Fliesenarbeiten
Office Börsenstrasse Frankfurt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung: Bauablaufplan, Stand 15.04.2025 von BGG Grünzig Ingenieurgesellschaft mbH Baustelleneinrichtungskonzept für Phase Rohbau, Stand 17.03.2023 von caspar. Übersicht Leistungen zu Baulogistik und Baustelleneinrichtung, Stand 21.03.2023 von caspar. Brandschutznachweis, Stand 13.12.2021 von Rieser-Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PrtG mbH Entwurfsbericht Schallschutz, Stand 06.10.2021 von osd GmbH Planunterlagen zur Objektplanung, aktueller Stand von caspar. QNG-Anforderungskatalog Vertragsanlagen Folgende Unterlagen bilden die Angebotsgrundlage und werden Vertragsbestandteil: Planungen, Gutachten, Unterlagen zu Kalkualtion
Unterlagen zur Kalkulation
Allgemeine Angaben Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Martina Grigat-Hunger Henlestraße 6, 97074 Würzburg Beschreibung des Bauvorhabens: Siehe nachfolgende Baubeschreibung zum Projekt Zufahrt zum Grundstück, Beschaffenheit und Einschränkungen: Zufahrten und Bedingungen entsprechend Angaben in vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan als Vorabzug. Auf Anforderung ist vor Beginn der Arbeiten der Zustand der Straßen und Geländeoberflächen sowie der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom AG und AN anzuerkennen ist. Die Niederschrift ist durch Photos zu ergänzen. Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Umlagen für die Nutzung allgemeiner vom AG gestellter Einrichtungen zur Baustelle sowie zu Verbrauchskosten regelt sich über die Besonderen Vertragsbedingungen des AG oder nachfolgenden Vereinbarungen zum Bauvertrag. Nach aktueller BE-Planung ist vorgesehen: -Baustraßen, Bauwege zusätzlich zur vorgerichteten Flächen -Baustellenabsicherung, Bauzaun -Anschlussleitungen und Verteilungen für Baustrom, Bauwasser -Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung -Kommunikationseinrichtungen - Techn. Einrichtungen, Personal für Zutrittskontrolle, Steuerung Anlieferung, Materiallagerung, Transporte -Sanitäreinrichtungen - Lager- und Arbeitsplätze QNG-Zertifizierung Das Gebäude soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten bzw. ein QNG-PLUS Zertifikat. Dies stellt besondere Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische Qualität von dem Gebäude, bzw. an die zur Ausführung kommenden Baustoffe sowie an die Qualität der Bauprozesse. Bei den zu Ausführung kommenden Baumaterialien muss eine Schadstoffvermeidung nachgewiesen werden. Die konkreten Anforderungen zur Schadstoffvermeidung, sowie deren Nachweis sind dem QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 3 zu entnehmen (s. im Anlagen zum LV). Allgemeine Angaben zur Ausführung Allgemeines Für die Ausführung gilt die VOB Teil B und C in der gültigen Fassung. Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen. Bauleiter Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen. Angrenzende Gebäude in Nutzung Die an das Baugrundstück angrenzenden Gebäude sind in Nutzung. Daher werden besondere Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt: keine Gefahren für Personen und Sachgegenstände sowie Gebäude in angrenzenden Bereichen. maximal möglicher Lärmschutz maximal möglicher Staubschutz regelmäßiges Aufräumen und Beseitigen der Baumabfälle Lärmschutz / Staubschutz Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der AN hat zur Vermeidung von Lärm und Staub geeignete Maßnahmen zu treffen: Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und Geräte Kapselung der Lärmquelle Abschirmung der Lärmquelle Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche Kontinuierliche Reinigung während der Arbeiten Verschmutzungen Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Während der Leistungen des AN werden Leistungen anderer Unternehmer vorab, zeitgleich und unmittelbar nachfolgend durchzuführen sein. An den nötigen Abstimmungen zu Terminen, Vorleistungen, zeitlichen Abläufen etc. haben alle Beteiligten teilzunehmen und konstruktiv mitzuwirken. Hebewerkzeuge / Hilfsmittel Der Auftragnehmer muss alle für seine Leistungserbringung notwendigen