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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt:
Technische Geschäftsführung
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Kaufmännische Geschäftsführung
OTTO QUAST Fertigbau GmbH
Weidenauer Str. 265
57076 Siegen
OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW.
Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich.
Baubeginn: ca. Januar 2026
Fertigstellung: Mitte 2028 / Ende 2028
Adresse: OCS Optical Conrtol Systems GmbH
Robert-Bosch-Straße 12
44806 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Luca Frederic Sting
Tel.: 0271-695 184
Mobil: 0151-53161545
E-Mail: luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile
1.1. Allgemein
Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande.
1.2. Vertragsgrundlage
Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Baustellenorganisation & -logistik
2.1. Bauleiter
AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist.
2.2 Entsorgung von Abfällen
Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen.
2.3. Baustellenordnung
Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.:
- Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung
- Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot)
- PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe)
- Ordnung und Sauberkeit
- Verhalten bei Unfällen und Gefahren
2.4. Logistik
Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar.
2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer
Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot.
Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht.
Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen.
3. Ausführungsbedingungen
3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer
Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen.
3.2. Bautagebuch (BTB)
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert.
3.4. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren.
4. Technische Hinweise
4.1. Materialien
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen.
4.2. Informations- und Prüfungspflichten
Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist.
4.3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung.
Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Bemerkungen Allgemeine Bemerkungen
Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet.
Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat.
Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten.
Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.
Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben.
Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben.
Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden.
Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen.
Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen.
Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen.
Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen.
Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen.
Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen.
Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer.
Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber.
Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitunggemessenen Leistungen.
Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen. Rechnungslegung erbitten wir in zweifacher Ausfertigung .
Allgemeine Bemerkungen
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Produktvorstellung
Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination.
https://www.capmo.com/
Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. „Tickets“) sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten.
Aufgabenbeschreibung
Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Einweisung
Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sonnenschutzanlagen ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sonnenschutzanlagen
Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Die Sonnenschutzanlagen sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung auszuführen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Sonnenschutzanlagen. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Raffstoreanlagen einschließlich der erforderlichen Steuerung und Not-Raffung.
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
Die Profil-, Zubehör-, Verbindungsungsmaterial muss nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen.
Der AN hat sicherzustellen, dass die von ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören, oder einen gleichwertigen schlüssigen produktspezifischen Recyclingprozess (PRP) nachweisen können.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v.g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Stahlteile (Anker-, Unterkonstruktionen, geschweißte Konstruktionen, etc.) sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Stahlbleche sind verzinkt auszuführen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen sowie das Nacharbeiten von etwaigen Schweißstellen hat entsprechend DIN EN ISO 1461 zu erfolgen.
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und für Wartungen nicht zugänglich sind, z. B. Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen von vorgehängten Fassaden (Kaltfassaden) sowie alle Verbindungsteile sind grundsätzlich aus rostfreiem Edelstahl herzustellen.
Als Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente dürfen, ohne besonderen Korrosionsschutznachweis gemäß DIN 18516-1, nur nichtrostende Stähle bzw. Stähle gemäß der allgemeine bauaufsichtlichen Zulassung "Z-30.3-6" vom 05.März 2018 der Informationsstelle Edelstahl Rostfrei, verwendet werden.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende Bauteile, besonders wenn sie legiert sind, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen.
Auf Anforderung des AG hat der AN über die Einhaltung der v. g. Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Die Angaben der formalen Profilabmessungen (Bautiefen und Ansichtsbreiten von außen) und der Konstruktionsmerkmale sind zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung in den jeweiligen Positionen den Vorbemerkungen vor.
