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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Trockenestrich - Ausbau DG
Bauvorhaben: Franz-Liszt-Quartier in Offenbach:
- Richard-Wagner-Str. 27 - 31
- Franz-Liszt-Str. 2 - 6
- Weikertsblochstr. 56
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Trockenestrich - Ausbau DG
1 Trockenestrich
1
Trockenestrich
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Im Franz- Liszt- Quartier in Offenbach sollen 7 Häuser einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle unterzogen werden. Dabei werden die Dachgeschosse neu erstellt und für die Nutzung als Wohnungen ausgebaut.
Alle 7 Gebäude haben drei Vollgeschosse und verfügen über flach geneigte Satteldächer, die derzeit nicht als Wohnraum genutzt werden können.
Bei den zu sanierenden Gebäuden handelt es sich um die Wohnhäuser in den Bereichen I und II:
Bereich I: Richard- Wagner- Straße 27 – 31
Franz- Liszt- Straße 2 - 6
Bereich II: Weikertsblochstraße 56
Während der Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäude in den Etagen EG - 2.OG bewohnt.
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Teil 2 - Besonderer Teil - Trockenbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich und die technische Ausführung werden durch die im Leistungsverzeichnis zugeordneten und beschriebenen Bauleistungen und insbesondere
durch nachfolgende DIN-Vorschriften definiert:
DIN 1052-2 - Holzbauwerke; mechanische Verbindungen
DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium-
Knetlegierungen
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4103 - Nichttragende innere Trennwände
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 17611 - Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium und Aluminium-
Knetlegierungen mit Schichtdicken von mind. 10~Mikrometern
DIN 18101 - Türen für den Wohnungsbau
DIN 18111 - Stahlumfassungszargen
DIN 18164 - Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
DIN 18165 - Faserdämmstoffe im Hochbau
DIN 18168 - Leichte Deckenbekleidungen und Unterdecken
DIN 18180 - Gipskartonplatten - Arten, Anforderungen, Prüfung
DIN 18181 - Gipskartonplatten im Hochbau - Grundlagen für die Verarbeitung
DIN 18182 - Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplatten
DIN 18183 - Montagewände aus Gipskartonplatten
DIN 18184 - Gipskarton-Verbundplatten mit Polystyrol- oder Polyurethan-
Hartschaum als Dämmstoff
DIN 18203-3 Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen
DIN 18334 - VOB/C Zimmer- u. Holzbauarbeiten, Abschnitt 3.1.2 (Maßtoleranzen)
und 3.9 (Trockenbau)
DIN 18350 - VOB/C Putz- und Stuckarbeiten, Abschnitt 3.5 Trockenbau
DIN 18353 - VOB/C Estricharbeiten, Abschnitt~3.2.4 Trockenbau
DIN 18355 - VOB/C Tischlerarbeiten, Abschnitt~3.11 Trockenbau
DIN 18360 - VOB/C Metallbauarbeiten
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen)
DIN 55928-8 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und
Überzüge; Teil~8: Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen
Bauteilen
DIN 68127 - Akustikbretter
DIN 68740 - Paneele; Furnier-Decklagen auf Spanplatten
DIN 68762 - Spanplatten für Sonderzwecke im Bauwesen
DIN 68763 - Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen
DIN 68771 - Unterböden aus Holzspanplatten
DIN EN 316 - Holzfaserplatten
DIN EN 438 - 1 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten; Platten auf Basis härtbarer Harze
DIN EN 485 - 1 Aluminium und Aluminiumlegierungen
DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen
DIN EN
ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge
(Stückverzinken)
DIN EN
ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sollen beachtet werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
2.2 Stoffe, Bauteile
Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd.
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein;
ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen.
Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
In Räumen und Bauteilen mit höherer Feuchtigkeitsbeanspruchung als lediglich
Spritzwasser dürfen als Untergrund für Fliesen keine gipshaltigen Platten -~
auch keine Feuchtraumplatten~- verwendet werden.
Das betrifft z.B. Duschen ohne Duschtassen, Sanitärräume im öffentlichen
und gewerblichen Bereich mit Fußbodeneinlauf.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen
die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.
2.3 Ausführung
2.3.1 Allgemeines
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Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN~18~201 und 18~203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen.
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Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließ enden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
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Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
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Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden.
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In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipsplatten eingebaut werden.
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Trockenputz ist im Bereich der Sanitärobjekte mit Ansetzmörtel vollflächig zu befestigen.
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Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren.
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Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur.
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Bei mehrlagiger Beplankung mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
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Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
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Bei allen eingebauten Dämmungen im Dachgeschoss ist darauf zu achten, dass sie konvektionsdicht sind. Alle Fugen, Fuß- und Knickpunkte sind mit mindestens 5~cm breiten selbstklebenden dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art und Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. Bei der Wahl der Fugenbänder darf die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht verringert werden.