Krane, Hub- und Hebewerkzeuge, Bauhilfsmittel etc. beibringen, aufbauen, vorhalten und abbauen. Dies ist Bestandteil seiner Leistung und in die Einheitspreise oder besondere Einzelpositionen mit einzurechnen. Entsorgung von Abfällen Die Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Abbruchmaterialien, Stoffe etc. ist Leistung des AN und in die Einheitspreise mit einzurechnen. Alle Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes zu trennen. Fachbauleitung Für die örtliche Bauleitung wird vom AN ein Fachbauleiter nach Vorgabe der LBauO Hessen gestellt und dem Bauherrn vor Baubeginn angezeigt. Ausführungsunterlagen (§ 3 DIN 1961/ VOB/B) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Der AN erhält über die örtliche Bauleitung des AG die digital zur Verfügung gestellten Pläne und zusätzlich mind. zweifacher in Papierform (DIN-A0) als Ausdrucke. Die zur Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer frühzeitig vor Beginn der Leistungen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die Schnittstellen und damit verbundenen Leistungsgrenzen anderen Gewerken ist in gleicher Weise zu prüfen. Auf etwaige Unstimmigkeiten oder Bedenken zur geplanten Ausführung ist der Auftraggeber rechtzeitig hinzuweisen, um eine Überprüfung oder Nachbearbeitung zeitlich zu ermöglichen. Falls vom Auftragnehmer eine Montage- und Werkstattplanung vorzunehmenden sind, ist diese auf Grundlage der zur Verfügung gestellten koordinierten Ausführungsplanung des AG zu erstellen. Vorgegebene geometrische Festlegungen und Dimensionen sind zu übernehmen. Wenn Änderungen zur vorliegenden Planungsgrundlage vom Auftragnehmer beabsichtigt werden, ist dazu vorab eine Zustimmung des AG und des Verfassers der Ausführungsplanung einzuholen. Im Rahmen der Montageplanung ist eine Feinabstimmung mit allen am Bau beteiligten Gewerke durchzuführen. Daher müssen diese Pläne vom AN als dwg-Dateien angefertigt und vorgelegt werden, damit ein Datenaustausch mit den am Bau Beteiligten erfolgen kann. Die Montageplanung ist durch den AN nach Erfordernis z.B. bei durch den AN vorgeschlagenen Änderungen im Bauablauf fortzuschreiben bzw. laufend zu aktualisieren einschließlich aller hierzu erforderlichen Nebenleistungen. Angaben zur Abrechnung (Ergänzung zu § 14 VOB/B) Leistungsfeststellung Für den Fall, dass der AN entgegen seiner in § 14 Abs. 2 Sa.3 VOB/B enthaltenene Verpflichtung keine gemeinsame Feststellung seiner Leistung rechtzeitig bei der Bauleitung des AG beantragt und sie deshalb wegen Weiterführung der Arbeiten nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, bleibt der Auftragnehmer im vollem Umfang zum Nachweis seiner Leistungserfüllung verpflichtet. Die Leistungsfeststellung erfolgt vor der Rechnungslegung. Voraussetzung für die Prüffahigkeit der Rechnung ist die Vorlage der gemeinsamen, beidseitig unterschriebenen Leistungsfeststellung und der vorab durch die örtliche Bauüberwachung geprüften weiteren Zeichungen, Aufmaße, Berechungen und Nachweise. Zahlungsplan, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt. Zur Bestimmung der Abschlagszahlungen ist der tatsächlich erbrachte Leistungstand maßgeblich; der Auftragnehmer hat diesen nachzuweisen. Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme und geplante Dauer der Baumaßnahme nach Vorgabe des AG. Angaben zur Kalkulation nach Rahmenterminplan zur Ausschreibung. Beginn und Dauer der einzelnen Leistungen nach Vorgabe des AG und abzustimmendem Bauablaufplan mit dem AG und der örtlichen Bauleitung. Für die Ausführung der Leistungen hat der AN hat einen Detailterminplan aufzustellen, der mit der Rahmenterminplanung des AG abgestimmt ist. Leistungen müssen mit der örtlichen Bauüberwachung des AG und anderen beteiligten Fachfirmen abgestimmt sein. Abnameverfahren allgemein Voraussetzung für die Abnahmebegehung durh den AG sind die vollständige Fertigstellung aller ausgeschreibenen Leistungen in den betreffenden Gebäuden. Eine weitere Vorraussetzung für die Abnahme ist die Vorlage der Fachunternehmer-Bescheinigungen, Bauleitererklärungen, Gewerkedokumente, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, CE-Kennzeichungen mit Leistungserklärungen, Qualitätsnachweise, Betoniertagebuch und Betonsortenverzeichnis., Werk- und Montageplanungen, Entsorgungsnachweise, Ersatzteillisten, Prüfunterlagen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Reinigungsanweiseungen etc. Der AG behält sich eine förmliche Abnahme aller Leistungen des AN vor, die entsprechend des Rahmen-/ bzw. späteren Detailablaufplanung durgeführt werden. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Unabhängig von den eigentlichen Abnahmebegehungen sind im Vorfeld zwischen AN und der Bauleitung des AG Vorbegehungen durchzuführen, diedie Feststellung der Abnahmereife der Leistung des AN zum Ziel haben. Abnahmeprotokolle werden durch den AG erstellt. Die entsprechenden Anlagen, insbesondere Begehungs-/Mängellisten werden in gemeinsamer Begehung aller Räumlichkeiten und Außenbereiche durch den AN und AG erstellt. Dabei ist der AN verpflichtet, die Schriftführung zu übernehmen. Neben der Erstellung von Mängellisten in Papierform wird der AN sämtliche festgestellten Mängel in einer Datenbank oder Tabellenprogramm erfassen und kontinuierlich bis zur anerkannten Freimeldung verwalten. Offen bearbeitbare Dateien davon sind dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Listen und Dokumente sind in ihrer Struktur und Inhalt mit dem AG vor ihrer Einführung abzustimmen. Gesamtabnahme Die Gesamtabnahme nach VOB/ B § 12 wird spätestens mit dem datum des vertraglich vereinbarten Endtermins ausgeführt, wenn folgende Voraussetzungene erfüllt sind: Die bautechnische Abnahmeen, Sachverständigenabnahmen waren erfolgreich Die wesendlichen Mängel aus den einzelnen Abnahmebegehungen sind erledigt Die vollständige Projektdokumentation liegt mit 2 Wochen Vorlauf zur Prüfung beim AG vor
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zu SiGeKo Allgemeine Angaben zur Ausführung Hinweise zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz Allgemeines Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden. Durch den SiGeKo wird zur Bauausführung eine Baustellenordnung übergeben. Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und hat die Anordnungen sowie Anweisungen zu befolgen und umzusetzen. Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen: Angabe der zuständigen Fachkraft des AN Name des Sicherheitsbeauftragten Name und Anzahl Ersthelfer auf der Baustelle Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz Bestätigung der Unterweisung Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die, durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten, und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo) Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzkleidung gehören: Sicherheitsschuhe Warnweste Schutzhelm der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz. Der Nachweis der Sachkunde einschließlich schriftlicher Beauftragung / Unterweisung für Kranführer und Hubsteiger-Fahrer müssen vorliegen und unaufgefordert dem SiGeKo übergeben werden. Nachunternehmer / Subunternehmer: Der AN hat alle Nachunternehmer / Subunternehmer schriftlich zu benennen. Alle NU müssen schriftlich durch den SiGeKo eingewiesen werden. Drehkran: Schwenkradius mit Last (im Baustellenbetrieb) darf nicht über Fremdflächen reichen (Abstimmung mit SiGeKo erforderlich). bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm > 80 dB erzeugen, Gehörschutzmittel zu verwenden. Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser) Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen. Baustrom: Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten (Baustromverteiler) entnommen werden. Die Baustromverteiler sind bei der Aufstellung eine Sachkundeprüfung und monatlich einer sachkundigen FI-Schalterprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen sind im Gerät tabellarisch oder durch Plaketten zu dokumentieren. Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren. Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen. (Ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren.) Veränderungen an dem Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen.
