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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Unterlagen zur Kalkulation Unterlagen zur Kalkulation
Unterlagen ergänzend zu Leistungsbeschreibung:
Bauablaufplan, Stand 15.04.2025
von BGG Grünzig Ingenieurgesellschaft mbH
Baustelleneinrichtungskonzept für Phase Rohbau, Stand 17.03.2023
von caspar.
Übersicht Leistungen zu Baulogistik und Baustelleneinrichtung, Stand 21.03.2023
von caspar.
Brandschutznachweis, Stand 13.12.2021
von Rieser-Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PrtG mbH
Entwurfsbericht Schallschutz, Stand 06.10.2021
von osd GmbH
Planunterlagen zur Objektplanung, aktueller Stand
von caspar.
QNG-Anforderungskatalog
Vertragsanlagen
Folgende Unterlagen bilden die Angebotsgrundlage
und werden Vertragsbestandteil:
Planungen, Gutachten, Unterlagen zu Kalkualtion
Unterlagen zur Kalkulation
Allgemeine Angaben Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Martina Grigat-Hunger Henlestraße 6, 97074 Würzburg
Beschreibung des Bauvorhabens:
Siehe nachfolgende Baubeschreibung zum Projekt
Zufahrt zum Grundstück, Beschaffenheit und Einschränkungen:
Zufahrten und Bedingungen entsprechend Angaben in vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan als Vorabzug.
Auf Anforderung ist vor Beginn der Arbeiten der Zustand der Straßen und Geländeoberflächen sowie der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom AG und AN anzuerkennen ist. Die Niederschrift ist durch Photos zu ergänzen.
Dem Auftragnehmer obliegt die Baureinigung nach Abschnitt 4.1 der DIN 18299 (aktuelle Fassung) und der einschlägigen gewerkespezifischen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C).
Umlagen für die Nutzung allgemeiner vom AG gestellter Einrichtungen zur Baustelle sowie zu Verbrauchskosten regelt sich über die Besonderen Vertragsbedingungen des AG oder nachfolgenden Vereinbarungen zum Bauvertrag.
Nach aktueller BE-Planung ist vorgesehen:
-Baustraßen, Bauwege zusätzlich zur vorgerichteten Flächen
-Baustellenabsicherung, Bauzaun
-Anschlussleitungen und Verteilungen für Baustrom, Bauwasser
-Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung
-Kommunikationseinrichtungen
- Techn. Einrichtungen, Personal für Zutrittskontrolle, Steuerung Anlieferung, Materiallagerung, Transporte
-Sanitäreinrichtungen
- Lager- und Arbeitsplätze
QNG-Zertifizierung
Das Gebäude soll eine Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten bzw. ein QNG-PLUS Zertifikat.
Dies stellt besondere Anforderungen an die technische, funktionale, ökologische Qualität von dem Gebäude, bzw. an die zur Ausführung kommenden Baustoffe sowie an die Qualität der Bauprozesse.
Bei den zu Ausführung kommenden Baumaterialien muss eine Schadstoffvermeidung nachgewiesen werden. Die konkreten Anforderungen zur Schadstoffvermeidung, sowie deren Nachweis sind dem QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 3 zu entnehmen (s. im Anlagen zum LV).
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Für die Ausführung gilt die VOB Teil B und C in der gültigen Fassung.
Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen.
Bauleiter
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen verantwortlichen Bauleiter schriftlich zu benennen. Ebenfalls ist dessen Vertreter sowie bei Ablösung dessen Nachfolger zu benennen.
Angrenzende Gebäude in Nutzung
Die an das Baugrundstück angrenzenden Gebäude sind in Nutzung. Daher werden besondere Anforderungen an die Art der Ausführung gestellt:
keine Gefahren für Personen und Sachgegenstände sowie Gebäude in angrenzenden Bereichen.
maximal möglicher Lärmschutz
maximal möglicher Staubschutz
regelmäßiges Aufräumen und Beseitigen der Baumabfälle
Lärmschutz / Staubschutz
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der AN hat zur Vermeidung von Lärm und Staub geeignete Maßnahmen zu treffen:
Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren
Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und Geräte
Kapselung der Lärmquelle
Abschirmung der Lärmquelle
Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte
Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche
Kontinuierliche Reinigung während der Arbeiten
Verschmutzungen
Alle durch den AN verursachten Verschmutzungen im Zuge seiner Leistungen, sowohl innerhalb der Baustelle, als auch auf den umliegenden Flächen sind unaufgefordert und unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt dies trotz einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht, werden die Flächen zu Lasten des AN gereinigt.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Während der Leistungen des AN werden Leistungen anderer Unternehmer vorab, zeitgleich und unmittelbar nachfolgend durchzuführen sein. An den nötigen Abstimmungen zu Terminen, Vorleistungen, zeitlichen Abläufen etc. haben alle Beteiligten teilzunehmen und konstruktiv mitzuwirken.
