Sanitär
OCS Neubau Firmenzentrale Fertigungsgebäude mit Verwaltung und Tiefgarage
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt: Technische Geschäftsführung Runkel Hochbau GmbH Hessische Straße 10-12 57074 Siegen Kaufmännische Geschäftsführung OTTO QUAST Fertigbau GmbH Weidenauer Str. 265 57076 Siegen OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW. Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich. Baubeginn:        ca. Januar 2026 Fertigstellung:    Mitte 2028 / Ende 2028 Adresse:           OCS Optical Conrtol Systems GmbH                         Robert-Bosch-Straße 12                         44806 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Herr Luca Frederic Sting Tel.:                  0271-695 184 Mobil:               0151-53161545 E-Mail:              luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile 1.1. Allgemein Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande. 1.2. Vertragsgrundlage Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik. 2. Baustellenorganisation & -logistik 2.1. Bauleiter AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist. 2.2 Entsorgung von Abfällen Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen. 2.3. Baustellenordnung Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.: - Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung - Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot) - PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe) - Ordnung und Sauberkeit - Verhalten bei Unfällen und Gefahren 2.4. Logistik Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar. 2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden. Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot. Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht. Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen. 3. Ausführungsbedingungen 3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen. 3.2. Bautagebuch (BTB) Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert. 3.4. Arbeitszeiten Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren. 4. Technische Hinweise 4.1. Materialien Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen. 4.2. Informations- und Prüfungspflichten Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist. 4.3. Qualitätssicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung. Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Mitwirkung "Digitale Baustelle" Produktvorstellung Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination. https://www.capmo.com/ Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. „Tickets“) sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten. Aufgabenbeschreibung Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Einweisung Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Vorbemerkung Vorbemerkung Für die Ausführung der Sanitäranlage sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und DIN Vorschriften, bezogen auf den neuesten Stand, zu verwenden. Es gilt die VOB Teil C. Die Trinkwasserinstallation ist gemäß DIN 1988-100, DIN EN 806, DIN EN 1717, TrinkwV 2001 und VDI 6023, bezogen auf den neusten Stand, herzustellen. Soweit in der Beschreibung Qualitätsangaben über Materialien fehlen, sind nur solche bester Qualität zu verwenden. Alle Teile, die zur Erstellung der Anlage gehören und nicht besonders erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage unerlässlich sind, müssen in den Preisen enthalten sein. Alternativvorschläge sind mit einer kurzgefassten technischen Erläuterung und mit Mehr- oder Minderkosten dem Angebot beizulegen. Abweichung von der Planung und dem Auftrag sind dem Auftraggeber und dessen Beauftragten unaufgefordert sofort als solche schriftlich mitzuteilen. Dies gilt sowohl für die Planung wie auch für die Ausführung. Die zur Erstellung benötigten Schalt- und Stromlaufpläne sowie Kabellisten sind vom Auftragnehmer zu liefern. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die technischen Anlagen auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, und haftet ohne Einschränkung für die vorschriftsmäßige Ausführung, die verlangten Nutzeffekte und das Funktionieren der gesamten Anlagen. Die Prüfung und Abnahme und evtl. erforderlichen Nachabnahmen sind für den Auftraggeber kostenlos durchzuführen und rechtzeitig zu beantragen. Behördliche vorgeschriebene Abnahmen (TÜV, LGA etc.) sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Desgleichen hat der Auftragnehmer die Montageplanung nach VOB Teil C zu erbringen, die Montagezeichnungen mit den zuständigen Behörden, Stadtwerken, Branddirektion etc. auf Einhaltung der entsprechenden Auflagen durchzusprechen. Hierdurch entstehende Reise- oder sonstige Nebenkosten sind im Festpreis enthalten. Dichtigkeitsproben sind erforderlich und auch in Teilabschnitten durchzuführen. Der Auftraggeber oder dessen Beauftragter ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an den Dichtigkeitsproben teilnehmen kann. Dichtigkeitsproben und Einregulierungen sind durch Protokolle zu belegen. Alle Geräte sind nach energetischen- und für den Bauherrn wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und anzubieten. Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb notwendigen Zubehör auszurüsten. Für die Dichtungselemente sind entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen. Die Befestigungen sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern. Der Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist rechnerisch vorzulegen, einschließlich der Eignung der bauaufsichtlich zugelassenen Dübel. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen usw. muss geräusch- und wartungsfrei sein. Verwendung und Gebrauch von Schussapparaten ist verboten. Trinkwasserhygiene und Wasserschadensminimierung Dieser Leitfaden dient dazu durch fachgerechtes Abdrücken, Spülen und Desinfizieren von Trinkwasserleitungen, die Qualität in der Installation von Trinkwasserleitungen zu verbessern bzw. zu Gewährleisten. 1. Trinkwasserleitungen Bei der Montage von Trinkwasserleitungen sollte sehr großen Wert auf die Einhaltung der Trinkwasserhygiene und Dichtigkeit der Rohrleitungen gelegt werden. Die nachfolgend beschriebenen Punkte sind eine Hilfestellung zur Herstellung einer mangelfreien Leistung. Übergeordnet zum Standard des Betreibers stehen die gesetzlichen Verordnungen, DIN- sowie VDI-Normen und die ZVHSK-Merkblätter "Dichtheitsprüfungen von Trinkwasserinstallationen" sowie "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen". 1.1. Bestellung der Rohrleitungen Bereits bei der Bestellung der Ware muss dafür gesorgt werden, dass die Rohrleitungen und -formstücke sowie Ventile in einwandfreiem Zustand auf der Baustelle eingebaut werden. Hierzu gehören: - Rohrendkappen auf allen Rohrleitungen - Rohrformstücke in eingeschweißten Beuteln - Ventile einzeln in Kartons verpackt oder in Beuteln eingeschweißt Diese Maßnahme dient dazu zu verhindern, dass Staub und Schmutz in das Rohrsystem gelangen. Großgeräte, oder zusammenhängende Anlagenteile, die einer werkseitigen Prüfung unterliegen, sind seitens des Herstellers ebenfalls hygienisch einwandfrei zu liefern. Hierbei ist eine Hygiene-Bescheinigung des Geräteherstellers anzufordern. Ebenfalls sind bei der Bestellung alle erforderlichen Datenblätter und die Materialgüte für die Produkte für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie Revisionsunterlagen beim Lieferanten/Hersteller abzufordern. 1.2. Rohrsysteme - Edelstahl als Rohrmaterial ist grundsätzlich sortenrein, also alle Rohre und Rohrformstücke vom gleichen Hersteller in der Materialgüte 1.4401 zu verarbeiten. - Kupfer als Rohrmaterial, ist grundsätzlich sortenrein, also alle Rohre und Rohrformstücke nur als Kupferrohr nach DIN 1786 zulässig. - Mehrschichtverbundrohrsysteme ist grundsätzlich, also alle Rohre und Rohrformstücke, nur vom gleichen Hersteller zulässig. Das Rohrsystem muss für maximale Betriebstemperaturen von 95°C, z.B. für thermische Desinfektionszwecke, unabhängig von Zeitangaben mit einem maximalen Dauerbetriebsdruck von mindestens 10 bar bei 95°C zugelassen sein. Dabei ist zu beachten, dass sämtliche Rohrsysteme, ob Edelstahl-, Kupfer - oder Mehrschichtverbundrohrsysteme, unverpresst undicht sein müssen! Sämtliche Presswerkzeuge müssen vom jeweiligen Hersteller für die jeweilig verwendeten Rohrleitungssysteme zugelassen sein. 1.3. Montage auf der Baustelle Bevor mit der Montage auf der