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Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
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Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran erfolgen.
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Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist untersagt.
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Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern.
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Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80~% liegen.
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Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen.
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Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
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Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten.
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Ist Holzschutz ausgeschrieben, so ist der Nachweis über das verwendete Mittel und gegebenenfalls Einschränkungen in der Nutzung sowie Unverträglichkeit mit anderen Beschichtungen auf Verlangen zu übergeben. Dieser Nachweis ist eine Nebenleistung.
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Wenn nicht anders festgelegt, sind Holzverbindungen aller Art zu verschrauben. Ist Klammern zugelassen, dürfen nur Klammergeräte mit Druckbegrenzer verwendet werden.
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Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden.
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Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist.
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Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind grobgewindige Schrauben zu verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen.
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Werden Trockenbauplatten direkt unter Trapezbleche geschraubt, sind Schnellbauschrauben mit Bohrspitze zu verwenden.
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Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
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tx4680Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100~Hz sein.#
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Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
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Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
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Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
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Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
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Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
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Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
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Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben.
2.3.2 Türen und Zargen
Für den Einbau von Türen in Ständerwände sind folgende Kriterien zu beachten:
Bei einer Raumhöhe bis max. 2,60~m, einer Türbreite bis max. 90~cm sowie einem Türblattgewicht bis max. 25~kg, einschl. der Beschläge, können die Türzargen an normalen CW-Ständerprofilen befesigt werden. Hierbei sind die CW-Ständer- mit den UW-Bodenanschlussprofilen durch Blindnieten zu verbinden.
Die UW-Bodenanschlussprofile müssen etwa 10~cm vor der Türöffnung im Boden verdübelt werden. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, CW-Profile ineinander zu verschachteln, so dass durch die kastenförmige Asbildung eine größere Steifigkeit gegen Erschütterungen erzielt wird.
Bei Raumhöhen über 2,60~m, Türbreiten über 90~cm und einem Türblattgewicht über 25~kg, einschließlich Beschläge, muss die Zargenbefestigung an verstärkten, 2~mm dicken U-Aussteifungsprofilen erfolgen. Die U-Aussteifungsprofile sind über Anschlusswinkel mit der oberen und unteren Rohdecke zu verdübeln, wobei sie zum Erreihen einer kraftschlüssigen Verbindung am Fußboden nicht in die UW- Anschlussprofile eingestellt werden dürfen. Die Langlöcher in den U-Aussteifungsprofilen und Anschlusswinkeln ermöglichen den Ausgleich geringer Raumhöhentoleranzen sowie die Aufnahme von begrenzten Deckendurchbiegungen.
Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können.
Für Türen bis R'w =~37~dB müssen Zargen mit Blechstärke über 2~mm verwendet werden; sie sind mit Mineralfaser satt auszustopfen. Bei Blechstärken über 2~mm müssen Gipskarton-Plattenstreifen zur Erzielung eines Antidröhneffektes in die Zarge eingeklebt werden.
Für Türen bis R'w =~42~dB müssen grundsätzlich Zargen mit einer Blechstärke über 2~mm verwendet werden; die Zargen sind mit Mörtel zu hinterfüllen.
Bei nicht oberflächenfertigen Stahlzargen sind Gummidichtungen erst nach der Endbeschichtung einzubauen; sie sind nur an den Ecken zu stoßen.
Bei Angebotsabgabe sind~-~falls aus der Sicht des Bieters erforderlich~-~Prospekte oder Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig die Voraussetzungen für den
Einbau der Stahlzargen geschaffen werden können.
OK Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in
Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen.
Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen.
Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge.
Bei Einbau von Holztürzargen sind in die CW-Ständer oder U-Aussteifungsprofile im Bereich der Befestigungspunkte Dübelhölzer, bei Wänden mit Schallschutzanforderungen Füllhölzer auf die ganze Länge der Profile einzubauen und mit diesen zu verschrauben; auf die Dichtung an der Schwelle ist zu achten.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen
provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebene Leistung an mehrere Nachunternehmer
zu vergeben.
Teil 2 - Besonderer Teil - Trockenbauarbeiten
1.01 Richard- Wagner- Str. 27 - 31
1.01
Richard- Wagner- Str. 27 - 31
1.02 Franz- Liszt- Str. 2 + 4 + 6
1.02
Franz- Liszt- Str. 2 + 4 + 6
1.03 Weikertsblochstr. 56
1.03
Weikertsblochstr. 56
1.04 Stundenlohnarbeiten
1.04
Stundenlohnarbeiten
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