Hebewerkzeuge / Hilfsmittel
Der Auftragnehmer muss alle für seine Leistungserbringung notwendigen Krane, Hub- und Hebewerkzeuge, Bauhilfsmittel etc. beibringen, aufbauen, vorhalten und abbauen. Dies ist Bestandteil seiner Leistung und in die Einheitspreise oder besondere Einzelpositionen mit einzurechnen.
Entsorgung von Abfällen
Die Entsorgung aller bei den Arbeiten des AN anfallenden Abbruchmaterialien, Stoffe etc. ist Leistung des AN und in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Alle Abfälle sind nach den Grundsätzen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes zu trennen.
Fachbauleitung
Für die örtliche Bauleitung wird vom AN ein Fachbauleiter nach Vorgabe der LBauO Hessen gestellt und dem Bauherrn vor Baubeginn angezeigt.
Ausführungsunterlagen (§ 3 DIN 1961/ VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Der AN erhält über die örtliche Bauleitung des AG die digital zur Verfügung gestellten Pläne und zusätzlich mind. zweifacher in Papierform (DIN-A0) als Ausdrucke.
Die zur Ausführung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer frühzeitig vor Beginn der Leistungen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Die Schnittstellen und damit verbundenen Leistungsgrenzen anderen Gewerken ist in gleicher Weise zu prüfen.
Auf etwaige Unstimmigkeiten oder Bedenken zur geplanten Ausführung ist der Auftraggeber rechtzeitig hinzuweisen, um eine Überprüfung oder Nachbearbeitung zeitlich zu ermöglichen.
Falls vom Auftragnehmer eine Montage- und Werkstattplanung vorzunehmenden sind, ist diese auf Grundlage der zur Verfügung gestellten koordinierten Ausführungsplanung des AG zu erstellen. Vorgegebene geometrische Festlegungen und Dimensionen sind zu übernehmen. Wenn Änderungen zur vorliegenden Planungsgrundlage vom Auftragnehmer beabsichtigt werden, ist dazu vorab eine Zustimmung des AG und des Verfassers der Ausführungsplanung einzuholen.
Im Rahmen der Montageplanung ist eine Feinabstimmung mit allen am Bau beteiligten Gewerke durchzuführen. Daher müssen diese Pläne vom AN als dwg-Dateien angefertigt und vorgelegt werden, damit ein Datenaustausch mit den am Bau Beteiligten erfolgen kann.
Die Montageplanung ist durch den AN nach Erfordernis z.B. bei durch den AN vorgeschlagenen Änderungen im Bauablauf fortzuschreiben bzw. laufend zu aktualisieren einschließlich aller hierzu erforderlichen Nebenleistungen.
Angaben zur Abrechnung (Ergänzung zu § 14 VOB/B)
Leistungsfeststellung
Für den Fall, dass der AN entgegen seiner in § 14 Abs. 2 Sa.3 VOB/B enthaltenene Verpflichtung keine gemeinsame Feststellung seiner Leistung rechtzeitig bei der Bauleitung des AG beantragt und sie deshalb wegen Weiterführung der Arbeiten nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, bleibt der Auftragnehmer im vollem Umfang zum Nachweis seiner Leistungserfüllung verpflichtet.
Die Leistungsfeststellung erfolgt vor der Rechnungslegung. Voraussetzung für die Prüffahigkeit der Rechnung ist die Vorlage der gemeinsamen, beidseitig unterschriebenen Leistungsfeststellung und der vorab durch die örtliche Bauüberwachung geprüften weiteren Zeichungen, Aufmaße, Berechungen und Nachweise.
Zahlungsplan, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt. Zur Bestimmung der Abschlagszahlungen ist der tatsächlich erbrachte Leistungstand maßgeblich; der Auftragnehmer hat diesen nachzuweisen.
Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme und geplante Dauer der Baumaßnahme nach Vorgabe des AG.
Angaben zur Kalkulation nach Rahmenterminplan zur Ausschreibung.
Beginn und Dauer der einzelnen Leistungen nach Vorgabe des AG und abzustimmendem Bauablaufplan mit dem AG und der örtlichen Bauleitung.