Baustelle begonnen wird, sind folgende Dinge zu beachten: - Rohrsysteme für Trinkwasserleitungen dürfen nur mit geeigneten Rohrscheidewerkzeugen geschnitten werden. - Die Anforderungen aus Trinkwasserverordnungen, VDI 6023 sowie DIN- Normen und DVGW-Arbeitsblätter W551 und W553 sind bei der Montage einzuhalten. Die Edelstahl- bzw. Kupferleitungen sind entsprechend mit einem Rohrabschneider, mechanisch oder elektrisch abzulängen und anschließend beide Rohrenden mit einem Entgrater außen und innen zu entgraten. Die Verarbeitung von Mehrschichtverbundrohr geschieht analog. Die Rohrleitungen sind entsprechend der Montageplanung und Montageanweisung des Herstellers auf der Baustelle zu verlegen. Die Zuverlässigkeit jedes einzelnen Monteurs kann dahingehend überprüft werden, wenn zu Qualitätssicherungsgründen ein Rohrformstück herausgeschnitten wird und dem Hersteller auf eine richtige Verarbeitung hingehend untersucht wird. Dies kann grundsätzlich jederzeit während der Bauzeit eingefordert werden, ohne dass deswegen Mehrkosten angemeldet werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. 1.4. Druckprobe Die Druckprobe ist in mehreren Schritten nach ZVHSK-Merkblatt Dichtheitsprüfungen von Trinkwasserinstallationen durchzuführen. 2. Sanitär Inbetriebnahme Trinkwasser ist ein wertvolles Lebensmittel und bedarf auf Grund der erhöhten Hygieneanforderungen besonderer Beachtung. 2.1. Hygiene - Einhaltung der Trinkwasserverordnung in gültiger Fassung - Einhaltung der Forderungen der VDI 6023 - Einhaltung der DIN 1988 - DVGW Arbeitsblätter W551 und W553 - Druckprüfungen vor Inbetriebnahme. 2.2. Voraussetzung für die Inbetriebnahme Gewerk Sanitär: - Alle Leitungen und Armaturen im Gesamtnetz sind abgedrückt mit Druckmessschreiber und   Abdrückplan. - Die Fertigmontage inkl. Waschbecken, Mischbatterien, Duschen, Auslaufventile müssen montiert sein   (ausgenommen nicht ausgebaute Bereiche, hier sind Spülmöglichkeiten zu installieren). - Falls vorhanden müssen alle regelungstechnischen Bauteile hydraulisch und elektrisch angeschlossen   sein. - An den Warmwasserbereitern / Ladestationen / Frischwasserstationen müssen alle elektrischen   Verbindungen aufgelegt sein und Spannung für die Pumpen und ggf. autarke Regler muss am REP-   Schalter anstehen. - Festlegung der Wasserprobestellen mit dem Fachplaner / Nutzer und vertraglichen Gegebenheiten. - Spülabschnitte müssen in Form eines Spülplanes festgelegt sein. - Probeentnahmearmaturen müssen definiert sein, z.B. nach allen Wasserbehandlungsanlagen - Abwassernetz muss vollständig angeschlossen und in Betrieb genommen sein. - Hydraulische Einstellwerte für Armaturen, z.B. Zirkulationsventile, müssen bekannt sein. 2.3. Arbeiten bevor Wasser in die Leitungen strömt: Von der nachfolgenden Vorgehensweise kann nur in Abstimmung mit dem AG abgewichen werden, z.B. bei Kleinmaßnahmen. 1. Am Einspeisepunkt (Hausanschluss) ist eine Wasserprobe zu ziehen und die Prüfung des Ergebnisses abzuwarten. Wasser darf erst in das Leitungsnetz, wenn die Trinkwasserprobe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Probe ist durch ein unabhängiges Institut durchzuführen. 2. Druckprobe des Gesamtsystems. 2.4. Arbeiten mit Trinkwasser 1. Abschnittsweises Befüllen der Leitungen mit Trinkwasser und Spülen mit Trinkwasser 2. Druckprobe nach ZVHSK Merkblatt mit Wasser 15 Bar (hierzu ist das Netz zu 100% mit Wasser zu befüllen, der Druck wird mit Stickstoff 5.0 am Einspeisepunkt eingebracht. Vorher sind alle Sicherheitsventile zu demontieren und danach wieder anzubringen!!! 3. Entleeren aller Leitungen bis zum Hausanschluss 4. nach ZVHSK Merkblatt Spülen 5. Wasserbeprobung gem. aktueller TWVO durch ein unabhängiges Institut durchführen lassen: 6. Alle Regelventile Zirkulation auf Betriebszustand einstellen (hydraulischer Abgleich) 3. Betrieb der Wasseranlage bis zur Übergabe Für alle In Betrieb genommenen Anlagen muss ein regelmäßiger Wasseraustausch alle 72 h gewährleistet sein bzw. sichergestellt sein. Hier ist ein Spülvermerk im Betriebsbuch zu führen! Warmwasseranlage permanent nach DVGW Arbeitsblatt W551 und W553 mit 60 °C betreiben, auch hier muss alle 72h das Wasser ausgetauscht werden. Hier ist ein Spülvermerk