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Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten - Ausbau DG
Bauvorhaben: Franz-Liszt-Quartier in Offenbach:
- Richard-Wagner-Str. 27 - 31
- Franz-Liszt-Str. 2 - 6
- Weikertsblochstr. 56
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten - Ausbau DG
1 Bodenbelagsarbeiten
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Bodenbelagsarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Im Franz- Liszt- Quartier in Offenbach sollen 7 Häuser einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle unterzogen werden. Dabei werden die Dachgeschosse neu erstellt und für die Nutzung als Wohnungen ausgebaut.
Alle 7 Gebäude haben drei Vollgeschosse und verfügen über flach geneigte Satteldächer, die derzeit nicht als Wohnraum genutzt werden können.
Bei den zu sanierenden Gebäuden handelt es sich um die Wohnhäuser in den Bereichen I und II:
Bereich I: Richard- Wagner- Straße 27 – 31
Franz- Liszt- Straße 2 - 6
Bereich II: Weikertsblochstraße 56
Während der Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäude in den Etagen EG - 2.OG bewohnt.
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 365 gelten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere
DIN 18 353 Estricharbeitem
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails.
Ausführungsvorschriften
Pflegeanleitungen sind dem AG für alle verlegten Bodenbeläge bei Abnahme zu übergeben.
Bodenbeläge werden ohne Unterlage mit stuhlrollengeeigneten Klebstoffen verklebt.
Es dürfen nur Klebstoffe eingesetzt werden, die nach Art und Klebstoffmenge für den angebotenen Belag von der Klebstoffindustrie freigegeben und empfohlen werden. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein.
Klebstoffe dürfen folgende Bestandteile nicht enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol, sowie alle weiteren zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordneten Lösungsmittel und Zusatzstoffe.
Grundsätzlich dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen. Nicht einzusetzen sind beispielsweise asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Baustoffe, sowie unter Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe. (z.B. FCKW geschäumte Platten). Alle verwendeten Baustoffe müssen baubiologisch unbedenklich sein.
Im Übergang zu anderen Baustoffen und Bauteilen sind Anschlussfugen herzustellen.
Materialwechsel sind mittels Übergangsschiene sauber auszuführen.
An durchdringenden Bauteile ist sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden.
Die vorhandenen Zargen werden ausgebaut und durch Stahlzargen bzw. Stahleckzargen ersetzt. Die Stahlzargen stehen auf dem vorhandenen Estrich. Ein passgenaues Anarbeiten an die eingesetzten Stahlzargen einschl. Verfugung ist Leistung des AN.
Alle Bodenbeläge sind nach Herstellervorschrift auf fertig vorbereitetem Untergrund vollflächig und unter Berücksichtigung der Rapportangaben zu verkleben.
Grundsätzlich sind die neuesten, vom Hersteller herausgegebenen Verlegeanleitungen zu beachten. Sollte es sich als erforderlich erweisen, so ist mit dem Hersteller Rücksprache zu nehmen.
Klebstoffrückstände auf dem Bodenbelag sind sofort zu entfernen.
Die Untergrundvorbehandlung erfolgt durch Aufbringen einer Spachtelmasse bzw. bei größeren Unebenheiten einer Ausgleichsmasse. Die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ist so aufzubringen, dass sie sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbindet, nicht reißt und ausreichend druckfest ist. Für die Verträglichkeit der Spachtelmasse mit dem Klebstoff und dem Untergrund ist der Bieter verantwortlich.
Herstellen von Randdämmstreifen bei Estrichausbesserungen im Randbereich einschl. entfernen der überstehenden Randstreifen.
Auf Estrichen, mit denen sich die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ungenügend verbindet, ist ein Voranstrich als Haftbrücke zur Erzielung einer besseren Adhäsionsfähigkeit aufzubringen.
Es sind Spachtelmassen, die für die Untergründe geeignet sind, einzusetzen. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein, auch im Zusammenhang mit den sie berührenden bauseitigen Materialien wie Estrich oder Oberbelag.
Der Beanspruchung des Oberbelages entsprechend sind ausschließlich geprüfte Systeme zur Untergrundvorbehandlungen zugelassen.
Auf Verlangen des AN sind geeignete Nachweise / Prüfzeugnisse vorzulegen.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Bei Anschlüssen an aufgehende Bauteile ohne Sockelleisten oder an Schienen und dergleichen sind sämtliche sichtbaren Randabschlüsse scharfkantig und glatt herzustellen und vorher sauber anzuspachteln, so dass ein exakter Abschluss entsteht. Die Fuge ist dauerelastisch zu verfugen.
Übergangsschienen sind ohne sichtbare Schrauben anzubringen, das Kleben ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. Reservebelag von jeder Sorte von je 10 m² sind dem AG zu überlassen.
Maßgebende technische Vorschriften
HINWEIS Die nachfolgenden Positionen beziehen sich auf 14 Bäder in den Dachgeschossen der folgenden Objekte:
- Richard-Wagner-Str. 27 - 31
- Franz-Liszt-Str. 2 - 6
- Weikertsblochstr. 56
Bei der Preisbildung ist einzukalkulieren, dass die Ausführung hausweise mit Unterbrechungen erfolgen wird.
HINWEIS
1.01 Richard- Wagner- Str. 27 - 31
1.01
Richard- Wagner- Str. 27 - 31
1.02 Franz- Liszt- Str. 2 + 4 + 6
1.02
Franz- Liszt- Str. 2 + 4 + 6
1.03 Weikertsblochstr. 56
1.03
Weikertsblochstr. 56
1.04 Stundenlohnarbeiten
1.04
Stundenlohnarbeiten
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