die bautechnische Abnahmeen, Sachverständigenabnahmen waren erfolgreich Die wesendlichen Mängel aus den einzelnen Abnahmebegehungen sind erledigt Die vollständige Projektdokumentation liegt mit 2 Wochen Vorlauf zur Prüfung beim AG vor
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zu SiGeKo Allgemeine Angaben zur Ausführung Hinweise zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz Allgemeines Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden. Durch den SiGeKo wird zur Bauausführung eine Baustellenordnung übergeben. Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und hat die Anordnungen sowie Anweisungen zu befolgen und umzusetzen. Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen: Angabe der zuständigen Fachkraft des AN Name des Sicherheitsbeauftragten Name und Anzahl Ersthelfer auf der Baustelle Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz Bestätigung der Unterweisung Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die, durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten, und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo) Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzkleidung gehören: Sicherheitsschuhe Warnweste Schutzhelm der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz. Der Nachweis der Sachkunde einschließlich schriftlicher Beauftragung / Unterweisung für Kranführer und Hubsteiger-Fahrer müssen vorliegen und unaufgefordert dem SiGeKo übergeben werden. Nachunternehmer / Subunternehmer: Der AN hat alle Nachunternehmer / Subunternehmer schriftlich zu benennen. Alle NU müssen schriftlich durch den SiGeKo eingewiesen werden. Drehkran: Schwenkradius mit Last (im Baustellenbetrieb) darf nicht über Fremdflächen reichen (Abstimmung mit SiGeKo erforderlich). bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm > 80 dB erzeugen, Gehörschutzmittel zu verwenden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser) Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen. Baustrom: Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten (Baustromverteiler) entnommen werden. Die Baustromverteiler sind bei der Aufstellung eine Sachkundeprüfung und monatlich einer sachkundigen FI-Schalterprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen sind im Gerät tabellarisch oder durch Plaketten zu dokumentieren. Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren. Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen. (Ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren.) Veränderungen an dem Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen.
Allgemeine Angaben zu SiGeKo
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Stand 06.11.24 von ARCenergie Nachweisführung für ENV1.2 Grundsätzliches - Alle (!) Baustoffe müssen vor dem Einbau geprüft und freigegeben werden. Anforderungen werden insbesondere an Beschichtungen, Schwermetalle, halogenierte Kälte- und Treibmittel und Stoffe mit SVHCs nach REACH gestellt. - Für Produktauswahl ist ausführende Firma verantwortlich - und damit auch für Nachweisführung, dass das jeweilige Produkt den Anforderungen entspricht! Hierfür dient als erste Orientierung eine gewerkweise Zusammenstellung der Anforderungen. - Jedes Gewerk sollte die Unterlagen gesammelt an ARCenergie zur Freigabe senden. Je Baustoff benötigen wir mindestens Produktund Herstellername, bei Baustoffen mit Anforderungen dann ergänzend entsprechend die Nachweise, dass die Anforderungen eingehalten sind. - Prüfung der Unterlagen durch ARCenergie, i.d.R. mit Rückfragen bis alle Produkte freigegeben sind. Erstellung einer Freigabeliste je Gewerk und Übermittlung an Bauüberwachung. - Bauüberwachung führt Soll-Ist-Vergleiche durch. - Finale Nachweisführung mit Zusammenstellung der Unterlagen in einem ergänzten Bauteilkatalog durch ARCenergie. Freigabeprozess - Jedes Gewerk sendet ARCenergie ausreichend kommentierte und aussagekräftige Datenblätter zu. - ARCenergie prüft die Datenblätter, überprüft die zu stellenden Anforderungen und stellt i.d.R. Rückfragen zu einem Teil der Unterlagen. Durch das Beantworten der Rückfragen können i.d.R. die jeweiligen Baustoffe freigegeben werden. - Sobald alle Baustoffe eines Gewerkes freigegeben ist, erstellt ARCenergie eine Freigabeliste für die folgenden Soll-Ist-Vergleiche und sendet diese an die Bauüberwachung zur weiteren Verwendung. Soll-Ist-Vergleiche - In Projekt QS3 angesetzt (vergleichbar mit den Anforderungen der QNG) - In QS3 sind Materialkontrollen auf der Baustelle verpflichtend notwendig. Diese werden mithilfe der Freigabelisten von ARCenergie geführt. - Die Kontrollen sollen "sachgerecht und regelmäßig" stattfinden, wobei hier festgelegt ist, "dass alle bauausführenden Gewerke mit relevanten Materialien zeitnah nach Aufnahme ihrer Arbeiten (also vor Fertigstellung von 5% der für die Zielerfüllung kritischen Arbeiten) überprüft werden und dass die Abstände der Kontrollen mit Beginn des Ausbaus reduziert werden." Unterlagen - Die DGNB-Kriterien-Matrix wird einmal in der Gesamtheit und einmal sortiert nach Gewerken im Nachgang versandt.