im Betriebsbuch zu führen! Betriebsbuch und Hygieneplan nach VDI 6023 führen. Bei den nachfolgenden Positionen ist die Lieferung und Montage zu kalkulieren. Die nachfolgenden Punkte sollten in den Positionen berücksichtigt sein: - Frachten, Verpackung, Transport der Materialien,   Werkzeuge und Montagemaschinen frei Baustelle - Vorhalten und Rücktransport der Werkzeuge und Geräte - Angaben und Überwachung der bauseitigen Leistungen - Fahrgelder, Wegegelder, Auslösung, usw. - Überwachung der Montage - Anfertigung von Montagezeichnungen,   Vorlage min. 2-fach in Papierform - Anfertigen von Einreichplänen - Teilnahme an der behördl. Komissionierung und Kollaudierung - Erbringung aller erforderlichen Atteste - Anmeldungen und Anträge bei Behörden oder diesen   gleichzusetzenden Stellen (Schornsteinfeger, Bauamt, usw.).   Anfertigung der hierzu notwendigen Unterlagen - Koordinierung mit dem Elektriker und Übergabe der   Verdrahtungspläne, Schaltpläne und Schemata - TÜV bzw. Gutachterabnahme Alle Positionen inkl. Lieferung und Montage zur fertigen Arbeit
Vorbemerkung
01 Entsorgungsleitungen und Zubeör
01
Entsorgungsleitungen und Zubeör
01.01 Abwasser
01.01
Abwasser
01.02 Regenwasser Notentwässerung
01.02
Regenwasser Notentwässerung
01.03 Regenwasser Hauptentwässerung
01.03
Regenwasser Hauptentwässerung
01.04 Regenwasser Freispiegelentwässerung
01.04
Regenwasser Freispiegelentwässerung
02 Versorgungsleitungen und Zubehör
02
Versorgungsleitungen und Zubehör
02.01 Trinkwasserleitung und Zubehör
02.01
Trinkwasserleitung und Zubehör
03 Einrichtungsgegenstände
03
Einrichtungsgegenstände
03.01 Ausgußbecken
03.01
Ausgußbecken
03.02 Teeküche
03.02
Teeküche
03.03 WC
03.03
WC
03.04 Behinderten-WC
03.04
Behinderten-WC
03.05 Dusche
03.05
Dusche
03.06 Aussenzapfstellen
03.06
Aussenzapfstellen
04 Wärmedämmung und Zubehör
04
Wärmedämmung und Zubehör
04.01 Rohrdämmung und Zubehör
04.01
Rohrdämmung und Zubehör
04.02 Brandschutz und Zubehör
04.02
Brandschutz und Zubehör
04.03 Dämmung Regenwasser
04.03
Dämmung Regenwasser
05 Allgemeinkosten
05
Allgemeinkosten
05.__.0001 Obermonteurstunde Obermonteurstunde Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
05.__.0001
Obermonteurstunde
E
1,00
Stck
05.__.0002 Monteurstunde Monteurstunde Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
05.__.0002
Monteurstunde
E
1,00
Stck
05.__.0003 Helferstunde Helferstunde Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
05.__.0003
Helferstunde
E
1,00
Stck
05.__.0004 Kernbohrungen bis 100mm Kernbohrung durch Betondecke bzw. -wand herstellen. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu dessen Lasten aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Kernbohrung bis Durchmesser 100 mm Stärke bis 250 mm
05.__.0004
Kernbohrungen bis 100mm
13,00
Stck
05.__.0005 Kernbohrungen 150 mm Kernbohrung durch Betondecke bzw. -wand herstellen. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu dessen Lasten aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Kernbohrung Durchmesser 150 Stärke bis 250 mm
05.__.0005
Kernbohrungen 150 mm
67,00
Stck
05.__.0006 Kernbohrungen 200 mm Kernbohrung durch Betondecke bzw. -wand herstellen. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu dessen Lasten aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Kernbohrung Durchmesser 200 Stärke bis 250 mm
05.__.0006
Kernbohrungen 200 mm
15,00
Stck
05.__.0007 Kernbohrungen 250 mm Kernbohrung durch Betondecke bzw. -wand herstellen. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu dessen Lasten aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Kernbohrung Durchmesser 250 Stärke bis 250 mm
05.__.0007
Kernbohrungen 250 mm
3,00
Stck
05.__.0008 Kernbohrungen 300 mm Kernbohrung durch Betondecke bzw. -wand herstellen. Der anfallende Bauschutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu dessen Lasten aus dem Gebäude zu schaffen und zu entsorgen. Kernbohrung Durchmesser 300 Stärke bis 250 mm
05.__.0008
Kernbohrungen 300 mm
1,00
Stck