Für die Ausführung der Leistungen hat der AN hat einen Detailterminplan aufzustellen, der mit der Rahmenterminplanung des AG abgestimmt ist. Leistungen müssen mit der örtlichen Bauüberwachung des AG und anderen beteiligten Fachfirmen abgestimmt sein.
Abnameverfahren allgemein
Voraussetzung für die Abnahmebegehung durh den AG sind die vollständige Fertigstellung aller ausgeschreibenen Leistungen in den betreffenden Gebäuden.
Eine weitere Vorraussetzung für die Abnahme ist die Vorlage der Fachunternehmer-Bescheinigungen, Bauleitererklärungen, Gewerkedokumente, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, CE-Kennzeichungen mit Leistungserklärungen, Qualitätsnachweise, Betoniertagebuch und Betonsortenverzeichnis., Werk- und Montageplanungen, Entsorgungsnachweise, Ersatzteillisten, Prüfunterlagen, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Reinigungsanweiseungen etc.
Der AG behält sich eine förmliche Abnahme aller Leistungen des AN vor, die entsprechend des Rahmen-/ bzw. späteren Detailablaufplanung durgeführt werden.
Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
Teilabnahmen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Unabhängig von den eigentlichen Abnahmebegehungen sind im Vorfeld zwischen AN und der Bauleitung des AG Vorbegehungen durchzuführen, diedie Feststellung der Abnahmereife der Leistung des AN zum Ziel haben.
Abnahmeprotokolle werden durch den AG erstellt. Die entsprechenden Anlagen, insbesondere Begehungs-/Mängellisten werden in gemeinsamer Begehung aller Räumlichkeiten und Außenbereiche durch den AN und AG erstellt. Dabei ist der AN verpflichtet, die Schriftführung zu übernehmen.
Neben der Erstellung von Mängellisten in Papierform wird der AN sämtliche festgestellten Mängel in einer Datenbank oder Tabellenprogramm erfassen und kontinuierlich bis zur anerkannten Freimeldung verwalten. Offen bearbeitbare Dateien davon sind dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
Sämtliche Listen und Dokumente sind in ihrer Struktur und Inhalt mit dem AG vor ihrer Einführung abzustimmen.
Gesamtabnahme
Die Gesamtabnahme nach VOB/ B § 12 wird spätestens mit dem datum des vertraglich vereinbarten Endtermins ausgeführt, wenn folgende Voraussetzungene erfüllt sind:
Die bautechnische Abnahmeen, Sachverständigenabnahmen waren erfolgreich
Die wesendlichen Mängel aus den einzelnen Abnahmebegehungen sind erledigt
Die vollständige Projektdokumentation liegt mit 2 Wochen Vorlauf zur Prüfung beim AG vor
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zu SiGeKo Allgemeine Angaben zur Ausführung
Hinweise zu Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Allgemeines
Für die Baumaßnahme ist nach den gesetzlichen Vorschriften ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator durch den Auftraggeber bestellt worden.
Durch den SiGeKo wird zur Bauausführung eine Baustellenordnung übergeben.
Der AN verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem SiGeKo und hat die Anordnungen sowie Anweisungen zu befolgen und umzusetzen.
Folgende Unterlagen sind vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen:
Angabe der zuständigen Fachkraft des AN
Name des Sicherheitsbeauftragten
Name und Anzahl Ersthelfer auf der Baustelle
Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz
Bestätigung der Unterweisung
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ist durch jede Firma die Gefährdungsbeurteilung für die, durch ihre Mitarbeiter auszuführenden Arbeiten, und der Nachweis der Arbeitssicherheitsunterweisung der Mitarbeiter, auf der Basis dieser Gefährdungsbeurteilung, vorzulegen (an Bauleitung und SiGeKo)
Hinweise zu den Sicherheitsmaßnahmen für die Baustelle
Alle Mitarbeiter sind zum Tragen der für ihre Tätigkeit erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung verpflichtet. Zur persönlichen Schutzkleidung gehören:
Sicherheitsschuhe
Warnweste
Schutzhelm
der Arbeit angepasste Arbeitskleidung und -handschuhe
arbeitsspezifisch: Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz.
Der Nachweis der Sachkunde einschließlich schriftlicher Beauftragung / Unterweisung für Kranführer und Hubsteiger-Fahrer müssen vorliegen und unaufgefordert dem SiGeKo übergeben werden.
Nachunternehmer / Subunternehmer: Der AN hat alle Nachunternehmer / Subunternehmer schriftlich zu benennen. Alle NU müssen schriftlich durch den SiGeKo eingewiesen werden.