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung
Baubeschreibung Auszüge aus Baubeschreibung zur Genehmigungsplanung Architektur: PROJEKTBESCHREIBUNG Standort / äußere Erschließung Das Grundstück liegt an der Ecke Börsenstraße, Hochstraße und Taubenstraße. Auf der Seite Taubenstraße grenzt es an eine städtische Grünfläche mit altem Baumbestand. An der östlichen Seite schließt es direkt an das Nachbargebäude an. Das Gelände steigt von der Südseite zur Nordseite fast 1,50m an. Das Grundstück ist vollflächig überbaut, die bestehenden Gebäude werden zugunsten des Neubaus vollständig abgebrochen. Die Bäume der öffentlichen Grünfläche sind zu schützen und vollständig zu erhalten. Es ist geplant die bestehenden Freiflächen zu erneuern und aufzuwerten. Grundstücksgröße (Flurstücke 3/3, 90/6 und 6/1): 522 m² Die Vereinigung der Grundstücke wurde am 29.10.21 beim Grundbuchamt beantragt. Bestandssituation In der Umgebung befinden sich Gewerbe-, bzw. Bürobauten, ein Parkhaus, ein Hotel und Wohnbebauung, sowie die Grünfläche "Bockenheimer Anlage" (Teil des Anlagenrings). Die ehemalige Stadtmauer verlief in diesem Bereich, Überreste davon sind im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes Hochstr. 19 noch zu erkennen. Städtebau / Architektur Das geplante Gebäude gliedert sich in vier ineinander verschränkte Bauvolumen, den "Turm", das zentrale Volumen, ein zurückspringendes Volumen und den Anschluss an den Bestand. Im Erdgeschoss hält das Gebäude die Baulinien weitestgehend ein. Es weicht stellenweise davon zurück, um durch Rückstaffelung des Baukörpers weichere stadträumliche Kanten an der Einmündung der Börsenstraße und entlang der Taubenstraße zu erzeugen. Dies verstärkt die räumliche Geste des Gebäudes in Richtung Börsenstraße und somit zur Achse gen Innenstadt. Ab dem 1.OG wird die Baulinie auf der Südseite, durch eine Auskragung der oberen Geschosse, um ca. 1,50m, überschritten. Der Entwurf schafft so einen skulpturalen Baukörper der sich vom Anschluss an den Bestand im Osten hin zum Hochpunkt im Westen entwickelt. Rücksprünge im Norden bekräftigen die Flucht entlang der Hochstraße. Die Auskragung des zentralen Volumens unterstützt die Bildung eines städtischen Vorplatzes. Das Gebäude ist als Bürogebäude mit zwei Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss geplant. Planungskennwerte Es ergeben sich derzeit folgende Kenndaten: Grundstücksgröße: ca. 521 m² BGF (unterirdisch): ca. 490 m² BGF R (oberirdisch): ca. 3.415 m² BGF R (gesamt): ca. 3.905 m² Büromieteinheiten: max. 10 Stk. Gastromieteinheiten: 2 Stk. Geländehöhen Die Gebäudehöhen stellen sich wie folgt dar: Bezugshöhe (Gelände im Mittel): +/-0,00 m= + 104,68 m NHN OKBP = -4,18 m = + 100,50 m NHN bzw. im Traforaum auch OKBP = -4,78 m = + 99,90 m NHN OKBP Aufzugsunterfahren = -5,03 m = + 99,78 m NHN Gebäudehöhen, Geschosshöhen und Höhe oberster Aufenthaltsraum Geschosshöhen (Rohbau) UG ca. 3,38/4,60 m EG ca. 3,52/4,74 m 1.- 5. OG ca. 3,56 m 6. OG ca. 3,63/5,08m Gebäudehöhe ca. +30,58 = + 135,26 m NHN, OKFF 6. OG ca. +22,00 BAUWERK / BAUKONSTRUKTION Das Gebäude passt sich mit dem Grundriss im Wesentlichen an die Baulinien an und verfügt über sechs Vollgeschosse (EG - 5. OG) und ein Nichtvollgeschoss (6. OG), die sich nach Osten, zum Nachbarn hin, abstaffeln. Optisch erhält es am westlichen Ende einen Hochpunkt in Form des Turms, der wie ein 7.OG wirkt, aber eine vierseitig umfasste Dachfläche darstellt und als Technikzentrale genutzt wird. Das gesamte Gebäude wird eingeschossig unterkellert (UG). Rohbau Der Rohbau wird als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken hergestellt. Die Außenwände werden in Stahlbeton tragend ausgebildet, im Innenraum werden Stützen angeordnet. Der Treppen- und Aufzugskern wird ebenfalls tragend ausgeführt. Die Auskragung der Geschosse ab dem 1.OG wird ebenfalls aus Stahlbeton ausgebildet. Die Bodenplatte und die Außenwände des UG werden in WU-Beton geplant. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die Wände der Erschließungskerne (Aufzüge, Treppenhäuser und Versorgungsschächte), sowie die neue Brandwand zu Haus Nr.17. Aufgrund der Abfangung des Nachbarhauses durch Bohrpfähle verspringt die Brandwand vom UG zum Erdgeschoss um ca. 70cm und wird ab dem EG gerade nach oben geführt. Dächer Die Flachdächer sind als Umkehrdächer geplant. Teilweise erhalten sie einen Gründachaufbau (Dach über 5.und 6.OG), Kies (Technikaufbau auf Staffelgeschoss, Dachstreifen zur Hochstraße hin, sowie Technikturm) oder werden als Dachterrassen mit einem Naturstein Belag nutzbar gemacht. Im Technikbereich Technikturm wird eine druckfeste Dämmung verwendet und die Wartungswege mit Gehwegplatten hergestellt. Die größeren Technischen Aufbauten der Haustechnik (Kühl-Lüftungsgeräte) werden auf eigens dafür vorgesehenen Stahlrahmen schallentkoppelt aufgestellt. Der Dachaufstieg zur Wartung wird über eine Stahltreppe von der allgemeinen Dachterrasse sichergestellt. Größere Elemente müssen zum Austausch über einen Kran auf die Technikfläche gehoben werden. Das Treppenaus erhält einen Dachausstieg, der glecihzeitig zum Rauch- und Wärmeabzug dienen wird. Das Gründach erhält ca. 20cm Substrat, so dass die Pflanzung von Gräsern und Stauden möglich ist. A ≥ 5,0 kN/m² entfällt dieser Zuschlag. Das Turmdach sowie die Dach über dem 6.OG werden mit PV-Modulen belegt. Die Unterkonstruktion der PV Anlage auf dem 7.OG wird auf die Rohdecke gedübelt und eingedichtet. Die PV-Anlage auf dem Turmdach bekommt ebenfalls eine Stahl-Unterkonstruktion, die mittels der Einbauteile an die Betonbalken befestigt wird. Fassade Das Gebäude erhält allseitig eine helle, hinterlüftete Natursteinfassade mit großformatigen Platten. Das auskragende Volumen erhält auch unterseitig eine Natursteinverkleidung. Die Holz-Aluminiumfenster (alternativ Aluminiumfenster) erhalten jeweils eine Glasbrüstung als französischen Balkon. Dies erlaubt die vollständige Öffnung der Fenster zur Lüftung, als auch zur Reinigung. Die Fensterlaibung wird umlaufend in Naturstein ausgebildet, ohne überstehendes Fensterbrett außen. Zur Regenwasserabführung wird die Neigung nach innen geführt und eine Rinne vor den Fenstern eingeplant. Ebenso werden die schlanken Attiken inklusiv oberer Abdeckung mit Naturstein ausgeführt. Die Dachkonstruktion wird durch eine dahinterliegende Edelstahlkonstruktion verborgen und die Absturzsicherung durch eine Glasbrüstung sichergestellt. Der Technikturm erhält eine vollwertige Natursteinfassade. Die Öffnungen werden mit gedämmten Lüftungslamellen gefüllt und teilweise nach innen hin geschlossen. Auf der Wand neben dem Haupteingang Büro wird eine besonders beleuchtete, vertiefte Natursteinfläche zur Anbringung der Firmenlogos vorgesehen. Sonnenschutz Der Sonnenschutz erfolgt in den Obergeschossen mit Aluminiumlamellen-Raffstores in Seil- oder Schienenführung. Sie werden fassadenweise angeordnet, gem. Anforderung Bauphysik. Im Erdgeschoss werden für die Fenster der Gastronomieeinheiten Fallarmmarkisen vorgesehen. In beiden Fällen wird die Konstruktion innerhalb der Fassade verborgen. Brandschutz Das Brandschutzkonzept wurde durch das Büro Rieser - Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbH erstellt (s. im Anlagen zum LV).