05.__.0009 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 200 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL-System zur Abdichtung von Durchdringungen mit Rohren und Kabel. Dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Weiße Wanne). Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL als nichtgeteilte Dichtung, mit Gestellringen aus Hochleistungskunststoff, mit integrierter Drehmomentkontrolle durch selbstabscherende Spezialmuttern, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 40 mm, aus EPDM oder NBR, * Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, mit Umwelt-Produktdeklaration (EPD), wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich), mit 25 Jahre DOYMA-Garantie, einschl. Kernbohrungsversiegelung bei Einsatz in Kernbohrungen, * optional mit 4 Fixierlaschen incl. Schrauben, * Außendurchmesser der Medienleitung 110 mm Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser 200 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
05.__.0009
Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 200
2,00
Stk.
05.__.0010 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 200 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL-System zur Abdichtung von Durchdringungen mit Rohren und Kabel. Dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Weiße Wanne). Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL als nichtgeteilte Dichtung, mit Gestellringen aus Hochleistungskunststoff, mit integrierter Drehmomentkontrolle durch selbstabscherende Spezialmuttern, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 40 mm, aus EPDM oder NBR, * Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, mit Umwelt-Produktdeklaration (EPD), wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich), mit 25 Jahre DOYMA-Garantie, einschl. Kernbohrungsversiegelung bei Einsatz in Kernbohrungen, * optional mit 4 Fixierlaschen incl. Schrauben, * Außendurchmesser der Medienleitung 125 mm Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser 200 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
05.__.0010
Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 200
1,00
Stk.
05.__.0011 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 150 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL-System zur Abdichtung von Durchdringungen mit Rohren und Kabel. Dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Weiße Wanne). Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL als nichtgeteilte Dichtung, mit Gestellringen aus Hochleistungskunststoff, mit integrierter Drehmomentkontrolle durch selbstabscherende Spezialmuttern, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 40 mm, aus EPDM oder NBR, * Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, mit Umwelt-Produktdeklaration (EPD), wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich), mit 25 Jahre DOYMA-Garantie, einschl. Kernbohrungsversiegelung bei Einsatz in Kernbohrungen, * optional mit 4 Fixierlaschen incl. Schrauben, * Außendurchmesser der Medienleitung 110 mm Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser 150 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
05.__.0011
Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 150
1,00
Stk.
05.__.0012 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 100 Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL-System zur Abdichtung von Durchdringungen mit Rohren und Kabel. Dicht gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser. Einsatz in bauseitiges Futterrohr oder Kernbohrung (Weiße Wanne). Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno mit ITL als nichtgeteilte Dichtung, mit Gestellringen aus Hochleistungskunststoff, mit integrierter Drehmomentkontrolle durch selbstabscherende Spezialmuttern, mit Elastomer-Dichtung, Dichtbreite 40 mm, aus EPDM oder NBR, * Dichtigkeit gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, gasdicht, mit geprüfter Radondichtigkeit, erfüllt Anforderungen nach FHRK-Standard 40, geprüft nach FHRK Prüfgrundlage GE 101, mit FHRK-Qualitätssiegel ausgezeichnet, mit Umwelt-Produktdeklaration (EPD), wartungsfreie Ausführung (kein Nachspannen erforderlich), mit 25 Jahre DOYMA-Garantie, einschl. Kernbohrungsversiegelung bei Einsatz in Kernbohrungen, * optional mit 4 Fixierlaschen incl. Schrauben, * Außendurchmesser der Medienleitung 40 mm Futterrohr-/Kernbohrungsinnendurchmesser 100 mm liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers montieren.