Drehkran: Schwenkradius mit Last (im Baustellenbetrieb) darf nicht über Fremdflächen reichen (Abstimmung mit SiGeKo erforderlich).
bei Schleif- und Trennschleifarbeiten sind geeignete Schutzbrillen sowie bei Arbeiten die Lärm > 80 dB erzeugen, Gehörschutzmittel zu verwenden.
Bei Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind geeignete Löschmittel bereit zu halten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke, Sand, Wasser)
Bei Arbeiten im Kran- oder Baggerbereich sowie auf Arbeitsgerüsten sind grundsätzlich Schutzhelme zu tragen.
Baustrom: Strom für jegliche Art von Bautätigkeit darf nur aus regelmäßig geprüften Speisepunkten (Baustromverteiler) entnommen werden. Die Baustromverteiler sind bei der Aufstellung eine Sachkundeprüfung und monatlich einer sachkundigen FI-Schalterprüfung zu unterziehen. Die Prüfungen sind im Gerät tabellarisch oder durch Plaketten zu dokumentieren.
Grundsätzlich sind an allen Stellen, an denen eine Absturzhöhe größer 1m besteht, Absturzsicherungen zu installieren.
Der Wandabstand des Arbeitsgerüstes darf an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 cm betragen. (Ggf. sind Innenkonsolen oder ein innerer Seitenschutz zu installieren.)
Veränderungen an dem Arbeitsgerüst dürfen nur durch den Gerüstbauer erfolgen.
Allgemeine Angaben zu SiGeKo
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung
Stand 06.11.24 von ARCenergie
Nachweisführung für ENV1.2
Grundsätzliches
- Alle (!) Baustoffe müssen vor dem Einbau geprüft und freigegeben
werden. Anforderungen werden insbesondere an Beschichtungen,
Schwermetalle, halogenierte Kälte- und Treibmittel und Stoffe mit
SVHCs nach REACH gestellt.
- Für Produktauswahl ist ausführende Firma verantwortlich - und
damit auch für Nachweisführung, dass das jeweilige Produkt den
Anforderungen entspricht! Hierfür dient als erste Orientierung
eine gewerkweise Zusammenstellung der Anforderungen.
- Jedes Gewerk sollte die Unterlagen gesammelt an ARCenergie zur
Freigabe senden. Je Baustoff benötigen wir mindestens Produktund
Herstellername, bei Baustoffen mit Anforderungen dann
ergänzend entsprechend die Nachweise, dass die Anforderungen
eingehalten sind.
- Prüfung der Unterlagen durch ARCenergie, i.d.R. mit Rückfragen
bis alle Produkte freigegeben sind. Erstellung einer Freigabeliste je
Gewerk und Übermittlung an Bauüberwachung.
- Bauüberwachung führt Soll-Ist-Vergleiche durch.
- Finale Nachweisführung mit Zusammenstellung der Unterlagen in
einem ergänzten Bauteilkatalog durch ARCenergie.
Freigabeprozess
- Jedes Gewerk sendet ARCenergie ausreichend kommentierte und
aussagekräftige Datenblätter zu.
- ARCenergie prüft die Datenblätter, überprüft die zu stellenden
Anforderungen und stellt i.d.R. Rückfragen zu einem Teil der
Unterlagen.
Durch das Beantworten der Rückfragen können i.d.R. die
jeweiligen Baustoffe freigegeben werden.
- Sobald alle Baustoffe eines Gewerkes freigegeben ist, erstellt
ARCenergie eine Freigabeliste für die folgenden Soll-Ist-Vergleiche
und sendet diese an die Bauüberwachung zur weiteren
Verwendung.
Soll-Ist-Vergleiche
- In Projekt QS3 angesetzt (vergleichbar mit den Anforderungen der
QNG)
- In QS3 sind Materialkontrollen auf der Baustelle verpflichtend
notwendig. Diese werden mithilfe der Freigabelisten von
ARCenergie geführt.
- Die Kontrollen sollen "sachgerecht und regelmäßig" stattfinden,
wobei hier festgelegt ist, "dass alle bauausführenden Gewerke mit
relevanten Materialien zeitnah nach Aufnahme ihrer Arbeiten
(also vor Fertigstellung von 5% der für die Zielerfüllung kritischen
Arbeiten) überprüft werden und dass die Abstände der Kontrollen
mit Beginn des Ausbaus reduziert werden."
Unterlagen
- Die DGNB-Kriterien-Matrix wird einmal in der Gesamtheit und
einmal sortiert nach Gewerken im Nachgang versandt.