Zubehörteile wie Verbinder, Abstandshalter, Seilhalter etc. werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Es gelten zudem folgende Normen:
DIN EN 1932, Ausgabe: 2013-09
DIN EN 12216 Ausgabe: 2002-11
DIN EN 12045 Ausgabe: 2000-12
DIN EN 13120 Ausgabe: 2009-04
DIN EN 13125 Ausgabe: 2001-10
DIN EN 13363-1 Ausgabe: 2007-09
DIN EN 13363-1, Berichtigung 1 Ausgabe: 2009-09
sowie die Berichtigung zu DIN EN 13363-1:2007-09
DIN EN 13363-2 Ausgabe: 2005-06
DIN EN 13363-2 Berichtigung 1 Ausgabe 2007-04
sowie die Berichtigungen zu DIN EN 13363-2:2005-06
DIN EN 13659 Ausgabe: 2015-07
DIN EN 14201 Ausgabe 2004-04
DIN EN 14115 Ausgabe: 2002-04
DIN EN 14500 Ausgabe: 2008-08
DIN EN 14501 Ausgabe: 2006-02
DIN EN 17037 Ausgabe: 2019-03
DIN EN 60335-2-97 Ausgabe: 2010-07
DIN EN 60335-2-97/A2 Ausgabe : 2008-01
DIN EN 60335-2-97/A11, Normentwurf, Ausgabe: 2008-07
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Sonnenschutzanlagen
41 ALUMINIUM-RAFFSTOREANLAGEN, SCHIENENGEFÜHRT
41
ALUMINIUM-RAFFSTOREANLAGEN, SCHIENENGEFÜHRT
41.10 Untergeschoss
41.10
Untergeschoss
41.20 Erdgeschoss 00 E00
41.20
Erdgeschoss 00 E00
41.30 Erdgeschoss 01 E01
41.30
Erdgeschoss 01 E01
41.40 1.Obergeschoss 1.OG
41.40
1.Obergeschoss 1.OG
41.50 2.Obergeschoss 2.OG
41.50
2.Obergeschoss 2.OG
42 STEUERUNG
42
STEUERUNG
42.__.0001 Motorsteuereinheiten MSE 2 AP, liefern und montieren Motorsteuereinheiten für die Ansteuerung bis zu zwei Motoren, pro Raffstoreanlage, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Kompakt 2 AP oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
Für die Ansteuerung von bis zu 2 Motoren über die Sonnenschutzzentrale. An die Motorsteuereinheit können gleichzeitig 2 Antriebe angeschlossen werden. Für die örtliche Bedienung ist pro Motorausgang auch ein separater Taster anschließbar. Die Motorsteuereinheit wird über getrennte Steuer- und Kraftschleifleitungen betrieben. Die Sicherheitskleinspannung wird in der Motorsteuereinheit selbst erzeugt. Ein externes Netzteil ist nicht notwendig. Es können unterschiedliche Programme für Sonnenschutzprodukte mit und ohne Lamellen eingestellt werden. Ein örtlicher Fahrbefehl wird je nach Programmierung nach 2 Sek. oder sofort gespeichert. Bei einem Zentralbefehl wird dieser Fahrbefehl gelöscht und die örtliche Bedienung blockiert. Alle Anschlussklemmen sind zur sicheren Montage als Schraubklemmen ausgeführt. Am Gerät ist das Logikverhalten, Zeitlogik oder Permanentlogik, über einen Kodierschalter umschaltbar. Zudem ist das Gehäuse halogenfrei ausgeführt und entspricht der Prüfung nach UL-94 V0. Es sind sowohl REG- als auch ein Aufputzgehäuse lieferbar. Für je zwei Motorausgänge ist eine wechselbare Feinsicherung zur Absicherung der Motorleitung vorhanden.
42.__.0001
Motorsteuereinheiten MSE 2 AP, liefern und montieren
E
18,00
St
42.__.0002 Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung der zuvor beschriebenen Motorsteuereinheit im UP- Gehäuse, inkl. der Lieferung und Montage aller notwendigen Komponenten.
42.__.0002
Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse
E
1,00
St
42.__.0003 Motorsteuereinheiten MSE 3 AP, liefern und montieren Motorsteuereinheiten für die Ansteuerung bis zu drei Motoren, pro Raffstoreanlage, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Kompakt 3 AP oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
42.__.0003
Motorsteuereinheiten MSE 3 AP, liefern und montieren
E
14,00
St
42.__.0004 Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung der zuvor beschriebenen Motorsteuereinheit im UP- Gehäuse, inkl. der Lieferung und Montage aller notwendigen Komponenten.
42.__.0004
Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse
E
1,00
St
42.__.0005 Motorsteuereinheiten MSE 4 AP, liefern und montieren Motorsteuereinheiten für die Ansteuerung bis zu vier Motoren, pro Raffstoreanlage, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Kompakt 4 AP oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
42.__.0005
Motorsteuereinheiten MSE 4 AP, liefern und montieren
E
21,00
St
42.__.0006 Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung der zuvor beschriebenen Motorsteuereinheit im UP- Gehäuse, inkl. der Lieferung und Montage aller notwendigen Komponenten.
42.__.0006
Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse
E
1,00
St
42.__.0007 Motorsteuereinheiten MSE 6 AP, liefern und montieren Motorsteuereinheit, für die Ansteuerung bis zu 6 Motoren pro Raffstoreanlage, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Kompakt 6 AP oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
42.__.0007
Motorsteuereinheiten MSE 6 AP, liefern und montieren
E
54,00
St
42.__.0008 Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung der zuvor beschriebenen Motorsteuereinheit im UP- Gehäuse, inkl. der Lieferung und Montage aller notwendigen Komponenten.