05.__.0012
Dichtungseinsatz Curaflex Nova® Uno KB 100
1,00
Stk.
05.__.0013 Elektro-Anklemmarbeiten Die von Gewerk Elektro gelegten Kabel an Warmwasserbereiter, Pumpe, Spülstation, Beh. WC, Einzelraumlüfter, Durchlauferhitzer, usw. anklemmen.
05.__.0013
Elektro-Anklemmarbeiten
90,00
Stck
05.__.0014 Druckprobe, Spülen und Füllen der Trinkwasseranlage Druckprobe nur mit Luft bzw. inertem Gas, Spülen und Füllen der Trinkwasserversorgungsanlage gemäß DIN 1988 Teil 2 (über die Durchführung der Druckprobe, des Spülen und Füllen sind dem Bauherrn Protokolle bei der Übergabe zu überreichen) Spülung der Trinkwasserinstallation vor Inbetriebnahme nach erfolgter Druckprüfung nach DIN 1988, Teil 2, Abs. 11.2 (E) ist wie folgt durchzuführen: 1. Entfernen der Baustopfen und Installation von Spüleinrichtungen mit freiem Auslauf (z.B. Kugelhähne etc.) an Entnahmestellen und Anschluss sowie 2. Überbrückung von Unterputzarmaturen ohne Spüleinrichtung 3. Bereitstellung, Montage und Anschluß des Spülkompressors z.B. Fab.: JUDO oder gleichwertig 4. Spülung der Leitungsanlagen 5. Ausbau des Spülkompressors incl. Spülvor- richtungen und fachgerechte Wiedermontage sämtliche Anschlüsse 6. Dichtigkeitsprüfung mit filtriertem Wasser 7. Aufstellung des Spülzertifikats und Übergabe an den Auftraggeber.
05.__.0014
Druckprobe, Spülen und Füllen der Trinkwasseranlage
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1,00
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05.__.0015 Entnahme von Wasserproben Probenahme für Wasseruntersuchungen gem.TrinkwV und DVGW Arbeitsblatt W 551. Die Trinkwasserproben sind bakteriologisch, auf Legionellen, physikalisch und chemisch zu untersuchen. Die Probennahmen sind an den definierten Orten im Trinkwassersystem unmittelbar vor der Übergabe/Inbetriebnahme durchzuführen. Der Untersuchungsbericht muss zur Abnahme vorliegen. Die genau Anzahl der Proben ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Nach 16 Wochen sind die Wasserproben auf die Schwermetale durchzuführen.
05.__.0015
Entnahme von Wasserproben
8,00
Stck
05.__.0016 Spülen der Trinkwasseranlage Spülung der Trinkwasserinstallation als Ersatzmassnahme zur Erhaltung der Trinkwasserqualität bis zur bestimmungsgemäß Übernahme der Anlage durch den Betreiber.
05.__.0016
Spülen der Trinkwasseranlage
16,00
Std
05.__.0017 Desinfektion Trinkwasseranlage Desinfektion der Trinkwasseranlage mit silber- stabilisierten Wasserstoffperoxiod gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 291 sowie nach den Gesetzen des Landes (über die Durchführung der Desinfektion der Trinkwasseranlage ist dem Bauherrn ein Protokoll bei der Übergabe zu überreichen).
05.__.0017
Desinfektion Trinkwasseranlage
E
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1,00
psch
05.__.0018 Erstellen vom Durchbrüchen in Trockenbauwänden Erstellen von Durchbrüchen bis D = 150 mm in Trockenbauwänden, einschl. fachgerechtes Verschließen der Durchbrüchen nach Montage der Rohrleitungen mit erforderlichen Füllmaterial
05.__.0018
Erstellen vom Durchbrüchen in Trockenbauwänden
90,00
Stck
05.__.0019 Verfüllen der Fugen Verfüllen der Fugen an Sanitärobjekten wie Waschtische, WC-Becken, Urinale mit dauerelatischen siliconhaltigen Material, Farbton weiß, am Rückwandbelag zwischen Objekt und Fließe, Fugenausbildung eben einschl. Fugenmaterial und Vorbehandlung des Fugenbereichs.