Angaben zu Nachhaltikeits-Zertífizierung
Baubeschreibung Auszüge aus Baubeschreibung zur Genehmigungsplanung Architektur:
PROJEKTBESCHREIBUNG
Standort / äußere Erschließung
Das Grundstück liegt an der Ecke Börsenstraße, Hochstraße und Taubenstraße. Auf der Seite Taubenstraße grenzt es an eine städtische Grünfläche mit altem Baumbestand. An der östlichen Seite schließt es direkt an das Nachbargebäude an. Das Gelände steigt von der Südseite zur Nordseite fast 1,50m an. Das Grundstück ist vollflächig überbaut, die bestehenden Gebäude werden zugunsten des Neubaus vollständig abgebrochen.
Die Bäume der öffentlichen Grünfläche sind zu schützen und vollständig zu erhalten. Es ist geplant die bestehenden Freiflächen zu erneuern und aufzuwerten.
Grundstücksgröße (Flurstücke 3/3, 90/6 und 6/1): 522 m²
Die Vereinigung der Grundstücke wurde am 29.10.21 beim Grundbuchamt beantragt.
Bestandssituation
In der Umgebung befinden sich Gewerbe-, bzw. Bürobauten, ein Parkhaus, ein Hotel und Wohnbebauung, sowie die Grünfläche "Bockenheimer Anlage" (Teil des Anlagenrings). Die ehemalige Stadtmauer verlief in diesem Bereich, Überreste davon sind im Untergeschoss des bestehenden Gebäudes Hochstr. 19 noch zu erkennen.
Städtebau / Architektur
Das geplante Gebäude gliedert sich in vier ineinander verschränkte Bauvolumen, den "Turm", das zentrale Volumen, ein zurückspringendes Volumen und den Anschluss an den Bestand.
Im Erdgeschoss hält das Gebäude die Baulinien weitestgehend ein. Es weicht stellenweise davon zurück, um durch Rückstaffelung des Baukörpers weichere stadträumliche Kanten an der Einmündung der Börsenstraße und entlang der Taubenstraße zu erzeugen. Dies verstärkt die räumliche Geste des Gebäudes in Richtung Börsenstraße und somit zur Achse gen Innenstadt.
Ab dem 1.OG wird die Baulinie auf der Südseite, durch eine Auskragung der oberen Geschosse, um ca. 1,50m, überschritten. Der Entwurf schafft so einen skulpturalen Baukörper der sich vom Anschluss an den Bestand im Osten hin zum Hochpunkt im Westen entwickelt. Rücksprünge im Norden bekräftigen die Flucht entlang der Hochstraße. Die Auskragung des zentralen Volumens unterstützt die Bildung eines städtischen Vorplatzes.
Das Gebäude ist als Bürogebäude mit zwei Schank- und Speisewirtschaften im Erdgeschoss geplant.
Planungskennwerte
Es ergeben sich derzeit folgende Kenndaten:
Grundstücksgröße: ca. 521 m²
BGF (unterirdisch): ca. 490 m²
BGF R (oberirdisch): ca. 3.415 m²
BGF R (gesamt): ca. 3.905 m²
Büromieteinheiten: max. 10 Stk.
Gastromieteinheiten: 2 Stk.
Geländehöhen
Die Gebäudehöhen stellen sich wie folgt dar:
Bezugshöhe (Gelände im Mittel): +/-0,00 m= + 104,68 m NHN
OKBP = -4,18 m = + 100,50 m NHN
bzw. im Traforaum auch
OKBP = -4,78 m = + 99,90 m NHN
OKBP Aufzugsunterfahren = -5,03 m = + 99,78 m NHN
Gebäudehöhen, Geschosshöhen und Höhe oberster Aufenthaltsraum
Geschosshöhen (Rohbau)
UG ca. 3,38/4,60 m
EG ca. 3,52/4,74 m
1.- 5. OG ca. 3,56 m
6. OG ca. 3,63/5,08m
Gebäudehöhe ca. +30,58 = + 135,26 m NHN, OKFF 6. OG ca. +22,00
BAUWERK / BAUKONSTRUKTION
Das Gebäude passt sich mit dem Grundriss im Wesentlichen an die Baulinien an und verfügt über sechs Vollgeschosse (EG - 5. OG) und ein Nichtvollgeschoss (6. OG), die sich nach Osten, zum Nachbarn hin, abstaffeln. Optisch erhält es am westlichen Ende einen Hochpunkt in Form des Turms, der wie ein 7.OG wirkt, aber eine vierseitig umfasste Dachfläche darstellt und als Technikzentrale genutzt wird. Das gesamte Gebäude wird eingeschossig unterkellert (UG).