Allgemeine Angaben zu SiGeKo
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Stand 06.11.24 von ARCenergie Nachweisführung für ENV1.2 Grundsätzliches - Alle (!) Baustoffe müssen vor dem Einbau geprüft und freigegeben werden. Anforderungen werden insbesondere an Beschichtungen, Schwermetalle, halogenierte Kälte- und Treibmittel und Stoffe mit SVHCs nach REACH gestellt. - Für Produktauswahl ist ausführende Firma verantwortlich - und damit auch für Nachweisführung, dass das jeweilige Produkt den Anforderungen entspricht! Hierfür dient als erste Orientierung eine gewerkweise Zusammenstellung der Anforderungen. - Jedes Gewerk sollte die Unterlagen gesammelt an ARCenergie zur Freigabe senden. Je Baustoff benötigen wir mindestens Produktund Herstellername, bei Baustoffen mit Anforderungen dann ergänzend entsprechend die Nachweise, dass die Anforderungen eingehalten sind. - Prüfung der Unterlagen durch ARCenergie, i.d.R. mit Rückfragen bis alle Produkte freigegeben sind. Erstellung einer Freigabeliste je Gewerk und Übermittlung an Bauüberwachung. - Bauüberwachung führt Soll-Ist-Vergleiche durch. - Finale Nachweisführung mit Zusammenstellung der Unterlagen in einem ergänzten Bauteilkatalog durch ARCenergie. Freigabeprozess - Jedes Gewerk sendet ARCenergie ausreichend kommentierte und aussagekräftige Datenblätter zu. - ARCenergie prüft die Datenblätter, überprüft die zu stellenden Anforderungen und stellt i.d.R. Rückfragen zu einem Teil der Unterlagen. Durch das Beantworten der Rückfragen können i.d.R. die jeweiligen Baustoffe freigegeben werden. - Sobald alle Baustoffe eines Gewerkes freigegeben ist, erstellt ARCenergie eine Freigabeliste für die folgenden Soll-Ist-Vergleiche und sendet diese an die Bauüberwachung zur weiteren Verwendung. Soll-Ist-Vergleiche - In Projekt QS3 angesetzt (vergleichbar mit den Anforderungen der QNG) - In QS3 sind Materialkontrollen auf der Baustelle verpflichtend notwendig. Diese werden mithilfe der Freigabelisten von ARCenergie geführt. - Die Kontrollen sollen "sachgerecht und regelmäßig" stattfinden, wobei hier festgelegt ist, "dass alle bauausführenden Gewerke mit relevanten Materialien zeitnah nach Aufnahme ihrer Arbeiten (also vor Fertigstellung von 5% der für die Zielerfüllung kritischen Arbeiten) überprüft werden und dass die Abstände der Kontrollen mit Beginn des Ausbaus reduziert werden." Unterlagen - Die DGNB-Kriterien-Matrix wird einmal in der Gesamtheit und einmal sortiert nach Gewerken im Nachgang versandt.
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung
Baubeschreibung Auszüge aus Baubeschreibung zur Genehmigungsplanung Architektur: PROJEKTBESCHREIBUNG Standort / äußere Erschließung Das Grundstück liegt an der Ecke Börsenstraße, Hochstraße und Taubenstraße. Auf der Seite Taubenstraße grenzt es an eine städtische Grünfläche mit altem Baumbestand. An der östlichen Seite schließt es direkt an das Nachbargebäude an. Das Gelände steigt von der Südseite zur Nordseite fast 1,50m an. Das Grundstück ist vollflächig überbaut, die bestehenden Gebäude werden zugunsten des Neubaus vollständig abgebrochen. Die Bäume der öffentlichen Grünfläche sind zu schützen und vollständig zu erhalten. Es ist geplant die bestehenden Freiflächen zu erneuern und aufzuwerten. Grundstücksgröße (Flurstücke 3/3, 90/6 und 6/1): 522 m² Die Vereinigung der Grundstücke wurde am 29.10.21 beim Grundbuchamt beantragt. Bestandssituation In der Umgebung befinden sich Gewerbe-, bzw. Bürobauten, ein Parkhaus, ein Hotel und Wohnbebauung, sowie die Grünfläche "Bockenheimer Anlage" (Teil des Anlagenrings). Die ehemalige Stadtmauer verlief in diesem Bereich, Überreste davon sind im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes Hochstr. 