05.__.0019
Verfüllen der Fugen
65,00
m
05.__.0020 Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL Einweisung des technischen Personals vor Ort in alle errichteten Anlagenteile. Die Einweisung ist zu protokollieren und von dem Einweiser sowie von der eingewiesenen Person zu unterschreiben.
05.__.0020
Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL
P
1,00
psch
05.__.0021 Profilstahlkonstruktion Profilstahlkonstruktion, verzinkt als Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion einschließlich Befestigungsmaterial. Die für die Fertigung benötigten Details und die statischen Berechnungen der Stahlkonstruktion sind durch den Auftragnehmer zu erstellen. Abrechnung nach DIN-Einheitsgewichten.
05.__.0021
Profilstahlkonstruktion
120,00
kg
05.__.0022 Mobiles Gerüst Aufbauen fahrbares Gerüst, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 1 (0,75 kN/m2), Länge Gerüst/-bauteil '2' m, Breite Gerüst/-bauteil '1,5' m, eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, im Gebäude. Vorhaltung bis Ende der Bauzeit
05.__.0022
Mobiles Gerüst
P
1,00
psch
0,00
05.__.0023 MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur Genehmigung Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Montagepläne, Inhalt der Zeichnung: Art der Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Datenträger/Schnittstelle für CAD, als DVD, und im PDF-Format. Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig.
05.__.0023
MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur Genehmigung
P
1,00
psch
0,00
05.__.0024 Bestands- und Revisionsunterlagen bei der mängelfreien Übergabe sind dem Bauherrn folgende Unterlagen in mind. 3-facher Ausfertigung zu übergeben: - 1 Ausfertigung der Revisionsunteralgen ist 4 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu übergeben - Bestandsplansatz, farbig angelegt - Installationspläne für alle Rohrleitungen - Planergänzungen in vorhandenen Gewerkeplänen, Planübersichten (Layerstruktur beachten) - Betriebsanleitungen mit Auflistung aller Verschleißteile und notwendigen Betriebsstoffe sowie Ersatzteillisten (ggf. Explosionszeichnungen) mit Herstellernachweis und Bezugsadressen - Produktbeschreibung der Einzelkomponeten mit Instandhaltungsanweisungen - Auflistung der an den einzelnen Anlagen/ Anlagenteile eingestellten Parameter z.B. Regelparameter, Voreinstellung der Heizkörper- Thermostat-Ventile sowie Strangregulierventile - Nachweis : hydraulische Einregulierung gemäß VOB/C DIN 18380 - GLT-Datenpunktlisten - Stromlaufpläne - Nachweis der Wasserqualität (Korrosionsschutz) sowie Gesamtfüllmenge im System - Dichtigkeitsnachweis der Installation - Anlagenschema - Verdrahtungspläne der Regelanlagen - Bedienungsanweisungen - Beschreibungen - Einstellprotokolle - Wartungsanweisungen - Bestandspläne in DXF-Format, sonstige Unterlagen lesbar im Microsoft-Office-Paket oder als pdt-Datei auf Diskette
05.__.0024
Bestands- und Revisionsunterlagen
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1,00
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06 Wartungsvertrag
06
Wartungsvertrag
Hinweis Die technische Betriebsabteilung beabsichtigt, die Wartungsarbeiten während der Gewährleistungsfrist von 4 Jahren durch den Auftragnehmer durchführen zu lassen. Mit der Ausschreibung der KG 410 ist eine Wartunganzubieten. Es wird eine Vertragsdauer von 4 Jahren zugrundegelegt. Der Wartungspreis wird für die Vergabe gewertet. Der Wartungsvertrag wird direkt mit dem Bauherrn abgeschlossen.
Hinweis
06.__.0001 Wartungsvertrag Sanitärinstallation Dem Angebot ist ein Wartungsvertrag für die ausgeschriebene Sanitäranlage gemäß VDMA 24 186 T 6 für die Gewährleistungszeit beizufügen. Es sind Wartungsarbeitskarten mit der Abgabe des Angebotes beizulegen.
06.__.0001
Wartungsvertrag Sanitärinstallation
E
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1,00
psch