Rohbau
Der Rohbau wird als Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken hergestellt. Die Außenwände werden in Stahlbeton tragend ausgebildet, im Innenraum werden Stützen angeordnet. Der Treppen- und Aufzugskern wird ebenfalls tragend ausgeführt. Die Auskragung der Geschosse ab dem 1.OG wird ebenfalls aus Stahlbeton ausgebildet.
Die Bodenplatte und die Außenwände des UG werden in WU-Beton geplant.
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die Wände der Erschließungskerne (Aufzüge, Treppenhäuser und Versorgungsschächte), sowie die neue Brandwand zu Haus Nr.17.
Aufgrund der Abfangung des Nachbarhauses durch Bohrpfähle verspringt die Brandwand vom UG zum Erdgeschoss um ca. 70cm und wird ab dem EG gerade nach oben geführt.
Dächer
Die Flachdächer sind als Umkehrdächer geplant. Teilweise erhalten sie einen Gründachaufbau (Dach über 5.und 6.OG), Kies (Technikaufbau auf Staffelgeschoss, Dachstreifen zur Hochstraße hin, sowie Technikturm) oder werden als Dachterrassen mit einem Naturstein Belag nutzbar gemacht.
Im Technikbereich Technikturm wird eine druckfeste Dämmung verwendet und die Wartungswege mit Gehwegplatten hergestellt. Die größeren Technischen Aufbauten der Haustechnik (Kühl-Lüftungsgeräte) werden auf eigens dafür vorgesehenen Stahlrahmen schallentkoppelt aufgestellt. Der Dachaufstieg zur Wartung wird über eine Stahltreppe von der allgemeinen Dachterrasse sichergestellt. Größere Elemente müssen zum Austausch über einen Kran auf die Technikfläche gehoben werden.
Das Treppenaus erhält einen Dachausstieg, der glecihzeitig zum Rauch- und Wärmeabzug dienen wird.
Das Gründach erhält ca. 20cm Substrat, so dass die Pflanzung von Gräsern und Stauden möglich ist.
A ≥ 5,0 kN/m² entfällt dieser Zuschlag.
Das Turmdach sowie die Dach über dem 6.OG werden mit PV-Modulen belegt.
Die Unterkonstruktion der PV Anlage auf dem 7.OG wird auf die Rohdecke gedübelt und eingedichtet. Die PV-Anlage auf dem Turmdach bekommt ebenfalls eine Stahl-Unterkonstruktion, die mittels der Einbauteile an die Betonbalken befestigt wird.
Fassade
Das Gebäude erhält allseitig eine helle, hinterlüftete Natursteinfassade mit großformatigen Platten. Das auskragende Volumen erhält auch unterseitig eine Natursteinverkleidung. Die Holz-Aluminiumfenster (alternativ Aluminiumfenster) erhalten jeweils eine Glasbrüstung als französischen Balkon. Dies erlaubt die vollständige Öffnung der Fenster zur Lüftung, als auch zur Reinigung. Die Fensterlaibung wird umlaufend in Naturstein ausgebildet, ohne überstehendes Fensterbrett außen. Zur Regenwasserabführung wird die Neigung nach innen geführt und eine Rinne vor den Fenstern eingeplant. Ebenso werden die schlanken Attiken inklusiv oberer Abdeckung mit Naturstein ausgeführt. Die Dachkonstruktion wird durch eine dahinterliegende Edelstahlkonstruktion verborgen und die Absturzsicherung durch eine Glasbrüstung sichergestellt.
Der Technikturm erhält eine vollwertige Natursteinfassade. Die Öffnungen werden mit gedämmten
Lüftungslamellen gefüllt und teilweise nach innen hin geschlossen.
Auf der Wand neben dem Haupteingang Büro wird eine besonders beleuchtete, vertiefte Natursteinfläche zur Anbringung der Firmenlogos vorgesehen.
Sonnenschutz
Der Sonnenschutz erfolgt in den Obergeschossen mit Aluminiumlamellen-Raffstores in Seil- oder Schienenführung. Sie werden fassadenweise angeordnet, gem. Anforderung Bauphysik.
Im Erdgeschoss werden für die Fenster der Gastronomieeinheiten Fallarmmarkisen vorgesehen. In beiden Fällen wird die Konstruktion innerhalb der Fassade verborgen.
Brandschutz
Das Brandschutzkonzept wurde durch das Büro Rieser - Wessel Brandschutzsachverständige & Ingenieure PartG mbH erstellt (s. im Anlagen zum LV).