19 noch zu erkennen. Städtebau / Architektur Das geplante Gebäude gliedert sich in vier ineinander verschränkte Bauvolumen, den "Turm", das zentrale Volumen, ein zurückspringendes Volumen und den Anschluss an den Bestand. Im Erdgeschoss hält das Gebäude die Baulinien weitestgehend ein. Es weicht stellenweise davon zurück, um durch Rückstaffelung des Baukörpers weichere stadträumliche Kanten an der Einmündung der Börsenstraße und entlang der Taubenstraße zu erzeugen. Dies verstärkt die räumliche Geste des Gebäudes in Richtung Börsenstraße und somit zur Achse gen Innenstadt. Ab dem 1.OG wird die Baulinie auf der Südseite, durch eine Auskragung der oberen Geschosse, um ca. 1,50m, überschritten. Der Entwurf schafft so einen skulpturalen Baukörper der sich vom Anschluss an den Bestand im Osten hin zum Hochpunkt im Westen entwickelt. Rücksprünge im Norden bekräftigen die Flucht entlang der Hochstraße. Die Auskragung des zentralen Volumens unterstützt die Bildung eines städtischen Vorplatzes. Das Gebäude ist als Bürogebäude mit zwei Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss geplant. Planungskennwerte Es ergeben sich derzeit folgende Kenndaten: Grundstücksgröße: ca. 521 m² BGF (unterirdisch): ca. 490 m² BGF R (oberirdisch): ca. 3.415 m² BGF R (gesamt): ca. 3.905 m² Büromieteinheiten: max. 10 Stk. Gastromieteinheiten: 2 Stk. Geländehöhen Die Gebäudehöhen stellen sich wie folgt dar: Bezugshöhe (Gelände im Mittel): +/-0,00 m= + 104,68 m NHN OKBP = -4,18 m = + 100,50 m NHN bzw. im Traforaum auch OKBP = -4,78 m = + 99,90 m NHN OKBP Aufzugsunterfahren = -5,03 m = + 99,78 m NHN Gebäudehöhen, Geschosshöhen und Höhe oberster Aufenthaltsraum Geschosshöhen (Rohbau) UG ca. 3,38/4,60 m EG ca. 3,52/4,74 m 1.- 5. OG ca. 3,56 m 6. OG ca. 3,63/5,08m Gebäudehöhe ca. +30,58 = + 135,26 m NHN, OKFF 6. OG ca. +22,00 BAUWERK / BAUKONSTRUKTION Das Gebäude passt sich mit dem Grundriss im Wesentlichen an die Baulinien an und verfügt über sechs Vollgeschosse (EG - 5. OG) und ein Nichtvollgeschoss (6. OG), die sich nach Osten, zum Nachbarn hin, abstaffeln. Optisch erhält es am westlichen Ende einen Hochpunkt in Form des Turms, der wie ein 7.OG wirkt, aber eine vierseitig umfasste Dachfläche darstellt und als Technikzentrale genutzt wird. Das gesamte Gebäude wird eingeschossig unterkellert (UG). Rohbau Der Rohbau wird als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken hergestellt. Die Außenwände werden in Stahlbeton tragend ausgebildet, im Innenraum werden Stützen angeordnet. Der Treppen- und Aufzugskern wird ebenfalls tragend ausgeführt. Die Auskragung der Geschosse ab dem 1.OG wird ebenfalls aus Stahlbeton ausgebildet. Die Bodenplatte und die Außenwände des UG werden in WU-Beton geplant. Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die Wände der Erschließungskerne (Aufzüge, Treppenhäuser und Versorgungsschächte), sowie die neue Brandwand zu Haus Nr.17. Aufgrund der Abfangung des Nachbarhauses durch Bohrpfähle verspringt die Brandwand vom UG zum Erdgeschoss um ca. 70cm und wird ab dem EG gerade nach oben geführt. Dächer Die Flachdächer sind als Umkehrdächer geplant. Teilweise erhalten sie einen Gründachaufbau (Dach über 5.und 6.OG), Kies (Technikaufbau auf Staffelgeschoss, Dachstreifen zur Hochstraße hin, sowie Technikturm) oder werden als Dachterrassen mit einem Naturstein Belag nutzbar gemacht. Im Technikbereich Technikturm wird eine druckfeste Dämmung verwendet und die Wartungswege mit Gehwegplatten hergestellt. Die größeren Technischen Aufbauten der Haustechnik (Kühl-Lüftungsgeräte) werden auf eigens dafür vorgesehenen Stahlrahmen schallentkoppelt aufgestellt. Der Dachaufstieg zur Wartung wird über eine Stahltreppe von der allgemeinen Dachterrasse sichergestellt. Größere Elemente müssen zum Austausch über einen Kran auf die Technikfläche gehoben werden. Das Treppenaus erhält einen Dachausstieg, der glecihzeitig zum Rauch- und Wärmeabzug dienen wird. Das Gründach erhält ca. 20cm Substrat, so dass die Pflanzung von Gräsern und Stauden möglich ist. A ≥ 5,0 kN/m² entfällt dieser Zuschlag. Das Turmdach sowie die Dach über dem 6.OG werden mit PV-Modulen belegt. Die Unterkonstruktion der PV Anlage auf dem 7.OG wird auf die Rohdecke gedübelt und eingedichtet. Die PV-Anlage auf dem Turmdach bekommt ebenfalls eine Stahl-Unterkonstruktion, die mittels der Einbauteile an die Betonbalken befestigt wird. Fassade Das Gebäude erhält allseitig eine helle, hinterlüftete Natursteinfassade mit großformatigen Platten. Das auskragende Volumen erhält auch unterseitig eine Natursteinverkleidung. Die Holz-Aluminiumfenster (alternativ Aluminiumfenster) erhalten jeweils eine Glasbrüstung als französischen Balkon. Dies erlaubt die vollständige Öffnung der Fenster zur Lüftung, als auch zur Reinigung. Die Fensterlaibung wird umlaufend in Naturstein ausgebildet, ohne überstehendes Fensterbrett außen. Zur Regenwasserabführung wird die Neigung nach innen geführt und eine Rinne vor den