42.__.0008
Mehr-/ Minderpreis für die Ausführung im UP- Gehäuse
E
1,00
St
42.__.0009 Geschossansteuerungen, liefern und montieren Geschossansteuerungen, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Kompakt mit AP Gehäuse oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
Geschossansteuerung Kompakt AP für bis zu 4 Fassaden. Der Geschossansteuerverteiler muss speziell für Motorsteuereinheiten mit internem Netzteil ausgelegt sein. Je Fassade muss sowohl ein Taster- als auch ein Zentraleingang zur Verfügung stehen. Jede Fassade muss einzeln über eine Sonnenschutzzentrale bedienbar sein. Die vier Fassadenausgänge müssen potentialfrei ausgeführt sein. Ein örtlicher Fahrbefehl muss nach einem Tastendruck von länger als 2 Sekunden gespeichert werden, die fest eingestellte Laufzeit muss 3 Minuten betragen. Bei Erreichen der unteren Behangposition erfolgt kein Wendeimpuls. Bei einem Zentralbefehl muss ein gespeicherter Fahrbefehl gelöscht und die örtliche Bedienung blockiert werden. Bei einem Tastendruck kürzer als 2 Sekunden darf der Fahrbefehl nicht gespeichert werden, die Behänge müssen schrittweise gefahren werden können. Alle Anschlussklemmen müssen als 2,5 qmm Schraubklemmen ausgeführt sein. Das Gehäuse muss der Norm für Installationseinbaugeräte nach DIN 43880 entsprechen. Es müssen sowohl ein REG- als auch ein Aufputzgehäuse lieferbar sein.
42.__.0009
Geschossansteuerungen, liefern und montieren
E
12,00
St
42.__.0010 Steuerungszentrale liefern und montieren
42.__.0010
Steuerungszentrale liefern und montieren
E
2,00
St
42.__.0011 Wetterstation liefern und montieren Wetterstation, inkl. Messwertgeber, beheizt, inkl. feuerverzinktem Standrohr, Länge 1 Meter für Wand oder Deckenmontage, liefern und montieren.
Fabrikat: WAREMA Wetterstation multisense 1002 824 oder glw.
Angebotenes Fabrikat:..................................................................
Abmessungen (B x H x T):55 x 155 x 100 mm
Spannungsversorgung:24 V DC (über Zentrale)
Der Messwertgeber erfasst:
-Helligkeit
-Dämmerung
-Niederschlag
-Außentemperatur
-Windgeschwindigkeit
Zur genauen Erfassung der Sonneneinstrahlung getrennt nach Himmelsrichtungen müssen vier Photodioden zur Verfügung stehen. Die Erfassung der Dämmerung muss ohne zusätzlichen Messwertgeber mittels einer der vier Photodioden erfolgen. Die Niederschlagssensorfläche muss beheizbar ausgeführt sein und muss sich unter 15° Celsius selbstständig zuschalten.
Die Spannungsversorgung für die Wetterstation muss über die Sonnenschutzzentrale erfolgen, so dass keine zusätzlichen Netzteile notwendig sind. Zudem muss der Anschluss am Messwertgeber steckbar ausgeführt sein und über eine 4-adrige Anschlussleitung erfolgen.
Befestigt wird die Wetterstation mittels Montagebügel an der Fassade bzw. auf der Dachfläche.Eine Verlängerung der Leitung muss bis max. 200 Meter möglich sein.
42.__.0011
Wetterstation liefern und montieren
E
1,00
St
42.__.0012 Parametrierung und Inbetriebnahme der Sonnenschutzanlagen Parametrierung der Sonnenschutzsteuerung anhand vorliegender Unterlagen wie Übersicht der eingebauten Geräte und angeschlossenen Motoren sowie den funktionalen Anforderungen des Bauherrn an die Sonnenschutzsteuerung.
Inbetriebnahme und Funktionsprüfung / Probelauf der Sonnenschutzsteuerung in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und der ausführenden Elektrofirma. Einweisung des Nutzers in Bedienung und Funktionen der Sonnenschutzsteuerung.
42.__.0012
Parametrierung und Inbetriebnahme der Sonnenschutzanlagen
P
1,00
psch
43 WERKPLANUNG
43
WERKPLANUNG
43.__.0001 Werkplanung Werkplanung des objektspezifischen Leitungsschema für die zuvor beschriebenen Sonnenschutzanlagen und der erforderlichen Steuerung.
43.__.0001
Werkplanung
P
1,00
psch
44 STUNDENLOHNARBEITEN
44
STUNDENLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU STUNDENLOHNARBEITEN
Die nachfolgend aufgeführten Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach Aufforderung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Stundennachweise sind der Bauleitung arbeitstäglich unaufgefordert zur Anerkennung vorzulegen.
Angeboten wird für die jeweilige Arbeitskraft ein Verrechnungssatz, der sämtliche Aufwendungen enthält (Zuschläge für Gemeinkosten,Sozialkassnbeiträge, vermögenswirksame Leistungen u.a. sowie Lohnnebenkosten). Zuschläge für evtl. Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind nicht eingerechnet.
Der Verrechnungssatz ist unter der Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt. Er ist unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
44.__.0001 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
44.__.0001
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
44.__.0002 Stundensatz Facharbeiter
44.__.0002
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
44.__.0003 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
44.__.0003
Stundensatz Helfer
E
1,00
h