Baubeschreibung
ZTV ESTRICHARBEITEN Technische Vorbemerkung - Estricharbeiten
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18202
"Toleranzen im Hochbau" - Bauwerke mit Tabelle 3 Ebenheitstoleranzen
DIN 4109-1
Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen
DIN 4109-2
Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen
DIN EN 1991-1-1
"Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau" (ersetzt DIN 1055-3)
DIN EN 13813
"Estrichmörtel und strichmassen -Eigenschaften und Anforderungen
DIN 18560
"Estriche im Bauwesen"
DIN 18195
"Bauwerksabdichtungen"
DIN 18534
Abdichtung von Innenräumen
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1264-4
Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation
DIN EN 13318
Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13813
Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
BEB-Hinweisblatt 3.1
Verlegung von MW-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13162
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.2
Verlegung von EPS-Trittschalldämmplatten nach DIN EN 13163
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.3
Ausgleichschichten aus Leichtmörtel (Leichtausgleichmörtel)
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 3.4
Hinweise Trittschallschutz von Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.4
Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.5
Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.6
Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.10.1
Rohrsystem auf Altuntergrund in Ausgleichsmasse / -estrich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.10.2
Rohrsystem auf / in Dämmplatte im / mit Nassestrich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.11
Einbauteile in Estrichen im Wohnungs- und Gewerbebau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 4.13
Dünnschichtige Heizestriche im Neu- und Bestandsbau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.2
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in Estrichen und Heizestrichen auf Trenn- und Dämmschichten nach DIN 18560-2 + DIN 18560-4
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.5
Leitfaden zur Herstellung von Zementestrichmörteln im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 5.7
Ausführung von Bodenabläufen ohne Gefälle
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.2
Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 6.5
Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.3
Arbeitsanweisung CM-Messung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6
Hinweise zur Planung und Verlegung großformatiger, keramischer Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein auf Zementestrichen im Innenbereich
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6.1
Verlegung von keramischen Fliesen und Platten, Beton- und Naturwerksteinen auf schwimmend und auf Trennschicht verlegten Zementestrichen mit erhöhter Restfeuchte
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 8.6.2
Hinweise zur Planung und Verlegung keramischer Fliesen und Platten auf Bodenplatten und Geschossdecken aus Beton und Stahlbeton
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt 9.1
Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden - Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 1
Wärme- und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 2
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
BVF Richtlinie 8
Herstellung beheizter und gekühlter Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V.
IVK TKB-Merkblatt 14
Schnellzementestriche und Zementestriche mit Estrichzusatzmitteln
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 16
Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-Merkblatt 18
KRL-Methode - Messung und Beurteilung der Feuchte von mineralischen Estrichen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
VdS 2021
Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Weitere Angaben: -
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: 1.UG bis 6.OG
Gerüste
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,5 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die Leistung weiter ausgeführt werden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne andere am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu behindern.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen sind Bestandteil der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc. sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Terrazzo-Fußböden sind mit Zement als Bindemittel und ohne Kunstharzzusätze herzustellen.
Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu stellen.
Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie abzudecken.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Estrichbewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Dämmungen
Randstreifen dürfen durch den Auftragnehmer nicht vor der Verlegung der Bodenbeläge entfernt werden. Soweit nichts abweichendes in Einzelpositionen geregelt ist, werden die Randstreifen von den Auftragnehmern für die Bodenbelagarbeiten entfernt.
Erkennt der Auftragnehmer Umstände, die die Schalldämmung beeinträchtigen können, hat er die Bauleitung darüber zu informieren.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Rohrbefestigungen dürfen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Dämmung verdeckt wird, muss die Leistung durch die Bauleitung abgenommen werden.
Heizestrich
Bewegungs- und Randfugen querende Leitungen sind in Hülsen zu führen.
Bevor durch den Einbau des Estrichs die Heizleitungen verdeckt wird, muss diese Leistung durch die Bauleitung abgenommen worden sein und die Fläche zum Estricheinbau freigegeben werden.
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung seine Freigabe zum Aufheizen unaufgefordert mitzuteilen.
Vor dem Einbringen des Estrichs ist zu prüfen, dass vom Verleger der Fußbodenheizung je 200 m² Fläche bzw. je Wohnung mindestens drei Messstellen ausgewiesen sind, an denen später problemlos ohne Gefahr der Beschädigung von Rohren die Probeentnahme zur Messung der Restfeuchte möglich ist. Fehlen solche markierten Messstellen, ist die Bauleitung vor Beginn der Arbeiten zu informieren.
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen.