Fenstern eingeplant. Ebenso werden die schlanken Attiken inklusiv oberer Abdeckung mit Naturstein ausgeführt. Die Dachkonstruktion wird durch eine dahinterliegende Edelstahlkonstruktion verborgen und die Absturzsicherung durch eine Glasbrüstung sichergestellt. Der Technikturm erhält eine vollwertige Natursteinfassade. Die Öffnungen werden mit gedämmten Lüftungslamellen gefüllt und teilweise nach innen hin geschlossen. Auf der Wand neben dem Haupteingang Büro wird eine besonders beleuchtete, vertiefte Natursteinfläche zur Anbringung der Firmenlogos vorgesehen. Sonnenschutz Der Sonnenschutz erfolgt in den Obergeschossen mit Aluminiumlamellen-Raffstores in Seil- oder Schienenführung. Sie werden fassadenweise angeordnet, gem. Anforderung Bauphysik. Im Erdgeschoss werden für die Fenster der Gastronomieeinheiten Fallarmmarkisen vorgesehen. In beiden Fällen wird die Konstruktion innerhalb der Fassade verborgen. Brandschutz Das Brandschutzkonzept wurde durch das Büro Rieser - Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbH erstellt (s. im Anlagen zum LV).
Baubeschreibung
ZTV FLIESENARBEITEN Technische Vorbemerkung - Fliesen- und Plattenarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN EN 13888-1 Fugenmörtel für keramische Fliesen und Platten - Teil 1: Anforderungen, Klassifizierung, Bezeichnung und Kennzeichnung DIN EN 13888-2 Fugenmörtel für keramische Fliesen und Platten - Teil 2: Prüfverfahren AGI-Richtlinie S 10 Anforderungen und Hinweise für beständige Plattenbeläge als Ausführung von Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 19. August 2002 Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 10-1 Schutz von Baukonstruktionen mit kombinierten Auskleidungen gegen chemische, thermische und mechanische Einwirkungen (Säureschutzbau). - Anforderungen an den Untergrund Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 10-2 Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). - Dichtschichten Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 10-3 Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säure- schutzbau). - Plattenlagen Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) AGI-Arbeitsblatt S 10-4 Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). - Ausführungsdetails Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI) BEB-Hinweisblatt 8.5 Hinweise zur Verlegung großformatiger keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 8.6 Hinweise zur Planung und Verlegung großformatiger, keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein auf Zementestrichen im Innenbereich Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 8.6.1 Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Beton- und Naturwerksteinen auf schwimmend und auf Trennschicht verlegten Zementestrichen mit erhöhter Restfeuchte Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. BEB-Hinweisblatt 8.6.2 Hinweise zur Planung und Verlegung keramischer Fliesen und Platten auf Bodenplatten und Geschossdecken aus Beton und Stahlbeton Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V. DGUV Regel 108-003 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGR 181) IVD-Merkblatt Nr. 1 Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 3-1 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 3-2 Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 14 Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVK TKB-Merkblatt 9 Technische Beschreibung und Verarbeitung von Bodenspachtelmassen Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V. Merkblatt Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerkstein Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innenbereich Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zement- und calciumsulfatgebundenen Estrichen im Wohnungsbau oder bei ähnlicher Nutzung Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Grossformate Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Fassadenbekleidungen im Dünnbettverfahren - Keramische Fliesen und Platten, Naturwerksteinplatten Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Toleranzen im Hochbau nach DIN 18202 Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt Wanduntergründe im Innenbereich Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Merkblatt 9 Calciumsulfat-Fließestriche als Untergrund für großformatige Fliesen und Platten Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: 1.UG bis 6.OG Gerüste Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Art und Beschaffenheit des Untergrundes: nach Angaben zur Ausführung Art und Umfang anderer/angrenzender Konstruktionen: nach Angaben zur Ausführung Art, Bauweise und Beschaffenheit der herzustellenden Fläche: nach Angaben zur Ausführung Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern, sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Für den Bereich der Wassereinwirkungsklasse W3-I ist die Dokumentation der Nassschichtdickenkontrolle dem Auftraggeber zu übergeben. Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der Anschluss nach der Fertigstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann. Vor Beginn der Arbeiten sind die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Fugen Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Bodenbeläge Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2 CM-% bzw. 1,8 CM-% bei beheizten Estrichen, bei Calciumsulfatestrich von 0,5 CM-% nicht überschritten werden. Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der Probleme zu suchen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten. Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall vor Ausführungsbeginn zu erbringen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen. Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. Wandbekleidungen Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die Fliesen abgestimmt sein müssen. Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Einrichtungsgegenstände Wannen, Brausetassen u. dgl. auf schwimmendem Estrich müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen, 10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden getrennt werden. Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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Hinweise zu Gliederung in Lose Hinweise zu Gliederung in Lose Die Lose 1 und 2 der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus einer Trennung von Grundausbau und dem Ausbau für Mieter. Der Grundausbau erfolgt nach bestehender Planung nach Festlegung durch den Vermieter. Zum Ausbau für Mieter sind in der Leistungsbeschreibung zunächst Ausführungen nach Festlegung durch den Vermieter aufgenommen. Wenn zu einer späteren Vermietung mit Mietern abweichnde Ausführungen vereinbart werden, können sich Leistungen zur Bauausführung beim Los 2 ändern. Es können Leistungen entfallen, zusätzlich oder verändert zur Ausführung vorgesehen werden. Änderungen sind nach einer erfolgten Beauftragung abzustimmen und Änderungskosten als Nachträge mit Mehr- und Minderleistungen vom AN anzubieten und gemeinsam zu vereinbaren. Der Bauherr behält sich somit vor, eine Beauftragung zu Los 2 nur nach Bedarf mit besonderem Leistungsabruf vorzunehmen sowie zu Los 2 zur Ausführung Änderungen für Leistungen zu vereinbaren. Die Kalkulation zum Grundangebot ist entsprechend vorzunehmen.
Hinweise zu Gliederung in Lose
01 LOS 1 - Grundausbau
01
LOS 1 - Grundausbau
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau Hinweis zu Leistungen Grundausbau - Los 1 Zum Grundausbau sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes unabhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant und erforderlich ist. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung festgelegt und Änderungen dazu sind nicht vorgesehen.
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau
01.05 Fliesenarbeiten
01.05
Fliesenarbeiten
02 LOS 2 - Ausbau für Mieter
02
LOS 2 - Ausbau für Mieter
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter Hinweis zu Leistungen Ausbau für Mieter - Los 2 Zum Ausbau für Mieter sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes abhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant werden und erforderlich sind. Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung als Phantomplanung vorläufig festgelegt und Änderungen dazu sind möglich. Abhängig von dem Stand der Vermietung behält sich der Bauherr zum Los 2 vor, Leistungen nach Mieteranforderungen zu ändern, entfallen zu lassen oder nur stufenweise zu z.B. für einzelne Mieteinheiten beaufragen.
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter
02.05 Fliesenarbeiten
02.05
Fliesenarbeiten

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