Baubeschreibung
ZTV MALER-, BESCHICHTUNGSARBEITEN Technische Vorbemerkung - Maler- und Lackierarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. BFS Merkblatt Nr. 4 Zinkstaubbeschichtungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 5 Beschichtungen auf Zink und verzinktem Stahl Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 12 Oberflächenbehandlung von Gipsplatten (Gipskartonplatten) und Gipsfaserplatten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 20 Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 25 Richtlinien zur Beurteilung von Farbübereinstimmungen und Farbabweichungen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) 2. Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben Die Arbeiten sind in allen Geschossen auszuführen: 1.UG bis 6.OG Gerüste Gerüste werden nicht bauseits gestellt und sind entsprechend der Angaben zur Einbauhöhe einzukalkulieren. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Profukte, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
ZTV MALER-, BESCHICHTUNGSARBEITEN
Hinweise zu Gliederung in Lose Hinweise zu Gliederung in Lose Die Lose 1 und 2 der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus einer Trennung von Grundausbau und dem Ausbau für Mieter. Der Grundausbau erfolgt nach bestehender Planung nach Festlegung durch den Vermieter. Zum Ausbau für Mieter sind in der Leistungsbeschreibung zunächst Ausführungen nach Festlegung durch den Vermieter aufgenommen. Wenn zu einer späteren Vermietung mit Mietern abweichnde Ausführungen vereinbart werden, können sich Leistungen zur Bauausführung beim Los 2 ändern. Es können Leistungen entfallen, zusätzlich oder verändert zur Ausführung vorgesehen werden. Änderungen sind nach einer erfolgten Beauftragung abzustimmen und Änderungskosten als Nachträge mit Mehr- und Minderleistungen vom AN anzubieten und gemeinsam zu vereinbaren. Der Bauherr behält sich somit vor, eine Beauftragung zu Los 2 nur nach Bedarf mit besonderem Leistungsabruf vorzunehmen sowie zu Los 2 zur Ausführung Änderungen für Leistungen zu vereinbaren. Die Kalkulation zum Grundangebot ist entsprechend vorzunehmen.
Hinweise zu Gliederung in Lose
01 LOS 1 - Grundausbau
01
LOS 1 - Grundausbau
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau Hinweis zu Leistungen Grundausbau - Los 1 Zum Grundausbau sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes unabhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant und erforderlich ist. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung festgelegt und Änderungen dazu sind nicht vorgesehen.
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau
01.11 Maler-/ Beschichtungsarbeiten
01.11
Maler-/ Beschichtungsarbeiten
02 LOS 2 - Ausbau für Mieter
02
LOS 2 - Ausbau für Mieter
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter Hinweis zu Leistungen Ausbau für Mieter - Los 2 Zum Ausbau für Mieter sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes abhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant werden und erforderlich sind. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung als Phantomplanung vorläufig festgelegt und Änderungen dazu sind möglich. Abhängig von dem Stand der Vermietung behält sich der Bauherr zum Los 2 vor, Leistungen nach Mieteranforderungen zu ändern, entfallen zu lassen oder nur stufenweise zu z.B. für einzelne Mieteinheiten beaufragen.
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter
02.10 Maler-/ Beschichtungsarbeiten
02.10
Maler-/ Beschichtungsarbeiten

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