Abrechnung (Ergänzung zu § 14 VOB/B)
Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren.
Leistungsfeststellung
Für den Fall, dass der AN entgegen seiner in § 14 Abs. 2 Sa.3 VOB/B enthaltenene Verpflichtung keine gemeinsame Feststellung seiner Leistung rechtzeitig bei der Bauleitung des AG beantragt und sie deshalb wegen Weiterführung der Arbeiten nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, bleibt der Auftragnehmer im vollem Umfang zum Nachweis seiner Leistungserfüllung verpflichtet.
Die Leistungsfeststellung erfolgt vor der Rechnungslegung. Voraussetzung für die Prüffahigkeit der Rechnung ist die vorlage der gemeinsamen, beidseitig unterschriebenen Leistungsfeststellung und der vorab durch die örtliche Bauüberwachung geprüften weiteren Zeichungen, Aufmaße, Berechungen und Nachweise.
Zahlungsplan, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt. Zur Bestimmung der Abschlagszahlungen ist der tetsächlich erbrachte Lestungstand maßgeblich; der Auftragnehmer hat diesen nachzuweisen.
Besondere Leistungen
Für die Ausführung gelten als Regelausführung Anforderungen an Maßtoleranzen nach DIN 18202
Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3, Zeile 3.
Für erhöhte Anforderungen gelten als besondere Leistung nach Angaben in Hinweistexten zur Ausführung oder Einzelpositionen, wahlweise als Zulagepositionen, je nach AngabeGrenzwerte für Ebenheits- abweichungen nach Tabelle 3, Zeile 4 oder bei höheren Anforderungen mit halben Werten zu Zeile 3.
Die Ausführung von Flächen mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen, da ein Ausgleich optional auch durch nachfolgende Ausgleichsspachtelungen möglich sein könnte.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt: Pläne als digitale Datenentspr. Angaben in Planliste als Anlage
ZTV ESTRICHARBEITEN
Hinweise zu Gliederung in Lose Hinweise zu Gliederung in Lose
Die Lose 1 und 2 der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus einer Trennung von Grundausbau und dem Ausbau für Mieter.
Der Grundausbau erfolgt nach bestehender Planung nach Festlegung durch den Vermieter. Zum Ausbau für Mieter sind in der Leistungsbeschreibung zunächst Ausführungen nach Festlegung durch den Vermieter aufgenommen.
Wenn zu einer späteren Vermietung mit Mietern abweichnde Ausführungen vereinbart werden, können sich Leistungen zur Bauausführung beim Los 2 ändern. Es können Leistungen entfallen, zusätzlich oder verändert zur Ausführung vorgesehen werden.
Änderungen sind nach einer erfolgten Beauftragung abzustimmen und Änderungskosten als Nachträge mit Mehr- und Minderleistungen vom AN anzubieten und gemeinsam zu vereinbaren.
Der Bauherr behält sich somit vor, eine Beauftragung zu Los 2 nur nach Bedarf mit besonderem Leistungsabruf vorzunehmen sowie zu Los 2 zur Ausführung Änderungen für Leistungen zu vereinbaren.
Die Kalkulation zum Grundangebot ist entsprechend vorzunehmen.
Hinweise zu Gliederung in Lose
01 LOS 1 - Grundausbau
01
LOS 1 - Grundausbau
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau Hinweis zu Leistungen Grundausbau - Los 1
Zum Grundausbau sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes unabhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant und erforderlich ist.
Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung festgelegt und Änderungen dazu sind nicht vorgesehen.
Hinweis zu Leistungen Los 1-Grundausbau
01.04 Estricharbeiten
01.04
Estricharbeiten
02 LOS 2 - Ausbau für Mieter
02
LOS 2 - Ausbau für Mieter
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter Hinweis zu Leistungen Ausbau für Mieter - Los 2
Zum Ausbau für Mieter sind Leistungen enthalten, die zur Nutzbarkeit des Gebäudes abhängig von der Nutzung der Vermiedungsflächen in den Geschossen geplant werden und erforderlich sind.
Diese Leistungen sind vom Bauherrn durch die vorhandene Planung als Phantomplanung vorläufig festgelegt und Änderungen dazu sind möglich.
Abhängig von dem Stand der Vermietung behält sich der Bauherr zum Los 2 vor, Leistungen nach Mieteranforderungen zu ändern, entfallen zu lassen oder nur stufenweise zu z.B. für einzelne Mieteinheiten beaufragen.
Hinweis zu Leistungen Los 2-Ausbau für Mieter
02.03 Estricharbeiten
02.03
Estricharbeiten
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